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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
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            <title level="a" type="desc" n="547">Sitzung 547</title>
            <meeting>
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            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z547.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1851-08-27"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 29. 8.), P. Krauß 8. 9., Bach 9. 9., Thinnfeld 5. 9., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 5. 9.; abw. Stadion, Kulmer.</orig>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-08-29">1851-08-29</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>P. Krauß</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-09-08">8. 9.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1851-09-09">9. 9.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1851-09-05">5. 9.</date>
                  </note>
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                     <surname>Csorich</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-09-05">5. 9.</date>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-05-0-18510827-P-0547" ana="a2-b5-z547">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z547.pdf">
               <title type="num">Nr. 547</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-08-27">27. August 1851</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 29. 8.), P. Krauß 8. 9., Bach 9. 9., Thinnfeld 5. 9., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 5. 9.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Kulmer.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">2960</idno>
                  <idno type="KZ">2949</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1851-08-27">27. August 1851</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Wirkungskreise der Minister und Statthaltereien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> brachte ein Ah. Kabinettschreiben vom heutigen Tage zur Kenntnis des Ministerrates, womit Se. Majestät mit Beziehung auf die Ah. Beschlüsse vom 20. d. M.<note type="footnote" n="1">Zu den Beschlüssen v. <date when="1851-08-20">20. 8. 1851</date> siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510817-P-0542.xml">MR. v. <date when="1851-08-17">17. 8. 1851</date>/I</ref>.</note> hinsichtlich der künftigen politischen Stellung Allerhöchstihres Ministeriums dem vortragenden Minister aufzutragen geruhten, durch das Ministerium unverzüglich in Beratung ziehen zu lassen, welcher Bereich der Wirksamkeit den einzelnen Ministerien sowohl als dem Gesamtministerium, dann den Statthaltereien zu bezeichnen, und welche Einrichtungen zum Behufe der genauen Einhaltung erforderlich wären<note type="footnote" n="2">Das Handschreiben (Abschrift) v. <date when="1851-08-27">27. 8. 1851</date> in <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2987/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerpräsident lud die Minister ein, diese Angelegenheit in Überlegung zu nehmen und ihm darüber ihre Ansichten mitzuteilen. Er werde dann Sorge tragen, daß das ganze zusammengestellt und in eine bestimmte Norm gebracht werde. Diese Erwägungen wären auch auf die Personalernennungen auszudehnen, welche nämlich den Ministern und welche Se. Majestät dem Kaiser vorzubehalten wären<note type="footnote" n="3">Mit Note (K.) v. <date when="1851-09-09">9. 9. 1851</date> teilte Schwarzenberg allen Ministern mit, daß er den Termin für die entsprechenden Beratungen im Ministerrat bekannt geben würde, ebd. Fortsetzung über den Wirkungskreis der Minister in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510828-P-0548.xml#top_2_5_548_1">MR. v. <date when="1851-08-28">28. 8. 1851</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Steuerausschreibung pro 1852</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> eröffnete, daß es nun notwendig werde, Sr. Majestät einen au. Vortrag wegen Ausschreibung der direkten Steuern für das Verwaltungsjahr 1852 zu erstatten. Da an der Einrichtung der direkten Steuern in diesem Jahre nichts geändert wurde, so wäre deren Ausschreibung für das Jahr 1852 in derselben Art wie für das Jahr 1851 in Antrag zu bringen, wogegen sich keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="4">Nachdem die Angelegenheit im Reichsrat behandelt worden war – siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 53, 55 und 66 alle ex 1851</bibl> – wurde der Vortrag Philipp Krauß’ v. <date when="1851-08-29">29. 8. 1851</date> mit Ah. E. v. <date when="1851-10-07">7. 10. 1851</date> mit einigen Modifikationen resolviert, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 3076/1851</bibl>; das entsprechende kaiserliche Patent v. <date when="1851-10-07">7. 10. 1851</date> publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 218/1851</bibl>. Siehe dazu auch <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 13859 und 14733 beide ex 1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Einführung der österreichischen Steuern in Krakau</head>
                  <p>Derselbe Minister bemerkte weiter, daß, da nunmehr der stabile Kataster auch in Dalmatien und in Krakau zustandegebracht ist, im letzteren Lande aber noch die polnische Steuer besteht, diese nun aufzuhören und auch dort die österreichische Steuer in Anwendung zu kommen hätte, wogegen gleichfalls nichts erinnert wurde<note type="footnote" n="5">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1851-09-03">3. 9. 1851</date> wies Philipp Krauß den Vorsteher der Krakauer Gubernialkommission an, alle Vorkehrungen zu treffen, um ab dem kommenden Verwaltungsjahr die direkten Steuern nach dem österreichischen System einheben zu können, <bibl type="archival">ebd., Präs. 12996/1851</bibl>. Zum Fortgang bei der Umstellung des Steuersystems siehe das Schreiben der galizischen Finanzlandesdirektion an das Finanzministerium v. <date when="1851-10-03">3. 10. 1851</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 15731/1851</bibl>. An Stelle des bis dahin geltenden polnischen Systems, das 11 verschiedene direkte Steuern kannte und im Verwaltungsjahr 1852 137.984 f. und 36¾ Kreuzer gebracht hätte, trat nun das aus fünf Steuern (Grund-, Hausklassen-, Hauszins-, Einkommens- und Erwerbssteuer) bestehende österreichische System, das für das selbe Verwaltungsjahr 275.818 f. und 15 Kreuzer bringen sollte, Schreiben des Vorstehers der Krakauer Gubernialkommission an das Finanzministerium v. <date when="1851-10-15">15. 10. 1851</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 15356/1851</bibl>. Zur Einführung der Erwerbsteuer in Krakau siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511110-P-0581.xml#top_2_5_581_5">MR. v. <date when="1851-11-10">10. 11. 1851</date>/V</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Umtriebe der Juden aus Anlaß der Ah. Erlässe vom 20. August d. J</head>
                  <p>Der Finanzminister machte ferner die Mitteilung, daß die gestrige Börse gut, die von heute aber schlecht war, und daß ihm von mehreren verläßlichen Seiten eröffnet wurde, es werde gegen die Ah. Erlässe von 20. August d. J.<note type="footnote" n="6">Zu diesen Erlässen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510817-P-0542.xml">MR. v. <date when="1851-08-17">17. 8. 1851</date>/I</ref>.</note> (wie sie die Wiener Zeitung vom 26. d. M. bringt) besonders von den Juden in der Besorgnis agitiert, daß sie dadurch der Emanzipation wieder verlustig werden dürften. Hiedurch treten die finanziellen Rücksichten in den Hintergrund und die Sache gewinne eine politische Tendenz, welche man nicht aufkommen lassen dürfe.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, welchem übrigens durch telegraphische Depeschen von allen Seiten übereinstimmend gemeldet wird, daß nichts zu besorgen sei, wird aus Anlaß dieser Mitteilung des Finanzministers sich über die erwähnten Tendenzen unterrichten und behält sich den weiteren Vorgang nach dem Befunde vor<note type="footnote" n="7">Unter den Beständen des AVA., IM., Präs. und ebd. Allg. konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Anleihe</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> brachte hierauf die Frage, ob das schon öfter besprochene Anlehen nun aufzulegen sei, oder ob damit noch zugewartet werden solle, zur Sprache<note type="footnote" n="8">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510813-P-0540.xml#top_2_5_540_11">MR. v. <date when="1851-08-13">13. 8. 1851</date>/XI</ref>.</note>. Er bemerkte, daß sich Stimmen für das eine und das andere ausgesprochen haben. Baron Rothschild und sein Bruder waren für den unmittelbaren Vorgang, Baron Sina und Baron Eskeles sprachen sich für die Verschiebung auf einige Wochen aus, weil man früher im reinen sein müsse, was die neuen Erlässe vom 20. d. M.<note type="footnote" n="9">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510817-P-0542.xml">MR. v. <date when="1851-08-17">17. 8. 1851</date>/I</ref>.</note> für eine Wirkung im Auslande hervorbringen werden. Baron Kübeck, mit welchem der Finanzminister darüber gesprochen, erklärte sich für den unmittelbaren Vorgang.</p>
                  <p>Der Finanzminister würde vom finanziellen Standpunkte aus keinen Anstand nehmen, das gedachte Anlehen sogleich aufzulegen, wenn nicht etwa politische Rücksichten, dieses zu tun, widerraten.</p>
                  <p>Nachdem jedoch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> auch aus politischen Rücksichten sich für das unmittelbare Vorgehen mit dem Anlehen aussprach, weil die Kundgebungen von<pb n="196" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s196.pdf"/> allen Seiten befriedigend sind, weil die Haltung der Hauptstadt maßgebend für die Provinzen sein wird, von welchen wiederholte Wünsche nach der baldigen Ordnung unserer Valutaverhältnisse geäußert wurden, so einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß mit dem Anlehen nun vorgegangen werden solle.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hielt sich jedoch verpflichtet zu bemerken, daß er hierbei von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß Se. Majestät Sich geneigt finden dürften, mit der Reduktion der Armee vorzugehen. Auf diesen finanziell ebenso als politisch wichtigen Umstand komme alles an. Die Finanzen seien nicht länger imstande, einen so großen Militäraufwand, wie er jetzt ist, zu bestreiten. Politisch wichtig wäre die Reduktion des Militärs wegen ihres guten Eindruckes und weil dadurch gezeigt würde, daß Se. Majestät im Inneren Ihrer Sache so gewiß sind, daß Allerhöchstdieselben einer so großen Armee nicht mehr benötigen. Es wäre allerdings ein großes Korrektivmittel für das Anlehen, wenn die Ankündigung von der Reduktion der Armee vor oder mit der Auflegung desselben hätte erfolgen können, und es wird jetzt nur der Wunsch ausgedrückt, daß diese Reduktion bald erfolgen möge.</p>
                  <p>Hinsichtlich der Bedingungen des Anlehens bemerkte der Finanzminister, daß man in der öffentlichen Meinung daran Anstoß gefunden habe, daß zweierlei Währungen für die Verzinsung angenommen werden wollen, nämlich für die eine Serie in Papiergeld und für die andere in Metallmünze. Die Einwendung dagegen sei dahin gerichtet, daß die Regierung nicht anerkennen soll, das Papiergeld sei verschieden von der Münze.</p>
                  <p>Der Finanzminister erinnerte, daß, wenn er nicht in dem Falle wäre, dringende, im Inlande allein nicht zu deckende Bedürfnisse bestreiten und zugleich die Währung herstellen zu müssen, er nur eine Valuta gewählt und das Anlehen auf das Inland beschränkt haben würde. Allein, dieses sei unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht möglich.</p>
                  <p>Die oberwähnte Bemerkung wolle er indessen durch eine Änderung in der Stilisierung berücksichtigen. Es sei, bemerkte derselbe, für die eine Serie die Verzinsung bei der Staatsschuldenkasse in Wien und einigen anderen Kassen in Papiergeld, für die andere Serie die Verzinsung in Silbermünze bei den genannten Kassen in Wien und in Amsterdam, Paris, Frankfurt und Brüssel beabsichtiget. Durch die Weglassung der Worte: „in Silbermünze bei den genannten Kassen in Wien“, in welchen eigentlich der Anstoß liege, werde der obige Einwurf entfallen.</p>
                  <p>Endlich besprach der Finanzminister den Emissionspreis und die Vorteile, die denjenigen gewährt werden dürften, die in den ersten Wochen der Subskriptionszeit einzeichnen, auf größere Summen subskribieren oder Subskriptionen sammeln.</p>
                  <p>Der Finanzminister bemerkte weiter, das Haus Rothschild stelle das Verlangen, daß bei jenen, welche in den ersten zwei Wochen subskribiert haben, der Subskriptionsbetrag nicht verringert werden solle. Der Finanzminister erklärte sich damit einverstanden. Hiernach wäre in die Ausschreibung des Anlehens ein Punkt hinsichtlich der Reduktion dahin aufzunehmen, daß nur jene Subskribenten einer Reduktion unterliegen sollen, welchen sie nicht zugesichert worden ist.</p>
                  <p>Die anfangs mit 80 Millionen bestimmte Summe trug der Finanzminister jetzt auf 85 Millionen zu erhöhen an, um für größere Bedürfnisse größere Mittel zu besitzen, weil ferner das Haus Arnstein und Eskeles die in Silber verzinslichen und rückzahlbaren Obligationen für die Comer Eisenbahn zurückgeben will, deren Einziehung der Finanzminister<pb n="197" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s197.pdf"/> als wünschenswert erkennt<note type="footnote" n="10">Zum Vorhaben von Arnstein und Eskeles, eine Beteiligung an der Anleihe mit den genannten Obligationen zu begleichen, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510915-P-0555.xml#top_2_5_555_3">MR. v. <date when="1851-09-15">15. 9. 1851</date>/III</ref>.</note>, und weil diese Ziffer nicht mit jener zusammentrifft, die der bestandene Reichstag für das Anlehen ausgesprochen hatte<note type="footnote" n="11">Zur vom Reichstag bewilligten Anleihe von 1849 über 80 Millionen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_22">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/XXII</ref>, Anm. 39, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z12.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml">ÖMR. II/1, Nr. 12</ref>
                        </bibl>.</note>, daher allen Beziehungen auf diese reichstägliche Bewilligung begegnet wird.</p>
                  <p>Hinsichtlich des Verhältnisses zum Hause Rothschild erwähnte der Finanzminister, daß dasselbe, aufgefordert, einen Betrag zu subskribieren, erklärt habe, erst dann subskribieren zu wollen, wenn der Emissionspreis bekannt sein wird. Indessen habe es durch seinen Einfluß in Frankfurt, Paris, Amsterdam und durch seine Agenten in Berlin, Brüssel, Antwerpen etc. das Anlehen zu unterstützen und für die bei ihm subskribierten Beträge haften zu wollen versprochen unter der Bedingung, daß ihm eine Provision von 1 % zugestanden werde, wogegen der Finanzminister nichts einzuwenden fand<note type="footnote" n="12">Siehe dazu den undatierten Submissionsvertrag mit den Bankhäusern Rothschild in <bibl type="archival">FA., FM., GP. 5769/1851</bibl>; darin auch die 1%ige Provision.</note>.</p>
                  <p>Das Haus Rothschild würde einen Wert darauf legen, wenn erklärt werden wollte, die Zinsen werden bei dem Hause Rothschild gezahlt. Mit dieser Erklärung gedenkt jedoch der Finanzminister zurückzuhalten, bis ihm der Subskriptionsbetrag dieses Hauses bekannt sein wird.</p>
                  <p>Mit den sämtlichen vorstehenden Anträgen des Finanzministers erklärte sich der Ministerrat einverstanden<note type="footnote" n="13">Der Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1851-09-01">1. 9. 1851</date> über die Eröffnung der neuen Anleihe, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 202/1851</bibl>, wurde in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1851-09-07">7. 9. 1851</date>
                        </bibl> bekanntgegeben. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510908-P-0551.xml">MR. v. <date when="1851-09-08">8. 9. 1851</date>/V</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Schleichhandel an der polnischen Grenze</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte schließlich, daß bereits seit dem Jahre 1846 Verhandlungen mit Rußland im Zuge seien, gemeinschaftliche Maßregeln zur Verhinderung des Schleichhandels an der Grenze von Polen zu treffen. Diese beschränkten sich bis nun lediglich auf die Transitoversendungen auf der Weichsel. Hierüber wurde ein Protokoll mit dem russischen Staatsrate Tegoborski aufgenommen und mit den Ministerien des Äußern und des Handels Rücksprache gepflogen<note type="footnote" n="14">Im Handels- und Transitübereinkommen v. <date when="1847-06-28">28. 6. 1847</date> zwischen Österreich und Rußland, <bibl type="secondary">
                           <author>Vesque v. Pütlingen</author>, Staatsverträge 333</bibl>, war bestimmt worden, daß gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung des Schleichhandels gesondert verhandelt werden sollten. Zu den aufgenommen Verhandlungen bis Juni 1851 siehe die Darstellung in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 9525/1851</bibl>.</note>. Tegoborski, von Ischl zurückgekehrt, wünscht nun eine Entscheidung darüber und trägt an, um einen Schritt weiter zu gehen, nämlich diese Maßregeln nicht bloß auf die Transitosendungen auf der Weichsel zu beschränken, sondern auf alle Transitosendungen auf dem trockenen Wege über die Grenze von Krakau und anderen Punkten auszudehnen. Die Sendungen wären von dem Amte des einen Staates an das Amt des anderen zu begleiten und nicht eher als vollbracht anzusehen, bis die Auswechslung der Bolletten geschehen ist<note type="footnote" n="15">Siehe dazu <bibl type="archival">ebd., Präs. 12345/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Finanzminister findet vom finanziellen Standpunkte keinen Anstand dagegen. Es wäre der Würde der Regierung nicht angemessen, dem Schleichhandel nicht überall, wo<pb n="198" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s198.pdf"/> er vorkommen könnte, hindernd in den Weg zu treten. Auch wären diese Maßregeln für das Land selbst vorteilhaft, weil, wenn man bei Transitosendungen strenger ist, fremde Waren nicht so leicht hereingebracht werden können.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, nur fügte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Handel etc., Ritter v. Baumgartner</rs>
                     </hi>, den Wunsch bei, daß die Begleitung der Transitosendungen nicht an die Ämter der letzten Kategorie, sondern an ein Amt wenigstens des zweiten Ranges zu geschehen hätte, um die sonst leicht möglichen Einverständnisse zu hindern oder doch zu erschweren.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> wird diese letztere Bemerkung des Handelsministers gehörig berücksichtigen<note type="footnote" n="16">Nachdem Philipp Krauß, Baumgartner und Tegoborski am <date when="1851-10-03">3. 10. 1851</date> ein entsprechendes Übereinkommen unterzeichnet hatten, ersuchte der Finanzminister das Außenministerium mit Schreiben vom selben Tag, die Ah. Genehmigung einzuholen, <bibl type="archival">HHSTA., StK., Noten vom Finanzministerium 174</bibl>. Nachdem diese Genehmigung mit Ah. E. v. <date when="1851-12-05">5. 12. 1851</date> auf Vortrag Schwarzenbergs v. <date when="1851-12-02">2. 12. 1851</date> erteilt worden war und die Auswechslung der Urkunden am <date when="1852-01-02">2. 1. 1852</date> stattgefunden hatte, informierte Schwarzenberg mit Schreiben v. <date when="1852-01-26">26. 1. 1852</date> den Finanzminister Baumgartner darüber, <bibl type="archival">ebd., Noten an das Finanzministerium 62</bibl>. Mit Verordnung des Finanzministeriums v. <date when="1852-06-14">14. 6. 1852</date> wurde dieses Übereinkommen als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 127/1852</bibl> publiziert.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Auszeichnungen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> erhielt die Zustimmung des Ministerrates, für einige Individuen, welche sich bei der letzten Überschwemmung zu Hermannstadt in Siebenbürgen besonders hervorgetan haben und deshalb von den Landesautoritäten empfohlen werden, Auszeichnungen bei Sr. Majestät in Antrag zu bringen, und zwar für den Zimmermeister Joseph Hain das silberne Verdienstkreuz mit der Krone und für drei andere Individuen die Ah. Zufriedenheitsbezeugung<note type="footnote" n="17">Mit Ah. E. v. <date when="1851-09-09">9. 9. 1851</date> auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-08-30">30. 8. 1851</date> entschied der Kaiser im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2972/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Bestimmungen über den Grundentlastungsfonds</head>
                  <p>Derselbe Minister referierte mit Beziehung auf das Ah. Patent vom <date when="1851-04-11">11. April 1851</date>, womit Bestimmungen über den Grundentlastungsfonds angeordnet werden, und zwar den § 5 desselben, welcher aussagt<note type="footnote" n="18">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510704-P-0523.xml#top_2_5_523_3">MR. v. <date when="1851-07-04">4. 7. 1851</date>/III</ref>.</note>: „Alle Kapitalien und Restbeträge von Kapitalien, welche den vom Ministerrate über Anhörung der Grundentlastungskommission und des Statthalters für jedes Kronland festzusetzenden Minimalbetrag nicht erreichen, müssen von den Verpflichteten binnen zwei Jahren bar bezahlt werden, etc.“, welcher Betrag von dem Ministerrate als solcher festzusetzen und zur Einzahlung zu bestimmen wäre.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach wären in der Regel alle Beträge unter 10 f. oder die bei der Teilung des Kapitals durch zehn verbleibenden Restbeträge als die zu der erwähnten Einzahlung bestimmten anzusehen. Nach den von den Grundentlastungskommissionen und den Statthaltern eingelangten Berichten und Anträgen, bemerkte der Minister, haben Österreich ob der Enns und Salzburg bereits das, was das durch zehn Teilbare übersteigt, und zwar schon im ersten Jahre eingezahlt. Diese beschränkte Auffassung wäre nach der Ansicht des Ministers aufrechtzuerhalten.</p>
                  <p>Für 10 f. erklärten sich Mähren, Schlesien, Niederösterreich, Steiermark, Görz und Tirol, für 5 f. Krain und Triest, für 2 f. Istrien, für 20 f. Böhmen, für 12 f. Kärnten.<pb n="199" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s199.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach meint, daß jene Kronländer, welche 10 f. antragen, dabei zu belassen und denselben auch Kärnten (wo 12 f. angetragen werden), dann Böhmen (wo 20 f. angetragen sind) anzureihen wäre, das letztere deshalb, weil in Mähren und Schlesien, wo gleiche Verhältnisse wie in Böhmen obwalten, nur 10 f. angetragen worden sind und kein Grund besteht, diese Nachbarprovinzen verschieden zu behandeln.</p>
                  <p>Bei den anderen (Krain und Triest) wäre es bei den angetragenen 5 f. zu belassen und dieser Kategorie auch Istrien, wo nur 2 f. in Antrag kamen, anzureihen.</p>
                  <p>Was die weiteren Anträge hinsichtlich der Einzahlung der Restbeträge anbelangt (Mähren und Steiermark meinen, daß sie von jeder einzelnen Entlastungsurkunde, andere, daß sie von der ganzen Schuldigkeit, Görz und Tirol, daß sie von der Gesamtschuldigkeit des Komplexes zu nehmen wären), glaubt der Minister, daß sich diesfalls den mit den Landesverhältnissen genau bekannten Grundentlastungskommissionen anzuschließen wäre.</p>
                  <p>Der Ministerrat teilte diese Ansicht, und nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte bemerken zu sollen, daß jene, welche verschiedene Arten von Dienst oder an verschiedene Personen zu zahlen hatten und auf die hiernach eine vielleicht zu drückende Zahlung entfallen würde, dazu nicht verhalten werden sollten<note type="footnote" n="19">Die gemeinsame Verordnung Bachs und Philipp Krauß’ v. <date when="1851-09-04">4. 9. 1851</date> über die Tilgung der ermittelten Grundentlastungs-, Entschädigungs- und Ablösungskapitalien wurde als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 207/1851</bibl> publiziert. Die gedruckten <quote>Instruction für die zur Verwaltung des Grundentlastungsfonds berufenen Organe, Instruction für die k. k. Steuerämter über das Verfahren bei der Behandlung der Geschäfte für den Grundentlastungsfond, Instruction für die Landes-Hauptcasse zur Geschäftsbehandlung in Bezug auf den Grundentlastungsfond und Instruction für die Sammelcassen hinsichtlich der Geschäftsbehandlung in Bezug auf den Grundentlastungsfond</quote> in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. Beilagen, Jahr 1851, Zl. 14278</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510915-P-0555.xml#top_2_5_555_6">MR. v. <date when="1851-09-15">15. 9. 1851</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Eidesleistung der Beamten</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte aus Anlaß der gestern kundgemachten Ah. Erlässe vom 20. d. M. den Eid der Beamten zur Sprache<note type="footnote" n="20">Die Erlässe waren in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1851-08-26">26. 8. 1851</date>
                        </bibl> publiziert worden.</note>. Nach seiner Ansicht wäre a) für die Zukunft eine den Verhältnissen angemessene Eidesformel festzusetzen, b) die Beamten, welche den Eid auf die Verfassung geleistet haben, wären dessen zu entbinden, und c) diese Beamten hätten den Eid nach der neuen Formel zu schwören.</p>
                  <p>Ein Beschluß wurde hierüber nicht gefaßt, indem nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand der Minister des Inneren sich vorbehielt, mit Beibringung der Eidesformeln diese Sache neuerdings vorzubringen<note type="footnote" n="21">Fortsetzung über die Neuvereidigung der Beamten und die Erstellung neuer Eidesformeln für sie in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510828-P-0548.xml#top_2_5_548_1">MR. v. <date when="1851-08-28">28. 8. 1851</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Deutschkatholiken; Modifizierung des Vereinsgesetzes</head>
                  <p>Derselbe Minister leitete ferner die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die in Österreich befindlichen sogenannten Deutschkatholiken<note type="footnote" n="22">Die Angelegenheit der Deutschkatholiken war zuletzt in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500608-P-0348.xml#top_2_3_348_4">MR. v. <date when="1850-06-08">8. 6. 1850</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b3-z348" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3/pdf/a2-b3-z348.pdf" target="MRP-1-2-03-0-18500608-P-0348.xml">ÖMR. II/3, Nr. 348</ref>
                        </bibl>, zur Sprache gekommen.</note>, rücksichtlich welcher, da sie ihr Dasein zu Agitationen benützen, irgend eine Verfügung als notwendig erscheine.</p>
                  <p>Die Deutschkatholiken, bemerkte derselbe, seien keine anerkannte Religionsgesellschaft, ihre rituellen Gebräuche (Taufen, Trauungen, Begräbnisse) werden nur geduldet, und eine rechtliche Stellung im Staate sei ihnen nicht angewiesen. Als Vereine könne man sie<pb n="200" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s200.pdf"/> auch nicht gelten lassen, da unsere Regierung Vereine, welche Akte wie die oberwähnten vornehmen dürften, nicht kennt. Nachdem nun eine nicht anerkannte Religionsgesellschaft keine Religionsgesellschaft ist und die Deutschkatholiken auch nicht als gesetzliche Vereine angesehen werden können, so schiene es dem Minister des Inneren am einfachsten, diese Gesellschaft als verbotenen Verein aufzulösen. In religiöser Beziehung würden dann die Deutschkatholiken jener Konfession anzugehören haben, welcher sie früher angehörten, da bei ihnen die zum Übertritte zu einer anderen anerkannten Konfession gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingetreten sind. Würden sie dann noch rituelle Akte vornehmen, so würden diese als nach den allgemeinen Strafgesetzen zu ahndende Handlungen zu behandeln sein, und ihren Zusammenkünften würde die polizeiliche Gewalt entgegenzutreten haben.</p>
                  <p>Bei diesem Anlasse, meinte der Minister, wäre auch dem Vereinsgesetze eine wesentliche Modifikation zu geben, und es schiene ihm angedeutet, das Vereinsgesetz vom März 1849 außer Wirksamkeit zu setzen und jenes vom Jahre 1843 wieder zu aktivieren und dasselbe für Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, überhaupt für die Länder, für welche es damals nicht erlassen wurde, auszudehnen<note type="footnote" n="23">Zum Vereinsgesetz von 1849 siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490317-P-0035.xml#top_2_1_35_4">MR. v. <date when="1849-03-17">17. 3. 1849</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z35" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z35.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18490317-P-0035.xml">ÖMR. II/1, Nr. 35</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Ob das die angemessene Richtung wäre, in diesen Sachen so vorzugehen, darüber wünschte der Minister Dr. Bach die Ansichten des Ministerrates zu vernehmen<note type="footnote" n="24">Fortsetzung der Beratung über ein neues Vereinsgesetz in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511124-P-0587.xml#top_2_5_587_7">MR. v. <date when="1851-11-24">24. 11. 1851</date>/VII</ref>.</note>.</p>
                  <p>Über die Bemerkung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusministers Grafen v. Thun</rs>
                     </hi>, daß der Punkt, die Deutschkatholiken hätten nach Auflösung ihres Vereins wieder derjenigen Religionsgesellschaft anzugehören, zu welcher sie sich früher bekannten, auf faktische Schwierigkeiten stoßen dürfte, behielt sich der Minister Dr. Bach vor, diesen Gegenstand noch früher mit dem Grafen Thun zu besprechen<note type="footnote" n="25">Fortsetzung der Beratung über die Deutschkatholiken in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511024-P-0574.xml#top_2_5_574_6">MR. v. <date when="1851-10-24">24. 10. 1851</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_547_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Reise des Kaisers nach Ischl</head>
                  <p>Schließlich brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> zur Kenntnis des Ministerrates, daß Se. Majestät der König von Preußen Ende dieser Woche nach Ischl kommen und daß Se. Majestät der Kaiser ihn dort begrüßen wollen.</p>
                  <p>Da der König von Preußen den Ministerpräsidenten v. Manteuffel mitnimmt, so werde sich auch der referierende Ministerpräsident im Ah. Auftrage Sr. Majestät des Kaisers morgen früh gleichfalls auf einige Tage nach Ischl begeben<note type="footnote" n="26">Zum Treffen der beiden Monarchen siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Corti</author>, Mensch und Herrscher 79 f</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1851-08-29">29. August 1851</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1851-08-06">6. August 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>