Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Dem Antrage des
Finanzministers Freiherrn von Krauß
, für den Finanzintendenten Pecoroni, welcher 49 Jahre mit Auszeichnung dient, den der Feldmarschall Graf Radetzky sehr anrühmt und der sich im Jahre 1848 gut benommen und seine Anhänglichkeit an die Regierung dargetan hat, von der Ah. Gnade Sr. Majestät die Auszeichnung mit dem Ritterkreuze des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken, hat der Ministerrat beigestimmt
Der Finanzminister referierte weiter, es sei zur Kenntnis der Finanzverwaltung gekommen, daß für den Feldmarschall Grafen Radetzky eine Menge von Gegenständen bei den Zollämtern in Mailand und Verona zollfrei behandelt worden sind
Der hierüber um seine Äußerung angegangene Feldmarschall bemerkte, diese zollfreie Behandlung sei ohne sein Wissen geschehen, bat aber für die Zukunft um die Begünstigung, seine Bedürfnisse zollfrei beziehen zu dürfen
Der Finanzminister meint, daß, was das Vergangene anbelangt, bei Sr. Majestät die Passierung des dem Zollgefälle entgangenen, 12.000 Lire übersteigenden Betrages in Antrag gebracht werden dürfte, eine zollfreie Behandlung der Bedürfnisse des Feldmarschalls für die Zukunft aber könne wegen der Konsequenzen nicht zugestanden werden.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden
(Bei dem Vortrage und der Schlußfassung über No. I und II war der Minister des Inneren Dr. Bach nicht gegenwärtig.)
Hierauf brachte der Finanzminister die den Minister des Kultus zunächst angehende Frage zur Erörterung, an welchen Tagen in Ungarn und den ungarischen Ländern die Verschleißstätten für den Tabak geschlossen gehalten werden sollen. In den deutschen Ländern seien gewisse Tage bestimmt (die höchsten Feiertage des Jahres), an welchen die gedachten Verschleißstätten nicht geöffnet werden dürfen. Dieses, meint man, wäre auch in Ungarn und in den ungarischen Ländern zu beobachten und den geschlossenen Tagen noch das Fest des Landespatrons und rücksichtlich der augsburgischen und helvetischen Konfessionsverwandten der Karfreitag hinzuzufügen.
Der Herr Erzherzog Militär- und Zivilgouverneur von Ungarn hält die Anreihung des alleinigen Karfreitags für hinreichend
Der Finanzminister teilt diese Ansicht umso mehr, als, wenn man den Tag des Landespatrons von Ungarn hinzunehmen wollte, man es auch in den übrigen Provinzen der Monarchie nicht wohl verweigern könnte.
Der Kultusminister und der Ministerrat erklärten sich damit einverstanden
In Temesvár befindet sich, wie der Finanzminister bemerke, eine Tabakfabrik, die sehr beschäftiget ist, weil Siebenbürgen von dort mit Tabak versehen werden muß. In dieser Fabrik stehet eine Tabakschneidmaschine, welche eben wegen des erwähnten großen Tabakbedarfs auch an Sonn- und Feiertagen von 8–12 Uhr im Betriebe erhalten wird.
FML. Graf Coronini sprach sich gegen die Benützung der Tabakschneidmaschine an Sonn- und Feiertagen aus, während die Tabakfabrikendirektion eine solche Unterlassung wegen des großen Tabakbedarfs nicht für ausführbar hält
Der
Kultusminister
fände es anstößig und zum Ärgernisse Anlaß gebend, wenn man die gedachte, Geräusch machende Maschine an Sonn- und Feiertagen gerade während der Zeit des Gottesdienstes arbeiten ließe, und da nach der Äußerung des mit den Verhältnissen der Tabakfabrikation genau bekannten
Dem Finanzministerium ist die Äußerung der Behörden in Agram zugekommen, daß die direkten Steuern in Kroatien und Slawonien für das Verwaltungsjahr 1851 noch im
Finanzminister
zu groß und glaubt ihn, bei der Unbedeutendheit der Steuer, auf zwei Jahre mit der weiteren Ermächtigung beschränken zu sollen, daß dort, wo bei diesem Termine doch eine Überbürdung vorkommen sollte, die Einteilung auf drei Jahre gestattet werden könne. Der Minister des Inneren und der Ministerrat erklärten sich damit einverstanden
Der Finanzminister brachte schließlich eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Ministerium des Inneren und dem Finanzministerium wegen Auszeichnung des Med. Doktors in Zistersdorf, Karl Braun, mit dem goldenen Verdienstkreuze zur Sprache. Dieser Doktor hat durch eine lange Reihe von Jahren die Finanzwache und die Grenzwache in Zistersdorf und Umgegend umsonst behandelt. Die Behörden trugen deshalb auf eine Auszeichnung desselben mit dem goldenen Verdienstkreuze an. Der Umstand, daß Dr. Braun vor 10 Jahren, als Pächter einer Jagdbarkeit, wegen einer schweren Polizeiübertretung gegen die körperliche Sicherheit untersucht und bestraft wurde, wird von ihnen als kein Hindernis in dem vorliegenden Falle angesehen.
Der Finanzminister teilte diese Ansicht, weil so bedeutende Dienste durch eine lange Reihe von Jahren geleistet durch bloße Zufriedenheitsbezeugung, auf welche der
Minister des Inneren
antrug, ihm nicht genug abgelohnt scheinen. Bei der hierüber vorgenommenen Abstimmung beharrte der Minister des Inneren bei seiner früher ausgesprochenen Ansicht, welcher zufolge er wohl eine Zufriedenheitsbezeugung, nicht aber eine sichtbare Auszeichnung begründet fände, welcher sohin zum Beschlusse erwachsenen Meinung die Stimmenmehrheit des Ministerrates beitrat. Mit dem Finanzminister stimmte für eine Auszeichnung aus den angeführten Gründen bloß der Justizminister
Der
Justizminister Ritter von Krauß
referierte hierauf über die vorgekommenen Gesuche der Schwester und des Schwagers des Dreißigstbeamten aus Warasdin, Josef Komlósy, um Nachsicht des Strafrestes oder wenigstens um Umwandlung der
Der Justizminister findet diesen Fall nicht geeignet, um dem Komlósy an der 10jährigen Strafdauer etwas nachzulassen, doch glaubte er, daß bei den nachgewiesenen mehreren chronischen Übeln und der körperlichen Schwäche des Komlósy die Schanzarbeit in einfachen Festungsarrest, wie es schon öfter geschehen, umgewandelt werden dürfte, mit welcher Ansicht sich der
Minister Ritter von Baumgartner
vereinigte.
Die übrigen Stimmen des Ministerrates erklärten sich jedoch gegen die Willfahrung der Bitte, weil bei Komlósy der erschwerende Umstand zu dem großen Verbrechen hinzutritt, daß er k. k. Beamter war
Den weiteren Antrag des
Justizministers
, dem Lapotsi, Maurerpolier in Pest, 49 Jahre alt, Vater von sechs Kindern, welcher mit einem anderen Maurer im Wirtshause, nachdem sie Wein getrunken, Se. Majestät den Kaiser und den FZM. Baron Haynau geschimpft hat, und deshalb zu zwei Jahren Kerker verurteilt wurde (von welchen er bereits ein Jahr und vier Monate abgesessen), die Ah. Nachsicht des Strafrestes zu erwirken, weil er für sein wenn auch nicht im vollen Rausche begangenes Verbrechen als ein sonst roher Mensch genug gebüßt haben dürfte, fand der Ministerrat gleichfalls nicht zu unterstützen, und es wurde beschlossen, das einschlägige Gesuch abzuweisen
Schließlich wurde über Anregung des Ministerpräsidenten die bereits in dem Ministerratsprotokolle vom 17. d. M. begonnene Besprechung über die Definition der staatlichen Einheit fortgesetzt
Der
Minister des Inneren
übernahm es, diese verschiedenen Entwürfe, nach welchen der Einheit der Gesetzgebung und der Verwaltung teils ein weiterer, teils ein engerer Kreis eingeräumt werden will, miteinander zu kombinieren und darüber in dem nächsten Ministerrate zur Erzielung einer Einigung zu referieren