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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>–<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
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            <title level="a" type="desc" n="147">Sitzung 147</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b2-z147.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1979">1979</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">2583</idno>
                  <idno type="KZ">3092 – (Prot. Nr. 66/1853)</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-08-02"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 3. 8.), Bach, Thun, Baumgartner, Bamberg; abw. K. Krauß.</orig>
               </item>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-08-03">1853-08-03</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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               <item>
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                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_2_147_1">Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz in Krain</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
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                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
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                     <num n="5">V.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_147_5">Entwurf eines Berggesetzes (= Sammelprotokoll Nr. 153)</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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   </teiHeader>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml#a3-b2_z147.pdf">
               <title type="num">Nr. 147</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-08-02">2. August 1853</date>
               </title>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 3. 8.), Bach, Thun, Baumgartner, Bamberg; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> K. Krauß.</orig>
                  </item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3092 – (Prot. Nr. 66/1853)</idno>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1853-08-02">2. August 1853</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
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                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz in Krain</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte in Vertretung des mit Urlaub abwesenden Justizministers über die Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz im Herzogtume Krain.</p>
                  <p>Nach den von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vereinbarten Anträgen sollen im Herzogtume Krain zwei Gerichtshöfe, und zwar in Laibach ein Landesgericht und in Neustadtl ein Kreisgericht, errichtet werden<note type="footnote" n="1">Zu diesem MK. v. <date when="1853-05-21">21. 5. 1853</date>, Anm. 3; siehe auch <quote>Einleitung, Tabelle I</quote>. Das Protokoll über die am <date when="1853-07-07">7. 7. 1853</date> im k. k. Ministerium des Inneren stattgehabte Beratung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen wegen Feststellung der Gerichtshöfe erster Instanz im Herzogtume Krain (außerdem waren Teinehmer: Fliesser vom Ministerium der Justiz, v. Lasser und Sachse v. Rothenberg vom Ministerium des Inneren) und das Operat der Organisierungs­landeskommission <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe II, Nr. 9755/1853</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Diese Gerichtshöfe sollen zugleich als Handelsgerichte in dem Umfange ihrer Sprengel und das Landesgericht in Laibach insbesondere das Berggericht für das ganze Kronland Krain sein. Für das Landesgericht zu Laibach werden ein Präsident, ein Oberlandesgerichtsrat (als Vizepräsident), zehn Landesgerichtsräte, zwei Ratssekretäre, acht Gerichtsadjunkten, für das Kreisgericht Neustadtl ein Kreisgerichtspräses, sechs Kreisgerichtsräte, ein Ratssekretär und drei Gerichtsadjunkten und für beide das nötige Hilfsämter-, Landtafel- und Grundbuchs-, Kerkeraufsichts- und Dienerschafts­personale angetragen. Der Kostenaufwand für diese Behörden soll an ständigen Gebühren 65.698 fr. betragen und ist gegen den Antrag der Organisierungskommission um 20.666 fr. und gegen die Auslagen für die gegenwärtig bestehenden Gerichte um 2812 fr. geringer.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern<note type="footnote" n="2">Die Anträge im Vortrag Stelzhammers v. <date when="1853-07-27">27. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2547/1853</bibl> (Originalvortrag <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe II, Nr. 14362/1853</bibl>); mit Ah. E. v. <date when="1853-08-22">22. 8. 1853</date> wurden diese Anträge genehmigt, der vorgeschlagene Personalstand, vor allem aber der Besoldungsstand, wurde Modifikationen unterworfen; dazu auch <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 169/1853 und Org. 191/1853</bibl>; der entsprechende Erlaß <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe II, Nr. 14362/1853</bibl>; siehe dazu Verordnung v. <date when="1854-02-04">4. 2. 1854</date> über die politische und die gerichtliche Organisierung Krains, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 34/1854</bibl>; Literaturangaben MK. v. <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, Anm. 18.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_147_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Verurteilung des amerikanischen Untertans J. B. Hawel</head>
                  <p>Der Minister des Äußern teilte hierauf der Konferenz mit, daß der amerikanische Konsul in Wien bei ihm eine Angelegenheit des amerikanischen Untertans J. B. Hawel<ref xml:id="fn_3_2_147_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_2_147_a">Fälschlich wird im Originalprotokoll der Name Hall angegeben; im folgenden wurde der vom Protokollführer konsequent verwendete Name Hall korrigiert.</note> zur Sprache gebracht habe.</p>
                  <p>
                     <pb n="251" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s251.pdf"/>J. B. Hawel wurde nämlich zu Königinhof in Böhmen in einen Zivilprozeß verwickelt und zu vier Monaten Arrest verurteilt, weil er geständig war, als Mitglied des Lesevereins in einer Randglosse sich beleidigende Bemerkungen über Österreich erlaubt zu haben. Er hat die in einer Glosse sich gestellte Frage: Was ist das Gräßlichste, was man sich auf dieser Welt denken kann, dahin beantwortet: Ein österreichischer Untertan zu sein. <ref xml:id="fn_3_2_147_b">Der amerikanische Konsul setzte den Minister des Äußern hievon in einer sehr taktvoll verfaßten Note mit dem Bemerken in Kenntnis, daß hier keine Absicht, die kaiserliche Regierung zu beleidigen, sondern nur ein allerdings sehr unangemessener Scherz unterlaufen sein dürfte, der übrigens nur in dem sehr engen Kreise des Lesevereins bekannt wurde</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_2_147_b">Einfügung b-b Waceks.</note>.<note type="footnote" n="3">J. B. Hawel war aus Böhmen gebürtig, wanderte 1837 nach Amerika aus, erwarb die Staatsbürgerschaft der USA, kehrte 1849 nach Böhmen zurück, war Mitglied eines Lesevereins in Königinhof, wurde verdächtigt, im Juli 1852 auf Zeitschriften dieses Lesevereins Österreich diffamierende Randglossen angebracht zu haben, u. a. die im Protokoll angegebene. Obwohl er - entgegen der Aussage im Ministerkonferenzprotokoll - die Anschuldigung bestritt, wurde er am <date when="1853-05-02">2. 5. 1853</date> vom Landesgericht Königgrätz zu vier Monaten Kerker verurteilt und trat die Strafe am <date when="1853-07-29">29. 7. 1853</date> an; siehe dazu Vortrag K. Krauß' v. <date when="1853-08-20">20. 8. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2810/1853</bibl>. Die Note des amerikanischen Konsuls Lippitt v. <date when="1853-08-02">2. 8. 1853</date> als Beilage <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, PS. 159, Nr. 12686/C/1853</bibl>.</note> Über die vom Konsul weiters gemachte Andeutung, ob bei der Aburteilung Rücksicht darauf genommen worden sei, daß Hawel ein amerikanischer Bürger ist, bemerkte ihm der Minister Graf v. Buol-Schauenstein, daß die Ausländer in Österreich den österreichischen Gesetzen wie die Inländer unterworfen seien und daß die Eigenschaft eines Ausländers bei der Aburteilung keinen Unterschied begründe. Die von dem Konsul weiter gestellte Frage, ob das Gericht diesen Umstand gewußt habe, wurde von dem referierenden Minister bejaht<note type="footnote" n="4">Ein Konzept der erwähnten Note Buols an Lippitt wurde nicht gefunden.</note>. Graf v. Buol beabsichtiget, die auf diesen Gegenstand bezügliche Eingabe des Konsuls an den Justizminister zu dem Ende zu leiten, um sich über den Vorgang in dieser Angelegenheit zu erkundigen, indem es ihm wünschenswert zu sein scheine, mit Rücksicht auf die leidige Verwicklung von Smyrna <ref xml:id="fn_3_2_147_c">eine minder strenge Behandlung dieses verurteilten amerikanischen Bürgers eintreten zu lassen</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_2_147_c">Korrektur c-c aus <quote>worin wirklich zu strenge verfahren wurde</quote>; weitere fünf Zeilen sind unlesbar.</note>.<note type="footnote" n="5">Siehe dazu die Note des Ministeriums des Äußern an das Ministerium der Justiz v. <date when="1853-08-04">4. 8. 1853</date> als Beilage <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, zit. Anm. 3</bibl>. K. Krauß stellte einen Begnadigungsantrag im Vortrag v. <date when="1853-08-20">20. 8. 1853</date>, zit. Anm. 3; mit Ah. E. v. <date when="1853-09-06">6. 9. 1853</date> wurde Hawel der Strafrest erlassen. Mit der Verwicklung von Smyrna ist folgender Zwischenfall gemeint: Der nach Amerika geflüchtete ungarische Revolutionär Martin Koszta war vom österreichischen Konsul in Smyrna verhaftet worden, worauf einige politische Flüchtlinge österreichische Marineoffiziere attackierten, wobei einer von ihnen getötet wurde; siehe über diesen Fall <bibl type="secondary">
                           <author>Mayr</author>, Tagebuch Kempens 294 f. (Eintragung v. <date when="1853-07-06">6. 7. 1853</date>)</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Walter</author>, Nachlaß Kübeck 116</bibl> (Eintragungen v. 9. 7. und <date when="1853-07-13">13. 7. 1853</date>).</note>
                  </p>
                  <p>Die Ministerkonferenz erklärte sich damit einverstanden.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_147_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Verzehrungssteuererhöhung von Branntwein und Weingeist</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> bemerkte, daß das in der letzten Zeit mit Preußen getroffene Übereinkommen bezüglich der Zölle es im hohen Grade wünschenswert mache, daß Gegenstände, welche einer Konsumtionssteuer unterliegen, in beiden Gebieten – den Zollvereinsstaaten und Österreich - in der Besteuerung möglichst gleichgestellt werden<note type="footnote" n="6">Gemeint ist hier der preußisch-österreichische Zollvertrag v. <date when="1853-02-19">19. 2. 1853</date>; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Böhme</author>, Deutschlands Weg zur Großmacht 45–50</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Srbik</author>, Deutsche Einheit 2, 195</bibl>.</note> Diese Rücksicht sei es gewesen, welche den Finanzminister bestimmte, eine Erhöhung der Abgabe auf Runkelrübenzuckererzeugung (von 5 auf 8 Kreuzer) unlängst in Antrag zu bringen<note type="footnote" n="7">Siehe dazu MK. v. <date when="1853-07-07">7. 7. 1853</date>/IX.</note>.</p>
                  <p>Heute bringt derselbe Minister zu demselben Zwecke eine mäßige Erhöhung der Verzehrungssteuer von Weingeist und Branntwein in Antrag. Der referierende Minister bemerkt, daß die Konsumtionssteuer von Branntwein und Weingeist, welche nach dem Begriffe dieser Steuer eigentlich bei der Konsumtion, also im Branntweinschanke, abgenommen werden sollte, in Österreich bei der Erzeugung (obgleich sie keine Erzeugungs-, sondern eine Konsumtionssteuer ist) abgenommen wird. Bei dieser Besteuerung werde auf zweifache \Veise verfahren. Wo der Weingeist aus Stoffen gezogen wird, bezüglich deren man weiß, wieviel Geist aus einer gewissen Quantität dieser Stoffe gewonnen werden kann, da wird die Maische besteuert. Dort hingegen, wo man dieses nicht weiß, z. B. bei der Erzeugung aus Abfällen der Zuckerraffinerien, wird die Menge des gewonnenen Weingeistes selbst besteuert. Bei der Besteuerung der Maische sei man bis jetzt von der Voraussetzung ausgegangen, daß von einem Eimer Maische drei Maß Geist gewonnen werden, welche Voraussetzung aber nicht richtig sei, da von einem Eimer Maische bis sechs Maß Geist gewonnen werden können. Der Eimer Maische wird bei uns mit einer Steuer von 10 Kreuzer belegt. In Preußen und den Zollvereinsländern wird die nämliche Quantität mit 14,4 Kreuzer besteuert. Der Finanzminister beabsichtiget, zur Erreichung des oberwähnten Zweckes bei Sr. Majestät den au. Antrag zu stellen, daß das letztere Ausmaß von 14,4 Kreuzer für einen Eimer Maische aus mehlichten Stoffen auch bei uns eingeführt und gleichzeitig die Steuer für Branntweinerzeugung von Steinobst und Abfällen der Zuckerraffinerien entsprechend erhöht werde. Dies würde bei einem Eimer Weingeist 3 fr. 36 Kreuzer ausmachen und dem Staate jährlich eine Mehreinnahme von 1,800.000 fr. verschaffen. Das erwähnte Ausmaß kann mit Rücksicht auf den Umstand, daß von einem Eimer Maische nicht drei, sondern sechs Maß Geist gewonnen werden können, wodurch es also auf die Hälfte herabsinkt, keineswegs als drückend erkannt werden.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich mit diesem als eine notwendige Konsequenz der Zollvereinbarungen mit Preußen erscheinenden Antrage des Finanzministers vollkommen einverstanden<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1853-09-06">6. 9. 1853</date> zum Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-05-29">29. 5. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2586 ex 1853</bibl>, wurde folgendes bestimmt: <quote>Ich bewillige, daß in den Ländern und Gebietsteilen, in welchen die Verzehrungssteuer von gebrannten geistigen Flüssigkeiten bei deren Erzeugung eingehoben wird, das Steuerausmaß vom niederösterreichischen Eimer Maischraum a) bei Anwendung mehliger Stoffe, wozu Erdäpfel, Erdbirnen, alle Getreidesorten und Hülsenfrüchte, dann die dazu geeigneten Rübengattungen und Runkelrübenmelasse gehören, auf 14 Kreuzer, - b) bei Anwendung von Kernobst, als Apfel, Birnen, Beerenfrüchte, Kornelkirsche (Dirndeln) u. dgl., dann von Wurzeln, Weintrauben und Bierbrauabfällen gleichfalls auf 14 Kreuzer, - c) bei Anwendung von Steinobst, als Kirschen, Pflaumen usw., dann von Wein, Weinhefe, Weinobst und Obstmost auf 21 Kreuzer erhöht wird. Die übrigen Steuerbeträge von gebrannten geistigen Flüssigkeiten bleiben unverändert. Ich überlasse es Ihnen zu bestimmen, von welchem Zeitpunkte an die bemerkten Steuererhöhungen in Vollziehung zu setzen sind.</quote> Die Anderungen bzw. die Differenzierung der Ah. Entschließung kamen aus den Kreisen des Reichsrats; siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 285/1853 und GA. 339/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_147_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Anwendung der Stempelmarken auf Kalender und Spielkarten</head>
                  <p>Der Finanzminister brachte weiter mit Beziehung auf den Sr. Majestät zu erstattenden au. Vortrag wegen Einführung der Stempelmarken statt der bisherigen Stemplung die Anwendung der Stempelmarken auf Kalendern und Spielkarten zur Sprache<note type="footnote" n="9">Zu diesem Gegenstand siehe auch MK. v. <date when="1853-07-19">19. 7. 1853</date>/VII und MK. I v. <date when="1853-07-23">23. 7. 1853</date>/IV.</note>.</p>
                  <p>Er bemerkte, daß der Gebrauch der Stempelmarken bei Kalendern durchaus keinem Anstande unterliege, indem diese leicht mit Marken versehen werden können. Anders verhalte es sich bei Spielkarten. Diese können, ohne <ref xml:id="fn_3_2_147_d">für die Spielenden</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_2_147_d">Einfügung d-d Ransonnets.</note> kenntlich zu werden, nicht mit Marken versehen oder mit Maschinen gestempelt werden. Man hat die Spielkarten bisher mit Handstempeln markiert; diese Markierung mußte, um die Karten nicht kenntlich zu machen, nur leicht geschehen, der Abdruck war daher meistens schlecht und hat die Verfälschung der Spielkartenstemplung sehr erleichtert. Um diese Unzukömmlichkeiten (bei der Einführung der Markenstemplung) zu beseitigen, beabsichtiget der Finanzminister, den au. Antrag an Se. Majestät zu richten, den Kartenstempel ganz aufzuheben und dafür Pauschalien einzuführen. Der Ertrag des Kartenstempels war durch zehn Jahre fast konstant; würde etwas mehr als dieser Ertrag als jährliches Pauschale angenommen, so würde das Gefäll keinen Schaden und die Kartenmaler würden den Vorteil haben, daß sie, ohne alle Belästigung, nicht viel mehr als früher zahlen. Die Kartenmaler, deren Geschäft ein kontrollpflichtiges ist, müßten aber über ihre Erzeugnisse Buch führen, und jedes Spiel Karten müßte eine Nummer derart bekommen, daß mit dem Beginne des Jahres mit „1“ angefangen und bis zum Schlusse des Jahres mit der Numerierung in arithmetischer Reihenfolge fortgefahren werde; falsche Numerierung müßte mit bedeutenden Strafen belegt werden. Gegenwärtig handelt es sich jedoch nur um die Einführung des Pauschales, und die im ersten Jahre hierin gemachten Erfahrungen werden dann Anhaltspunkte zum weiteren Vorgange in dieser Angelegenheit gewähren.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden<note type="footnote" n="10">Im Jahre 1853 wurde kein entsprechender Antrag gestellt; vgl.jedoch Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-10-06">6. 10. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3411/1853</bibl>, in welchem der Antrag gestellt wurde bekannt zu machen, daß einem Wiener Spielkartenfabrikanten das Ah. Wohlgefallen für eine dem Stempelamte überlassene <quote>Kartenstempelmaschine</quote> ausgesprochen wurde.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_147_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Entwurf eines Berggesetzes (= Sammelprotokoll Nr. 153)</head>
                  <p>Der Finanzminister setzte hierauf den in der Konferenzsitzung vom <date when="1853-07-30">30. Juli 1853</date> begonnenen Vortrag über den von ihm vorgelegten Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes fort, worüber das Nähere in dem darüber angelegten besonderen Protokolle aufgenommen erscheint<note type="footnote" n="11">Siehe MK. v. 30. 7., 2., 6., 9., 13. und <date when="1853-08-16">16. 8. 1853</date> (= Sammelprotokoll Nr. 153).</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1853-08-03">3. August 1853</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1853-08-11">11. August 1853</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>