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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
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            <title level="a" type="desc" n="615">Sitzung 615</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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                  <forename>Thomas</forename>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
                  <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z615.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">204</idno>
                  <idno type="KZ">66</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg, BdE. fehlt), Bach 21. 1.,
    Thinnfeld 21. 1., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner, Kulmer 21. 1.; abw. Stadion.</orig>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>keine BdE.</note>
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                  <ref target="#top_2_5_615_6">Zulage für die in Kasernen einquartierte auf dem Marsch befindliche Mannschaft</ref>
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                  <ref target="#top_2_5_615_10">Strafrestnachsicht für Ladislaus Schnee</ref>
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                  <ref target="#top_2_5_615_11">Verstärkung des galizischen Gendarmerieregimentes</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z615.pdf">
               <title type="num">Nr. 615</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1852-01-19">19. Jänner 1852</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg, <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt), Bach 21. 1.,
Thinnfeld 21. 1., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner, Kulmer 21. 1.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">204</idno>
                  <idno type="KZ">66</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1852-01-19">19. Jänner 1852</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Rüstungsbedarf der serbischen Regierung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten</rs>
                     </hi> brachte einen Bericht des kaiserlichen Generalkonsuls in Belgrad vom 2. Jänner d. J. zum Vortrage, nach welchem der fürstlich serbische Senat beschlossen hat, 10.000 Zündgewehre, zwei Batterien Sechspfünder und vier Haubitzen ohne Lafetten anzukaufen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.</p>
                  <p>Der Fürst Alexander Karageorgiewitsch habe gegen den Generalkonsul den Wunsch geäußert, die obgenannten Armierungsstücke durch die österreichische Regierung beziehen zu dürfen, und fügte die Bemerkung bei, daß er mit der Antwort an den Senat solange zurückhalten würde, bis ihm eine Erwiderung hierüber von der österreichischen Regierung zugekommen sein wird. Ferner stellte der Fürst die ausdrückliche Bitte, sowohl im Falle der Willfahrung als auch, wenn die kaiserliche Regierung nicht geneigt sein sollte, in das Ansuchen einzugehen, in welchem Falle man trachten würde, die gedachten Armierungsgegenstände aus Belgien um jeden Preis zu beziehen, die Sache ganz geheim zu halten. Auch sprach der Fürst die Überzeugung aus, daß der innige Anschluß Serbiens an Österreich in seiner und seiner Regierung Absicht, selbst im Falle eines Krieges mit der Pforte, liege etc.</p>
                  <p>Nachdem der Ministerpräsident die gegenwärtigen politischen Verhältnisse Österreichs zu Serbien, ihre durch die Tat dargetane Willfährigkeit, die politischen Flüchtlinge auszuweisen, ihr Streben, sich an Österreich enger anzuschließen dargestellt hatte, schloß er mit der Äußerung der Ansicht, daß er nicht abgeneigt wäre, diesem Ansuchen zu entsprechen, daß aber die serbische Regierung vorläufig um die vertrauliche Aufklärung anzugehen wäre, aus welchen Gründen sie das gedachte Kaufgeschäft so sehr geheim gehalten zu werden wünsche, da es an sich schwer sei, den Ankauf einer solchen Menge von Waffen zu verheimlichen, und man die Überlassung auch nicht unternehmen könnte, ohne die traktatmäßige Schutzmacht Serbiens, Rußland, davon in die Kenntnis zu setzen.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit umso mehr einverstanden, als Österreich, wenn es selbst die angesuchte Lieferung nicht übernähme, nicht verhindern könnte, daß Serbien<pb n="493" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s493.pdf"/> sich diesen Bedarf aus Belgien verschaffe, gegen deren Transit durch Österreich die Pforte keine Einsprache erheben könnte, da die Waffen durch Serben im Auslande angekauft sein würden.</p>
                  <p>Der Ministerpräsident wird diesen Gegenstand Sr. Majestät vortragen, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> behielt sich vor, in der nächsten Ministerratssitzung anzudeuten, in welcher Art die gedachte Waffenüberlassung an Serbien ausgeführt werden könnte<note type="footnote" n="1">Ein Vortrag Schwarzenbergs konnte in den Beständen des HHSTA., Kab. Kanzlei sowie ebd., PA. nicht gefunden werden. Bei den Berichten des Generalkonsuls in Belgrad liegt folgender undatierter Notizzettel: <quote>Im Winter 1851/52 wurde über ein Ansinnen der serbischen Rgg. wegen Überlassung von 10.000 Gewehren eine Correspondenz gepflogen. Ich bitte um selbe, u. zwar vollständig. Franz Joseph</quote>. Darunter wurde vermerkt <quote>Bericht aus Belgrad v. 2. Jänner und <date when="1852-02-19">19. Februar 1852</date> No. 2 &amp; 8; Depeschen nach Belgrad v. <date when="1852-01-29">29. Jänner 1852</date> No. 2 &amp; <date when="1852-03-02">2. März 1852</date>
                        </quote>, <bibl type="archival">HHSTA., PA . XXXVIII, Fasz. Generalkonsulat zu Belgrad 1852</bibl>. Die genannten Schreiben befinden sich nicht mehr am Platz. Dieser Gegenstand kam im Ministerrat nicht mehr zur Sprache. Aus einem anderen Anlaß wurden zeitgleich Verhandlungen zwischen den Ministerien des Inneren, des Krieges, der Finanzen, des Handels und des Äußeren über eine allgemeine Verordnung für die Aus- und Durchfuhr von Waffen und Munition gepflogen, siehe dazu <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 746, 1193, 1573, 1872 sowie 2206 alle ex 1852</bibl>. Eine entsprechende Verordnung wurde 1852 nicht erlassen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Neuer Zolltarif; Aufhebung des Getreideeinfuhrzolles</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Finanzen und des Handels Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß Fabrikanten aus mehreren Gegenden Böhmens gegen die Einführung des neuen Zolltarifs, welcher übrigens noch nicht zu wirken angefangen hat, über den sie also aus Erfahrung noch nichts sagen können, Bedenken erregen und das Besorgnis aussprechen, daß sie wegen der Teuerung die Arbeitsleute werden entlassen müssen.</p>
                  <p>Der Statthalter von Böhmen habe aus Anlaß einer Eingabe dieser Fabrikanten den Antrag gestellt, den Einfuhrzoll auf das Getreide auf der sächsischen Seite aufzuheben<note type="footnote" n="2">Schreiben Mecsérys an Baumgartner v. <date when="1852-01-14">14. 1. 1852</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 813/1852</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der referierende Minister bemerkte, in diesen Antrag nicht eingehen zu können, weil die Gewährung desselben der Anfang von einer Menge ähnlicher Petitionen wäre, weil die Willfahrung nichts helfen würde, indem das Getreide in Sachsen teuerer als in Böhmen ist und aus Böhmen dahin ausgeführt wird, vorzüglich aber darum, weil, wenn auch das Getreide in Sachsen wohlfeiler wäre als in Böhmen, von der Gewährung des Antrags keine Abhilfe käme, da der Zoll von einem Zentner Getreide nur 15 Kreuzer beträgt, was bei zwei Zentnern pro Kopf jährlich, welche als der Bedarf angenommen werden, 30 Kreuzer jährlich oder zweieinhalb Kreuzer monatlich für eine Person ausmacht, daher bei der Frage von einer Arbeitseinstellung nicht wohl in Anschlag kommen kann, und selbst diese geringe Erleichterung nicht den Konsumenten, sondern nur den Spekulanten zustatten käme.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> nur noch bemerkte, daß eine Arbeitseinstellung aus diesem Anlasse nicht zu besorgen sei, weil, wenn auch die Getreidepreise hoch sind, eine eigentliche Not nicht in Aussicht stehe, und die Arbeit im allgemeinen und großen noch immer hinlänglichen Lohn findet, und bei partieller Arbeitseinstellung Vorschuß oder Unterstützung aus den Staatsmitteln<pb n="494" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s494.pdf"/> rätlicher wären, als das Eingehen in diese Maßregel, was einer Konzession gleichkäme, zumal jetzt, wo der Zolltarif eingeführt werden soll.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren erbat sich eine Mitteilung dieses Gegenstandes von dem Minister der Finanzen und des Handels, um den Statthalter von Böhmen auch seinerseits darnach anweisen zu können, was <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> zu tun versprach<note type="footnote" n="3">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1852-01-21">21. 1. 1852</date> an Mecséry und Bach teilte Baumgartner die Ablehnung des Antrages Mecsérys mit, <bibl type="archival">ebd.</bibl> Auch ein erneutes Gesuch Mecsérys mit Schreiben v. <date when="1852-03-20">20. 3. 1852</date> wurde von Baumgartner am <date when="1852-04-06">6. 4. 1852</date> abgewiesen, <bibl type="archival">ebd., Präs. 4231/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gold- und Silberpunzierungstaxe</head>
                  <p>Derselbe Minister referierte weiter, daß von Seite der hiesigen Gold- und Silberarbeiter der Wunsch ausgesprochen wurde, die Punzierungstaxe herabzusetzen, und auch geringere Gegenstände ihrer Erzeugung der Verifizierung des Gehaltes wegen der Punzierung zu unterziehen<note type="footnote" n="4">Vorschläge des Mittels der bürgerlichen Gold-, Silber- und Juwelenarbeiter in Wien wegen Einführung einer zeitgemäßen Goldreform, o. D., <bibl type="archival">FA., FM., Abt. II (Bankale), Nr. 1415/1852, Faszikulatur 3/1</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Von ausländischen Silber- und Goldwaren, bemerkte der Minister, wird bei uns bis jetzt keine Punzierungstaxe abgenommen, und ihm schiene es geraten, daß wir, wie andere Staaten, das vom Auslande eingeführte Gold und Silber auch der Punzierung unterziehen, welche Punzierung den Entgang aus der die einheimische Industrie erleichternden Herabsetzung der hiesigen Punzierungstaxe wieder ausgleichen würde<note type="footnote" n="5">Zu den bestehenden Punzierungsbestimmungen – Vorschrift für das k. k. Hauptpunzierungsamt in Wien v. <date when="1824-03-15">15. 3. 1824</date> für die Erbländer und das Dekret Napoleons v. <date when="1810-12-25">25. 12. 1810</date> für das Königreich Italien, das im lombardisch-venezianischen Königreich Geltung hatte – siehe <bibl type="archival">ebd., Präs., 8815/1853, Beilage</bibl>.</note>. Diese letztere Taxe ist, wie der referierende Minister bemerkte, mit Ah. Bewilligung vom Jahre 1846 auf die Hälfte bereits herabgesetzt worden<note type="footnote" n="6">Der entsprechende Akt in HHSTA., ÄStr. konnte nicht gefunden werden.</note>, <ref xml:id="fn_2_5_615_a">allein diese Ah. Verfügung sei aus unbekannten Gründen von der allgemeinen Hofkammer nicht in Vollzug gebracht worden</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_615_a">Einfügung a−a Baumgartners.</note>.</p>
                  <p>Rücksichtlich der Einführung der Punzierung von Gold- und Silberwaren, welche vom Auslande eingeführt werden, wird der Minister Ritter v. Baumgartner mit Zustimmung des Ministerrates sich die Ah. Ermächtigung erbitten<note type="footnote" n="7">Das Finanzministeriums übermittelte den Finanzlandesdirektionen, von denen die Punzierungstaxe einzuheben war, mit Schreiben v. <date when="1852-03-21">21. 3. 1852</date>
                        <quote>provisorische Bestimmungen über die Bezeichnung des Feingehalts von Gold- und Silberwaren</quote> mit dem Auftrag, darüber Gutachten der Handels- und Gewerbekammern einzuholen, <bibl type="archival">FA., FM., Präs., 8815/1853</bibl>, Beilage. Ein neues Punzierungsgesetz konnte wegen der Zollunion mit Parma und Modena v. <date when="1852-08-09">9. 8. 1852</date> und des Handelsvertrages mit Preußen v. <date when="1853-02-19">19. 2. 1853</date> nicht erlassen werden, siehe dazu die Referentenbemerkungen v. <date when="1853-10-19">19. 10. 1853</date>
                        <bibl type="archival">ebd., Präs. 14641/1852</bibl>. Ein neues Punzierungsgesetz kam erst wieder zur Sprache in MK. v. <date when="1860-04-14">14. 4. 1860</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b2-z140" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2/pdf/a4-b2-z140.pdf" target="MRP-1-4-02-0-18600414-P-0140.xml">ÖMR. IV/2, Nr. 140</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Kupferscheidemünzsystem in Italien</head>
                  <p>Hierauf besprach der Finanz- und Handelsminister die Einführung des Scheidemünzsystems in bezug auf Kupfermünzen in Italien nach dem in den deutschen und slawischen Provinzen bestehenden Systeme<note type="footnote" n="8">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511110-P-0581.xml#top_2_5_581_6">MR. v. <date when="1851-11-10">10. 11. 1851</date>/VI</ref>.</note>. Er bemerkte, daß in diesen Provinzen früher der Zentner Kupfer auf 108 f. ausgeprägt wurde. Nach dem neuen leichteren, im verflossenen Jahre eingeführten Systeme wird der Zentner Kupfer auf 170 f. 40 Kreuzer, ausgeprägt. Nach diesem Systeme soll nun auch die Kupferscheidemünze in Italien eingerichtet<pb n="495" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s495.pdf"/> werden, und das 5-Centesimi-Stück soll dort das nämliche Gewicht erhalten, wie ein Kreuzer bei uns, und in demselben Verhältnisse die 3- und 1-Centesimi-Stücke.</p>
                  <p>Hierdurch würde die Ungleichheit der Kupferscheidemünze in den verschiedenen Provinzen aufhören, und es würde dadurch die <ref xml:id="fn_2_5_615_b">wegen Außerkurssetzung der 6-Kreuzer-Stücke</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_615_b">Einfügung b–b Baumgartners</note> notwendige Vermehrung der kupfernen Münzen in Italien erzielt werden.</p>
                  <p>Der Ministerrat stimmte bei, daß sich dafür die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät erbeten werde<note type="footnote" n="9">Der Vortag Baumgartners v. <date when="1852-01-24">24. 1. 1852</date> zur Einführung des neuen Kupferscheidemünzensystems auch im lombardisch-venezianischen Königreich wurde mit Ah. E. v. <date when="1852-02-03">3. 2. 1852</date> im Sinne des Vortrages resolviert, jedoch Baumgartner beauftragt, gleichzeitig mit der Einführung der neuen Münzen die Vorschriften über die Annahme der für den kleinsten Verkehr und zur Ausgleichung bestimmten Kupferscheidemünzen zu erneuern, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 251/1852</bibl>. Konzept des Vortrages in <bibl type="archival">FA., FM., Abt. III (Kredit), Nr. 1233/1852, Fasz. 9A</bibl>, resolvierter Vortrag <bibl type="archival">ebd., Nr. 4167/1852, Fasz. 9A</bibl>. Die entsprechenden Akten des Reichsrates <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 44 und 61 beide ex 1852</bibl>. Die Einführung der neuen Centesimimünzen wurde mit Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1852-07-28">28. 7. 1852</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 161/1852</bibl>, bekanntgegeben.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Auszeichnung für Christian Heinrich Coith und Johann Baptist Benvenuti</head>
                  <p>Der Minister Ritter v. Baumgartner brachte schließlich einverständlich mit dem Bankgouverneur die Auszeichnung der zwei Bankdirektoren Coith und Benvenuti durch taxfreie Verleihung des Eisernen Kronordens dritter Klasse in Antrag.</p>
                  <p>Beide, in ihrer Sphäre sehr angesehene Männer, haben durch eine lange Reihe von Jahren die Angelegenheiten der Bank und der Regierung sehr eifrig unterstützt, und, was vorzüglich für ihre Empfehlung spricht, den Bankkredit fast gar nicht benützt.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden<note type="footnote" n="10">Über Vortrag Baumgartners v. <date when="1852-01-20">20. 1. 1852</date> verlieh der Kaiser Benvenuti und Coith mit Ah. E. v. <date when="1852-01-30">30. 1. 1852</date> den oben angesprochenen Orden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 227/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Zulage für die in Kasernen einquartierte auf dem Marsch befindliche Mannschaft</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> bemerkte, daß bei den Märschen der Truppen (ganzer Körper und einzelner Abteilungen) die Einquartierung bei den Bürgern oder Bauern oder aber in Kasernen und Quasikasernen geschehe. Nach dem neuen Bequartierungsreglement <ref xml:id="fn_2_5_615_c">wird für die Mannschaft auf dem Marsche, wenn sie bei den Bürgern oder Bauern einquartiert wird, vom Feldwebel abwärts eine Entschädigung, welche nach der festgesetzten Modalität berechnet wird, dem Quartierträger geleistet</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_5_615_c">Korrektur c−c Csorichs aus <quote>genieße die Mannschaft auf dem Marsche, wenn sie bei den Bürgern oder Bauern einquartiert wird, vom Feldwebel abwärts eine Zulage von 3 Kreuzern</quote>.</note>, damit sich der Soldat besser nähren kann und damit der Landmann seine Vergütung leichter erhalte<note type="footnote" n="11">Zum Bequartierungsnormale für alle Kronländer außer der Militärgrenze siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18510513-P-0499.xml#top_2_4_499_1">MR. v. <date when="1851-05-13">13. 5. 1851</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b4-z499" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4/pdf/a2-b4-z499.pdf" target="MRP-1-2-04-0-18510513-P-0499.xml">ÖMR. II/4, Nr. 499</ref>
                        </bibl>. Hier bezieht sich Csorich auf § 31 der <quote>Vorschrift über die Einquartierung des Heeres</quote> v. <date when="1851-05-15">15. 5. 1851</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 124/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>In den Stationen, wo Kasernen oder Quasikasernen sind, wird die auf dem Marsche begriffene Mannschaft in denselben einquartiert, ohne <ref xml:id="fn_2_5_615_d">einen Menagezuschuß</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_5_615_d">Korrektur d−d Csorichs aus <quote>eine Zulage</quote>.</note> zu erhalten<note type="footnote" n="12">Es handelte sich hierbei nicht um einen Zuschuß von drei Kreuzern, den nur die in Privatquartieren untergebrachten Soldaten erhielten, sondern um einen Abzug von drei Kreuzern von der Löhnung, den nur die in Mannschaftsunterkünften untergebrachten Soldaten zu zahlen hatten, siehe die Bemerkungen zu den Referentenerinnerungen in <bibl type="archival">KA., KM., Allg., J 77-10/2/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="496" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s496.pdf"/>Der Soldat muß dem Inhaber der Quasikaserne fast seine ganze Löhnung hergeben, ohne sich, bei gleichen Strapazen, ebenso etwas aufbessern zu können, wie die bei den Bürgern und Bauern einquartierte Mannschaft<note type="footnote" n="13">Die Unterscheidung in der Behandlung von in Privatquartieren und in Mannschaftsunterkünften untergebrachten Soldaten ist weder aus dem Wortlaut der Bequartierungsvorschrift noch der Zirkularverordnung v. <date when="1851-06-20">20. 6. 1851</date>, mit der § 31 präzisiert wurde, ersichtlich, <bibl type="secondary">
                           <title>Armeeverordnungsblatt</title>, 1. Jahrgang, Heft 74</bibl>, <bibl type="archival">Zirkularverordnung v. <date when="1851-06-20">20. 6. 1851</date>, J 4005, 4037, 4042</bibl>. Es scheint sich um eine nicht gesetzeskonforme Praxis gehandelt zu haben.</note>.</p>
                  <p>Der Kriegsminister beabsichtiget <ref xml:id="fn_2_5_615_e">wegen dieser ungleichen Behandlung des Soldaten auf dem Marsche</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_5_615_e">Einfügung e−e Csorichs.</note> bei Sr. Majestät den au. Antrag zu stellen, daß der transennen Mannschaft, welche in Kasernen oder Quasikasernen einquartiert wird und nur ein oder zwei Rasttage hält, ebenso eine Zulage <ref xml:id="fn_2_5_615_f">von 3 Kreuzern</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_5_615_f">Einfügung f−f Csorichs.</note> zuteil werde, wie sie der bei den Bürgern oder den Bauern einquartierten Mannschaft gewährt wird. Bleibt die Mannschaft über zwei Tage, so habe wieder die Regel einzutreten, daß sie für ihre Verpflegung ohne Zulage zu sorgen habe.</p>
                  <p>Der Kriegsminister fände keinen Grund, warum der zufällig in den Kasernen einquartierten Mannschaft nicht eben die Erleichterung zuteil werden sollte, welche den beim Bürger und Bauern Einquartierten gewährt wird, welche Erleichterung das neue Bequartierungsnormale nur übersehen habe.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß vielmal 3 Kreuzer zu einer sehr großen Summe anwachsen können und daß er, solange nicht die Ziffer der Mehrauslage wenigstens approximativ bekannt ist, sich darüber auszusprechen außer Stande sei. Der Kriegsminister wird demnach, dem Ansuchen des Finanzministers gemäß, diesen Gegenstand schriftlich an den letzteren leiten<note type="footnote" n="14">Csorich teilte Baumgartner den Sachverhalt mit Schreiben (K.) v. <date when="1852-01-21">21. 1. 1852</date> mit, <bibl type="archival">KA., KM., Allg., J 77-10/2/1851</bibl>. Mit Schreiben (K.) vom <date when="1853-03-09">9. 3. 1853</date> erteilte Baumgartner Csorich seine Zustimmung, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1334/1852</bibl>, Akt ist durch Schimmelbefall teilweise zerstört. Über Vortrag Csorichs v. <date when="1853-04-10">10. 4. 1853</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1853-04-11">11. 4. 1853</date> den in Mannschaftsunterkünften untergebrachten Soldaten im Marsch eine Zulage von drei Kreuzern zugesprochen, <bibl type="archival">KA., KM., Allg., I 77-2/4/1853</bibl> sowie <bibl type="archival">ebd., MKSM. 1577/1853</bibl>, publiziert als <bibl type="archival">Zirkularverordnung v. <date when="1853-04-16">16. 4. 1853</date>, J 2539</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <title>Armeeverordnungsblatt</title>, 3. J ahrgang, Heft 26</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Militärische Expedition gegen Sulzbach und Oberberg</head>
                  <p>Der Kriegsminister brachte weiter die günstigen Erfolge zur Kenntnis des Ministerrates, welche die Expedition in Steiermark und Kärnten gegen Sulzbach und Oberberg aus Anlaß der dort vorgefallenen Mißhandlung einiger Gendarmen hatte, und daß außer einem dieses Verbrechens verdächtigen Individuums viele Deserteure, Rekrutierungsflüchtlinge und sonst verdächtige Individuen in Steiermark, Kärnten und Krain eingebracht worden sind<note type="footnote" n="15">Zu den Ereignissen, die zur Mißhandlung von Gendarmen führte, siehe das Schreiben Kempens an das Armeeoberkommando v. <date when="1852-01-18">18. 1. 1852</date>, <bibl type="archival">KA., MKSM. 342/1852</bibl>, zum Verlauf der Expedition das Schreiben Kempens v. <date when="1852-02-10">10. 2. 1852</date>, <bibl type="archival">ebd., MKSM. 848/1852</bibl>, und zum Ergebnis das Schreiben Kempens v. <date when="1852-02-20">20. 2. 1852</date>, <bibl type="archival">ebd., MKSM. 1036/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Strafbestimmungen für Beschädigungen an Eisenbahnen, Telegraphen etc</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die Strafbestimmungen für Beschädigungen auf Eisenbahnen, Brücken, Telegraphen etc. in das neu revidierte Strafgesetzbuch aufgenommen worden seien und daß eben deshalb und in der Voraussetzung, daß die Strafen für boshafte Beschädigungen und Diebstähle an den gedachten Objekten in dem Strafgesetzbuche erscheinen werden, in der neuen Eisenbahnbetriebsordnung keine Strafbestimmungen aufgenommen worden sind. Da nun das Eisenbahngesetz nächstens in Wirksamkeit treten soll, das revidierte Strafgesetzbuch aber vielleicht noch längere Zeit ausbleiben dürfte, so hat der Justizminister auf dringendes Ansuchen des Handelsministeriums die in dem Strafgesetzbuche enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der boshaften Beschädigungen an Eisenbahnen, Anlagen etc. in einer besonderen Verordnung zusammengestellt<note type="footnote" n="16">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511231-P-0609.xml#top_2_5_609_2">MR. v. <date when="1851-12-31">31. 12. 1851</date>/II</ref>.</note>, welche nun Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung vorgelegt werden und vom <date when="1852-02-21">21. Februar 1852</date> angefangen, dem Tage, an welchem die Eisenbahnbetriebsordnung in Wirksamkeit tritt, Geltung erhalten soll. Diese Verordnung soll für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgrenze erlassen werden.</p>
                  <p>Gegen den Inhalt dieser zwölf Paragraphe enthaltenden, vom Justizminister vorgelesenen Verordnung ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="17">Der Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1852-01-23">23. 1. 1852</date> wurde an den Reichsrat weitergeleitet und mit den im Vortrag Kübecks v. <date when="1852-02-06">6. 2. 1852</date> vorgeschlagenen Modifikationen – <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 51 und 65 beide ex 1852</bibl> – mit Ah. E. v. <date when="1852-02-08">8. 2. 1852</date> resolviert, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 279/1852</bibl>. Die kaiserliche Verordnung wurde publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 40/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Strafrestnachsicht für Joseph Pfeifer</head>
                  <p>Derselbe Minister brachte das Gesuch der Klara Pfeifer, Mutter des Geistlichen und Festungssträflings Joseph Pfeifer, um gänzliche oder teilweise Strafnachsicht neuerdings zum Vortrage.</p>
                  <p>Als die Sache das erstemal im Ministerrate vorkam, wurde beschlossen, über die von Pfeifer widersprochenen Tatsachen und ihre Wahrheit oder Unwahrheit den provisorischen Statthalter von Ungarn zu vernehmen<note type="footnote" n="18">Vermutlich <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511217-P-0600.xml#top_2_5_600_7">MR. v. <date when="1851-12-17">17. 12. 1851</date>/VII</ref>. Pfeifer kommt im Protokoll dieses Ministerrates nicht vor, aber im darauf erstatteten Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-12-19">19. 12. 1851</date> wurde die weitere Untersuchung der gegen Pfeifer erhobenen Anschuldigungen erwähnt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab Kanzlei, MRZ. 4295/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Baron Geringer äußert sich nun dahin, daß Pfeifer früher ein loyal gesinnter Mann war, daß sein Verschulden nicht so sehr aus bösem Willen, sondern aus dem damals herrschenden Terrorismus entstanden ist, daß er die Proklamation der Unabhängigkeit nicht von der Kanzel kundgemacht und nicht mit Bemerkungen begleitet hat, daß er nicht die Waffen gegen die Regierung ergriffen und nie den Kaiser und die Ah. Dynastie beschimpft hat.</p>
                  <p>Da hiernach mehrere, dem Pfeifer zur Last gelegten Beschuldigungen als ungegründet entfallen und er bereits seit <date when="1849-12-24">24. Dezember 1849</date>, somit schon über zwei Jahre sitzt, so meinte der Justizminister, daß hierin zureichender Anlaß gefunden werden dürfte, auf die Nachsicht des Strafrestes für Pfeifer bei Sr. Majestät au. anzutragen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte<note type="footnote" n="19">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1852-01-22">22. 1. 1852</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1852-01-29">29. 1. 1852</date> Pfeifer der Strafrest nachgesehen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 237/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Strafrestnachsicht für Ladislaus Schnee</head>
                  <p>Ebenso wurde dem Antrage dieses Ministers beigestimmt, für den ehemaligen Obernotär Ladislaus Schnee, welcher am <date when="1850-02-22">22. Februar 1850</date> zu fünf Jahren Festungsarrest verurteilt wurde, die Nachsicht der Hälfte seiner Strafzeit von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken. Er war Mitglied eines Blutgerichtes, bei welchem einer zum Tode verurteilt worden ist. Nachdem jedoch Se. Majestät bereits zwei Mitglieder dieses Blutgerichtes (Jekelfalusy und Bezdédy) die Hälfte der Strafzeit aus Ah. Gnade nachzusehen geruhet haben<note type="footnote" n="20">Zur Begnadigung von Jekelfalusy siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511011-P-0568.xml#top_2_5_568_17">MR. v. <date when="1851-10-11">11. 10. 1851</date>/XVII</ref>.</note> und Ladislaus Schnee nichts mehr getan und nicht mehr verschuldet hat als diese, so meinte der Justizminister, daß auch dem Schnee eine gleiche Ah. Gnade zuteil werden dürfte.</p>
                  <p>Von dieser Ansicht hat sich nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> getrennt, welcher in diesem, wie in den früheren Fällen, seine Meinung dahin aussprach, daß dem Gnadengesuche keine Folge gegeben werden solle<note type="footnote" n="21">Über Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1852-01-22">22. 1. 1852</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1852-01-29">29. 1. 1852</date> Schnee die Hälfte der Strafzeit nachgesehen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 244/1852</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_615_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Verstärkung des galizischen Gendarmerieregimentes</head>
                  <p>Schließlich besprach der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> noch die Vermehrung des galizischen Gendarmerieregimentes um einige Offizierschargen und Pferde, welche nach dem strengsten Bedürfnisse bemessen der Ah. Genehmigung Sr. Majestät unterlegt werden sollte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte jedoch den Wunsch, bevor er seine Ansicht über diese Vermehrung ausspricht, die Verhandlungsakten einzusehen, welche der Minister des Inneren an ihn zu leiten versprach<note type="footnote" n="22">Zu dieser Angelegenheit konnten in den folgenden Beständen keine Akten gefunden werden: AVA., Nachlaß Bach, IM., Oberste Polizeibehörde; FA., FM., Präs.; Hhsta., Kab. Kanzlei.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1852-01-20">20. Jänner 1852</date>.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1852-01-24">24. Jänner 1852</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>