Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Minister des Inneren
referierte den Entwurf einer Vorschrift über den Wirkungskreis des lombardisch-venezianischen Generalgouvernements in Zivilangelegenheiten, eines zu dessen Aktivierung zu erlassenden Ah. Kabinettsschreibens an den Feldmarschall General Radetzky und eines weiteren Ah. Kabinettsschreibens an ebendenselben wegen Abschluß aller Verhandlungen über die politische Haltung während 1848 und 1849 rücksichtlich der im Staatsdienste beibehaltenen oder seither definitiv angestellten Beamten
Die Konferenz erklärte sich mit sämtlichen vorgelesenen Entwürfen einverstanden, nachdem der
Minister des Inneren
zum § 32 des Wirkungskreises, die Unterordnung der beiden Gendarmerieregimenter und der Militärpolizeiwache unter das Generalgouvernement betreffend, bemerkt hatte, daß diese Unterordnung sich lediglich auf das aus dem Sicherheitsdienste entspringende Verhältnis dieser Wachkörper zum Generalgouvernement bezieht, wie solches zwischen denselben und dem Ministerium des Inneren bestand, als letzteres die oberste Leitung der Polizei besorgte, während in disziplinärer und militärischer Beziehung die Unterordnung der Gendarmerie und Polizeiwache unter die Generalgendarmerieinspektion und das Armeeoberkommando unverändert bleibt
Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom 23. d. M., KZ. 297, MCZ. 273, zwischen ihm und dem Finanzminister über den Umfang und die Art der Erhöhung der Bezüge des Statthalters in Krain, Grafen Chorinsky, obwaltet.
Indem der
Finanzminister
der Folgerungen wegen von seiner Ansicht nicht abgehen zu können erklärte, glaubte der
Nach dem Inhalte des Vortrags des
Unterrichtsministers
vom 12. d. M., KZ. 234, MCZ. 208, besteht zwischen diesem und dem Finanzminister eine Meinungsverschiedenheit über Regelung der Gehälter der beiden Professoren Schuh und v. Dumreicher nach ihrer Enthebung von dem Posten als Primarwundärzte im Allgemeinen Krankenhause.
Da der
Finanzminister
erklärte, bei der in seiner Note vom