Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Justizminister
brachte zum Vortrage den von ihm unterm 13. d. M., KZ. 672, MCZ. 571, Sr. Majestät vorgelegten Antrag a) die, statt der bisherigen sehr unrichtigen, neu zustande gebrachte richtige Übersetzung der Wechselordnung vom
Die Konferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern
Der
Justizminister
referierte über das Ansinnen des Chefs der Obersten Polizeibehörde wegen einiger Maßregeln zur Beförderung der Untersuchungen über die in Ungern sich häufenden Kreditspapierverfälschungen. Unter diesen Maßregeln wird als die notwendigste und ergiebigste die Zentralisierung der Untersuchungen in der Hauptstadt des Landes bezeichnet.
Der Justizminister verkannte nicht die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßregel, ihre Ausführung unterliegt aber in einem so großen Lande wie Ungern bei dem Bestande des mündlichen Schlußverfahrens bedeutenden Schwierigkeiten und Kosten. Alle Zeugen aus den entlegenen Teilen des Landes müßten nach Pest zitiert werden. Darum ist auch das Verbrechen der Kreditspapierverfälschung in der Strafprozeßordnung nicht mehr unter diejenigen aufgenommen worden, welche vor dem Landesgerichte der Hauptstadt verhandelt werden müssen
Die Konferenz war hiermit einverstanden, nur der
Kultusminister
würde die Genehmigung des Antrags des Polizeipräsidenten vorgezogen haben, weil die Wichtigkeit des Gegenstandes die bei der Ausführung jener Maßregel sich ergebenden Schwierigkeiten überwiegt und weil auch nach dem Strafgesetze von 1802 [sic!] die Untersuchungen über dieses Verbrechen immer von dem Kriminalgerichte der Haupstadt des Landes geführt werden mußten
Gegen diese Verfügungen ergab sich keine Erinnerung.
Der
Minister des Inneren
referierte über die von ihm im Einvernehmen mit dem Justizminister begutachteten Anträge Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneurs von Ungern über die Organisierung der fünf Statthaltereiabteilungen zu Pest, Preßburg und Oedenburg, Kaschau und Großwardein. Jede derselben soll von einem Vizepräsidenten und nach Bedarf als dessen Stellvertreter von einem Hofrate geleitet, jene in Oedenburg und Großwardein mit je fünf, die in Preßburg und Kaschau mit je sechs, Pest endlich mit sieben Statthaltereiräten, dann dem erforderlichen Konzepts-, Hilfs- und Kanzleipersonal ausgerüstet werden. Die Minister des Inneren und der Justiz erkennen diese Anträge für so mäßig, ja auf das äußerste Diensteserfordernis beschränkt, daß sie nicht umhin können, deren Annahme mit Hinblick auf eine in der Folge etwa als unumgänglich nötig sich darstellende Vermehrung vorderhand zu befürworten
Die Konferenz trat sofort diesen Anträgen behufs der Einholung der Ah. Genehmigung einstimmig bei
Schließlich wurde die Beratung des Gesetzentwurfs über das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen wieder aufgenommen, worüber ein besonderes Protokoll verfaßt wird