Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Justizminister
referierte über das Begnadigungsgesuch für den wegen Teilnahme an der ungrischen Revolution am 1. [sic!] September 1851 zu sechsjährigem Festungsarrest verurteilten vormaligen Güterdirektor und Bürgermeister Martin Haczell
Nachdem derselbe an seiner ohnehin im Gnadenwege auf sechs Jahre gemilderten Strafe nicht viel über ein Jahr abgebüßt hat, so hielt es der Justizminister gegenwärtig für nicht an der Zeit, auf eine Milderung weiter einzuraten. Die Konferenz war mit dieser Ansicht einverstanden.
Paul Madocsány, Gutsbesitzer, gewesener Regierungskommissär der revolutionären Regierung in Ungern, ist wegen Hochverrats verurteilt und seine Strafe im Wege der Gnade mit sechs Jahren Festungsarrest bemessen worden
Da seine Beteiligung an der Revolution keine unbedeutende war, er auch noch nicht lange in der Strafe sich befindet, so erklärte der Justizminister in Übereinstimmung mit dem III. Armeekommando nur auf die Zurückweisung des zugunsten Madocsánys eingebrachten Begnadigungsgesuchs antragen zu können, womit die Konferenz einverstanden war.
Das Gnadengesuch für den katholischen Pfarrer Michael Hunyor erkannte die Konferenz, einstimmig mit dem vortragenden
Justizminister
, einer Berücksichtigung dermalen für unwürdig, weil Hunyor als katholischer Priester sich bei Beförderung revolutionärer Zwecke in Wort und Tat als warmer Anhänger der Revolutionspartei gezeigt hat, verhältnismäßig sehr milde behandelt, nämlich nur zu zweijährigem Festungsarreste verurteilt worden ist und sich erst drei Monate in der Strafe befindet
wurde die Beratung über den vom
Minister des Inneren
vorgetragenen Entwurf eines Patentes in betreff der Ablösung und Regulierung der Holzungs- und Weiderechte,