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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
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            <title level="a" type="desc" n="565">Sitzung 565</title>
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               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
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            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z565.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">3401</idno>
                  <idno type="KZ">3605</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 4. 10.), P. Krauß 6. 10., Bach 6. 10., Thinnfeld 6. 10., Csorich, K. Krauß, Baumgartner 8. 10.; abw. Thun, Kulmer, Stadion.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1851-10-04">1851-10-04</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1851-10-06">6. 10.</date>
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                     <surname>Csorich</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-10-08">8. 10.</date>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="num">Nr. 565</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-10-03">3. Oktober 1851</date>
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            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 4. 10.), P. Krauß 6. 10., Bach 6. 10., Thinnfeld 6. 10., Csorich, K. Krauß, Baumgartner 8. 10.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Thun, Kulmer, Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">3401</idno>
                  <idno type="KZ">3605</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1851-10-03">3. Oktober 1851</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Stellung des Erzherzogs Albrecht zu den Ministerien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> brachte ein an ihn gelangtes Ah. Kabinettschreiben zur Kenntnis des Ministerrates, womit Se. Majestät den Auftrag zu erteilen geruhen, in kürzester Frist in allgemeinen Umrissen einen Antrag über die Stellung des Herrn Erzherzogs Albrecht zu den Ministerien Allerhöchstdemselben vorzulegen, bis zur Erstattung dieser Anträge aber alle Organisierungen und alle Ernennungen von Beamten für Ungarn zu sistieren<note type="footnote" n="1">Zur Ernennung Erzherzog Albrechts zum Zivil- und Militärgouverneur von Ungarn siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510913-P-0554.xml#top_2_5_554_1">MR. v. <date when="1851-09-13">13. 9. 1851</date>/I</ref>. Das Kabinettsschreiben v. <date when="1851-10-03">3. 10. 1851</date> an Schwarzenberg in <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3506/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> bemerkte, daß mehrere analoge Fälle vorhanden seien (des Erzherzogs Joseph Palatinus von Ungarn, des Erzherzogs Rainer im lombardisch-venezianischen Königreiche, des Erzherzogs Ferdinand in Galizien und des Erzherzogs Stephan in Böhmen<note type="footnote" n="2">Zur Stellung Erzherzog Rainers als Vizekönig des lombardisch-venezianischen Königreichs gegenüber den Wiener Zentralstellen siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Mazohl-Wallnig</author>, Österreichischer Verwaltungsstaat 318–327</bibl>.</note>), welche Anhaltspunkte gewähren dürften, wie die Stellung des Herrn Erzherzogs Albrecht gegen die Minister, dann gegen die Behörden des Landes zu normieren sei. Der Minister Dr. Bach wird die erwähnten Verhandlungen zu Rate ziehen und daraus die erforderlichen Daten über den dem Erzherzog einzuräumenden Wirkungskreis zusammenstellen und diese Arbeit demnächst im Ministerrate vorbringen<note type="footnote" n="3">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511006-P-0566.xml#top_2_5_566_3">MR. v. <date when="1851-10-06">6. 10. 1851</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Waffen der Bürger- und Schützenkorps</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> brachte aus Anlaß des Antrages des Festungskommandos in Königgrätz, daß, nachdem durch das Ah. Patent vom <date when="1851-08-22">22. August 1851</date> die Aufhebung und Entwaffnung der Nationalgarde ausgesprochen wurde, auch die dortigen Schützen ihre Waffen abzugeben hätten, die allgemeine Frage zur Sprache, ob in Königgrätz und überhaupt dort, wo Bürger- und Schützenkorps bestehen, dieselben nach Aufhebung der Nationalgarde nicht auch die Waffen abzuliefern haben<note type="footnote" n="4">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510907-P-0550.xml#top_2_5_550_2">MR. v. <date when="1851-09-07">7. 9. 1851</date>/II</ref>.</note>.<pb n="261" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s261.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Das böhmische Landesmilitärkommando sprach sich dahin aus, daß den Bürger- und Schützenkorps bis zur Regulierung derselben die Waffen abgenommen werden sollten, wofür es vorzüglich den Umstand geltend machte, daß in Prag während der ganzen für die Ablieferung der Waffen bestimmten Zeit nur einige über 200 Gewehre abgegeben worden sind.</p>
                  <p>Der Statthalter von Böhmen, Baron Mecséry, meinte dagegen, daß den besagten Korps die Waffen zu belassen wären, weil der Art. II des Ah. Patentes vom <date when="1851-08-22">22. August 1851</date> ausdrücklich bestimme, daß in jenen Orten, an welchen zufolge besonderer Bewilligungen oder Statuten Bürger- oder Schützenkorps bestehen, diese Korps, vorbehaltlich einer entsprechenden Revision ihrer Statuten auch fernerhin fortzubestehen haben<note type="footnote" n="5">Siehe dazu die Darstellung im Schreiben des böhmischen Landesmilitärkommandos an Csorich v. <date when="1851-09-28">28. 9.
1851</date>, <bibl type="archival">KA., KM., Allg. 4944/1851, D 2 – 17/3/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat teilte einstimmig diese Ansicht des Statthalters, weil die Waffenablieferung von Seite der bestehenden Bürger- und Schützenkorps gegen das erwähnte Ah. Patent wäre und dadurch unnötigerweise eine große Aufregung erzeugt würde.</p>
                  <p>Was den schlechten Fortgang der Waffenablieferung in Prag anbelangt, bemerkte der Minister Dr. Bach, daß der Grund davon in der unangemessenen Vergütung liege, welche das Militär für diese Waffen gewährt, indem es die für den Militärgebrauch nicht verwendbaren Gewehre etc. nur als Materiale, als Eisen vergütet, was bei dem oft viel größeren Werte der Waffen eine große Mißstimmung verursacht. Da es sich hier um eine Expropriation aus öffentlichen Rücksichten handelt, wurde allgemein der Wunsch ausgesprochen, daß hierbei mit der möglichsten Schonung vorzugehen und, was das Militär nicht brauchen kann, angemessen zu vergüten und auf irgend eine Art, etwa durch den Verkauf im Auslande, zu verwerten wäre<note type="footnote" n="6">Nachdem Bach mit Schreiben an Csorich v. <date when="1851-10-09">9. 10. 1851</date> seinen Standpunkt erneut dargelegt hatte, wies Csorich mit Schreiben v. <date when="1851-10-11">11. 10. 1851</date> die Landesmilitärkommanden an, alle abgegebenen Waffen nach ihrem tatsächlichen Wert abzulösen und die für das Militär geeigneten aus dem Militärärar zu bezahlen; die nicht geeigneten sollten aus dem Kameralärar bezahlt werden. Eine eigene Kommission war für die Schätzung einzusetzen, alles in <bibl type="archival">ebd</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511011-P-0568.xml#top_2_5_568_6">MR. v. <date when="1851-10-11">11. 10. 1851</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gnadengabe für Maria Weyde</head>
                  <p>Der Minister des Inneren Dr. Bach referierte hierauf über eine Differenz zwischen seinem und dem Finanzministerium hinsichtlich der Behandlung der Kreiskanzlistenwaise Weyde in Galizien.</p>
                  <p>Die Mutter derselben genoß eine Gnadengabe von 60 f., und ihre in der Rede stehende Tochter von 40 f. Nachdem nun die Mutter gestorben ist, bittet die Tochter, ihr die Gnadengabe in dem <ref xml:id="fn_2_5_565_a">gleichen Betrage wie</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_565_a">Korrektur a–a Bachs aus <quote>Betrage</quote>.</note> der Mutter zu bewilligen.</p>
                  <p>Das Finanzministerium erklärte sich der Folgerungen wegen gegen diese Bewilligung, weil, wenn vorrückendes Alter und zunehmende Gebrechlichkeit als zureichender Grund für die Erhöhung von Gnadengaben angesehen würden, in wenigen Jahren alle Gnadengaben erhöht werden müßten, was den Finanzen eine zu große Last aufbürden würde.<pb n="262" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s262.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der Ministerrat einigte sich in dem Beschlusse, das Ansuchen der Kanzlistenwaise Weyde abzulehnen<note type="footnote" n="7">Der Vortrag Bachs v. <date when="1851-11-30">30. 11. 1851</date>, der Waise Maria Weyde eine jährliche Gnadengabe von 60 fl. zuzugestehen, wurde mit Ah. E. v. <date when="1851-12-06">6. 12. 1851</date> im Sinne Bachs resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4026/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Bezirksarztstellen für Veglia und Aquileia</head>
                  <p>Bei der Systemisierung der Distriktsarztstellen für Istrien und Görz wurden zehn Posten bewilliget. Bald darauf zeigte es sich, daß noch zwei Bezirksärzte (für Veglia und Aquileia) als dringendes Bedürfnis erscheinen. Zur Besetzung dieser Stellen, deren eine (die zu Veglia) dem bei der ersten Besetzung überschüssig gewordenen Arzte verliehen werden könnte, hat der Ministerrat dem Minister des Inneren seine Zustimmung erteilt<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1851-10-10">10. 10. 1851</date> wurden auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-10-04">4. 10. 1851</date> die beiden Bezirksarztstellen bewilligt, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 3399/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Standesvermehrung des 3. Gendarmerieregiments</head>
                  <p>Ebenso hat der Ministerrat dem von dem Minister des Inneren unterstützten Antrage des mährischen Landeschefs und des Gendarmeriegeneralinspektors auf eine als unabweisliches Bedürfnis dargestellte Vermehrung der Mannschaft und Chargen des für Mähren und Schlesien bestimmten 3. Gendarmerieregiments, woraus sich eine jährliche Mehrauslage von 49.000 f. ergeben würde, beigestimmt<note type="footnote" n="9">Mit Vortrag v. <date when="1851-10-04">4. 10. 1851</date> beantragte Bach die obenstehende Vermehrung des 3. Gendarmerieregiments. Die Ah. E. v. <date when="1851-11-25">25. 11. 1851</date> lautete: <quote>Dieser Vermehrungsantrag ist der Gendarmerieinspektion zur nochmaligen Überarbeitung und Restringierung des angetragenen Standes zurückzugeben</quote>, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 3400/1851</bibl>. Siehe dazu den parallelen Fall des 2. Gendarmerieregimentes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510915-P-0555.xml#top_2_5_555_10">MR. v. <date when="1851-09-15">15. 9. 1851</date>/X</ref>. 10 </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Pension des Peter Ritter v. Ziegler</head>
                  <p>Der Minister des Inneren brachte hierauf die Behandlung des ehemaligen Brucker Kreishauptmannes v. Ziegler und die diesfalls obwaltende Meinungsverschiedenheit des Finanzministeriums zum Vortrage.</p>
                  <p>Ziegler war Kreishauptmann in Bruck vom Jahre 1815 bis 1823. Bei der dortigen Kreiskassa ergab sich infolge der schlechten Kassagebarung, an welcher hauptsächlich der Kreiskassier die Schuld trug und dem Kreishauptmann nur Mangel an Aufsicht zur Last fiel, ein Abgang von 95.100 f. Wiener Währung. Ziegler wurde deshalb quiesziert und in Untersuchung gezogen. Se. Majestät der Kaiser Franz haben ihn, da das Strafgericht keinen Grund zu einem Vorgange gegen denselben fand, zum Gubernialsekretär mit dem geringsten Gehalte von 1200 f. ernannt, in dessen Genusse Ziegler seit mehr als 20 Jahren als Quieszent sich fortan befindet.</p>
                  <p>Der wegen seiner Behandlung erstattete au. Vortrag wurde im Jahre 1848 mit vielen anderen Vorträgen unerledigt zurückgestellt<note type="footnote" n="10">Vortrag der vereinigten Hofkanzlei v. <date when="1835-12-24">24. 12. 1835</date>, mit der die Anstellung Zieglers als Gubernial- oder Regierungsrat mit einem Gehalt von 2000 f. befürwortet wurde, allerdings anfangs mit einem Abzug von einem Drittel des Gehalts wegen Zieglers Mitverschulden als Kreishauptmann von Bruck, <bibl type="archival">HHSTA., ÄStr. 152/1836</bibl>. Am <date when="1848-06-01">1. 6. 1848</date> wurde dieser noch nicht resolvierte Vortrag im Auftrag des Ministerrates an das Ministerium des Inneren abgegeben, <bibl type="archival">ebd. ÄStr. 1660/1848, Verzeichnis III</bibl>.</note>. Da es notwendig ist, den Ziegler nun aus dem Quieszenz- in den Pensionsstand zu versetzen, so glaubte der Minister des Inneren, daß ihm die seit 20 Jahren genossenen 1200 f. als Pension umso mehr zu belassen wären, als er bereits 75 Jahre alt und gebrechlich ist und für eine zahlreiche Familie zu sorgen hat.<pb n="263" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s263.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> war dagegen der Meinung, daß von jenen 1200 f., da Ziegler für den erwähnten Abgang fortan haftend erscheint, die Hälfte zur teilweisen Abtragung der Schuld einzuziehen und ihm nur die andere Hälfte ad personam zu belassen wäre. Er auf seinem Standpunkte könne keine Gelegenheit unbenützt vorübergehen lassen, ohne dem Ärar wenigstens einigen Ersatz zu verschaffen.</p>
                  <p>Was die gleichfalls zur Sprache gebrachte Forderung der steirischen Stände per 25.000 f. Wiener Währung an Ziegler für an die Kreiskasse abgeführte Vorspannsgelder anbelangt, welche die Stände von ihrer Schuld an das Ärar in Abrechnung bringen wollen, bemerkte der Finanzminister, daß diese Forderung der Stände das Ärar nichts angehe und daß es in seinen Konsequenzen ein gefährlicher Grundsatz wäre, auszusprechen, daß das Ärar für die Amtshandlungen der Beamten einstehe.</p>
                  <p>Nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand wurde durch Stimmenmehrheit der Beschluß gefaßt, bei Sr. Majestät den au. Antrag zu stellen, daß dem gewesenen Kreishauptmann Ziegler die bisher als Gubernialsekretär bezogenen 1200 f. fortan als Pension ohne einen Abzug aus Ah. Gnade belassen werden<note type="footnote" n="11">Über Vortrag Bachs v. <date when="1851-10-25">25. 10. 1851</date> wurde Ziegler mit Ah. E. v. <date when="1851-11-08">8. 11. 1851</date> das ganze Gehalt von 1200 f. ohne Abzug als Pension bewilligt, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 3613/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Remuneration für Ignaz Kubasta</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte über einen Antrag des Justizministers, dem Ratsdiener bei dem niederösterreichischen Oberlandesgerichte Ignaz Kubasta eine Remuneration jährlicher 100 f. zu bewilligen.</p>
                  <p>Kubasta hat in seinem der Ah. Bezeichnung gewürdigten Gesuche angeführt, daß er über 20 Jahre im Militär zur vollen Zufriedenheit gedient, die Feldzüge von 1809, 1813, 1814 und 1815 mitgemacht hat und in der Schlacht bei Wagram verwundet worden ist. Seit dem Jahre 1829 diene er im Zivile, jetzt als Ratsdiener mit 500 f. Gehalt und 30 f. Quartiergeld, zusammen 42 Jahre.</p>
                  <p>Das niederösterreichische Oberlandesgericht schilderte die Dienstleistung des Kubasta als ausgezeichnet und trug auf eine Personalzulage von 100 f. für denselben an, mit welchem Antrage sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> in der Form einer Remuneration jährlicher 100 f. vereinigte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> ist dagegen der Meinung, daß von der bisher beobachteten Regel, wornach die Beteilung der Dienerschaft mit Personalzulagen nicht stattfand, umso weniger abgegangen werden dürfte, als Kubasta in seinen Verhältnissen mit 500 f. Gehalt und 30 f. Quartiergeld recht wohl auskommen kann.</p>
                  <p>Nachdem jedoch seine Dienstleistung gelobt wird und er auch als Soldat sein Blut für das Vaterland vergossen hat, so glaubt der Finanzminister, daß für ihn ein- für allemal eine Remuneration von 150–200 f. von der Gnade Sr. Majestät zu erbitten wäre, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte<note type="footnote" n="12">Mit Vortrag Schmerlings v. <date when="1851-01-11">11. 1. 1851</date> war eine Personalzulage jährlicher 100 f. in Antrag gebracht worden. Mit Ah. E. v. <date when="1851-10-07">7. 10. 1851</date> wurde Kubasta eine einmalige Remuneration von 150 f. bewilligt, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 140/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Strafmilderung für Jakob Schröder und Nikolaus Kajdán</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> brachte mit Beziehung auf den Ministerratsbeschluß vom 29. September d. J., Nr. I, welchem zufolge für die Pester Bürger<pb n="264" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s264.pdf"/> Schröder und Kajdán die Abkürzung ihrer Strafdauer auf zwei Jahre, worauf der Justizminister angetragen hatte, bei Sr. Majestät nicht zu befürworten ist, zur Kenntnis des Ministerrates, daß nach den erhaltenen näheren Auskünften über diese Männer beide als sehr ruhige und brave Bürger geachtet und bekannt waren, welche ihrer guten Eigenschaften wegen zur Teilnahme an dem Blutgerichte und zur Zustimmung zu dem Todesurteile durch den damals bestandenen Terrorismus gezwungen worden sind, und wiederholte seinen Antrag, daß denselben ebenso wie anderen im gleichen Falle Befindlichen von Sr. Majestät die Abkürzung ihrer Strafdauer von vier Jahren auf zwei Jahre zu erbitten wäre, womit sich bei der nun vorhandenen Aufklärung auch die übrigen Stimmführer des Ministerrates vereinigten<note type="footnote" n="13">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-10-08">8. 10. 1851</date> wurde Schröder und Kajdán mit Ah. E. v. <date when="1851-10-26">26. 10. 1851</date> die Hälfte ihrer Strafzeit nachgesehen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 3474/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_565_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Seesanitätsreglement</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi> fand hinsichtlich des zu erlassenden Seesanitätsreglements, welches nach einer früher ausgesprochenen Meinung des Ministerrates lediglich im Verordnungswege von Seite des Handelsministers kundzumachen wäre<note type="footnote" n="14">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510813-P-0540.xml#top_2_5_540_5">MR. v. <date when="1851-08-13">13. 8. 1851</date>/V</ref>.</note>, nachträglich zu bemerken, daß die ersten diesfälligen Vorschriften von Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Theresia durch ein Patent bekannt gemacht worden sind<note type="footnote" n="15">15 Patent v. 25. 8. 1766, <quote>wie die Sanitäts- und Kontumazordnungsübertreter zu bestrafen seien</quote>, publiziert mit dem Generalsanitätsnormativum v. 2. 1. 1770 in <bibl type="secondary">
                           <title>Kaiserl. Königl. Theresianisches Gesetzbuch</title> 6, Nr. 1152</bibl>.</note>, welches seiner Ansicht nach auch mit den jetzt revidierten Seesanitätsvorschriften schon der Gleichartigkeit wegen zu geschehen hätte, wogegen sich von Seite des Ministerrates keine Erinnerung ergab.</p>
                  <p>Ferner fand sich der Handelsminister bestimmt, abgesehen von den eigentlich technischen Gegenständen des Reglements, hinsichtlich welcher der Ministerrat in die diesfälligen Anträge der Kommission kompromittierte, zwei Gegenstände, welche nicht technischer Natur sind und wobei es auf die prinzipielle Behandlung derselben ankommt, zum Vortrage zu bringen, nämlich a) die Sanitätsübertretungen und ihre Bestrafung, und b) die Mittel zur Deckung der Quarantäneauslagen.</p>
                  <p>Ad a) bemerkte Ritter v. Baumgartner, daß sich in den Sanitätsvorschriften hinsichtlich der Strafen in der Regel auf die bestehenden Gesetze berufen werde und daß bei den Disziplinarsanitäts­übertretungen, für welche gewisse Geldstrafen, dann Arreststrafen von zwei bis zu dreißig Tagen angedroht werden, die Bestimmung vorkomme, daß, wenn ein Übertreter unvermögend ist, die Geldstrafe zu bezahlen, für je 3 f. ein Arresttag zu rechnen sei, während in unserem allgemeinen Strafgesetze für je 5 f. ein Arresttag angenommen wird. Es entstehe sonach die Frage, ob es bei den von der Kommission angetragenen 3 f. für einen Arresttag zu verbleiben habe, oder ob dafür 5 f. anzunehmen seien. Der Handelsminister meinte, daß es bei den angetragenen 3 f. zu bewenden hätte, weil dieser Antrag von der mit allen Verhältnissen genau bekannten Kommission gestellt wird und weil die Bestimmung, ob 3 f. oder 5 f. zu gelten haben, zuletzt ein diskretionärer Ausspruch ist und er keinen Grund fände, sich von dem Antrage der Kommission zu trennen.<pb n="265" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s265.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Mit dieser Ansicht vereinigte sich die Mehrzahl der Stimmführer des Ministerrates. Nur die Minister der Justiz und der Finanzen meinten, daß bei der in der Rede stehenden Strafbestimmung schon der Gleichförmigkeit wegen die in dem Strafgesetze für einen Arresttag angenommenen 5 f. gleichfalls zu gelten hätten.</p>
                  <p>Ad b) brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> vorläufig nur den Hauptgrundsatz der Tarifierung (um die Tarifsätze handelt es sich gegenwärtig noch nicht) in der Absicht zum Vortrage, damit die Kommission für ihre weitern Arbeiten festen Anhaltspunkt erhalte.</p>
                  <p>Bisher mußte jedes Schiff, welches eingelangt oder abgegangen ist, also zweimal, zahlen. Dieses will man abschaffen und sich lediglich auf die Bestimmung beschränken, daß nur alle abgehenden, dann die nicht mit Patente libera einlangenden Schiffe, kurz alle Schiffe, welche Kontumaz halten müssen, zahlen.</p>
                  <p>Über diesen Antrag des Handelsministers wurde kein definitiver Beschluß gefaßt, weil, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, es schwer sei, solange man nicht weiß, wie die Tarifgebühren eingerichtet sein werden, sich darüber auszusprechen.</p>
                  <p>Der Ministerrat einigte sich vorläufig dahin, daß <ref xml:id="fn_2_5_565_b">die Bestimmungen über die Sanitätsgebühren aus dem vorliegenden Entwurfe ausgeschieden werden und daß</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_565_b">Einfügung b–b P. Krauß’.</note> der Kommission aufzutragen wäre, die Grundsätze für die Tarifierung selbst mit Rücksichtnahme auf die in dem allgemeinen österreichischen Zolltarife angenommenen Grundsätze vorzuschlagen, worauf dann der definitive Beschluß über den hier angeregten Gegenstand erfolgen wird<note type="footnote" n="16">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511006-P-0566.xml#top_2_5_566_1">MR. v. <date when="1851-10-06">6. 10. 1851</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1851-10-04">4. Oktober 1851</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Lemberg, den <date when="1851-10-19">19. Oktober 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>