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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
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               <date when="1853-10-11">11. Oktober 1853</date>–<date when="1854-12-19">19. Dezember 1854</date>
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            <title level="a" type="desc" n="230">Sitzung 230</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b3-z230.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 3 11. Oktober 1853–19. Dezember 1854</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1984">1984</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">1987</idno>
                  <idno type="KZ">2531</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1854-06-20"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 21. 6.), Bach 24. 6., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun.</item>
            </list>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1854-06-21">1854-06-21</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1854-06-24">24. 6.</date>
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                     <surname>Baumgartner</surname>
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            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_230_1">Forderung des Priesters Nicolo Busetti an die Gemeinde Tassullo</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_230_2">Aufnahme der Vorspannsauslagen in Krain in das Landesbudget</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_230_3">Innere Einrichtung der Staatsanwaltschaften</ref>
               </item>
            </list>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml#a3-b3_z230.pdf">
               <title type="num">Nr. 230</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1854-06-20">20. Juni 1854</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Wacek; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 21. 6.), Bach 24. 6., K. Krauß, Baumgartner; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Thun.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2531</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1854-06-20">20. Juni 1854</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_230_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Forderung des Priesters Nicolo Busetti an die Gemeinde Tassullo</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über eine zwischen mehreren Ministerien entstandene Meinungsdifferenz in Ansehung der Kompetenz zur Entscheidung über eine Forderung des Priesters Busetti per 129 fr. 19 Kreuzer Abus<note type="footnote" n="1">Rechtseingriff; hier im Sinne von Ausstand.</note>, welchen Betrag derselbe als gewesener Frühmesser und Schullehrer der Gemeinde Tassullo in Südtirol von dieser Gemeinde im Rechtswege einklagte.</p>
                  <p>Die Differenz besteht, nach der in dem au. Vortrage des Justizministers vom <date when="1854-06-07">7. Juni 1854</date>, MCZ. 1892, KZ. 2328, enthaltenen Darstellung des Sachverhaltes, in der divergierenden Ansicht über die Frage, ob die gedachte Forderung des Priesters Busetti, welche er als Rückstand an seinem Honorar aus den Jahren 1849 und 1850 von der Gemeinde Tassullo anspricht, zur politischen oder judiziellen Verhandlung und Entscheidung gehöre. Das Bezirksgericht Cles in Tirol ist in die rechtliche Entscheidung dieser Sache eingegangen. Das tirolische Oberlandesgericht und der dortige Statthalter<note type="footnote" n="2">Cajetan Graf Bissingen-Nippenburg.</note> sind der Ansicht, daß der Gegenstand der Frage sich nicht zur rechtlichen, sondern zur politischen Verhandlung und Entscheidung eigne. In der höheren Sphäre, von woher sich die Weisung über die Kompetenz in der fraglichen Angelegenheit erbeten wurde, sprachen sich <pb n="273" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s273.pdf"/>der Oberste Gerichtshof und das Ministerium des Inneren dahin aus, daß der in der Rede stehende Gegenstand nicht zur politischen, sondern zur judiziellen Verhandlung und Entscheidung gehöre, während die Ministerien des Kultus und Unterrichtes, dann der Justiz die Meinung vertraten, der Gegenstand der Frage sei nicht im Rechts-, sondern im politischen Wege zu verhandeln und zu entscheiden. Für die erste Ansicht wurde im allgemeinen geltend gemacht, daß das Hofdekret vom 13. August 1784, welches die Bestimmung enthält, daß Gegenstände, welche die den Schullehrern von den Gemeinden zufließenden Einkünfte betreffen, nicht bei den Gerichtsbehörden abgehandelt, sondern an die politischen Behörden verwiesen werden sollen<note type="footnote" n="3">Hofdekret v. 13. 8. 1784 an das niederösterreichische Appellationsgericht in <bibl type="archival">JGV. Nr. 322/1784</bibl>.</note>, nur eine Begünstigung der Schullehrer während ihres aktiven Dienstes beabsichtige, um nämlich denselben schnell zu ihrem Einkommen zu verhelfen. Busetti sei nicht mehr im Dienste der Gemeinde Tassullo. Seine aus einer früheren Zeit herstammende Forderung an diese Gemeinde müsse im ordentlichen Rechtswege verhandelt und abgetan werden, auch werde Busetti auf dem bereits fast ganz durchgeführten Rechtswege zu seiner Forderung viel eher gelangen, als wenn erst eine neue politische Verhandlung eingeleitet werden müßte. Für die andere Ansicht wurde angeführt: Das Verhältnis des Schullehrers zur Gemeinde und die Folgen daraus seien nach den betreffenden politischen Vorschriften von den Verwaltungsbehörden zu beurteilen und zu entscheiden. Die Ansprüche aus diesem Dienstverhältnisse bewahren ihre ursprüngliche Eigenschaft, wenn auch das Dienstverhältnis nicht besteht. Das oberwähnte Hofdekret vom 13. August 1784 spreche allgemein und unterscheide keineswegs zwischen der aktiven und nicht mehr bestehenden Dienstleistung u. dgl.</p>
                  <p>Bei der Besprechung hierüber in der Ministerkonferenz kam der referierende Minister des Inneren auf die bereits früher geäußerte Ansicht des Ministeriums des Inneren mit der Bemerkung zurück, daß das öffentliche Interesse, dessen Wahrung die Vorschrift vom 13. August 1784 beabsichtige, als erloschen anzusehen sei, wenn es sich um ein bereits aufgelöstes Dienstverhältnis und die Folgen daraus handle, daß in einem solchen Falle bloß ein Privatverhältnis zwischen dem Schullehrer und der Gemeinde zu beurteilen sei und daß es besser und für den Beteiligten vorteilhafter gewesen wäre, den in der Rede stehenden Gegenstand nicht auf das prinzipielle Feld zu ziehen, weil Busetti, wenn man der inkomminierten Sache freien Lauf gelassen hätte, schon vor Monaten zu seiner Forderung gelangt wäre, während er, wenn die Sache nun auf den politischen Weg geleitet würde, noch ebensolang und vielleicht noch länger auf seine Befriedigung wird warten müssen. Der Minister des Inneren erklärte sich daher in Beziehung auf den vorliegenden Fall für die obige Ansicht des Ministeriums des Inneren.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> und einverständlich mit demselben die übrigen Stimmführer der Konferenz sprachen sich dagegen aus den oben angeführten Gründen und vorzüglich deshalb für die Verweisung des Gegenstandes auf den politischen <pb n="274" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s274.pdf"/>Weg aus, weil die Forderungen der Schullehrer, nämlich die aus dem Schulverhältnisse entspringenden Forderungen derselben nach der zwischen einem noch bestehenden oder bereits aufgelösten Dienstverhältnisse nicht unterscheidenden Verordnung vom 13. August 1784, nicht von den Gerichtsbehörden, sondern von den betreffenden politischen Behörden zu beurteilen sind. Ferner wurde zugunsten dieser Ansicht bemerkt, daß der Richter von Amts wegen auf Einhaltung seines Wirkungskreises sehen und eine ihm nicht zukommende Angelegenheit, wann immer es entdeckt wird, von sich weisen müsse<note type="footnote" n="4">Mit Ah. E. v. <date when="1854-07-07">7. 7. 1854</date> zu dem im Protokoll erwähnten Vortrag wurde — gegen die Ansicht des Innenministers — entschieden, daß die Angelegenheit des Priesters Nicolo Busetti auf politisch-administrativem Weg zu ordnen sei.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_230_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Aufnahme der Vorspannsauslagen in Krain in das Landesbudget</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte weiter eine Differenz mit dem Finanzministerium bezüglich der in das Landesbudget für Krain für das Verwaltungsjahr 1855 aufzunehmenden Vorspanns­auslagen<note type="footnote" n="5">Darunter wurde die Verpflichtung der Besitzer von Zug- und Lasttieren verstanden, aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dem Militär gegen Entgelt Tiere oder Fahrzeuge zur Verfügung zustellen; <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler — Ulbrich</author>, Österreichisches Staatswörterbuch 2, 775</bibl>; Bestimmungen in den einzelnen Kronländern bei <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer</author>, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst 7, 710</bibl>; zu Krain <quote>ebd., 716 f</quote>.</note> zum Vortrage.</p>
                  <p>Derselbe bemerkte, daß seit dem Jahre 1853 eine Menge Auslagen, die früher von dem Ärar bestritten worden sind, auf die Länder verwiesen wurden. Dieses sei unter anderem auch der Fall mit den Vorspannsauslagen. Diese werden bei Krain für das Verwaltungsjahr 1855 in der unerschwinglichen Höhe von 50.000 f. in Anspruch genommen. Krain, eine der kleinsten Provinzen, sei kaum in der Lage, die Grundentlastungsauslagen und die übrigen schweren Lasten, die gesteigerten Steuern und die verschiedenen Zuschläge, zu bestreiten. Der Statthalter dieses Landes<note type="footnote" n="6">Krain hatte keinen Statthalter, sondern einen Landespräsidenten, nämlich Gustav Graf Chorinsky.</note> habe daher in der Rücksicht, daß die Vorspannsauslagen mehr das militärische Interesse als jenes des Landes betreffen, daß Krain seit mehreren Jahren mit Mißernten zu kämpfen hatte und daß es kaum den gesteigerten Steuern und Zuschlägen zu genügen vermag, den Antrag gestellt, die ganze Summe der Vorspannsauslagen auf das Ärar zu übernehmen.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren hat sich an das Finanzministerium dahin geäußert, daß nicht der ganze Betrag der Vorspannsauslagen per 50.000 f., sondern nur der Teilbetrag von 30.000 f. auf das Ärar zu übernehmen und der Rest von 20.000 f. dem Lande Krain zur Last zu schreiben wäre. Das Finanzministerium hat aber diesen Antrag in der Besorgnis, daß daraus für die Finanzen lästige Exemplifikationen hervorgehen könnten, ganz abgelehnt. Der Minister des Inneren glaubte, diese Angelegenheit noch einmal der billigen Erwägung des Finanzministers gegenwärtig halten und diesfalls bemerken zu sollen, daß aus dem exzeptionellen Falle des in so mißlichen Umständen befindlichen Landes Krain nicht wohl Exemplifikationen abgeleitet werden können, daß die Zustandebringung der Eisenbahn von Laibach bis Triest, deren jetziger Mangel die Lage des Landes bezüglich der Militärvorspannsauslagen zu einer besonders drückenden macht, <pb n="275" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s275.pdf"/>wohl noch längere Zeit ausbleiben dürfte und daß es billig sei, dem an Hilfsmitteln so armen Lande Krain die angetragene Erleichterung zu gewähren. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, er könne keineswegs darauf eingehen, daß man einfach die Übernahme der ganzen oder eines Teiles jener Last, welche jedes Land für sich zu tragen hat, auf das Ärar bewillige. Dies würde auf einen für die Finanzen sehr nachteiligen Weg leiten. Der Finanzminister verkennt keineswegs die ungünstige Lage von Krain und dessen geringe Hilfsmittel. In Berücksichtigung dieser Umstände glaubt er, daß an Se. Majestät der au. Antrag zu richten wäre, Allerhöchstdieselben wollen aus Gnade zuzugestehen geruhen, daß für Krain bis zur Vollendung der Eisenbahn zwischen Laibach und Triest etwa die Hälfte der Vorspannsauslagen, also für 1855 25.000 f., auf das Ärar übernommen werden dürfen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärte sich mit dieser Ansicht einverstanden, wird in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten und nach dem Ergebnisse der Ah. Entschließung den entsprechenden Betrag für Vorspannsauslagen in das Landesbudget von Krain aufnehmen<note type="footnote" n="7">Mit Ah. E. v. <date when="1854-07-15">15. 7. 1854</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1854-06-23">23. 6. 1854</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1988/1854</bibl>, wurde dieser Antrag bewilligt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_230_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Innere Einrichtung der Staatsanwaltschaften</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte die bei Sr. Majestät in Antrag zu bringende 36 Paragraphe enthaltende Vorschrift über die innere Einrichtung bei den Staatsanwaltschaften und die Einführungverordnung dazu, über welche Gegenstände sich von keiner Seite eine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="8">Diese Verordnung wurde durch die neue Strafprozeßordnung v. <date when="1853-07-29">29. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 151/1853</bibl>, erforderlich, die diesem Entwurf zugrunde gelegt wurde. Der Entwurf ist weder dem Originalprotokoll noch dem Vortrag K. Krauß’ v. <date when="1854-06-21">21. 6. 1854</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2211/1854</bibl>, noch den Sammelakten des Reichsrates <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 411/1854&gt; und GA. 446/1854</bibl>, als Beilage angeschlossen. Er wurde vom Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1854-07-28">28. 7. 1854</date> nach Vornahme einiger Modifikationen, die von seiten des Reichsrates kamen (siehe oben zit. Akten mit Referat Salvottis, Gutachten Kübecks v. <date when="1854-11-26">26. 11. 1854</date> und dem Protokoll der Reichsratssitzung v. <date when="1854-07-20">20. 7. 1854</date>), genehmigt. Publiziert wurde die Verordnung des Justizministeriums v. <date when="1854-08-03">3. 8. 1854</date> betreffend die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Staatsanwaltschaften in <bibl type="archival">RGBL. Nr. 201/1854</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1854-06-21">21. Juni 1854</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="other">A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1854-07-03">3. Juli 1854</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>