Reinschrift Quellen:
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
.
Der vorsitzende Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf v. Buol-Schauenstein brachte das soeben an ihn herabgelangte Ah. Kabinettsschreiben zur Kenntnis der Ministerkonferenz, womit Se. Majestät mit Beziehung auf das Ah. Kabinettsschreiben vom
Der
Minister des Inneren
bemerkte, daß – obgleich die Organisierung der Behörden noch nicht beendigt ist und es zu wünschen gewesen wäre, diese zustande gebracht zu haben, bevor die Begutachtung des oberwähnten Gegenstandes mit der nötigen Gründlichkeit und Vollständigkeit gepflogen werden kann, die angetragene Organisierung der Rechnungsbehörden voraussichtlich auch nicht unbedeutende Mehrauslagen den Finanzen verursachen dürfte – bei dem im Mittel liegenden Ah. Befehl nunmehr die Beratung und Begutachtung über die Stellung und Organisierung der Rechnungsbehörden nach Maßgabe der bisher vorliegenden Nachweisungen vorgenommen werden müsse. Zu diesem Ende machte er mit der Bemerkung, daß er seinerseits Materialien über diesen Gegenstand vorbereitet habe, die von der Konferenz gebilligte Motion, es möchten die in dieser Sache einzuhaltenden Prinzipien im Einvernehmen mit dem dabei zunächst und am meisten interessierten Finanzminister beraten und festgestellt werden, worauf dann der Gegenstand zur Schlußberatung gebracht werden wird
Der Akademische Senat der Universität Olmütz unterstützte den Antrag des dortigen rechts- und staatswissenschaftlichen Professorenkollegiums, dem Statthalter von Mähren Grafen Lazanzky das Ehrendiplom eines Doktors der Rechte der Olmützer Universität mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät, welche zu solchen Auszeichnungen erforderlich ist, verleihen zu dürfen. Die dafür geltend gemachten Gründe sind: die vielfältigen Verdienste des Grafen Lazanzky, die wiederholte Anerkennung derselben durch Verleihung von Orden, die Ernennung desselben zum Statthalter von Mähren und seine vollkommene wissenschaftliche Ausbildung im Gesamtgebiete der Rechts- und Staatswissenschaften.
Der
Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun
nimmt bei diesen Verhältnissen keinen Anstand, auf die erwähnte Ah. Bewilligung bei Sr. Majestät au. anzutragen, worin ihm die Ministerkonferenz einstimmig beigetreten ist
Der
Minister des Inneren
brachte hierauf den Entwurf eines kaiserlichen Patents zur Durchführung der Grundentlastung und Regelung der Urbarial- und der ihnen verwandten Besltzverhältnisse in den Königreichen Kroatien und Slawonien zum Vortrage, worüber ein eigenes Protokoll aufgenommen worden ist