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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>–<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
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            <title level="a" type="desc" n="135">Sitzung 135</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1853-06-23"/>
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               <persName>
                  <forename>Waltraud</forename>
                  <surname>Heindl</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b2-z135.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1979">1979</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">2089</idno>
                  <idno type="KZ">2652 – (Prot. Nr. 55/1853)</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-06-23"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 23. 6.), Bach 28. 6., Thun, K. Krauß; außerdem anw. Baumgartner.</orig>
               </item>
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                     <surname>Buol-Schauenstein</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-06-23">1853-06-23</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-06-28">28. 6.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thun</surname>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                     <surname>Baumgartner</surname>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_135_1">Reorganisierung der ungarischen Finanzlandesdirektion</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_135_4">Orden für Dechant Joseph Stransky</ref>
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                     <num n="5">V.</num>
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                     <num n="6">VI.</num>
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                     <num n="7">VII.</num>
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                     <num n="8">VIII.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_135_8">Gnadengabe für die Lehrerswaisen Ludwig und Amalia Paulovics</ref>
               </item>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml#a3-b2_z135.pdf">
               <title type="num">Nr. 135</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-06-23">23. Juni 1853</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 23. 6.), Bach 28. 6., Thun, K. Krauß; außerdem <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Baumgartner.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
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                  <idno type="KZ">2652 – (Prot. Nr. 55/1853)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am 23. Junius 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Reorganisierung der ungarischen Finanzlandesdirektion</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erbat sich und erhielt die Beistimmung der Konferenz zu seinem durch die Abteilung der politischen Verwaltungsbehörde notwendig gewordenen Antrage vom 14. d. M., KZ. 2447, MCZ. 1956, wegen Reorganisierung der Finanzlandesdirektion in Ungern mittelst Errichtung von fünf derlei Behörden in den Standorten der Statthaltereiabteilungen, also: in Ofen, Preßburg, Oedenburg, Kaschau und Großwardein, mit je einem Finanzdirektor (Ministerialrat), einem ersten Rate (als dessen Stellvertreter) und dem sonst erforderlichen Konzepts-, Manipulations-, Rechnungs- und Dienerschaftspersonale, wie es bei den Finanzlandesdirektionen überhaupt systemisiert ist<note type="footnote" n="1">Mit Ah. E. v. <date when="1853-10-30">30. 10. 1853</date> zu dem im Protokoll erwähnten Vortrag wurden die Anträge des Finanzministers bewilligt; zur Behördengliederung <quote>Einleitung, Tabelle I</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Voranschlag für das k. k. Hofoperntheater</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über seinen Vortrag vom <date when="1853-06-17">17. Juni 1853</date>
                     <note type="footnote" n="2">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1962/1853</bibl>.</note> über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der deutschen Oper des k. k. Hoftheaters nächst dem Kärntner Tore.</p>
                  <p>Gegen den Antrag, für das Jahr 1853/54 eine Zuschußdotation von 193.000 f. pro ordinario und von 9000 f. pro extraordinario zu bewilligen, konnte bei den im Vortrage auseinandergesetzten Verhältnissen zwar nichts eingewendet werden, jedoch bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, daß ihm bei den stets wachsenden Ansprüchen, welche allerseits an die Finanzen gestellt werden und die namentlich in dem Militäraufwande die bisher laufende Tangente des gegenwärtigen Jahres um nicht weniger als 7 Millionen schon überschritten haben, jede Einschränkung der Ausgaben erwünscht wäre. Er erklärte sich daher auch mit der Schlußbemerkung des Ministers des Inneren, daß es erwünscht wäre, von Abgeordneten beider Ministerien und des Oberstkämmereramts die Verhältnisse dieses Theaters prüfen und die Mittel zur Verbesserung seiner ökonomischen Einrichtung beraten zu lassen, vollkommen einverstanden<note type="footnote" n="3">Mit Ah. E. v. <date when="1853-06-26">26. 6. 1853</date> wurde die beantragte Zuschußdotation unter Ausscheidung des Defizits von 21.376 fl. bewilligt und dem im Vortrag, zit. Anm.2, vorgebrachten Wunsch Bachs stattgegeben; eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Ministerien des Inneren, der Finanzen, der Obersten Polizeibehörde und des Obersthofkämmereramtes, sollte die Verhältnisse dieses Theaters sorgfältig prüfen, um zu einer klaren Einsicht in die Ursachen der immer mehr anwachsenden Dotation des Hofoperntheaters zu kommen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gnadengabe für die Konsistorialkanzleidienerswaise Maria Fuchs</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> referierte über die laut seines Vortrages vom 3. d. M., KZ. 2363, MCZ. 1887, zwischen ihm und dem Finanzministerio obwaltende Differenz in Ansehung der Dauer der Gnadengabe, welche für die evangelische Konsistorialkanzleidienerswaise Maria Fuchs mit 12 f. jährlich beantragt worden ist. Da diese Waise erwerbsunfähig ist und nach Ablauf des 24. Lebensjahres, bis wohin das Finanzministerium die Gnadengabe zugestehen will, wenn sie nicht versorgt oder geheilt ist, zweifelsohne wieder um Verlängerung des Genusses einkommen wird, so gab der Finanzminister seine Zustimmung zu dem Antrage, auf die Belassung der Gnadengabe bis zu ihrer Herstellung oder Versorgung. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Orden für Dechant Joseph Stransky</head>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich mit dem Antrage des Kultusministers auf Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Königgrätzer Ehrendomherrn Dechant und Pfarrer zu Wellisch Joseph Stransky einverstanden, nachdem dieser verdienstvolle Priester über 50 Jahre mit Erfolg in der Seelsorge gewirkt hat<note type="footnote" n="4">Siehe Vortrag Thuns v. 17.6. 1853, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2038/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Ausschmückung der neuen Kirche in Altlerchenfeld</head>
                  <p>Der Kultusminister referierte über seinen Antrag vom <date when="1853-05-28">28. Mai 1853</date>, KZ. 2443<note type="footnote" n="5">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1943/1853</bibl>.</note>, wegen Bewilligung der inneren Ausschmückung der neuerbauten Kirche im Altlerchenfelde.</p>
                  <p>Da dieselbe sich mit Rücksicht auf den sehr gelungenen Bau dieser Kirche als wirklich notwendig darstellt und da der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> selbst erkannte, daß der hierzu angesprochene Geldbetrag von 160.706 f., wenngleich sehr bedeutend für die von allen Seiten sehr in Anspruch genommenen Finanzen, mit Rücksicht auf den religiösen Zweck und die künstlerische Vollendung des Bauwerkes wohl angewendet sein würde, so gab der Minister Ritter v. Baumgartner in der Voraussetzung, daß für heuer dazu nichts über das Präliminare von den Finanzen werde angesprochen werden, seine Beistimmung zur Erfolgung der geforderten Summe aus dem Religionsfonds in vier Jahresraten à 40.000 f<note type="footnote" n="6">Die Ah. E. v. <date when="1853-06-26">26. 6. 1853</date> zum Vortrag, zit. Anm. 5, lautet folgendermaßen: <quote>Ich genehmige die innere Einrichtung und Ausschmückung der Altlerchenfelder Kirche unter Professor Van der Nüll, die Sicherung der Harmonie derselben bis in das Detail der einzelnen Einrichtungsstücke und der Einheit des architektonischen und malerischen Gesamteindruckes bezweckenden Oberleitung und Verantwortung, und zwar ohne hiedurch kleinere, sich während der Ausführung als notwendig erweisende, die Kosten jedoch nicht vermehrende Abänderungen auszuschließen, nach den von ihm verfaßten Plänen und Zeichnungen, sonach auch die Ausmalung des Innern mit figuralischen Fresken, jedoch innerhalb der durch diese Pläne und Zeichnungen sowohl dem Raume als den auszuführenden Gegenständen nach gegebenen Grenzen und für die Summe von höchstens 90.000 f., ferner die Bestreitung des hiezu für sonstige gottesdienstliche Utensilien und für die gänzliche Vollendung der genannten Kirche nach den früheren Geldbewilligungen noch erforderlichen Gesamtbetrags von 160.706 f. 39 Kreuzer Konventionsmünze aus dem niederösterreichischen Religionsfonds in vier Jahresraten, das Jahr 1853 mit gerechnet</quote>. Ober den Bau der Altlerchenfelder Kirche und dessen Bedeutung nach 1848 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Springer</author>, Geschichte und Kulturleben der Wiener Ringstraße 28 f.</bibl> (für die Einsichtnahme in das ungedruckte Manuskript bin ich Frau Dr. Elisabeth Springer zu herzlichem Dank verpflichtet); siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner-Rieger</author>, Wiens Architektur im 19. Jahrhundert 106 ff. und 115, Anm. 27</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Regelung der griechisch-nichtunierten Kirchenangelegenheiten in Dalmatien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> referierte über die Regelung der griechisch-nichtunierten Kirchenan­gelegenheiten in Dalmatien. Se. Majestät haben mit Ah. Kabinettsschreiben vom <date when="1853-03-28">28. März 1853</date>, MCZ. 1520, nach Enthebung des Bischofs Mutibarich und Einsetzung seines Nachfolgers in thesi auszusprechen geruht, daß die Kongrua der griechisch-nichtunierten Pfarrer mit 300 f. festgesetzt, die Kirchen und Pfarrgebäude hergestellt und die Klerikalschule eingerichtet werde<note type="footnote" n="7">Siehe MK. v. 26. 3.1853/I.</note>.</p>
                  <p>Zur Ausführung dieser Ah. Anordnungen erstattete der Minister infolge der hierwegen gepflogenen umständlichen Verhandlungen nachstehende Anträge: 1. Die Zahl und die Grenzen der griechisch-nichtunierten Pfarren sollen reguliert (es ist der Antrag, die bestehenden 115 Pfarren auf 91 Pfarreien und 13 Exposituren zu reduzieren) und der Beschluß des Eingehens einer Pfarre durch eine Kommission gefaßt und bei sich ergebenden Anständen die Ah. Entscheidung eingeholt werden. 2. Der griechisch-nichtunierte Kuratklerus wird in Erzpriester (im ganzen acht), Pfarrer und exponierte Kapläne eingeteilt. Ihre Dotation aus Lokalquellen wird beibehalten, berechnet und bezüglich jener, welche die vorgeschriebenen Studien ausgewiesen haben, bei den Pfarrern auf 300 f., bei den Kaplänen auf 200 f., bezüglich jener aber, welche noch nach dem älteren griechisch-nichtunierten Modus ihre geistliche Bildung erhalten haben, für erstere auf 250 f., für letztere auf 150 f. aus dem Religionsfonds bzw. aus dem Staatsschatze ergänzt. Die Seelsorger auf Klosterpfarren und die in der Seelsorge verwendeten Klostergeistlichen haben in der Regel auf diese Kongruaergänzung keinen Anspruch. Bei besonders armen Klöstern oder sonstigen außerordentlichen Verhältnissen kann jedoch vom Statthalter eine Aushilfe bis zum Betrage von 200 rücksichtlich 100 f. gewährt oder nach Umständen auch auf mehr angetragen werden. 3. Die vorgelegte, mit Beachtung aller obwaltenden Verhältnisse entworfene Stolordnung wird genehmigt, tritt jedoch erst dann in Wirksamkeit, wenn die Regulierung des Einkommens der Seelsorger erfolgt sein wird, weil die Stolgebühren darin gegen die bisherigen etwas herabgesetzt sind und es nicht billig wäre, den Kuratklerus an seinen bisherigen Einkünften etwas zu schmälern, ohne ihm gleichzeitig die Kongrua zu gewähren. 4. Das griechisch-nichtunierte Konsistorium wird hergestellt und hat zu bestehen: aus einem Archimandriten mit 1000 f., einem Egumen<note type="footnote" n="8">Ein Archimandrit ist ein Abt mit besonderer Stellung, ein Egume (Hegume) ein Abt.</note> mit 400 f., einem Protopresbyter mit 600 f., einem Presbyter mit 500 f., einem weltlichen Kanzlisten mit 350 f. und einem Amtsdiener mit 150 f. Gehalt. Die Ernennung des Archimandriten ist Sr. Majestät, jene der übrigen Geistlichen dem Statthalter im Einvernehmen mit dem Bischofe und bei divergierenden Meinungen dem Minister vorbehalten; der Kanzlist wird vom Statthalter, der Diener vom Bischofe aufgenommen. 5. Die entworfene Kurial- und Konsistorial­taxordnung, bei welcher die anderwärts bestehenden Normen zur Richtschnur genommen wurden, wird genehmigt, aber ebenfalls erst nach Konstituierung des <pb n="178" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s178.pdf"/>Konsistoriums in Wirksamkeit gesetzt. 6. Bei dem Bau der Kirchen und Pfarrhäuser ist nach den Grundsätzen vorzugehen, welche diesfalls für die römische Kirche bestehen, und hat dabei der politische Gemeindefonds aushilfsweise in die Konkurrenz zu treten. Die Anträge wegen Einrichtung der Klerikalschule und der Stiftungsplätze für einheimische, dann montenegrinische und bosnische Zöglinge wird der Minister abgesondert – nach Einvernehmen mit dem Bischofe – erstatten.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich mit den Anträgen des Ministers einverstanden, und auch der Finanzminister erhob gegen die Bestreitung des zur Ausführung derselben erforderlichen, approximativ auf 18–20.000 f. angeschlagenen Aufwandes aus dem Staatsschatze keine Einwendung. Hiernach wird der Kultusminister den Vortrag an Se. Majestät erstatten.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Anwendung der Normen über Steuernachlässe bei Elementarschäden auf Kroatien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erhielt die Zustimmung der Konferenz zur Einführung der in andern Kronländern bestehenden Normen über Steuernachlässe wegen Elementarbeschädigungen in Kroatien.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_135_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Gnadengabe für die Lehrerswaisen Ludwig und Amalia Paulovics</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> referierte über eine zwischen ihm und dem Finanzminister bestehende Differenz in Ansehung der Beteilung der Czernowitzer Hauptschullehrerswaisen Paulovics.</p>
                  <p>Paulovics hinterließ eine Witwe und sechs Kinder; die erstere erhielt die normalmäßige Pension, und von den letzteren erhielten die vier noch unterm Normalalter stehenden einen Erziehungsbeitrag von je 14 f. 45 Kreuzer. Nach dem Tode der Mutter, welche bisher die beiden ältesten, nicht beteilten Kinder erhalten hatte, haben diese in einem Ah. signierten Gesuche um eine Gnadengabe gebeten. Der Unterrichtsminister glaubte, diese Bitte in Berücksichtigung der ausgewiesenen Erwerbsunfähigkeit, Hilflosigkeit und des Umstands, daß mittlerweile auch zwei der beteilten Kinder aus dem Genusse des Erziehungsbeitrags getreten sind <ref xml:id="fn_3_2_135_a">und das jüngste im Jahre 1856 ebenfalls aus dem Genusse desselben treten wird</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_2_135_a">Randbeifügung a-a Marherrs.</note>, unterstützen und auf Verleihung einer Gnadengabe von jährlich 20 f. für jede der oberwähnten zwei Waisen antragen zu sollen. Das Finanzministerium war jedoch dagegen, weil den zwei noch unterm Normalalter stehenden Kindern nach dem Tode der Mutter die normalmäßige Konkretalpension per 100 f. angewiesen worden ist, an welcher teilzunehmen auch die übrigen Kinder berufen sind. Auf dieser Ansicht beharrte auch gegenwärtig der Finanzminister umso mehr, als es sich hier um [eine] bedeutende Erhöhung des diesen Kindern nicht nur bei Lebzeiten der Mutter, sondern auch itzt zuteil gewordenen Gesamtgenusses <ref xml:id="fn_3_2_135_b">und bezüglich der beiden ältesten, welche bisher nichts bezogen haben, um eine neue Verleihung, also eine doppelte Begünstigung</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_2_135_b">Randbeifügung b-b Marherrs.</note>und bezüglich der beiden ältesten, <pb n="179" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s179.pdf"/>welche bisher nichts bezogen haben, um eine neue Verleihung, also eine doppelte Begünstigung, handeln würde.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmen glaubten sonach die Gewährung der Bitte lediglich der Ah. Gnade anheimstellen zu sollen<note type="footnote" n="10">Mit Ah. E. v. <date when="1853-07-03">3. 7. 1853</date> zum Vortrag Thuns v. <date when="1853-06-22">22. 6. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2105/1853</bibl>, wurden diese Anträge bewilligt.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <seg type="other"/>
                  <seg type="other"/>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>