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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>–<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
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            <title level="a" type="desc" n="154">Sitzung 154</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b2-z154.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1979">1979</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-08-20"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 20. 8.), Bach 30. 8., Thun, Baumgartner 31. 8.; abw. K. Krauß.</orig>
               </item>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-08-20">1853-08-20</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1853-08-30">30. 8.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1853-08-31">31. 8.</date>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                  <ref target="#top_3_2_154_13">Rangansprüche der Kultus- und Unterrichtsreferenten bei den politischen LandessteIlen</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="num">Nr. 154</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-08-20">20. August 1853</date>
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                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 20. 8.), Bach 30. 8., Thun, Baumgartner 31. 8.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> K. Krauß.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3441</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1853-08-20">20. August 1853</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Der Minister des Inneren referierte über die Organisierungsanträge.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Organisierung der Bezirksämter in Kärnten</head>
                  <p>Für die Bezirksämter in Kärnten, welches 28 Bezirke mit 27 gemischten Bezirksämtern und einem politischen Amte zusammen mit einem Personalstande von 229 Individuen und einem Aufwande von 106.338 fr. erhalten würde<note type="footnote" n="1">Vortrag Bachs v. <date when="1853-08-14">14. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2732/1853</bibl>. In Ah. E. v. <date when="1853-09-15">15. 9. 1853</date> wurden Modifikationen beschlossen, welche den Personal- und Besoldungsstand betreffen; siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 184/1853</bibl> (Erledigung des Aktes mit <bibl type="archival">ebd., Org. 182/1853</bibl>, dort auch die Beratungen der Organisierungskommission über die Organisierung der Bezirksämter). Der entsprechende Akt in <quote>AVA., IM.</quote>, fehlt; ebenso fehlen die diesbezüglichen Aktenbestände im Kärntner Landesarchiv. Zu der Einrichtung der Bezirksämter in Kärnten vgl. Verordnung v. <date when="1854-02-05">5. 2. 1854</date> über die politische und die gerichtliche Organisierung Kärntens, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 35/1854</bibl>; an spezieller Literatur <bibl type="secondary">
                           <author>Dinklage</author>, Kärnten</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Gründler</author>, Bezirkshauptmannschaften 72–80</bibl>; über den Instanzenzug und die Verwaltungsorganisation der Kronländer <quote>Einleitung, Tabellen I und II</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Organisierung der Bezirksämter in Krain</head>
                  <p>Für die Bezirksämter in Krain. Dieses Kronland hätte 30 Bezirke zu umfassen; in 28 Bezirken wären gemischte Bezirksämter, in zwei, nämlich im Bezirke Neustadtl und Umgebung von Laibach, für welche Städte Gerichtshöfe erster Instanz beantragt sind, politische Bezirksämter zu errichten. Der Gesamtpersonal- und Salarialstatus wurde mit 265 Individuen und 123.704 fr. beantragt<note type="footnote" n="2">Vortrag Bachs v. <date when="1853-08-15">15. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2736/1853</bibl>. Die Ah. E. v. <date when="1853-09-15">15. 9. 1853</date> weist bezüglich des Personal- und Besoldungsstandes Modifikationen auf; vgl. dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 185/1853</bibl> (Erledigung <bibl type="archival">ebd., Org. 182/1853</bibl>); der entsprechende Akt in <quote>AVA., IM.</quote>, fehlt; dazu <bibl type="archival">RGBL. Nr. 34/1854</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Organisierung der Bezirksämter in Salzburg</head>
                  <p>Für die Bezirksämter im Herzogtume Salzburg, wornach in diesem in 20 Bezirke abzuteilenden Kronlande 19 gemischte und ein politisches Bezirksamt mit einem Personale von 130 Individuen und einer Beköstigung von 65.984 fr. jährlich zu bestehen haben würden<note type="footnote" n="3">Vortrag Bachs v. <date when="1853-08-16">16. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2750/1853</bibl>. Mit Ah. E. v. <date when="1853-09-15">15. 9. 1853</date> wurde jedoch ein anderer Personal- und Besoldungsstand beschlossen; siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 186/1853</bibl>. Der entsprechende Akt in AVA., IM., fehlt; die Verordnung <bibl type="archival">RGBL. Nr. 26/1854</bibl>; vgl. dazu den Artikel von <bibl type="secondary">
                           <author>Pagitz</author>, Salzburg</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Gründler</author>, Bezirkshauptmannschaften 81 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz in Kroatien und Slawonien</head>
                  <p>Statt des Justizministers<note type="footnote" n="4">Der auf Urlaub weilte.</note> über die Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz in Kroatien und Slawonien. Ein Landesgericht in Agram zugleich als Berggericht für Kroatien, dann drei Kreisgerichte in Essek, Warasdin und Fiume, letzteres zugleich als Seegericht für das kroatische Küstenland, mit 152 Individuen und 104.378 fr. an Bezügen würden hiernach bestellt werden<note type="footnote" n="5">Zu den Gerichtshöfen erster Instanz MK. v. <date when="1853-05-21">21. 5. 1853</date>, Anm. 3; Vortrag Stelzhammers v. <date when="1853-08-13">13. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2763/1853</bibl>; Ah. E. v. <date when="1853-09-11">11. 9. 1853</date>, welche Erweiterungen und Präzisierungen aufweist, zu den Modifikationen <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 188/1853</bibl>. Der Akt in <quote>AVA., ]M.</quote>, fehlt; Verordnung v. <date when="1854-06-03">3. 6. 1854</date> über die politische und die gerichtliche Organisierung Kroatiens und Slawoniens <bibl type="archival">RGBL. Nr. 136/1854</bibl>; vgl. dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Beuc</author>, Provijest institucija državne vlasti u Hrvatskoj 1527–1945</bibl>; Angaben zur allgemeinen Literatur über die Organisierung der politischen Behörden <quote>Einleitung LIX und Tabellen I und II</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Organisierung der Oberlandesgerichte in Lemberg und Krakau</head>
                  <p>Statt des Justizministers über die Systemisierung des Personal- und Besoldungsstandes für die Oberlandesgerichte zu Lemberg und Krakau. Ersteres würde hiernach einen Gesamtstatus von 52 Individuen mit 75.132 fr., letzteres von 31 Personen mit 43.066 fr. jährlich erhalten.</p>
                  <p>Gegen diese Anträge wurde von keiner Seite etwas eingewendet<note type="footnote" n="6">Vortrag Stelzhammers v. <date when="1853-08-12">12. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2762/1853</bibl>. Die Ah. E. v. <date when="1853-09-09">9. 9. 1853</date> wurde erweitert und modifiziert; siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 187/1853</bibl>. Der entsprechende Akt in <quote>AVA., JM.</quote>, fehlt; Literatur zit. MK. v. <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, Anm. 18.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Gouverneursloge im Triester Theater</head>
                  <p>Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom <date when="1853-08-12">12. August 1853</date>, KZ. 3339, MCZ. 2695, zwischen ihm und dem Finanzminister in betreff der vom Militär- und Zivilgouverneur in Triest angesuchten Bestreitung einer Loge im dortigen Theater aus dem Staatsschatze obwaltet. Der Minister des Inneren glaubte, seinen Antrag dafür aus Rücksichten der Dezenz und der nicht allzu reichlichen Dotation dieses Gouverneurs (18.000 f. im ganzen) rechtfertigen zu können, wogegen der Finanzminister keinen haltbaren Grund aufzufinden vermochte, eine fortlaufende Auslage auf das Ärar hierwegen zu übernehmen, nachdem die Anwesenheit Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ferdinand Maximilian, Höchstwelchem Graf Wimpffen die Staatsloge abgetreten hat, in Triest oft unterbrochen und alsdann auch die Loge wieder zur Verfügung des Gouverneurs gestellt ist.</p>
                  <p>Die Entscheidung hierüber dem Allerhöchsten Ermessen Ew. Majestät anheimstellend vereinigte sich die Konferenz in dem vom Minister des Inneren dahin modifizierten Antrage: daß dem Begehren des Gouverneurs für ein Jahr gewillfahrt, sohin aber aufgetragen werde anzugeben, ob das Hindernis der Benützung der Loge durch ihn behoben sei oder nicht<note type="footnote" n="7">Mit Ah. E. v. <date when="1853-08-25">25. 8. 1853</date> zum oben erwähnten Vortrag wurde der Antrag bewilligt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Rekurs gegen Oberlandesgerichtsentscheidungen im summarischen Verfahren</head>
                  <p>Der Minister des Inneren referierte statt des Justizministers über den Vortrag vom <date when="1853-08-12">12. August 1853</date>, KZ. 3367, MCZ. 2709, wegen Erlassung einer Erläuterung, daß gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts in summarischen Prozessen, <pb n="292" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s292.pdf"/>durch welche das Verfahren in erster Instanz aufgehoben und ein neues angeordnet wurde, ein abgesonderter Rekurs zulässig sei<ref xml:id="fn_3_2_154_7a"/>
                     <note type="variant" n="7a" target="#fn_3_2_154_7a">Der summarische Prozeß gehörte zum Zivilprozeß und behandelte damals Klagen auf bestimmte Geldsummen, Fruchtgenüsse, Leistungen, Jahresrenten und andere Streitgegenstände.</note>.</p>
                  <p>Sowohl der referierende Minister als auch die übrigen Stimmführer der Konferenz teilten die Ansicht des Justizministeriums und waren daher für die Zulassung abgesonderter Rekurse in den in Rede stehenden Angelegenheiten<note type="footnote" n="8">Die Ah. E. v. <date when="1853-10-26">26. 10. 1853</date> lautet jedoch: <quote>Ich finde, diesem Antrage, der auf sich zu beruhen hat, keine Folge zu geben</quote>. Der ursprüngliche Entwurf der Ah. Entschließung erscheint auf dem Vortrag gestrichen. Ausschlaggebend dafür waren die Stimmen des Obersten Gerichtshofes und des tg. Reichsrates; siehe dazu Vortrag Kübecks v. <date when="1853-10-17">17. 10. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 423/1853</bibl>; dort auch das Referat Haimbergers und das Protokoll der Reichsratssitzung 11. <date when="1853-10-06">6. 10. 1853</date>,. siehe auch <bibl type="archival">ebd., GA. 307/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Rechtsstellung der Juden</head>
                  <p>Über die Regulierung der Verhältnisse der Juden in den verschiedenen Kronländern ist vom betreffenden Referenten beim Ministerium des Inneren ein umfassendes Elaborat geliefert worden, um dessen Vortrag in der Konferenz es sich handelt<note type="footnote" n="9">In <quote>AVA., IM.</quote>, finden sich keine Akten über diese Frage. Das Elaborat über die Judenfrage: <quote>Darstellung der Judenverhältnisse im österreichischen Kaiserstaate, o. D.</quote>, <bibl type="archival">AVA., Nachlaß Bach, o. Nr. (Karton 18)</bibl>, muß aus dem Jahre 1859 stammen, kann also mit dem im Protokoll gemeinten Elaborat nicht identisch sein.</note>. Nachdem dasselbe aber sehr umfangreich und detailliert ist, so glaubte der Minister des Inneren, daß dasselbe vorerst in einem Komitee aus Abgeordneten der einschlägigen Ministerien und der Obersten Polizeibehörde beraten werden sollte, zu welchem Ende er es lithographieren lassen und an die betreffenden Ministerien mit der Einladung zu dem gedachten Komitee verteilen wird. Die Konferenz stimmte bei<note type="footnote" n="10">Weder im Aktenbestanddes IM., JM., CUM., noch in dem der Obersten Polizeibelzörde in AVA. sind Materialien über die Judenfrage erhalten. Genaueren Aufschlußüber das Problem in diesen Jahren gibt jedoch das in Anm. 9 zit. Elaborat. Es ist in folgende Abschnitte gegliedert: <quote>1. Darstellung der Judenverhältnisse im österreichischen Kaiserstaate vor der Reichsverfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date>, 2. Darstellung der Judenverhältnisse im österreichischen Kaiserstaate seit Erlassung der Reichsver­fassung bis Zu den Ah. Patenten vom <date when="1851-12-31">31. Dezember 1851</date>,3. Darstellung der Judenverhältnisse seit den Ah. Patenten vom <date when="1851-12-31">31. Dezember 1851</date>, 4. Gutachten der Länderstellen über die Regelung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden, die seit März 1859 an das Ministerium des Inneren gelangten</quote>. In dieser Denkschrift werden alle Rechte, die den Juden durch die Reichsverfassung gewährt wurden, aufgezählt, verschiedene Streitfälle angeführt, die sich besonders seit Erlaß des Silvesterpatents in puncto Possessionsfähigkeit der Juden mehrten, und die Meinung des Justizministers sowie des Obersten Gericlztshofes über diese Causa ausgeführt, ebenso die Lösung derselben durch die kaiserliche Verordnung vom <date when="1848-10-02">2. 10. 1848</date> (siehe MK. v. 3. 9.1853, Anm. 10). Es folgen Erörterungen über die Anstellung der Juden im Staatsdienst und die Meinungen der verschiedenen Minister und Landesstellen zu dieser Frage, weiters die Beschwerden der Bevölkerung gegen die Juden (siehe MK. v. <date when="1853-10-04">4. 10. 1853</date>, Anm. 3). Ebenso wird die Frage der Stellung christlicher Dienstboten bei Juden angeschnitten. Ein diesbezüglicher Entscheid der böhmischen Statthalterei war zum Gegenstand einer Pressepolemik geworden, die unter den Juden soviel Aufregung verursachte, daß der Kaiser einen Bericht abverlangte (Vortrag Bachs v. <date when="1853-11-22">22. 11. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3882/1853</bibl>), der mit Ah. E. v. <date when="1853-11-23">23. 11. 1853</date> zur Kenntnis genommen wurde und bestimmte, daß keine Länderstelle in Judensachen Verordnungen ohne Zustimmung des Ministeriums des Inneren erlassen dürfe.</note>. Wegen der noch beim Justizministerium anhängigen Verhandlung über die Maßregeln zur Ordnung der jüdischen unbeweglichen Güterbesitzfähigkeitsangelegenheit erläßt der Minister des Inneren unter einem die Einladung zur baldigen Mitteilung des Resultats an das abgedachte Ministerium<note type="footnote" n="11">Über die Possessionsfähigkeit der Juden siehe bereits MK. v. <date when="1853-03-08">8. 3. 1853</date>/1, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z100" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z100.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18530308-P-0100.xml">ÖMR. III/1, Nr. 100</ref>
                        </bibl>; über die weitere Entwicklung vgl. die Beratung über diesen Gegenstand in MK. v. <date when="1853-09-03">3. 9. 1853</date>/VII und MK. v. <date when="1853-10-04">4. 10. 1853</date>/II; Literaturangaben <quote>ebd.</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Realschule für SüdtiroI</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> referierte über die Frage, in welcher der beiden Städte, Trient oder Roveredo, die infolge Ah. Entschließung für Südtirol genehmigte Realschule errichtet werden soll<note type="footnote" n="12">Die erwähnte Ah. Entschließung stammt v. <date when="1851-03-02">2. 3. 1851</date> zum Vortrag Thuns v. 12.2. 1851, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 572/1851</bibl>. Ein Ministerialerlaß aus dem Jahre 1851, die allgemeine Forderung nach der Errichtung von Realschulen betreffend, bei <bibl type="secondary">
                           <author>Kankoffer</author>, Patente, Gesetze und Verordnungen für CuItus und Unterricht 196–201</bibl>; <bibl type="archival">RGBL. Nr. 170/1851</bibl>.</note>. Für Trient wird angeführt, daß es größer und volkreicher (mit 14.000 Einwohner) als Roveredo (mit 8000) sei, daß es im Zentrum des Landes liege und eine wohlhabendere Bevölkerung beherberge. Für Roveredo, daß dessen Umgebung reicher und industrioser, besonders in der Seidenkultur, sei, daß die Gemeinde den namhaften Beitrag von 30.000 fr. und die Lokalitäten zu der Schule widmen wolle, als Sitz einer gelehrten Gesellschaft der Hauptort der literarischen Tätigkeit des Landes sei<ref xml:id="fn_3_2_154_12a"/>
                     <note type="variant" n="12a" target="#fn_3_2_154_12a">Damit ist die seit dem 18. Jahrhundert bestehende <quote>Accademia degli Agiati</quote> gemeint.</note>, auch bei Einrichtung des Obergymnasiums Opfer gebracht habe und schon unter der italienischen Regierung zum Sitze einer ähnlichen Schule bestimmt war. Der Kreispräsident in Trient spricht sich für diese Stadt, der Statthalter für Roveredo aus<note type="footnote" n="13">Das einschlägige Aktenmaterial in <quote>AVA., CUM.</quote>, wurde skartiert.</note>. Auch der Handels- und der Unterrichtsminister haben gefunden, daß wichtigere Rücksichten für Roveredo sprechen als für Trient.</p>
                  <p>Der Unterrichtsminister stellte daher den Antrag auf die Wahl Roveredos, und sämtliche Stimmführer der Konferenz traten diesem Antrage bei<note type="footnote" n="14">Vortrag Thuns v. <date when="1853-08-29">29. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3031/1853</bibl>. Mit Ah. E. v. <date when="1853-10-08">8. 10. 1853</date> wurden die Anträge im allgemeinen bewilligt, die Frage der Lehrergehalte sollte jedoch Gegenstand einer eigenen <quote>der Ah. Schlußfassung zu unterziehenden Verhandlung sein</quote>. Zur Frage der Realschulen, die im Zuge der Unterrichtsreform zur Hebung vor allem der naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen errichtet wurden, vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Meister</author>, Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens 253 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wallnig–Mazohl</author>, Die österreichische Unterrichtsreform in Lombardo-Venetien 112</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Pension für die Professorswitwe Mathilde Doppler</head>
                  <p>Die zwischen dem Unterrichtsminister, laut dessen Vortrag vom <date when="1853-08-18">18. August 1853</date>, KZ. 3480, MCZ. 2802, und dem Finanzministerium bestehende Meinungsdifferenz über die Pensionsbehandlung der Wiener Universitätsprofessorswitwe Mathilde Doppler und ihrer fünf Kinder wurde durch die Erklärung des Finanzministers behoben, daß er aus den im Vortrage entwickelten Gründen dem Antrage des Unterrichtsministers auf eine Pension von 400 fr. für die Witwe und einen Erziehungsbeitrag von 80 f. für jedes Kind beitrete. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Dienstposten für pathologische Chemie an der Universität Krakau</head>
                  <p>Mit dem Vortrage vom <date when="1853-08-18">18. August 1853</date>, KZ. 3481, MCZ. 2803, bringt der Unterrichtsminister die Anstellung eines pathologischen Chemikers mit 600 fr. Gehalt an der medizinischen Fakultät in Krakau in der Person des Dr. Vincent Kleczinski, dann für das chemisch-pathologische Laboratorium pro 1853 eine Dotation von 200 fr., für die künftigen Jahre eine Dotation von jährlich 150 fr. bzw. 100 fr. in Antrag. Das Finanzministerium erklärte sich vorderhand gegen diese neue Belastung des Staatsschatzes. Nachdem jedoch der Finanzminister heute die Wichtigkeit eines solchen Instituts für die Klinik anerkannt und sich <pb n="294" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s294.pdf"/>für den Antrag des Unterrichtsministers ausgesprochen hat, so behebt sich hiermit die zwischen den beiden Ministerien obwaltende Differenz. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Unterrichtssprache an der Universität Krakau</head>
                  <p>Bei einer Semestralsitzung des Akademischen Senats in Krakau ist der Antrag gestellt worden, die deutsche Sprache statt der bisherigen polnischen als Unterrichtssprache einzuführen, und durch Stimmenmehrheit – jedoch mit einigen Einschränkungen – angenommen worden. Als Hauptmotiv wurde die Abnahme der Zahl der Studierenden an dieser Universität angeführt, indem die meisten Eltern ihre Söhne, um ihnen das Fortkommen im künftigen Staatsdienste zu erleichtern, auf deutsche Universitäten schicken. Auch der vielen Militärchirurgen wurde erwähnt, welche die medizinischen Studien daselbst hören möchten, jedoch wegen Unkenntnis der polnischen Sprache es nicht tun können<note type="footnote" n="15">Siehe darüber Note Thuns an Kempen v. <date when="1853-08-03">3. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">AVA., CUM., Präs. 504/1853</bibl>, in der über die Abstimmung der Professoren in Krakau hinsichtlich der Einführung der deutschen Sprache an der Universität Krakau berichtet wird; weiters Vortrag Thuns v. <date when="1853-09-13">13. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 528/1853</bibl>, mit einem Bericht aus Krakau über die Schlußsitzung der philosophischen, medizinischen und juridischen Fakultät v. <date when="1853-07-12">12. 7. 1853</date>, in welcher die Einführung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache an der Krakauer Universität diskutiert wurde; Bericht des Akademischen Senats in Krakau und Bericht des rechts- und staatswissenschaftlicen Professorenkollegiums in Krakau mit den Anträgen v. <date when="1853-07-25">25. 7. 1853</date> für das nächste Studienjahr, Protokoll des Professorenkollegiums v. <date when="1853-07-12">12. 7. 1853</date>, ebenso Protokoll der Sitzung der philosophiscen Fakultät v. <date when="1853-07-12">12. 7. 1853</date> als Beilagen zum Vortragskonzept Thuns v. <date when="1853-09-13">13. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 738/1853</bibl>; über die Einführung der deutschen Sprache an der Universität Krakau vgl. auch MK. v. <date when="1853-07-12">12. 7. 1853</date>/V.</note>. Die zur Sprache gebrachten Modifikationen betreffen bei der juridischen Fakultät, daß die Vorträge über polnisches und französisches Recht fortan polnisch abgehalten werden dürfen und daß einigen Professoren, welche über Publica lesen, polnische Vorträge gestattet, endlich denjenigen Professoren, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, durch einige Jahre Zeit gelassen werde, sich fürs Deutsche auszubilden. Bei der medizinischen Fakultät: ebenfalls dieses letztere Zugeständnis für die zwei Professoren der Physiologie und Anatomie, dann die Beibehaltung der polnischen Sprache für die Veterinärkunde und Geburtshilfe, da diese Gegenstände zunächst für die Ausbildung von Kurschmieden und Hebammen auf dem Lande, also für Schüler aus dem Volke, bestimmt sind.</p>
                  <p>Der Landeschef hat sich zwar für die Einführung der deutschen Sprache ohne alle Einschränkungen ausgesprochen<note type="footnote" n="16">Ein Bericht Gołuchowskis v. <date when="1853-08-06">6. 8. 1853</date> an Bach über die eventuelle Einführung der deutschen Unterrichtssprache an der Universität Krakau <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe 1-H I/4, Nr. 13740/1853</bibl>.</note>. Dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi>, welcher den Gegenstand hier zum Vortrag brachte, schien jedoch dies nicht angemessen, weil sonst die polnische Literatur sich ganz dem Einflusse der Regierung entziehen und höchstwahrscheinlich ausschließlich antiösterreichischen Tendenzen folgen würde. Er trug daher an, die Einführung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache an der Krakauer Hochschule in thesi und nach Maßgabe des praktischen Bedürfnisses zu genehmigen, ohne die Zulässigkeit polnischer Vorträge ganz auszuschließen. Hiernach wären bei der Juristenfakultät alle Hauptfächer, welche Gegenstand der Staatsprüfung sind, in deutscher Sprache zu lehren, polnisches und französisches Recht fortan in polnischer Sprache vorzutragen, <pb n="295" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s295.pdf"/>und denjenigen Professoren, welche über Publica lesen, zu gestatten, neben den deutschen auch polnische Vorträge zu halten; bei der medizinischen Fakultät: die Abhaltung polnischer Vorlesungen über Veterinärkunde und Geburtshilfe zuzulassen, endlich bei der philosophischen als Regel festzusetzen, daß die Vorträge über Naturwissenschaften, Geschichte und Philosophie deutsch gehalten, jedoch auch mit Bewilligung des Ministeriums ein oder anderes Kollegium neben dem Deutschen in polnischer Sprache gelesen werde. Was die Professoren betrifft, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so wäre ihnen, wenn sie deutsche Kollegien zu halten haben, vorderhand noch einige, etwa drei, Jahre die Fortsetzung ihrer Vorträge in polnischer Sprache zu gestatten, da es hart wäre, sie nun ohne weiteres dieses Mangels wegen vom Lehramte zu entfernen.</p>
                  <p>In der Hauptsache war die Konferenz mit diesen Anträgen einverstanden; in Absicht auf das letzterwähnte Zugeständnis aber bemerkten die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Finanzen</rs>
                     </hi>, daß, nachdem bei der medizinischen Fakultät gerade die beiden allerwichtigsten Materien, Physiologie und Anatomie, von der deutschen Sprache nicht mächtigen Professoren gelehrt werden, es von dem größten Interesse für den Unterricht sei, das Provisorium nicht so lange dauern zu lassen, vielmehr diese Professoren entweder anzuhalten, lateinische Vorlesungen zu geben, welche auch von deutschen Studenten verstanden werden, oder durch Aufstellung von deutschlesenden Adjunkten oder Dozenten dem dringenden Bedürfnisse des Unterrichts abzuhelfen. Auf die Entgegnung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsministers</rs>
                     </hi>, daß doch nicht sogleich mit der Entfernung dieser in ihren Fächern ausgezeichneten Lehrer vorgegangen werden könnte und es auch nicht leicht sein wird, sogleich ganz geeignete deutsche Dozenten zu finden, auch zu hoffen sein dürfte, daß Professoren, welche, wie z. B. Majer von der Physiologie, doch etwas Deutsch können, etwa in einem Jahre sich darin so ausbilden werden, um in der Folge Deutsch tradieren zu können, vereinigte man sich in dem Antrage, den Professoren der Frage die Fortsetzung ihrer Vorlesungen in polnischer Sprache noch im nächsten Jahre zu erlauben, nach dessen Ablauf sich zeigen wird, ob sich diese Hoffnung realisiert hat oder ob zur Anstellung anderer Lehrer geschritten werden muß. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> glaubte insbesondere, daß dieses letztere den gedachten Professoren ausdrücklich zu erklären wäre<note type="footnote" n="17">Die Ah. E. v. <date when="1853-10-29">29. 10. 1853</date> zu den Anträgen des Unterrichtsministers v. <date when="1853-09-13">13. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">AVA., CUM., Präs. 738 ex 1853</bibl> (Vortragsextrakt <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3178/1853</bibl>), lautet: <quote>Bei den hier vorliegenden Außerungen und Anträgen der Lehrkörper und Landesbehörden in Krakau finde Ich zu bestimmen, daß so wie an der Lemberger so auch an der Krakauer Universität in der philosophischen, medizinischen und juridischen Fakultät die deutsche Sprache noch im Laufe dieses Schuljahres als ordentliche Unterrichtssprache eingeführt werde. Den Professoren Kozubowski und Majer ist zu gestatten, ihre Lehrgegenstände in diesem Schuljahre noch in polnischer Sprache vorzutragen; es ist jedoch für die geeignete Abhilfe Sorge zu tragen, wenn sie auch fernerhin in deutscher Sprache vorzutragen nicht in der Lage sein sollten. Um der Ausbildung der polnischen Sprache entsprechende Aufmerksamkeit zuzuwenden, ist eine eigene Lehrkanzel für polnische Sprache und Literatur zu bestellen, es Privatdozenten freizulassen, über zulässige Lehrfacher in polnischer Sprache vorzu­tragen, und, insofern ein unerläßliches Bedürfnis vorwalten sollte, einen oder anderen vorge­schriebenen Lehrgegenstand auch in polnischer Sprache zu behandeln, dafür Vorsorge zu treffen. über die Vollziehung dieser Meiner Entschließung ist Mir die Anzeige und bzw. der gutächtliche Antrag, u. zw. in letzter Beziehung nach Vernehmung des akademischen Senats und des Landes­präsidenten in Krakau, zu gestatten.</quote> Über die Ausführung dieser Bestimmung siehe Bericht des Landes­präsidenten von Krakau vom Dezember 1853, <bibl type="archival">AVA., CUM., Präs. 738/1853</bibl>. Thuns ursprünglicher Entwurf der Ah. Entschließung ist auf seinem Vortrag gestrichen, der Vortrag trägt den Vermerk: <quote>Der Chef der Obersten Polizeibehörde glaubt, daß mit Ausnahme des Hebammenunterrichtes und der theologischen Fächer alle Gegenstände deutsch vorzutragen seien</quote>. Zu der vorliegenden Ah. Entschließung vgl. vor allem die Vorschläge des Reichsrates im Vortrag Kübecks v. <date when="1853-10-15">15. 10. 1853</date> und das Protokoll der Reichsratssitzung v. <date when="1853-10-06">6. 10. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 369/1853 und GA. 429/1853</bibl>; auch <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Universitätsreform und politisches Programm 84–89</bibl>. </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_13" n="13">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIII. </num>
                     </label>Rangansprüche der Kultus- und Unterrichtsreferenten bei den politischen LandessteIlen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultus- und Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> ersuchte den Minister des Inneren um die Mitteilung, welche politischen Landesstellen bereits organisiert sind, <pb n="296" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s296.pdf"/>und um die Verfügung, daß den im wechselseitigen Einvernehmen zu bestellenden Kultus- und Unterrichtsreferenten, insofern sie aus den schon angestellten oder aus Ministerialsekretären höherer Kategorie gewählt werden, durch die mittlerweile etwa erfolgende Besetzung der anderen Statthalterei- oder Regierungsratsstellen in ihren Rangansprüchen kein Nachteil erwachse. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> sicherte eine schriftliche Äußerung hierüber zu, mit dem Bemerken jedoch, daß, da mit der Besetzung nicht bis zur Ernennung der Kultusreferenten gewartet werden kann, denselben ihr Rang einstweilen vorbehalten werden dürfte<note type="footnote" n="18">Über die Bestellung des Kultureferenten in einzelnen Kronländern siehe MK. v. <date when="1853-06-28">28. 6. 1853</date>/II, MK. v. <date when="1853-12-29">29. 12. 1853</date>/II und MK. II v. <date when="1854-01-28">28. 1. 1854</date>/V; weiters Vortrag Bachs v. <date when="1853-12-28">28. 12. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 4258/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_154_14" n="14">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIV. </num>
                     </label>Begutachtung des Studienplans durch den Pester Akademischen Senat</head>
                  <p>Durch ein Mißverständnis ist es geschehen, daß dem Pester Akademischen Senate das Gutachten über die neue Studieneinrichtung abgefordert wurde. Da dies keineswegs in der Absicht des Ministeriums gelegen war, so ersuchte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> den Minister des Inneren um die Verfügung der Zurücknahme des diesfälligen Auftrags, worauf der letztgenannte Minister die Einleitung zusagte, daß der Senat im Wege der Statthalterei in Ofen von der Erstattung jenes Gutachtens enthoben werde<note type="footnote" n="19">Gemeint ist die Reform des Gymnasial- und Universitätswesens, die sich gerade im Gange befand,. vgl. z. B. die letzte Beratung in MK. II v. <date when="1853-07-23">23. 7. 1853</date>/I. Über die Vorgeschichte und die Differenz zwischen Bach und Thun über das der Universität Pest abgeforderte Gutachten Näheres in den Noten der beiden Minister <bibl type="archival">AVA., Nachlaß Bach, o. Nr., Karton 41</bibl>.</note>.</p>
               </div>
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   </text>
</TEI>