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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
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               <date when="1852-04-14">14. April 1852</date>–<date when="1853-03-13">13. März 1853</date>
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            <title level="a" type="desc" n="092">Sitzung 92</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b1-z92.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 1 14. April 1852–13. März 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1975">1975</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">560</idno>
                  <idno type="KZ">686 – (Prot. Nr. 13/1853)</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1853-02-12"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 14. 2.), Bach 15. 2., Thun, Baumgartner; abw. K. Krauß, Stadion.</orig>
               </item>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1853-02-14">1853-02-14</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1853-02-15">15. 2.</date>
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                     <surname>Stadion</surname>
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                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_92_1">Unterstützung für den Pastor Joseph Bory</ref>
               </item>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_92_3">Stand der Organisierungsarbeiten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_92_4">Besetzung der griechisch-nichtunierten Bistümer Werschetz, Arad, Temesvár und Ofen</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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   </teiHeader>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml#a3-b1_z92.pdf">
               <title type="num">Nr. 92</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, am <date when="1853-02-12">12. Februar 1853</date>
               </title>
            </head>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 14. 2.), Bach 15. 2., Thun, Baumgartner; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> K. Krauß, Stadion.</orig>
                  </item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">686 – (Prot. Nr. 13/1853)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1853-02-12">12. Februar 1853</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
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                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Unterstützung für den Pastor Joseph Bory</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Kultus und Unterricht Graf Leo v. Thun</rs>
                     </hi> brachte die Bewilligung einer jährlichen Unterstützung an den gewesenen Pastor der evangelischen Gemeinde zu Bukowka in Böhmen Joseph Bory zum Vortrag. Bory mußte wegen seines Alters und seiner Gebrechlichkeit von dem Bukowkaer Pastorate abtreten. Da derselbe kein Vermögen besitzt und nach dem im Jahre 1823 mit der Kirchengemeinde Bukowka bezüglich der Übernahme des Pastorates abgeschlossenen Vertrage keinen Anspruch auf einen Ruhegenuß von Seite der Gemeinde hat, so befindet er sich in einer sehr mißlichen Lage. Er wird als ein wahrhaft christlicher, in jeder Beziehung achtungswerter Mann geschildert, der durch viele Jahre ersprießliche Dienste im Pastorate geleistet hat. Auch hat sich derselbe durch seine häufige, bereitwillige und uneigennützige Aushilfe in den seelsorglichen und gottesdienstlichen Verrichtungen bei dem in Pardubitz stationierten k. k. Militär nicht unwesentliche Verdienste erworben. Der Statthalter von Böhmen hat bei diesen Umständen auf ein Gnadengehalt von 80 fr. jährlich für den genannten Pastor angetragen, und der Kultusminister Graf Thun erklärte sich in seiner Zuschrift an das Finanzministerium mit diesem Antrag einverstanden. Das Finanzministerium stimmte jedoch aus dem Grunde nicht bei, weil eine Ah. Aufforderung zu einem au. Vortrag in dieser Gnadensache nicht vorliege.</p>
                  <p>Bei der Besprechung hierüber in der Konferenz hat sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> gegen die Bewilligung eines jährlichen Gnadengehaltes an Bory wegen der daraus zu besorgenden, für den Staatsschatz nachteiligen Konsequenzen bestimmt ausgesprochen, war aber nicht dagegen, daß demselben bei den für ihn sprechenden Rücksichten und bei der im Zuge begriffenen Regelung der Verhältnisse der protestantischen Kirche überhaupt eine Gnadenaushilfe ein für allemal gewährt werde.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz stimmte dieser Ansicht bei und einigte sich darin, für den Pastor Bory auf eine Gnadenaushilfe von 120fr. bei Sr. Majestät au. anzutragen<note type="footnote" n="1">Ein entsprechender Antrag ist im Aktenbestand des HHSTA., Kab. Kanzlei, nicht auffindbar.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_92_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Auszeichnung für den Expeditsadjunkten Johann Lindmayer</head>
                  <p>Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner trug an, für den Expeditsdirektions­adjunkten der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion Johann Lindmayer, welcher mit Schluß dieses Monats sein 50. Dienstjahr vollendet und stets fleißig und gut gedient hat, teils zur Belohnung dieses noch immer mit Nutzen und mit Ersparung für das Ärar fortdienenden Beamten, teils zur Aufmunterung für andere Beamte zu einer gleichen Ausdauer im Dienste das goldene Verdienstkreuz mit der Krone von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten. Derselbe hat zwar, als er 40 Jahre diente, von Sr. Majestät eine Personalzulage von 300 fr. erhalten, allein diese ihm bereits zuteil gewordene Ah. Gnade dürfte nicht im Wege stehen, bei den von ihm weiter geleisteten zehnjährigen Diensten, ihm die gedachte Auszeichnung zu erwirken.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden<note type="footnote" n="2">Vortrag Baumgartners v. <date when="1853-02-01">1. 2. 1853</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 569/1853</bibl>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_92_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Stand der Organisierungsarbeiten</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> legte infolge der Ah. Entschließung vom <date when="1852-09-14">14. September 1852</date>, welche anordnet, daß mit dem Schlusse eines jeden Monats von den Ministern des Inneren und der Justiz im Wege der Konferenzen die Anzeige zu erstatten ist, wie weit die Vollzugsarbeiten der Organisierung sowohl bei den Ministerien als den übrigen Behörden gediehen sind<note type="footnote" n="3">Diese Ah. E. erfolgte zum Vortrag Kübecks v. <date when="1852-08-31">31. 8. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 29/1852</bibl>; vgl. auch MK. v. 18.9. 1852/II.</note>, die diesfälligen Berichte für den Monat Jänner d. J. diesem Protokolle bei, welche hier ehrfurchtsvoll angeschlossen werden<note type="footnote" n="4">Die Berichte liegen dem Originalprotokoll bei; siehe Beilagen Nr. 92 a und Nr. 92 b.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_92_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Besetzung der griechisch-nichtunierten Bistümer Werschetz, Arad, Temesvár und Ofen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Kultus und Unterricht Leo Graf v. Thun</rs>
                     </hi> referierte schließlich über die Resultate der in Karlowitz wegen Besetzung der griechisch-nichtunierten Bistümer von Werschetz, Arad, Temesvár und Ofen abgehaltenen Wahlsynode. Die Bistümer von Werschetz, Arad und Temesvar sind durch den Tod ihrer Oberhirten und das Bistum von Ofen durch die von Sr. Majestät Kaiser Ferdinand 1. im Jahre 1848 verfügte und von Sr. jetzt regierenden Majestät unterm <date when="1850-09-22">22. September 1850</date> Ah. genehmigte Übersetzung des Bischofes Platon Athanaczkovicz in die griechisch-nichtunierte Diözese von Bacs bereits seit mehreren Jahren erledigt<note type="footnote" n="5">Die Verfügung Kaiser Ferdinands I. stammt v. <date when="1848-06-20">20. 6. 1848</date>; der Akt – ehemals im Bestand der Staatskonferenz des <quote>HHSTA.</quote> fehlt; die Ah. E. v. 22.9.1850 zum Vortrag Bachs v. <date when="1850-09-14">14. 9. 1850</date>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3787/1850</bibl>.</note>. Mit Ah. Entschließung vom <date when="1852-10-05">5. Oktober 1852</date> geruhten Se. Majestät wegen Wiederbesetzung dieser vier Bistümer die Abhaltung einer bischöflichen Wahlsynode zu Karlowitz Ag. zu bewilligen und als lf. Kommissär bei derselben den Zivil- und Militärgouverneur der serbischen Woiwodschaft und des Temescher Banats FML. Grafen v. Coronini zu bestimmen<note type="footnote" n="6">Diese Ah. E. erfolgte zum Vortrag Thuns v. <date when="1852-09-13">13. 9. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3062/1852</bibl> (publiziert in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18521025">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1852-10-25">25. 10. 1852</date>, A.</bibl>).</note>. Nach dem Bericht dieses lf. Kommissärs waren zu der Synode nebst dem Patriarchen Rajacsich die eingeladenen Bischöfe von Karlstadt, Pakrac, Bacs, Siebenbürgen und Dalmatien erschienen. Der Bischof der Bukowina hat <pb n="473" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s473.pdf"/>sich wegen Alters und Gebrechlichkeit nicht eingefunden. Diese Synode wurde durch den lf. Kommissär unterm <date when="1852-11-08">8. November 1852</date> eröffnet und am <date when="1852-11-12">12. November 1852</date> geschlossen. Auf dieser Synode hat der Patriarch Metropolit den griechisch- nichtunierten Bischöfen von Siebenbürgen, Dalmatien und der Bukowina das Stimmrecht beanständet. Er ging dabei von der Ansicht aus, es könnten die benannten Bischöfe nur dann zur Wahlsynode zugelassen werden, wenn festgestellt würde, daß künftig auch die Besetzung dieser Bistümer nicht anders als auf Grundlage der Wahl der versammelten Bischöfe im Sinne der Kirchensatzungen stattfinden solle. Der Patriarch behauptete weiter, daß diese Bischöfe noch bei keiner Wahl intervenierten und daß insbesondere der Bischof in Siebenbürgen Gedeon Nikitics bei der im Jahre 1786 abgehaltenen Synode zwar erschienen, jedoch auf derselben nicht bei der Wahl der Bischöfe, sondern bloß bei den Verhandlungen wegen Verminderung der Zahl der Feiertage tätig gewesen sei. Der lE. Kommissär fand sich bestimmt, obschon gegen diese Ansicht des Patriarchen Anstände von Seite der Bischöfe gemacht wurden und auch Graf v. Thun es für zweckmäßiger gehalten haben würde, wenn der lf. Kommissär, statt den Prätentionen des Metropoliten nachzugeben, im Weigerungsfalle die Aufhebung der Synode in Aussicht gestellt hätte, die Wahlverhandlung mit Ausschluß der griechisch-nichtunierten Bischöfe von Siebenbürgen und Dalmatien, jedoch nur unter dem ausdrücklich Sr. Majestät vorbehaltenen Rechte der allenfälligen Annulierung der Verhandlungen wegen der mangelnden Stimmen der Bischöfe von Siebenbürgen und von Dalmatien und mit der weiteren Bedingung zu gestatten, daß die beiden von der Wahlsynode ausgeschlossenen Bischöfe von Hermannstadt und Zara den Sitz bei dem Skrutinium bewahren und ihre Stimmen ihm abgesondert übergeben sollten. Dieses Auskunftsmittel wurde von der Synodalversammlung angenommen und sonach die Bischofswahl unter dem Vorsitz des Patriarchen und der Mitwirkung der drei Bischöfe von Karlstadt, Neusatz und Pakrac zustande gebracht, ohne daß auf der Synode selbst ein weiterer Widerspruch oder Anstand vorgekommen wäre. Die Synode hat für das erledigte Bistum in Temesvar den Archimandriten und Administrator des Bistums Werschetz Samuel Maschirevics, für Werschetz den Archimandriten Emilian Kengyelatz, für Arad den Archimandriten Prokopius Ivacskovics und für Ofen den Archimandriten Arsenius Sztojkovics einstimmig in Antrag gebracht.</p>
                  <p>Nachdem der referierende Minister Graf Thun diesen Sachverhalt dargestellt hatte, ging er zur Erörterung und Begutachtung der Fragen über, ob die Einsprache, welche der Metropolit Rajacsich gegen die Stimmführung der Bischöfe von Hermannstadt, Zara und Czernowitz bei der Bischofswahl gemacht hat, im Rechte gegründet war oder nicht, dann ob das Resultat der Synode selbst, nämlich die Wahl der Bischöfe, Ah. zu genehmigen sei oder nicht. Was die erste Frage anbelangt, erklärte der Minister Graf Thun, daß nach staatsrechtlichen und Kirchensatzungen der nichtunierten Griechen in Österreich der Erzbischof Rajacsich zu der erwähnten Einsprache keine Berechtigung hatte. Nach den Satzungen der griechisch-orientalischen Kirche haben nämlich alle Bischöfe einer Kirchenprovinz über Einberufung ihres Metropoliten an einem bestimmten Orte zusammenzukommen und die Kandidaten für die Bistümer zu wählen. <pb n="474" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s474.pdf"/>Die Bischöfe sind, wenn nicht Krankheit, hohes Alter oder zu große Entfernung sie hindern, zu erscheinen verpflichtet, und die Nichterschienenen haben durch einen anwesenden Bischof ihr Votum abzugeben. Zur Giltigkeit einer jeden Wahlversammlung ist die Anwesenheit von wenigstens 3 Bischöfen der Kirchenprovinz erforderlich. Die von den österreichischen Regenten den eingewanderten griechisch-nichtunierten Serben erteilten und später bestätigten Privilegien erstreckten sich auch auf die so gearteten Bischofswahlen<note type="footnote" n="7">Gemeint sind vor allem jene Privilegien, die Leopold I. 1690 den in das österreichische Staatsgebiet eingewanderten Serben erteilte, weiters die Privilegien Maria Theresias von 1777 und 1779, Josephs II. von 1782 und die <quote>Systema consistoriale</quote>; vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Viroszil</author>, Staatsrecht der Ungarn 2, 32 und 35</bibl>; über die Rechte der Griechisch- Orthodoxen im österreichischen Kaiserstaat <quote>ebd., 32-39</quote>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schwicker</author>, Politische Geschichte der Serben in Ungarn 12–357</bibl>.</note>. Daß in diesen Privilegien und Gesetzen bloß von der Teilnahme der im Königreiche Ungarn eingesetzten Bischöfe an der Wahlsynode die Rede ist, findet seine Erklärung darin, daß damals im Umfange der österreichischen Monarchie sich keine anderen griechisch- nichtunierten Bischöfe befanden. Übrigens stehe die Tatsache fest, daß die griechisch-nichtunierten Bistümer in Siebenbürgen, Bukowina und Dalmatien, wie sie nach und nach entstanden sind, der Kirchenprovinz des Metropoliten in Karlowitz einverleibt wurden und daß die betreffenden Bischöfe unter dem genannten Metropoliten auf die nämliche Art stehen wie alle übrigen nichtunierten Bischöfe, daß sie seine Suffragane sind und als solche als Mitglieder der Synode anerkannt werden müssen. Der Umstand, daß sie ohne Antrag einer Synode von Sr. Majestät ernannt werden, kann ihrem kirchlichen Rechte, an der Wahlsynode teilzunehmen, in keiner Weise Eintrag tun. In Absicht auf die Frage, ob ungeachtet der erwähnten Einsprache des Patriarchen die vorgenommene Wahl der Bischöfe als giltig anzunehmen sei, bemerkte der Minister Graf Thun, daß nach der Äußerung des lf. Kommissärs von der Synode nur solche Individuen namhaft gemacht worden seien, gegen welche sich durchaus nichts einwenden lasse.</p>
                  <p>Bei dem Umstande nun, daß der Ausfall der Wahl hiernach als günstig angesehen werden muß, daß die lange Erledigung einiger Diözesen, wodurch ihr Zustand bereits bedeutend gelitten haben soll, ihre baldige Besetzung wünschenswert erscheinen macht und bei der Wahl nebst dem Vorsitzenden drei Bischöfe anwesend waren, daher formell in dieser Beziehung der Vorschrift genüge geschehen ist, erachtet der Minister Graf Thun, daß dem Resultate der Wahlsynode Folge zu geben wäre und daß sonach bei Sr. Majestät au. anzutragen sein dürfte, die Archimandriten Samuel Maschirevics für Temesvár, Emilian Kengyelatz für Werschetz, Prokop Ivacskovics für Arad und Arsenius Sztojkovics für Ofen als Bischöfe Ag. zu ernennen.</p>
                  <p>Der referierende Minister bemerkte weiter, daß bei der Synode auch das Gesuch des griechisch-nichtunierten Bischofs zu Karlstadt Eugen Joannovics um Übersetzung in die Temesvarer Diözese zur Sprache gekommen sei. Bei der Verhandlung hierüber waren, da der Betroffene abtreten mußte, nebst dem Patriarchen nicht mehr drei Bischöfe zugegen, deren gleichzeitige Anwesenheit zum giltigen Bestande einer Wahlsynode doch notwendig ist. Da nun diese Zahl nicht vorhanden <pb n="475" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s475.pdf"/>und die Synode demnach nicht mehr beschlußfähig war, vorzüglich aber, weil Se. Majestät mit Ah. Kabinettsschreiben vom <date when="1851-06-26">26. Juni 1851</date>
                     <note type="footnote" n="8">Ah. E. zum Vortrag Thuns v. 24. 6.1851, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2139/1851</bibl>.</note> auszusprechen geruht haben, daß die bisher allzuhäufig geschehenen Übersetzungen von griechisch- nichtunierten Bischöfen aus einer in die andere Diözese mit wesentlichen Nachteilen verbunden sind und daß solche künftig nur dann stattfinden sollen, wenn es besondere Umstände im Interesse der Kirche erheischen, welche aber nach der Ansicht des Referenten Grafen Thun hier nicht eintreten, so glaubte derselbe auf die Bewilligung der in der Rede stehenden Übersetzung nicht antragen zu sollen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte bei der hierüber erfolgten Abstimmung, daß es in mehreren Beziehungen wünschenswert gewesen wäre, wenn die in der Rede stehenden Bischofswahlen die Möglichkeit dargeboten hätten, den Bischof Schaguna aus Siebenbürgen und den Bischof Mutibarich aus Dalmatien in eine andere griechisch-nichtunierte Diözese zu übersetzen. Schaguna wirke in Siebenbürgen im schismatischen Geiste und unterhalte die Spaltung zwischen den <ref xml:id="fn_3_1_92_a">unierten und nichtunierten Romanen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_1_92_a">Korrektur a-a Waceks aus <quote>Romanen und Griechen</quote>.</note>. Da er sich in Siebenbürgen einen großen Einfluß auf die öffentliche Meinung zu verschaffen wußte, so wäre es, meinte der Minister des Inneren, politisch allerdings wünschenswert, wenn er aus Siebenbürgen weg in eine andere griechisch-nichtunierte Diözese versetzt werden könnte. Ähnliche Rücksichten würden auch für die Übersetzung des Bischofs Mutibarich aus Dalmatien sprechen<note type="footnote" n="9">Über Mutibarich vgl. MK. v. <date when="1852-03-26">26. 3. 1852</date>/I.</note> Der Minister des Inneren verkannte übrigens die Schwierigkeiten nicht, welche sich den erwähnten Übersetzungen entgegenstellen würden, weil die Diözesen, in welche sie übersetzt werden könnten, meistens geringer dotiert sind als ihre gegenwärtigen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> fügte bei, daß durch die Übersetzung des Schaguna nach Ungarn nichts gewonnen würde. Ungarn und Siebenbürgen sind Nachbarländer, und Schaguna könnte von Ungarn nach Siebenbürgen gleichfalls in seinem Geiste forteinwirken, <ref xml:id="fn_3_1_92_b">so wie er gegenwärtig von Siebenbürgen aus offenbar den romanischen Agitationen in Ungarn nicht fremd ist. Es würde sonach höchstens durch seine Übersetzung erzielt werden, daß sein Einfluß in Siebenbürgen schwächer und dagegen in Ungarn mächtiger würde</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_1_92_b">Einfügung b-b durch Thun.</note>. Ferner sei eine Übersetzung in formeller Hinsicht kaum möglich, weil darum nicht angesucht wurde und Übersetzungen gegen den Willen der Beteiligten noch niemals stattgefunden haben. Nebstdem sei die oberwähnte Ah. Entschließung vom <date when="1851-06-26">26. Juni 1851</date> wegen Beschränkung der Übersetzungen pflichtschuldig zu beachten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> glaubte nur auf die oberwähnten politischen Rücksichten aufmerksam machen zu sollen, fand übrigens, wenn den angedeuteten Übersetzungen unübersteigliche Hindernisse im Wege stehen sollten, gegen die Anträge des Grafen Thun weiter nichts zu erinnern, mit welchem sich auch die übrigen Stimmführer der Konferenz vereinigten.</p>
                  <p>
                     <pb n="476" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s476.pdf"/>Übrigens ist noch beschlossen worden, Se. Majestät au. zu bitten, über diesen Gegenstand die Ah. Schlußfassung bald hinabgelangen zu lassen, damit die schon lange verwaisten griechisch-nichtunierten Diözesen nicht länger ihrer Vorsteher und Leiter entbehren<note type="footnote" n="10">Vortrag Thuns v. <date when="1853-02-06">6. 2. 1853</date>, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 523/1853; in der Ah. E. v. <date when="1853-03-09">9. 3. 1853</date> rügte der Kaiser das Benehmen des Patriarchen und bestimmte, ihm <quote>unter Nachweisung der Grundlosigkeit seiner Einwendungen Mein Mißfallen über sein Benehmen zu erkennen zu geben und die Vorsorge zu treffen, daß für die Zukunft eine solche Anmaßung in die gebührenden Schranken zurückgewiesen werde</quote>; außerdem wurde die von Bischof Joannovics angestrebte Transferierung nicht gestattet, <quote>weil dieselbe nicht durch wirkliche kirchliche Rücksichten geboten sei</quote>; die Verfügungen bezüglich der anderen in der Ministerkonferenz besprochenen Ernennungen werden nach den gestellten Anträgen getroffen.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1853-02-14">14. Februar 1853</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1853-02-18">18. Februar 1853</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
            <div type="appendix">
               <ab>
                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-3-01-0-18530206-P-0092a.xml">Beilage: MRP-1-3-01-0-18530206-P-0092a.xml</tei:ref>
                    </ab>
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         <div type="appendix">
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                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-3-01-0-18530207-P-0092b.xml">Beilage: MRP-1-3-01-0-18530207-P-0092b.xml</tei:ref>
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