Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
.
Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiete der Preßburger Statthaltereiabteilung.
Diese Statthaltereiabteilung soll in 57 Bezirke mit 48 gemischten und neun politischen Stuhlrichterämtern eingeteilt werden. Die politischen Stuhlrichterämter werden in den Städten: Preßburg, Tyrnau, Neutra, Trentschin, Neusohl, Balassa-Gyarmath und [Alsó-]Kubin, dann Komorn und Schemnitz beantragt. Die Stadt Preßburg mit einem zur politischen Amtsführung berufenen Magistrate wird unmittelbar der Statthaltereiabteilung untergeordnet. Die StädteTyrnau, Neusohl, Trentschin, Neutra, Balassa-Gyarmath und [Alsó-] Kubin, wo sich Komitatsbehörden und Gerichtshöfe befinden werden, erhalten zur politischen Amtierung Magistrate und stehen unmittelbar unter den Kreisbehörden. Die Städte Komorn und Schemnitz erhalten keinen Gerichtshof, wegen ihrer Bedeutendheit aber Magistrate zur politischen Amtsführung mit der Unterstellung unter die Komitatsbehörde. Für die Bezirke der Umgebung dieser zwei Städte werden politische Stuhlrichterämter bestellt und die Justizpflege in Stadt und Land je einem besonderen Bezirksgerichte zugewiesen. Der Personalstand der angetragenen 57 Stuhlrichterämter der Preßburger Statthaltereiabteilung soll aus 559 Individuen (59 Stuhlrichter, 74 Adjunkte, 103 Aktuare, 158 Kanzlisten, 72 Amtsdiener und 93 Gehilfen) bestehen und einen Aufwand von 258.238 fr. erfordern.
Gegen diese Anträge ergab sich keine ErinnerungIch genehmige die hier vorgeschlagene Bezirkseinteilung des Preßburger Verwaltungsgebietes und die Bestellung der beantragten Stuhlrichterämter und Bezirksgerichte. Bis zur definitiven Regelung der Gemeindeverhältnisse durch die zu erlassende Stadt- und Gemeindeordnung finde Ich anzuordnen, daß bei allen früheren königlichen Freistädten und königlichen freien Bergstädten die analoge Behandlung, wie sie bezüglich der Städte Preßburg, Tyrnau, Neutra, Trentschin, Komorn, Schemnitz und Neusohl in Antrag gebracht ist, Platz greife. Der in der beiliegenden Tabelle ersichtlich gemachte Personal- und Besoldungsstand erhält mit dem Beisatz Meine Genehmigung, daß im Falle durch die angedeutete Behandlung der gedachten Städte sich eine Reduktion des Standes der lf. politischen Beamten als tunlich herausstellen sollte, dieselbe stattzufinden hat. Sie werden das in dieser Hinsieht Verfügte unter Vorlage der berechtigten Personal- und Besoldungsstandsausweise ungesäumt zu Meiner Kenntnis bringen. Bezüglich der Voruntersuchungsberichte genehmige Ich die eingestellten Anträge mit dem angesuchten Vorbehalte.
Aktenmaterial fehlt in AVA.
, außer eine Kundmachung des k. k. Ministeriums des Inneren v.
, durch welche die Aktivierung der Stuhlrichterämter mit
anbefohlen wurde, Einleitung, Tabellen I und II
; die Verordnung
Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Großwardeiner Verwaltungsgebiete.
Dieses Gebiet wird in 36 Bezirke mit 31 gemischten und 5 politischen Stuhlrichterämtern (die letzteren in Großwardein, Debreczin, Arad, Szathmár [Némethi] und Gyula) abgeteilt, und dafür ein Gesamtpersonal- und Besoldungsstand von 383 Individuen und 174.354 fr. beantragt, wogegen sich keine Erinnerung ergabebd., Org. 229 ex 1853
); vgl. daher auch ebd., Org. 226/1853, Org. 228/1853 und Org. 272/1853
. Die Ah. Entschließung weist einige Modifikationen auf und wurde analog jener für die Organisierung der Stuhlrichterämter der Preßburger Statthaltereiabteilung entworfen. In AVA.
ist kein einschlägiges Aktenmaterial vorhanden; über die Kundmachung
Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiete der Pest-Ofner Statthaltereiabteilung.
Diese Abteilung wird in 42 Bezirke mit 34 gemischten und 7 politischen Stuhlrichterämtern nebst 3 besonderen Bezirksämtern eingeteilt. Die politischen Stuhlrichterämter werden für Ofen, Erlau, Szegedin, Stuhlweißenburg, Gran, Miskolcz und Jász-Berény und die Bezirksgerichte für Kecskemét, Stuhlweißenburg und Gran angetragen.
Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Oedenburger Verwaltungsgebiete, für welches 56 Bezirke, davon 49 gemischte und 7 politische Stuhlrichterämter, nebst zwei besonderen Gerichten angetragen werden.
Org. 226/1853 und Org. 272/1853
) bestimmte, daß die Aufstellung des für Raab in Antrag gebrachten Bezirksgerichtes und des für Kanizsa beantragten reinen politischen Stuhlrichteramtes zu unterbleiben hätte, statt dessen aber in Kanizsa ein gemischtes und in Zala-Egerszeg statt des gemischten ein rein politisches Stuhlrichteramt zu bestellen wäre. Für Kaposvár und Szekszárd wurde ein rein politisches Stuhlrichteramt statt des vorgeschlagenen gemischten bestimmt. Im übrigen wurde bei dieser Ah. Entschließung analog jener für die Stuhlrichterämter in der Preßburger Statthaltereiabteilung verfahren, siehe Anm. 1,. Kundmachung
Zur Organisierung der Bezirksämter im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogturne Krakau.
Der östliche Teil von Galizien wird in 110 Bezirke (103 gemischte und 7 politische Bezirksämter, diese in Lemberg, Przemyśl, Złoczów, Sambor, Tarnopol, Stanislau und Brody) eingeteilt und dafür ein Personalstand von 1185 Individuen mit einer Kostensumme von 537.202 fr. in Antrag gebracht. Für den westlichen Teil Galiziens mit Krakau werden 67 Bezirke (64 gemischte und 3 politische Bezirksämter, diese in Neu-Sandec, Rzeszow und Tarnow) mit einem Personalstande von 679 Individuen und einer Auslage von 317.714 fr. angetragen.
Die Konferenz hat sich mit diesen Anträgen einverstanden erklärtAVA., IM., Präs.
, befindet sich kein einschlägiges Aktenmaterial; eine Note Bachs an K. Krauß v.
Zur Organisierung der Bezirksämter im Herzogtume Bukowina.
Dieses Kronland wird in 15 Bezirke eingeteilt. Die Gerichtsbarkeit im Bezirke der Stadt und Umgebung von Czernowitz wird von dem dortigen Landesgerichte besorgt; die politische Amtierung in der Stadt wird dem Magistrate übertragen und für die Umgebung ein politisches Bezirksamt bestellt; die übrigen 14 Bezirke sind gemischt. Für diese 15 Bezirke wird ein Personalstand von 142 Individuen mit einem Aufwande von 69.866 fr. angetragen, wogegen die Ministerkonferenz nichts zu erinnern fandAVA.
befindet sich kein einschlägiges Aktenmaterial. Verordnung über die politische und die gerichtliche Organisierung der Bukowina
Die hierauf noch von dem Minister des Inneren, KZ. 3873, MCZ. 3146, zum Vortrage gebrachte Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Finanzministerium bezüglich des Anfangs, von welchem das Begünstigungsjahr des vormaligen Honorarsekretärs der ungarischen Hofkanzlei, nunmehrigen provisorischen Vorstandes des Landesgerichtes zu Bereghszasz Ignaz v. Vilecz zu berechnen wäre, was eine Differenz in dessen Bezuge im ganzen von 600 fr. zur Folge hätte, hat sich durch den Beitritt des Finanzministers wie auch der übrigen Stimmführer der Konferenz zu dem Antrage des Ministers des Inneren behoben; wornach es bei dem von dem letzteren Minister angetragenen Resolutionsentwurfe zu verbleiben hat.