<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">
               <date when="1854-12-23">23. Dezember 1854</date>–<date when="1856-04-12">12. April 1856</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="294">Sitzung 294</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1855-06-23"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Heindl">
               <persName>
                  <forename>Waltraud</forename>
                  <surname>Heindl</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b4-z294.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 4 23. Dezember 1854–12. April 1856</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1987">1987</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">1950</idno>
                  <idno type="KZ">1760</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1855-06-23"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 23. 6.), Bach (28. 6.), Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.</item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9269">
                     <surname>Marherr</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8424">
                     <surname>Buol-Schauenstein</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8424">
                     <surname>Buol</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1855-06-23">1855-06-23</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1855-06-28">28. 6.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>K. Krauß</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8501">
                     <surname>Toggenburg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8295">
                     <surname>Bruck</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_4_294_1">Grundzüge des juridisch-politischen Studienplanes</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_4_294_2">Abfertigung für die Beamtenswitwe Regina Kaspar</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_4_294_3">Pension des Landesgerichtsbeisitzers Johann Aranyossy</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-3-04-0-18550623-P-0294" ana="a3-b4-z294">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4-pdf.xml#a3-b4_z294.pdf">
               <title type="num">Nr. 294</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1855-06-23">23. Juni 1855</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Marherr; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 23. 6.), Bach (28. 6.), Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">1760</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am 23. Junius 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_4_294_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Grundzüge des juridisch-politischen Studienplanes</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultus- und Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> hat in Vollziehung des Ah. Kabinettsschreibens vom <date when="1855-02-24">24. Februar 1855</date>, den Studienplan der rechts- und staatswissenschaftlichen Lehrfächer für Kandidaten des Staatsdienstes und der Advokatur unter dem vertraulichen Beirate von Fachmännern ausgearbeitet und seine Anträge in dem angeschlossenen Entwurf mit deren Begründung in der Konferenz zu dem Ende in Vortrag gebracht, um sonach der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät mit der Bitte unterzogen zu werden, nach erfolgter Ah. Genehmigung der Grundsätze die zur weiteren Ausführung derselben erforderlichen Detail-, sowie die nötigen Übergangsbestimmungen rücksichtlich der bereits in den juridisch-politischen Studien vorgerückten Jünglinge selbst veranlassen zu dürfen<note type="footnote" n="1">Zum Ah. Kabinettsschreiben an den Präsidenten der Ministerkonferenz, Buol, v. <date when="1855-02-24">24. 2. 1855</date>, durch das endgültige Verfügungen über die Rechtsstudien getroffen wurden und das einen Sieg des Unterrichtsministers Thun bedeutete, und zur Vorgeschichte ausführlich <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 198–234</bibl>. Über die Rechtsreform wurde auch in der MK. v. <date when="1854-08-08">8. 8. 1854</date>/IV, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b3-z241" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3/pdf/a3-b3-z241.pdf" target="MRP-1-3-03-0-18540808-P-0241.xml">ÖMR. III/3, Nr. 241</ref>
                        </bibl>, beraten. – Der Entwurf ist dem Originalprotokoll als Beilage angeschlossen, gedruckt als <quote>Nr. 294 a</quote>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="87" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4-pdf.xml%23a3-b4_einzelseiten/a3-b4_s87.pdf"/>Die Konferenz hat sich in der Hauptsache einstimmig, die Mehrheit auch in den Einzelbestimmungen des Entwurfs mit den Anträgen des Unterrichtsministers vereinigt. Es wurde übrigens von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Inneren</rs>
                     </hi> der Wunsch ausgesprochen, daß bezüglich derjenigen, welche ihre Studien im Ausland gemacht haben und zur Staatsprüfung zugelassen zu werden wünschen, eine dem gegenwärtig in dieser Beziehung geltenden Grundsatz entsprechende Bestimmung aufgenommen werde, weil es nach der Fassung des § 7 des Entwurfs den Anschein hat, als ob Ausländer hier gänzlich ausgeschlossen wären. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi>, dessen Absicht letzteres nicht ist, erklärte sich bereit, hierwegen in dem zu erstattenden au. Vortrage die nötige Bemerkung zu machen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_3_4_294_a">wich von den Anträgen des Unterrichtsministers in folgenden Punkten</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_4_294_a">Korrektur a–a K. Krauß’ aus <quote>im ganzen zwar auch mit den Anträgen des Unterrichtsministers einverstanden, wich nur</quote>.</note> ab:</p>
                  <p>a) zu §§ 5 und 6 in betreff der Prüfungen. Die bisherige Erfahrung hat gelehrt, daß nur wenige den Staatsprüfungen Genüge leisten können, daher – um den dringenden Bedarf an Nachwuchs für den Staatsdienst nur einigermaßen zu decken – häufig Dispensen von den Staatsprüfungen erteilt werden müssen. Die Bestimmung des § 5, daß die erste – überdies der Gegenstände wegen sehr schwierige – Prüfung im Laufe des fünften Semesters abgelegt werden muß, hat insbesondere den Nachteil, daß die Studierenden sich nicht gehörig darauf vorbereiten können, ohne die kurrenten Vorlesungen zu versäumen, und die Zulassung zur zweiten und dritten Staatsprüfung (§ 6) erst nach Ablauf des achten Semesters bringt ihnen einen weiteren Nachteil: den Verlust eines halben Jahres, während sie nach der bisherigen Einrichtung das letzte Semester des ganzen Lehrkurses dazu benützen konnten. Ein Hauptbedenken gegen die Staatsprüfungen aber besteht in der Schwierigkeit, aus so vielen Materien gleichzeitig Rechenschaft ablegen zu müssen; dies führt notwendig zum Abbruch der Gründlichkeit des Erlernens der einzelnen Doktrinen von Seite der Studenten und zu übergroßer Nachsicht von Seite der Prüfungskommissäre; und der Umstand, daß bei der Staatsprüfung nicht aus allen Gegenständen examiniert wird, welche den Studenten zu hören vorgeschrieben ist, enthält für diese eine Einladung, nur das zu lernen, was für die Staatsprüfung bestimmt ist. Alle diese Übelstände werden vermieden, wenn wieder zu den Fachprüfungen zurückgekehrt wird. Der Student hat hinlänglich Zeit, sich zur Prüfung aus dem betreffenden Fache am Ende des Kurses vorzubereiten, er wird es sich gründlicher [zu] eigen machen können, als wenn er auf fünf bis sechs wichtige und umfassende zugleich sich vorbereiten soll. Er wird es ohne Abbruch der Kollegien und ohne Opfer eines Halbjahrs tun können, weil die Fachprüfung jedesmal am Schlusse des Semesters oder des Jahrganges, in dem der Gegenstand vorgetragen worden, stattfindet. Der Justizminister war daher der Meinung, daß statt der hier angetragenen Prüfungen wieder Fachprüfungen nach dem Ende der Vorträge aus jedem Gegenstand eingeführt werden sollten. Um übrigens dem gewöhnlichen Vorwurfe zu begegnen, den man den Fachprüfungen als einer bloßen Gedächtnisprobe zu machen pflegt, wären auch sie, gleich den Staatsprüfungen, <pb n="88" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4-pdf.xml%23a3-b4_einzelseiten/a3-b4_s88.pdf"/>nicht vor dem Professor des einschlägigen Faches, sondern vor einer eigenen Prüfungskommission abzulegen<note type="footnote" n="2">Die Frage des Studienplans für die juridische Fakultät wurde bereits in den MK. v. 10. 1., 14.1. und <date when="1854-01-17">17. 1. 1854</date> (im <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/3, Sammelprotokoll Nr. 194</bibl>) beraten; hier zeigte sich bereits der grundsätzliche Konflikt zwischen Justizminister K. Krauß sowie dem damaligen Finanz- und Handelsminister Baumgartner, siehe Memoire Baumgartners v. <date when="1854-03-12">12. 3. 1854</date>, Beilage zu MK. v. <date when="1854-03-11">11. 3. 1854</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b3-z205" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3/pdf/a3-b3-z205.pdf" target="MRP-1-3-03-0-18540311-P-0205.xml">ÖMR. III/3, Nr. 205</ref> a</bibl>. In der MK. v. <date when="1854-08-08">8. 8. 1854</date>/V, in der die Gegenstände der theoretischen Staatsprüfung für die Juristen nach den Vorstellungen Thuns dem Kaiser vorgeschlagen werden sollten, war Krauß nicht anwesend.</note>.</p>
                  <p>Da übrigens die Kollegiengelder als ein nicht unwesentliches Hindernis für ärmere Studierende zur Hörung mehrerer Vorlesungen sich darstellen, so glaubte der Justizminister bei diesem Anlasse auch die Frage anregen zu sollen, ob diese Kollegiengelder nicht abgeschafft werden könnten<note type="footnote" n="3">Die Kollegiengelder wurden mit Erlaß v. <date when="1850-07-12">12. 7. 1850</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 310/1850</bibl> eingeführt, <bibl type="secondary">
                           <author>Beck-Kelle</author>, Universitätsgesetze Nr. 391</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Hankiewicz</author>, Gesetze und Verordnungen für die k. u. k. österreichischen Universitäten 107 ff.</bibl>; dazu auch <bibl type="secondary">
                           <author>Stein</author>, Lehrfreiheit, Wissenschaft und Collegiengeld</bibl>, auch <bibl type="secondary">
                           <title>Universitätsfrage in Österreich</title>
                        </bibl>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> bezog sich in Ansehung des Vorzugs der Staats- vor den Fachprüfungen auf seine bereits bei Gelegenheit der Beratung der Reorganisierung des Studienwesens überhaupt umständlich begründete Ansicht<note type="footnote" n="4">MK. v. <date when="1853-12-13">13. 12. 1853</date> und MK. v. <date when="1853-12-17">17. 12. 1853</date> (in dem in Anm. 2 zit. Sammelprotokoll).</note> und beschränkte sich hier darauf, den Bemerkungen des Justizministers folgendes entgegenzusetzen: Der aus dem Obergvmnasium Austretende muß sich der Maturitätsprüfung unterziehen, die gewiß nicht weniger schwierig ist als eine der drei Staatsprüfungen. Ein fleißiger und talentierter Schüler wird also auch bei diesen bestehen. Für diese Prüfungen ist ihm zur Vorbereitung hinlängliche Zeit dadurch gewährt, daß im vierten Semester, wo die erste abgelegt werden muß, und im achten, wo die zweite abgelegt werden kann, die sonst auf 20 festgesetzte Zahl der wöchentlichen Lehrstunden auf 15 beschränkt wurde; zur dritten endlich wird nicht jedem ein halbes Jahr notwendig sein. Die Bestellung von Prüfungskommissionen für jedes Fachexamen würde, <ref xml:id="fn_3_4_294_b">nachdem es ohne völlige Rückkehr zu dem früheren Studiensysteme unmöglich ist, die Prüfungen lediglich von jedem Professor mit seinen Schülern vornehmen zu lassen, mit unlöslichen Schwierigkeiten verbunden sein</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_4_294_b">Korrektur b–b Thuns aus <quote>auch bedeutenden Schwierigkeiten unterliegen, weil es nicht leicht ist, unter den Nicht-Professoren für jedes einzelne Fach mehrere damit vollkommen vertraute Männer zu finden</quote>.</note>.</p>
                  <p>Was die Kollegiengelder betrifft, so können solche, wenn nicht das Institut der Dozenten<note type="footnote" n="5">Das Privatdozententum wurde mit <bibl type="archival">RGBL. Nr. 39/1849</bibl> (provisorische Verordnung des Unterrichtsministeriums v. <date when="1848-12-19">19. 12. 1848</date> bezüglich der Habilitierung der Privatdozenten) in Österreich erst ins Leben gerufen. Dazu auch die Ausführungen Thuns in der MK. v. <date when="1853-11-29">29. 11. 1853</date> (in dem in Anm. 2 zit. Sammelprotokoll); an Literatur <bibl type="secondary">
                           <author>Busch</author>, Geschichte des Privatdozenten 41 ff</bibl>.; <bibl type="secondary">
                           <author>Dingler</author>, Privatdozententum 205–218</bibl>.</note> aufgegeben werden will, nicht aufhören, weil die Schüler dann nur die Kollegien der besoldeten Professoren hören würden, um kein Kollegiengeld entrichten zu müssen; auch die Entschädigung der Professoren aber <ref xml:id="fn_3_4_294_c">für den Entgang der Kollegiengelder würde sehr große finanzielle Opfer erfordern, wenn die österreichischen Universitäten die Konkurrenz mit den auswärtigen sollen bestehen können. Übrigens ist für die Befreiung armer Studenten gesorgt</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_4_294_c">Korrektur c–c Thuns aus <quote>welche schon im Genusse derselben sind, würde ein nicht geringes finanzielles Opfer erheischen. Übrigens wird von Seite der Professoren auf arme Studenten Rücksicht genommen</quote>.</note>für den Entgang der Kollegiengelder würde sehr große finanzielle Opfer erfordern, <pb n="89" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4-pdf.xml%23a3-b4_einzelseiten/a3-b4_s89.pdf"/>wenn die österreichischen Universitäten die Konkurrenz mit den auswärtigen sollen bestehen können. Übrigens ist für die Befreiung armer Studenten gesorgt.</p>
                  <p>b) In der dem Justizminister zur Einsicht mitgeteilten Studieneinteilung erscheint das österreichische Recht mit wöchentlich sechs – dagegen das gemeine deutsche Recht, welches für den österreichischen Juristen weit weniger wichtig ist, mit acht Stunden. Letzteres wird zwar nach der Bemerkung des Unterrichtsministers nur in einem, das österreichische Recht dagegen in beiden Semestern gelehrt. Gleichwohl fände der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> wegen des Umfangs des Gegenstandes die Bestimmung einer größeren Stundenzahl nötig, zumal nach der Einrichtung vor 1848 diesem Gegenstande wöchentlich acht Stunden in beiden Semestern gewidmet waren<note type="footnote" n="6">Über die Differenz zwischen den beiden Ministern über die Wichtigkeit der deutschen und österreichischen juridischen Fächer vgl. MK. v. <date when="1854-01-17">17. 1. 1854</date> (in dem in Anm. 2 zit. Sammelprotokoll).</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> entgegnete, <ref xml:id="fn_3_4_294_d">die fragliche Stundeneinteilung sei lediglich ein instruierender Behelf; er müßte sich aber durchaus dagegen aussprechen, daß die Stundenzahlen vorgeschrieben werden, was mit dem ganzen Antrage in prinzipiellem Widerspruche stehe</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_4_294_d">Korrektur d–d Thuns aus <quote>daß man hiernach zu einem vollkommen gebundenen Lehrplane zurückkehren müßte</quote>.</note>; was dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> in Ansehung derjenigen Studienzweige, welche unmittelbar zum Staatsdienste erfordert werden, auch allerdings angezeigt erschiene, da man es nicht der Willkür der Professoren überlassen darf, so wichtige Doktrinen auf eine ihrer Ausdehnung nicht entsprechende Weise zusammenzufassen.</p>
                  <p>c) Zum § 8 fand es der Justizminister auffallend, daß zum zweiten Rigorosum sich auf die „politische Ökonomie“ beschränkt wird, welche doch nur ein Teil der „politischen Wissenschaften“ ist, die unter den Gegenständen des dritten Jahres im § 2 aufgezählt werden, und daß zum dritten Rigorosum nur vom Zivil- und Strafprozesse die Rede ist, worunter das Verfahren außer Streitsachen nicht gehört, welches jedoch unentbehrlich ist und auch im § 2 unter den Gegenständen des vierten Jahres erscheint.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> fand <ref xml:id="fn_3_4_294_e">dagegen einzuwenden, daß er nur den staatswirtschaftlichen Teil der politischen Wissenschaften als wirklich wissenschaftlich entwickelt und deshalb zu einem Gegenstand von Rigorosen geeignet betrachten könne, und daß es sich von selbst verstehe und nötigenfalls in den Instruktionen angedeutet werden könne, daß auch das Verfahren außer Streitsachen in den bezeichneten Gegenständen enthalten sei</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_3_4_294_e">Korrektur e–e Thuns aus <quote>nichts dagegen einzuwenden, wenn „die politischen Wissenschaften“ statt „politische Ökonomie“ gesetzt und das Verfahren außer Streitsachen ausdrücklich beigefügt wird, obwohl ihm letzteres schon unter dem Worte „Prozeßverfahren“ begriffen zu sein schien, und die „politische Ökonomie“ eigentlich derjenige Teil der Staatswissenschaft ist, auf welchem wissenschaftlich und praktisch wahrhaft Reelles geleistet worden ist</quote>.</note>.</p>
                  <p>Die weiteren Anregungen des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizministers</rs>
                     </hi>, daß ausgesprochen werde, die Pester Universität sei ganz auf dem Fuße der übrigen deutsch-österreichischen Universitäten zu behandeln, und daß für Siebenbürgen baldmöglich eine <pb n="90" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4-pdf.xml%23a3-b4_einzelseiten/a3-b4_s90.pdf"/>eigene Universität errichtet werden möge, versprach der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> teils in dem Einbegleitungsvortrage zur gegenwärtigen, teils in einer eigenen Verhandlung zu berücksichtigen<note type="footnote" n="7">Die Vorschläge Thuns erfolgten in seinem Vortrag v. <date when="1855-06-29">29. 6. 1855</date> (siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 236–250 und 348–367</bibl>, der Originalvortrag in <bibl type="archival">AVA., CUM., Allgemeine Reihe, Nr. 1099/1854)</bibl> und wurden mit Ah. E. v. <date when="1855-09-25">25. 9. 1855</date> resolviert; siehe auch die Akten des Reichsrates <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 635/1855</bibl> und <bibl type="archival">GA. 960/1855 (RGBL. Nr. 172/1855</bibl>; gedruckt auch <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 362–367)</bibl>. Diese Ah. Entschließung erfolgte ganz im Sinne Thuns, der damit den Sieg in der Ministerkonferenz davontrug; vgl. <quote>ebd. 236–250 und 348–367</quote>; Zum Thema auch <bibl type="secondary">
                           <title>Bericht über die Reform der Studienordnung</title>
                        </bibl>, der von der dafür eingesetzten Kommission des staats- und rechtswissenschaftlichen Professorenkollegiums in Wien (unterzeichnet von Haimerl, Stubenrauch, Glaser, Neumann und Hingenau) erstattet wurde; an Literatur weiters <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Graf Thun und die deutsche Rechtsgeschichte</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Graf Thun und die voraussetzungslose Wissenschaft</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Baumgartner und die Thunsche Studienreform</bibl>. An älterer Literatur: <bibl type="secondary">
                           <author>Kink</author>, Die Rechtslehre an der Wiener Universität</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Kleinwächter</author>, Die rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten in Österreich</bibl>; und <bibl type="secondary">
                           <author>Wahlberg</author>, Die Reform der Rechtslehre an der Wiener Hochschule</bibl>; vgl. auch die zur Universitätsreform Thuns im allgemeinen zit. Literatur in dem in Anm. 2 zit. Sammelprotokoll, im besonderen Anm. 2 und Anm. 25; vor allem <bibl type="secondary">
                           <title>Geschichte der Wiener Universität</title> von 1848–1898</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Kink</author>, Geschichte der Universität Wien</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Strakosch-Grassmann</author>, Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Bibliographie zur Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens 2</bibl>, hier vor allem ältere Literatur; diesbezüglich für rechts- und staatswissen­schaftliche Studien interessant <bibl type="secondary">
                           <title>Haas</title>, Über den Zustand der österreichischen Universitäten (1853)</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Heufler</author>, Fragmente über das Unterrichtswesen in Österreich (1853)</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Hingenau</author>, Zur österreichischen Studienfrage (1853)</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Höfken</author>, Über das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften (1851)</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Unger</author>
                        </bibl>, Zur Reform der Wiener Universität (1869); im besonderen die Schrift Thuns und seiner Gesinnungsgenossen <bibl type="secondary">
                           <title>Neugestaltung der Österreichischen Hochschulen</title> (1853)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_4_294_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Abfertigung für die Beamtenswitwe Regina Kaspar</head>
                  <p>Die Meinungsdifferenz, welche zwischen dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> und dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, zeuge des Vortrags vom <date>13. Juni d. J.</date>, KZ. 1983, MCZ. 1808, wegen Abfertigung der Unterbezirkskommissärswitwe Regina Kaspar mit 150 fr. besteht, wurde in der Konferenz zur Sprache gebracht und die Auswahl zwischen beiden Anträgen der Ah. Gnade Sr. Majestät anheimgestellt<note type="footnote" n="8">Durch die Ah. E. v. <date when="1855-07-18">18. 7. 1855</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1855-06-13">13. 6. 1855</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1808/1855</bibl>, entschied der Kaiser im Sinne Bachs, Regine Kaspar 150 fl. Abfertigung zu bewilligen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_4_294_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Pension des Landesgerichtsbeisitzers Johann Aranyossy</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> glaubte, seinen Antrag vom <date>15. Juni d. J.</date>, KZ. 2039, MCZ. 1865, wegen Pensionierung des Kaschauer Landesgerichtsbeisitzers Johann Aranyossy mit jährlich 400 fr. – gegen die denselben auf den Betrag von 350 fr. beschränkende Ansicht des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzministers</rs>
                     </hi> – im Wege der Konferenz unter Zustimmung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsministers</rs>
                     </hi> der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu können<note type="footnote" n="9">Mit Ah. E. v. <date when="1855-07-02">2. 7. 1855</date> zum Vortrag Toggenburgs v. <date when="1855-06-15">15. 6. 1855</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1865/1855</bibl>, wurde entschieden, die angetragenen 400 fl. zu bewilligen.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1855-06-23">23. Juni 1855</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="other">A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, am <date when="1855-09-25">25. September 1855</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         <div type="appendix">
                    <ab>
                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-3-04-0-00000000-P-0294a.xml">Beilage: MRP-1-3-04-0-00000000-P-0294a.xml</tei:ref>
                    </ab>
                </div>
            </div>
      </body>
   </text>
</TEI>