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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1853-03-15">15. März 1853</date>–<date when="1853-10-09">9. Oktober 1853</date>
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            <title level="a" type="desc" n="116">Sitzung 116</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b2-z116.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 2 15. März 1853–9. Oktober 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1979">1979</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-04-26"/>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 27. 4.), Bach 30. 4., Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.</orig>
               </item>
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                     <surname>Wacek</surname>
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                     <surname>Buol-Schauenstein</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-04-27">1853-04-27</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1853-04-30">30. 4.</date>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                     <surname>Baumgartner</surname>
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                  <ref target="#top_3_2_116_1">Gesuch des Feldmarschalls Alfred Fürst Windisch-Grätz um Anerkennung der den vormals reichsunmittelbaren fürstlichen Häusern durch die Deutsche Bundesakte zugesicherten Vorrechte in Österreich</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_116_2">Ungünstige Wirkung der neuen Grundsteuerumlegung in den fünf westlichen Kreisen Böhmens</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_116_4">Kriegsschadenvergütungsgesuch des Kaufmannes Panajot Zlatko</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_116_5">Pensionierung des Professors Pompeo Marchesi</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_116_6">Übersiedlungskostenvergütung für den Professor Dr. Karl Kopetzky</ref>
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                  <ref target="#top_3_2_116_9">Gebühren für die zur Eintreibung der direkten Steuern verwendete Militärmannschaft</ref>
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                     <num n="10">X.</num>
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                  <ref target="#top_3_2_116_10">Organisierung der Kontrollbehörden (= Sammelprotokoll Nr.117)</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml#a3-b2_z116.pdf">
               <title type="num">Nr. 116</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1853-04-26">26. April 1853</date>
               </title>
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                                    <abbr>P.</abbr>
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                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 27. 4.), Bach 30. 4., Thun, K. Krauß, Baumgartner; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">1741 – (Prot. Nr. 35/1853)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1853-04-23">23. April 1853</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Gesuch des Feldmarschalls Alfred Fürst Windisch-Grätz um Anerkennung der den vormals reichsunmittelbaren fürstlichen Häusern durch die Deutsche Bundesakte zugesicherten Vorrechte in Österreich</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">vorsitzende Minister der auswärtigen Angelegenheiten</rs>
                     </hi> eröffnete der Konferenz, daß der Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz vor seiner <pb n="71" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s71.pdf"/>Abreise bei ihm war und den Wunsch aussprach, eine Versicherung darüber zu erhalten, daß die Vorrechte, welche den vormals reichsunmittelbaren fürstlichen Häusern nach der Deutschen Bundesakte zugesichert sind, auch in Österreich Geltung und Anwendung finden<note type="footnote" n="1">Die Vorrechte der reichsunmittelbaren fürstlichen Häuser in § 14 der Deutschen Bundesakte v. <date when="1815-06-08">8. 6. 1815</date>, publiziert <bibl type="secondary">
                           <author>Klüber</author>, Acten des Wiener Congresses 2, 4</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Die vom Fürsten Windisch-Grätz angesprochenen Vorrechte, bemerkte der Minister Graf Buol-Schauenstein, beziehen sich im wesentlichen auf zwei Hauptpunkte: a) den privilegierten Gerichtsstand und b) die Konskriptions- beziehungsweise Militärfreiheit. Was den ersten Punkt anbelangt, so sei dieser bereits durch die bei der Organisierung der Behörden festgesetzten Grundsätze ausgeglichen, nach welchen die Besitzer von Landgütern, welche in der Landtafel eingetragen sind, nicht bei den Bezirks-, sondern bei jenem Landgerichte belangt werden können, in dessen Sprengel das Gut gelegen ist<note type="footnote" n="2">Dieser Gerichtsstand der Besitzer landtäflicher oder vom Gemeindeverbande ausgeschiedener Güter wurde festgelegt in der Ziviljurisdiktionsnorm v. <date when="1852-11-20">20. 11. 1852</date>, § 14 c <bibl type="archival">RGBL. Nr. 251/1852</bibl>.</note>. Bezüglich des zweiten Punktes bemerkte der vortragende Minister, daß ein näheres Eingehen in denselben in diesem Augenblicke wohl von keinem besonderen praktischen Werte sei, weil der Adel gerne und freiwillig bei dem Militär eintritt. Allein in diesem liege noch keine Beruhigung in dem vom Fürsten Windisch-Grätz angedeuteten Sinne, welchem gemäß die gedachte Freiheit gesetzlich anerkannt werden sollte.</p>
                  <p>Bei der über diesen Gegenstand gepflogenen vorläufigen Besprechung bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, daß, <ref xml:id="fn_3_2_116_a">soweit er nicht irre</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_2_116_a">Randbeifügung a-a Bachs.</note>, über die Frage, ob <ref xml:id="fn_3_2_116_b">und in welchem Umfange der Art. XIV</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_2_116_b">Randbeifügung b-b Bachs.</note> der Bundesakte über die Vorrechte der Glieder der vormals reichsunmittelbaren fürstlichen und gräflichen Häuser in Österreich Anwendung finde, schon in früherer Zeit seit dem Jahre 1815 <ref xml:id="fn_3_2_116_c">(namentlich aus Anlaß der Familie Stadion)</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_2_116_c">Randbeifügung c-c Bachs.</note> Verhandlungen gepflogen worden seien. <ref xml:id="fn_3_2_116_d">Es sei aber hierbei, soviel er glaube, immer der Grundsatz festgehalten worden</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_2_116_d">Korrektur d-d Bachs aus <quote>Se. Majestät der Kaiser Franz habe aber immer den Grundsatz festgehalten</quote>.</note>, daß jener Artikel der Bundesakte auf die in Österreich befindlichen Glieder der ehemaligen Reichsunmittelbaren keine Anwendung finde. In Österreich gab es keine Reichsunmittelbaren, daher auch keine Mediatisierten; dieses Verhältnis habe nur in Ansehung der übrigen Teile des Deutschen Reiches bestanden. Die ehemals Reichsunmittelbaren hatten nur in Ansehung ihres Besitzes in Deutschland jene Freiheiten, in Österreich sind ihnen <ref xml:id="fn_3_2_116_e">seines Wissens stets</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_3_2_116_e">Einfügung e-e Bachs.</note> nur die Titulaturen geblieben. Der Minister des Inneren glaubte nicht, daß dem Fürsten Windisch-Grätz, ohne in die prinzipielle Erörterung der Frage einzugehen, irgendeine Zusicherung gemacht werden könne, zu einem prinzipiellen Eingehen sei aber kein Grund vorhanden, da jetzt noch dieselben Verhältnisse bestehen wie früher.</p>
                  <p>
                     <pb n="72" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s72.pdf"/>Es wurde übrigens für angemessen erkannt, die verhandelten Akten über jene Fragen bei den betreffenden Ministerien ausheben zu lassen, um sich die Verhältnisse und die damals für und wider geltend gemachten Gründe ins Gedächtnis zurückzurufen<note type="footnote" n="3">Gemeint sind hier folgende ältere Vorakten: <bibl type="archival">HHSTA., AStr. 5805/1825 und AStr. 1097/1825</bibl> (über die Titulatur der mediatisierten Fürsten), <bibl type="archival">ebd., AStr. 4323/1829 und AStr. 2505/1829</bibl> (über die Titulatur der mediatisierten Grafen); über diese Frage siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Steinbauer</author>, Die Stellung des reichsständischen hohen Adels in Österreich</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Waldstein-Wartenberg</author>, Österreichs Adelsrecht 1804-1918</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Ungünstige Wirkung der neuen Grundsteuerumlegung in den fünf westlichen Kreisen Böhmens</head>
                  <p>Der Minister des Inneren machte der Konferenz die Mitteilung, daß der Graf Czernin und der Präsident des Obersten Gerichtshofes Graf Taaffe bei ihm waren und ihm eröffneten, daß die neue Umlegung der Grundsteuer in den fünf westlichen Kreisen Böhmens und die daraus hervorgehende große Steigerung dieser Steuer eine große Aufregung und Unzufriedenheit daselbst erzeugen<note type="footnote" n="4">Die ehemaligen sieben westlichen Kreise Böhmens waren: Beraun, Prachin, Klattau, Budweis, Tabor, Chrudim und Časlau, in denen im Jahre 1853 die gleichmäßige Umlage der Grundsteuer nach dem im stabilen Kataster ermittelten Reinertrag (16% desselben) festgesetzt wurde; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Czoernig</author>, Österreichs Neugestaltung 137 f.</bibl>
                     </note>. Es wurde bemerkt, daß die Grundbesitzer zu keiner Reklamation zugelassen oder daß die Reklamationen in Bausch und Bogen abgetan worden seien.</p>
                  <p>Der Minister fand die Form, in welcher ihm diese Eröffnung gemacht wurde, nichts weniger als angemessen. Graf Czernin sprach von einer Kollektivdeputation, an welcher sich alle Kreise, wo der Kataster eingeführt ist, beteiligen würden, und ließ durchblicken, daß es gut wäre, wenn die Regierung selbst eine Abhilfe träfe, damit sie nicht etwa später den dringenden Umständen nachgeben müßte. Der Minister des Inneren erwiderte dem Grafen Czernin, daß die Grundsteuervorschriften den Grundbesitzern die Reklamationen offengelassen und daß, wer davon nicht Gebrauch gemacht habe, sich den Nachteil nur selbst zuzuschreiben habe. Übrigens seien die Reklamationen nur Sache der einzelnen Grundbesitzer; es könnten nur individuelle Reklamationen zugelassen werden; eine Kollektivpetition sei unzulässig, und noch weniger könne eine Deputation gestattet werden. Ein solcher Vorgang wäre der erste Schritt zur Steuerverweigerung, es würde dadurch die gerechte Basis der Grundsteuer in Frage gestellt, und die Folgen eines solchen Präzedens ließen sich gar nicht berechnen, zumal auch die Einführung des Katasters in Ungarn im Werke ist<note type="footnote" n="6">Ludwig Graf v. Taaffe war Präsident des Obersten Gerichts- und Kassationshofes.</note>. Dem Grafen Taaffe, welcher <ref xml:id="fn_3_2_116_f">nach seiner Mitteilung</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_3_2_116_f">Korrektur f-f Bachs aus <quote>von seinen Beamten</quote>.</note> angegangen wurde, sich bezüglich der Vorstellung gegen die Grundsteuerbemessung an die Spitze zu stellen, was aber von ihm abgelehnt wurde, weil ihm seine Stellung einen solchen Vorgang nicht gestatte, hat der Minister des Inneren ungefähr dasselbe erwidert wie dem Grafen Czernin usw., und Graf Taaffe <ref xml:id="fn_3_2_116_g">habe erklärt, weiters diesfalls an ihn geschehende Anfragen und Anträge in dem Sinne des Ministers des Inneren sowohl selbst als auch durch seinen Wirtschaftsdirektor, an den sich mehrere Herrschaftsbesitzer stets gewendet hätten, beantworten zu lassen. Der Minister des Inneren brachte dies mit dem Bemerken zur Kenntnis der Konferenz, daß er diesfalls eine geeignete Weisung an den Statthalter von Böhmen erlassen und von ihm Aufklärung über die bezüglichen Verhältnisse abfordern, zugleich aber auch als Richtschnur vorschreiben werde, daß in derlei Reklamationsfällen nur individuelle Reklamationen im vorschriftmäßigen behördlichen Wege zu gestatten, Kollektivpetitionen und Deputationen aber durchaus nicht zuzulassen seien</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_3_2_116_g">Korrektur g-g Bachs aus versprach, in dem Sinne des Ministers des Inneren durch seine Beamten wirken zu lassen. Kommen Reklamationen vor, so können sie ungeachtet der versäumten Frist und mit Übergehung dieses formellen Anstandes noch immer einer Untersuchung unterzogen werden.</note>habe erklärt, <pb n="73" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s73.pdf"/>weiters diesfalls an ihn geschehende Anfragen und Anträge in dem Sinne des Ministers des Inneren sowohl selbst als auch durch seinen Wirtschaftsdirektor, an den sich mehrere Herrschaftsbesitzer stets gewendet hätten, beantworten zu lassen. Der Minister des Inneren brachte dies mit dem Bemerken zur Kenntnis der Konferenz, daß er diesfalls eine geeignete Weisung an den Statthalter von Böhmen erlassen und von ihm Aufklärung über die bezüglichen Verhältnisse abfordern, zugleich aber auch als Richtschnur vorschreiben werde, daß in derlei Reklamationsfällen nur individuelle Reklamationen im vorschriftmäßigen behördlichen Wege zu gestatten, Kollektivpetitionen und Deputationen aber durchaus nicht zuzulassen seien.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren wird mit Zustimmung der Konferenz den Statthalter Baron Mecséry in diesem Sinne anweisen und den Vorgang im kurzen Wege zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät bringen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Feierlichkeiten aus Anlaß der Erhebung des Agramer Bistums zum Erzbistum</head>
                  <p>Hierauf besprach der Minister des Inneren eine ihm zugekommene Anfrage des Banus Baron ]ellačić bezüglich der zu veranstaltenden Feierlichkeiten aus Anlaß der Erhebung des Agramer Bistums zum Erzbistume. Der päpstliche Nuntius Viale Prelà begibt sich nämlich zu dieser Feierlichkeit und zur Übergabe des Palliums an den Erzbischof Haulik nach Agram, und der Banus frägt an, ob zur Feier dieses Aktes außer den kirchlichen Solennitäten noch sonstige Feierlichkeiten statthaben, ob die Zünfte mit ihren Fahnen ausrücken, ob die Gassen beleuchtet werden und ob Aufwartungen der Beamten gremialiter bei dem nunmehrigen Erzbischofe geschehen sollen. Der Banus wünscht hierüber eine baldige Weisung, weil davon die Bestimmung des Programms der am 8. Mai stattfinden sollenden Feierlichkeiten abhängt.</p>
                  <p>Bei der Besprechung hierüber wurde bemerkt, daß das Ausrücken der Zünfte mit ihren Fahnen und die Gassenbeleuchtung keinem Anstande unterliegen und lediglich von der Bestimmung des Banus abhängen dürfte. Einem Zweifel könnte nur die Frage unterworfen sein, ob auch die Behörden gremialiter dem neuen Erzbischofe und vielleicht auch dem Nuntius Aufwartungen machen sollen, da Se. Majestät bei einem speziellen Falle solche nur der Ah. Person vorzubehalten geruhet haben. Es wurde ferner bemerkt, daß, da der Nuntius Kardinal Viale Preli nur als Kirchenfürst nach Agram reiset, sein diplomatischer Charakter hier in keine Berücksichtigung kommen dürfte. Der Minister des Inneren beabsichtigt bei dem Mangel von bestimmten Vorschriften für Fälle wie den gegenwärtigen, dem Banus zu erwidern, es werde seinem Ermessen überlassen, die Feierlichkeit auf eine würdige und angemessene Weise zu veranstalten. Übrigens wird der Minister des Inneren auch diesen Fall noch vorläufig im kurzen Wege zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät bringen. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Kriegsschadenvergütungsgesuch des Kaufmannes Panajot Zlatko</head>
                  <p>Weiter brachte der Minister des Inneren eine Differenz mit dem Finanzministerium bezüglich des Ah. bezeichneten Gesuches des Temesvárer Kaufmannes Panajot Zlatko um Vergütung seines durch die ungarischen Insurgenten erlittenen Schadens zum Vortrage. Dieser Schaden wird mit 37.410 f. angegeben, und es entfallen von diesem Betrage 25.260 f. auf den eigenen Verlust des Bittstellers <pb n="74" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s74.pdf"/>und 12.150 f. auf den Verlust von in Kommission gehabten Waren, welcher letzterer Verlust jedoch hier nicht weiter zu berücksichtigen kommt.</p>
                  <p>Der Bittsteller hat sich, nach dem Berichte des Grafen Coronini, in den ungarischen Wirren besondere Verdienste erworben, und seine treue Anhänglichkeit an die gute Sache war die Hauptursache jenes Verlustes. Graf Coronini und einverständlich mit demselben der Minister des Inneren stellen den Antrag, dem Kaufmann Zlatko für seinen Schaden eine Aversionalentschädigung<note type="footnote" n="7">Ausgleichsentschädigung.</note> von 6000 f., als beiläufig den vierten Teil des eigenen Schadens, zu bewilligen, da durch die Ah. Bezeichnung des Gesuches Se. Majestät die Geneigtheit zu erkennen gegeben haben, für den Bittsteller etwas zu tun, während das Finanzministerium den Betrag der Entschädigung auf 2000 f. beschränkt.</p>
                  <p>Bei dem Vortrage in der Konferenz beharrten die betreffenden Minister bei ihren Ansichten, es dem Ah. Ermessen Sr. Majestät anheimstellend, welchem Antrage Allerhöchstdieselben die Ah. Genehmigung zu erteilen oder vielleicht die Durchschnittszahl von beiden zu wählen geruhen. Die übrigen Stimmen der Konferenz fanden hierbei nichts zu erinnern<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1853-04-29">29. 4. 1853</date> zum Vortrag Bachs und Bambergs v. <date when="1853-04-22">22. 4. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1307/1853</bibl>, bewilligte der Kaiser eine Aversionalentschädigung von 6000fl.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Pensionierung des Professors Pompeo Marchesi</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und Unterrichtes Graf v. Thun</rs>
                     </hi> referierte über die Pensionierung des Bildhauers und Professors der Skulptur Pompeo Marchesi.</p>
                  <p>Derselbe wurde im Jahre 1838 als Supplent der Professur der Bildhauerei und im Jahre 1846 als wirklicher Professor dieses Faches angestellt. Seit 13 Jahren ist er aber von dieser Professur dispensiert, weil er eine Gruppe – die Mutter Gottes beim Kreuze – für die Karlskirche zu Mailand auf Ah. Befehl anzufertigen hatte. Er ist ein politisch gut gesinnter Mann, als Künstler aber von zweifelhaftem Rufe und als Professor seit 13 Jahren bereits untätig. Vom Ah. Hofe sind ihm nebst bedeutenden Geldbeträgen mehrere Gnaden, der Orden der Eisernen Krone dritter Klasse und andere Auszeichnungen, zugeflossen. Der referierende Minister hält die Pensionierung des Marchesi für notwendig, glaubt aber, daß ihm ungeachtet seiner nur kurzen Dienstleistung als Professor bei den ,erwähnten, für ihn sprechenden Umständen die Hälfte seines Gehaltes von 1300 f., das ist 650 f., als Pension von der Ah. Gnade Sr. Majestät erbeten werden dürfte, womit sich die Ministerkonferenz einverstanden erklärte<note type="footnote" n="9">Vortrag Thuns v. <date when="1853-04-26">26. 4. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1411/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Übersiedlungskostenvergütung für den Professor Dr. Karl Kopetzky</head>
                  <p>Derselbe Minister referierte weiter über die Meinungsdifferenz mit dem Finanzministerium bezüglich der Bewilligung einer Übersiedlungskostenvergütung für den von der Olmützer an die Innsbrucker Universität versetzten Professor der klassischen Philologie Dr. Karl Kopetzky. Bei der Auflassung der philosophischen Fakultät zu Olmütz wurde Kopetzky im Jahre 1851 in gleicher Eigenschaft an die Innsbrucker Universität versetzt, und es wurde ihm zu seinem Gehalte von 1000 f. eine Personalzulage von 200 f. bewilliget.</p>
                  <p>
                     <pb n="75" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s75.pdf"/>Er hat die Übersiedlung mit Gattin und vier Kindern vollzogen und mußte auf der Reise wegen der Erkrankung dreier Kinder mehrere Tage in Salzburg verweilen. Er hat die Übersiedlungskosten mit 738 f. nachgewiesen, die tirolische Provinzstaatsbuchhaltung hat aber diesen Betrag auf 581 f. gemäßigt, indem sie 157 f. für den Transport der Bücher und anderer Effekten aus dem Partikulare ausgeschieden hat. Da Kopetzky von Amts wegen übersetzt wurde, so könnte die Bewilligung von Übersiedlungsgebühren keinem Anstande unterliegen, <ref xml:id="fn_3_2_116_h">wenn nicht der Umstand einträte, daß er durch die Übersetzung der Quieszierung entgangen ist</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_3_2_116_h">Einfügung Ransonnets.</note>. Was den ausgeschiedenen Betrag von 157 f. anbelangt, meinte der referierende Minister, da Bücher als Lehrmittel den Professoren unentbehrlich sind, daß auch dieser Betrag zu berücksichtigen und dem Kopetzky ein Übersiedlungsbetrag in runder Summe von 700 f. zu bewilligen wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte sich für die Bewilligung des von [der] Buchhaltung liquidierten Betrages, das ist für 581 f., worin ihm der Minister des Inneren und der vorsitzende Minister Graf v. Buol-Schauenstein beitraten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> beharrte bei seinem Antrage auf Ah. Bewilligung von 700 f. und erhielt nur die Zustimmung des Justizministers, daher die Majora für die Ansicht des Finanzministers ausfielen<note type="footnote" n="10">Mit Ah. E. v. <date when="1853-05-02">2. 5. 1853</date> zum Vortrag Thuns v. <date when="1853-04-08">8. 4. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1342/1853</bibl>, wurde Kopetzky nach dem Antrag Thuns eine Entschädigung von 700ft. bewilligt,. über Kopetzky vgl. <bibl type="secondary">
                           <title>Österreichisches Biographisches Lexikon</title> 4, 115</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Pensionserhöhung für den Unterlehrer Franz Finta</head>
                  <p>Die vom Grafen Thun weiter angetragene Pensionserhöhung von 60 f. auf 85 f. für den erblindeten, ganz vermögenslosen Unterlehrer zu Csik-Szereda in Siebenbürgen, namens Franz Finta, für welche zu stimmen das Finanzministerium nur an dem Umstande Bedenken nahm, daß sein Gesuch nicht der Ah. Bezeichnung gewürdiget ist, erhielt nun die Zustimmung des Finanzministers, daher in dieser Beziehung kein Anstand mehr besteht. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Aufhebung des Heimfallsrechtes der geistlichen Würdenträger in Ungarn</head>
                  <p>Bezüglich der von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Justiz</rs>
                     </hi> in der Konferenzsitzung vom 23. April d. J.<note type="footnote" n="11">MK. v. <date when="1853-04-23">23. 4. 1853</date>/11.</note> zur Sprache gebrachten Aufhebung des Heimfallsrechtes der höheren geistlichen Würdenträger in Ungarn und seinen ehemaligen Nebenländern auf Prädialgüter bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi>, daß nach Aufhebung der Avitizität und Einführung des ABGB. in diesen Ländern<note type="footnote" n="12">Dies geschah mit Ah. E. v. <date when="1852-11-29">29. 11. 1852</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 246/1852</bibl>; über die Avitizität vgl. MK. v. <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, Anm. 11.</note> nur die Frage entstehen könnte, ob das Heimfallsrecht auf diese Güter künftig den höheren geistlichen Würdenträgern oder dem Fiskus zustehen soll. Da die Besitzer der Prädialgüter künftig freie Disposition darüber erhalten, so sei diese Frage von keinem besonderen praktischen Werte, weil das Heimfallsrecht auf diese Güter niemals oder nur in äußerst seltenen Fällen eintreten wird. Die finanzielle Frage trete hier also ganz in [den] Hintergrund, <pb n="76" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s76.pdf"/>und es würde sich nur noch um die prinzipielle Frage handeln, soll das Heimfallsrecht den höheren geistlichen Würdenträgern oder dem Fiskus gebühren. Gegen den diesfalls gestellten alternativen Antrag des Justizministers, dem sich die übrigen Konferenzglieder anschlossen, findet der Minister Graf Thun nichts zu erinnern, würde aber von seinem Standpunkte aus lieber dem zweiten Modus beitreten<note type="footnote" n="13">Über das Heimfallsrecht vgl. auch MK. v. <date when="1852-11-30">30. 11. 1852</date>, Anm. 3, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z68" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z68.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18521130-P-0068.xml">ÖMR. III/1, Nr. 68</ref>
                        </bibl>. Im Vortrag K. Krauß' v. <date when="1853-04-14">14. 4. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1256/1853</bibl>, wurden die Besitzer der Prädialgüter, welche von der Krone im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit verliehen wurden, genannt: der Erzbischof von Gran, die Bischöfe von Agram und Raab, das Domkapitel von Raab und der Erzabt von Martinsberg. Mit Ah. E. v. 20.6. 1853 wurde eine Entscheidung vertagt und ein Reproduzieren des Vortrags verlangt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Gebühren für die zur Eintreibung der direkten Steuern verwendete Militärmannschaft</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> brachte die gepflogene Verhandlung mit dem Kriegsministerium und dem Ministerium des Inneren über die Gebühren für die zur Eintreibung der direkten Steuern verwendete Militärmannschaft und die diesfalls, zu erlassende kaiserliche Verordnung der genannten drei Ministerien zur Kenntnis der Ministerkonferenz<note type="footnote" n="14">Über die Meinung des Kriegsministers und des Innenministeriums in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 10561/1852</bibl>, und in der Note des Kriegsministeriums an das Finanzministerium v. <date when="1852-12-27">27. 12. 1852</date>, <quote>ebd., Präs. 207/1853</quote>.</note>.</p>
                  <p>Die Hauptbestimmungen dieser Verordnung sind: Die Zulage oder Gebühr, welche der säumige Steuerpflichtige an die zur Exekution kommandierte Mannschaft zu entrichten hat, wird auf 3 Kreuzer Konventionsmünze bestimmt. Früher wurden nach den Provinzen 6 Kreuzer Wiener Währung und 6 Kreuzer Konventionsmünze entrichtet, und wenn ein Unteroffizier kommandiert wurde, diesem mehr gezahlt. Künftig sollen aber allgemein und überall nur 3 Kreuzer entrichtet werden. Nebst dieser Gebühr hat der Exekut dem Exequenten Obdach und die Mittagskost unentgeltlich zu besorgen. Jetzt wurde zwar auch die Kost verabreicht, es war aber keine Schuldigkeit, was es künftig sein soll. Auf dem Marsche ist der Mannschaft Quartier gegen Vergütung der gesetzlichen Gebühr zu leisten. In jenen Kronländern, wo vierwöchentliche Exekution besteht, wird sie auf vierzehn Tage beschränkt, es hat aber nach sieben Tagen die Verdopplung der Gebühr einzutreten. Die bisher abgeforderten und an das Ärar abgegebenen sogenannten blinden Exekutionsgebühren, wenn z. B. bei zehn oder mehr Steuerrückständlern nur zwei Mann als Exequenten eingelegt werden, haben künftig dem Exekutionsfonds zuzufließen. Auch wird bei solchen blinden Exekutionen die Vorsorge getroffen werden, daß die der Mannschaft gebührende Kost per turnum beigestellt werde.</p>
                  <p>Gegen die Erlassung dieser Verordnung wurde von Seite der Konferenz nichts zu erinnern gefunden<note type="footnote" n="15">Die Anträge wurden dem Kaiser mit Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-04-25">25. 4. 1853</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 8556/1853</bibl>, vorgelegt; als Beilagen die Verordnung des Armeeoberkommandos, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Inneren v. <date when="1853-05-30">30. 5. 1853</date> und <date when="1853-06-25">25. 6. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 117/1853</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_2_116_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Organisierung der Kontrollbehörden (= Sammelprotokoll Nr.117)</head>
                  <p>Derselbe Minister setzte hierauf den in der Konferenz vom <date>23. April d. J.</date> begonnenen Vortrag über die Anträge des Präsidenten des Generalrechnungsdirektoriums vom 10. Juni und 17. [sic!] Juli 1852 wegen Organisierung der <pb n="77" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2-pdf.xml%23a3-b2_einzelseiten/a3-b2_s77.pdf"/>Buchhaltungen und des Generalrechnungsdirektoriums fort, worüber das Nähere in dem besonderen darüber aufgenommenen Protokolle vorkommt<note type="footnote" n="16">Siehe MK. v. 23. und <date when="1853-04-26">26. 4. 1853</date> (= Sammelprolokoll Nr.117).</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1853-04-27">27. April 1853</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1853-05-04">4. Mai 1853</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>