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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
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            <title level="a" type="desc" n="591">Sitzung 591</title>
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               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
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                  <forename>Anatol</forename>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z591.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">4452</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg, BdE. fehlt), P. Krauß, Bach 16. 12., Thinnfeld 3. 12., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 3. 12.; abw. Stadion, Kulmer.</orig>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>keine BdE.</note>
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                  <note>BdE. <date when="1851-12-16">16. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1851-12-03">3. 12.</date>
                  </note>
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                     <surname>Csorich</surname>
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                     <num n="5">V.</num>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z591.pdf">
               <title type="num">Nr. 591</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-12-01">1. Dezember 1851</date>
               </title>
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                                </choice> Wacek; <choice>
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                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
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                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg, <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt), P. Krauß, Bach 16. 12., Thinnfeld 3. 12., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 3. 12.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Kulmer.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">4045</idno>
                  <idno type="KZ">4452</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1851-12-01">1. Dezember 1851</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_591_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Zeitungsartikel des „Lloyd“ gegen die Bankdirektion</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> erbat sich den Beschluß des Ministerrates über die von ihm laut des Ministerratsprotokolles vom 28. v. M., MRZ. 4023, zur Sprache gebrachte Eingabe des Bankgouverneurs Dr. Pipitz<note type="footnote" n="1">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511128-P-0589.xml#top_2_5_589_8">MR. v. <date when="1851-11-28">28. 11. 1851</date>/VIII</ref>.</note>, worin im Namen der Bankdirektion über einen im Morgenblatte des „Lloyd“ vom 27. November d. J. vorkommenden, die Bankdirektion sehr verletzenden Artikel Beschwerde geführt und der Schutz des Finanzministeriums gegen solche aufreizenden und zugleich unwahren Verdächtigungen und Beschuldigungen in Anspruch genommen wird.</p>
                  <p>Die Regierung, bemerkte der Finanzminister, bestrebt sich alles Fleißes, die Valutaverhältnisse zu verbessern, und ein Teil der Presse geht darauf los, in dieser Beziehung Mißtrauen und Beunruhigung unter den Volksklassen zu erregen. Auf diese Weise werde das Ziel nicht erreicht werden.</p>
                  <p>Die Bank, unser erstes Kreditsinstitut, habe besonders während des Belagerungszustandes Anspruch auf den Schutz der Behörden, und dies umso mehr, wenn die gegen dieselbe vorgebrachten Beschuldigungen unwahr sind und in einem Tone vorgebracht werden, welcher ganz geeignet ist, auf die Industriellen und die Bewohner der Vorstädte aufreizend zu wirken. Was in früheren ähnlichen Fällen geschehen ist, meinte der Finanzminister, dürfte auch im gegenwärtigen zur Beseitigung des Übelstandes verfügt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß es sich hier nicht bloß darum handeln könne, ähnliche unwahre und aufreizende Artikel für die Zukunft zu untersagen, weil das Publikum dadurch nicht über die Unwahrheit und Böswilligkeit des Vorausgegangenen belehrt würde, vielmehr glauben könnte, daß sich die Regierung nicht anders als durch ein Polizeiverbot habe helfen können, sondern vorzüglich darum, das, was geschrieben und in die Welt geschickt worden ist, soweit möglich unschädlich zu machen. In dieser Beziehung kam der Handelsminister auf seine bereits im Protokolle vom 28. v. M. gemachte Bemerkung zurück, daß es ihm am geratensten scheine, wenn der Bankgouverneur eingeladen würde, einen Aufsatz zu schreiben, worin Punkt für Punkt nachgewiesen würde, was in dem beschuldigten Artikel des „Lloyd“ Unwahres sei, worauf dann die<pb n="384" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s384.pdf"/> Redaktion des gedachten Blattes auf dem Grunde des Preßgesetzes zu verhalten wäre, diesen Aufsatz in ihr Blatt aufzunehmen.</p>
                  <p>Dieser Ansicht trat die Majorität der Stimmführer des Ministerrates und auch der Finanzminister bei, welche sonach zum Ministerratsbeschlusse erwuchs, der Justizminister insbesondere mit der Bemerkung, daß abgesehen davon, ob die Bank schuldig oder nicht schuldig sei, es schon vom Standpunkte der öffentlichen Ruhe nicht ratsam sei, solche aufreizende Artikel zu dulden. Ihre Untersagung erscheine nicht bloß für die Zukunft notwendig, sondern es müsse auch das bereits zugefügte Übel möglichst saniert werden.</p>
                  <p>Eine Klage vor den Behörden fände der Justizminister in dem gegebenen Falle nicht angemessen, und es wäre nach seiner Ansicht bei Ausführung der oben beschlossenen Verfügung der Redakteur des „Lloyd“ vorzuladen und ihm lediglich einfach und mündlich zu bedeuten, daß man, zumal jetzt, wo die Industrie leidet, die Teuerung zunimmt und alle Verhältnisse schwierig sind, mit dieser Art, die öffentliche Meinung zu leiten, durchaus nicht einverstanden sei und ihn für die Zukunft verwarnen müsse.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> fand gleichfalls den Ton und die Provokation des „Lloyd“ nicht zu billigen und jede mittelbare oder unmittelbare Aufregung gegen die Bank oder<ref xml:id="fn_2_5_591_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_591_a">Gestrichen <quote>was eins ist</quote>.</note> gegen die Finanzverwaltung verwerflich, und wird den oberwähnten Ministerratsbeschluß vollziehen, glaubte aber nicht unbemerkt zu lassen, daß ihm manche Beschuldigungen des „Lloyd“ gegen die Bank nicht ganz ungegründet scheinen, in welcher Beziehung er für zweckmäßig gehalten haben würde, die Fakta näher sicherzustellen<note type="footnote" n="2">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1851-12-13">13. 12. 1851</date> teilte Philipp Krauß dem Bankgouverneur mit, der Ministerrat <quote>hat sich dafür entschieden, daß das geeignetste Mittel, diesen Angriffen zu begegnen, in der Widerlegung vermittels der Presse zu finden sei</quote>, <bibl type="archival">FA., FM., GP. 6128/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_591_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Wiener Börse</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte hierauf über die neuesten Vorgänge auf der hiesigen Börse.</p>
                  <p>Seit drei Wochen, bemerkte derselbe, wird eine Menge von Personen von der Börse und von der Stadt ausgewiesen. Solange dieser Vorgang lediglich eine Polizeimaßregel blieb, ergab sich dagegen keine Erinnerung. Gegenwärtig aber, wo wiederholte Fälle von zu weit gehender Strenge und selbst von Störung der Freiheit des Handels vorgekommen sind, scheint ihm eine Milderung in der Sache unerläßlich notwendig.</p>
                  <p>Der Finanzminister erwähnte hierbei einer ihm zugekommenen Eingabe der hiesigen bürgerlichen Seidenhändler, worin sie folgendes angeben und um Schutz bitten: Sie seien zu der Stadthauptmannschaft vorgeladen und gefragt worden, warum sie Zwanziger kaufen. Sie erwiderten, daß sie sich am lombardisch-venezianischen Anlehen beteiligt haben und zu den diesfälligen Zahlungen Silbergeld benötigten. Hierauf mußten sie ein Protokoll unterschreiben, nach dessen Inhalt sie sich fernerhin von jedem Handel in Valuten zu enthalten haben, widrigens sie kriegsrechtlich behandelt werden würden. Sie bemerken in ihrer Eingabe, daß sie sich streng innerhalb der gesetzlichen Grenzen<pb n="385" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s385.pdf"/> gehalten haben, daß, wenn jenes Protokoll als giltig angesehen werden sollte, sie jeden Handel aufgeben müßten u. dgl., und baten um Schutz in ihren Rechten<note type="footnote" n="3">Ein Gesuch der Wiener Seidenhändler konnte in den Beständen des FA., FM. nicht gefunden werden. Siehe dazu den ähnlich gelagerten Fall des Großhändlers und Nationalbankdirektors Jonas Königswarter; seine Angelegenheit wurde erst am <date when="1863-08-07">7. 8. 1863</date> ad acta gelegt, <bibl type="archival">ebd., Präs. 16762/1851</bibl>, sowie <bibl type="archival">ebd., GP. 6087 und 6233 beide ex 1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Finanzminister bemerkte, daß ihm kein Gesetz bekannt sei, auf welches jenes Verfahren gegründet werden könnte. In dem Belagerungszustande könne es gleichfalls keine Begründung finden, weil der Belagerungszustand die Gesetze nicht aufhebt, sondern ihre Handhabung nur dem Militär überträgt. Wenn den Handelsleuten der Handel mit Valuten (also mit Gold, Silber und Wechseln) untersagt wird, so bleibt ihnen kein Handel mehr übrig und sie können ihre Zahlungen im Auslande oder im lombardisch-venezianischen Königreiche nicht mehr leisten. Unsicherheit auf der Börse, Geschäftsstockung und Verschlechterung unserer Valuta wären die Folgen davon.</p>
                  <p>In ihrem Ursprunge <ref xml:id="fn_2_5_591_b">könne die Maßregel, so weit es sich um die Ausweisung nicht nach Wien zuständiger, keinem gesetzmäßigen Erwerb treibender Leute handelte, notwendig gewesen sein</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_591_b">Korrektur b−b P. Krauß’ aus <quote>sei die Maßregel zweckmäßig gewesen</quote>.</note>, man sei aber nicht dabei stehen geblieben, sondern habe in der Strenge alle Grenzen überschritten, so sei, wie der Finanzminister weiter bemerkte, <ref xml:id="fn_2_5_591_c">einem gewissen Gross, welcher sich bereits seit dem Jahre 1811 auf dem hiesigen Platze befindet, sich hat taufen lassen, eine Christin geheiratet hat und mit sechs noch lebenden Kindern belastet ist, von denen ein Sohn k. k. Polizeikommissär ist und einer in der k. k. Armee dient, von der Stadthauptmannschaft die Karte zum Besuche der Börse abgenommen worden</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_5_591_c">Korrektur c−c P. Krauß’ aus <quote>ein gewisser Gross, welcher sich bereits seit dem Jahre 1811 auf dem hiesigen Platze befindet, sich hat taufen lassen, eine Griechin geheiratet hat und mit sechs noch lebenden Kindern belastet ist, von denen ein Sohn k. k. Polizeikommissär ist und einer in der k. k Armee dient, von der Stadthauptmannschaft zur Abschaffung bestimmt</quote>.</note>.<note type="footnote" n="4">Der Akt mit dem Gesuch Gross’ v. <date when="1851-11-28">28. 11. 1851</date> um Wiederausfolgung seiner Börsekarte <bibl type="archival">ebd., Präs. 17542/1851</bibl>, sowie der Akt mit der Erledigung, <bibl type="archival">ebd., Präs. 18015/1851</bibl>, liegen nicht mehr ein. Zu den Ereignissen an der Wiener Börse siehe den Bericht des landesfürstlichen Börsekommissärs an Philipp Krauß v. <date when="1851-12-03">3. 12. 1851</date>, <bibl type="archival">ebd., GP. 6197/1851</bibl>.</note>
                  </p>
                  <p>Der Finanzminister machte weiter auf die materiellen Nachteile aufmerksam, welche solche rücksichtlosen Abschaffungen vom hiesigen Platze mit sich führen. Wie ihm ein Münzbeamter bemerkte, ist seit der Einführung der erwähnten Maßregel nicht ein Lot <ref xml:id="fn_2_5_591_d">an fremden Goldmünzen von Privaten in die Münze</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_5_591_d">Einfügung d−d P. Krauß’.</note> zum Ausmünzen gekommen, während früher nicht unbedeutende Beträge zur Ausmünzung gelangt sind.</p>
                  <p>Ferner sei die politische Seite dieser Sache gleichfalls nicht zu übersehen. Die Juden seien keine so unerhebliche Volksklasse, und für die galizischen spreche der Umstand, daß sie sich im Jahre 1846 und 1848 treu benommen haben, und gerade diese seien mitten in der Kälte hinausgewiesen worden. Mit welchen Gefühlen kommen nun solche, meistens arme Leute in ihrer Heimat an?<pb n="386" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s386.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der Finanzminister schloß mit dem Antrage, das Ganze auf den gesetzlichen Weg zurückzuführen und den Stadthauptmann mit allem Nachdrucke anzuweisen, bei Ausweisungen vom hiesigen Platze <ref xml:id="fn_2_5_591_e">und überhaupt bei Vollziehung polizeilicher, die Börse berührender Maßregeln sich nach den Gesetzen zu benehmen und niemanden zu Erklärungen, wie die obige der Seidenhändler, zu verhalten</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_5_591_e">Korrektur e−e P. Krauß’ aus <quote>die gesetzlichen Schranken nicht zu überschreiten</quote>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> unterstützte diesen Antrag in Vertretung des Handels mit dem Bemerken, daß der freien Entwicklung des Handels nichts nachteiliger sein könne, als den Belagerungszustand auf die Börse auszudehnen.</p>
                  <p>Der Ministerrat hat den obigen Antrag zum Beschluß erhoben, und der Minister des Inneren übernahm es hiernach, das Entsprechende zu verfügen und den Stadthauptmann anzuweisen, in allen Beziehungen nur legal vorzugehen<ref xml:id="fn_2_5_591_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_5_591_f">Gestrichen <quote>Bei diesem Anlasse wurde auch der Wunsch ausgesprochen, es möchten die Bajonette von der Börse weggezogen werden</quote>.</note>.<note type="footnote" n="5">Die entsprechenden Akten des AVA., IM. liegen nicht mehr ein. Am <date when="1851-12-01">1. 12. 1851</date> erstattete Kübeck einen Vortrag über die Gefährlichkeit dieser polizeilichen Maßnahmen mit dem Antrag, eine <quote>entsprechende Weisung mündlich oder schriftlich zu erlassen</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., RR., Präs. 221/1851</bibl>. Der Entwurf der Weisung liegt nicht ein, und eine Resolvierung geht aus den Behelfen des Reichsrates, wie aus dem Akt nicht hervor. Siehe dazu aber die Tagebucheintragungen Kempens v. <date when="1851-12-02">2. 12. 1851</date>, <bibl type="secondary">
                           <author>Mayr</author>, Tagebuch Kempens 235 f.</bibl> Über die Ursachen der Kursgewinne siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Baltzarek</author>, Geschichte der Wiener Börse 65 f.</bibl>
                     </note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_591_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Notstand in Schlesien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> bemerkte bezüglich des zu besorgenden Notstandes in Schlesien von dem Statthalter einen Bericht erhalten zu haben, nach welchem derselbe glaubt, daß er es nicht nötig haben werde, mit unentgeltlichen Beteilungen vorgehen zu müssen, sondern teils mit dem Kontributionsfonds, teils mit den Vorräten das Auslangen zu finden hoffe. Die Bitte des Statthalters, daß ihm ein Kredit von 20.000 f. zum Ankaufe von Cerealien eröffnet werde, fand der Minister des Inneren zur Unterstützung geeignet, gegen deren Gewährung, d. i. die angesuchte Kreditserteilung, sich keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="6">Der Vortrag Bachs v. <date when="1851-12-03">3. 12. 1851</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1851-12-05">5. 12. 1851</date> im Sinne des Antrages resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4048/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_591_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>K. k. Ratstitel für Dominik Spinetti</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> unterstützte hierauf den Antrag des Gerichtseinführungskommissärs in Italien, dem Handelsgerichtsbeisitzer in Verona Spinetti den Titel eines kaiserlichen Rates taxfrei von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken. Spinetti dient seit langer Zeit unentgeltlich, ist in politischer Beziehung ganz vorwurfsfrei und der österreichischen Regierung ganz anhängig, weshalb er auch von den Landesbehörden besonders empfohlen wird.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage ebenso einverstanden<note type="footnote" n="7">Der Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-12-01">1. 12. 1851</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1851-12-12">12. 12. 1851</date> im Sinne des Antrages resolviert, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 4055/1851</bibl>.</note>, wie mit dem folgenden </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_591_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Orden der eisernen Krone II. Klasse für Thaddäus Edler v. Besozzi</head>
                  <p>desselben Ministers, daß dem Appellationsrate zu Mailand Ritter v. Besozzi, welcher wegen seiner Anhänglichkeit an die österreichische Regierung in den letzten italienischen Unruhen von seinem Posten vertrieben wurde, über 80 Jahre alt ist und beinahe 60 Jahre dient, bei seinem bevorstehenden Übertritte in den Ruhestand statt des im Jahre 1836 erhaltenen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse die zweite Klasse dieses Ordens taxfrei von Sr. Majestät erbeten werde, weil Besozzi seit dem Jahre 1836 wieder durch weitere 15 Jahre mit Auszeichnung gedient hat und seine bewiesene Treue und Anhänglichkeit Anerkennung verdient<note type="footnote" n="8">Über Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-12-01">1. 12. 1851</date> wurde Besozzi mit Ah. E. v. <date when="1851-12-15">15. 12. 1851</date> in den Ruhestand versetzt und ihm der Orden der Eisernen Krone II. Klasse taxfrei verliehen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 4067/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1851-12-02">2. Dezember 1851</date>.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1851-12-15">15. Dezember 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>