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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
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            <title level="a" type="desc" n="008">Sitzung 8</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
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               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
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         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b1-z8.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 1 14. April 1852–13. März 1853</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1975">1975</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1685 – (Prot. Nr. 7/1852)</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                  <bibl>Teildruck: (I): Walter, Zentralverwaltung 3/4, Nr. 6.</bibl>
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            </listWit>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 5. 5.), Bach 8. 5., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 8. 5.; abw. Thinnfeld, Stadion. </orig>
                  <orig>Teildruck (I): </orig>
                  <bibl type="secondary">
                     <author>
                        <orig>Walter</orig>
                     </author>
                     <orig>, Zentralverwaltung 3/4, Nr. 6</orig>
                  </bibl>
                  <orig>.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1852-05-05">1852-05-05</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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   </teiHeader>
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         <div xml:id="MRP-1-3-01-0-18520504-P-0008" ana="a3-b1-z8">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml#a3-b1_z8.pdf">
               <title type="num">Nr. 8</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1852-05-04">4. Mai 1852</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Buol 5. 5.), Bach 8. 5., Thun, Csorich, K. Krauß, Bautngartner 8. 5.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Thinnfeld, Stadion. </orig>
                     <orig>Teildruck (I): </orig>
                     <bibl type="secondary">
                        <author>
                           <orig>Walter</orig>
                        </author>
                        <orig>, Zentralverwaltung 3/4, Nr. 6</orig>
                     </bibl>
                     <orig>.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">1685 – (Prot. Nr. 7/1852)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1852-05-04">4. Mai 1852</date> in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Behandlung von Auszeichnungsanträgen in den Ministerkonferenzen</head>
                  <p>Der vorsitzende <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Buol-Schauenstein</rs>
                     </hi> eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung, daß Se. Majestät die in dem Protokolle der Minister­konferenz vom 24. April d. J.<note type="footnote" n="1">MK. v. 24.4. 1852/I.</note> enthaltene au. Bemerkung hinsichtlich des Vortrages der Allerhöchst­demselben zu erstattenden Auszeichnungsanträge in den Ministerkonferenzen zur Ah. Kenntnis zu nehmen geruht haben<ref xml:id="fn_3_1_8_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_1_8_a">Gestrichen der Satz: <quote>demnach solche Angelegenheiten künftig wie bisher in den Ministerkonferenzen angetragen werden können</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Kundmachungsformel für kaiserliche Patente, Gesetze etc</head>
                  <p>Ferner teilte derselbe Minister mit, daß sich über das Ministerkonferenzprotokoll vom 22. April d. J., MCZ. 1248, die Ah. Weisung au. erbeten wurde, welche Formel künftig bei Kundmachung der kaiserlichen Verordnungen und der Patente oder Gesetze statt der bisherigen nicht ganz passenden: „Nach Vernehmung Meines (Unseres) Ministerrates und nach Anhörung Meines (Unseres) Reichsrates“ in Anwendung zu kommen hätte, und daß Se. Majestät den Ah. Willen dahin auszusprechen geruht haben, sich künftig der Formel: „Nach Vernehmung Meiner (Unserer) Minister und Meines (Unseres) Reichsrates“ zu bedienen<note type="footnote" n="2">Über den diesbezüglichen Vortrag Buols vgl. MK. v. <date when="1852-04-22">22. 4. 1852</date>, Anm. 6.</note>. Hiervon wird allen Ministern schriftliche Mitteilung gemacht werden.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Frage der Publizierung der Wirkungskreise der Ministerien</head>
                  <p>Der Antrag wegen Publizierung der Wirkungskreise der Ministerien soll nach dem Ah. Ausspruche Sr. Majestät auf sich zu beruhen haben, wornach also die Publizierung dieser Wirkungskreise zu unterlassen ist<note type="footnote" n="3">Die Ah. E. erfolgte am <date when="1852-05-04">4. 5. 1852</date> zum Vortrag Buols v. <date when="1852-04-23">23. 4. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1257 ex 1852</bibl>. Vgl. dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Walter</author>, Zentralverwaltung 3/3, 2 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Geschäftsordnung für die Ministerkonferenzen und deren Kanzlei</head>
                  <p>Gegen den hierauf von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kanzleidirektor der Ministerkonferenz</rs>
                     </hi> vorgelesenen Entwurf des au. Vortrages, womit die Geschäftsordnung für die Ministerkonferenzen und deren Kanzlei zur Ah. Genehmigung Sr. Majestät vorgelegt werden soll, ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="4">Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde mit dem Vortrag Buols v. <date when="1852-05-04">4. 5. 1852</date> noch am selben Tag dem Kaiser vorgelegt und am <date when="1852-05-28">28. 5. 1852</date> resolviert; <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1368/1852</bibl>; Vortrag und Geschäftsordnung gedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Walter</author>, Zentralverwaltung 3/4, Nr. 3</bibl>, die Geschäftsordnung auch als Beilage Nr. 6a zum MKProt. v. <date when="1852-04-27">27. 4. 1852</date>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Anstellung des Ministerialsekretärs Franz Xaver v.Paulekovich</head>
                  <p>Unter den Akten des verstorbenen Ministerpräsidenten Fürst Schwarzenberg hat sich auch ein Akt vorgefunden, welcher die Einreihung des dem gewesenen Minister Baron Kulmer zugewiesenen Ministerialsekretärs Franz Paulekovich in den Status eines Ministeriums oder einer demselben untergeordneten Behörde zum Gegenstand hat<note type="footnote" n="5">Damit sind wahrscheinlich der Vortrag Kulmers v. <date when="1852-01-28">28. 1. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 312/1852</bibl>, und die Note K. Krauß' v. <date when="1852-02-06">6. 2. 1852</date>, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 425/1852</bibl>, gemeint. Kulmer war nominell Minister ohne PortefeuilIe und hatte das Ministerium für kroatische Angelegenheiten inne, welches am <date when="1852-01-22">22. 1. 1852</date> aufgelöst worden war.</note>.</p>
                  <p>Hierüber wurde bemerkt, daß sich dermal bei keinem der Ministerien eine für Paulekovich passende Stelle offen befinde, und daß derselbe daher so wie andere Beamte in ähnlichen Umständen zu behandeln wäre, nämlich das Begünstigungsjahr zu erhalten hätte, und, wenn er innerhalb desselben keine definitive Anstellung erhalten sollte, der normalmäßigen Behandlung zu unterziehen käme. Vielleicht wird bei der bevorstehenden Organisierung der Behörden ein für Paulekovich geeigneter Platz gefunden werden können.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Organisierung der politischen Behörden in Dalmatien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> brachte bei der Dringlichkeit der baldigen Absendung des hier befindlichen Generals Mamula auf seinen Dienstposten in Dalmatien<note type="footnote" n="6">Vgl. dazu den Antrag des Kriegsministers in der MK. v. <date when="1852-04-27">27. 4. 1852</date>/lI.</note> und bei dem Umstande, daß die Organisierung der höheren Justizbehörden in Dalmatien bereits in der Minister­konferenz vom 1. d. M. beraten und beschlossen wurde<note type="footnote" n="7">MK. v. <date when="1852-05-01">1. 5. 1852</date>/II.</note>, nun auch die Feststellung und Organisierung der höheren politischen Behörden (der Statthalterei und der Kreisbehörden) in Dalmatien zum Vortrage.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß er hierüber die Anträge des Generals Mamula entgegen­genommen habe<note type="footnote" n="8">Am <date when="1852-05-03">3. 5. 1852</date> hatte eine Beratung im Innenministerium über die Organisierung der politischen Verwaltungsbehörden in Dalmatien stattgefunden; den Vorsitz führte Bach, anwesend waren: der stellvertretende Militär- und Zivilgouverneur von Dalmatien, Mamula, weiters Oettl, Lasser und Sachse v. Rothenberg vom Ministerium des Inneren, Rószner als Kreishauptmann von Ragusa; das Protokoll ist dem Originalvortrag Bachs v. <date when="1852-05-07">7. 5. 1852</date>, <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. 3, Nr. 3464/1852</bibl>, als Beilage angeschlossen; siehe auch das Schreiben Mamulas an Bach v. <date when="1852-04-30">30. 4. 1852</date>, Beilage <bibl type="archival">ebd., Nr. 3046/1852</bibl>, und die Vorschläge Mamulas als Militärkommandant der Bocche di Cattaro v. <date when="1860-09-12">12. 9. 1860</date>, <quote>zu einer den eigentümlichen Verhältnissen jenes Landstriches von Dalmatien von dem Charakter, den Sitten und Gewohnheiten der Bewohner angemessenen Modifizierung verschiedener Zweige der politischen Administration und des Justizwesens</quote>, <bibl type="archival">ebd., Nr. 5183/1850</bibl> (das Schreiben ist unvollständig, Brandakten).</note> und daß hierbei die Grundzüge vom <date when="1851-12-31">31. Dezember 1851</date>
                     <pb n="51" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s51.pdf"/>als Elemente der Einrichtung festgehalten worden sind<note type="footnote" n="9">Gemeint sind damit die <quote>Grundsätze für organische Einrichtungen in den Kronländern des österreichischen Kaiserstaates</quote>, Beilage Nr. 4 zum Silvesterpatent, im besonderen §§ 3-6. </note>. Gegenwärtig handle es sich bloß um die Statthalterei und die Kreisbehörden, da die Einrichtung der Präturen dem weiteren Einvernehmen mit dem Justizministerium vorbehalten wird. Die politischen Stellen in Dalmatien sind seit vier Jahren ohne Besetzung geblieben, und das dortige Gubernium wurde seit dieser Zeit von dem Gubernialrate Baron Ghetaldi provisorisch geleitet. Dem Ghetaldi sollte mehr Energie zu wünschen sein. Er dient bereits 36 Jahre, und es tritt bei ihm der Umstand ein, daß er eine Zeitlang Vorgesetzter des Generals Mamula war, welcher nun an die Spitze der Dalmatiner Statthalterei treten soll. Der Minister des Inneren erachtet, daß Ghetaldi mit Belassung seines vollen Gubernialratsgehaltes, welches er bisher bezogen, zu pensionieren wäre. Der von dem Minister Dr. Bach angetragene neue Etat ist von dem früheren nicht wesentlich abweichend. Statt des Guberniums soll eine Statthalterei bestehen, und die früheren Gubernialräte sollen Statthaltereiräte und die Gubernialsekretäre Statthaltereisekretäre genannt werden. Es sollen wie bisher nur vier Kreisbehörden in Dalmatien bestehen, nämlich: in Zara, Spalato, Cattaro und Ragusa. Statt der bisherigen ersten Kreiskommissäre, deren Stellung sich als nachteilig erwiesen hat, besonders in Abgang des Kreishauptmannes und bei Vertretung desselben, sollen Vizekreishauptleute mit 1500 fr. Gehalt und dem Range der ältesten Statthaltereisekretäre wie im lombardisch-venezianischen Königreiche die Vizedelegaten (wo sie aber ein Gehalt von 1800 fr. und 2000 fr. haben) bestellt werden. Der Besoldungsetat wäre hiernach von jenem nicht wesentlich verschieden, wie er vor dem Jahre 1848 bestanden hat. Dieser betrug nämlich 75.000 fr., und der neue soll nur eine Auslage von 72.000 fr. in Anspruch nehmen. Der Ban Freiherr v. Jellačić, welcher im Dezember 1848 zum Zivil- und Militärgouverneur von Dalmatien ernannt wurde<note type="footnote" n="10">Die Ernennung Jellačić' zum Zivil-und Militärgouverneur von Dalmatien war mit Ah. Handschreiben v. <date when="1848-12-02">2. 12.
1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2676/1848, erfolgt</bibl>.</note>, aber als Zivilgouverneur daselbst nie fungiert hat, hätte seinen Titel zu behalten, und dem General Mamula als seinem Vertreter wären alle Befugnisse und der volle Wirkungskreis des Statthalters und der unmittelbare Verkehr mit den Zentralbehörden in Wien einzuräumen.</p>
                  <p>Mit diesen Sr. Majestät von dem Minister des Inneren nun vorzulegenden Anträgen erklärte sich die Ministerkonferenz vollkommen einverstanden<note type="footnote" n="11">Diese Organisationsanträge wurden mit den Vorträgen Bachs v. 7.5. 1852, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1429/1852, MCZ. 1430/1852 und MCZ. 1431/1852</bibl>, eingebracht; die Ah. E. erfolgten aber nicht nach den Anträgen Bachs, sondern wurden nach den Anträgen des Reichsratspräsidenten Kübeck modifiziert bzw. vollkommen neu gefaßt; die Resolutionsentwürfe Kübecks zu dessen Vortrag v. <date when="1852-05-10">10. 5. 1852</date> in <bibl type="archival">HHSTA., RR., Präs. 152/1852 und Präs. 161/1852</bibl>; siehe auch die Sammelakten <bibl type="archival">ebd., Präs. 153/1852 und Präs. 162/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Unterstützung für den griechisch-katholischen Bischof in Siebenbürgen Alexander Sterka Sulucz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun</rs>
                     </hi> besprach hierauf eine Meinungsverschiedenheit zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich der von dem griechisch-katholischen Bischofe in Siebenbürgen Sterka Sulucz angesuchten Gewährung eines Subsistenzbeitrages von 5000 fr. als Darlehen gegen Rückzahlung auf Rechnung der definitiven Urbarial- und Zehententschädigung, indem er durch Elementar- und andere Unfälle sehr herabgekommen sei. Die siebenbürgische Landesbehörde und der Minister Graf Thun haben sich für die Gewährung, das Finanzministerium aber dagegen ausgesprochen. Das Finanzministerium hält ein Darlehen aus dem Kameralärar nicht für notwendig, da eine Unterstützung aus den siebenbürgischen politischen Fonds, welche einen Überschuß haben, nötigenfalls geleistet werden könne<note type="footnote" n="12">Die Meinungsverschiedenheiten der Minister und die finanziellen Verhältnisse des Bischofs spiegeln sich wider in der Korrespondenz zwischen dem Unterrichts- und Finanzminister in den Sammelakten <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1120/1852 und Präs. 3117/1852</bibl>.</note>. Eine Unterstützung aus diesen Fonds hält jedoch Graf Thun nicht für tunlieh, da diese Fonds durch Stiftungsverhältnisse zu bestimmten Zwecken gewidmet sind und der Regierung darüber kein Dispositionsrecht zusteht. Der vortragende Minister beabsichtigt, den erwähnten Subsistenzbeitrag aus der seinem Ministerium für das Jahr 1852 zu Gebote stehenden Dotation in der Art zu leisten, daß aus Anlaß dieser Zahlung kein höherer Anspruch an die Finanzen gestellt werden soll, unter welcher Beschränkung der Finanzminister und die Ministerkonferenz gegen den Antrag auf die Bewilligung des gedachten Subsistenzbeitrages nichts zu erinnern fanden<note type="footnote" n="13">Näheres dazu im Vortrag Thuns v. <date when="1852-04-27">27. 4. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1456/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Geldsammlungen zu wohltätigen oder kirchlichen Zwecken</head>
                  <p>Aus Anlaß zweier Gesuche von Ausländern um Sammlungsbewilligung in Österreich zu wohltätigen kirchlichen Zwecken, und zwar: a) eines katholischen Seelsorgers in Gotha für die dortige Kirche und b) eines englischen Klostergeistlichen (übergetretenen Puseisten<note type="footnote" n="14">Anhänger Edward Bouverie Puseys, des Führers der Oxfordbewegung.</note>) für ein Kloster in England, würde der Minister Graf Thun es als wünschenswert erkennen, Ordnung in solche immer häufiger vorkommende Sammlungsangelegenheiten, welche bereits Mißstimmung bei den geistlichen Behörden veranlassen, zu bringen. Nach seiner Ansicht dürfte jedem um eine solche Sammlung bittenden Ausländer diese unter der Beschränkung bewilligt werden, die Sammlung nur bei Privaten zu veranstalten und selbe durch die Zeitungen anzukündigen. Die Sammlungen in den Kirchen wären nur in seltenen Fällen und bei besonders rücksichtswürdigen Umständen über vorläufiges Einvernehmen mit dem betreffenden Ministerium zu gestatten.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren und die übrigen Konferenzglieder glauben dagegen, daß von dem für die Sammlungen bisher bestehenden Grundsatze, wornach im Privatwege nicht zu sammeln ist, wegen der daraus zu besorgenden Mißbräuche nicht abzugehen und darauf auch für die Zukunft zu halten wäre. In Ansehung der oberwähnten zwei Fälle wäre nach der bisherigen Gepflogenheit vorzugehen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Leopoldorden für den Finanzlandesdirektor in Böhmen Vinzenz v. Kappel</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> brachte, da nach Nr. 1 dieses Protokolls Auszeichnungen in den Ministerkonferenzen vorgetragen werden dürfen, eine solche einstweilen zurückbehaltene Auszeichnung für den gewesenen Finanzlandesdirektor in Kroatien, jetzigen Finanzlandesdirektor in Böhmen v. Kappel zum Vortrage<note type="footnote" n="15">v. Kappel war mit Ah. E. v. 13.2. 1850 mit der provisorischen Leitung der Finanzlandesdirektion in Kroatien und Slawonien und mit der Oberleitung der Direktion für direkte Steuern betraut worden; dazu Originalvortrag Baumgartners v. <date when="1852-05-03">3. 5. 1852</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 7072/1852</bibl>; mit Ah. E. v. <date when="1852-04-24">24. 4. 1852</date> zum Vortrag Baumgartners v. <date when="1852-04-20">20. 4. 1852</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 5991/1852</bibl>, war er zum Finanzlandesdirektor in Prag ernannt worden.</note>. Kappel hat mit Schonung, Umsicht und Klugheit das ganze Steuerwesen in Kroatien (die direkten und indirekten Steuern) auf das entsprechendste organisiert und eingeführt. Der Ban gibt ihm hierüber und über sein ganzes Verhalten ein ganz vorzügliches Zeugnis und trägt für denselben auf die taxfreie Auszeichnung mit dem Ritterkreuze des österreichisch kaiserlichen Leopoldordens an<note type="footnote" n="16">Der Antrag des Banus v. 16.4. 1852, in welchem auf die Verdienste v. Kappels ausführlich eingegangen wird, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 5896/1812</bibl>; als Beilage ist diesem Akt auch der Schlußbericht v. Kappels über die Organisierung der leitenden Finanzbehörden und über die Durchführung aller die direkte und indirekte Besteuerung betreffenden finanziellen Maßregeln in den Königreichen Kroatien und Slawonien mit der Stadt Fiume und derm Gebiet angeschlossen.</note>. Der referierende Finanzminister und die Ministerkonferenz teilen die Ansicht des Banus in Ansehung der Würdigkeit des Kappel vollkommen und vereinigen sich mit seinem Auszeichnungsantrage<note type="footnote" n="17">Der Auszeichnungsantrag erfolgte mit Vortrag Baumgartners v. 3. 5.1852, Zit. Anm. 15; die Ah. E. v. 12.5.. 1852 lautete: <quote>Dieser Antrag hat vorderhand auf sich zu beruhen</quote>.</note>. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Künftige Verwendung des Schloßberges in Preßburg</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kriegswesens FML. Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Ministerkonferenz, daß Se. Majestät dem Antrage wegen Benützung des Schloßberges in Preßburg zu einer Strafanstalt<note type="footnote" n="18">Siehe MK. v. <date when="1852-04-24">24. 4. 1852</date>/1V.</note> keine Folge zu geben und anzuordnen geruht haben, wegen Benützung dieses Gebäudes etc. andere Vorschläge zu erstatten<note type="footnote" n="19">Dies geschah mit Vortrag Csorichs v. <date when="1852-04-20">20. 4. 1852</date>, <bibl type="archival">KA., MKSM. 2663/1852</bibl>; die im Text zit. ablehnende kaiserliche Entscheidung erfolgte auf einen Antrag Grünnes v. <date when="1852-04-30">30. 4. 1852</date>; Grünne wies dabei auf die große Tradition des Preßburger Schloßberges als historische Erinnerungsstätte der Habsburger hin.</note>. Der Kriegsminister wird diese Ah. Entschließung den Ministern des Inneren, der Justiz, des Handels und der Finanzen mitteilen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Aufhebung der ständigen Senate bei den Gerichten zweiter Instanz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> bemerkt, daß die Gerichtsbehörden durch die neue Prozeßordnung und das organische Statut<note type="footnote" n="20">Mit neue Prozeßordnung ist die Strafprozeßordnung v. <date when="1850-01-17">17. 1. 1850</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 25/1850</bibl>, gemeint; das organische Statut ist das kaiserliche Patent v. <date when="1850-06-28">28. 6. 1850</date> (<quote>organisches Gesetz über die Gerichtsstellen</quote>), <bibl type="archival">RGBL. Nr. 258/1850</bibl>.</note> veranlaßt worden seien, ständige Senate für die zweiten Instanzen zu bilden, was die Folge hatte, daß viele Beamte angestellt werden mußten, und daß der Präsident, wenn ein Beamter von einem solchen Senate oder sonst abging, in seiner freien Disposition gehindert war<ref xml:id="fn_3_1_8_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_1_8_b">Randbemerkung Ransonnets: <quote>Ah. Patent v. <date when="1850-06-28">28. Juni 1850</date>, § 165</quote>.</note>. Das Oberlandesgericht von Böhmen bittet um die Bewilligung, daß in betreff der Strafsachen die erwähnten <ref xml:id="fn_3_1_8_c">ständigen Senate für die</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_1_8_c">Einfügung c-c durch Ransonnet.</note>
                            <pb n="54" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1-pdf.xml%23a3-b1_einzelseiten/a3-b1_s54.pdf"/>zweiten Instanzen bei den Kollegialgerichtsbehörden<ref xml:id="fn_3_1_8_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_1_8_d">Korrektur Ransonnets aus <quote>Gerichtsbehörden</quote>.</note> aufhören dürfen. Der Justizminister meint, daß alle solche ständigen Senate aufzuhören und die Präsidenten in ihr früheres freies Dispositionsrecht <ref xml:id="fn_3_1_8_e">hinsichtlich der Zuweisung von Räten</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_3_1_8_e">Einfügung e-e durch Ransonnet.</note> zu treten hätten. Auch meint derselbe, daß das Votieren von unten hinauf, welches sich in der Praxis nicht bewährt habe<note type="footnote" n="21">Das Votieren von unten hinauf war in § 172 des organischen Gesetzes für die Gerichtstellen v. <date when="1850-06-28">28. 6. 1850</date>
und in § 47 der Strafprozeßordnung v. <date when="1850-01-17">17. 1. 1850</date>, zit. Anm. 20, festgesetzt worden.</note>, bei den Justizbehörden abzustellen wäre und künftig von oben zu beginnen hätte, wodurch den jüngeren Votanten die größere Erfahrung der älteren zustatten käme <ref xml:id="fn_3_1_8_f">und mehr Stabilität in die Entscheidungen gebracht würde</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_3_1_8_f">Beifügung f-f durch Ransonnet.</note>.</p>
                  <p>Die Ministerkonferenz fand dagegen nichts zu erinnern, daß ein au. Antrag in diesem Sinne erstattet werde<note type="footnote" n="22">Mit Ah. E. v. <date when="1852-06-01">1. 6. 1852</date> zum Vortrag K. Krauß' v. <date when="1852-05-05">5. 5. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1440 ex 1852</bibl>, wurden diese Anträge genehmigt und alle diesbezüglichen früheren Vorschriften außer Kraft gesetzt; zur entsprechenden Verordnung des Justizministers siehe <bibl type="archival">RGBL. Nr. 125/1852</bibl>; vgl. Zu diesem Gegenstand auch die Sammelakten des Reichsrates mit dem Vortrag des Reichsratsreferenten Haimberger und dem Protokoll der Plenarsitzung, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 203/1852 und GA. 229/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Begnadigung des verurteilten Erzpriesters Demeter Petrovic</head>
                  <p>Derselbe Minister referierte weiter über das Ah. bezeichnete Gesuch des griechisch-nichtunierten Bischofes Schaguna, dann das Gesuch der Lippaer Bürger und Insassen nächst Temesvár um Begnadigung des Demeter Petrović, Erzpriester der Temesvarer Diözese. Demeter Petrović hat in der ungarischen Revolutionsepoche, von dem damaligen ungarischen Kultusminister Michael Horváth zum Administrator der Temesvárer Diözese ernannt, ein Rundschreiben an die Geistlichkeit erlassen, daß sie sich an die Sache des Kossuth anschließen sollen, hat die Dethronisation Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand<note type="footnote" n="23">Beschluß des ungarischen Reichstages in Debrecen v. <date when="1849-04-14">14. 4. 1849</date>, vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Friedjung</author>, Österreich 1, 209</bibl>.</note> und die Entsetzung des legitimen Bischofs Stankowicz verkündet und sich überhaupt um die Sache der Revolution eifrig angenommen. Er wurde deshalb auf zwölf Jahre verurteilt, welche Strafe er am <date when="1850-02-19">19. Februar 1850</date> angetreten hat. Ein früheres Gesuch desselben wurde im September 1851 mit dem Antrage auf Abweisung vorgelegt<note type="footnote" n="24">Vgl. MR. v. 8. 9. !851/IV.</note>, weil damals es noch nicht an der Zeit zu sein schien, für ihn eine Ah. Gnade in Anspruch zu nehmen. Dieser Grund besteht wegen der kurzen Zwischenzeit noch fortan.</p>
                  <p>Der Justizminister und einverständlich mit demselben die Ministerkonferenz glauben daher, daß bei der spezifischen gefährlichen Tätigkeit des Demeter Petrović als geistlicher Agitator unter den nichtunierten Griechen auch dermal noch nicht die Zeit gekommen sein dürfte, ihn der Ah. Gnade Sr. Majestät gegenwärtig zu halten<note type="footnote" n="25">Zu dem über den Fall Petrović erstatteten Vortrag siehe MK. v. <date when="1852-06-29">29. 6. 1852</date>/V.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_1_8_13" n="13">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIII. </num>
                     </label>Schutz der österreichischen Gewässer in Dalmatien bei KIek und Suttotrina</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Buol-Schauenstein</rs>
                     </hi> leitete schließlich noch die Besprechung auf die bekannten Verhältnisse der dalmatinischen Landesteile bei KIek und Suttorina zu der Türkei.</p>
                  <p>Nachdem bei diesem Anlasse diese Verhältnisse, wie sie unter der venezianischen und französischen Regierung von Dalmatien<note type="footnote" n="26">Dalmatien war bis 1797 (Friede von Campo Formido) venezianisch, von 1805 (Friede von Schönbrunn) bis 1815 (Wiener Kongreß) französisch gewesen.</note> bestanden haben und jetzt unter der österreichischen Regierung bestehen, neuerdings erörtert worden sind, wurde bemerkt, daß die Türken zu wiederholten Malen anerkannt haben, daß sie das dortige insbesondere bei Cattaro als geschlossen anzusehende Meer ohne unsere Bewilligung nicht benützen dürfen, indem solche Bewilligungen angesucht und erteilt worden sind und über die von dem vorsitzenden Minister gestellte Frage, was wir zu tun berechtigt sind und wie weit wir gehen sollen, um die neueren Vorgänge in jenen Gewässern – es erscheinen dort selbst fremde Schiffe, um die Tiefe des Meeres zu sondieren etc. – zu verhindern und die Schließung des dortigen Meeres sicherzustellen, wurde sich dahin ausgesprochen, daß von unserer Seite der Status quo und der bestehende Rechtszustand fest aufrechterhalten, derzeit aber noch keine Befestigungen dort vorgenommen werden sollen. Unsere dort stationierten Schiffe sind genau instruiert, wie sie sich in vorkommenden Fällen zu benehmen und wann sie einzuschreiten haben. Dies hindere aber nicht, den General Mamula aufzufordern, sich zu äußern, welche Fortifikationen dort zur Aufrechterhaltung der Schließung des Meeres mit Rücksichtnahme auf deren praktische Ausführung von unserer Seite und auf die allenfällige Rückwirkung dieser Maßregel auf die Türkei nötigenfalls vorzunehmen wären<note type="footnote" n="27">Ober den von GM. Mamula erstatteten Bericht siehe MK. v. <date when="1852-07-17">17. 7. 1852</date>, Anm. 9.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1852-05-05">5. Mai 1852</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz ]oseph. Wien, den <date when="1852-05-16">16. Mai 1852</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
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   </text>
</TEI>