Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 215. März 1853–9. Oktober 1853Sitzung 140WienWaltraudHeindlProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/WaltraudHeindlDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853WienÖBV197922472657 – (Prot. Nr. 60/1853)
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 140Ministerkonferenz, Wien, 8. Juli 1853
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 9. 6. [sic!]), Bach 23. 7., Thun, K. Krauß, Baumgartner.
2657 – (Prot. Nr. 60/1853)
Protokoll der am 8. Julius 1853 zu Wien abgehaltenen Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
Regulierung des Studienwesens
Se. Majestät der Kaiser geruhten, im Nachhange zu der am 29. April 1853, MCZ. 1371MK. v. 29. 4. 1853/II., unter dem Ah. Vorsitze stattgefundenen Beratung den Unterrichtsminister aufzufordern, seine Ansichten zu entwickeln, welcher Gang bei den Allerhöchstenorts unterm 13. Julius 1852 angeordneten Beratungen über die Regulierung des StudienwesensAh. Handschreiben v. 13. 7. 1852, zit. MK. v. 16.4. 1853, Anm. 3; ausführliche Besprechung desselben in MK. v. 19. 4. 1853/III. einzuhalten wäre, um die Erledigung dieser hochwichtigen Angelegenheit zu fördern.
Der Unterrichtsminister äußerte hierauf, er sei der Meinung, daß man sich vor allem mit der Festsetzung der Bestimmungen über die Gymnasialstudien zu beschäftigen habe. Dieselben bilden nämlich die Vorschule der Fakultätsstudien und werden daher nicht von den letzteren influenziert. Bei den Gymnasien bestehe keine Lehr- und Lernfreiheit, noch werde deren Einführung dort beabsichtigt; die Einrichtung dieser Anstalten sei daher von der Entscheidung der Frage über die gedachte Freiheit ganz unabhängigÜber die Lehr- und Lernfreiheit, welche 1848 für die österreichischen Universitäten verkündet wurde, vgl. vor allem Meister, Lehr- und Lernfreiheit in der Thunschen Universitätsreform und in der Gegenwart.. Über die Ergebnisse des seit mehreren Jahren bereits in praktischer Anwendung bestehenden Gymnasiallehrplans liegen sehr umständliche Nachweisungen vor, man besitze daher die nötigen Anhaltspunkte zu einer gründlichen Beratung darüberDie neue Organisation und der neue Lehrplan wurden in den Schuljahren 1850, 1851 und 1852 praktiziert; über die umständlichen Nachweisungen vgl. vor allem die Arbeit des Ministeriums für Kultus und Unterricht. Die neue Organisation der österreichischen Gymnasien in ihrer Durchführung und ihren Ergebnissen während der Schuljahre 1850, 1851, 1852, gedruckt Wien, Dezember 1852, zit. MK. v. 29. 1. 1853, Anm. 2, ÖMR. III/1, Nr. 87; Literaturangaben ebd.. Der Unterrichtsminister könne die dermaligen provisorischen Einrichtungen der Gymnasien im allgemeinen nur als zweckmäßig anerkennen, wenn er gleich nicht verkennt, daß im Detail manche Änderung wünschenswert sei. Dieselben würden sich - unbeschadet des Systems - leicht treffen lassen. Dringend erscheine es ihm aber, aus dem provisorischen Zustande, in welchem sich diese wichtigen und sehr zahlreichen Anstalten befinden, baldmöglichst herauszukommen, da das Ministerium bei seinen Verfügungen durch die noch vorhandene Ungewißheit über die Zukunft der Gymnasien wesentlich gehemmt werde. Der Minister des Inneren glaubte, daß sich die Organisation der Gymnasien nicht ohne Hinblick auf das Ganze der Studieneinrichtungen beurteilen lasse. Die Einrichtung der Fakultätsstudien sei nämlich durch den Grad der Vorbildung bedingt, mit dem die absolvierten Gymnasialschüler in dieselben eintreten, und bei den Normen über die Gymnasial- und juridischen Studien müsse die Notwendigkeit der Vorbildung brauchbarer Staatsbeamter vor allem berücksichtigt werden. Solange man sich daher über die Hauptgrundsätze der Einrichtung der höheren Studien nicht geeinigt hat, könne man über die Einrichtung der Gymnasien nicht mit Beruhigung ein Gutachten abgeben, und der Minister müsse also darauf antragen, daß vor allem über die Hauptgrundsätze beraten und eine Ah. Entscheidung diesfalls erwirkt werdeÜber die Universitätsstudien wurde erst in MK. v. 26. und 29. 11., 3., 6., 13., 17. und 24. 12. 1853, 7., 10., 14., 17., 21. und 24. 1. 1854 beraten.. Der Justizminister teilte vollkommen die Meinung der Vorstimme und bezeichnete als diejenigen Fragen, welche vor allem zu lösen sein dürften, jene über die Berücksichtigung der Nationalitätsverhältnisse bei den Unterrichtssprachen, über die Lehr- und Lernfreiheit, über die Lehrgegenstände, die aus den Fakultätsstudien auszuscheiden und den Gymnasialstudien zuzuweisen wären. Nur wenn man über diese und ähnliche Hauptpunkte völlig im reinen ist, werde es möglich sein, ein konsequentes Lehrsystem von den Volksschulen bis zu den Fakultätsstudien hinauf auszuarbeiten. Der Minister des Äußern erklärte sich gleichfalls für die vorläufige Beratung dieser Grundfragen.
Nachdem hierauf noch die Errichtung von Konvikten zur speziellen Heranbildung von Staatsbeamten zur Sprache gekommen war, geruhten Se. Majestät der Kaiser an den Unterrichtsminister die Frage zu richten, ob er bereits die nötigen Vorlagen besitze, um in der Konferenz seine Anträge über die erwähnten Hauptpunkte stellen zu können. Minister Graf Thun äußerte hierauf, daß er noch vor Antritt seines Urlaubes in der Lage sein werde, darüber zu referieren. Se. Majestät geruhten danach zu befehlen, daß vor allem in die Beratung über die Einrichtung der Gymnasien mit Berücksichtigung der vom Unterrichtsminister vorgelegten Ausarbeitung in der Art einzugehen sei, daß ein jeder der Minister diejenigen Punkte zur Sprache bringe, hinsichtlich welcher seines Erachtens das Bedürfnis einer näheren Erwägung vorliegeDie nächste Beratung fand in MK. II v. 23. 7. 1853 statt; besprochen wird dieser Tagesordnungspunkt bei Lentze, Die Universitätsreform Thun-Hohensteins 190 f..
Erweiterung der Inneren Stadt Wien
Se. k. k. apast. Majestät geruhten, die Frage aufzuwerfen, ob und welche Hindernisse noch gegen die Erweiterung der Inneren Stadt Wien obwalten.
Der Finanz- und Handelsminister äußerte, daß gegen diese nicht bloß wünschenswerte, sondern bereits dringend notwendig gewordene Stadterweiterung im wesentlichen keine Hindernisse obwalten. Es komme hiebei nur auf einen Ah. Ausspruch an, welche Linie der neuen Stadtumfangsmauer vorzuzeichnen wäre, wann die alten Basteien abzutragen seien und bis wann die neue Umfangsmauer hergestellt sein muß. Während das finanzielle Interesse es sehr wünschenswert macht, diesen letzteren Termin nicht zu nahe zu rücken, sei es zur Belebung der Baulust und Beschleunigung der ganzen Sache sehr angezeigt, so bald wie möglich mit der Beseitigung der Basteien und der Gebäude des alten Arsenals zu beginnen. Nachdem Se. Majestät geäußert hatten, daß es keinem Anstand unterliegen würde, die Basteien noch vor der Herstellung der neuen Umfangsmauer abzutragen, erklärte der Finanzminister, er werde demnächst eine Modifikation der Bauvorschriften für Wien in Antrag bringen, zu dem Zwecke, damit die Neubauten – unbeschadet der Solidität und Feuersicherheit – minder kostspielig hergestellt werden können. Wenn nämlich der Hausbau in Wien minder kostspielig bewirkt werden kann, muß dies eine Vermehrung der Bauten und die so wünschenswerte Verminderung der Wohnzinsen zur Folge haben.
Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf zu befehlen, daß die Einleitungen zur Erweiterung der Stadt möglichst zu beschleunigen und für dieses Geschäft eine eigene Kommission zusammenzusetzen sei, wobei Allerhächstdieselben Sich vorzubehalten geruhten, in Überlegung zu nehmen, ob der Erlös der Bauplätze auf dem Glacis vor der Roßau nicht für die Stadterweiterung zu widmen wäreÜber die Beratung einer Kommission bei FZM. Hess über die Stadterweiterung am 4.5.1853 berichtet Kempen, MAYR, Tagebuch Kempens 289 (Eintragung v. 4. 5. 1853); Über die Vorgeschichte der Stadterweiterung, die Kommission, deren Beratungen und das weitere Schicksal der Pläne vgl. Wagner, Die Stellungnahme der Militärbehörden zur Wiener Stadterweiterung. Die Kommissionfür die Stadterweiterung, die am 17.5. 1852 gegründet wurde, wurde gebildet von: Generalquartiermeister FZM. Hess (Vorsitz), Finanzminister Baumgartner, Hofrat Baron Schlechta (Vertreter des Finanzministeriums), Generalgeniedirektor FML. Graf Caboga und FML. Kempen, ebd. 259; über die Sonderkommission für fortifikatorische Fragen ebd. 263; die Kriegsarchivakten des Jahres 1853 zit. ebd. 271–276, die MK. v. 8. 7. 1853/II und eine Analyse der Haltung Baumgartners ebd. 274; siehe neuerdings auch die einschlägigen Kapitel bei Baltzarek–Hofmann–Stekl, Wirtschaft und Gesellschaft der Wiener Stadterweiterung, im besonderen 143 f. Zu dem im Protokoll letztgenannten Antrag, den Erlös der Bauplätze auf dem Glacis zwischen dem roten Hause und der Esplanadestraße, der Währingerstraße, von der Stadterweiterung auszuschließen, Vortrag Baumgartners v. 17. 7. 1853, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2392/1853; der Vortrag trägt den Vermerk: Erledigt mit Ah. Handschreiben v. 10. 8. 1853, KA., MKSM. 3093/1853.
Siehe Zu diesem Thema vor allem das Ah. Handschreiben an Baumgartner v. 4. 5.1853, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2390/1853; Text auch bei Thausing, Die Votivkirche in Wien, Anhang V, welcher lautet: Was Ich unter einem zufolge der Mir unterlegten Vorakten der Prüfungskommission über die Entwürfe der Erweiterung der Inneren Stadt Wien an Meinen Generalgeniedirektor vorläufig erlasse, haben Sie aus der Beilage zur Kenntnis zu nehmen. Wien.Beilage: An den Generalgeniedirektor FML. Graf Caboga. Gemäß der Mir unterlegten Vorakten der mit Meinem Erlasse vom 30. Dezember v. J., Nr. 9158/Op., angeordneten Kommission zur Prüfung der Stadterweiterungsentwürfe der Inneren Stadt Wien habe ich vorläufig beschlossen, daß jene Strecke des Glacis, welche von der Ecke des roten Hauses beginnend parallel mit der jetzt bestehenden Häuserreihe der Währinger und Roßauer Vorstadt bis an den Donaukanal fortläuft, zu Baugründen umgestaltet und durch deren Veräußerung ein Fonds kreiert werde, dessen spezielle Verwendung Ich Mir vorbehalte und im allgemeinen für notwendigere größere Bauten sowohl in dem Innern als in dem Umkreise der eigentlichen Stadt Wien bestimme. Es hat daher 1. der Verkauf dieser Gründe allsogleich stattzufinden, und es sind die hiedurch eingehenden Beträge an die Kriegskassa abzuführen und von dieser als zu reservierender Baufonds für Wien zu übernehmen. 2. Sowie diese Beträge die Summe von 100.000 f. Konventionsmünze sicherstellen, hat allsogleich der Umbau des Stubentores zu beginnen, für welchen Mir mit Beschleunigung ein detailliertes Elaborat zur Genehmigung vorzulegen ist. 3. Ebenso ist Mir über die damit in Verbindung stehenden, neu zu kreierenden Kommunikationen in das Innere der Stadt, welche mit der Stadtgemeinde in Verhandlung stehen, noch vor deren Abschlusse Bericht zu erstatten. 4. Ist Mir ein Plan und überschlag zur Erweiterung des Karolinentores auf die wohlfeilste Weise (wenn auch mit Hinzuziehung des hiezu nötigen Gebäudeeckes des Artilleriezeugamtes) zu unterlegen. 5. über die schon früher von Mir im allgemeinen bewilligte Stadterweiterw1g vor dem Kärntnertore wird erst später Meine Entschließung erfolgen. Endlich finde Ich 6. zu bestimmen, daß für den von Meinem Herrn Bruder Erzherzog Max Ferdinand in Antrag gebrachten und von Mir bewilligten Kirchenbau ein Platz auf den Glacisgründen zwischen dem Schotten- und Fischertor ausgewählt werde, welcher ungefähr inmitten dieser beiden Tore und der Neubrücke sich befindet und somit ringsum einen freien Zugang hat. Demgemäß haben Sie das weitere einzuleiten und seinerzeit den Bericht zu unterlegen. Vgl. vor allem Springer, Geschichte und Kulturleben der Wiener Ringstraße 69; Besprechung dieses Ah. Handschreibens ebd..
Wien, 9. Junius [sic!]Verschreibung für Juli. 1853. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 25. Juli 1853.