Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Se. Majestät der Kaiser
sprachen die Ah. Willensmeinung aus, die Ansichten Ah. Ihrer Minister über einige Anträge zu vernehmen, welche teils die
A) Die Enthebung des griechisch-nichtunierten Bischofs Mutibarich von seiner kirchlichen Würde, zu welcher er offenbar nicht die nötigen Eigenschaften besitzt.
Der
Kultusminister
äußerte, daß er, überzeugt von der Unfähigkeit des Mutibarich, bereits Schritte gemacht habe, ihn zu einer „freiwilligen Resignation“ zu bestimmen.
bereits früher durch sein Benehmen als Bischof bei der Bevölkerung unbeliebt gewordenen, bei dem wegen Diebstahls gegen Aloisia Gentiluomo vor dem Schwurgerichte in Wien abgeführten Prozesse kompromittierten und in seiner Stellung unhaltbar gewordenen Bischofs Mutibarichwurden erst mit Ah. E. v.
B) Festsetzung einer Kongrua von 300 fl. jährlich für die griechisch-nichtunierten Pfarrer.
Der
Kultusminister
äußerte, daß eine bessere Dotation allerdings eine unerläßliche Bedingung sei, um den griechischen Kuratklerus in wissenschaftlicher und moralischer Beziehung auf eine höhere Stufe zu bringen. Der Minister habe sich bereits mit dieser Frage beschäftigt und glaube, den Mehraufwand auf 20.000 bis 23.000 fl. jährlich anschlagen zu können. Nach seiner Meinung dürfte aber die Kongrua von 300 fl. nur jenen Pfarrern zuzusichern sein, welche ein gewisses Maß wissenschaftlicher Bildung ausweisen, da dies der wirksamste Sporn sowohl für die jungen Kleriker als für die bereits bestellten Pfarrer sein werde, sich die verlangte Bildung anzueignen. Denjenigen Pfarrern, welche entweder keinen Willen oder keine Fähigkeit haben, sich höher auszubilden, dürfte aber keine höhere Kongrua als 200 fl. zu bewilligen sein, da eine weitere Vermehrung ihres Einkommens keine Vorteile in kirchlicher Beziehung verspricht. Minister Graf Thun wird demnächst über diesen Gegenstand au. Vortrag erstatten
Der
Kultusminister
äußerte hierüber, daß ein Fonds zu diesen allerdings notwendigen Baulichkeiten dann vorhanden wäre, wenn jene 40.000 fl., welche an dem Ärarialzuschusse für die dalmatinischen Gemeindeauslagen im Jahre 1853 reduziert wurden, neuerdings flüssiggemacht werden möchten und dabei der Grundsatz ausgesprochen würde, daß auch die griechisch-nichtunierten Kirchen und Pfarrhöfe aus Gemeindemitteln zu erhalten wären. Der
D) Verbesserung der griechisch-nichtunierten Klerikalschule in Zara und Errichtung von Stipendien für die jene Schule besuchenden Kleriker aus Bosnien und Montenegro.
Der
Kultusminister
bemerkte, daß zur Umgestaltung dieser Schule gleich nach der Bestellung eines tauglichen Bischofs statt Mutibarich werde geschritten werden können. Die Systemisierung einer Anzahl von Stipendien, etwa a 80 ß. jährlich, für Montenegriner und Bosniaken werde von der Ah. Gnade abhängen. Ob aber Kleriker aus Montenegro sich in Zara einfinden werden, hänge hauptsächlich davon ab, in welchen bischöflichen Sprengel dieses Land fallen wird. Werde der Bischof von Zara dort Oberhirt, so sei der Besuch von Montenegriner Klerikern gesichert
Statuten für den Franz-Joseph- Verein zur Errichtung und Herstellung der Reparatur benötigenden Kirchen und Kapellen römisch-katholischen und griechisch-nichtunierten Ritus in Bosnien und Herzegowina, o. D.
E) Wiederaufbau der in Montenegro während des Krieges zerstörten Kirchen und Ortschaften auf Kosten des österreichischen Staatsschatzes.
F) Verleihung Ah. Geschenke an momenegrinische Primaten, um sich dortlands Einfluß zu sichern.
Über diesen Punkt gedenken Se. Majestät Allerhöchstsich vom FML. Mamula nähere Anträge erstatten zu lassen.
G) Aufhebung der zwischen Montenegro und Cattaro bestehenden Zollschranken.
Der
Finanzminister
bemerkte, es könne sich hiebei wohl nur um die Transitogebühren von montenegrinischen Gütern bei der Durchfuhr an die österreichische Seeküste handeln. Diese Gebühren seien ein Objekt von geringer Bedeutung, und es könne österreichischerseits leicht darauf verzichtet werden.
H) Aufnahme von Montenegro in die Diözese von Zara mit der Verpflichtung für den Bischof, jährlich einige Monate in Castelnuovo
Zara
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Se. Majestät geruhten zu bemerken, daß diese Maßregel am passendsten über Einschreiten des Fürsten Danilo getroffen werden könnte und FML. Mamula Ah. beauftragt werden wird, ein solches Einschreiten im konfidentiellen Wege zu provozieren.
I) Abhaltung des Fürsten von Montenegro von Gewaltschritten und Willkürlichkeiten.
Dies könnte, wie
Minister Graf Buol-Schauenstein
bemerkte, am besten durch den Einfluß eines in Cetinje zu bestellenden österreichischen Agenten geschehen. Bevor man jedoch dazu schreitet, dürfte abgewartet werden, bis sich die Verhältnisse dortlands mehr geklärt haben
Se. Majestät der Kaiser
geruhten, hierauf einen Vortrag des Feldmarschalls Grafen Radetzky verlesen zu lassen, worin er darauf anträgt, daß die deutsche Sprache im lombardisch-venezianischen Königreiche in den niederen Schulen, den Universitäten und den Ämtern obligatorisch eingeführt werde
Der
Minister des Inneren
bemerkte, diese Frage sei bei seinem Ministerium schon mehrmals, und zwar zuletzt über Anregung des Feldmarschalls, in Verhandlung gebracht worden, ohne daß es jedoch bisher zu einem praktischen Ergebnis geführt hat. Beamte, welche deutsch und italienisch fertig konzipieren, seien unter den einheimischen Beamten im lombardisch-venezianischen Königreiche beinahe gar nicht zu finden. Auch unter der studierenden Jugend sei die Kenntnis des Deutschen sehr wenig verbreitet. Es fehle an Lernenden sowie an Lehrern. Wollte man daher schon jetzt die Anstellung und das Avancement im Zivildienste von der Kenntnis des Deutschen abhängig machen, so komme diese Maßregel einer förmlichen Sperrung beinahe gleich. Dies würde aber selbst in dienstlicher Beziehung bedenklich sein. Andererseits kommt zu erwägen, daß die Kenntnis des Deutschen für die Beamten der Zentralstellen in Mailand, Verona und Venedig wohl nützlich, für die unteren Beamten der Präturen, der Distriktskommissariate, unteren Finanzbehörden etc. aber entbehrlich sei – was auch der Justizminister bestätigte. Vor allem komme es daher wohl darauf an, dafür zu sorgen, daß die 10mbardisch-venezianischeJugend Deutsch lerne. In dieser Beziehung wolle der Minister des Inneren mit dem Unterrichtsministerium in Verhandlung treten und sonach die au. Anträge in dieser Angelegenheit erstatten. Übrigens bemerkte der Minister des Inneren, daß er die in Frage stehende, vom Feldmarschall angeregte Verhandlung in Zusammenhang mit der von Sr. Majestät aufgetragenen Begutachtung der näheren Bestimmungen über die Bedingungen zur Erlangung eines Staatsdienstes namentlich in der politischen und judiziellen Sphäre gebracht habe, worüber die Arbeiten im Ministerium des Inneren und der Justiz im Gange sind und ehestens zum Abschlusse gebracht werden dürften. Hiebei wird sich auch die geeignete Gelegenheit ergeben, die Sprachfrage im allgemeinen und insbesondere in Italien auf angemessene Weise zur Lösung zu bringen.