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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
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               <date when="1853-10-11">11. Oktober 1853</date>–<date when="1854-12-19">19. Dezember 1854</date>
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            <title level="a" type="desc" n="167">Sitzung 167</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b3-z167.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 3 11. Oktober 1853–19. Dezember 1854</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1984">1984</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">3482</idno>
                  <idno type="KZ">4370</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS., P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 15. 10.), Bach 18.10., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun.</item>
            </list>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-10-15">1853-10-15</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-10-18">18.10.</date>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                     <surname>Baumgartner</surname>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_167_1">Elaborat über die Neugestaltung der Universitäten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_167_2">Umbau des Hambár in Temesvár</ref>
               </item>
               <item>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_3_3_167_3">Pension für den Bezirkshauptmann Franz Winkler</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_3_3_167_4">Pension für den Translator Friedrich v. Tucics</ref>
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                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_3_167_5">Behandlung der durch die neue Organisierung außer Aktivität kommenden Justiz- und politischen Beamten</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml#a3-b3_z167.pdf">
               <title type="num">Nr. 167</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-10-15">15. Oktober 1853</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>RS.</abbr>
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                            </choice>, P. Marherr; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 15. 10.), Bach 18.10., K. Krauß, Baumgartner; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Thun.</item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4370</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1853-10-15">15. Oktober 1853</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_167_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Elaborat über die Neugestaltung der Universitäten</head>
                  <p>Der vorsitzende <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> teilte mit, daß ihm die infolge Ah. Befehls vom <date when="1852-07-13">13. Juli 1852</date> verfaßte Ausarbeitung über die Neugestaltung der österreichischen Universitäten in sechs gedruckten Exemplaren behufs der Beratung derselben in der Konferenz durch das Unterrichtsministerium zugekommen sei, und verfügte sofort die Verteilung der Exemplare unter die Minister zu dem Ende, um deren Inhalt noch vor der Konferenzberatung einsehen und prüfen zu können<note type="footnote" n="1">Gemeint ist das Ah. Handschreiben v. <date when="1852-07-13">13. 7. 1852</date> als Beilage zur Note Buols an Thun v. <date when="1852-07-16">16. 7. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2194/1852</bibl> (Näheres darüber bei <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Thun und die deutsche Rechtsgeschichte 512</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Baumgartner und die Thunsche Studienreform 164</bibl>), in dem die Fragen über die seit dem Schuljahr 1849/50 in Erprobung stehende Reform des Studienwesens gestellt wurden (Diskussion darüber in MK. v. <date when="1853-04-19">19. 4. 1853</date>/III, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b2-z144" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z144.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530723-P-0144.xml">ÖMR. III/2, Nr. 144</ref>
                        </bibl>). Das Elaborat <quote>Die Neugestaltung der österreichischen Hochschulen über Ah. Befehl dargestellt von dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht — August 1853</quote> wurde am 8. 10. dem Vorsitzenden der Ministerkonferenz zugestellt. An der Ausarbeitung waren Alois Flir, Rudolf Kink und Carl Ernst Jarcke beteiligt; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 198—217</bibl>. Beraten wurde die Denkschrift in MK. v. 26. und 29. 11., 3., 6., 13., 17. und <date when="1853-12-24">24. 12. 1853</date>, 7., 10., 14., 17., 21. und <date when="1854-01-24">24. 1. 1854</date> (= Sammelprotokoll Nr. 194).</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_167_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Umbau des Hambár in Temesvár</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte mit Bezug auf die Äußerung des Finanzministers über den Vortrag vom <date when="1853-09-03">3. September 1853</date>, KZ. 3707, MCZ. 3011, <pb n="6" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s6.pdf"/>wegen Umbau des Hambár<note type="footnote" n="2">Kameralverwaltungsamt.</note> in Temesvár zu einem Dikasterialgebäude den nach jener Äußerung modifizierten, sofort auch vom Finanzminister gutgeheißenen Resolutionsentwurf in Vortrag, wornach der Bau eines größeren Dikasterialgebäudes in Temesvár und rücksichtlich der Umbau des Hambár in thesi genehmigt, dabei aber angeordnet werden soll, sich dabei auf das strengste Diensterfordernis zu beschränken und an den Grundsatz zu halten, daß das neue Gebäu in keinem größeren Umfange angelegt werde, als welche zur Unterbringung jener Ämter erforderlich ist, die nicht schon itzt in k. k. Gebäuden angemessen untergebracht sind.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_167_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Pension für den Bezirkshauptmann Franz Winkler</head>
                  <p>Der Minister des Inneren referierte über die laut seines Vortrags vom 8. d. [M.], KZ. 4215, MCZ. 3402, zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Differenz in Ansehung der Behandlung des zu quieszierenden Bezirkshauptmanns Franz Winkler, für welchen der referierende Minister eine günstigere als die normalmäßige Gebühr, nämlich — nach einer 23jährigen Dienstleistung — statt des Drittels die Hälfte des Aktivitätsgehalts per 1800 f., als Quieszentengehalt in Anspruch nahm.</p>
                  <p>Da der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, von seiner Meinung nicht abgehen zu können und auf der streng normalmäßigen Behandlung Winklers bestehen zu müssen, weil derselbe Vermögen besitzt, mithin bei ihm eine der Rücksichten, aus welchen man Pensionsbegünstigungen zuzugestehen pflegt, die Bedürftigkeit, nicht eintritt, weil ferner überhaupt nicht ratsam ist, Quieszenten günstiger als nach dem Normale zu behandeln, indem sie sich dann nicht leicht um ihre Wiederanstellung bewerben, und weil nur durch strenges Festhalten an den Pensionsnormen Dienstesresignationen, wie die hier vorkommende ist, entgegengewirkt werden kann<note type="footnote" n="3">Quieszierung bedeutete zeitweilige Versetzung in einen Status außer Dienstleistung (Ruhestand) ; die Pensionsnormen bei <bibl type="secondary">
                           <author>Hankiewicz</author>, Die österreichischen Pensions- und Provisionsvorschriften</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schwabe</author>, Civil-, Pensions- und Provisionssystem</bibl>.</note>. So fand sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bestimmt, von dem Antrage auf die günstigere Behandlung Winklers zurückzutreten und sich der auch von den übrigen Stimmführern geteilten Ansicht des Finanzministers anzuschließen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_167_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Pension für den Translator Friedrich v. Tucics</head>
                  <p>Die zwischen dem Minister des Inneren und dem Finanzministerium laut Vortrags vom 8. d. [M.], KZ. 4221, MCZ. 3407, bestehende Meinungsdifferenz in Ansehung der Einbeziehung der von Friedrich Tucics als kroatischer Translator bezogenen Remuneration von jährlichen 150 fr. in die Pensionsbemessung wurde durch die Erklärung des Ministers des Inneren behoben, auf dieser Einbeziehung nicht bestehen, vielmehr die Pension bloß nach dem wirklichen Gehalte des Tucics mit zwei Drittel bemessen zu wollen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_3_167_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Behandlung der durch die neue Organisierung außer Aktivität kommenden Justiz- und politischen Beamten</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über die Sr. Majestät zu erstattenden Anträge wegen Behandlung der infolge der neuen Organisierung der Behörden außer Aktivität kommenden Beamten.</p>
                  <p>Er und der Minister des Inneren haben sich darüber geeinigt, eine allgemeine Bewilligung des sogenannten Begünstigungsjahrs nicht anzuraten, sondern bloß <pb n="7" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s7.pdf"/>den Ministern vorzubehalten, für einzelne besondere rücksichtswürdige Fälle die Ah. Gnade in Anspruch zu nehmen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> dagegen erachtete, daß diejenigen Beamten, welche bei der neuen Organisierung wegen Unfähigkeit nicht angestellt werden können, zwar gleich normalmäßig behandelt werden sollen, denjenigen aber, welche, obwohl geeignet, doch <ref xml:id="fn_3_3_167_a">wegen Verminderung des Personalstandes</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_3_167_a">Einfügung a–a K. Kraus’.</note> nicht untergebracht werden konnten, das Begünstigungsjahr zugestanden werden möchte. Es ist nämlich bei allen bisherigen Organisierungen den ohne ihr Verschulden außer Aktivität gekommenen Beamten von der Ah. Gnade des Landesfürsten das Begünstigungsjahr gewährt worden. So geschah es bei der Umgestaltung der Bankaladministration in Kameralverwaltungen, bei der Verwandlung der Gefällen- in die Finanzwache, bei der Organisierung der jetzt in Wirksamkeit stehenden politischen Behörden nach Aufhebung der Kreisämter und Gubernien<note type="footnote" n="4">Seit 1849 wurde bereits die vormärzliche Behördenorganisation umgestaltet, über welche am <date when="1852-09-14">14. 9. 1852</date> grundsätzliche Bestimmungen erlassen wurden (dazu MK. v. <date when="1852-09-18">18. 9. 1852</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z47" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z47.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18520918-P-0047.xml">ÖMR. III/1, Nr. 47</ref>)</bibl>, u. a. wurde im Gehaltsschema den infolge der neuen Organisation auf minder dotierte Stellen gesetzten Beamten eine Personalzulage gewährt; siehe dazu Kabinettsschreiben v. <date when="1852-09-14">14. 9. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2907/1852</bibl>. Eine weitere Regelung der Bezüge der disponibel gewordenen Beamten enthält die Ah. E. v. <date when="1853-09-13">13. 9. 1853</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1853-09-08">8. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">ebd., MCZ. 3051/1853</bibl>.</note>, und es ist erst neuerlich aus Anlaß der bevorstehenden Regulierung der Finanzbehörden von dem Finanzminister dieselbe Begünstigung für die in Reduktion kommenden Beamten dieser Branche bei Sr. Majestät in Antrag gebracht worden<note type="footnote" n="5">Ein solcher Antrag wurde nicht gefunden, wohl aber ein Antrag Bachs für die in Disponibilität stehenden politischen Beamten; siehe MK. v. <date when="1853-09-03">3. 9. 1853</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b2-z156" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z156.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530903-P-0156.xml">ÖMR. III/2, Nr. 156</ref>
                        </bibl>.</note>. Was in allen diesen Fällen für gerecht und billig erkannt worden, ist es auch in dem bevorstehenden Falle, denn die Verhältnisse sind überall dieselben, und es besteht gewiß kein Grund, die Justizbeamten, welche infolge der Auflösung der Bezirkskollegialgerichte<note type="footnote" n="6">Die Bezirksgerichte wurden, nachdem 1849 die Trennung von Justiz und Verwaltung in der untersten Instanz erfolgt war, nun infolge der neuen Bezirksorganisation mit den Bezirkshauptmannschaften wieder vereinigt (Ausnahme war das lombardisch-venezianische Königreich); vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Einleitung zu ÖMR. III/2, XLIV und XLVI f.</bibl>
                     </note> vornehmlich der Gefahr ausgesetzt sind, außer Dienst zu kommen, von einer sonst immer gewährten Wohltat auszuschließen, besonders wenn diese, wie hier angetragen, ohnehin nur auf diejenigen beschränkt wird, welche [als] zu einer Wiederanstellung vollkommen qualifiziert erkannt und nur aus Abgang systemisierter Posten nicht berücksichtigt worden sind. Wird gegenwärtig das Begünstigungsjahr verweigert, so gerät die Regierung gegenüber den früheren Vorgängen mit sich in Widerspruch, der wohl nicht leicht durch das — im ganzen gewiß nicht bedeutende — finanzielle Opfer, welches die Gewährung dieser Begünstigung fordern dürfte, gerechtfertigt werden kann, dagegen geeignet ist, die Beamten über ihr künftiges Schicksal in Unruhe und Beängstigung zu versetzen, und diejenigen, welche von der Maßregel wirklich betroffen werden, dem Notstande preiszugeben. Denn man kann nicht sagen, daß für die Existenz dieser Beamten durch die Zusicherung des Eintritts der normalmäßigen <pb n="8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s8.pdf"/>Behandlung nach ihrer Exaktivierung <ref xml:id="fn_3_3_167_b">oder durch die Ermächtigung der Minister, in einzelnen Fällen die Ah. Gnade Sr. Majestät anzurufen, hinlänglich</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_3_167_b">Randbeifügung b–b Marherrs.</note> gesorgt sei. Allerdings fängt die normalmäßige oder Gnadengebühr von jenem Zeitpunkte zu laufen an; aber bis sie flüssig wird, vergehen Monate, denn der Beamte muß erst seine Dienstdokumente einreichen, um seine Ansprüche auf diese oder jene Quote des Aktivitätsgehalts als Ruhegenuß darzutun, und es muß hierwegen zwischen seiner bisherigen vorgesetzten und der Finanzbehörde verhandelt <ref xml:id="fn_3_3_167_c">und in den von den Ministern für rücksichtswürdig erkannten Fällen Vortrag an Se. Majestät erstattet</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_3_167_c">Randbeifügung c–c Marherrs.</note> werden. Inzwischen ist der Beamte, dem seine Besoldung mit dem Tage des Austritts aus dem Dienste eingestellt worden, ohne Bezug und genötigt, zur Bestreitung seiner ohne Rücksicht auf jene Verhandlung ununterbrochen laufenden Lebensbedürfnisse entweder Schulden zu machen, oder die Wohltätigkeit seiner Mitmenschen in Anspruch zu nehmen. Endlich kommt auch noch ein Umstand zu berücksichtigen: Die Organisierung wird nämlich kaum in allen Kronländern auf einmal ausgeführt werden, sondern provinzenweise<note type="footnote" n="7">Über die Durchführung der Verwaltungsorganisation in den Kronländern, die hauptsächlich in den Jahren 1853/54 erfolgte, <quote>ebd., XLIII—LVII</quote>.</note>. Nicht selten dürfte der Fall vorkommen, daß in einem Kronlande infolge der Einrichtung der neuen Behörden eine Anzahl von Beamten entbehrlich wird, indessen sich in einem anderen gegenüber dem vorhandenen Personale ein Überschuß von neu systemisierten Posten zeigt, welcher die Unterbringung aller oder mehrerer der dort entbehrlich gewordenen Individuen möglich macht. Dies läßt sich aber nach dem was oben bemerkt nicht mit einem Schlage, sondern nur sukzessive nach Maß der wirklichen Aktivierung der neuen Behörden in den verschiedenen Kronländern bewerkstelligen. Soll nun in der Zwischenzeit ein tauglicher und würdiger Beamter allen jenen Beängstigungen und Drangsalen ausgesetzt bleiben? Dieses dürfte den allermildesten Gesinnungen Sr. Majestät kaum entsprechen. Der Justizminister glaubte daher, bei seinem Antrage verharren zu müssen, daß denjenigen Justiz- und politischen Beamten, welche, obwohl zur Wiederanstellung qualifiziert und derselben würdig, infolge der neuen Organisierung ohne ihr Verschulden außer Verwendung kommen, vom Tage an, wo die neuen Behörden im Lande in Wirksamkeit treten, das Begünstigungsjahr zugestanden werde.</p>
                  <p>Die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Finanzen</rs>
                     </hi> erkannten die letzteren vom Justizminister angeführten Gründe insofern für rücksichtswürdig an, als es sich darum handelt, die außer Aktivität tretenden Beamten wenigstens für die erste Zeit nach ihrer Entlassung nicht in Verlegenheit zu setzen. Allein in Erwägung der finanziellen Opfer, welche ein volles Begünstigungsjahr dem Staatsschatze auferlegen würde, und um andererseits den in Reduktion verfallenen, aber noch dienstfähigen Beamten einen Sporn mehr zu geben, sich selbst tätigst um ihre baldige Unterbringung zu bewerben, glaubten diese Stimmführer und sohin die Majorität der Konferenz, daß die Belassung der Aktivitätsbezüge für solche ohne <pb n="9" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einzelseiten/a3-b3_s9.pdf"/>ihr Verschulden in Reduktion verfallene, noch dienstfähige und würdige Beamte auf drei Monate von dem Tage des Aufhörens ihrer Amtierung zu beschränken wäre.</p>
                  <p>In diesem Sinne wird der Finanzminister den Vortrag an Se. Majestät erstatten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> erklärte sich schließlich mit diesem letzteren, auf das alleräußerste beschränkten Antrage in dem Falle einverstanden, wenn Allerhöchstdieselben seinem eigenen auf Gewährung des vollen Begünstigungsjahres gerichteten Antrage, bei dem er sonst beharrte, die Genehmigung nicht zu erteilen fänden<note type="footnote" n="8">Der Entwurf zur Ah. Entschließung ist jedoch auf dem Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-10-17">17. 10. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3499/1853</bibl> (Original in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 12546/1853)</bibl>, gestrichen. Die Ah. E. v. <date when="1853-11-07">7. 11. 1853</date> lautete: <quote>Ich genehmige, daß jenen Beamten und Dienern, welche bei der infolge Meiner Beschlüsse vom <date when="1851-12-31">31. Dezember 1851</date> eintretenden Reorganisierung der Behörden und Ämter außer Verwendung bleiben, insoweit sie bei anerkannter Diensttauglichkeit und Würdigkeit nur wegen zufälliger Verhältnisse nicht sogleich untergebracht werden konnten, das sogenannte Begünstigungsjahr zu gestatten wäre. In Absicht auf die Vollziehung ist zwischen jenen Beamtenkategorien, deren Besetzung systemmäßig Mir vorbehalten, und jenen, deren Besetzung und Behandlung den Ministerien und Behörden überlassen ist, zu unterscheiden. Soviel es die Beamten der ersteren Kategorie betrifft, sind die Anträge über die Behandlungsart der unverwendet bleibenden Individuen Mir von Fall zu Fall einzeln oder kumuliert vorzulegen, wobei das Zugeständnis des Begünstigungsjahres in der Voraussetzung der Würdigkeit erbeten werden kann. In Ansehung der anderen Beamtenkategorien kann zwar das Begünstigungsjahr unter der oben bestimmten Bedingung unmittelbar gewährt werden, es ist jedoch nach erfolgter Besetzung der neu organisierten Behörden und Ämter die verfügte Behandlung der außer Anwendung gebliebenen Beamten und Diener für jedes Kronland und jeden Dienstzweig tabellarisch und mit Ausführung der Gründe nachzuweisen und durch das Finanzministerium mit dessen allfälligen Bemerkungen Mir vorzulegen …</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1853-10-15">15. Oktober 1853</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den <date when="1853-10-24">24. Oktober 1853</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>