<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="617">Sitzung 617</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1852-01-23"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
                  <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z617.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">241</idno>
                  <idno type="KZ">404</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1852-01-23"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg, BdE. fehlt), Bach 28. 1., Thinnfeld 28. 1., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.</orig>
               </item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9255">
                     <surname>Wacek</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
                  <note>keine BdE.</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1852-01-28">28. 1.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1852-01-28">28. 1.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8368">
                     <surname>Csorich</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8190">
                     <surname>Baumgartner</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8275">
                     <surname>Stadion</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_617_1">Ernennung und Auszeichnung von Reichsräten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_617_2">Pensionsbehandlung des Josef Leyrer</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_617_3">Entschädigungsansprüche der Amalia Mack-Ribarz</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_617_4">Einbeziehung von Triest, Fiume und Buccari in die allgemeine Rekrutierung</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-05-0-18520123-P-0617" ana="a2-b5-z617">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z617.pdf">
               <title type="num">Nr. 617</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1852-01-23">23. Jänner 1852</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg, <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt), Bach 28. 1., Thinnfeld 28. 1., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">241</idno>
                  <idno type="KZ">404</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1852-01-23">23. Jänner 1852</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_617_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Ernennung und Auszeichnung von Reichsräten</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> machte dem Ministerrat die Mitteilung, daß Se. Majestät dem Reichsrate Fürsten Salm die geheime Ratswürde taxfrei zu verleihen und den bisherigen Minister Baron Kulmer, dann den Hofrat bei dem Obersten Gerichts- und Kassationshofe Haimberger zu Reichsräten, den ersteren mit Beibelassung seiner gegenwärtigen Bezüge und mit taxfreier Verleihung der geheimen Ratswürde, zu ernennen geruhet haben<note type="footnote" n="1">Handschreiben an Kübeck und Schwarzenberg v. <date when="1852-01-22">22. 1. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., CBProt. 15c/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_617_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Pensionsbehandlung des Josef Leyrer</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Finanzen und des Handels Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> besprach hierauf eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Generalrechnungsdirektorium und dem Finanzministerium hinsichtlich der Behandlung des Hofkriegsvizebuchhalters Leyrer bei seinem Übertritte in den Ruhestand.</p>
                  <p>Derselbe ist bereits 75 Jahre alt und dient 53 Jahre. Daß demselben bei dem Übertritte in den Ruhestand sein ganzes Gehalt als Ruhegenuß zu belassen sei, darüber besteht keine Meinungsverschiedenheit. Er bittet aber gleichzeitig um eine (seinem Quartiergelde entsprechende) Personalzulage von 300 f. und um eine Auszeichnung mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone, und das Generalrechnungsdirektorium unterstützt seine diesfällige Bitte.</p>
                  <p>Der Amtsvorgänger im Finanzministerium erkannte die Würdigkeit des Bittstellers und trug auf die Bewilligung einer Personalzulage, jedoch nur von 200 f. und ohne eine weitere Auszeichnung an. Der referierende Finanzminister vereiniget sich mit diesem Antrage.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmführer glauben aber, daß bei der so langen Dienstleistung des Leyrer demselben eine seinem Quartiergelde gleiche Personalzulage von 300 f., ohne eine weitere Auszeichnung von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken wäre<note type="footnote" n="2">Der Vortrag des Präsidenten des Generalrechnungsdirektoriums v. <date when="1852-01-10">10. 1. 1852</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1852-01-30">30. 1. 1852</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses resolviert, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 191/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_617_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Entschädigungsansprüche der Amalia Mack-Ribarz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> brachte sodann die in einer früheren Ministerratssitzung bereits besprochene Klage der Amalia Ribarz, verwitweten Mack, gegen das Ärar und die Stadtgemeinde Wien aus Anlaß des in den Oktobertagen an ihrem<pb n="506" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s506.pdf"/> Vermögen (der Zuckerraffinerie und den Wohngebäuden am Schüttel) durch Brand erlittenen Schadens im Betrage von 604.000 f., insbesondere die Frage, ob ihre Klage im Rechtswege zulässig sei oder nicht, zum Schlußvortrage und zur definitiven Abstimmung<note type="footnote" n="3">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18520109-P-0614.xml#top_2_5_614_6">MR. v. <date when="1852-01-09">9. 1. 1852</date>/VI</ref>.</note>.</p>
                  <p>Der Minister besprach zuerst ihre Ansprüche gegen das Ärar und sodann jene gegen die Stadtgemeinde Wien.</p>
                  <p>Was die ersteren anbelangt, wurde in Ansehung des rechtlichen Standpunktes im wesentlichen folgendes <ref xml:id="fn_2_5_617_a">von der Klägerin</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_617_a">Einfügung a−a Krauß’’.</note> geltend gemacht: Das Ärar (die Gesamtheit) sei, wie die verwitwete v. Mack behauptet, verpflichtet, ihr den erlittenen Schaden zu ersetzen, weil sie ein Opfer des ungesetzlichen Zustandes geworden ist, eines Zustandes, den selbst Se. Majestät unterm <date when="1848-10-13">13. Oktober 1848</date> durch die Genehmigung der Dispositionen des Reichstages gutzuheißen geruhet haben. Es komme hier der § 365 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (von der Expropriation) zu berücksichtigen, welcher sagt, daß, wenn es das allgemeine Beste erheischt, ein Mitglied des Staates selbst das vollständige Eigentum einer Sache gegen eine angemessene Schadloshaltung abtreten müsse.</p>
                  <p>In dem Falle der Expropriation bestimmen aber die Gesetze, daß der Wert der Sache zu erheben und, wenn die Partei mit dem erhobenen Werte nicht zufrieden ist und eine gütliche Ausgleichung nicht zustande kommt, ihr der Rechtsweg offen bleibe. Eine solche Erhebung hat in dem vorliegenden Falle noch nicht stattgefunden. Ferner wurde erörtert, ob nicht das Ganze als Kriegsschaden zu betrachten sei und der § 1044 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Anwendung zu kommen habe, welcher aussagt: Die Verteilung der Kriegsschäden wird nach besonderen Vorschriften von den politischen Behörden bestimmt.</p>
                  <p>Die Mack behauptet, daß ihre Gebäude von den Sereschanern<ref xml:id="fn_2_5_617_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_617_b">Gestrichen auf <quote>Befehl der Offiziere</quote>.</note> aus strategischen Rücksichten niedergebrannt worden seien, um die große und gefährliche Sternbarrikade leichter nehmen zu können.</p>
                  <p>Der Justizminister bemerkte, daß in solchen Fällen schon öfter Entschädigungen geleistet worden sind, daß aber auch hier von Seite der politischen Behörden früher eine Erhebung gepflogen werden müßte, welche, wie gesagt, noch nicht vorgenommen worden ist.</p>
                  <p>In Ansehung der von den eigenen Truppen verübten Exzesse bestimmen die Vorschriften, daß das Ärar zwar eine Entschädigung nicht zu leisten habe, daß aber streng erhoben und untersucht werden müsse, wer an dem Exzesse Schuld trägt, um von diesem dann den Schadenersatz hereinzubringen.</p>
                  <p>Dieses vorausgeschickt, äußerte der Justizminister seine Meinung über den vorliegenden Fall dahin, daß eine Entschädigung gefordert werden könne, daß aber vorderhand die Bittstellerin nicht auf den Rechtsweg zu weisen, sondern Se. Majestät zu bitten wären, eine Untersuchung im politischen Wege vorausgehen zu lassen, wobei zu erheben wäre, ob der Fall einer Expropriation, eines Militärexzesses usw. eintrete, ob die Brandlegung angeordnet war oder nicht u. dgl. Wenn die Untersuchung, wie zu vermuten ist, so<pb n="507" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s507.pdf"/> ausfällt, daß das Ärar keine Entschädigung zu leisten habe, dann wäre ihr der Rechtsweg freizulassen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> bemerkte, daß er sich gegen die richterliche Kompetenz, was die Ansprüche gegen das Ärar anbelangt, erklärt habe und sie auch gegenwärtig wegen der nachteiligen Konsequenzen, welche hieraus für andere Fälle und insbesondere für Ungarn abgeleitet werden könnten, als unzulässig erkennen müsse. Die Differenz zwischen ihm und dem Justizminister bestehe darin, daß Innenminister Dr. Bach sich gegen das Einschreiten der Justizbehörde überhaupt erkläre, es möge ein schuldbarer Exzeß, eine Expropriation oder ein Verschulden der Autoritäten zum Grunde gelegt werden, um daraus Ersatzansprüche gegen das Ärar abzuleiten, der Justizminister aber dieses Einschreiten nach vorausgegangener politischer Erhebung als der Beschwerdeführenden zuständig und zulässig erkenne.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach sei aber nicht dagegen, daß eine Untersuchung durch eine gemischte Kommission der politischen und Militärbehörden, allenfalls unter dem Vorsitze des Statthalters, zu dem Ende stattfinde, ob nicht eminente Billigkeitsmomente (aber kein Recht) vorhanden seien, Leute, welche so großen Schaden an ihrem Vermögen erlitten haben und bei der immerhin vorhandenen Analogie, daß ihr Vermögen dem allgemeinen Besten zum Opfer gebracht worden ist, in irgend einer Weise zu berücksichtigen und Sr. Majestät zu diesem Ende entsprechende Anträge vorzulegen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Edler v. Thinnfeld</rs>
                     </hi> teilt gleichfalls die Ansicht, daß bei dem hier vorwaltenden staatsrechtlichen Momente die Angelegenheit nicht vor die Gerichte, sei es wegen Expropriation, sei es wegen Verschulden der öffentlichen Organe etc., gehöre, und die Gerichte hier, wo der Staat nicht als Partei, sondern als Staat erscheine, nicht urteilen können. Nach seiner Ansicht wäre die Sache vom Rechtswege abzuweisen, übrigens stimmte er den vom Minister des Inneren angetragenen Erhebungen bei, da in dieser Richtung die Angelegenheit bisher nicht erörtert worden ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> sprach sich dahin aus, daß in allen vorgenannten Fällen kein Schadenersatz gebühre. Der stattgehabte Vorgang sei als Notwehr anzusehen <ref xml:id="fn_2_5_617_c">und sohin verschieden von dem Falle einer Expropriation, bei welchem es sich um die Beurteilung der überwiegenden Nützlichkeit des Eingriffes in das Privateigentum handelt, während bei militärischen Operationen gegen Aufruhr, der absoluten Notwendigkeit des Zweckes gegenüber jede andere Rücksicht verschwindet, der dadurch verursachte Schaden muß als ein zufälliger betrachtet werden – casus nocet domino</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_5_617_c">Korrektur c−c Thuns aus <quote>Zu einer Verhandlung wegen Expropriation sei keine Zeit gewesen, da Wien um jeden Preis gewonnen werden mußte</quote>.</note>. Nach seiner Ansicht wären Se. Majestät zu bitten, auszusprechen<ref xml:id="fn_2_5_617_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_5_617_d">Einfügung Thuns.</note>, daß für die Schäden aus den Jahren 1848 und 1849 kein Ersatz zu leisten komme, <ref xml:id="fn_2_5_617_e">sondern daß es nur der Ah. Gnade Sr. Majestät unbenommen bleibt</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_5_617_e">Korrektur e−e Thuns aus <quote>wobei es übrigens der Ah. Gnade Sr. Majestät unbenommen</quote>.</note>, in einzelnen rücksichtswürdigen Fällen Unterstützungen zu gewähren.</p>
                  <p>Dieser Ansicht schlossen sich die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Freiherr v. Csorich und Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi>, der erstere insbesondere mit der Bemerkung an, daß die Zerstörung der<pb n="508" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s508.pdf"/> Gebäude der Mack nicht aus strategischen Rücksichten notwendig und lediglich Folge der Zufälligkeit des Krieges war.</p>
                  <p>Das Conclusum hinsichtlich der Ansprüche gegen das Ärar fiel für die Abweisung vom Rechtswege aus, wobei drei Stimmen sich für eine Untersuchung nach dem Antrage des Ministers Dr. Bach erklärten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> beharrte bei seiner Ansicht, daß der Mack nach vorläufiger politischer Untersuchung und Klarstellung der Sache, ob eine Expropriation oder sonst ein anderes Moment eintrete, der Rechtsweg vorbehalten bleiben müsse.</p>
                  <p>In Absicht auf die zweite Frage, ob die Klage der Mack gegen die Gemeinde Wien nicht auf den Rechtsweg gehöre, vereinigten sich alle Stimmführer mit der Ansicht des Justizministers, daß diese Frage zu bejahen sei. Der Anspruch auf Schadenersatz gegen die Gemeinde hänge, abgesehen von den obigen Erörterungen, von der Tatsache ab, daß die Gemeinde den Aufruhr nicht verhindert, die Verteidigung der Stadt veranlaßt und dadurch alle jene Schritte herbeigeführt hat, welche über die Stadt und über so viele Private einen so großen Schaden gebracht haben.</p>
                  <p>Hierbei wurde des Beschlusses des Gemeinderates erwähnt, nach welchem den Witwen derer, die in der Verteidigung der Stadt um das Leben kommen würden, 200 f. jährlich als Pension versprochen wurden, und der Proklamation des Feldmarschalls Fürsten v. Windischgrätz, nach welcher die Gemeinde für jeden durch die Widersetzlichkeit verursachten Schaden als verantwortlich erklärt worden ist<note type="footnote" n="4">Zur Haltung Windischgrätz’ in dieser Frage siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490221-P-0021.xml#top_2_1_21_4">MR. v. <date when="1849-02-21">21. 2. 1849</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z21" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z21.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18490221-P-0021.xml">ÖMR. II/1, Nr. 21</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> hob insbesondere, um das Verschulden der Gemeinde hierbei deutlicher hervortreten zu machen, den Umstand heraus, daß die Gemeinde damals nicht mehr unter der Tutel der Regierung stand, sondern schon frei war.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> behielt sich vor, den diesen Beschlüssen entsprechenden Resolutionsentwurf vor seiner Vorlegung an Se. Majestät im Ministerrate vorzubringen<note type="footnote" n="5">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18520130-P-0620.xml#top_2_5_620_4">MR. v. <date when="1852-01-30">30. 1. 1852</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_617_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Einbeziehung von Triest, Fiume und Buccari in die allgemeine Rekrutierung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> referierte schließlich noch über die Einbeziehung der Städte Triest, Fiume und Buccari in die allgemeine Rekrutierung, indem nach seiner Ansicht kein Grund bestehe, diese Städte ferner von der Rekrutierungspflicht frei zu lassen<note type="footnote" n="6">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18520105-P-0611.xml#top_2_5_611_2">MR. v. <date when="1852-01-05">5. 1. 1852</date>/II</ref>.</note>.</p>
                  <p>Die Stadt Triest gründe diese Befreiung auf eine unangemessene Auslegung des Freihafen­privilegiums vom Jahre 17[19], in dessen 7. Absatze den fremden Handelsleuten, Künstlern etc., wenn sie sich daselbst ansässig machten, die Freiheit von allen persönlichen Auflagen, Wachen etc. versprochen wurde, „indem sie nur als Gäste anzusehen seien“. Aus diesem Versprechen leitet Triest die Rekrutierungsfreiheit ab. Die Absicht dieses Versprechens war gewiß nicht, die dortigen Bewohner von der Einquartierung, von Abgaben etc. frei zu lassen, sondern den sich dort anzusiedelnden Fremden gewisse Begünstigungen zu gewähren. Das was von Triest gilt, wurde auch auf Fiume ausgedehnt. Damals hat die Rekrutierung noch gar nicht bestanden, und die erforderliche Truppenmacht wurde durch Werbungen, und zwar meistens von Ausländern, aufgebracht.<pb n="509" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s509.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Als im Jahre 1771 von der Kaiserin Maria Theresia die Rekrutierungsvorschrift erlassen wurde, wurde noch immer ein Teil der Truppen durch Werbung beigestellt.</p>
                  <p>Damals ist von der Hofkanzlei, in unrichtiger Auslegung des Freihafenprivilegiums, Triest frei gehalten worden, und so ist es bis heute geblieben und später auch auf Fiume ausgedehnt worden.</p>
                  <p>Im Jahre 1834 ist diese Angelegenheit zur Verhandlung gekommen, Se. Majestät der Kaiser Franz haben aber auszusprechen geruhet, daß diese Befreiung einstweilen und bis etwas anderes angeordnet wird, zu verbleiben habe. Selbst bei der letzten Rekrutierung blieben Triest und Fiume noch frei.</p>
                  <p>Buccari hatte nie eine solche Bewilligung. Im Jahre 1848 wurde es durch den 27. Landtagsartikel mit Fiume zusammengeworfen und so wie dieses rekrutierungsfrei erklärt<note type="footnote" n="7">
                        <bibl type="archival">CJH., Ga. XXVII/1848, § 29</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Da die Rekrutierungsfreiheit, wie der Minister des Inneren bemerkt, in dem Privilegium gar nicht gegründet ist, seit der Erlassung des Freihafenprivilegiums sich die Umstände sehr geändert haben und das früher befreite Dalmatien nun auch in die Rekrutierung eingezogen wurde<note type="footnote" n="8">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18520105-P-0611.xml#top_2_5_611_2">MR. v. <date when="1852-01-05">5. 1. 1852</date>/II</ref>.</note>, da ferner keineswegs zu besorgen ist, daß Handel und Schiffahrt dadurch leiden werden, so meint der referierende Minister, daß, um dem allgemeinen Rechte zu entsprechen, auch die genannten drei Städte der Rekrutierungsverpflichtung, jedoch mit der Beschränkung zu unterziehen wären, daß die dort ausgehobenen Leute zunächst für den Marinedienst, wenn sie dazu tauglich sind, bestimmt werden sollen<note type="footnote" n="9">Mit Vortrag v. <date when="1852-01-27">27. 1. 1852</date> beantragte Bach eine entsprechende kaiserliche Verordnung; der Reichsrat, dem der Vortrag weitergeleitet wurde, stimmte zu, Vortrag Kübecks v. <date when="1852-02-07">7. 2. 1852</date>, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 58 und 69, beide ex 1852</bibl>; Franz Joseph genehmigte die Verordnung mit Ah. E. v. <date when="1852-02-09">9. 2. 1852</date> auf den Vortrag Bachs, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 294/1852</bibl>, publiziert als kaiserliche Verordnung v. <date when="1852-02-09">9. 2. 1852</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 45/1852</bibl>. Mit Handschreiben v. <date when="1852-03-10">10. 3. 1852</date> an Bach wurde aber die Rekrutierung in Triest bis 1858 aufgeschoben, <bibl type="archival">KA., MKSM. 1345/1852</bibl>, publiziert als Erlaß des Ministeriums des Inneren v. <date when="1852-03-15">15. 3. 1852</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 66/1852</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, in welchem Sinne nun der Minister Dr. Bach den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten wird.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1852-01-24">24. Jänner 1852</date>.</dateline>
                  <seg type="other">A. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1852-01-29">29. Jänner 1852</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>