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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
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               <date when="1852-04-14">14. April 1852</date>–<date when="1853-03-13">13. März 1853</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="024">Sitzung 24</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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                  <surname>Heindl</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b1-z24.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 1 14. April 1852–13. März 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1975">1975</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">213</idno>
                  <idno type="KZ">2565 – (Prot. Nr. 23½/1852 = Heft 1, und 23/1852 = Heft 2)</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1852-07-06"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>2 Hefte; RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; anw. Bach, Thinnfeld, K. Krauß; die BdE. fehlt auf dem Mantelbogen und wurde auf den Einzelheften vorgenommen; abw. Baumgartner, Csorich, Thun, Stadion.</orig>
               </item>
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                     <surname>Bach</surname>
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                     <surname>Thun</surname>
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                     <surname>Stadion</surname>
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            </listPerson>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="0">Heft 1</num>
                  </label>
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               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_24_1">Die Sichtungsoperate der Kriegsgerichte in Ungarn und Siebenbürgen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="0">Heft 2</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_24_0"/>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_1_24_2">Strafprozeßordnung</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
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         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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         <div xml:id="MRP-1-3-01-0-18520706-P-0024" ana="a3-b1-z24">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml#a3-b1_z24.pdf">
               <title type="num">Nr. 24</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1852-07-06">6. Juli 1852</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>2 Hefte; <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Bach, Thinnfeld, K. Krauß; die <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt auf dem Mantelbogen und wurde auf den Einzelheften vorgenommen; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Baumgartner, Csorich, Thun, Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2565 – (Prot. Nr. 23½/1852 = Heft 1, und 23/1852 = Heft 2)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1852-07-06">6. Juli 1852</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
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                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>Heft 1 </num>
                     </label>
                  </head>
                  <p/>
                  <p>BdE. (Buol 7. 7.), Bach 10. 7., Thinnfeld, K. Krauß.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_24_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Die Sichtungsoperate der Kriegsgerichte in Ungarn und Siebenbürgen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte a) über die von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzoge Albrecht, Militär- und Zivilgouverneur für Ungarn, vorgelegten Sichtungsoperate der k. k. Kriegsgerichte in Pest-Ofen, Kaschau, Preßburg und Großwardein bezüglich der bei denselben in Hinsicht auf politische Vergehen von Zivilstandspersonen aus der Revolutionsperiode von 1848 und 1849 ausgetragenen Straffälle und b) über ein gleiches Sichtungsoperat aus Siebenbürgen, welches der dortige Zivil- und Militärgouverneur Fürst Schwarzenberg vorgelegt hat<note type="footnote" n="1">Über das Vorgehen bei der Anlegung dieser Sichtungsoperate, in denen Personen, welche nach der Revolution von den österreichischen Kriegsgerichten verurteilt morden waren und nun dem Kaiser zur Begnadigung vorge schlagen wurden, vgl. Vortrag des Ministerrats v. <date when="1850-07-19">19. 7. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2920/1850</bibl>; siehe auch Note Bachs an K. Krauß v. <date when="1851-09-03">3. 9. 1851</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Allgemeine Reihe, Nr. 11929/1851</bibl>; die im vorliegenden Protokoll besprochenen Sichtungsoperate wurden mit Ausnahme desjenigen von Siebenbürgen in den Wiener und in den Budapester Archiven nicht gefunden.</note>. Diese Sichtungsoperate wurden wie die früheren<note type="footnote" n="2">Die früheren Sichtungsoperate aus Ungarn und Siebenbürgen sind folgenden Vorträgen als Beilage angeschlossen: Vortrag des Ministerrates v. <date when="1850-07-19">19. 7. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2920/1850</bibl>, v. <date when="1850-08-17">17. 8. 1850</date>, <quote>ebd., MRZ. 3370/1850</quote>, v. <date when="1851-07-22">22. 7. 1851</date>, <quote>ebd., MRZ. 2498/1851</quote>, v. <date when="1851-07-30">30. 7. 1851</date>, <quote>ebd., MRZ. 2588/1851</quote>; weiters die Note Ransonnets an Bach v. <date when="1851-07-20">20. 7. 1851</date>, <quote>ebd., MRZ. 2462/1851</quote>, Vortrag des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18520319-P-0639.xml">MR. v. <date when="1852-03-19"/>19. 3. 1852</ref>, <quote>ebd., MRZ. 823/1852</quote>, Vortrag des Ministerrates v. <date when="1852-03-26">26. 3. 1852</date>, <quote>ebd., MRZ. 894/1852</quote>; bezüglich Siebenbürgens vgl. im besonderm die Sammelakten <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 6667/1851 und Nr. 2571/1852</bibl>.</note> einer von den Ministerien des Inneren, der Justiz und des Kriegswesens zusammengesetzten Kommission zur Prüfung und Begutachtung zugefertigt und sodann einer Spezialkommission zwischen den Ministern der Justiz und des Inneren unterzogen<note type="footnote" n="3">Näheres über die Bildung, Zusammensetzung und Vorgangsweise der Ministerialkommissionen siehe Vortrag des Ministerrates v. <date when="1851-07-22">22. 7. 1851</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2498/1851</bibl>, und Ah. E. v. <date when="1851-08-25">25. 8. 1851</date>; aufschlußreich darüber ist auch die Note Bachs an K. Krauß und Csorich v. <date when="1851-02-23">23. 2. 1851</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 607/1851</bibl>; Protokolle der Ministerialkommissionen sowie der Spezialkommissionen sind einigen der unter Anm. 2 zit. Vorträge des Ministerrates als Beilage angeschlossen (<quote>MRZ. 2498/1851, MRZ. 2588/1851, MRZ. 823/1852, MRZ. 894/1852</quote>); die Protokolle der hier zit. Ministerial· sowie Spezialkommissionen wurden in den Wiener und in den Budapester Archiven nicht gefunden, mit Ausnahme des Protokolls bezüglich des Sichtungsoperates für Siebenbürgen v. <date when="1852-07-04">4. 7. 1852</date> (Beilage zum Vortrag Bachs v. <date when="1852-07-10">10. 7. 1852</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 4778/1852</bibl>); in diesem Protokoll sind folgende Mitglieder der Ministerialkommission angeführt: Carl Komers (Generalauditor des KM.), Hofrat Freiherr v. Bruckenthal (Referent des Obersten Gerichts- und Kassationshofes), Stefan v. Privitzer (Ministerialrat im Innenministerium); Mitglieder der Ministerialkommission für Ungarn werden in der MK. v. <date when="1852-07-27">27. 7. 1852</date>/1 erwähnt.</note>. Die Minister haben vor allem die Opportunität anerkannt, <pb n="148" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s148.pdf"/>die Sache schleunig in Erwägung zu ziehen aus Rücksicht der enthusiastischen Aufnahme Sr. Majestät in jenen Ländern, weil es ferner angemessen zu sein scheine, um den guten Eindruck der Reise Sr. Majestät nicht zu schwächen<note type="footnote" n="4">Der Kaiser unternahm vom 5. 6. bis <date when="1852-08-14">14. 8. 1852</date> eine Reise nach Ungarn und Siebenbürgen.</note>, damit einen Akt der Gnade zu verbinden, dann aus dem inneren Grunde der Gerechtigkeit selbst, um nämlich eine Gleichmäßigkeit in der Behandlung zwischen den früher und später Verurteilten herzustellen<note type="footnote" n="5">Offenbar wird hier auf die Härte der Urteile unter Haynau als Militär- und Zivilgouverneur von Ungarn angespielt; zu den diesbezüglichen Meinungsdifferenzen zwischen der Regierung in Wien und dem Oberkommando in Ungarn vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Walter</author>, Von Windischgrätz über Welden zu Haynau 126 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Ad a) Das Operat des Pest-Ofener k. k. Kriegsgerichtes umfaßt die wegen des Hochverrates abgeführten Strafprozesse hinsichtlich folgender Personen: 1. Nikolaus Baron Vay, 2. Franz v. Duschek, 3. Stefan Dunyov, 4. Ludwig Derecskey und 5. Johann Vidáts. Diese Individuen wurden von dem Kriegsgericht zum Tode durch den Strang und Verlust des sämtlicben Vermögens verurteilt<note type="footnote" n="6">Die Urteile sind in folgenden Sammelakten des MHL. enthalten: <quote>Kriegsgericht Pest 5/43-1852</quote> (Urteil v. 5.4. 1852, Vay); <quote>Kriegsgericht Pest 5/44-1852</quote> (Urteil v. <date when="1852-04-03">3. 4. 1852</date>, Duschek); <quote>Kriegsgericht Pest 9/38-1852</quote> (Urteil v. 24. 4.1852, Dunyov); <quote>Kriegsgericht Pest 9/37-1852</quote> (Urteil v. 24. 4.1852, Derecskey);  <quote>Kriegsgericht Pest 7/134-1852</quote> (Urteil v. <date when="1852-04-24">24. 4. 1852</date>, Vidáts).</note>. Das Kriegsgericht hat aber im Gnadenwege auf Umwandlung der zuerkannten Todesstrafe in Festungsarrest, und zwar bei Baron Vay in der Dauer von sechs Jahren, bei Duschek und Dunyov von zehn Jahren und bei Derecskey und Vidáts von vier Jahren angetragen. Se. kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Albrecht beführworten eine Herabminderung des Festungsarrestes beim Baron Vay auf vier und beim Duschek auf sechs Jahre, womit sich auch die Ministerialkommission einverstanden erklärte<note type="footnote" n="7">Über das Verhalten dieser Personen und über die Prozesse gegen sie vgl. auch das Sichtungsoperat aus Pest und das Schreiben Bachs an Erzherzog Albrecht v. <date when="1852-04-05">5. 4. 1852</date>, Beilage zum Vortrag des Ministerrates v. <date when="1852-03-19">19. 3. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 823/1852</bibl>; über Derecskey, Dunyov und Vidáts sind aufschlußreich die Vorträge des Kriegsgerichtes Pest v. 3. 2.1852, im Sammelakt <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 1234/1852</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Hinsichtlich dieser beiden hervorragenden Individuen fand sich der vortragende Minister zu folgenden Bemerkungen veranlaßt: Nikolaus Baron Vay, einer angesehenen protestantischen ungarischen Familie angehörig, sei k. k. Kämmerer, Geheimer Rat, Präses des protestantischen Konsistoriums, Kronhüter und Kommandeur des Stephansordens gewesen. Unter dem Ministerium Batthyany sei er als bevollmächtigter Kommissär nach Siebenbürgen geschickt worden, habe dort die Rekrutierung durchgeführt und die Regierung eingesetzt, sei aber in Siebenbürgen auch unter dem illegalen ungarischen Ministerium geblieben. Als die ungarische Regierung aus Siebenbürgen vertrieben wurde, ging Vay nach Debreczin und hat dort den Sitzungen des revolutionären Oberhauses beigewohnt. <pb n="149" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s149.pdf"/>Nach der Schlacht bei Viligos hat er sich auf sein Gut zurückgezogen. Zwei seiner Söhne dienen in der österreichischen Armee. Der erste Antrag des Kriegsgerichtes hinsichtlich des Vay ging dahin, die Untersuchung gegen ihn aufzulassen, welchen Antrag jedoch Se. Majestät nicht zu genehmigen, sondern die Untersuchung fortsetzen zu lassen fanden. Bei dieser kamen Daten vor, welche zeigten, daß sich Vay mit der Revolution tief eingelassen habe, und welche seine vorliegende Verurteilung zur Folge hatten. Für Vay spreche bloß der Umstand, daß er sich freiwillig gestellt und in Debreczin mit der sogenannten Friedenspartei verhandelt hat, welche mit der österreichischen Regierung eine Ausgleichung vermitteln wollte; gegen ihn, daß er in Siebenbürgen dem General Puchner entgegentrat [und] eine wichtige<ref xml:id="fn_3_1_24_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_1_24_a">Einfügung Ransonnets.</note> Mitteilung des Ministers Grafen Latour an ihn zurückhielt, daß seine hohe Stellung auf die ganze Auffassung der Sache sehr nachteilig wirkte und daß er in Siebenbürgen unter Bem diente<note type="footnote" n="8">Ausführliche Zeugenverhörsprotokolle und ein Tatbestandsoperat geben näheren Aufschluß über das Verhalten Vays; sie befinden sich im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Pest 5/43-1852</bibl>.</note>. Der Minister des Inneren, einverständlich mit dem Justizminister, vereinigt sich zwar mit dem Antrag Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneurs auf Herabsetzung der Strafdauer für Baron Vay auf vier Jahre, meint aber, daß auch die Strafdauer für den Franz v. Duschek von sechs Jahren auf diese Dauer herabzusetzen wäre, weil Duschek bei Entgegenhaltung der beiderseitigen Vergehen nicht strafbarer erscheinen dürfte als Baron Vay. Duschek habe allerdings unter dem revolutionären Ministerium in Ungarn als Finanzminister eine einflußreiche Stellung eingenommen und dem österreichischen Staate durch die Banknotenpresse großen Schaden zugefügt, sei aber sonst in keiner Beziehung als eine politische Persönlichkeit aufgetreten. Als ein vertrauenswürdiger Mann erscheint er keineswegs, was schon der Umstand beweise, daß ihn Kossuth sogleich zum Unterstaatssekretär und Finanzminister ernannt hat. Mildernd spricht für Duschek, daß er nach dem Fall der revolutionären Regierung das begangene große Übel möglichst zu verkleinern beigetragen habe, daß er der österreichischen Regierung eine halbe Million in Silber übergeben habe, sich dieser Regierung und nicht den Russen unterworfen und viel zur Aufklärung und Ordnung der ungarischen finanziellen Verhältnisse beigetragen habe<note type="footnote" n="9">Verschiedenes Belastungsmaterial aus dem Jahre 1848, eine Rechtfertigungsschrift Duscheks, Zeugenverhörsprotokolle, Erhebungen aus den ministeriellen Akten der Kossuthregierung, Verhörsprotokolle des Franz v. Duschek und das Kriegsrechtsprotokoll befinden sich im Sammelakt MHL., Kriegsgericht Pest 5/44-1852.</note>. Der referierende Minister glaubt daher, daß die Strafdauer des Duschek gleich jener des Barons Vay auf vier Jahre herabzusetzen wäre<note type="footnote" n="10"> Ein Gutachten des GM. Kellner über Vay und Duschek, o. D., befindet sich in <bibl type="archival">KA., MKSM., Sonderreihe, Fasz. 3, o. Nr</bibl>. Über die Begnadigung Vays und Duscheks vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Rogge</author>, Österreich 1, 275</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Hinsichtlich der weiter vorkommenden Strafmilderungsanträge glaubte der Minister des Inneren vorläufig bemerken zu sollen, daß bei der Sichtung der diesfälligen Operate sowohl die Ministerialkommission als die Einfluß nehmenden Minister <pb n="150" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s150.pdf"/>die Maxime festgehalten haben, daß die Untersuchungen gegen Blutrichter, unter welchen keine Todesurteile vollzogen worden sind, zur Auflassung angetragen werden sollen, daß Blutrichter, unter welchen ein Todesurteil zur Vollziehung kam, zu zwei Jahren und unter welchen mehrere Todesurteile vollzogen wurden, nach Umständen zu vier und sechs Jahren und jene, unter deren Terrorismus sehr viele hingerichtet worden sind, zu zehn Jahren Festungsarrest in Antrag gebracht werden sollen. Ähnliche Abstufungen habe man auch für die schuldigen Geistlichen angenommen. Denen nichts anderes als das Predigen im Sinne der damaligen Verhältnisse zur Last fiel, wurden zu zwei Jahren Festungsarrest, welche zum Landsturme aufforderten und mitwirkten zu vier Jahren, bei besonderer revolutionärer Tätigkeit nach Umständen zu sechs und zehn Jahren Festungsarrest angetragen. Analog mit diesem wurden auch die dem Zivilstande angehörigen Personen behandelt. Dieses vorausgeschickt wird hinsichtlich des Stefan Dunyov, welcher als Blutrichter und Auditor bei 44 Todesurteilen mitwirkte, von den Ministern des Inneren und der Justiz angetragen, es bei der von dem Kriegsgerichte, Sr. kaiserlichen Hoheit und der Ministerialkommission befürworteten Umwandlung der Todesstrafe in zehnjährigen Festungsarrest zu belassen<note type="footnote" n="11">Belastungsmaterial und das Urteil v. <date when="1852-04-24">24. 4. 1852</date> befinden sich im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Pest 9/38-1852</bibl>.</note>, den Ludwig v. Derecskey, dem nur zur Last fällt, daß er als Stuhlrichter unter der revolutionären Regierung fungiert hat<note type="footnote" n="12">Über das Verhalten Derecskeys 1848/49 vgl. im besonderen das Votum informativum v. <date when="1852-04-23">23. 4. 1852</date> im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Pest 9/37-1852</bibl>. </note> und für den das Kriegsgericht, Se. kaiserlichen Hoheit und die Ministerialkommission auf Festungsarrest von vier Jahren angetragen, mit Einrechnung der Untersuchungshaft ganz freizulassen, die für Johann Vidats auf vier Jahre Festungsarrest angetragene Milderung auf zwei Jahre herabzusetzen, weil unter ihrer Amtsführung von dem Standgerichte nur einer zum Tode verurteilt worden ist<note type="footnote" n="13">Näheres zum Fall Vidáts im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Pest 7/134-1852</bibl>; zu Derecskey und Vidáts und deren Begnadigung siehe auch die Korrespondenz zwischen dem Militär- und Zivilgouvernement in Ungarn und dem Innenministerium im Sammelakt <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 4867/1852</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Operat des Kaschauer Kriegsgerichtes. Dieses Operat begreift folgende Individuen: 1. Carl Jäger. Dieser wurde wegen Hochverrats zum Tode und Vermögenskonfiskation verurteilt<note type="footnote" n="14">Näheres zum Verhalten Jägers im Votum informativum v. <date when="1852-04-07">7. 4. 1852</date> im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Kaschau 1277/1852</bibl>; hier auch das Urteil v. <date when="1852-04-09">9. 4. 1852</date>. </note>. Es wurde aber für ihn allerseits auf eine Milderung dieser Strafe auf zehnjährigen Festungsarrest angetragen. Die Minister des Inneren und der Justiz meinen, daß die Strafe dieses Individuums mit sechs Jahren Festungsarrest zu bestimmen wäre. 2. Josef Török wurde wegen öffentlicher Gewalt und Mordes im Zusammenhange mit dem bewaffneten Aufstande zu 15 Jahren Schanzarbeit in schweren Eisen verurteilt<note type="footnote" n="15">Siehe Votum informativum v. <date when="1852-04-04">4. 4. 1852</date> und Urteil v. <date when="1852-04-05">5. 4. 1852</date> im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Kaschau 1230/1852</bibl>.</note>. Se. kaiserliche Hoheit und die Ministerialkommission tragen auf zehnjährige Schanzarbeit an, womit sich die Minister des Inneren und der Justiz vereinigen. 3. Joseph Damianovich und 4. Michaël Pakh, der erstere griechisch-katholischer Pfarrer, <pb n="151" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s151.pdf"/>der zweite evangelischer Prediger und Vater von zehn Kindern, hielten aufreizende Predigten und haben das Landvolk zum Landsturme gegen die Russen aufgefordert. Sie werden allseitig zu vier Jahren Festungsarrest angetragen16. 5. Simon Papp, griechisch-katholischer Pfarrer, hat ein Jägerkorps errichtet und ist mit demselben an die galizische Grenze gezogen. Dieser soll dafür mit einem sechsjährigen Festungsarreste ohne Eisen büßen17. 6. Moises Bogdany, 7. Ludwig Csiszar, 8. Samuel Domjány, 9. Johann Dunka, 10. Emerich Grosschmidt und 11. Pál Mandits wurden vom Kriegsgerichte zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren verurteilt. Sie waren Blutrichter, unter welchen mehrere Gutgesinnte zum Tode verurteilt worden sind<note type="footnote" n="18">Näheres zum revolutionären Verhalten dieser Verurteilten in folgenden Sammelakten: <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Kaschau 1340/1852</bibl> (der Akt betrifft Bogdany, Csiszar, Domjany, Dimka und Grosschmidt; Urteile v. <date when="1851-11-22">22. 11. 1851</date>) und <quote>1226/1852</quote> (betrifft Mandits; Urteil v. <date when="1852-04-20">20. 4. 1852</date>).</note>. Se. kaiserliche Hoheit, die Ministerialkommission und die erwähnten Minister tragen für sie auf einen Festungsarrest von sechs Jahren ohne Eisen an. 12. Samuel Klein, evangelischer Prediger, ist mit dem Landsturm ausgezogen<note type="footnote" n="19">Vgl. Sammelakt MHL., Kriegsgericht Kaschau 1275/1852; Urteil v. <date when="1852-04-05">5. 4. 1852</date>.</note> und wird allseitig zum vierjährigen Festungsarreste ohne Eisen angetragen. 13. Johann Kováts, 14. Martin Rumann, 15. Antal Vass, 16. Johann Szémere, 17. Paul Kulin, 18. Johann Horváth, 19. Gabriel Bessenyey, 20. Josephus Bovankovics, 21. Michael Hunyor und 22. Johann Grünschneck.</p>
                  <p>Für Bovankovics (Nr. 20) und Grünschneck (Nr. 22) wird von der Ministerialkommission und den beiden Ministern einverständlich mit Sr. kaiserlichen Hoheit auf einen Festungsarrest von vier Jahren ohne Eisen, für die übrigen dagegen, welche meistens Blutrichter waren, unter welchen nur ein Todesurteil zur Vollziehung kam, auf einen zweijährigen Festungsarrest ohne Eisen angetragen<note type="footnote" n="20">Zu den hier erwähnten Personen vgl. folgende Sammelakten in <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Kaschau: 1274/1852</bibl> (Rumann; Urteil v. <date when="1852-04-14">14. 4. 1852</date>), <quote>1226/1852</quote> (Vass, Szémere, Kulin, Horváth, Bessenyey; Urteile v. <date when="1852-04-08">8. 4. 1852</date>), <quote>1228/1852</quote> (Bovankovics; Urteil v. <date when="1852-04-20">20. 4. 1852</date>), <quote>1223/1852</quote> (Hunyor; Urteil V. <date when="1852-04-14">14. 4. 1852</date>), <quote>954 ex 1854</quote> (Grünschneck; Urteil v. <date when="1852-04-14">14. 4. 1852</date>).</note>. Derselbe Antrag wird aus gleichem Grunde für die Blutrichter 23. Carl Ráthonyi, 24. Anton Marothÿ, 25. Steván Jeney, 26. Joseph Haraszthÿ, 27. Stephan Fogarassy, 28. Gabriel Nemthy, 29. Friedrich Bujanovich, 30. Anton Türeseny, 31. Alexander Podhajéczky, 32. Ladislaus Oroszy, 33. Karl Szöllössy, 34. György Szilágyi, 35. Andreas Mandits und 36. Ferencz Benkö sowohl von Sr. kaiserlichen Hoheit als der Ministerialkommission und den beiden Ministern gestellt. 37. Joseph Paulovics, Ortsnotär, welcher wegen Denunziation eines Patentalinvaliden [dessen] treuer Gesinnung wegen, zu vier Jahren Festungsarrest verurteilt wurde, wird zur gänzlichen Begnadigung, gegen Einrechnung der Untersuchungshaft als Strafe, angetragen<note type="footnote" n="21">Vgl. zu diesen Verurteilten folgende Sammelakten in <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Kaschau: 1227/1852</bibl> (Ráthonyi, Marothÿ, Jeney, Haraszthÿ; Urteile V. <date when="1852-04-08">8. 4. 1852</date>), <quote>1448/1852</quote> (Nemthy, Bujanovich, Podhajéczky, Groszy; Urteile v. <date when="1852-04-15">15. 4. 1852</date>), <quote>1225/1852</quote> (Szöllössy, Szilágyi, Mandits, Benkö, Janos - im Protokoll fälschlich Joseph genannt - Paulovics; Urteile V. <date when="1852-04-05">5. 4. 1852</date>).</note>. 38. Die gegen Georg Békefy anhängige kriegsrechtliche Untersuchung <pb n="152" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s152.pdf"/>soll aufgelassen werden, weil sich derselbe als Komorner Kapitulant ausgewiesen hat. 39. und 40: Gegen die einstweilige Einstellung des Prozesses gegen Franz Mégyessy und Josef Koch, welche Beisitzer des Szinéverer Blutgerichtes waren, ist nichts zu erinnern, weil diese Individuen bis jetzt nicht ausgemittelt werden konnten<note type="footnote" n="22">Zu Békefy, Mégyessy und Koch siehe Sammelakt MHL., Kriegsgericht Kaschau 1226/1852; das Urteil v. <date when="1852-04-20">20. 4. 1852</date> betrifft nrr Békefy; die anderen Urteile fehlen.</note>.</p>
                  <p>Das Operat des Preßburger Kriegsgerichtes umfaßt sieben Straffälle: 1. Johann Valláschek, 2. Michael Kolpasky und 3. Adolph v. Majthényij sind vom Kriegsgerichte schuldlos befunden worden<note type="footnote" n="23">Vgl. die Erklärung der Schuldlosigkeit v. <date when="1852-03-23">23. 3. 1852</date> und 29.5. 1852 in den Sammelakten <quote>MHL., Kriegsgericht Preßburg 2/436-1850</quote> (Valláschek) und <quote>2/452-1851</quote> (Majthényij).</note>, dem Lossprechungsurteile wäre daher sein Lauf zu lassen. 4. Samuel Hoits wird allseitig zur Begnadigung angetragen<note type="footnote" n="24">Näheres im Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Preßburg 2/429-1851</bibl>; Urteil v. <date when="1852-03-29">29. 3. 1852</date>.</note>. 5. Stephan Lipovniczky, Komorner Stadtpfarrer, wird von der Ministerialkommission und den Ministern statt der vom Herrn Erzherzog angetragenen Milderung auf vier Jahre Festungsarrest ohne Eisen nur für zwei Jahre Festungsarrest ohne Eisen in Antrag gebracht<note type="footnote" n="25">Siehe die Sammelakten <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Preßburg 2/450-1850</bibl> (hier das Urteil v. <date when="1852-03-29">29. 3. 1852</date>) und <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 4361/1852</bibl>.</note>. 6. Gregor Klemm hätte nach dem Antrage Sr. kaiserlichen Hoheit, der Ministerialkommission und der beiden Minister statt der Todesstrafe<note type="footnote" n="26">Dieses Urteil war am <date when="1852-03-27">27. 3. 1852</date> gefällt worden; siehe Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Preßburg 2/449 ex 1850</bibl>.</note> einen vierjährigen Festungsarrest ohne Eisen auszustehen. 7. Die Untersuchung gegen Franz Wozár wäre, da er nicht ausgemittelt werden kann, einstweilen einzustellen.</p>
                  <p>Operat des Großwardeiner Kriegsgerichtes: 1. Karoly Bakay und 2. Carl Herburt sind gemeine Verbrecher, welche unter dem Deckmantel politischer Umtriebe Mord, Brandstiftung und Missetaten aller Art verübten. Sie wurden zu 20jähriger Schanzarbeit in schweren Eisen verurteilt<note type="footnote" n="27">Das Urteil war in beiden Fällen am 18.5. 1852 erfolgt; siehe Sammelakten <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Großwardein 1/1852 und 2/1852</bibl>.</note>, und es wird von keiner Seite ein Grund gefunden, sie der Ah. Gnade Sr. Majestät zu empfehlen. Diese sollen bei der Publikation von den übrigen ausgeschieden werden. 3. Lajos Komáromi, reformierter Prediger zu Großwardein, wurde wegen Vorschubleistung zu bewaffnetem Aufstande zu zehn Jahren Festungsarrest in Eisen verurteilt<note type="footnote" n="28">Das Urteil v. 18.3. 1852 im Sammelakt <bibl type="archival">MIL., Kriegsgericht Großwardein 14/1852</bibl>.</note>, und es wird auf eine Milderung dieser Strafe auf sechs Jahre ohne Eisen angetragen. 4. Carl Bige, Blutrichter, wird von der Ministerialkommission und den Ministern zu zwei Jahren Festungsarrest ohne Eisen in Antrag gebracht<note type="footnote" n="29">Bige war ursprünglich an <date when="1852-03-18">18. 3. 1852</date> zu vier Jahren Festungsarrest in Eisen verurteilt worden; Urteil
Sammelakt <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Großwardein 13/1852</bibl>.</note>, ebenso wurden die Arader Blutrichter 5. Emerich Biró, 6. Alexander Nagy und 7. Adalbert Balás, dann 8. Emerich Náray, öffentlicher Ankläger an dem gedachten Blutgerichte, nur zu zweijährigem Festungsarreste ohne Eisen angetragen, weil unter ihnen, obgleich mehr als 100 Straffälle in Verhandlung gestanden sind, <pb n="153" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s153.pdf"/>nur ein Todesurteil geschöpft und vollzogen worden ist<note type="footnote" n="30">Die ursprünglichen Todesurteile waren am <date when="1852-05-01">1. 5. 1852</date> gefällt worden; Sammelelakten <bibl type="archival">MHL., Kriegsgericht Großwardein 35-38/1852</bibl>. </note>. 9. Anton Fekete und 10. Josef Pozsonzi, ebenfalls Mitglieder des Arader Blutgerichtes, konnten bisher nicht ausfindig gemacht und der Verantwortung unterzogen werden.</p>
                  <p>Schließlich wird nur noch bemerkt, daß, wie es sich von selbst verstehe, die Ah. Gnadenakte sich nicht auf die im Urteile enthaltene Verfällung des Vermögens erstrecken und daß den Begnadigten die Untersuchungshaft als Strafe rücksichtlich in die neu bemessene Strafzeit eingerechnet werden würde.</p>
                  <p>Ad b) Aus dem von dem Zivil- und Militärgouverneur von Siebenbürgen Fürsten Schwarzenberg vorgelegten Operate ergibt sich folgendes<note type="footnote" n="31">Ein Teil dieses Sichtungsoperates (die Protokolle der Kommission v. <date when="1852-02-18">18. 2. 1852</date> und <date when="1852-05-15">15. 5. 1852</date>) befindet sich als Beilage zum Vortrag Bachs v. <date when="1852-07-10">10. 7. 1852</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 4778/1852</bibl>. </note>: Franz agy, reformierter Geistlicher, und Joseph Graf v. Haller wurden vom Kriegsgerichte wegen Hochverrates zum Tode durch den Strang und zum Verluste des sämtlichen Vermögens verurteilt<note type="footnote" n="32">Das Urteil über J. Haller war am <date when="1850-04-06">6. 4. 1850</date> in Klausenburg gefällt worden; vgl. <bibl type="archival">KA., KM., Präs., Sonderreihe, Fasz. 89, Urteilsabschriften X/164</bibl>; Nagy war vermutlich gemeinsam mit Haller verurteilt worden; siehe <bibl type="archival">MHL.. Kriegsgerichte Index</bibl>.</note>. Franz Nagy hat sich während der Revolution offen zum Anhange der Umsturzpartei bekannt, hat aufreizende Reden gehalten, gegen die Regierung aufgewiegelt, Schmähungen gegen die Ah. Dynastie sich erlaubt, wegen Erstürmung Ofens eine geistliche Feier veranstaltet und an der Versteigerung der den in die Walachei sich flüchtenden gutgesinnten Personen am Tömöscher Passe abgenommenen Effekten teilgenommen etc. Das Kriegsgericht hat auf Milderung der erwähnten Strafe in Sjährigen Festungsarrest angetragen. Die Ministerialkommission und die beiden Minister erachten, daß in Berücksichtigung des vorgerückten Alters des Nagy von 63 Jahren, daß er Vater von neun unversorgten Kindern ist und des damals allgemein herrschenden Fanatismus etc. diese Strafe auf vierjährigen einfachen Festungsarrest weiter zu ermäßigen wäre<note type="footnote" n="33">Das gleiche Gutachten erstellte auch GM. Kellner, o. D., KA., MKSM., Sonderreihe, Fasz. 3, o. Nr.</note>. Joseph Graf Haller, Gutsbesitzer, gehörte gleich seinem zu lSjährigem Festungsarreste begnadigten Bruder Franz zu den Koryphäen der revolutionären Umtriebe in Siebenbürgen, die er, wenn er auch kein Amt übernahm, durch seinen Namen, Einfluß und sein Vermögen wesentlich unterstützte. Er ließ den Romanen Pavel Koszta ohne Untersuchung und Urteil erschießen, und es fällt ihm die Teilnahme an anderen Ermordungen zur Last. Das Kriegsgericht und Fürst Schwarzenberg tragen im filderungswege auf einen Festungsarrest von zehn bis zwölf Jahren an. Die Ministerialkommission und die Minister erachten, daß dieser Arrest in der Dauer von zehn Jahren zu bemessen wäre<note type="footnote" n="34">Die Ah. E. v. <date when="1852-07-15">15. 7. 1852</date> entschied auf zehn Jahre; siehe <bibl type="archival">KA., KM., Präs., Sonderreihe, Fasz. 89, Urteilsabschriften X/164</bibl>; Näheres über die Verurteilung, Gefangenschaft und Güterkonfiskation Hallers in <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nr. 3552/1851, Nr. 5361/1851 und besonders Nr. 5947/1851</bibl>; über den Fall Haller auch das Gutachten GM. Kellners, o. D., <bibl type="archival">KA., MKSM., Sonderreihe, Fasz. 3, o. Nr</bibl>.; vgl. auch <bibl type="secondary">
                           <author>Rogge</author>, Österreich 1, 265</bibl>.</note>. Hinsichtlich des Grafen Dionis Lazar, welcher sich gleichfalls an der Revolution in hervorragender Weise beteiligt hat, wird bemerkt, daß sich Bedenken dagegen ergeben haben, <pb n="154" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s154.pdf"/>daß er zur Komorner Besatzung gehört habe, obschon er einen Kapitulationsschein in Händen hat und aufgrund desselben und der den Komorner Kapitulanten zugesicherten Straflosigkeit die kriegsrechtliche Untersuchung gegen ihn aufgelassen werden mußte. Sollten jedoch die eingeleiteten Erhebungen unzweifelhaft herausstellen, daß er den in seinen Händen habenden Kapitulationsschein unrechtmäßig besitze, so würde die Untersuchung gegen ihn wieder aufgenommen und durchgeführt werden, wogegen sich von Seite der Ministerialkommission und der Minister keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="35">Über Lazar gibt auch das Gutachten GM. Kellners, o. D., Aufschluß; <bibl type="archival">KA., MKSM., Sonderreihe, Fasz. 3, o. Nr.</bibl>
                     </note> Schließlich glaubte die Ministerialkommission sich dafür aussprechen zu sollen, daß bezüglich Georg Kadars, eines Landmanns, welcher der Teilnahme an Erschießung von Romanen schuldig erkannt und zu 5jähriger Schanzarbeit verurteilt wurde, der Zivil- und Militärgouverneur in Siebenbürgen als Gerichtsherr ermächtigt werde, die über Georg Kadar kriegsrechtlich verhängte Strafe der fünfjährigen Schanzarbeit auf die Dauer von drei Jahren zu mäßigen, womit die Minister des Inneren und der Justiz einverstanden sind<note type="footnote" n="36">Dasselbe Gutachten erstellte GM. Kellner, zit. Anm. 33.</note>.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz fand gegen diese Anträge der gedachten Minister bezüglich der Sichtungsoperate sowohl von Ungarn als Siebenbürgen nichts zu erinnern. Der Minister des Inneren wird nun diesen Gegenstand der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät unterziehen<note type="footnote" n="37">Die Vorträge Bachs v. <date when="1852-07-10">10. 7. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2139/1852 und MCZ. 2140/1852</bibl>; die Ah. E. v. <date when="1852-07-15">15. 7. 1852</date> zu <quote>MCZ. 2139/1852</quote> lautet: <quote>Ich genehmige aus Gnade die hier gestellten Anträge mit der Modifiktation, daß bezüglich des Franz v. Duschek es bei der von Meinem Zivil- und Militärgouverneur in Ungarn beantragten Strafmilderung auf sechs Jahre zu verbleiben hat. Sie sind mit dem Vollzug dieser Verfügungen beauftragt</quote>. Desgleichen wurde unter demselben Datum ein Ah. Handschreiben an den Minister des Inneren mit folgendem Wortlaut gerichtet: <quote>In Rücksicht der guten Haltung der in der Armee dienenden Söhne des Nikolaus Baron Vay finde Ich in Gnade zu bestimmen, daß dessen der Konfiskation verfallenes Vermögen an seine Kinder übergeben werde, wornach Sie das Geeignete zu veranlassen haben</quote> (Original, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23/3, Nr. 4755/1852</bibl>). Korrespondenzen zwischen den einzelnen Behörden, dem Innmministerium, dem Militär- und Zivilgouverement in Ungarn, den verschiedenen Festungskommanden etc. befinden sich im Sammelakt <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, Nt. 4801/1852</bibl>. Die Ah. E. v. <date when="1852-07-15">15. 7. 1852</date> zu <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2140/1852</bibl>, hat folgenden Wortlaut: <quote>Ich genehmige diese Anträge und betraue Meinen Minister des Inneren mit der Vollziehung</quote> (auch in <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 23, r. 4778/1852)</bibl>. Über die Begnadigung ungarischer Revolutionäre während der Kaiserreise in Ungarn im Jahre 1852 siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Rogge</author>, Österreich 1, 275 f.</bibl>
                     </note>.<ref xml:id="fn_3_1_24_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_1_24_b">Randnotiz Ransonnets: Schließlich wurde der Entwurf des neuen Strafverfahrens beraten, worüber instruktionsmäßig ein besonderes Protokoll verfaßt wird; Zu instruktionsmäßig Ah. E. v. 16.6.1852 zum Vortrag Buols v. <date when="1852-06-08">8. 6. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1929/1852</bibl>, durch welche die Anträge zur Abschaffung der sogenannten abgesonderten Protokolle bewilligt wurden; die neue Bestimmung lautete dann, daß nur bezüglich legislativer Angelegenheiten abgesonderte Protokolle zu führen wären; siehe <quote>Einleitung zum vorliegenden Band, S. XLIV</quote>.</note>
                  </p>
                  <p>Wien, am <date when="1852-07-07">7. Juli 1852</date>. Gr[af] Buol.</p>
                  <p>Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Trentschin, am <date when="1852-08-12">12. August 1852</date>.</p>
               </div>
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                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>Heft 2 </num>
                     </label>
                  </head>
                  <p/>
                  <p>BdE. (Buol 7. 7.), Bach 13. 7., Thinnfeld 17. 7., K. Krauß; ohne Ah. E. des Kaisers.</p>
               </div>
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                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Strafprozeßordnung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> setzte seinen Vortrag über die Grundlinien für das neue Strafverfahren vom Artikel 81 angefangen bis zu Ende fort<note type="footnote" n="38">Beratungen fanden in der MK. v. 8.6. 1852/I1l, MK. v. <date when="1852-06-12">12. 6. 1852</date>/1, MK. v. <date when="1852-06-15">15. 6. 1852</date>/II und MK. v. <date when="1852-07-03">3. 7. 1852</date>/II statt.</note>.</p>
                  <p>Art. 115, wo es heißt: „Wegen einer Übertretung Verhaftete dürfen keiner Beschränkung, Entbehrung usw. unterworfen und nie in ein für Verbrecher bestimmtes Gefängnis gebracht werden“, ist <ref xml:id="fn_3_1_24_c">über Antrag des Justizministers</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_1_24_c">Einfügung c-c durch K. Krauß.</note> statt der unterstrichenen Worte zu setzen: „nicht mit Verbrechern zusammen in ein Gefängnis“, weil es sich ereignen kann, daß die für Verbrecher bestimmten Gefängnisse zufällig leer, die anderen aber besetzt sind und dann wohl kein Anstand obwalten kann, die Übertreter auch in den für Verbrecher bestimmten Gefängnissen, nur nicht zusammen mit den Verbrechern, zu verwahren.</p>
                  <p>Art. 117, letzte Zeile, sind die Worte „erschwert oder“ als nicht notwendig zu löschen.</p>
                  <p>Dem Art. 119 ist am Schlusse der Satz beizufügen: „Dem Beschuldigten bleibt es unbenommen, zwei Zeugen beizuziehen.“</p>
                  <p>Art. 128. In betreff der Bestimmung lit. b dieses Artikels bemerkt der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, daß diese Bestimmung nach der in der Sitzung vom 3. Juli d. J. gemachten und von der Stimmenmehrheit der Ministerkonferenz angenommenen Bemerkung (Art. 76, 2), daß sich ohne Festsetzung einer bestimmten Ziffer der zum Beweise erforderlichen Verdachtsgründe auf die allgemeine Bestimmung des Zusammentreffens mehrerer Verdachtsgründe beschränkt und somit dem Richter mehr Freiheit gelassen werde, nach seiner inneren Überzeugung zu urteilen, zu modifizieren und lit. b des Art. 128 dahin zu beschränken sei, „daß schon ein rechtlicher Verdachtsgrund bei dem Vorhandensein der übrigen Umstände genüge“.</p>
                  <p>Art. 130, 4. Zeile von unten, ist nach dem Worte „vereinigen“ die Bestimmung einzuschalten, daß ein Geständiger sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen könne.</p>
                  <p>Über die übrigen Artikel der hier angeschlossenen Grundlinien für das neue Strafverfahren ergab sich keine Bemerkung<note type="footnote" n="39">Den nun abgeschlossenen Beratungen der Ministerkonferenz folgten die Beratungen der Organisierungskommission (siehe Sammelakt <bibl type="archival">HHSTA., RR., Org. 21/1852)</bibl>; im April 1853 gelangte der Entwurf an den Reichsrat, worauf Beratungen zwischen diesem und dem Justizminister folgten; die Ah. E. über die neue Strafprozeßordnung erfolgte schließlich am <date when="1853-07-29">29. 7. 1853</date> (<bibl type="archival">RGBL., Nr. 151/1853</bibl>).</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1852-07-07">7. Juli 1852</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Dient zur Wissenschaft.</seg>
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