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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>–<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="145">Sitzung 145</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1853-07-26"/>
            </meeting>
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               <persName>
                  <forename>Waltraud</forename>
                  <surname>Heindl</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b2-z145.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1979">1979</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">2525</idno>
                  <idno type="KZ">3088 – (Prot. Nr. 64/1853)</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-07-26"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 27. 7.), Bach 30. 7., Thun; außerdem anw. Baumgartner; abw. K. Krauß.</orig>
               </item>
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                     <surname>Buol-Schauenstein</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-07-27">1853-07-27</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1853-07-30">30. 7.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thun</surname>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                     <surname>Baumgartner</surname>
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            </listPerson>
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                     <num n="1">I.</num>
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                     <num n="2">II.</num>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_145_4">Gesuch des Kerkermeisters Joseph Fürnschuss um Pensionserhöhung</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_145_5">Erziehungsbeitrag für die Delegationsarztenswaise Franziska Avoni</ref>
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                     <num n="6">VI.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_145_6">Gesuch der Lehrerswitwe Katharina Flunt um Gnadengaben für ihre zwei Kinder Johann und Theophila</ref>
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                     <num n="7">VII.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_145_7">Stipendien für Studierende der österreichischen Geschichte</ref>
               </item>
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                     <num n="8">VIII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_2_145_8">Aufhebung des Lehensbandes</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml#a3-b2_z145.pdf">
               <title type="num">Nr. 145</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-07-26">26. Juli 1853</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 27. 7.), Bach 30. 7., Thun; außerdem <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Baumgartner; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> K. Krauß.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3088 – (Prot. Nr. 64/1853)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1853-07-26">26. Juli 1853</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Der Minister des Inneren referierte statt des mit Urlaub abwesenden Justizministers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Organisierung des Landesgerichtes in Klagenfurt</head>
                  <p>Über die in der Kommission der Ministerien der Justiz, des Inneren und der Finanzen vereinbarte Errichtung eines Landes- zugleich Berggerichtes in Klagenfurt für das Herzogtum Kärnten und über die Systemisierung des Personal- und Besoldungsstandes für dieses Landesgericht<note type="footnote" n="1">Landesgerichte waren Gerichtshöfe erster Instanz, welche in einer Landeshauptstadt lagen; siehe Einleitung, <quote>Tabellen I und II</quote>.</note>.</p>
                  <p>In diesem Kronlande soll nur ein Landesgericht mit dem Sitze in Klagenfurt bestehen, weil auch früher nur ein Stadt- und Landrecht für das ganze Land genügt hat. Der Personalstand für dieses Landesgericht wird angetragen mit: einem Präsidenten, einem Oberlandesgerichtsrate, neun Landesgerichtsräten, zwei Ratssekretären, neun Gerichtsadjunkten, einem Direktor der Hilfsämter und dem sonst erforderlichen Manipulations-, Kerkeraufsichts- und Dienerschaftspersonale. Das Kanzlei- und Dienerpersonale ist genau nach dem bisher angenommenen Verhältnisse zu dem Konzeptspersonale beantragt, und die Gehalts- und Diätenklassen entsprechen dem Ah. genehmigten Schema. Die Gesamtauslage dieses Landesgerichtes wird auf 42.582 fr. gegen die Anträge der Organisierungskommission um 8216 fr. geringer angeschlagen.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern<note type="footnote" n="2">Akten über die Berggerichtsbarkeit fehlen in FA. (ehemals FM., Montanpräsidium). Mit Ah. E. v. 13.8. 1853 zum Vortrag K. Krauß' v. <date when="1853-07-19">19. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2431/1853</bibl>, wurden diese Vorschläge im allgemeinen genehmigt. Zu den geringfügigen Modifikationen bezüglich des Personal- und Besoldungsstandes siehe <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 163/1853 und Org. 175/1853</bibl>; Originalvortrag <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe II, Nr. 13625/1853</bibl>, in welchem auch auf das Operat der Organisierungslandeskommission Bezug genommen wird (letzteres fehlt jedoch auch im Kärntner Landesarchiv) ; Verordnung v. 5. 2.1854 über die politische und die gerichtliche Organisierung Kärntens, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 35/1854</bibl>. Literaturangaben über die Organisierung der Justizbehörden MK. v. 19.3. 1853, Anm. 18.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz in Österreich unter der Enns</head>
                  <p>Über die Organisierungsanträge bezüglich der im Erzherzogtume Österreich unter der Enns zu errichtenden Gerichtshöfe erster Instanz<note type="footnote" n="3">Zu diesen MK. v. <date when="1853-05-21">21. 5. 1853</date>, Anm. 3, vor allem <quote>Einleitung, Tabellen I und II</quote>.</note>.</p>
                  <p>Die Ah. genehmigte politische Einteilung dieses Kronlandes in vier Kreise nach dem von 1849 bestandenen Umfange wurde bei der Errichtung der Gerichtshöfe erster Instanz im wesentlichen zum Anhaltspunkte genommen. Hiernach soll im Einverständnisse der Minister der Justiz, des Inneren und der Finanzen für jeden der Kreise Ober- und Unter-Mannhartsberg, dann Ober-Wienerwald ein Kreisgericht, zusammenfallend mit dem Sprengel der politischen Kreisbehörde, errichtet werden. Für den Kreis Unter-Wienerwald soll wegen der Haupt- und Residenzstadt Wien eine Teilung in zwei Gerichtssprengel stattfinden und in Wien mit einem gewissen Bezirke ein Landesgericht und für den übrigen Teil des Kreises in Wiener Neustadt ein Kreisgericht errichtet werden. Für den Sprengel des Wiener Landesgerichtes soll ein für sich bestehendes Handelsgericht mit dem Sitze in Wien bestehen, und die übrigen Kreisgerichte sollen in ihren Sprengeln zugleich die Handelsgerichtsbarkeit ausüben<note type="footnote" n="4">Siehe dazu den Bericht des k. k. Landesgerichtspräsidenten Mitis in Wien an die niederösterreichische Organisierungslandeskommission in betreff der Gebietseinteilung und des Personalstandes des Wiener Landesgerichtssprengels v. <date when="1853-02-26">26. 2. 1853</date>, <bibl type="archival">NÖLA., Reg. A., Ge. 9/1853; dort auch vergleichende übersichtliche Darstellung der Jurisdiktionsverhältnisse des Landesgerichtes Wien, o. D., ebd., GC. 9/1/1853</bibl>, und Tabellen über das Personal- und Besoldtungsetat des k. k. Landesgerichtes Wien; weiters Erinnerung über die Gebietseinteilung des Viertels unter dem Wienerwald, Landesgerichtssprengel Wien v. <date when="1853-03-02">2. 3. 1853</date>, <quote>ebd., o. Nr. (Karton 158)</quote>.</note>. Das Kreisgericht in St. Pölten soll zugleich die Berggerichtsbarkeit für den ganzen Umfang des Kronlandes Österreich unter der Enns haben<note type="footnote" n="5">Näheres bezüglich der Kreiseinteilung und der Kreisgerichte in den Beratungsprotokollen der niederösterreichischen Organisierungslandeskommission, im besonderen Protokoll 1 v. <date when="1853-01-24">24. 1. 1853</date> (Thema: Referent für die Organisierung der Landes- und Kreisgerichte), Protokoll V v. <date when="1853-03-02">2. 3. 1853</date> (über Untersuchungsgerichte im allgemeinen), <bibl type="archival">NÖLA., Reg. A., Oe., o. Nr. (Karton 32)</bibl>. Die Anträge der niederösterreichischen Organisierungslandeskommission ebd. und <quote>ebd., GC., o. Nr. (Karton 160)</quote>; dort auch Tabelle <quote>das Erzherzogturn Österreich unter der Enns nach Kreisämtern und Gerichtshöfen erster Instanz und eine vergleichende Darstellung des Personalstandes, weiters eine Landeseinteilung in Kreise und Sprengel der Gerichtshöfe</quote>, o. D., o. U., o. Nr., mit der Beschreibung des <quote>Einflusses der Landesbeschaffenheit auf die Landeseinteilung, des Einflusses der Geschichte und Gewohnheit</quote>, dann der <quote>administrativen Rücksichten</quote>, <quote>ebd., o. Nr. (Karton 158)</quote>. Zur Kreiseinteilung siehe auch MK. v. <date when="1853-06-18">18. 6. 1853</date>/I, im besonderen Anm. 2.</note>. Der Personalstand wurde nach dem strengsten Bedarfe bemessen, und die Besoldungsklassen entsprechen dem Ah. genehmigten Schema. Nur bezüglich des Gehaltes des Präses des Wiener Landesgerichtes ergab sich in der Ministerial­kommission eine Meinungsverschiedenheit, indem der Justizminister für denselben einen Gehalt von 5000 fr. aus dem Grunde für wünschenswert hielt, um auf diesen Posten auch längerdienende und verdiente <ref xml:id="fn_3_2_145_a">Räte des Obersten Gerichtshofes</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_2_145_a">Korrektur Ransonnets aus <quote>Oberlandesgerichtsräte etc.</quote>
                     </note> mit Vorteil übersetzen zu können, während die übrigen Minister den schemamäßigen Gehalt von 4000 fr. für zureichend erkannten. </p>
                  <p>Die Ministerkonferenz erklärte sich mit den obigen Organisierungsanträgen und, was das Gehalt des Präses des Wiener Landesgerichtes anbelangt, mit dem Ausmaß desselben von 4000 fr. einverstanden. <pb n="240" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s240.pdf"/>Die Gesamtauslage der Gerichtshöfe erster Instanz in Österreich unter der Enns wird mit 425.642 fr. angegeben<note type="footnote" n="6">Näheres zum Personalstand in den Beratungsprotokollen der niederösterreichischen Organisierungslandeskommission, im besonderen Protokoll IX v. <date when="1853-03-16">16. 3. 1853</date> (allgemeine Bestimmungen zum Personalstand) , <bibl type="archival">NÖLA., Reg. A., Oe., o. Nr. (Karton 32)</bibl>, Protokoll XVI v. <date when="1853-03-26">26. 3. 1853</date> (über den Personalstand der Gerichtshöfe im allgemeinen und über das Personal der vier Kreisgerichte im besonderen), Protokolle XVII und XVIII v. 20./<date when="1853-04-21">21. 4. 1853</date> (über den Personalstand des Landesgerichtes, der Staatsanwaltschaft, des Handelsgerichtes), <quote>ebd., o. Nr. (Karton 33)</quote>, und Anträge diesr Kommission <quote>ebd., o. Nr. (Karton 32)</quote>. Im übrigen siehe auch <quote>ebd., Karton 26 und Karton 27</quote>, mit Amtsvorträgen über die Einteilungen, Fragen einzelner Kreise und Bezirke; ein Votum des Oberlandesgerichtspräsidenten Sommaruga v. <date when="1853-05-28">28. 5. 1853</date> über die Kreisgerichte in Niederösterreich und das Landesgericht in Wien, <quote>ebd., OC. 175/1853</quote>, und v. <date when="1853-06-08">8. 6. 1853</date>, <quote>ebd., OC. 184/1853</quote>; Anträge der Kommission über das Personal- und Besoldungsetat für die Gerichtshöfe erster Instanz <quote>ebd., Ge. 235/1853</quote>, ein Vergleich mit dem bis zum Jahre 1849 bestandenen Besoldungschema der Gerichtshöfe erster Instanz, <quote>ebd., GC. 279/1853</quote>. Mit Ah.E. v. <date when="1853-09-06">6. 9. 1853</date> zum Vortrag K. Krauß' v. <date when="1853-07-16">16. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2412/1853</bibl>, erhielten die Vorschläge hinsichtlich der Einteilung die Genehmigung, jene bezüglich des Personal- und Besoldungstandes wurden modiftziert für die Ämter der Landtafel mit dem Grundbuch und den Depositen sowie für das Gefangenenhaus wurden weitere Anträge von den Ministern gefordert; Zu den Modifikationen vgl. die Beschlüsse der Organisierungskommission, <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 162/1853 und Org. 205/1853</bibl>. Über die interministeriellen Beratungen siehe <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe 11, Nr. 15063/1853</bibl>; ebd. das Protokoll v. <date when="1853-06-30">30. 6. 1853</date> der Beratung zwischen den Ministern Bach, Krauß und Baumgartner (außerdem anwesend: Fliesser vom Ministerium der Justiz, Lauer und Sachse v. Rothenberg vom Ministerium des Inneren) über den Personal- und Besosdungsstand der Gerichtshöfe erster Instanz in Niederösterreich, dort auch der Originalvortrag K. Krauß'. Das Operat der Organisierungslandeskommission für Niederösterreich mit dem Vortragskonzept K. Krauß', mit einem Bericht des Statthalters Eminger v. <date when="1853-05-25">25. 5. 1853</date> über das Operat der Organisierungslandeskommission hinsichtlich der Organisierung der Kreis- und Bezirksbehörden, mit einem Gutachten des Oberlandes­gerichtspräsidenten Sommaruga v. <date when="1853-06-06">6. 6. 1853</date> über dieses Operat, <quote>ebd., Nr. 9157/1853</quote>, und <bibl type="archival">NÖLA., Reg. A., Ge., o. Nr. (Karton 157)</bibl>. Publikation der Verordnung <bibl type="archival">RGBL. Nr. 249/1853</bibl>; Literatur MK. v. <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, Anm. 18.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz im Küstenland</head>
                  <p>Über die in dem Küstenlande zu errichtenden Gerichtshöfe erster Instanz<note type="footnote" n="7">Über diese Anm. 3</note>.</p>
                  <p>Für das aus den Kronländern Görz und Gradiska, Istrien und der Stadt Triest bestehende Küstenland soll a) ein Landesgericht in Triest, b) ein Handelsgericht ebendaselbst mit dem Sprengel des Landesgerichtes und zugleich Seegericht für das Küstenland, c) ein Kreisgericht zu Görz und d) ein Kreisgericht zu Rovigno errichtet werden. Die Kreisgerichte sollen zugleich Handelsgerichte für den Umfang ihrer betreffenden Sprengel sein, und die Berggerichtsbarkeit für das Küstenland soll einstweilen dem in Laibach zu errichtenden Gerichtshofe erster Instanz zugewiesen werden. Der Personalstand wurde nach Maßgabe des strengsten Bedürfnisses und die Gehalts- und Diätenstufen nach dem Ah. genehmigten Schema bemessen.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz fand gegen diese auch schon bei der vorläufigen Beratung in der Kommission der drei Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vereinbarten Anträge nichts zu erinnern<note type="footnote" n="8">Die Kommission zit. Anm. 6, auch <quote>Einleitung XXIX</quote>; darüber <quote>Protokoll über die am <date when="1853-07-07">7. 7. 1853</date> im Ministerium des Inneren stattgefundene Beratung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen über den Personal- und Besoldungsstand der Gerichtshöfe erster Instanz</quote>, <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Reihe 11, Nr. 8985/1853</bibl>; dort auch die entsprechenden Operate der Organisierungslandeskommission für das Küstenland über die Landeseinteilung und die politischen und die Gerichtsbehörden, das Vortragskonzept K. Krauß' und verschiedene Tabellen über den Personal- und Besoldungsstand. Die Bewilligung zur Gerichtseinteilung wurde erteilt mit Ah. E. v. <date when="1853-08-30">30. 8. 1853</date> zum Vortrag K. Krauß' v. <date when="1853-07-19">19. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2474/1853</bibl>, Zu den Veränderungen im Personal- und Besoldungsstand <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 164/1853 und Org. 203/1853</bibl>. Vgl. auch <bibl type="archival">RGBL. Nr. 261/1853</bibl>; Literatur MK. v. <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, Anm. 18.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Gesuch des Kerkermeisters Joseph Fürnschuss um Pensionserhöhung</head>
                  <p>Der Minister des Inneren referierte weiter über eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich des mit der Bezeichnung „ab Imperatore“ herabgelangten Gesuches des Joseph Fürnschuss, jubilierten Kerkermeisters bei dem Provinzialstrafhause in Gratz, um Erhöhung seines Ruhegenusses.</p>
                  <p>Der Bittsteller wurde im Jahre 1851 nach einer mehr als 50jährigen, im Militär und Zivile vollbrachten Dienstzeit mit dem vollen Gehalte von 250 fr. pensioniert, seinem Gesuche um Personalzulage als Entschädigung für die in der Aktivität genossenen Emolumente (welche sich auf beiläufig 138 fr. belaufen haben) wurde jedoch damals keine Folge gegeben, weil, nach der Erklärung des Finanzministeriums, die Normalien bei dem Genusse des vollen Gehaltes als Pension eine Entschädigung für die in der Aktivität genossenen Emolumente nicht zulassen. Nach dem gegenwärtig erneuerten ab Imperatore herabgelangten Gesuche ist der Bittsteller alt, kränklich, der Erblindung nahe und hat von dem erwähnten Pensionsbetrage auch sein Weib und drei unversorgte Töchter zu erhalten. Der Statthalter von Gratz und der Minister des Inneren erachteten, bei den dargestellten rücksichtswürdigen Umständen, daß dem Fürnschuss für die entgangenen Emolumente eine Gnadengabe jährlicher 100 fr. bewilliget werden dürfte, wogegen sich aber das Finanzministerium aus dem oberwähnten Grunde neuerdings erklärte.</p>
                  <p>Bei der Abstimmung hierüber beharrte der Finanzminister bei der Ansicht seines Ministeriums, während die übrigen Stimmführer die Entscheidung hierüber lediglich der Ah. Gnade Sr. Majestät anheimzustellen beschlossen<note type="footnote" n="9">Die Ah. E. v. <date when="1853-07-31">31. 7. 1853</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1853-07-22">22. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2437/1853</bibl>, entschied für den Antrag der Majorität.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Erziehungsbeitrag für die Delegationsarztenswaise Franziska Avoni</head>
                  <p>Die weitere von dem Minister des Inneren vorgebrachte, in seinem au. Vortrage vom <date when="1853-07-22">22. Juli 1853</date>, MCZ. 2416, dargestellte Meinungsverschiedenheit zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich des der Delegationsarztenswaise Franziska Avoni zu bewilligenden Gnadenerziehungs­beitrags jährlicher 80 fr. hat sich dadurch behoben, daß die Minister des Inneren und der Finanzen übereingekommen sind und die Ministerkonferenz ihnen beigestimmt hat, für die gedachte Waise auf einen Gnadenerziehungsbeitrag von jährlichen 40 fr. bei Sr. Majestät au. anzutragen. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Gesuch der Lehrerswitwe Katharina Flunt um Gnadengaben für ihre zwei Kinder Johann und Theophila</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultus- und Unterrichtsminister Graf Thun</rs>
                     </hi> referierte über das Ah. bezeichnete Gesuch der Elementarlehrerswitwe Katharina Flunt um Ag. Anrechnung der von ihrem Gatten Simon Flunt vor seiner Anstellung als Lehrer an der städtischen Hauptschule in Lemberg durch fünf Jahre geleisteten Supplierung an der Realschule in Brody.</p>
                  <p>Simon Flunt ist im Jahre 1844 nach einer aktiven Dienstleistung von fünf Jahren und neun Monaten an der Lemberger städtischen Hauptschule mit Hinterlassung der Witwe und von zwei damals unmündigen Kindern, Johann und Theophila, gestorben. Da seine früheren Supplentendienste an der Realschule zu Brody nicht anrechnungsfähig waren, er sonach nicht zehn aktive Dienstjahre zählte, <pb n="242" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s242.pdf"/>so wurde seiner Witwe lediglich die normalmäßige Abfertigung aus dem Gehalte des Gatten von 200 fr. mit 50 fr. angewiesen. Aus Anlaß des oberwähnten Ah. bezeichneten Gesuches der Witwe Flunt, welche als arm, fast taub, erwerbsunfähig und einer Ag. Unterstützung würdig erkannt wird, trägt der referierende Unterrichtsminister auf Ag. Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe in Form von Erziehungsbeiträgen für ihre zwei Kinder (Johann, nun 16, und Theophila, 14 Jahre alt) von 25 fr. für jedes bis zum erreichten Normalalter oder einer früheren Versorgung aus dem galizischen Studienfonds an. Das Finanzrninisterium und bei dem heutigen Vortrage über diesen Gegenstand der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> haben sich gegen diesen Antrag ausgesprochen, weil Simon Flunt nur eine anrechnungsfähige Dienstzeit von fünf Jahren und neun Monaten zurückgelegt hat und, wenn auch über zehn Jahre dieser Art nachgewiesen wären, Erziehungsbeiträge nur dann normalmäßig verliehen werden, wenn mehr als drei Kinder - hier aber nur zwei - vorhanden sind.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmführer der Konferenz teilten diese Ansichten des Finanzministers, welcher Gegenstand sonach infolge der Ah. Bezeichnung des Gesuches als eine Gnadensache der Ag. Schlußfassung Sr. Majestät unterzogen wird<note type="footnote" n="10">Mit Ah. E. v. <date when="1853-08-02">2. 8. 1853</date> zum Vortrag Thuns v. <date when="1853-07-24">24. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2499/1853</bibl>, wurde im Sinne der Majorität entschieden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Stipendien für Studierende der österreichischen Geschichte</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultus- und Unterrichtsminister Graf v. Thun</rs>
                     </hi> bemerkte, daß bei der anerkannten Wichtigkeit des bisher vernachlässigten Studiums der österreichischen Geschichte<note type="footnote" n="11">Vgl. dazu auch die Diskussion der Minister in MK. II v. <date when="1853-07-23">23. 7. 1853</date>/I.</note> und zur Hebung dieses Zweiges des Wissens hierorts mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät eine Schule für die österreichische Geschichtsforschung unter der Leitung des Universitätsprofessors<ref xml:id="fn_3_2_145_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_2_145_b">Einfügung Ransonnets.</note> Jäger seit zwei Jahren bestehe<note type="footnote" n="12">Zu dieser anscheinend unrichtigen Behauptung siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Lhotsky</author>, Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung 28</bibl>; über Jäger <quote>ebd., 20–25</quote>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Voltelini</author>, Albert Jäger</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <title>Neue österreichische Biographie</title> 1/V, 162–174</bibl>.</note> und gute Früchte zu tragen verspreche. Es haben sich wohl zum Teile Leute gefunden, welche sich diesem Gegenstande auf eigene Kosten widmen. Anderen fehlt es aber an Mitteln der sicheren Existenz, um dem gedachten Studium gehörig obliegen zu können. Zu berücksichtigen sei auch nach der Ansicht des Referenten, daß sich für die Beflissenen dieses Faches, da die meisten Stellen der Geschichtslehrer bereits besetzt sind und bei Archiven sich nur wenige Apperturen ergeben, nur wenig Aussicht auf baldiges Unterkommen ergebe. Der Minister Graf Thun beabsichtiget zwar dermal noch nicht, eine definitive Regulierung der gedachten Schule in Antrag zu bringen, indem er die Sammlung von weiteren praktischen Erfahrungen über die Erfolge derselben für wünschenswert hält, glaubt aber, daß es zur Förderung des gedachten Studiums und des Zweckes der genannten Schule notwendig sei, einige Stipendien für die sich diesem Studium widmenden mittellosen Leute zu errichten. <pb n="243" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s243.pdf"/>Graf Thun will demnach acht Stipendien für die erwähnte Geschichtsschule mit einer jährlichen Gesamtauslage von 3000 fr. bei Sr. Majestät au. in Antrag bringen. Die gedachte Schule hat einen dreijährigen Kurs; im ersten Jahre würde kein Stipendium verliehen, und erst im darauffolgenden Jahre würden sechs Stipendien zu 400 fr. und zwei außerordentliche mit 300 fr. in Wirksamkeit treten, was eine jährliche Auslage von 3000 fr., und zwar erst von dem auf das Jahr 1854 folgenden Schuljahre angefangen, ausmachen würde.</p>
                  <p>Der referierende Minister ist zwar ermächtiget, einzelne zeitweilige Stipendien selbst zu verleihen, da er aber die hier in Rede stehenden Stipendien als bleibend angesehen wissen will, so beabsichtiget er, den diesfälligen au. Antrag an Se. Majestät zu richten, womit sich die Konferenz einverstanden erklärte<note type="footnote" n="13">Der Antrag auf Stipendien wurde im Vortrag Thuns (signiert von Unterstaatssekretär Helfert) v. <date when="1853-09-14">14. 9. 1853</date> gestellt (publiziert <bibl type="secondary">
                           <author>Lhotsky</author>, Das Institut füt Österreichische Geschichtsforschung 25 ff.</bibl>) und mit Ah. E. v. <date when="1854-10-20">20. 10. 1854</date> bewilligt; die acht Stipendien sind verankert im § 4 der Statuten des Instituts, <quote>ebd., 31 f.</quote>; über die Verzögerung der Ah. Entschließung und über die Reichsratssitzungen <quote>ebd., 25 und 27 f.</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_145_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Aufhebung des Lehensbandes</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem Ansuchen, bei Sr. Majestät um Ag. Ermächtigung wegen Aufhebung des Lehensbandes mit den Ministern der Justiz und des Inneren in Verhandlung treten und sohin einen Gesetzesentwurf in dieser Beziehung zur Ah. Genehmigung vorlegen zu dürfen. Zur Erwirkung der gedachten Ah. Ermächtigung wurde im allgemeinen geltend gemacht, daß das Lehensinstitut heutzutage bei den gegen früher so wesentlich geänderten Verhältnissen nicht mehr haltbar sei, daß die Lehensbesitzer nebst der Eigentumsübertragungsgebühr auch die Lehenstaxe entrichten müssen, welche vereinten Gebühren neben der ZaWung der Grundsteuer für sie unerschwinglich und sie zugrunde richtend seien, und daß den Finanzen aus der Aufhebung des Lehensinstitutes ein nicht unwesentlicher Vorteil zugehen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte insbesondere, daß im Jahre 1848 die Grundentlastung ausgesprochen und seitdem großenteils auch ausgeführt worden ist, daß aber die Konnexität dieser Entlastung mit den Lehen an mehreren Orten, namentlich im Ascher Gebiete, Ursache ist, daß die Grundentlastung daselbst aufgehalten werde<note type="footnote" n="14">Gemeint sind die lf. Lehen, welche in den verschiedenen Kronländern in verschiedener Weise bestanden; über das österreichische Lehenswesen und dessen Bedeutung <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer</author>, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst 5, 156 ff.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler–Ulbrich</author>, Österreichisches Staatswörterbuch 3, 481--484</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Österreichische National–Encyklopädie</title> 3, 385 f.</bibl> Bereits 1836/37 war die Rede von der Auflösung des Lehensverbandes, der später besonders durch das Grundentlastungspatent v. <date when="1848-09-07">7. 9. 1848</date>, <bibl type="archival">PGV. Nr. 112/1848</bibl>, bedetungslos wurde. Über die besonderen Lehensverhältnisse im Ascher Gebiet siehe auch Note Baumgartners an Bach v. <date when="1853-09-14">14. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 10, Nr. 6847/1853</bibl>.</note>. Auch habe der Statthalter von Venedig dringend gebeten, in Ansehung der Lehen bald Ordnung machen zu wollen. Werde ferner der finanzielle Vorteil ins Auge gefaßt und der Umstand berücksichtigt, daß die Lehen gegenwärtig dem Staate nur einen geringen Ertrag abwerfen, so erscheine es allerdings sehr wünschenswert, daß dieselben auf eine einfache Art liquidiert und abgelöst werden. Der gegen die Aufhebung der Lehen früher geltend gemachte Umstand, daß das lehensherrliche Verhältnis dem Ah. Hofe gewisse Rechte gebe und die Anhänglichkeit <pb n="244" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s244.pdf"/>der Vasallen sicherstelle, sei gegenwärtig nur im höchst beschränkten Sinne praktisch. Die großen Lehen, wie die böhmischen Kronlehen, sollen unberührt bleiben, und die Aufhebung der kleineren, durch Alienationskonsense<note type="footnote" n="15">Alienation heißt Veräußerung, Verpfändung.</note> bereits in mehrere andere Hände übergegangenen Lehen sei vom monarchisch-dynastischen Standpunkte betrachtet ganz unnachteilig. In Ungarn sei das wichtigere, das ganze Land umfassende Jus regium aufgehoben worden<note type="footnote" n="16">Sonst gab es in Ungarn keine eigentlichen Lehen, sondern Donationen, die in Form von sogenannten Fahnlehen von der Krone an verschiedene Bischöfe und Kapitel verliehen wurden; vgl. dazu MK. v. <date when="1852-11-30">30. 11. 1852</date>, Anm. 3, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z68" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z68.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18521130-P-0068.xml">ÖMR. III/1, Nr. 68</ref>
                        </bibl>. Durch das Patent v. <date when="1852-11-29">29. 11. 1852</date> über die Aufhebung der Avitizität und die Einführung des <quote>ABGB.</quote> in Ungarn, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 246/1852</bibl>, wurde das Heimfallsrecht für diese Donationen in Anspruch genommen.</note>, umso weniger Grund sei daher vorhanden, die Lehen in den anderen Kronländern bestehen zu lassen. Die mit den Lehen sonst verbundenen Dienste, als unentgeltliche Kriegsdienste und andere persönliche Dienstleistungen, seien schon lange außer Übung. Vom politischen Standpunkte selbst heute beurteilt, könne daher wohl kein Anstand obwalten, die erwähnte Frage im Prinzipe zu erörtern, und über die Modalitäten der Ausführung Sr. Majestät au. Anträge zu erstatten<note type="footnote" n="17">Mit Ah. E. v. <date when="1853-09-05">5. 9. 1853</date> zum Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-07-21">21. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2468 ex 1853</bibl> (Originalvortrag <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 17769/1853</bibl>), wurde vom Kaiser die Vorlage weiterer Anträge gefordert; Zu den Korrekturen der Ah. Entschließung siehe <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 277/1853 und GA. 338/1853</bibl>. Kübeck stimmte für die Auflösung des Lehensverbandes, allerdings mit folgender Einschränkung: Die Fassung der [von den Ministern] erbetenen Ah. Entschließung bedarf übrigens allerdings einer Vorsicht, um nicht vom Throne aus schon jetzt einen allgemeinen Grundsatz auszusprechen, dem die Minister selbst nach dem Inhalte des Ministerkonferenzprotokolls vom 26. Juli d. J. nicht ohne wesentliche Ausnahme in Anwendung zu bringen rätlich finden; siehe dazu <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 10, Nr. 6847/1853</bibl>, Note Baumgartners an Bach über die Aufhebung des Lehensinstituts und über die diesbezüglichen besonderen Verhältnisse des Ascher Gebiets in Böhmen; dort auch Bach an Baumgartner v. <date when="1853-10-10">10. 10. 1853</date> über die Vorberatungen zum Gesetzesentwurf. Die Frage wurde erst wieder im Jahre 1859 im Zusammmhang mit der Frage der Lehensvasallen des Ascher Gebiets in Böhmen aufgerollt; vgl. Vortrag Brucks v. <date when="1859-12-17">17. 12. 1859</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ.4261/1859</bibl>. Die Aufhebung des Lehensbandes erfolgte erst 1862 (<bibl type="archival">RGBL. Nr. 103/1862</bibl>) bzw. 1867 und 1869; siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer</author>, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst 5,156 ff.</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler–Ulbrich</author>, Österreichisches Staatswörterbuch 3, 481-484</bibl>.</note>
                  </p>
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               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1853-07-27">27. Juli 1853</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1853-08-04">4. August 1853</date>.</seg>
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