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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">
               <date when="1853-10-11">11. Oktober 1853</date>–<date when="1854-12-19">19. Dezember 1854</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="206">Sitzung 206</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1854-03-14"/>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b3-z206.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 3 11. Oktober 1853–19. Dezember 1854</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1984">1984</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">836</idno>
                  <idno type="KZ">1240</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1854-03-14"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 15. 3.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.</item>
            </list>
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                  <note>BdE. <date when="1854-03-15">1854-03-15</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_206_1">Entwurf des österreichischen Privatseerechts</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_206_2">Auszeichnung für den Bürgermeister Heinrich Herklotz und den Schulaufseher Georg Piller</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_206_3">Gesuch der Wiener Stadtgemeinde um Nachsicht der aus dem Jahre 1848 herrührenden Ärarialersätze</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml#a3-b3_z206.pdf">
               <title type="num">Nr. 206</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1854-03-14">14. März 1854</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Wacek; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 15. 3.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">1240</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1854-03-14">14. März 1854</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_206_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Entwurf des österreichischen Privatseerechts</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> brachte bezüglich des nach Beratung aller einschlägigen Autoritäten nun Sr. Majestät vorzulegenden Entwurfs des österreichischen Privatseerechts für die Provinzen, in welchen das ABGB. Wirksamkeit hat<note type="footnote" n="1">Das ABGB. von 1811 hatte in den <quote>gesamten deutschen Erbländern</quote> Geltung; <quote>Verlautbarung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die gesamten deutschen Erbländer</quote> v. <date when="1811-06-01">1. 6. 1811</date>, <bibl type="archival">PGV. Nr. 47/1811</bibl>.</note>, einige Bemerkungen zum Vortrage, welche das Handelsministerium darüber zu machen sich bestimmt gefunden hat und denen Rechnung getragen werden müsse<note type="footnote" n="2">Der Entwurf eines Gesetzes liegt dem Originalprotokoll nicht bei; auch in den Beständen <quote>AVA., JM. und HM.</quote>, sind keine entsprechenden Akten über das Privatseerecht vorhanden.</note>. Diese Bemerkungen sind:</p>
                  <p>Zum § 2 des Entwurfs, welcher aussagt, daß, insofern das gegenwärtige Gesetzbuch keine besonderen Verfügungen enthält, auch die auf die Seefahrt sich beziehenden Geschäfte nach den Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Rechts zu beurteilen sind, wurde von dem Handelsministerium der Zusatz angetragen: „Auf Handlungsgeschäfte, welche zur See betrieben werden, sind nebst den Vorschriften des Seerechts auch die einschlagenden Bestimmungen des Handelsrechts <pb n="186" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s186.pdf"/>anzuwenden“, wogegen sich keine Erinnerung ergab. Nebenbei wurde bemerkt, daß statt des in diesem Paragraphe und sonst öfter in dem Gesetze vorkommenden Ausdruckes „Seefahrt“ der richtigere „Seeschiffahrt“ gebraucht werden möge.</p>
                  <p>Der § 3 des Entwurfs bestimmt: „Wer die Bewilligung erhalten könne, ein Schiff der österreichischen Seefahrt (Seeschiffahrt) zu widmen, unter welchen Bedingungen ihm diese Bewilligung erteilt worden und in welcher Ausdehnung er nach Verschiedenheit derselben die Seeschiffahrt betreiben dürfe, bestimmen die politischen Gesetze.“ Hier bemerkte das Handelsministerium, daß statt der in diesem Paragraphe vorkommenden, bei der dermaligen Abgrenzung der Ministerien minder präzisen Worte „politische Gesetze“ (und sonst, wo dieser Ausdruck vorkommt, wie in den §§ 10, 12, 41, 101 usw.) die Worte zu gebrauchen wären: „bestimmen die Vorschriften über die Ausübung der Seeschiffahrt“, worüber sich gleichfalls keine Erinnerung ergab.</p>
                  <p>Der § 7 des Entwurfs lautet: „Wer die Bewilligung erhält, ein von ihm erbautes oder erworbenes Schiff der österreichischen Seefahrt zu widmen, hat bei der Behörde, welche in dem Bezirk das Verzeichnis über die österreichischen Seeschiffe führt, mit Überreichung der Urkunden, durch welche sein Eigentum dargetan wird, die Eintragung desselben zu bewirken, worüber ihm von der Behörde die ämtliche Bestätigung (Eigentumszertifikat) entweder auf den Urkunden selbst oder mit genauer Bezeichnung derselben ausgefertigt werden wird.“ Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi>, mit den Bestimmungen dieses Paragraphes im wesentlichen einverstanden, wünschte bloß eine geänderte, und zwar folgende Textierung desselben: „Wer ein von ihm erbautes oder erworbenes Schiff der österreichischen Seeschiffahrt widmen will, hat bei der Zentralseebehörde oder dem betreffenden Hafenamte die Eintragung in das Verzeichnis (die Matrikel) zu bewirken, worüber ihm von der Behörde die ämtliche Bestätigung durch das Einschreibungszertifikat ausgefertigt wird.“ Die Konferenz erklärte sich damit einverstanden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> würde in diesem Paragraphe nach den Worten „das Einschreibungszertifikat“ in einer Klammer den Beisatz (Eigentumszertifikat) der näheren Bezeichnung wegen nicht für überflüssig halten; die übrigen Stimmführer sprachen sich jedoch für die Weglassung des gedachten Ausdruckes aus.</p>
                  <p>Eine weitere von dem Handelsministerium geltend gemachte Bemerkung ist dahin gerichtet, daß die in den verschiedenen Paragraphen des Entwurfs des österreichischen Privatseerechts vorkommenden Berufungen der Paragraphe des ABGB. wegzulassen wären, weil schon die allgemeine Bestimmung des § 2 des Entwurfs bezüglich der Anwendbarkeit des Bürgerlichen Rechts in Seeschifffahrtsangelegenheiten diesfalls vollkommen genüge. Der Justizminister würde diese Berufungen, um die Verbindung dieses Gesetzes mit den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches recht anschaulich zu machen und nachzuweisen, nicht für überflüssig halten.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmführer erklärten sich für die Weglassung dieser Berufungen, wornach also die zitierten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 16, 18, 120, 269 usw. des Entwurfs des österreichischen Privatseerechts zu streichen sein werden.</p>
                  <p>
                     <pb n="187" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s187.pdf"/>Bezüglich aller übrigen Bestimmungen des in der Rede stehenden Entwurfs sind keine abweichenden Meinungen und Ansichten vorgekommen<note type="footnote" n="3">Mit Vortrag K. Krauß’, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 838/1854</bibl>, wurde der Entwurf eines Gesetzes zum Privatseerecht vorgelegt, der Gegenstand wurde jedoch in Zusammenhang mit den Beratungen eines <quote>allgemeinen deutschen Handelsgesetzes</quote> gesehen, zu dessen Beratungen eine Kommission in Nürnberg zusammentreten sollte; siehe dazu Vortrag Nádasdys und Toggenburgs v. <date when="1857-01-24">24. 1. 1857</date>, <quote>ebd., MCZ. 262/1857</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_206_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Auszeichnung für den Bürgermeister Heinrich Herklotz und den Schulaufseher Georg Piller</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun</rs>
                     </hi> erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät au. zu unterstützenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Bürgermeister zu Fünfhaus Heinrich Herklotz und an den Ortsschulaufseher zu Sechshaus Georg Piller senior wegen ihrer besonderen Verdienste bei Regulierung des Schulwesens und ihrer lobenswerten Haltung. Die niederösterreichische Landesschulbehörde, das Bezirkspolizeikommissariat zu Sechshaus und die Bezirkshauptmannschaft Hietzing bemerken übereinstimmend, daß sich diese zwei Männer bei der Durchführung der mit bedeutenden Kosten verbundenen Regulierung des Schulwesens in den zur Pfarre Reindorf gehörigen Gemeinden Fünfhaus und Sechshaus als auch durch ihre sonstige Tätigkeit in Gemeindeangelegenheiten und durch ihre besonnene, lobenswerte Haltung in den Tagen des Jahres 1848 besonders ausgezeichnet haben, daher der obigen Auszeichnung im vollen Maße würdig befunden werden dürften<note type="footnote" n="4">Zum Antrag siehe Vortrag Thuns v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>, <bibl type="archival">ebd., MCZ. 808/1854</bibl>; mit Ah. E. v. <date when="1854-03-21">21. 3. 1854</date> wurden diese Anträge bewilligt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_206_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gesuch der Wiener Stadtgemeinde um Nachsicht der aus dem Jahre 1848 herrührenden Ärarialersätze</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über die Meinungsdifferenz mit dem Finanzministerium bezüglich einiger Punkte aus Anlaß des Ah. bezeichneten Gesuches des Wiener Bürgermeisters<note type="footnote" n="5">Bürgermeister von Wien war von 1851 bis 1861 Dr. Johann Kaspar Freiherr v. Seiller.</note> um Ag. Nachsicht der von der Wiener Stadtgemeinde beanspruchten Ärarialersätze aus dem Jahre 1848 per 400.000 f. und 414.949 f. Konventionsmünze, welche das Finanzministerium mit der Kondemnialentschädigungsforderung der Stadt Wien zu kompensieren beabsichtigt.</p>
                  <p>Diese Differenzpunkte betreffen: a) das von dem Minister des Inneren beantragte Zugeständnis der Kompensation rücksichtlich des Restbetrages des Fleischkassavorschusses von 25.000 f., während der Finanzminister auf der Barrückzahlung dieses Betrages besteht; b) die von dem Minister des Inneren beantragte Nachsicht der Nationalgardeauslagen per 27.510 f., gegen welche der Finanzminister von seinem Standpunkte sich gleichfalls erklärt, übrigens aber die nähere Würdigung dieser rein politischen Angelegenheit und die Erstattung des diesfälligen Antrages dem Minister des Inneren anheimstellt.</p>
                  <p>Die umständliche Auseinandersetzung dieser Differenzen ist in dem au. Vortrage des Ministers des Inneren vom <date when="1854-02-23">23. Februar 1854</date>, MCZ. 607, KZ. 741, und in den nachträglichen, diesem Protokolle ehrfurchtsvollst angeschlossenen Bemerkungen des Finanzministers und des Ministers des Inneren vom <date when="1854-03-08">8. März 1854</date>
                     <note type="footnote" n="6">Diese <quote>Bemerkungen</quote> sind nicht dem Originalprotokoll, sondern dem im Protokoll erwähnten Vortrag beigeschlossen.</note> enthalten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkt ad a), daß es sich hier um eine längst fällige Zahlungsrate der Stadt Wien an das Ärar handle, deren bare Einzahlung er <pb n="188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s188.pdf"/>deshalb verlangt habe, um den Kassastand des so vielfältig angestrengten Staatsschatzes durch diese ganz liquide Post zu stärken. Die von dem Minister des Inneren angetragene Kompensation hätte zwar für den Staat den Vorteil, daß um 25.000 f. weniger Entlastungsobligationen ausgefertigt werden dürften. Allein für den gegenwärtigen Augenblick wäre die angetragene Kompensation jedenfalls eine Schwächung des Kassastandes des Ärars um den angegebenen Betrag, während die Stadt Wien vielleicht erst in 40 Jahren infolge der Verlosung der Grundentlastungsobligationen zu kompensierenden Anspruch auf Zahlung an das Ärar hätte stellen können. Der Finanzminister spricht sich daher gegen die angetragene Kompensation aus. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> entgegnete, daß es bei der Unbedeutendheit des auf diesem Wege der Stadt Wien zugehenden Gewinnes, wenn nämlich die Schuld kompensiert wird, kaum angemessen zu sein scheine, auf der Barrückzahlung zu bestehen, und daß sich auch die Frage aufdränge, ob es der Staatsverwaltung würdig wäre, einen von dem Finanzminister selbst ausgegangenen Antrag der Kompensation wieder zurückzuziehen, welchen die Stadtgemeinde, und zwar zu einer Zeit, angenommen hat, wo die Ärarialforderung noch nicht einmal fällig gewesen. Bei der Besprechung hierüber bestand jedoch der Minister des Inneren nicht weiter auf seiner Ansicht, zumal die Rückzahlung des nicht so bedeutenden Betrages von 25.000 f. die Kommune Wien in keine Verlegenheit bringen und hierbei auch der Vorteil der Finanzen gewahrt werden dürfte.</p>
                  <p>In Ansehung dieses Punktes erscheint daher die Meinungsdifferenz behoben.</p>
                  <p>Ad b) Den weiteren Antrag des Ministers des Inneren, die Ah. Gnade der Nachsicht auch auf die unter den Nationalgardeauslagen verrechneten 27.510 f. auszudehnen, findet der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> selbst mehr begründet. Es sei nicht zu verkennen, daß jene mittellosen Garden, für welche der Betrag von 6026 f. verwendet wurde, einige Ähnlichkeit mit dem Proletariate des Jahres 1848 an sich tragen und daß auch die übrigen 21.483 fr. für das eigentliche Zentrum der damaligen revolutionären Zustände, dessen Wirkungen weit über das Weichbild der Stadt Wien hinausreichten, den lokalen Charakter verloren haben und sich den schweren Verlusten anreihen, welche die Monarchie im ganzen zu jener Epoche heimsuchten. Die ganze Verhandlung sei übrigens politischer Natur, worüber die meritorischen Anträge dem Minister des Inneren überlassen werden müßten<ref xml:id="fn_3_3_206_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_3_206_a">Streichung von vier Zeilen (unleserlich).</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> wiederholt seine in dem au. Vortrage vom <date when="1854-02-23">23. Februar 1854</date> ausgesprochene Ansicht, daß wegen der großen Ähnlichkeit der mittellosen Garden mit dem Proletariate in Ansehung der Teilpost von 6026 f. ganz dasselbe zu gelten hätte, was rücksichtlich der für das Proletariat verwendeten 400.000 f. Se. Majestät zu beschließen geruhen werden<note type="footnote" n="7">Über die Widmung dieser 400.000 fl. siehe die in Anm. 8 zit. Ah. Entschließung; vgl. auch Ah. E. v. <date when="1850-02-03">3. 2. 1850</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1850-01-29">29. 1. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 425/1850</bibl>, durch die eine Summe von 650 fl. Konventionsmünze für die <quote>durch die Oktoberereignisse des Jahres 1848 an ihrem Eigentum geschädigten Bewohner Wiens</quote> bewilligt wurde.</note>. <pb n="189" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s189.pdf"/>Bezüglich der übrigen 21.483 f. gestehe der Finanzminister selbst, daß diese Ausgabepost den lokalen Charakter verloren habe und sich den übrigen schweren Verlusten anreihe, welche die Monarchie damals heimgesucht haben. In der Äußerung des Finanzministers, daß diese Angelegenheit rein politischer Natur sei<ref xml:id="fn_3_3_206_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_3_206_b">Streichung von zwei Zeilen (unleserlich).</note>, glaubt der Minister des Inneren die Erklärung zu erkennen, daß hier nur der Ah. Gnade der endgiltige Ausspruch anheimgestellt werden könne, welche derselbe wiederholt anzurufen sich bestimmt findet<note type="footnote" n="8">Die Ah. E. v. <date when="1854-05-05">5. 5. 1854</date> zu dem im Protokoll erwähnten Vortrag lautete: <quote>Von den in Rede stehenden noch unberichtigten Ersätzen im Betrag von 880.405 fl. 57 ⅞ Kreuzer sind jene 19.903 fl. 48 ¼ Kreuzer, welche laufende Verwaltungsauslagen betreffen und einer besonderen Verhandlung vorzubehalten sind, ferner der von dem Darlehen zur Gründung der Fleischkassa noch aushaftende Rest von 25.000 fl., dessen Berichtigung in bar stattzufinden hat, endlich die zur Nährung und teilweisen Disziplinierung des Proletariats im Oktober 1848 aus dem Ärar vorschußweise entnommenen 400.000 fl. auszuscheiden, und es ist bezüglich dieser letzten Post noch zu erheben und aufzuklären, in welchen Verhältnissen sich das Ärar gegen die Nationalbank in Ansehung des zur Unterstützung der Gewerbetreibenden Wiens bestimmten Fonds, aus welchem jene 400.000 fl. auf die Stadtgemeinde entnommen wurden, befinde. Ob die Rückzahlung desselben bereits ganz oder teilweise stattgefunden habe, und welchen Einfluß die Haftungspflicht des Ärars für den noch unberichtigten Betrag auf die vorliegende Verhandlung zu nehmen geeignet sei. Die Resultate dieser Verhandlungen sind Mir nach gepflogener Rücksprache mit dem Finanzminister gutächtlich vorzulegen. Den weiteren Vorschußrest von 437.502 fl. 3 ⅝ Kreuzer mit Einschluß der definitiv auf das Ärar übernommenen Pensionen […] finde Ich der Gemeinde Wien in Gnaden nachzusehen.</quote>Bach legte am <date when="1854-07-15">15. 7. 1854</date> noch einmal einen Vortrag vor (<bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2689/1854</bibl>) mit weiteren Aufklärungen <quote>bezüglich des vom Ärar im Oktober 1848 zur Disziplinierung des Proletariats in Wien vorgeschossenen und von der Stadt Wien nun zurückzuersetzenden 400.000 fl. mit dem Antrag auf Nachsicht</quote>, der aber mit Ah. E. v. <date when="1854-08-18">18. 8. 1854</date> wiederum abgewiesen wurde. Ein Ah. Handschreiben an Bach v. <date when="1855-03-21">21. 3. 1855</date> (<bibl type="archival">ebd., MCZ. 791/1855</bibl>) ordnete an, ein neuerliches Gutachten über diese Angelegenheit vorzulegen. Mit. Ah. E. v. <date when="1855-08-06">6. 8. 1855</date> zum Vortrag Brucks v. <date when="1855-07-04">4. 7. 1855</date> wurde jedoch bestimmt, daß die Abweisung aufrechterhalten bleibe, über unverzinsliche Zahlungsmodalitäten aber eine Vereinbarung mit der Stadt Wien getroffen werden könne.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1854-03-15">15. März 1854</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="other">A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1854-04-20">20. April 1854</date>.</seg>
               </closer>
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         </div>
      </body>
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