Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 215. März 1853–9. Oktober 1853Sitzung 118WienWaltraudHeindlProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/WaltraudHeindlDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853WienÖBV197913711740 – (Prot. Nr. 37/1853)
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 30. 4.), Bach 30. 4., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun, Stadion.RansonnetKaiserBuolBdE. 1853-04-30 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)BachBdE. 30. 4.K. KraußBaumgartnerThunStadionOrganisierung des Konsularwesens in der LevanteReform der GymnasialstudienUntersuchungen über Fälle von Majestätsbeleidigungfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 118Ministerkonferenz, Wien, 29. April 1853
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 30. 4.), Bach 30. 4., K. Krauß, Baumgartner;
abw.
abwesend Thun, Stadion.
1740 – (Prot. Nr. 37/1853)
Protokoll der am 29. April 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Organisierung des Konsularwesens in der Levante
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben der baldigsten Zustandebringung des Operats über die Reorganisierung der levantinischen Konsulate entgegensehen, wie dieselbe Allerhöchstenorts in der Konferenz am 29. März 1853 angeordnet worden istSiehe MK. v. 29. 3.1853/I.. Es werde hiebei hauptsächlich auf die diplomatische und politische Wirksamkeit der k. k. Konsuln in der Levante Rücksicht zu nehmen und deren diesfällige Unterordnung unter die Internuntiatur – in zweiter Linie aber unter das Ministerium des Äußern ins Auge zu fassen sein. Die Unterstellung der Konsuln unter das Handelsministerium bezüglich ihrer kommerziellen Wirksamkeit bleibe dadurch unbeirrt; nur müsse der diplomatische Charakter derselben vorwalten. Es sei daher auch unerläßlich, bei der von beiden Ministerien einverständlich vorzunehmenden Wahl der Individuen für Konsularposten auf die vollständige Befähigung zur Erfüllung dieser ihrer verschiedenartigen Berufspflichten zu sehen.
Der Handelsminister referierte hierauf, daß sich die Ministerien des Äußern und des Handels bezüglich der Reorganisierung jener Konsulate bereits ins Einvernehmen gesetzt hätten und die Erhöhung der politisch-diplomatischen Tätigkeit der Konsuln sich unschwer werde bewirken lassenSchriftliche Aufzeichnungen sind in den Wiener Archiven nicht vorhanden.. Daß in dieser Beziehung bisher wenig geleistet worden sei, dürfte weniger am Organismus des Konsularwesens überhaupt, sondern hauptsächlich daran die Schuld liegen, daß die Internuntiatur ihren ämtlichen Einfluß auf die Konsuln zuwenig benützte, um dieselben im politischen Interesse Österreichs zu verwenden. Der Handelsminister müsse übrigens im Interesse des österreichischen Kommerzwesens den größten Wert darauf legen, daß die Konsuln neben ihrer diplomatischen Befähigung auch alle jene speziellen Kenntnisse besitzen, um den österreichischen Handel im Orient zu stützen und zu fördern. Zu der Sorge für die einheimischen kommerziellen Interessen des Kaiserstaates komme für die k. k. Konsuln in den Scale del Levante infolge des neuesten Handelsvertrags mit Preußen noch der Schutz für den Handel dieses letzteren Staates3. Es sei daher von hoher Wichtigkeit, daß das Ah. genehmigte System, wonach die Bewerber um Anstellung im Konsulardienste sich einer besonderen Prüfung aus den bezüglichen Fächern beim Handelsministerium zu unterziehen haben, aufrechterhalten werde.
Se. Majestät der Kaiser geruhten hierüber auszusprechen, daß die Aufrechthaltung dieses Systems im allgemeinen der Ah. Absicht entspreche, daß jedoch immerhin im Dienst erprobte diplomatische Beamte, welche die nötigen kommerziellen Kenntnisse besitzen, auch ohne Ablegung der Konsularprüfung ausnahmsweise auf Konsularposten angestellt werden könnten. Der Justizminister ergriff diese Gelegenheit, um zur Ah. Kenntnis zu bringen, daß die Instruktion über die künftige Wirksamkeit der levantinischen Konsulate in zivilrechtlichen Angelegenheiten und die Regulierung des neuen Instanzenzuges bereits vollendet seienLiteratur über die österreichische Konsulargerichtsbarkeit in der Levante zit. MK. v. 29. 3. 1853, Anm. 4.. Der Minister des Äußern gab schließlich die Versicherung, daß das Operat über die Reorganisierung der Konsulate schleunigst und mit möglichster Wahrung der in neuester Zeit wichtiger als je gewordenen österreichischen Handelsinteressen im Orient werde zustande gebracht werdenEs wird hier angespielt auf die Auseinandersetzungen zwischen Rußland und der Türkei, auf die Unruhen der christlichen Untertanen der Türken auf dem Balkan und auf die Rivalität um die Einflußnahme zwischen Österreich und Rußland; siehe vor allem MK. v. 26. 3. 1853, Anm. 10; Literaturangaben ebd. Der Originalvortrag Baumgartners v. 24. 5. 1853 mit den Beilagen: 1. Bestimmungen über den Wirkungskreis des Handelsministeriums bezüglich der Konsulate, 2. Punktationen, AVA., HM., Präs. 1322/1853. Nachdem mit Ah. E. v. 24. 6. 1853 die ursprünglichen Entwürfe Baumgartners abgelehnt und eine Neuregelung gefordert worden war, legte Baumgartner mit Vortrag v. 15. 7. 1853, ebd., Präs. 1418/1853, neue Bestimmungen vor, welche mit Ah. E. v. 23. 7. 1853 die Sanktion erhielten, worauf das Ministerium des Außern ab 1. 8. 1853 das Konsularwesen in der Levante übernahm; siehe Sammelakt ebd., Präs. 1323/1853, mit der Beilage: Operat über die Neuregelung der Verhältnisse der Konsularämter im Ottomanischen Reiche und in Griechenland; vgl. dazu auch Note des Ministeriums des Außern v. 10. 7. 1853, ebd., Präs. 1418/1853, und im besonderen Originalvortrag Baumgartners über die Ah. angeordnete Änderung in der Leitung der österreichischen Konsularämter im türkischen Reiche und in Griechenland, ebd., Präs. 1529/1853; behandelt wird dieser Tagesordnungspunkt bei Krabicka, Konsularwesen 1849-1859, 37 f..
Reform der Gymnasialstudien
Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf, die baldige Erstattung des Gutachtens der Konferenz über den Erfolg und die Zweckmäßigkeit der neuen Reformen der öffentlichen Studien in Erinnerung zu bringen.
Die Minister glaubten hierüber zur Ah. Kenntnis bringen zu sollen, daß die isolierte Begutachtung der Frage in bezug auf die Gymnasialstudien, welche der Unterrichtsminister ganz getrennt von den übrigen im Ah. Handschreiben vom 13. Julius 1852 gestellten Fragepunkten in einer ziemlich umfangreichen Druckschrift behandeln zu sollen geglaubt hat, viele Schwierigkeiten bieteDas Ah. Handschreiben zit. MK. v. 16. 4. 1853, Anm. 3; Analyse desselben MK. v. 19. 4. 1853/III. Näheres über die in der Ministerkonferenz zit. Druckschrift MK. v. 29. 1. 1853/I, ÖMR. III/I, Nr. 87.. Die Gymnasialstudien stünden mit den Fakultäts- und technischen Studien in einem so innigen Zusammenhange, daß man über dieselben, abgesehen von den übrigen Studieneinrichtungen, nicht wohl mit Beruhigung ein Gutachten abgeben könne. Die übrigen Operate des Unterrichtsministers aber lägen noch nicht vor. Se. Majestät der Kaiser erklärten hierauf, daß der bei Beratung der erwähnten Studienangelegenheiten einzuschlagende Gang demnächst mit Beiziehung des Unterrichtsministers in Beratung zu ziehen sein werdeBei dieser Ministerkonferenz war Thun abwesend; nächste Besprechung MK. v. 8. 7. 1853/I..
Untersuchungen über Fälle von Majestätsbeleidigung
Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät, dem Justizminister ein Verzeichnis über die bei den Zivilgerichtsstellen in den Kronländern ungeachtet eines längeren Zeitverlaufs noch nicht erledigten Untersuchungen über Fälle von Majestätsbeleidigungen zu dem Ende Ag. mitzuteilen, damit dem Grund der Verzögerungen nachgeforscht und dahin gewirkt werde, daß über kleinere Fälle dieser Art schnell amtsgehandelt wird.
Wien, 30. April 1853. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Mai 1853.