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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1853–<date when="1854-12-19">19. Dezember 1854</date>
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            <title level="a" type="desc" n="0003">Einleitung </title>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
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            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
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               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
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               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
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         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                           <surname>Heindl</surname>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 3 Oktober 1853–19. Dezember 1854</title>
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                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1984">1984</date>
                     </imprint>
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                  <span>Wissenschaftlicher Paratext zur Edition der Ministerratsprotokolle in der Verantwortung der Herausgeber/in: 
                                Waltraud Heindl.
                                </span>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="descr">Einleitung</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p resp="#pers_SK">Von Waltraut Heindl</p>
               <!-- Der folgende Absatz ist in der gedruckten Edition enthalten, wird hier aber ausgeblendet, da der Verlag der ÖAW diesen nicht bei allen Bänden mittranskribiert hat und die Funktionalität ohnehin in der Applikation abgebildet ist. -->
               <!--<p>Ministerkonferenz und Ministerkonferenzprotokolle 1853 und 1854 (IX). — Versuche der Stabilisierung und Ausbau des bürokratischen Systems (XI). — Die Krisensituation des Staates (XIV). — Studienreform und Universitätsorganisation (XXVI).</p>-->
            </div>
         </div>
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               <title type="descr">Ministerkonferenz und Ministerkonferenzprotokolle 1853 und 1854</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Zwei Leitthemen kennzeichnen die Regierungstätigkeit in der neoabsolutistischen Epoche Österreichs: die Beseitigung der Nachwirkungen der Revolution von 1848/49 und die Versuche, ein modernes Staats- und Wirtschaftssystem aufzubauen. Die bisher veröffentlichten Protokolle des Ministeriums Buol-Schauenstein haben dies bereits deutlich zum Ausdruck gebracht<note type="footnote" n="1">Siehe die bereits veröffentlichten Bände des Ministeriums Buol-Schauenstein: <quote>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848—1867, III. Abteilung: Das Ministerium Buol-Schauenstein 1: <date when="1852-04-14">14. April 1852</date>—<date when="1853-03-13">13. März 1853</date>
                     </quote>, bearbeitet von <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>
                     </bibl>, mit einer Einleitung von <bibl type="secondary">Friedrich <author>Engel-Janosi</author> (Wien 1975)</bibl>, und <quote>2: <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>—<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
                     </quote>, bearbeitet von <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>
                     </bibl>, mit einem Vorwort von <bibl type="secondary">Gerald <author>Stourzh</author> (Wien 1979) [</bibl>zit. als <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1</bibl> und <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2]</bibl>.</note>, und die Protokolle des vorliegenden Bandes zeigen, daß sich diese Schwerpunkte der Politik weiterhin stellten. Die grundsätzliche Problematik bei der sogenannten Neugestaltung Österreichs — dieses Schlagwort wurde von den Propagandisten des neoabsolutistischen Systems publizistisch weidlich ausgeschlachtet<note type="footnote" n="2">So lautete der Titel der Programmschrift eines Propagandisten des Neoabsolutismus, <bibl type="secondary">Carl <author>Czoernig</author>, Österreichs Neugestaltung 1848—1858 (Stuttgart/Augsburg 1858)</bibl>.</note> — bestand für die autoritär-absolutistische Regierung darin, die staatliche, soziale und wirtschaftliche Rückständigkeit zu überwinden, dennoch aber nicht in ein liberales Regime, das von den bürgerlichen Schichten getragen wurde, überzugleiten. Die Verwaltungsreform diente in der Art, wie sie verwirklicht wurde<note type="footnote" n="3">Dazu ausführlich <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2, XXI—LVII</bibl>.</note>, zweifelsohne dem Ziel, dem Staat eine damals als modern verstandene — zentralistische — Gestalt zu geben, die die Regierungsführung erleichterte. Diese Verwaltungsreform sollte auch in Zukunft das bürokratische System Österreichs maßgeblich bestimmen. Bei den Versuchen, Rahmenbedingungen für ein neues (kapitalistisches) Wirtschafts­system zu schaffen, gab es allerdings Schwierigkeiten, <pb n="10" ana="X" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=10"/>die Schichten, die dieses tragen sollten, politisch auszuschließen, sie aber trotzdem für eine Mitarbeit zu begeistern. Gerade in dem in diesem Band behandelten Zeitraum zeigte sich die Brüchigkeit des finanzpolitischen Systems des Neoabsolutismus. Die Notwendigkeit, den Staat aus der wirtschaftlichen und der finanziellen Krise zu manövrieren, trat in den Vordergrund, innovatorische Maßnahmen mußten dagegen zurückstehen. Wichtig für das ehrgeizige Programm des neoabsolutistischen Staates war auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, das in dem leider nicht im Original erhaltenen und nicht vollständig rekonstruierbaren Protokoll über die Vorbereitung des Konkordats vom <date when="1855-08-18">18. August 1855</date> zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Ausdruck kam und hier zum erstenmal — soweit der Text auffindbar war — wissenschaftlich ausgewertet wurde. Eine besondere Bedeutung nimmt der Themenkreis Universitätsreform ein, neben der Grundentlastung der einzige wirkliche Erfolg der 48er Revolution. Die Regelung der Universitätsstudien und die Verordnung über die Richtlinien für eine Organisation der Universität Wien nahmen im ganzen 21 Beratungen (Tagesordnungspunkte) in Anspruch. Das zeigt die Bedeutung, die diese Reform für das neoabsolutistische Regime besaß.</p>
               <p>In einem größeren Ausmaß als in den Protokollen der vorhergehenden Bände des Ministeriums Buol-Schauenstein kommt das Thema Außenpolitik zur Sprache. Allerdings befindet sich eine Reihe dieser Protokolle nicht im Bestand der Kabinettskanzlei des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, dem die Reihe der Ministerratsprotokolle angehört, sondern in einer Abteilung des Politischen Archivs, in dem für gewöhnlich die Aktenstücke der Zentralbehörden, die die Außenpolitik betreffen, eingereiht sind<note type="footnote" n="4">
                     <bibl type="archival">HHSTA., PA. XL (Interna)</bibl>.</note>. Da aber die Mehrzahl der Minister, und zwar der Minister des Äußern und des kaiserlichen Hauses, der Minister des Inneren sowie der Finanz- und Handelsminister, regelmäßig an den Sitzungen dieser eigens zur Beratung von außenpolitischen Fragen einberufenen „Konferenz<note type="footnote" n="5">Zu diesem Terminus <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>, Probleme der Edition</bibl>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XLI f.</bibl>; <bibl type="secondary">Helmut <author>Rumpler</author>, Die Protokolle des österreichischen Ministerrates (1848—1867): Ministerrat und Ministerratsprotokolle 1848—1867. Behördengeschichtliche und aktenkundliche Analyse (Wien 1970) [</bibl>zit. als <bibl type="internal_ref">ÖMR., Einleitungsband] 51 f.</bibl>
                  </note>“ teilnahm — somit fehlten nur der Minister für Kultus und Unterricht sowie der Justizminister — und diese Protokolle für die österreichische Außenpolitik im Krimkrieg aufschlußreich sind, wurden sie als Anhang im vorliegenden Band abgedruckt<note type="footnote" n="6">Siehe außerordentliche Konferenzen <quote>Nrn. I—VII</quote>.</note>. Im Unterschied dazu wird eine Reihe der Protokolle von sogenannten Sonderkonferenzen nicht publiziert: so die der Konferenzen, die zur Kontrolle des Militärbudgets einberufen wurden. Diese standen meistens unter dem Vorsitz des Reichsratspräsidenten Kübeck, und neben einer Anzahl von Militärs nahm von den Ministern nur Finanzminister Baumgartner teil<note type="footnote" n="7">
                     <bibl type="secondary">Harm-Hinrich <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus: Staatsfinanzen und Politik 1848 bis 1860, 2 (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 15, Göttingen 1978) 685 f</bibl>.</note>. (Diese Protokolle liegen im Bestand Reichsrat/Präsidium des Haus-, Hof- und Staatsarchivs).<pb n="11" ana="XI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=11"/> Auch die Protokolle der Beratungen des „Kirchenkomitees“, das — ebenfalls unter der Leitung Kübecks stehend — den Abschluß des Konkordats zu beraten hatte<note type="footnote" n="8">Siehe Kopfregest zu MK. v. 23. und <date when="1854-09-26">26. 9. 1854</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 245).</note>, konnten in dem vorliegenden Band nicht aufgenommen werden. Die Protokolle einer anderen vom Kaiser eingesetzten „Konferenz“, die als Aufgabe erhielt, alle in den okkupierten Donaufürstentümern zu ergreifenden administrativen Maßregeln zu beraten und die aus Außenminister Buol, Innenminister Bach und FML. Grünne, Erster Generaladjutant des Kaisers, bestand, sind heute nicht mehr auffindbar<note type="footnote" n="9">Ah. Handschreiben v. <date when="1854-09-05">5. 9. 1854</date> (Abschrift in <bibl type="archival">KA., Alte Feldakten, Nr. 9/47/1854, Fasz. 327</bibl>, und in <bibl type="archival">HJ., Departement III/3 [III. Armeeoberkommando Präs.], Fasz. 10)</bibl>. Abschriften der Protokolle dieser Konferenz befanden sich ehemals <quote>ebd</quote>. Eine Suche in diesem Bestand sowie in der Reihe <bibl type="archival">MKSM</bibl>. und <bibl type="archival">MKSM., Sonderreihe des KA.</bibl>, erwies sich als erfolglos.</note>.</p>
               <p>Die Existenz dieser „Konferenzen“, die im wesentlichen dann eingesetzt wurden, wenn Schwierigkeiten besonderer Natur auftraten oder wenn es galt, außerhalb der gewöhnlichen Staatsgeschäfte liegende Aufgaben zu bewältigen, zeigt den konstitutionellen Stellenwert der Ministerkonferenz in der neoabsolutistischen Zeit und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Regierungspraxis dieses Systems: Mißtrauischer Abstand des jungen Monarchen gegenüber einer zu seiner Beratung und Unterstützung etablierten Institution, als Ministerkonferenz ohnehin nur noch ein kläglicher Rest des 1848 gegründeten konstitutionellen Ministerrates<note type="footnote" n="10">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Probleme der Edition</bibl>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XXVIII—XLI</bibl>.</note>, mochte nur ein Motiv für die Tendenz Franz Josephs gewesen sein, die Entscheidungsgewalt verschiedenen Gremien und Personen zuzuteilen, die Regierungsmacht zu dezentralisieren und damit zu schwächen.</p>
            </div>
         </div>
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               <title type="descr">Versuche der Stabilisierung und Ausbau des bürokratischen Systems</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>In engem Zusammenhang mit der schwierigen außenpolitischen Lage, die Österreich durch den Krimkrieg erwuchs, ist das Bestreben zu sehen, das Erbe der 48er Revolution zu liquidieren und die Zwangsmaßnahmen zu beseitigen, mit denen das neoabsolutistische Regime auf die Erhebungen der Jahre 1848/49 geantwortet hatte. Zwar verfuhr man bezüglich der Begnadigungsanträge, die die ungarischen Revolutionäre betrafen, sehr zurückhaltend, wobei festzustellen ist, daß der Kaiser selbst manche Gnadenanträge entgegen der Meinung seiner Minister abschlägig beantwortete<note type="footnote" n="11">Vgl. z. B. MK. v. <date when="1853-11-19">19. 11. 1853</date>/V, im besonderen Anm. 6, MK. v. <date when="1854-01-31">31. 1. 1854</date>/I, im besonderen Anm. 6, und MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/ VII. Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens der „Blutgerichte“ und der „Strafmilderungen“ bei <bibl type="secondary">Friedrich <author>Engel-Janosi</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XIV</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2, XIII f</bibl>.</note>. Man war jedoch im allgemeinen offensichtlich um eine „Normalisierung“ der Verhältnisse in den Kronländern und um eine allgemeine Entmilitarisierung bemüht. In diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache zu sehen, daß die Publizierung des erst 1854 in contumaciam gefällten Todesurteils gegen Hans Kudlich unterblieb — des schlechten Eindrucks wegen, <pb n="12" ana="XII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=12"/>den dieses in der Öffentlichkeit hervorgerufen haben würde<note type="footnote" n="12">MK. v. <date when="1854-06-03">3. 6. 1854</date>/II.</note>. Ein besonderer Gegenstand der Sorge war die Lage im lombardisch-venezianischen Königreich. Zunächst erwog man sogar, nach dem Antrag des Militär- und Zivilgouverneurs Radetzky die Kompetenz der Militärgerichte in dieser Provinz noch auszudehnen. Die Ministerkonferenz stimmte das jedoch bereits in der Sitzung vom <date when="1854-03-18">18. März 1854</date> bedenklich, weil damit der „Eindruck einer Verschärfung des Belagerungszustandes“ verbunden gewesen wäre<note type="footnote" n="13">MK. v. <date when="1854-03-18">18. 3. 1854</date>/II.</note>.</p>
               <p>Ein Staat, dem es darum zu tun war, im Rahmen der Krimkriegdiplomatie die als liberal geltenden Westmächte England und Frankreich nicht zu verstimmen, konnte es sich nicht leisten, eines seiner wirtschaftlich bedeutendsten Kronländer, das lombardisch-venezianische Königreich, weiterhin dem Kriegsrecht zu unterwerfen, besonders angesichts der Sympathien, die England, vor allem aber der Kaiser der Franzosen, Napoleon III., den Führern der italienischen Einigungsbewegung entgegenbrachten<note type="footnote" n="14">Siehe im besonderen MK. II v. <date when="1854-04-14">14. 4. 1854</date>.</note>. Nachdem bereits am <date when="1853-08-13">13. August 1853</date> Bestimmungen „über die Milderung des Belagerungszustandes im lombardisch-venezianischen Königreich“ erlassen worden waren<note type="footnote" n="15">MK. v. <date when="1853-08-12">12. 8. 1853</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b2-z150" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z150.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530812-P-0150.xml">ÖMR. III/2, Nr. 150</ref>
                     </bibl>, im besonderen siehe auch <quote>Nr. 150c</quote> und <quote>Nr. 150d</quote>.</note>, wurde am <date when="1854-05-01">1. Mai 1854</date>, also kurz nach der Hochzeit Franz Josephs mit Elisabeth, Herzogin in Bayern — sie wurde als unmittelbarer Anlaß deklariert —, der Belagerungszustand in Lombardo-Venetien aufgehoben und ein Teil der Prozesse gegen italienische Revolutionäre „in Gnaden“ aufgelassen, ein anderer Teil den Zivilstrafgerichten übergeben, auch die in Este etablierte Militärkommission zur Aburteilung gewisser Staatsverbrechen wurde aufgehoben<note type="footnote" n="16">MK. II v. <date when="1854-04-14">14. 4. 1854</date>, im besonderen Anm. 4.</note>. Allerdings verzichtete man nicht darauf (wie es von Justizminister Karl Krauß vorgeschlagen wurde<note type="footnote" n="17">Ebd.</note>), einen „besonderen Gerichtshof zur Aburteilung der Verbrechen des Hochverrates, des Aufstandes und des Aufruhrs“ in Mantua ins Leben zu rufen<note type="footnote" n="18">MK. v. <date when="1854-05-13">13. 5. 1854</date>/I; vgl. auch MK. II v. <date when="1854-05-20">20. 5. 1854</date>.</note>. Er jedoch wurde nur mit Zivilrichtern besetzt. Diese sprachen nach dem Zivilstrafgesetz Recht — entgegen dem ursprünglichen Antrag Feldmarschall Radetzkys, der von Bach unterstützt worden war, den „Spezialgerichtshof“ als ein „gemischtes Militär- und Zivilgericht unter einem militärischen Präsidium“ zu gründen<note type="footnote" n="19">MK. II v. <date when="1854-04-14">14. 4. 1854</date>; über die Untersuchungen im lombardisch-venezianischen Königreich vgl. auch MK. v. <date when="1854-10-18">18. 10. 1854</date>/VII.</note>. Ähnliche Lösungen wurden auch für die Aufhebung der Kriegsgerichte in Wien, in Prag und in Ungarn, die dort weiterbestanden, obwohl der Belagerungszustand bereits aufgehoben war, vorgeschlagen. Doch erhoben sich über verschiedene Modalitäten vehemente Meinungsverschiedenheiten<note type="footnote" n="20">Vor allem MK. II v. <date when="1854-05-20">20. 5. 1854</date>, MK. v. <date when="1854-06-17">17. 6. 1854</date>/V und MK. v. <date when="1854-12-12">12. 12. 1854</date>/I.</note>.</p>
               <p>Nach dem Beispiel Lombardo-Venetiens wurde am <date when="1854-12-15">15. Dezember 1854</date> der Belagerungszustand in Siebenbürgen beseitigt, allerdings ohne Etablierung eines <pb n="13" ana="XIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=13"/>„Spezialgerichtshofes<note type="footnote" n="21">MK. v. <date when="1854-10-28">28. 10. 1854</date>/I. Zur Aufhebung des Belagerungszustandes in den einzelnen Kronländern auch <bibl type="secondary">Heinrich <author>Friedjung</author>, Österreich von 1848 bis 1860, 2/1 (Stuttgart/Berlin 1912) 204—207</bibl>.</note>“. Damit glaubte das Kaisertum Österreich dem Ausland beweisen zu können, die Revolution bewältigt und „normalmäßige Verhältnisse“ geschaffen zu haben.</p>
               <p>Die Durchfürhung der Verwaltungsreform, vor allem die der Verwaltungsorganisation in den Kronländern, war Ende des Jahres 1853 fast zur Gänze abgeschlossen. Von ihr war in der Einleitung zu Band 2 des Ministeriums Buol-Schauenstein ausführlich die Rede<note type="footnote" n="22">Siehe Ann,. 3.</note>. Im vorliegenden Band handeln noch einige Tagesordnungspunkte von diesem Gegenstand: So wurde die Organisation der Bezirksämter in Kroatien, Böhmen und Siebenbürgen, der Stuhlrichterämter in der Kaschauer Statthaltereiabteilung<note type="footnote" n="23">MK. v. <date when="1853-11-08">8. 11. 1853</date>/I und II und MK. v. <date when="1853-12-20">20. 12. 1853</date>/II.</note>, der Komitatsgerichte in dieser sowie in der Ödenburger Statthaltereiabteilung<note type="footnote" n="24">MK. v. <date when="1853-10-25">25. 10. 1853</date>/II und III.</note> und die der Gerichtshöfe erster Instanz in Siebenbürgen<note type="footnote" n="25">MK. v <date when="1853-12-20">20. 12. 1853</date>/I.</note> besprochen, es wurden aber auch die Personalbestellung für die Kultus- und Unterrichtsgegenstände bei den Landesregierungen<note type="footnote" n="26">MK. v. <date when="1853-12-29">29. 12. 1853</date>/II, MK. v. <date when="1854-01-03">3. 1. 1854</date>/I und MK. II v. <date when="1854-01-28">28. 1. 1854</date>/V.</note>, für die Sanitätsangelegenheiten bei den Statthaltereien<note type="footnote" n="27">MK. v. <date when="1854-01-03">3. 1. 1854</date>/V.</note>, die Organisierung der Staatsanwaltschaften in Ungarn<note type="footnote" n="28">MK. II v. <date when="1854-01-28">28. 1. 1854</date>/III.</note> und die Vorschriften über die innere Einrichtung der Staatsanwaltschaften<note type="footnote" n="29">MK. v. <date when="1854-06-20">20. 6. 1854</date>/III.</note> beschlossen. Für den Hintergrund, Sinn und Gang dieser Reformmaßnahmen gilt das gleiche, was bereits in der Einleitung zum zweiten Band des Ministeriums Buol-Schauenstein gesagt wurde. Die ausführliche Beschäftigung der Ministerkonferenz selbst mit geringsten bürokratischen Personalfragen, wie Pensionen, Pensionierungen, Gnadengaben, Erziehungsbeiträgen und Auszeichnungen<note type="footnote" n="30">Die Diskussionen über die Auszeichnung für den berühmten Orientalisten Hammer-Purgstall und den Verleger Cotta (MK. v. <date when="1853-11-05">5. 11. 1853</date>/V und VI) waren eher Ausnahmen.</note>, spiegelt Problematik und Stil eines sich immer mehr bürokratisierenden Obrigkeitsstaates wider, zu dessen Prinzipien es gehörte, neben der Armee den Verwaltungsapparat fest im Griff zu haben<note type="footnote" n="31">Siehe <bibl type="secondary">Otto <author>Brunner</author>, Vom Gottesgnadentum zum monarchischen Prinzip. Der Weg der europäischen Monarchie seit dem hohen Mittelalter</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte (Göttingen 31980) 183</bibl>.</note>. Der absolutistische Staat war bei der Ausführung seines Programms auf die eifrige Mitwirkung seiner Beamten und das klaglose Funktionieren seines Beamtenapparates angewiesen und mußte sich dessen versichern. Wieweit diesbezüglich das Germanisierungs­programm Bachs, besonders was die Sprachenfrage betraf, auf den Widerstand seiner Ministerkollegen stieß, zeigt die Diskussion der Ministerkonferenz über die „Dienstprüfungen“ der Beamten („Prüfungen der politischen Beamten und der Richteramtsanwärter“). Es handelt sich dabei um ein interessantes Dokument, das nicht nur die Bedeutung der <pb n="14" ana="XIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=14"/>Bürokratie für die neoabsolutistische Regierungspraxis enthüllt, sondern sowohl alte, josephinische als auch neue Vorstellungen von Staatsdienst, Beamtentum und Beamtenbildung demonstriert, die im Grunde unvereinbar waren<note type="footnote" n="32">MK. v. 4., 11. und <date when="1854-02-14">14. 2. 1854</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 200) und MK. II v. <date when="1854-06-06">6. 6. 1854</date> (über die politische Geschäfts- und Richteramtspraxis und die entsprechenden Prüfungen im lombardisch-venezianischen Königreich).</note>.</p>
               <p>Zur Beherrschung des Beamtenapparates gehörte es auch, daß — um in der heutigen Terminologie zu bleiben — das „Dienstrecht“ ausgebaut wurde. Maßnahmen gegen Beamten­bestechung und gegen Amtsmißbrauch wurden genauso erwogen wie jene zur Sicherung der „Amtshaftung“<note type="footnote" n="33">MK. v. <date when="1854-12-02">2. 12. 1854</date>/III und MK. v. <date when="1854-12-05">5. 12. 1854</date>/II.</note>. Amtsverschwiegenheit, Staatstreue und Gehorsam wurden als Beamtentugenden hervorgehoben, auf die die Regierung — selbstverständlich — nicht verzichten konnte. Der autoritäre Zugriff war rigoros. Der absolute Anspruch, den der Staat an seine Beamten stellte, geht aus der Diskussion hervor, die über journalistische Tätigkeiten von Beamten geführt wurde<note type="footnote" n="34">MK. v. <date when="1853-12-20">20. 12. 1853</date>/V, MK. v. <date when="1853-12-29">29. 12. 1853</date>/I und MK. v. <date when="1854-02-18">18. 2. 1854</date>/II.</note>. Gleichzeitig wurde jedoch schlecht für sie gesorgt. Die finanzielle und die soziale Lage vor allem der unteren Beamten war so prekär, daß man bereits öffentlich zugab, sie befänden sich „in der bittersten Not“ und wären kaum imstande, „ihr Leben zu erhalten“<note type="footnote" n="35">MK. v. <date when="1854-01-03">3. 1. 1854</date>/VII.</note>. Dermaßen in Bedrängnis war es ihnen nicht möglich, vor der Bevölkerung die Rolle zu verkörpern, die ihnen zugedacht war, nämlich ein würdiger Repräsentant des Staates zu sein<note type="footnote" n="36">Dazu und zur materiellen Lage des österreichischen Beamtentums <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2, XLIX—LIV</bibl>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Dies.</author>, Bürokratie und Verwaltung im österreichischen Neoabsolutismus</bibl>. In: <quote>Österreichische Osthefte 22/3 (1980) 239—243</quote>, im besonderen auch <quote>Tabellen III a, b</quote> und <quote>c</quote>.</note>.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a3-b3-einleitung-3">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml#a3-b3_einl.pdf">
               <title type="descr">Die Krisensituation des Staates</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Die schwierigen außenpolitischen Probleme, zu denen es in den Jahren 1853/54 vor allem durch den Krimkrieg kam, wurden freilich in den Sitzungen der Ministerkonferenz nicht besprochen<note type="footnote" n="37">Dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Engel-Janosi, Einleitung zu</author>
                     </bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XXV</bibl>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Probleme der Edition</bibl>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XLV</bibl>.</note>. Die Außenpolitik war Reservat des Kaisers, und zumindest in diesen Jahren wurden, wie bereits erwähnt, die außenpolitischen Fragen in einer von Franz Joseph einberufenen „Konferenz“, an der außer den Ministern des Äußern, des Inneren und der Finanzen regelmäßig der Präsident des Reichsrates Kübeck und hohe Militärs, wie der Erste General-adjutant des Kaisers und Chef der Militärzentralkanzlei FML. Karl Graf Grünne und FZM. Hess, und zum Teil auch die Erzherzöge Albrecht und Wilhelm<note type="footnote" n="38">Die beiden Erzherzöge nahmen nur an der MK. v. <date when="1853-11-13">13. 11. 1853</date> teil.</note> teilnahmen, beraten. Ein Vergleich der Protokolle dieser „Konferenz<note type="footnote" n="39">Abgedruckt als ao. Konferenzen I—VII; siehe auch S. 419—447.</note>“ mit jenen der Ministerkonferenz, die Fragen außenpolitischer Natur zum Thema <pb n="15" ana="XV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=15"/>haben<note type="footnote" n="40">MK. v. <date when="1853-11-13">13. 11. 1853</date>, MK. v. <date when="1854-02-21">21. 2. 1854</date>/I und II, MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/I, MK. v. <date when="1854-05-02">2. 5. 1854</date>/I, MK. v. <date when="1854-05-26">26. 5. 1854</date> und MK. v. <date when="1854-08-22">22. 8. 1854</date>. Das Protokoll der Sitzung vom <date when="1853-11-13">13. 11. 1853</date> bildet eine Ausnahme, es dürfte jedoch zufällig in den Bestand der Protokolle der Ministerkonferenz geraten sein; siehe MK. v. <date when="1853-11-13">13. 11. 1853</date>, Kopfregest.</note>, zeigt den inhaltlichen Unterschied. In den außerordentlichen Konferenzen wurden die grundsätzlichen Leitlinien der österreichischen Außenpolitik, wie etwa Fragen der Bündnis- und der Neutralitätspolitik, besprochen: Die Haltung, die Österreich gegenüber den kriegführenden Mächten, Rußland, dem Osmanischen Reich, später auch England und Frankreich, einnehmen sollte, sowie die mit dieser Politik verbundenen Finanzierungsprobleme wurden in „der Konferenz“ ausführlich diskutiert<note type="footnote" n="41">Die Frage Österreich und der Krimkrieg wurde in einigen in neuester Zeit erschienenen Werken ausführlich behandelt, z. B. <bibl type="secondary">Winfried <author>Baumgart</author> (Hg.), Akten zur Geschichte des Krimkriegs. Serie I: Österreichische Akten zur Geschichte des Krimkriegs 1: <date when="1853-12-27">27. Dezember 1853</date> bis <date when="1854-03-25">25. März 1854</date>
                     </bibl>, bearbeitet von <bibl type="secondary">Ana Maria <author>Schop Soler</author> (München/Wien 1980), 2: <date when="1854-03-20">20. März 1854</date> bis <date when="1855-09-09">9. September 1855</date>
                     </bibl>, bearbeitet von <bibl type="secondary">Werner <author>Zürrer</author> (München/Wien 1980), 3: <date when="1855-09-10">10. September 1855</date> bis <date when="1856-05-24">24. Mai 1856</date>
                     </bibl>, bearbeitet von <bibl type="secondary">Winfried <author>Baumgart</author> (München/Wien 1979)</bibl>; <bibl type="secondary">Paul W. <author>Schroeder</author>, Austria, Great Britain and the Crimean War (London 1972)</bibl>, und <bibl type="secondary">Bernhard <author>Unckel</author>, Österreich und der Krimkrieg. Studien zur Politik der Donaumonarchie in den Jahren 1852—1856 (= Historische Studien 410, Lübeck/Hamburg 1969)</bibl>; zur Vorgeschichte <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>, Graf Buol-Schauenstein in St. Petersburg und London (1848—1852). Zur Genesis des Antagonismus zwischen Österreich und Rußland (= Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 9, Wien/Köln/Graz 1970)</bibl>.</note>. In der Ministerkonferenz dagegen wurden ausschließlich Themen besprochen, die sich im Rahmen dieser Problematik auf die Innenpolitik bezogen: so etwa die mit der von Österreich verfolgten Neutralitätspolitik in Verbindung stehenden Waffenlieferungsverbote an kriegführende Staaten samt ihren Folgen für den österreichischen Außenhandel<note type="footnote" n="42">MK. v. <date when="1854-02-21">21. 2. 1854</date>/I, MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/I und MK. v. <date when="1854-05-02">2. 5. 1854</date>/I.</note> oder auch bestimmte finanzielle und administrative Konsequenzen, die sich aus der Okkupation der Donaufürstentümer durch Österreich ergaben<note type="footnote" n="43">MK. v. <date when="1854-06-25">25. 6. 1854</date>/I und MK. v. <date when="1854-08-22">22. 8. 1854</date>/I.</note>, wobei jedoch festzuhalten ist, daß auch die grundsätzlichen Finanzprobleme, die mit Militäroperationen und Außenpolitik in Zusammenhang standen, der Ministerkonferenz verschlossen blieben.</p>
               <p>Aus den Protokollen der Ministerkonferenz wird allerdings spätestens im November 1853 deutlich, daß sich Österreich—nach einer kurzen Phase wirtschaftlichen Aufschwungs in den frühen fünfziger Jahren—in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage und in einer Krise des allgemeinen Staatshaushalts befand, die nicht allein durch die teure Finanzierung der außenpolitischen und der militärischen Operationen verursacht wurde<note type="footnote" n="44">Dazu vor allem <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1</bibl>, Kapitel: <quote>Grundzüge der wirtschaftlichen Konjunktur 269—280</quote>.</note>. Eine Schlüsselposition nimmt diesbezüglich das Protokoll vom <date when="1853-11-26">26. November 1853</date>
                  <note type="footnote" n="45">MK. I. v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I, II, IV und V.</note> ein. Es handelt sich dabei im übrigen um das einzige von den in diesem Band publizierten Protokollen einer Ministerkonferenz, bei der der Kaiser selbst den Vorsitz führte. Unmittelbarer als in anderen Diskussionen werden im Rahmen der Debatte über den Staatshaushalt für das Jahr 1854, der hier besprochen wurde, die wirtschaftlichen und die sozialen Probleme aufgerollt, denen sich das Kaisertum Österreich zu diesem Zeitpunkt konfrontiert sah.</p>
               <p>
                  <pb n="16" ana="XVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=16"/>Im Jahre 1853 hatte es eine Reihe von Mißernten gegeben: in Lombardo-Venetien, Dalmatien, Krain, Istrien, in Teilen der Militärgrenze, in Tirol und in einigen Gebieten Galiziens<note type="footnote" n="46">MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/III, MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/IV; siehe auch MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/VIII, Anm. 15, und MK. v. <date when="1854-05-27">27. 5. 1854</date>/II.</note>. Im Riesengebirge herrschte schon seit einigen Jahren durch eine Strukturkrise der häuslichen Spinnerei, Weberei und des Handwerks ein alarmierender Notstand<note type="footnote" n="47">Zur Notlage im Riesengebirge <bibl type="secondary">Christoph <author>Stölzl</author>, Die Ära Bach in Böhmen. Sozialgeschichtliche Studien zum Neoabsolutismus 1849 bis 1859 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 26, München/Wien 1971) 100 ff.</bibl>; vgl. auch MK. v. <date when="1852-04-15">15. 4. 1852</date>/III, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b1-z2" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z2.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18520415-P-0002.xml">ÖMR. III/1, Nr. 2</ref>
                     </bibl>.</note>. Es kam zu einem sprunghaften Ansteigen der Getreidepreise, die in den Jahren 1854/55 den höchsten Stand des ganzen Jahrhunderts erreichten<note type="footnote" n="48">Siehe Diagramm bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, Tabelle 26, 1062</bibl>, und <bibl type="secondary">Roman <author>Sandgruber</author>, Die Anfänge der Konsumgesellschaft. Konsumgüterverbrauch, Lebensstandard und Alltagskultur in Österreich im 18. und 19. Jahrhundert (= Sozial- und wirtschaftshistorische Studien 15, Wien 1982) 114 f</bibl>.</note>. Die gesamteuropäische Marktlage und, wie später noch dargelegt werden wird, die Versorgung der Truppen des österreichischen Heeres, das im Krimkrieg mobil gemacht wurde, waren an dieser Entwicklung allerdings maßgeblich beteiligt<note type="footnote" n="49">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 272 ff</bibl>.</note>. Die Situation wurde durch eine angebliche Speicherung von Getreidevorräten in Venetien und die Spekulationen französischer Getreidehändler in Modena, Parma und Piacenza verschlimmert<note type="footnote" n="50">MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/III, im besonderen Anm. 8.</note>. In Lombardo-Venetien herrschte bereits ein Mangel an Lebensmitteln.</p>
               <p>Die „Budgetdebatte“ der Ministerkonferenz zeigt, daß gleichzeitig mit dieser Misere auch der Staatshaushalt in eine problematische Situation geraten war<note type="footnote" n="51">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I.</note>. Die Kosten, die für die Grundentlastung und den neuen Verwaltungsapparat veranschlagt werden mußten, waren zwar hoch, aber immer noch gering im Vergleich zu den Militärausgaben dieser Jahre<note type="footnote" n="52">
                     <quote>Vgl</quote>. <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2, L, Anm. 188</bibl>; siehe die genauen Zahlenangaben bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, Tabelle 64, 1101</bibl>.</note>. Der Straßenbau, vor allem aber der Bau von Staatseisenbahnen und die Eisenbahnbetriebsmittel verschlangen hohe Summen. Die Herstellung dieser Verkehrsverbindungen war aber nicht nur aus strategischen Interessen, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung unumgänglich notwendig. Es hatte sich herausgestellt, daß sich gerade der Mangel an Verkehrsverbindungen im Vormärz nachteilig für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs ausgewirkt hatte. Auch das Argument, der Bevölkerung, die nun bedeutend mehr mit Steuern belastet war als früher<note type="footnote" n="53">Nach <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 539</bibl>, stieg die Besteuerung pro Kopf der Bevölkerung von 1847 bis 1859 um ca. zwei Drittel: von 4,97 auf 8,33 Gulden Konventionsmünze; das entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 5,5 Prozent; vgl. auch <quote>ebd. 2, Tabelle 43, 1080</quote>.</note>, durch den Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur den „good will“ der gerade nicht beliebten neoabsolutistischen Regierung zu zeigen, spielte in der Debatte über die Kosten der Verkehrsmittel eine Rolle<note type="footnote" n="54">So Finanzminister Baumgartner in der MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I.</note>.</p>
               <p>
                  <pb n="17" ana="XVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=17"/>Beträchtliche finanzielle Probleme wurden noch zusätzlich durch die „Eisenkrise“, die in diesen Jahren eingetreten war, geschaffen: Die staatlichen Bergund Hüttenwerke brachten nur einen geringen Reinertrag<note type="footnote" n="55">Vgl. im besonderen die Ausführungen des Kaisers ebd.</note>. Die Einnahmen aus dem Berg-, Hütten- und Verkaufswesen gingen von 28.423 Gulden Konventionsmünze im Jahre 1852 auf 23.708 Gulden Konventionsmünze im Jahre 1858 zurück<note type="footnote" n="56">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, Tabelle 53, 1090</bibl>. Dabei blieb die alpine Eisenindustrie gegenüber der böhmischen und der Banater deutlich zurück, <quote>ebd. 1, 397 f</quote>.</note>. Einen probaten Ausweg aus dem Problem sah man zunächst in der Auflassung der defizitär betriebenen Bergbauunternehmungen. Einer zügigen Durchführung dieser Maßnahme stand bald jedoch die sozialpolitische Erwägung gegenüber, daß jede weitere Arbeitslosigkeit, die bereits eingesetzt hatte, zu verhindern sei<note type="footnote" n="57">Siehe die Äußerung des Finanzministers in der MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I; über die Frage der Arbeitslosigkeit wurde bereits in der MK. v. <date when="1853-05-02">2. 5. 1853</date>/II, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b2-z120" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z120.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530502-P-0120.xml">ÖMR. III/2, Nr. 120</ref>
                     </bibl>, gesprochen; vgl. auch die Diskussion über das Berggesetz MK. v. 30. 7., 2., 6., 9., 13. und <date when="1853-08-16">16. 8. 1853</date>, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b2-z153" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z153.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530816-P-0153.xml">ÖMR. III/2, Nr. 153</ref>, 286</bibl>.</note>. Außerdem war gerade die Förderung der Montanindustrie ein favorisiertes Lieblingskind des Finanzministers<note type="footnote" n="58">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I; vgl. auch MK. v. <date when="1854-10-21">21. 10. 1854</date>/II.</note>.</p>
               <p>Der Krimkrieg schuf zusätzliche Belastungen für den Absatz der heimischen Waffenindustrie. Denn Österreich sah sich aufgrund seines Neutralitätsstatus gezwungen, ein Verbot zu erlassen, Waffen, Munition und sonstiges Material zur Munitionserzeugung (inbegriffen waren Blei, Schwefel, Salpeter, Schmiedeeisen, Stahl und Sensen) in kriegführende Staaten zu liefern<note type="footnote" n="59">MK. v. <date when="1854-02-21">21. 2. 1854</date>/I, MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/I und MK. v. <date when="1854-05-02">2. 5. 1854</date>/I; das Verbot im Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1853-12-05">5. 12. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 260/1853</bibl>.</note>. Dieses galt zunächst — um den österreichischen Handel nicht zu schädigen — nur für Bosnien und die übrigen türkischen Provinzen. Später wurde es auch auf Serbien ausgeweitet, vor allem deshalb, weil von Österreich die Möglichkeit erwogen wurde, in Serbien einzumarschieren. Schließlich, am <date when="1854-05-31">31. Mai 1854</date>, wurde dieses Verbot auf alle russischen und osmanischen Staaten ausgedehnt.</p>
               <p>Das Defizit des Staatsbudgets war entsprechend dieser allgemeinen Lage hoch: Es war von 42,310.000 Gulden Konventionsmünze im Jahre 1848 auf 50,230.000 Gulden Konventionsmünze im Jahre 1853 gestiegen und nahm im Jahre 1854 dann das exorbitante Ausmaß von 124,520.000 Gulden Konventionsmünze an. Das Bruttodefizit betrug im Jahre 1852 79,620.000 Gulden Konventionsmünze, im Jahre 1853 134,050.000 Gulden Konventionsmünze und im Jahre 1854 162,480.000 Gulden Konventionsmünze. (Die Gesamtschuld des Staates schätzt H.-H. Brandt für Februar 1854, zu einem Zeitpunkt, für den noch von einem „Normalbudget“ gesprochen werden kann, da noch keine kriegerischen Maßnahmen ergriffen worden waren, auf 283,000.000 Gulden Konventionsmünze<note type="footnote" n="60">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, Tabellen 63—66, 1100—1103</bibl>, auch <quote>683 f</quote>.</note>.)</p>
               <p>Angesichts des „in beunruhigender Weise sich jährlich vermehrenden Defizits“ ist es erklärlich, daß Kaiser Franz Joseph die Ministerkonferenz aufforderte, sich ernstlich mit „dessen Verminderung“ zu beschäftigen und „ergiebigere“ Einsparungen zu planen. Allerdings sah auch er ein, daß diese nur bei der <pb n="18" ana="XVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=18"/>Militärverwaltung erzielt werden konnten<note type="footnote" n="61">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I.</note>. Es war jedoch der Kaiser selbst, der im Laufe eines Verwaltungsjahres im Rahmen seines allerhöchsten Oberbefehls immer wieder eine Reihe von Organisationsmaßnahmen, Truppenbewegungen etc. ohne Konsultation der zivilen Stellen, also ohne zentralisierte Kontrolle, bewilligte<note type="footnote" n="62">Näheres bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 685 f</bibl>.</note>. Die „abgesonderten Verhandlungen“ über eine Verminderung des Militärbudgets, die der Kaiser in dieser Ministerkonferenz andeutete, bewirkten allerdings wenig. Zur Zeit des Krimkriegs nahm die Explosion des Militäretats noch krassere Formen an: Am <date when="1854-07-19">19. Juli 1854</date> gewährte der Kaiser eine außerordentliche Militärdotation von 75,304.667 Gulden für militärische Operationen<note type="footnote" n="63">
                     <bibl type="secondary">Antonio <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich. Militär, Staat und Gesellschaft 1848—1867 (= Wehrwissenschaftliche Forschungen, Abteilung Militärgeschichtliche Studien 20, Boppard am Rhein 1975) 190</bibl>. Siehe MK. v. <date when="1854-08-22">22. 8. 1854</date>, Anm. 4; hier auch die finanzielle Situation nach Einrücken der österreichischen Truppen in die Donaufürstentümer.</note>. Es ist bezeichnend, daß dieser Mehraufwand in keiner Sitzung der Ministerkonferenz besprochen wurde. Umsomehr jedoch versetzt es in Erstaunen, daß in den Protokollen des Jahres 1854 überhaupt keine Debatte über den Staatsvoranschlag für das Verwaltungsjahr 1855 aufscheint.</p>
               <p>Die Frage erhebt sich für uns, wie der Staat angesichts dieser finanziellen Misere der politischen und der sozialen Probleme, denen er sich gegenübergestellt sah, Herr werden konnte.</p>
               <p>Den sozialen Problemen stand die Ministerkonferenz anfänglich mit erstaunlichem Unverständnis gegenüber. Besonders kritisch war die Situation im lombardisch-venezianischen Königreich: Eine Seidenraupenkrankheit breitete sich seit 1853 aus und schädigte die Seidenernte empfindlich. Eine Traubenkrankheit vernichtete auf Jahre hinaus die Traubenernte<note type="footnote" n="64">
                     <bibl type="secondary">Bruno <author>Caizzi</author>, La crisi economica del Lombardo-Veneto nel decennio 1850—59</bibl>. In: <quote>Nuova rivista storica 42 (1958) 206—219</quote>.</note>, und die Getreideernte war, wie bereits erwähnt, 1853 schlecht ausgefallen<note type="footnote" n="65">MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/III, siehe S. XVI.</note>. In dieser Krisensituation kamen nun auch die Nachteile voll zum Tragen, die die Sequestration der Güter der aufständischen Lombarden von seiten der österreichischen Regierung<note type="footnote" n="66"/> verursachte: Die Kolonen auf den Gütern der Grundbesitzer, denen in Notzeiten wenigstens eine Unterstützung durch die Gutsbesitzer zugestanden war, waren nun ohne jede Hilfe, da eine Unterstützung von seiten der Staatsverwaltung nicht vorgesehen war. Verständlicherweise machte sich „Unzufriedenheit“, wie es in den Akten zurückhaltend heißt, breit<note type="footnote" n="67">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/V, siehe im besonderen Anm. 11 und 12.</note>. Feldmarschall Radetzky reagierte im Vergleich zu den Wiener Zentralstellen schnell und unbürokratisch und verbot angesichts der steigenden Getreidepreise aus eigener Machtvollkommenheit, ohne Rückfrage in Wien zu halten, bereits im August 1853 jede weitere Getreideausfuhr aus dem lombardisch-venezianischen Königreich. Diese Maßnahme Radetzkys wurde von der Ministerkonferenz streng <pb n="19" ana="XIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=19"/>gerügt<note type="footnote" n="68">Vgl. z. B. MK. v. <date when="1853-02-15">15. 2. 1853</date>/II, <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/I, Nr. 93</bibl>.Vgl. MK. v. <date when="1853-08-06">6. 8. 1853</date>/V, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b2-z148" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z148.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530806-P-0148.xml">ÖMR. III/2, Nr. 148</ref>
                     </bibl>.</note>, und selbst im Herbst 1853, als sich die Notlage verschlimmerte und Radetzky den Antrag stellte, den Einfuhrzoll für Getreide zu senken, um den Import vor allem von Mais und Weizen zu begünstigen und dadurch die Preise zu senken und den „Mangel an notwendigsten Lebensmitteln“ zu beseitigen, wollte die Ministerkonferenz paradoxerweise von Radetzky wissen, „ob nicht bereits der Zeitpunkt gekommen sei, das von ihm verfügte, in nationalökonomischer Beziehung nicht wohl zu rechtfertigende Ausfuhrverbot von Cerealien zurücknehmen zu können“<note type="footnote" n="69">MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/III.</note>. Im übrigen verhielten sich die Wiener Zentralstellen auch hinsichtlich des eben erwähnten Antrags Radetzkys, den Einfuhrzoll zu senken, recht saumselig. Das Finanzministerium erhob „Einwendungen und Bedenken“: Feldmarschall Radetzky wurde noch einmal gefragt, die Statthalter der Lombardei und Venetiens wurden um ein Gutachten in dieser Angelegenheit gebeten. Erst die Tatsache, daß auch die benachbarten Länder Frankreich und Toskana, weiters Rom und Neapel den Einfuhrzoll für Getreide aufgehoben hatten und die im Zollverband mit Österreich stehenden Herzogtümer Modena und Parma die Befreiung vom Einfuhrzoll nicht nur bei Weizen und Mais, sondern auch beim Hafer wünschten, überzeugte den Finanzminister, daß diese Maßnahmen nicht nur für das lombardisch-venezianische Königreich, sondern für das gesamte Gebiet des italienischen Zollvereins notwendig war. Sie wurde zunächst mit Jahresende befristet, allerdings bereits einen Monat später bis Ende März 1854 verlängert<note type="footnote" n="70">Ebd., Anm. 8, und MK. v. <date when="1853-11-19">19. 11. 1853</date>/IV.</note>. Wie schlecht die Lage in Lombardo-Venetien wirklich war, zeigt übrigens auch, daß sich der Kaiser in der Ministerkonferenz vom <date when="1853-11-26">26. November 1853</date> persönlich für eine Anordnung Radetzkys einsetzte, durch die von diesem eine Unterstützung der Kolonen auf den sequestrierten Gütern durch die Staatsverwaltung bereits verfügt worden war<note type="footnote" n="71">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/V, im besonderen Anm. 12.</note>.</p>
               <p>Auch hinsichtlich des Notstands in anderen Gebieten, wie in Dalmatien, Istrien und in Teilen Krains, reagierten die Ministerien bürokratisch langsam. Der Finanzminister hatte wohl in der Ministerkonferenz vom <date when="1853-11-26">26. November 1853</date> angesichts der Notlage in Dalmatien die „schleunigste Erledigung“ der Verhandlungen des Finanzministeriums über die Ermäßigung des Einfuhrzolls für Getreide und der Verzehrungssteuer für Getreide, Mehl und Hülsenfrüchte — der Zoll betrug 10 Kreuzer pro Zentner Getreide, die Verzehrungssteuer 4 und 3 Kreuzer pro Zentner — zugesagt<note type="footnote" n="72">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/IV.</note>. (In Dalmatien war die Situation so problematisch, daß auf die Intervention Bachs hin ein eigener Fonds von 30.000 Gulden „zur direkten Unterstützung der Notleidenden“ gegründet wurde<note type="footnote" n="73">Ah. E. v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1853-11-24">24. 11. 1853</date>, zit. MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>, Anm. 8.</note>.) Es dauerte allerdings bis zum <date when="1853-12-18">18. Dezember 1853</date>, bis der Einfuhrzoll und die Verzehrungssteuer vom Jänner bis Ende März 1854 zur Gänze aufgehoben wurden — eine Maßnahme, die durch die Verschlechterung der Situation <pb n="20" ana="XX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=20"/>unbedingt notwendig wurde. Eine Ausdehnung dieser Maßnahme auf andere Gebiete der Monarchie erfolgte erst zu Beginn des Jahres 1854<note type="footnote" n="74">Ebd.</note>.</p>
               <p>Das kleinliche Feilschen der Minister, ob die Frachtkosten für Getreide auf den Staatseisenbahnen auf einen dreiviertel Kreuzer für den Zentner pro Meile oder gar auf einen halben Kreuzer gesenkt werden könnten, um eine Preisreduktion bei Brot zu erzielen<note type="footnote" n="75">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/IV.</note>, wirkt in diesem Zusammenhang beschämend. Innenminister Bach, der sich für die Ermäßigung der Frachtkosten bis auf einen halben Kreuzer einsetzte, hatte, das muß wohl in Rechnung gestellt werden, im Vergleich mit dem für den Staatshaushalt verantwortlichen Finanzminister, der an dem von ihm vorgeschlagenen Preis von einem dreiviertel Kreuzer unbedingt festhalten wollte, natürlich einen leichteren Stand. Als jedoch dann im Frühjahr 1854 die Getreidepreise in Galizien infolge der Ankäufe für die russischen Truppen, die im benachbarten Königreich Polen konzentriert waren, anstiegen, kämpfte der Innenminister Seite an Seite mit dem Finanzminister hartnäckig gegen den Erlaß eines Ausfuhrverbots von Getreide für Galizien — hauptsächlich mit außenpolitischen Argumenten und aus Rücksicht auf die Getreidebesitzer<note type="footnote" n="76">MK. v. <date when="1854-05-27">27. 5. 1854</date>/II.</note>.</p>
               <p>Allerdings hatte Baumgartner Bedenken, die allgemeine soziale Krise durch zusätzliche Arbeitslose noch zu vergrößern, wenn man die der Staatsverwaltung unterstehenden nicht mehr rentablen Berg- und Hüttenbetriebe, wie bereits angeführt, einstellte<note type="footnote" n="77">Siehe S. XVII.</note>. Das war, soweit feststellbar, aber hinsichtlich der Ausgaben auch die einzige sozialpolitische Konzession, mit der er den sozialen Problemen Rechnung tragen wollte. Die allgemeine Lage der Staatsfinanzen und die Notwendigkeit, rigorose Einsparungen zu erzielen, erschwerten es ihm, das muß hinzugefügt werden, Zugeständnisse zu machen. Als allerdings die Frage zur Debatte stand, ob die Hofgebäude Steuerimmunität genießen sollten und die seit 1813 und 1817 eingeführte Grundsteuer für Hofrealitäten wieder abgeschafft werden sollte (von der Hauszins- und Einkommensteuer waren sie ohnehin befreit), um „Rücksicht auf die staatsrechtliche Stellung des Allerhöchsten Landesfürsten“ zu nehmen, lehnte Baumgartner gemeinsam mit Justizminister Krauß auch diese Privilegierung des Hofes ab: Die staatsrechtliche Stellung des Kaisers, so meinten die beiden Minister, begründe bloß eine Personalimmunität, aber keine Steuerimmunität, und das Privileg würde im übrigen in der Öffentlichkeit einen schlechten Eindruck erwecken. Die Erwägungen waren freilich rein prinzipieller Natur und mit keinerlei finanziellen Vorteilen für das Ärar verbunden: Die vom Hof entrichteten Steuern wurden der Hofdotation zurückerstattet<note type="footnote" n="78">MK. v. <date when="1853-10-29">29. 10. 1853</date>/I.</note>.</p>
               <p>Von den Staatseinnahmen war kaum eine Steigerung zu erwarten. Auf die Aufforderung des Kaisers in der Ministerkonferenz vom <date when="1853-11-26">26. November 1853</date> hin, diesbezüglich Prognosen für die Zukunft zu stellen, waren die Äußerungen des Finanzministers äußerst karg: Einzig und allein vom Tabakgefälle erwartete er <pb n="21" ana="XXI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=21"/>sich „beträchtliche Mehreinnahmen“. Das entsprach der Realität. Der Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Reinerträge aus dem Tabakmonopol betrug 4,2 Prozent im österreichischen Teil und 7 Prozent in der Gesamtmonarchie<note type="footnote" n="79">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 537, Anm. 7</bibl>.</note>. Bezüglich der vom Finanzminister angedeuteten Reformierung des Staatsgüterwesens und der „Kolonisierung“ der Krondomänen in Ungarn waren für die nächste Zukunft keine sicheren Einnahmen zu kalkulieren<note type="footnote" n="80">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I; siehe auch MK. v. <date when="1854-01-14">14. 1. 1854</date>/I (Diskussion über die Gewährung von Steuerfreiheit für die Urbarmachung von Gründen in Ungarn und dessen ehemaligen Nebenländern).</note>. Die staatliche Eisenproduktion bereitete, wie schon erwähnt, weiterhin eher Sorgen, als daß sie zu einer Hoffnung auf Mehreinnahmen berechtigte. Die von Reichsratspräsident Kübeck ins Spiel gebrachte Anregung, den teuren Eisenbahnbau durch ein Sonderbudget, „abgesondert von den übrigen Erfordernissen des Staatshaushaltes zu bedecken“, wurde nicht konkretisiert und hätte außerdem als isolierte Maßnahme das Problem keineswegs lösen können<note type="footnote" n="81">Vgl. MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I.</note>. Was den vom Kaiser angeregten Einsparungsplan anbetraf, so war eigentlich aufgrund der allgemeinen finanziellen Krise, die durch die militärischen Interventionen des Jahres 1854 nur noch verschlechtert werden sollte, nicht abzusehen, wo diesbezüglich anzusetzen war. Der Vorschlag des Kaisers, die Auslagen für staatliche Bauten zu vermindern, dürfte eine Illusion gewesen sein. Es mußte ein anderer Ausweg gefunden werden, das war der der zusätzlichen Geldbeschaffung.</p>
               <p>Es ist aufschlußreich und für die damalige Stellung der Ministerkonferenz im Regierungsapparat bezeichnend, daß solche Wege schon längst — bereits seit Sommer 1853 — beschritten worden waren, ohne in diesem Forum in irgendeiner Form zur Debatte gestellt worden zu sein.</p>
               <p>H.-H. Brandt hat das Scheitern des seinerzeitigen Programms des Finanzministers zur Währungsrestauration, das seit dem Sommer 1853 offenkundig geworden war, beschrieben<note type="footnote" n="82">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 678—709</bibl>.</note>. Nachdem der Kaiser das Demissionsgesuch Baumgartners, das dieser nach seinen Mißerfolgen eingereicht hatte, zurückgewiesen hatte, nahm er die Budgetsanierung erneut in Angriff. Zu nennen wären hier etwa die gemeinsam mit dem Reichsratspräsidenten Kübeck unternommenen Anstrengungen, den Militäretat in Grenzen zu halten, die erfolglosen Versuche, im Spätsommer/Herbst 1853 durch eine Auslandsanleihe in London das Defizit zu decken, der Plan der Aufnahme einer neuerlichen Auslandsanleihe von 35,000.000 Gulden für die Tilgungsleistungen, das Projekt einer Sondersteuer in Form einer Pro-Kopf-Umlage, die als einmaliges Notopfer der Bevölkerung akzeptabel gemacht werden sollte, oder eines bereits im Frühjahr 1854 erwogenen Staatsgüterverkaufs. Von allen diesen finanz- und staatspolitisch bedeutsamen Schritten ist in den Protokollen der Ministerkonferenz nichts zu lesen. Die Lotterieanleihe von März 1854 wird nur marginal und wegen der Verteilung der Erträgnisse an die einzelnen Ministerien erwähnt<note type="footnote" n="83">MK. v. <date when="1854-03-07">7. 3. 1854</date>/VIII.</note>. <pb n="22" ana="XXII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=22"/>Auch die steigenden Geldforderungen der Militärs für Rüstungen finden in den Protokollen kaum einen Niederschlag<note type="footnote" n="84">Vgl. z. B. MK. v. <date when="1854-06-25">25. 6. 1854</date> und MK. v. <date when="1854-08-22">22. 8. 1854</date> und im Vergleich dazu ao. Konferenz VII v. 15. und <date when="1854-11-17">17. 11. 1854</date>.</note>, und das dadurch exorbitant gestiegene Gesamtdefizit — nach den Berechnungen Baumgartners betrug es im April 1854 bereits rund 103,400.000 Gulden<note type="footnote" n="85">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 689, Anm. 5</bibl>.</note> — schien für die Ministerkonferenz überhaupt nicht zu existieren.</p>
               <p>In ganz anderen Zusammenhängen wird jedoch die finanziell schwierige Lage, in der sich das Kaisertum Österreich und mit ihm der Finanzminister befanden, deutlich: etwa in der Sitzung, als Baumgartner gegen den Chef der Obersten Polizeibehörde auftrat und sich vehement für die Errichtung eines Judenbethauses in Wien einsetzte — mit dem bemerkenswerten Argument, daß bereits die im Oktober 1853 erlassene Verordnung über die Einschränkung der Besitzfähigkeit der Juden, eine neuerliche Diskriminierung der Juden, die 1848 zur Gänze beseitigt worden war<note type="footnote" n="86">Näheres darüber in der MK. v. <date when="1853-09-03">3. 9. 1853</date>/VII, <bibl type="internal_ref">
                        <ref type="internal" n="a3-b2-z156" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z156.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530903-P-0156.xml">ÖMR. III/2, Nr. 156</ref>
                     </bibl>.</note>, „eine sehr nachteilige Wirkung auf die Finanzen und den Staatskredit geäußert habe“. Tatsächlich waren die jüdischen Bankiers in Europa danach kaum mehr bereit gewesen, Österreich Kredite zu gewähren<note type="footnote" n="87">Zitat: MK. II v. <date when="1854-03-28">28. 3. 1854</date>, siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 674</bibl>.</note>. Der Ausweg, der schließlich gewählt wurde, eine sogenannte Nationalanleihe nach dem französischen Muster des zweiten Kaiserreiches aufzulegen, die breite Bevölkerungsschichten dazu gewinnen sollte, Massensubskriptionen zu zeichnen, wurde in der Ministerkonferenz erst dann diskutiert, als diese Kreditoperation bereits eine beschlossene Sache war<note type="footnote" n="88">Patent v. <date when="1854-06-26">26. 6. 1854</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 158/1854</bibl> und <quote>Nr. 159/1854</quote>.</note>. In Österreich hatte man im Gegensatz zu Frankreich, das durch solche Anleihen für gewöhnlich seinen finanziellen Kriegsbedarf deckte, keinerlei Erfahrung. Ein Erfolg der Anleihe schien aber nicht nur aus finanzpolitischen Gründen wichtig. Er sollte gleichzeitig auch den Beweis für die patriotische Gesinnung der Bevölkerung erbringen und letztlich deren Zustimmung zum neoabsolutistischen System in aller Öffentlichkeit dokumentieren<note type="footnote" n="89">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 693</bibl>, ausführlich zu dieser Anleihe <quote>ebd., 693—700</quote>.</note>.</p>
               <p>Die Ministerkonferenz, die also am Zustandekommen der Anleihe völlig unbeteiligt war, bekam nun die Aufgabe zugewiesen, die Bedingungen zu schaffen, die einen Erfolg dieser Kreditoperation garantieren würden<note type="footnote" n="90">MK. v. <date when="1854-07-01">1. 7. 1854</date>/II.</note>. Es war Innenminister Bach, der sich zum Anwalt der propagandistischen Seite dieses Unternehmens machte. Er stellte in der Sitzung die Anträge, Kapitalien für die Anleihe zu mobilisieren, um die Zeichnung zu erleichtern. Dazu gehörten 1. die Aufhebung der dreijährigen Frist, die Oktava<note type="footnote" n="91">Zur Oktava ebd., Anm. 4.</note> auf den ehemaligen Herrengütern zu löschen, 2. die Bindung von bestimmten Kapitalien, wie Lehens-, Stiftungs-, Gemeinde- und Fideikommißgelder, zumindest teilweise aufzuheben, 3. die Vorschüsse auf die Urbarialentschädigung in Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, in der serbischen Woiwodschaft und in Galizien zu erneuern, <pb n="23" ana="XXIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=23"/>4. Zahlungen in Silber und nicht nur in Banknoten leisten zu dürfen und 5. die Zahlung der Zölle in Silbergeld festzulegen.</p>
               <p>Auch die Staats- und die Sparkassenbeamten sollten mobilisiert werden. Bei den mageren Beamtengehältern war das allerdings nur dann möglich, wenn sie einen Teil ihrer Jahresbesoldung subskribierten und in Raten zurückzahlten<note type="footnote" n="92">MK. v. <date when="1854-07-04">4. 7. 1854</date>/I. Zur Besoldung der Beamten <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>
                     </bibl>, zit. <quote>Anm. 36</quote>.</note>. Bach schuf nicht nur Erleichterungen für die Staatsbeamten, es wurde auch der gesamte Verwaltungsapparat aufgeboten, um die Bürokraten und darüber hinaus die Bevölkerung „ohne Zwang“ zu manipulieren und sie für die Subskription der Anleihe zu gewinnen<note type="footnote" n="93">MK. v. <date when="1854-07-08">8. 7. 1854</date>/II.</note>. Kübeck, der dieser Kreditoperation heftigen Widerstand entgegengesetzt hatte, bezeichnete sie nicht zu Unrecht als „freiwillige Zwangsanleihe<note type="footnote" n="94">Ao. Konferenz VII v. 15. und <date when="1854-11-17">17. 11. 1854</date>.</note>“.</p>
               <p>Bach erzielte mit seiner Kampagne zwar einen vollen Erfolg<note type="footnote" n="95">Zahlen bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 697</bibl>.</note>, die finanzpolitischen Auswirkungen waren aber dennoch gering. Sie erlaubten, wie der Finanzminister einige Monate danach ausführte, „zunächst nur die Bedeckung der Staatsbedürfnisse und die Zurückzahlung der Bankschuld in dem festgesetzten Betrag<note type="footnote" n="96">MK. v. <date when="1854-10-11">11. 10. 1854</date>/IV.</note>“. Für eine weitere Geldbeschaffung mußten neue Wege gefunden werden. Finanzminister Baumgartner kam auf seinen bereits im März 1854 ventilierten Plan zurück, Staatsgüter zu veräußern. Seit dem Sommer 1854 nahm das Projekt konkretere Formen an: Der Finanzminister erwog, Staatseisenbahnen und Bergwerke zu verkaufen<note type="footnote" n="97">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 322</bibl>, und <quote>2, 701</quote>.</note>. Über diese finanzielle Transaktion ist bereits ausführlich geschrieben worden, wobei ihr Einfluß auf die Politik sehr verschieden beurteilt wurde<note type="footnote" n="98">An älterer Literatur vgl. <bibl type="secondary">Albert <author>Eder</author>, Die Eisenbahnpolitik Österreichs nach ihren finanziellen Ergebnissen (Wien 1894) 49</bibl>; <bibl type="secondary">Aloys v. <author>Czedik</author>, Der Weg von und zu den österreichischen Staatsbahnen 1: Die Entwicklung der österreichischen Eisenbahnen als Privat- und Staatsbahnen 1824 bis 1910 (Teschen/Wien/Leipzig 1913) passim</bibl>; <bibl type="secondary">Hermann <author>Strach</author>, Geschichte der Eisenbahnen Österreich-Ungarns. Von den ersten Anfängen bis zum Jahre 1867</bibl>. In: <quote>Geschichte der Eisenbahnen der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie 1/1 (Wien/Teschen/Leipzig 1898) 316 ff</quote>. und <quote>389 ff.</quote>; an neuerer Literatur <bibl type="secondary">Karl <author>Bachinger</author>, Das Verkehrswesen</bibl>. In: <bibl type="secondary">Adam <author>Wandruszka</author> — Peter <author>Urbanitsch</author> (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848—1918, 1: Die wirtschaftliche Entwicklung (Wien 1973), 282—287</bibl>; <bibl type="secondary">Heinrich <author>Benedikt</author>, Die wirtschaftliche Entwicklung in der Franz-Joseph-Zeit (= Wiener Historische Studien 4, Wien/München 1958) 34—37</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 321—326</bibl>; <bibl type="secondary">Bertrand <author>Gille</author>, Histoire de la Maison Rothschild 2: 1848—1870 (= Travaux de Droit, d’Economie, de Sociologie et de Sciences Politiques 56, Genf 1967) 155—181, 183—272</bibl> und <quote>301—343</quote>; <bibl type="secondary">
                        <author>Unckel</author>, Österreich und der Krimkrieg 173 ff</bibl>. (hier die Einwirkung auf die Außenpolitik), und <bibl type="secondary">Josef <author>Wysocki</author>, Infrastruktur und wachsende Staatsausgaben. Das Fallbeispiel Österreich 1848—1913 (= Forschungen zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 20, Stuttgart 1975) 86 ff</bibl>.</note>. Im allgemeinen bedeutete dieser Entschluß eine vollkommene Abkehr von der von Kübeck (damals als Hofkammerpräsident) seit 1841 betriebenen Finanzpolitik, die den Eisenbahnbau allein dem Staat vorbehielt<note type="footnote" n="99">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 316 f</bibl>.</note>. Die oben geschilderte Zerrüttung des Staatshaushalts und des Staatskreditwesens machte eine öffentliche Kapitalaufnahme für den Eisenbahnbau auch weiterhin unmöglich. Die Herstellung eines dichten Eisenbahnnetzes <pb n="24" ana="XXIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=24"/>war aber für den Ausbau der Infrastruktur des Staates zur, wie Baumgartner ausführte, „unausweichlichen Notwendigkeit“ geworden<note type="footnote" n="100">MK. I v. <date when="1853-11-26">26. 11. 1853</date>/I.</note>. Die halbfertigen Eisenbahnen waren außerdem völlig unproduktiv. In dieser Notsituation erschien daher der Gedanke, den Bahnbau privaten Unternehmen zu übertragen, als einziger Ausweg. Ein „Privateisenbahnkonzessionsgesetz“, das bereits im März und im Mai 1854 in der Ministerkonferenz beraten wurde<note type="footnote" n="101">MK. v. 21. und 28. 3. und <date when="1854-05-16">16. 5. 1854</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 211).</note>, sollte die entsprechenden Bedingungen schaffen, „aufmunternd und lockend“, wie der Finanzminister in der Sitzung vom <date when="1854-03-21">21. März 1854</date> meinte, zu wirken. Die endgültige Verordnung, die schließlich am <date when="1854-09-14">14. September 1854</date> publiziert wurde<note type="footnote" n="102">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 238/1854</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Bachinger</author>, Verkehrswesen 282</bibl> und <quote>285 f</quote>.</note>, ermöglichte auch beträchtliche Vergünstigungen für Private, wahrte dem Staat aber dennoch Interventionsmöglichkeiten und Aufsichtsbefugnisse.</p>
               <p>Inzwischen waren schon längst mit der französischen Gesellschaft Crédit Mobilier Kontakte geknüpft und Gespräche über einen Verkauf der Eisenbahnen geführt worden. Wichtig erscheint in unserem Zusammenhang, daß dieses Projekt — im Gegensatz zu den vorher zitierten Transaktionen — in der Ministerkonferenz eingehend besprochen wurde<note type="footnote" n="103">MK. v. <date when="1854-10-11">11. 10. 1854</date>/IV.</note>.</p>
               <p>Die Bedingungen, die Baumgartner seinen Ministerkollegen darlegte, wurden von ihm selbst als nicht besonders günstig eingeschätzt: Die neunzigjährige Pacht kam einem Verkauf gleich, und der ausgehandelte Kaufpreis von 170,000.000 Francs (65,500.000 Gulden) war nicht allzuhoch, wenn man in Betracht zieht, daß die Baukosten bis zu diesem Zeitpunkt bereits 94,000.000 Gulden betragen hatten<note type="footnote" n="104">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 321</bibl>.</note>. Zudem sollten Montanbetriebe und Kohlengruben in Böhmen und im Banat um 30,000.000 Francs (11,550.000 Gulden) — das war unter dem Kapitalswert, wie Baumgartner zugab — veräußert werden.</p>
               <p>Die Gesellschaft verlangte vom österreichischen Staat eine Annuitätsgarantie von 5,2 Prozent der Anlagesumme sowie Steuer- und Zollfreiheit für die Einfuhr von Maschinen, Schienen etc. Als Gegenleistung verpflichtete sie sich, den Kaufpreis in zunächst erhöhten, dann in gleichbleibenden Monatsraten bis Februar 1858 zu erlegen, bis Ende 1857 die Bahn von Szegedin nach Temesvár fertigzustellen, 45,000.000 Gulden für die Verbesserung des Bahnbetriebes innerhalb der 90 Pachtjahre zu investieren und sie nach Ablauf der Pachtzeit — das wäre im Jahre 1944 gewesen — in gutem Zustand der Staatsverwaltung zu übergeben.</p>
               <p>Obwohl Baumgartner einen jährlichen Verlust von einer viertel Million Gulden berechnete, riet er dringend, diese finanzielle Operation zu tätigen. Die Gewährung der Zinsgarantie von 5,2 Prozent hielt er nicht für bedenklich, die geforderte Steuer- und Zollfreiheit für bestimmte Artikel könne, so führte er aus, sowohl in eine Zollermäßigung (bis zur Hälfte des Tarifs) wie auch in eine Steuerermäßigung umgewandelt werden. Er war auch der Meinung, daß staatspolitische Bedenken nicht bestünden, da die zum Verkauf angebotenen Bahnen nicht von Wien ausgingen, und eine Arbeitslosigkeit österreichischer Staatsbürger <pb n="25" ana="XXV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=25"/>„fürs erste“ nicht eintreten würde; für die Montanbetriebe und Kohlengruben versprach er sich sogar durch eine private Verwaltung eine beträchtliche Ertragssteigerung. Österreichische Käufer seien, meinte der Finanzminister resignierend, „bei dem Charakter der österreichischen Industriellen“ ohnehin nicht zu finden; diese hätten zur Zeit zuwenig Kapital und wären im übrigen zu schwerfällig; ja man könne sogar vielleicht durch das fremde Vorbild und die ausländische Konkurrenz die österreichischen Unternehmer mobilisieren und dadurch einen volkswirtschaftlichen Vorteil erwarten<note type="footnote" n="105">Über die österreichischen Unternehmer <bibl type="secondary">Josef <author>Mentschl</author>, Das österreichische Unternehmertum</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> — <author>Urbanitsch</author>, Die Habsburgermonarchie 1, 274</bibl>; <bibl type="secondary">auch Herbert <author>Matis</author>, Österreichs Wirtschaft 1848—1913. Konjunkturelle Dynamik und gesellschaftlicher Wandel im Zeitalter Franz Josephs I. (Berlin 1972) 64—82</bibl>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Wysocki</author>, Infrastruktur 89</bibl>. Trotz dieser Klagen sollte eine Reihe von österreichischen Unternehmern im Jahre 1854 <quote>„teils zur Anerkennung …, teils zur Aufmunterung“</quote> (MK. v. <date when="1854-07-25">25. 7. 1854</date>/II und III), und weil sie <quote>„für die österreichische Industrie Ehre eingelegt“ hätten</quote> (MK. v. <date when="1854-10-18">18. 10. 1854</date>/VI, MK. v. <date when="1854-12-02">2. 12. 1854</date>/I und MK. v. <date when="1854-12-12">12. 12. 1854</date>/II), ausgezeichnet werden. Der Kaiser lehnte allerdings einen beträchtlichen Teil dieser Anträge ab.</note>.</p>
               <p>Die Diskussion in der Ministerkonferenz war kurz und zeigte keine wesentlichen Divergenzen. Das Hauptargument des Finanzministers, „daß [es] gegenwärtig kaum ein anderes Mittel“ der Geldbeschaffung gäbe, überzeugte auch den zögernden Kultus- und Unterrichtsminister. Innenminister Bach und Außenminister Buol, die das Projekt aus außenpolitischen Gründen von vornherein unterstützt hatten, weil sie eine Allianz Österreichs mit den Westmächten befürworteten<note type="footnote" n="106">Über die außenpolitischen Zusammenhänge auch <bibl type="secondary">
                        <author>Schroeder</author>, Austria, Great Britain and the Crimean War 221</bibl> und <quote>476</quote>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Unckel</author>, Österreich und der Krimkrieg 175 f</bibl>.</note>, und auch Justizminister Krauß stimmten dem Antrag nur mit kleinen Modifikationswünschen zu. Damit waren der Verkauf und die Reprivatisierung von österreichischen Staatseisenbahnen und Bergwerksbetrieben beschlossene Sache.</p>
               <p>Es war eine der letzten finanziellen Transaktionen, die Baumgartner als Finanzminister tätigte. Er trat am <date when="1855-01-14">14. Jänner 1855</date> zurück. Er hatte beim Kaiser kein Vertrauen mehr gefunden<note type="footnote" n="107">Vgl. vor allem als Quelle <bibl type="secondary">Friedrich <author>Walter</author> (Hg.), Aus dem Nachlaß des Freiherrn Carl Friedrich Kübeck v. Kübau. Tagebücher, Briefe, Aktenstücke (1841—1855) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 45, Graz/Köln 1960) 128 f</bibl>. (Eintragungen v. 6., 8. und <date when="1854-11-14">14. 11. 1854</date>), und <bibl type="secondary">Josef Karl <author>Mayr</author> (Hg.), Das Tagebuch des Polizeiministers Kempen von 1848 bis 1859 (Wien/Leipzig 1931) 310</bibl> (Eintragungen v. 21. und <date when="1854-11-23">23. 11. 1854</date>).</note>. Die Ära Baumgartner war damit zu Ende, der neue Finanzminister Bruck verfolgte andere Leitlinien der Finanzpolitik. Die Wirtschaftskrise konnte allerdings nicht beendet werden.</p>
               <p>Trotz dieser Krise wurde weiterhin versucht, ein modernes Wirtschaftssystem aufzubauen, indem man die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitstellte, was von den Propagandisten des neoabsolutistischen Systems auch in entsprechender Weise publizistisch verwertet wurde<note type="footnote" n="108">Vgl. z. B. <bibl type="secondary">
                        <author>Czoernig</author>, Österreichs Neugestaltung</bibl>, oder <bibl type="secondary">Ernst v. <author>Schwarzer</author>, Geld und Gut in Neu-Österreich (Wien 1857)</bibl>.</note>. So wurde angestrebt, die letzten Reste des Feudalsystems zu beseitigen<note type="footnote" n="109">Siehe z. B. MK. v. <date when="1854-09-12">12. 9. 1854</date>/II (Beratung über die Löschung der Oktava in Krain), und MK. v. <date when="1854-06-20">20. 6. 1854</date>/II (über die Aufnahme der Vorspannsauslagen in Krain in das Landesbudget).</note>, das Steuersystem zu vereinheitlichen<note type="footnote" n="110">MK. v. <date when="1854-08-19">19. 8. 1854</date>/IV (Grundsteuerprovisorium in Siebenbürgen).</note> und <pb n="26" ana="XXVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=26"/>durch die Begründung eines verzweigten Bankwesens<note type="footnote" n="111">MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/IV (Gründung der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft).</note> die finanzielle Grundlage für eine florierende Wirtschaft zu schaffen.</p>
               <p>Alle diese Maßnahmen konnten aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß Österreich am Ende seiner finanziellen Kräfte angelangt war. Sie konnten fürs erste wohl auch schwerlich zum Tragen kommen.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a3-b3-einleitung-4">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml#a3-b3_einl.pdf">
               <title type="descr">Studienreform und Universitätsorganisation</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Im Gegensatz zum neoabsolutistischen Wirtschaftsprogramm, dessen Schwächen sich gerade in den Jahren 1853 und 1854 deutlich zeigten, wurde ein anderer Hauptdiskussionsgegenstand der Ministerkonferenz, die Reform der Universität, in dieser Zeit erfolgreich abgeschlossen. Während die anderen Minister mit der Bewältigung der Krisensituation des Staates beschäftigt waren, gelang es dem Kultus- und Unterrichtsminister, seine primären Anliegen, die „Neugestaltung der österreichischen Universitäten<note type="footnote" n="112">MK. v. 26. und 29. 11., 3., 6., 13., 17. und <date when="1853-12-24">24. 12. 1853</date>, 7., 10., 14., 17., 21. und <date when="1854-01-24">24. 1. 1854</date> (= Sammelprotokoll Nr. 194), MK. v. <date when="1854-03-11">11. 3. 1854</date>/V, MK. v. <date when="1854-08-08">8. 8. 1854</date>/V (betraf die Studienreform) und MK. v. 5., 10., 16. und <date when="1854-12-19">19. 12. 1854</date>, 13. 1. und <date when="1855-04-24">24. 4. 1855</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 263) (betraf das Universitätsorganisationsgesetz).</note>“ und die „Einrichtung des Gymnasialstudiums<note type="footnote" n="113">MK. v. <date when="1854-12-09">9. 12. 1854</date>/I; siehe bereits auch MK. v. <date when="1853-01-29">29. 1. 1853</date>/I <bibl type="internal_ref">(<ref type="internal" n="a3-b1-z87" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z87.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18530129-P-0087.xml">ÖMR. III/1, Nr. 87</ref>)</bibl>, MK. v. <date when="1853-04-16">16. 4. 1853</date>/I <bibl type="internal_ref">(ÖHR. III/2, Nr. 113)</bibl>, MK. v. <date when="1853-04-19">19. 4. 1853</date>/III <quote>(ebd., Nr. 114)</quote>, MK. v. <date when="1853-04-29">29. 4. 1853</date>/II <quote>(ebd., Nr. 118)</quote>, MK. v. <date when="1853-07-08">8. 7. 1853</date>/I <quote>(ebd., Nr. 140)</quote> und MK. II v. <date when="1853-07-23">23. 7. 1853</date>
                     <quote>(ebd., Nr. 144</quote>, in dieser Sitzung wurden die wichtigen Grundzüge der Gymnasialreform beraten).</note>“, in seinem Sinne durchzusetzen, obwohl es heftige Widerstände gegen die Reformen gab. Anders als die Diskussionen über finanzpolitische Fragen enthüllen jene über die Studienreform und über die Universitätsorganisation weltanschauliche Gegensätze, die kaum überbrückbar waren. Anders auch als bei der Debatte über das Konkordat, obwohl gerade dieser Gegenstand geeignet war, ideologische Differenzen aufzuzeigen. Über das mit dem Heiligen Stuhl abzuschließende Konkordat hatte die Ministerkonferenz nur noch ein formelles Gutachten abzugeben, denn die wirkliche Entscheidungsgewalt war in die Hände des Kirchenkomitees gelegt, das seit 1852 bestand und unter dem Vorsitz des greisen Reichsratspräsidenten Kübeck die Sitzungen abhielt<note type="footnote" n="114">MK. v. 23. und <date when="1854-09-26">26. 9. 1854</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 245). Das Protokoll ist nur unvollständig erhalten, siehe Kopfregest.</note>. Die Debatte der Minister wurde erst lebhaft, als es um die Gleichstellung der Religionen in den Kronländern ging, wie das Protokoll — soweit es heute noch vorhanden ist — zeigt.</p>
               <p>Die Reform des Studienwesens war neben der Grundentlastung die einzige Errungenschaft der Revolution des Jahres 1848, die zur Ausführung kam. Die Neugestaltung der Universitätsstudien<note type="footnote" n="115">MK. v. 26. und 29. 11., 3., 6., 13., 17. und <date when="1853-12-24">24. 12. 1853</date>, 7., 10., 14., 17., 21. und <date when="1854-01-24">24. 1. 1854</date> (= Sammelprotokoll Nr. 194), MK. v. <date when="1854-03-11">11. 3. 1854</date>/V und MK. v. <date when="1854-08-08">8. 8. 1854</date>/V.</note> wurde in der Literatur bereits ausführlich gewürdigt und ihre Bedeutung für die Entwicklung des gesamten <pb n="27" ana="XXVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=27"/>Geisteslebens in Österreich hervorgehoben<note type="footnote" n="116">
                     <bibl type="secondary">Hans <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse, 239/2, Graz/Wien/Köln 1962)</bibl>; vgl. dazu vor allem die exzellente Auseinandersetzung damit von <bibl type="secondary">Alphons <author>Lhotsky</author>, Das Ende des Josephinismus. Epilegomena zu Hans Lentzes Werk über die Reformen des Ministers Grafen Thun</bibl>. In: <quote>Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15 (1962) 526—549</quote>; Neudruck in: <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Historiographie, Quellenkunde, Wissenschaftsgeschichte (Wien 1972) 258—290</bibl>; <bibl type="secondary">Richard <author>Meister</author>, Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 239/1, Graz/Wien/Köln 1962)</bibl>; auch <bibl type="secondary">Eduard <author>Winter</author>, Revolution, Neoabsolutismus und Liberalismus in der Donaumonarchie (Wien 1969) 65—76</bibl>; an älterer Literatur vgl. <bibl type="secondary">
                        <title>Geschichte der Wiener Universität VON 1848 BIS 1898</title>. Als Huldigungsfestschrift zum 50jährigen Regierungsjubiläum Seiner k. k. Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., herausgegeben vom Akademischen Senat der Wiener Universität (Wien 1898)</bibl>, im besonderen <quote>25—51</quote>; <bibl type="secondary">Rudolf <author>Kink</author>, Geschichte der k. Universität zu Wien 2 (Wien 1854)</bibl>; <bibl type="secondary">Gustav <author>Strakosch-Grassmann</author>, Geschichte des österreichischen Studienwesens (Korneuburg 1905)</bibl>; siehe im besonderen die Literaturangaben bei <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Bibliographie zur Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens 2: Die Universitäten (= Jahrbuch des städtischen Realgymnasiums in Korneuburg, Korneuburg 1901/02)</bibl>.</note>. Hans Lentze vor allem hat in einer umfassenden Monographie und in einer Reihe von Spezialuntersuchungen die Diskussionen der Ministerkonferenz ausgewertet und die Gestalt des Unterrichtsministers Leo Graf Thun-Hohenstein sowie die Durchschlagskraft, die dieser bewies, als er im Alleingang sein Programm verwirklichte und das Humboldtsche Universitätsmodell, wie es an deutschen Universitäten verwirklicht worden war, nach Österreich verpflanzte, genau beschrieben<note type="footnote" n="117">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohenstein</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>
                     </bibl>, Andreas Freiherr v. Baumgartner und die Thunsche Studienreform. In: <quote>Anzeiger der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 11 (1959) 161—179</quote>; <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Graf Thun und die deutsche Rechtsgeschichte</bibl>. In: <quote>Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 63 (1955) 500 bis 521</quote>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Graf Thun und die voraussetzungslose Wissenschaft</bibl>. In: <quote>Festschrift für Karl Eder zum 70. Geburtstag (Innsbruck 1959) 197—209</quote>.</note>. Wie die Debatten der Ministerkonferenz zeigen, waren allein die Widerstände seiner Ministerkollegen so beträchtlich, daß der Plan Thuns scheitern hätte können<note type="footnote" n="118">Das Vorspiel dazu bereits in der MK. v. <date when="1852-05-13">13. 5. 1852</date>
                     <bibl type="internal_ref">(<ref type="internal" n="a3-b1-z10" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z10.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18520513-P-0010.xml">ÖMR. III/1, Nr. 10</ref>)</bibl>, siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Engel-Janosi</author>, Einleitung zu</bibl>
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, XIX—XXII</bibl>.</note>. Besonders der Finanz- und Handelsminister Baumgartner, der bereits an der vormärzlichen Universität Physik und Mathematik unterrichtet hatte und zur Zeit der Diskussion über die Reform des Studienwesens Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften war, äußerte die heftigsten Gegenvorstellungen<note type="footnote" n="119">MK. v. <date when="1854-03-11">11. 3. 1854</date>/V, Beilage: „Memoire Baumgartners über die Universitätsreform vom <date when="1854-03-12">12. März 1854</date>“ <quote>( = Nr. 205 a)</quote>; zur Person Baumgartners vor allem <bibl type="secondary">Karl <author>Bardachzi</author>, Andreas Freiherr v. Baumgartner als Vorbild und Wegweiser Adalbert Stifters</bibl>. In: <quote>Anzeiger der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 87 (1950) 523—543</quote>, und <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Andreas Freiherr v. Baumgartner 161—179</bibl>.</note>. Als entschiedener Widersacher erwies sich auch Justizminister Krauß<note type="footnote" n="120">Zu Krauß <bibl type="secondary">Lorenz <author>Mikoletzky</author>, Carl Freiherr v. Krauß (1789—1881). Die Stellung eines österreichischen Staatsmannes zur Innenpolitik seiner Zeit (phil. Diss., Wien 1969)</bibl>; Kurz fassung in: <quote>Österreich in Geschichte und Literatur 14 (1970) 57—71</quote>.</note>. Er entstammte der hohen vormärzlichen Bürokratie, die in der Zeit vor 1848, in der die Lehre den Universitäten, die eigentliche Forschung aber den Beamten anvertraut war, beträchtliche wissenschaftliche Leistungen erbracht <pb n="28" ana="XXVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=28"/>hatte. Aber auch Innenminister Bach und Außenminister Buol-Schauenstein waren Gegner des Thunschen Konzepts. Ebenso opponierten sowohl der Reichsrat als Gremium als auch Reichsratspräsident Kübeck, die katholische Kirche und ein Teil der Öffentlichkeit. Die Angriffe richteten sich vor allem gegen den Grundsatz der Lehr- und Lernfreiheit, der 1848 verkündet worden war. Alle Reformvorschläge, die als Folgen dieses Prinzips angesehen wurden, stimmten mißtrauisch, manchmal auch deshalb, weil es mißverstanden wurde. So waren die Fragen der Ausbildung und der Berufung der Universitätslehrer, der freien Wahl der Lehrgegenstände durch die Universitätslehrer sowie des freien Unterrichts ebenso heftig umstritten wie die freie Wahl der Lehranstalt, der Lehrgegenstände und der Professoren durch die Studenten. Die Fragen, ob — als Folge der „Lehr- und Lernfreiheit“ — überhaupt noch Prüfungen abzuhalten seien oder ob etwa „Frequentations- und Inskriptionszeugnisse“ genügten und wieweit Überwachungs- und Disziplinierungsmaßregeln sowohl für Professoren als auch Studenten vorzusehen seien, bereiteten den Ministern und der Öffentlichkeit beträchtliche Sorgen. Die Wahrung des katholischen Charakters der Universität war ein anderes vieldiskutiertes Thema. Neben diesen grundsätzlichen Fragen spielte auch die Debatte über die Einrichtung eines Vorbereitungsjahrganges an der Universität im generellen und für die vier Fakultäten im einzelnen eine bedeutende Rolle<note type="footnote" n="121">Sammelprotokoll Nr. 194 (zit. Ann. 115) ; Zusammenfassung in: „Memoire Baumgartners“ (zit. Anm. 119).</note>. Besonders erhitzten sich die Gemüter wegen der Reform des juristischen Studiums, vor allem deshalb, weil dieses eng mit dem höheren Staatsdienst im Zusammenhang stand. Eine Detailfrage, die jedoch grundsätzliche weltanschauliche Differenzen zwischen Thun und seinen Ministerkollegen aufriß, war die Einführung der historischen Rechtsschule, wie sie an deutschen Hochschulen gelehrt wurde, und die damit im Zusammenhang stehende Ausklammerung der Rechtsphilosophie<note type="footnote" n="122">Sammelprotokoll Nr. 194 (zit. Anm. 115), auch MK. v. <date when="1854-08-08">8. 8. 1854</date>/V.</note>.</p>
               <p>Über alle diese ideologischen Diskussionen, die die Verwirklichung der Universitätsreform begleiteten, sowie auch über die Hintergründe der kaiserlichen Entscheidung, die letztlich trotz aller Widerstände zugunsten des Thunschen Programms ausfiel, sind wir heute recht gut informiert<note type="footnote" n="123">Vor allem <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 232—236</bibl>.</note>.</p>
               <p>Über die Pläne zu einer behördlichen Neuorganisation der Universität wissen wir dagegen fast gar nichts. Das erscheint erstaunlich. Wie die Streitgespräche in der Ministerkonferenz und die umfassenden Elaborate von Bach und Krauß einerseits und von Thun andererseits zeigen<note type="footnote" n="124">MK. v. 5., 12., 16. und <date when="1854-12-19">19. 12. 1854</date>, 13. 1. und <date when="1855-04-24">24. 4. 1855</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 263) und Beilagen Nr. 263 b, Nr. 263 c und Nr. 263d.</note>, waren sich die Minister wohl bewußt, daß die Fragen, welche äußere Verfassung eine Universität haben soll, wer von den an ihr vertretenen und in ihren Interessen meist sehr divergierenden Gruppen Mitsprache, Entscheidungsrecht und damit Macht ausüben sollte, von bedeutender gesellschaftspolitischer Relevanz sind. In den weltanschaulichen Differenzen, die in den Diskussionen über ein Statut der Universität Wien zutage traten, <pb n="29" ana="XXIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=29"/>wurden zugleich auch die kontroversiellen gesellschaftsreformatorischen Absichten, die in der Periode des Neoabsolutismus herrschten, deutlich.</p>
               <p>Der Entwurf eines „Statuts der Wiener Universität“, den Unterrichtsminister Thun Ende 1854 der Ministerkonferenz vorlegte<note type="footnote" n="125">Ebd.</note>, lief im wesentlichen darauf hinaus, die Universität in eine Ordinarienuniversität — ebenfalls nach dem Humboldtschen Muster — zu verwandeln und die Reste des alten Korporationscharakters zur Gänze zu beseitigen. Denn trotz aller staatlichen Maßnahmen, die seit dem 18. Jahrhundert vorgenommen worden waren, die Autonomie der Universität schrittweise zu beschneiden, war das Wesen der Korporationsuniversität erhalten geblieben<note type="footnote" n="126">Dazu <bibl type="secondary">Franz <author>Gall</author>, Die Doktorenkollegien der vier Fakultäten an der Wiener Universität 1849 bis 1873</bibl>. In: <quote>Student und Hochschule im 19. Jahrhundert. Studien und Materialien (= Studien zum Wandel von Gesellschaft und Bildung im 19. Jahrhundert. Forschungsunternehmen 19. Jahrhundert der Fritz-Thyssen-Stiftung 12, Göttingen 1975) 47</quote>.</note>. Im Jahre 1754 war es wohl zur Einführung der Studiendirektoren gekommen, denen das gesamte „Studium“ der vier Fakultäten samt Professoren und Studenten in jeglicher Hinsicht unterstellt wurde. Die Fakultät bestand jedoch weiterhin aus lehrenden und allen an ihr graduierten, „einverleibten“ Doktoren sowie aus den „am Platz“ ihre Praxis ausübenden Ärzten und Rechtsanwälten, denen es im übrigen, wenn sie an einer inländischen Universität promoviert worden waren, zur strengen Pflicht gemacht wurde, sich in die entsprechende Fakultät der Universität Wien inkorporieren zu lassen. Professoren, die an einer inländischen Universität ihren Doktorgrad erworben hatten, konnten sich unter Umständen in die Fakultät aufnehmen lassen, sie waren aber prinzipiell nicht Mitglieder der Fakultät. Die Fakultät war außer in den Studienangelegenheiten, die den Unterrichtsbehörden unterstellt waren, der Leitung des Dekans anvertraut, der unter Aufsicht des Studiendirektors aus den Reihen der Fakultätsmitglieder gewählt wurde. Der Dekan konnte ein lehrender oder nichtlehrender Doktor, unter Umständen auch ein Professor sein. Diese waren aber zeitweise zur Gänze von den akademischen Würden ausgeschlossen<note type="footnote" n="127">Vgl. <bibl type="secondary">
                        <author>Kink</author>, Geschichte der Universität 432—590</bibl>, und <bibl type="secondary">Christoph <author>Thienen-Adlerflycht</author>, Wandlungen des österreichischen Studiensystems im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert</bibl>. In: <quote>Student und Hochschule im 19. Jahrhundert (</quote>zit. Anm. 126) <quote>30 f</quote>.</note>. Der Rektor, der an der Spitze der Universität stand, konnte ebenfalls — in der Zeit kurz vor 1848 — aus allen Mitgliedern der Fakultät gewählt werden (seit vielen Jahren bekleidete an der Universität Wien jedoch kein Professor, sondern eine prominente Persönlichkeit des öffentlichen Lebens dieses Amt), gewählt von den Prokuratoren der studentischen Nationen, das waren seit 1838 die deutsche, ungarische, slawische und italienische Nation<note type="footnote" n="128">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Kink</author>, Geschichte der Universität 1, 626, Anm. 841</bibl>.</note> — ein freilich kläglicher Rest der alten studentischen Selbstverwaltung. Der Rektor stand dem Akademischen Senat (in Wien Universitätskonsistorium genannt) vor, der an der Universität Wien aus folgenden Mitgliedern bestand: dem Kanzler (Dompropst von St. Stephan), den vier Studiendirektoren, den vier Dekanen, den vier Senioren, den vier Prokuratoren der Akademischen Nationen und dem Syndikus.</p>
               <p>
                  <pb n="30" ana="XXX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=30"/>Die so in ihrem Wesen ausgehöhlt erscheinenden Fakultäten hatten jedoch weiterhin wichtige Funktionen zu erfüllen: Sie galten als Träger der alten Traditionen und hatten demnach die Vermögens- sowie die Verwaltungsangelegenheiten zu besorgen, nahmen Graduierungen vor, erstellten Gutachten, hatten das Recht, Gebühren einzuheben (seit Maria Theresias Zeiten kassierten sie einen bedeutenden Anteil der Promotions- und Disputationstaxen) und alle Stiftungen zu verwalten. Da die Professoren nur ausnahmsweise Mitglieder der Fakultäten waren, hatten die Doktoren Geld und Verwaltung der Universität in Händen — und damit auch einen Gutteil der Herrschaft. Es war so weit gekommen, daß sie für die Öffentlichkeit die Fakultät repräsentierten. Den Professoren war im wesentlichen keine andere Kompetenz geblieben, als aus den vorgeschriebenen, von der Studienhofkommission approbierten Büchern zu lesen.</p>
               <p>Im Zuge der Revolution von 1848 war am <date when="1848-03-30">30. März 1848</date> vom ersten Unterrichtsminister, Franz Freiherr v. Sommaruga, in einer offiziellen Ansprache der Grundsatz der Lehr- und Lernfreiheit für die österreichischen Universitäten öffentlich deklariert und die Reform der Studienordnung in diesem Sinne in Aussicht gestellt worden. Am <date when="1849-09-30">30. September 1849</date> erschien bereits das „Provisorische Gesetz über die Organisation der Akademischen Behörden<note type="footnote" n="129">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 401/1849</bibl>, gedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Meister</author>, Studienwesen 261—268</bibl>.</note>“, das im wesentlichen der Universität Autonomie zugestand. Das Amt des staatlich bestellten Studiendirektors wurde aufgehoben, die Selbstverwaltung durch frei gewählte Dekane und durch einen Akademischen Senat als leitende Behörde der Studienabteilung bestimmt. Dieser sollte aus dem Rektor, dem Prorektor, den Dekanen und den Prodekanen der Professorenkollegien der vier Fakultäten bestehen. Auch der Rektor sollte aus den Reihen der ordentlichen Professoren stammen und alljährlich aus einer anderen Fakultät gewählt werden, allerdings nicht mehr, wie es bisher in Wien und in Prag geschah, durch die vier Nationsprokuratoren, sondern von den Vertretern der Fakultäten.</p>
               <p>Für die Universitäten Wien und Prag, an denen die alteingesessenen, mächtigen Doktorenkollegien bestanden, wurde eine Sonderregelung getroffen: Die Doktorenkollegien blieben bestehen. Im Gesetz hieß es zwar, die Fakultät werde von Professoren, Doktoren und den immatrikulierten Studenten gebildet. Es waren allerdings nur zwei Vertretungen vorgesehen, ein Professoren- und ein Doktorenkollegium. Jedes der beiden Kollegien der vier Fakultäten hatte einen eigenen frei gewählten Dekan und einen Prodekan. Die Dekane der Doktorenkollegien hatten zugleich Sitz und Stimme im Professorenkollegium, und umgekehrt hatte auch der Dekan des Professorenkollegiums das gleiche Recht im Doktorenkollegium. Die Dekane der Doktorenkollegien waren Mitglieder des Akademischen Senats. Dieser wurde in Wien aus dem Rektor, dem Prorektor, dem Kanzler (Dompropst von St. Stephan), den vier Dekanen und den vier Prodekanen der Professorenkollegien sowie den vier Dekanen der Doktorenkollegien gebildet. Während an den anderen Universitäten des Kaisertums Österreich der Rektor nur aus den Reihen der Professoren hervorgehen konnte, <pb n="31" ana="XXXI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=31"/>wurde für Wien und Prag die Ausnahmebestimmung geschaffen, daß auch jeder immatrikulierte Doktor wählbar war.</p>
               <p>Diese Lösung sollte sich bald als Fehlschlag erweisen: Von 1849 an standen sich die Professoren- und die Doktorenkollegien zumindest an der Wiener Universität feindlich gegenüber. Das wirkte sich auf die Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen gemeinsamen Agenden (u. a. Abnahme der Rigorosen, Erstellung von Gutachten, Vornahme von Graduierungen und Nostrifizierungen etc.) nicht eben fördernd aus. Da das „Provisorische Gesetz“ von 1849 allein schon durch die Zusammensetzung des Akademischen Senats eindeutig darauf abzielte, auch die Doktorenkollegien in Wien und Prag ihrer Macht zu entkleiden, und sich in der Praxis auch sehr bald ihre tatsächliche Ohnmacht erweisen sollte — das Abstimmungsverhältnis stand regelmäßig 8 : 4 für die Professoren —, gingen nun die Quertreibereien von den Doktoren aus<note type="footnote" n="130">Vor allem das Doktorenkollegium der philosophischen Fakultät der Universität Wien formulierte unter der Wortführimg Sebastian Brunners, der damals der Doktorendekan war, bereits 1853 eine scharfe Ablehnung des Gesetzes von 1849 und forderte die Einsetzung der Doktoren in ihre alten Rechte. Ein ähnliches Gesuch wurde bald darauf auch vom Doktorenkollegium der medizinischen Fakultät eingebracht. Dazu und zum folgenden <bibl type="secondary">Waltraud <author>Heindl</author>, Universitätsreform — Gesellschaftsreform. Bemerkungen zum Plan eines „Universitätsorganisationsgesetzes“ in den Jahren 1854/55</bibl>. In: <quote>Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35 (1982) 134—149</quote>.</note>.</p>
               <p>Der Entwurf des Unterrichtsministers für ein neues „Statut der Universität Wien“ von 1854<note type="footnote" n="131">Gedruckt als Beilage Nr. 263a zum Sammelprotokoll Nr. 263 (zit. Anm. 124).</note> stellte eine wesentliche Korrektur des „Provisorischen Gesetzes“ vom <date when="1849-09-30">30. September 1849</date> dar. Wahrscheinlich wollte Thun durch die Vorlage eines neuen Statuts den unerfreulichen Zuständen ein Ende bereiten und klare Verhältnisse schaffen. Der Entwurf zielte jedenfalls, wie bereits erwähnt, darauf ab, nach dem Muster der Humboldtschen Universität, den Professoren die Macht zu übertragen und die Doktorenkollegien, die Thun für Relikte einer vergangenen Zeit gehalten haben mochte, zu eliminieren. Zwar wurde eingangs festgesetzt, daß Professoren und Doktoren weiterhin als gleichberechtigte Mitglieder die Fakultät zu bilden hätten (§ 2), doch wurde diese nominelle Gleichstellung durch eine entsprechende Kompetenzverteilung zugunsten der Professoren entkräftet: Die Leitung der Fakultät wurde einem Ausschuß zugewiesen, der aus allen ordentlichen Professoren und so vielen außerordentlichen Professoren bestehen sollte, daß deren Zahl die Hälfte der ordentlichen nicht überstieg, ferner aus einigen auserwählten entweder lehrenden oder durch wissenschaftliche Leistungen ausgezeichneten Doktoren (§ 3). Das bedeutete, daß alle universitätsfremden und nicht mit der Wissenschaft befaßten Personen künftig von den Fakultäten ausgeschlossen werden sollten. Die im Entwurf vorgesehene, durch erweiterte Funktionen verstärkte Stellung des Professorendekans hätte die Leitung der Fakultät ganz den Doktoren entzogen und den Professoren zugewiesen. Er wurde von der Plenarversammlung gewählt und präsidierte sie. Sie sollte 1. die Beamten für die Geschäfte der Fakultät als Korporation auserwählen, 2. das Vermögen und die Stiftungen der Fakultät verwalten, 3. Stiftungen und Stipendien vergeben und 4. alle Beschlüsse fassen, <pb n="32" ana="XXXII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=32"/>welche die Fakultät als Korporation betrafen (§ 5). In dieselbe Richtung weist die in dem Entwurf statuierte Gesamtleitung der Universität, die von einem Konsistorium (Akademischer Senat), bestehend aus dem Rektor, dem Kanzler (Dompropst von St. Stephan), den vier Dekanen, den vier Prodekanen und den vier Senioren, ausgeübt werden sollte (§§ 13 und 14).</p>
               <p>Der Rektor sollte alle drei Jahre nach dem Turnus der Fakultäten und aus ihrer Mitte ein Jahr vor seinem Amtsantritt vom Akademischen Senat gewählt und vom Kaiser bestätigt werden (§ 15). Ihm wurde auch — wie im vorgeschlagenen Statut vorgesehen — die Disziplinargewalt über alle Mitglieder der Universität übertragen (§ 16). Sämtliche akademische Würden sollten nur von Katholiken bekleidet werden (§ 22). Eine weitere wichtige Bestimmung betraf die Aufhebung der Akademischen Nationen (§ 19).</p>
               <p>Dieser Thunsche Entwurf rief in der Ministerkonferenz einen Sturm der Entrüstung hervor. Die prinzipiellen Meinungsdifferenzen äußerten sich bei der Besprechung eines jeden einzelnen Paragraphen mit einer solchen Vehemenz, daß nach vier Sitzungen jede weitere Diskussion sinnlos erschien und deshalb beschlossen wurde, die divergierenden Meinungen schriftlich dem Kaiser vorzulegen.</p>
               <p>In dem Streit, der sich in den hierauf vorgelegten „Bemerkungen Bachs“ (und Karl Krauß’) und in den „Gegenbemerkungen“ sowie im „Motivenbericht“ Thuns<note type="footnote" n="132">Gedruckt als Beilagen Nr. 263 b, Nr. 263 c und Nr. 263 d zum Sammelprotokoll Nr. 263 (zit. Anm. 124).</note> manifestierte, ging es grundsätzlich um die Frage: Erhaltung der alten österreichischen Universität mit ihrem Korporationscharakter, dessen Repräsentanten die Doktorenkollegien waren, einerseits oder Umwandlung der hohen Schule in eine moderne wissenschaftsorientierte Ordinarienuniversität mit den Professoren an der Spitze andererseits. Sie reduzierte sich daher im wesentlichen auf die Diskussion über das Thema, ob wie bisher die Herrschaft von den Doktoren oder aber von den Professoren ausgeübt werden sollte. Erstaunlich und gar nicht dem Bild der sonst in der Ministerkonferenz gewohnten Parteizuordnung (sofern hier nicht eher von Parteiung zu sprechen ist) entsprechend ist aber die Tatsache, daß Innenminister Bach und Justizminister Krauß, die, obwohl man gerade Bach auch reaktionäre Tendenzen nachsagte, zumindest auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet als reformerisch eingestellt galten, der Rückkehr zu der vormärzlichen Korporationsuniversität das Wort redeten, während der Feudalkonservative Thun die Partei des radikalen Wandels ergriff, der 1848/49 (und auch später in den sechziger Jahren) von den großteils liberalen Professoren gefordert wurde<note type="footnote" n="133">Im „Motivenbericht“ (Nr. 263 d) meint Thun zu diesem Problem: Überall dort, wo an den Universitäten eine Restauration der Wissenschaften stattgefunden habe, sei auch das Ansehen der Professoren gestiegen, und das, so führte er aus, „mit Recht“, denn es vertrüge sich kaum mit dem Gedeihen einer Anstalt, neben die „arbeitenden Kräfte“ (für Thun die Professoren) „Drohnen“ (das waren seiner Ansicht nach die Doktoren) zu setzen, welche nur die Ehrensitze und Geldbeträge einzunehmen hätten.</note>. Finanzminister Baumgartner jedoch, gleichzeitig Professor für Physik an der Universität Wien, Rektor im Jahre 1849 und Präsident der Akademie der Wissenschaften, der bei der Reform der Universitätsstudien der eigentliche Gegner Thuns war, trat — verständlicherweise — für die <pb n="33" ana="XXXIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=33"/>Machterweiterung der Professoren und damit in diesem Fall für Thuns Konzept ein.</p>
               <p>Bach und Krauß schlugen in ihren von beiden unterzeichneten „Bemerkungen<note type="footnote" n="134">Gedruckt als Beilage Nr. 263b zum Sammelprotokoll Nr. 263 (zit. Anm. 124).</note>“ die strikte Teilung der Universität in „Lehranstalt“ und „Korporation“ vor, wie es bis 1848/49 üblich gewesen war. Die Lehranstalt sollte von den Professoren bestimmt werden — unter der Leitung eines staatlich bestellten Studiendirektors, die Korporation von den Doktoren, denen wieder die Verwaltung (und damit die Herrschaft) anzuvertrauen wäre. Bezüglich der Entmachtung der Professoren gingen Bach und Krauß noch einen Schritt weiter: Die Professoren sollten nur dann Mitglieder des Doktorenkollegiums und damit der Fakultät sein, wenn sie ihre Aufnahme in die Fakultät ausdrücklich erwirkt hätten. Als Voraussetzung dafür sollte die Erwerbung des Doktorats an einer inländischen (später konzidierte man auch an einer ausländischen) Universität oder die Habilitierung an der Universität Wien gelten. Damit war einer vollständigen Restauration der vormärzlichen Verhältnisse das Wort geredet.</p>
               <p>Thuns Universitätskonzept dagegen konnte analog dem Humboldtschen Modell konsequenterweise nur mit einer Machterweiterung für die Professoren verbunden sein. Dazu gehörte neben der in seinem Vorschlag proponierten Defacto-Entmachtung der Doktorenkollegien auch die strikte Ablehnung, das ehemalige Amt des Studiendirektors wiedereinzuführen, wie es von Bach und Krauß vorgeschlagen worden war. Statt dessen trat er dafür ein, die Macht des Rektors zu stärken.</p>
               <p>Der Anschein der Widersprüchlichkeit, der durch die Haltung der Minister auf den ersten Blick erweckt wird, verstärkt sich noch, wenn man die landläufigen zeitgenössischen Ansichten über die weltanschauliche Einstufung von Professoren und Doktoren in Betracht zieht. Die Doktorenkollegien galten als konservativ. Entscheidendes Kriterium für eine ideologische Einordnung war damals außer der Haltung zur 48er Revolution die Stellung zur katholischen Kirche und — ein wenig später, als es um den Abschluß des Konkordats ging — zu ihrem Einfluß auf staatliche Angelegenheiten. Nun waren die Doktorenkollegien der medizinischen, der juridischen und — selbstverständlich allen voran — der katholisch-theologischen Fakultät bereits im Jahre 1851 gegen die Wahl des Protestanten Hermann Bonitz, der von Thun als Reformer des Mittelschulwesens von Berlin nach Wien berufen und zum Professor der Klassischen Altertumskunde ernannt worden war, zum Dekan der philosophischen Fakultät mit dem Hinweis aufgetreten, daß die Universität Wien ausschließlich katholischen Charakter habe. Paradoxerweise, das sei zur Illustration der Szene angeführt, erstellte der Rechtsanwalt Dr. Eugen v. Mühlfeld, selbst Mitglied des Doktorenkollegiums, das so prokatholische Gutachten gegen die Wahl Bonitz’ für die Doktoren<note type="footnote" n="135">
                     <bibl type="secondary">
                        <title>Geschichte der Wiener Universität</title> 43 f.</bibl>
                  </note>, derselbe Mühlfeld, der 1848 Vertreter bei der Frankfurter Nationalversammlung gewesen war und der dann in den sechziger Jahren als Abgeordneter <pb n="34" ana="XXXIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=34"/>der liberalen Partei im Abgeordnetenhaus in wütenden Wortgefechten für die Aufhebung des Konkordats kämpfte<note type="footnote" n="136">
                     <bibl type="secondary">Karl <author>Vocelka</author>, Verfassung oder Konkordat? Der publizistische und politische Kampf der österreichischen Liberalen um die Religionsgesetze des Jahres 1868 (= Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 17, Wien 1978) 52—68</bibl>.</note>.</p>
               <p>Die Professoren dagegen wurden damals in der Öffentlichkeit allgemein als „freiheitlich“ und „fortschrittlich“ eingestuft. Den Behörden war allein „die Komplizität von Wissenschaft und Revolution“ seit den Studentenbewegungen des Jahres 1848 verdächtig, und das war von ihrem Standpunkt aus nicht ganz aus der Luft gegriffen: Nicht nur in Wien hatte eine Reihe von Professoren die Forderung der revolutionären Studenten unterstützt, und es waren die Professoren, die — trotz der so autoritären Berufungspolitik Thuns in den fünfziger Jahren, durch die in erster Linie Professoren aus katholisch-konservativen Kreisen berücksichtigt wurden — in den sechziger Jahren im Verein mit „freisinnigen“ Journalisten entschieden für die Erneuerung der Universität und gegen ihren katholischen Charakter im Sinne eines liberalen Programms auftraten<note type="footnote" n="137">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Universitätsreform — Gesellschaftsreform</bibl>; Literatur zit. <quote>ebd</quote>.</note>.</p>
               <p>Von unserem heutigen Standpunkt aus, in dem selbstverständlich diese späteren Entwicklungen auch mit einbezogen werden, scheint es daher widersprüchlich, daß ein dem Konservativismus so verpflichteter Mann wie der Unterrichtsminister für eine soziale Elite Partei ergriff, die kraft ihres Amtes Generationen von Studenten im liberalen Sinn zu beeinflussen vermochte, die reformerisch eingestellten Minister Bach und Krauß dagegen für eine konservative Institution, die damals schon längst veraltet war, eintraten.</p>
               <p>Die Sachlage stellt sich freilich anders dar, wenn man die Haltung dieser Minister in Verbindung mit ihrer allgemeinen politischen Linie sieht. Dem Unterrichtsminister ging es unbestritten, wie oft zitiert, um die Wissenschaftlichkeit der Universitäten, aber ebenso um die Heranbildung einer neuen Generation, die dem österreichischen Gesamtpatriotismus im christlich-konservativen Sinn verpflichtet war<note type="footnote" n="138">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 79—148</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Lhotsky</author>, Das Ende des Josephinismus 526 f</bibl>. und <quote>540</quote>.</note>. Das hoffte er, durch christlich-konservative Professoren, die er durch eine entsprechende Berufungspolitik, wie er sie bis dahin ohnehin praktiziert hatte, an österreichische Universitäten band, zu erreichen. Er beabsichtigte damit, die liberalen und die nationalen Elemente auszuklammern. Die Doktorenkollegien jedoch, die sich hauptsächlich aus Repräsentanten der freien Berufe zusammensetzten, konnte er nicht im selben Maße im Griff haben. Als solche hatten sie sich in der Regel als ein verläßliches Instrument der berufsorientierten Wissenschaft erwiesen<note type="footnote" n="139">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Thienen-Adlerflycht</author>, Wandlungen des österreichischen Studiensystems 30</bibl>.</note>. Eine hauptsächliche Ausrichtung auf Berufsausbildung, ohne die Gesamtbildung des Menschen zu berücksichtigen, stand aber dem neuhumanistischen Humboldtschen Bildungsideal, dem Thun verpflichtet war, diametral entgegen.</p>
               <p>Die Gesellschaftspolitik Innenminister Bachs dagegen war offensichtlich auf die Ausbildung einer bürgerlichen Gesellschaft ausgerichtet, in der eine Schicht den <pb n="35" ana="XXXV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=35"/>Ton angab, die sich aus „Bildung und Besitz“ zusammensetzte. Tatsächlich finden wir, wie bereits erwähnt, in den Doktorenkollegien in erster Linie Vertreter der freien Berufe, Ärzte und Rechtsanwälte, sowie auch des hohen Beamtentums, die dem sogenannten Bildungsbürgertum angehörten. Bildung war ein wesentliches Vehikel bürgerlicher Emanzipation. In den Doktorenkollegien hatte sich ein fester Bestandteil einer gebildeten bürgerlichen Gesellschaft formiert und mochte aus diesen Gründen von Bach unterstützt worden sein. Im übrigen gingen in der gesamten Öffentlichkeit die Meinungen über die künftige Organisation der Universität quer durch die Weltanschauungen und die Parteiungen<note type="footnote" n="140">Wertvolle Hinweise verdanke ich bezüglich der Reform Herrn Alfred Freißler, der zur Zeit an einer Dissertation über das Thema „Das Ringen um das Statut der Wiener Universität (1848—1873) unter besonderer Berücksichtigung der inneruniversitären Verhältnisse während des Probequadrienniums des Provisorischen Gesetzes über die Organisation der Akademischen Behörden (1848—1853)“ arbeitet.</note>. Zum Teil mag das wohl auf einem aus der österreichischen Tradition kommenden Mißverständnis beruht haben: Denn bis zum Jahre 1848 waren es tatsächlich nicht die Professoren, sondern die Doktoren gewesen, die — außeruniversitär — in Hofinstituten, in Museen, in der staatlichen Industrie etc. die wissenschaftliche Forschung betrieben hatten. Die Vorstellung von einem forschenden Professor oder einem lehrenden Wissenschaftler, jedenfalls von einem die Lehre und Forschung vereinigenden Universitätslehrer, mochte der gebildeten Elite in Österreich unbegreiflich, das Humboldtsche Modell daher unverständlich gewesen sein. In diesem Licht gesehen, paßten die Vorstellungen von Bildungspolitik, so unerklärlich sie uns heute auch erscheinen mögen — das trifft besonders auf die Thuns zu —, recht gut in den Rahmen der gesellschaftspolitischen Ideale, von denen in dieser Epoche geträumt wurde. Die Chancen der Verwirklichung waren am Ende in jedem Fall gering.</p>
               <p>Die Ah. Entschließung vom <date when="1856-06-25">25. Juni 1856</date>, durch die der Kaiser die Richtlinien für das künftige Statut der Universität Wien vorzeichnete<note type="footnote" n="141">Siehe Sammelprotokoll Nr. 263 (zit. Anm. 124), Anm. 8.</note>, erfolgte nicht im Sinne Thuns: Den nichtlehrenden Doktoren wurde indirekt (durch Wahlmänner bei der Dekanatswahl) im Vergleich mit Thuns Vorschlägen weit mehr Macht zugebilligt, und — der gravierendste Unterschied — an die Spitze der Fakultäten sollten wieder Studiendirektoren treten.</p>
               <p>Das dürfte der Grund dafür gewesen sein, daß Thun zeit seines Amtes als Unterrichtsminister keine weiteren Vorschläge mehr für ein definitives Statut für die Universität Wien erstattete<note type="footnote" n="142">1859 entwarf Thun zwar einen Vortrag, in dem er den Kaiser beschwor, von der geplanten Machterweiterung für die Doktoren und vor allem von den Studiendirektoren abzusehen, und entsprechende neue Vorschläge machte <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author>, Universitätsreform — Gesellschaftsreform 148, Anm. 53</bibl>. Dieser Vortrag wurde jedoch 1860, nachdem Thun von seinem Amt als Unterrichtsminister zurückgetreten war, „unexpediert“ vorgefunden.</note>, obwohl er vom Kaiser eindringlich dazu gemahnt wurde<note type="footnote" n="143">Dies geschah mit der Ah. Entschließung vom <date when="1859-06-04">4. Juni 1859</date> zum Vortrag Thuns v. <date when="1854-06-04">4. 6. 1854</date>, zit. Sammelprotokoll Nr. 263, Anm. 8.</note>. Er beließ es beim alten, verlängerte das „Provisorische Gesetz“ von 1849 Jahr für Jahr<note type="footnote" n="144">Siehe ebd. <bibl type="archival">RGBL. Nr. 165/1856</bibl> und <quote>Nr. 161/1857</quote>.</note> und rettete damit sein Reformwerk.</p>
               <p>
                  <pb n="36" ana="XXXVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=36"/>Aus den Protokollen des vorliegenden Bandes wird deutlich, daß die Regierung des neoabsolutistischen Jahrzehnts Im Inneren gar nicht so einheitlich war, wie sie nach außen hin erschien.</p>
               <p>Der Ministerkonferenz, die in der Öffentlichkeit immerhin als Repräsentant dieses Regimes galt und für dieses schließlich auch verantwortlich gemacht wurde, waren allerdings wichtige Kompetenzen entzogen. Inoffizielle Kreise und Instanzen spielten bei der Entscheidungsfindung, wie gezeigt werden sollte, eine wichtige Rolle, so auf militärischem, außenpolitischem, finanzpolitischem und kirchenpolitischem Gebiet. Wir können mit einiger Sicherheit den Schluß ziehen, daß sich die Minister ihrer eigenen untergeordneten Stellung und der Scheinfunktion der Ministerkonferenz wohl bewußt waren. Sie nahm ihre politische Ohnmacht hin, wurde jedoch — so scheint es — gerade durch sie provoziert, neben diesen Einflüssen oder gegen sie eine Haltung zu demonstrieren, die der einer Hüterin der „Verfassung“ gleichkam. Die Debatte über Freiheit und Gleichheit der Religionsausübung im Zusammenhang mit dem Abschluß des Konkordats, in der die Ministerkonferenz mehrheitlich gegen die Forderung des Heiligen Stuhls für die Gleichbehandlung der gesetzlich anerkannten Religionen eintrat, wie das im Silvesterpatent verankert war<note type="footnote" n="145">MK. v. 23. und <date when="1854-09-26">26. 9. 1854</date> ( = Sammelprotokoll Nr. 245)</note>, ist in diesem Rahmen zu sehen.</p>
               <p>Die weltanschauliche Komponente kommt in den Diskussionen der Ministerkonferenz in diesen Krisenjahren stärker zum Ausdruck. Von der politischen Machtausübung weitgehend ausgeschaltet, nahm sie jedoch — vielleicht gerade deshalb — sehr wohl die Möglichkeit wahr, ihren Einfluß dort geltend zu machen, wo dies dem Anschein nach nicht mit Fragen der sogenannten großen Politik, der sich das allgemeine Interesse dieser Zeit zuwandte, verbunden war wie bei der Gestaltung der Bildungsinstitutionen. Die Folgen der Reformen waren letztlich weitreichend. Form und Intensität, mit der diese in der Ministerkonferenz verfochten oder bekämpft wurden — mit traditionellen (josephinischen) oder modernen gesellschaftspolitischen Argumenten, die sich, wie dargelegt, sonderbar mischten —, sind schließlich kennzeichnend für die Geisteshaltung des neoabsolutistischen Jahrzehnts. Gleichzeitig kündigen sie auch die Auseinandersetzung von Parteiideologien der sechziger Jahre an, die sich gerade an gesellschaftspolitischen Themen, wie Kirche, Schule und Staat in ihrer wechselseitigen Beziehung, entzündeten.</p>
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               <title type="descr">Zum Kommentar</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Der Kommentar wurde im allgemeinen so gestaltet wie jener zum ersten und zum zweiten Band des Ministeriums Buol-Schauenstein<note type="footnote" n="146">
                     <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/1, LXI ff</bibl>., und <bibl type="internal_ref">ÖMR. III/2, LVII f</bibl>.</note>. Es wurden dieselben Aktenbestände und Archive, d. h. in erster Linie die Wiener Archive, herangezogen. Da die Agenden der Militäradministration weiterhin der Beratung der <pb n="37" ana="XXXVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3-pdf.xml%23a3-b3_einl.pdf%23page=37"/>Ministerkonferenz entzogen blieben, mußte das Material des Kriegsarchivs, wie bereits für den zweiten Band dieses Ministeriums, nur für wenige Themen in Anspruch genommen werden. Die Akten des Innenministeriums im Allgemeinen Verwaltungsarchiv werden derzeit als Brandakten (Justizpalastbrand von 1927) restauriert und konnten daher nicht eingesehen werden. Dagegen wurde im Zusammenhang mit dem Konkordat und der Universitätsreform das Material des Erzbischöflichen Diözesanarchivs Wien benützt.</p>
               <p>Für Fragen, die ungarische Belange betreffen, wurden auch diesmal die Akten des Ungarischen Staatsarchivs (Magyar Országos Lévéltár) und des Ungarischen Kriegsarchivs (Magyar Hadtörtélnemi Lévéltár) in Budapest herangezogen. Hinsichtlich dieser Themen wäre noch das Hauptwerk über den Neoabsolutismus in Ungarn von Albert Berzeviczy zu erwähnen<note type="footnote" n="147">
                     <bibl type="secondary">Albert <author>Berzeviczy</author>, AZ absolutismus kora Magyarországon 1849—1865 [Das Zeitalter des Absolutismus in Ungarn 1849—1865], 3 Bde. (Budapest 1922—1933)</bibl>.</note>, dessen Benützung sich für Angelegenheiten des ungarischen Neoabsolutismus von selbst versteht und das daher nicht ausdrücklich an allen zutreffenden Stellen zitiert wurde.</p>
               <p>Für die Heranziehung der Bezugsakten, für die Zitierweise und die Schreibung der Eigen- und der Ortsnamen gelten dieselben Regeln wie im ersten und im zweiten Band des Ministeriums Buol-Schauenstein. Es soll dazu aber noch einmal bemerkt werden, daß sowohl in den verschiedenen Jahrgängen des Staatshandbuches als sogar auch im selben Band ein und derselbe Name verschieden geschrieben wird. Selbst die eigenhändigen Unterschriften differieren in der Schreibweise (z. B. Stroßmayer, Strossmayer, Strossmair).</p>
               <p>Die Ah. Entschließungen wurden im Kommentar dann nicht angeführt, wenn sie dem Antrag der Ministerkonferenz entsprachen und ohne irgendwelche gravierenden Änderungen durchgeführt wurden.</p>
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