<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="542">Sitzung 542</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1851-08-17"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
                  <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z542.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">2846</idno>
                  <idno type="KZ">3206</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1851-08-17"/>
               </p>
            </msDesc>
            <listWit>
               <witness>
                  <bibl>Druck: 
                                    : Redlich, Staats- und Reichsproblem 1/2, 127–131.</bibl>
               </witness>
            </listWit>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Schwarzenberg 18. 8.), P. Krauß 19. 8., Bach 19. 8., Thinnfeld, Thun 19. 8., Csorich; außerdem BdE. und anw. Kübeck; abw. K. Krauß, Baumgartner, Stadion, Kulmer. </orig>
                  <orig>Druck: Redlich, Staats- und Reichsproblem 1/2, 127–131.</orig>
               </item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9269">
                     <surname>Marherr</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr1848">
                     <surname>Kaiser</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1851-08-18">1851-08-18</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8163">
                     <surname>P. Krauß</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1851-08-19">19. 8.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1851-08-19">19. 8.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1851-08-19">19. 8.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8368">
                     <surname>Csorich</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>K. Krauß</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8190">
                     <surname>Baumgartner</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8275">
                     <surname>Stadion</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="0">[I.]</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_542_0">Maßnahmen zur angemessenen Stellung der Minister gegenüber dem Monarchen und dem Reichsrate</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-05-0-18510817-P-0542" ana="a2-b5-z542">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z542.pdf">
               <title type="num">Nr. 542</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-08-17">17. August 1851</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 18. 8.), P. Krauß 19. 8., Bach 19. 8., Thinnfeld, Thun 19. 8., Csorich; außerdem <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Kübeck; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> K. Krauß, Baumgartner, Stadion, Kulmer. </orig>
                     <orig>Druck: Redlich, Staats- und Reichsproblem 1/2, 127–131.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">2846</idno>
                  <idno type="KZ">3206</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten in Wien am <date when="1851-08-17">17. August 1851</date> unter dem Vorsitze Ah. Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_542_0" n="0">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>[I.] </num>
                     </label>Maßnahmen zur angemessenen Stellung der Minister gegenüber dem Monarchen und dem Reichsrate</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten der Versammlung als Gegenstand der heutigen Beratung diejenigen Maßregeln zu eröffnen, welche Allerhöchstdieselben für geeignet und dringend nötig erkennen, um, bei der von allen Einsichtsvollen und Gutgesinnten anerkannten Unanwendbarkeit des sogenannten englisch-französischen konstitutionellen Prinzips auf den österreichischen Kaiserstaat und sonach der Unausführbarkeit der Reichsverfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date>
                     <note type="footnote" n="1">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849</bibl>.</note>, die dem Zwecke der Einheit der Monarchie und den wahren Bedürfnissen ihrer Völker angemessenen Reformen vorzubereiten.</p>
                  <p>Die umständliche Auseinandersetzung und Begründung der zu diesem Ende gemachten Vorschläge ist in einem auf Ah. Befehl verfaßten Promemoria enthalten, welches der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> seinem ganzen Inhalte nach vortrug<note type="footnote" n="2">Das hier genannte Promemoria ist inhaltlich identisch mit der, nur mit wenigen formalen Änderungen versehenen, Arbeit Kübecks über die politischen Zustände Österreichs v. <date when="1851-06-15">15. 6. 1851</date>, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Schlitter</author>, Versäumte Gelegenheiten 209–222</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Als erster Schritt zu den beabsichtigten Reformen wird darin die Herstellung der äußeren Autorität des Kaisers, d. i. eine veränderte Stellung der Minister gegenüber Sr. Majestät und dem Reichsrate bezeichnet, und wird insbesondere das Unbestimmte und Haltlose hervorgehoben, das in den gegenwärtigen Begriffen von der Verantwortlichkeit der Minister liegt. Aus diesen Begriffen würde folgen, daß die Minister außer dem Staatsoberhaupte noch einer anderen Autorität, der einer zur Zeit in Österreich nicht bestehenden Körperschaft, verantwortlich, also von ihr abhängig, der Kaiser in allen seinen Entschließungen an die Zustimmung seiner Minister gebunden, diese selbst aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo ihre Verantwortlichkeit erst durch ein künftiges Gesetz geregelt werden soll (§ 91 der Reichsverfassung) in der Tat ganz außer aller Verantwortung wären.</p>
                  <p>Um aus diesem Zustande des Schwankens und der Unbestimmtheit herauszutreten und den Völkern Österreichs, die in ihrem überwiegend größten und besten Teile in ihrem Kaiser die höchste Autorität anzuerkennen gewohnt sind, diesfalls die gewünschte Beruhigung zu gewähren, beabsichtigen Se. Majestät mittelst an den Ministerpräsidenten und an den Präsidenten des Reichsrates zu erlassender Kabinettsschreiben zu erklären:<pb n="171" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s171.pdf"/>
                  </p>
                  <p>A. was die Minister betrifft:</p>
                  <p>1. daß die Minister bloß dem Kaiser verantwortlich sind und sich ihm zum Gehorsam und zur Treue eidlich verpflichten; 2. daß sie, wie bisher, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßregeln zu beraten und vorzuschlagen, aber auch die hierauf erfolgenden Ah. Entschließungen genau zu vollziehen haben; 3. alle Minister und jeder insbesondere in seinem Zweige sind Sr. Majestät für den genauen Vollzug der Gesetze und der erfolgenden Ah. Befehle verantwortlich; 4. die Gegenzeichnung der Ah. Entschließung hat sich bloß auf die Kundmachung der Gesetze zu beschränken, besteht in der Fertigung des Ministerpräsidenten, des Ministers des betreffenden Departements und des Kanzleidirektors mit der in den Patenten herkömmlichen Klausel „Auf Ah. Anordnung“ und hat bloß die Bestätigung zum Zwecke, daß alle Förmlichkeiten vollzogen worden sind; 5. bei den Kundmachungen der Gesetze haben die Vor- und Anträge der Minister wegzubleiben, und die Klausel „über Antrag Unseres Ministerrates“ wird dahin abgeändert: „nach Vernehmung Unseres Ministerrates“.</p>
                  <p>B. Was den Reichsrat betrifft:</p>
                  <p>Der Reichsrat bleibt alleiniger Ratgeber des Kaisers, d. h. er erstattet bloß über Auftrag Sr. Majestät Gutachten, und zwar unmittelbar an Se. Majestät, daher sind alle Vorschläge zu Gesetzen etc. vom Ministerium an Se. Majestät vorzulegen, Allerhöchstwelche sodann den Reichsrat darüber vernehmen; die Übergabe von Gesetzentwürfen etc. vom Ministerrate selbst an den Reichsrat und deren Zurückleitung mit des letzteren Gutachten an den Ministerrat findet nicht mehr statt.</p>
                  <p>Schließlich beabsichtigen Se. Majestät, den Ministerpräsidenten und den Reichsratspräsidenten im Verfolge dieser Maßregeln aufzufordern, über die Frage wegen des Fortbestandes der Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> in gemeinsame Beratung zu treten und Sr. Majestät die geeigneten Vorschläge zur Aufrechthaltung der Monarchie und Einheit des Reiches zu erstatten.</p>
                  <p>Nachdem die hiernach abgefaßten Entwürfe zu den Ah. Kabinettschreiben an den Ministerpräsidenten und den Präsidenten des Reichsrates von dem ersteren waren vorgelesen worden, geruhten Se. Majestät nochmals Allerhöchstihre innerste Überzeugung von der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Zeitgemäßheit dieser Maßregeln angesichts der nimmer ruhenden Bestrebungen der Revolution und ihrer dem Jahre 1852 vorbehaltenen Unternehmungen auszusprechen und die Minister aufzufordern, Allerhöchstdenselben sowohl in dieser die reifste Erwägung verdienenden Angelegenheit als auch fernerhin mit ihrem Rate zur Seite zu bleiben.</p>
                  <p>Der zuerst um seine Meinung befragte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> erklärte seine unbedingte Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßregeln, welche auch seiner Überzeugung nach wegen der Unmöglichkeit, die Verfassung vom 4. März auszuführen oder selbst nur den Versuch dazu zu machen, notwendig erkannt und von allen Gutdenkenden erwartet werden.</p>
                  <p>Ebenso erklärte sich der Ministerpräsident bereit, Sr. Majestät in diesen und in den ferneren Maßnahmen, sofern Allerhöchstdieselben ihn Ihres gnädigsten Vertrauens wert zu halten geruhen, seine Dienste unbedingt widmen zu wollen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte vor allem seine eigentümliche Stellung im Ministerium berühren zu sollen. Im April 1848 zum Posten des Finanzministers berufen, habe er<pb n="172" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s172.pdf"/> den Eid als verantwortlicher Minister abgelegt und seither unter den schwierigsten Verhältnissen auf seinem Posten ausgeharrt, stets das Beste der Monarchie vor Augen habend.</p>
                  <p>Er halte sich durch diesen Eid in seinem Gewissen noch immer für gebunden, <ref xml:id="fn_2_5_542_a">und könne, selbst wenn man ihn davon entheben wollte, durchaus nicht zu der beabsichtigten Änderung raten, die er für höchst bedenklich und gefährlich hält; er müsse</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_542_a">Korrektur a–a P. Krauß’ aus <quote>selbst wenn man ihn davon entheben wollte, und würde</quote>.</note> es bedenklich und seiner eingegangenen beschwornen Verpflichtung widersprechend erkennen, auf einem Posten zu bleiben, nachdem das ganze Regierungssystem und die Bedingungen seines Amtsantritts einer so wesentlichen Änderung entgegengehen.</p>
                  <p>Er ist zwar ebenfalls von der Unanwendbarkeit des konstitutionellen Prinzips für Österreich und von der Unausführbarkeit der Verfassung vom 4. März überzeugt. Aber sie ist gegeben, und zwar nicht im Drange <ref xml:id="fn_2_5_542_b">äußerer Gewalt</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_542_b">Korrektur b–b P. Krauß’ aus <quote>der Umstände</quote>.</note>, sondern im Hinblick auf die eine Hälfte der Monarchie, die seit Jahrhunderten nach konstitutionellen Staatsformen regiert ward, und als Mittel zur Erzielung der Einheit des Reiches. Schon aus dieser Rücksicht dürfte der Versuch, sie durchzuführen, nicht unterlassen werden. Erweist sie sich dann als unzulänglich, macht sich der Reichstag, wie vorauszusehen, selbst unmöglich, so wird sich dann auch die Überzeugung von ihrer Unhaltbarkeit selbst im Volke geltend machen, und die Regierung wird ohne Vorwurf und ohne Hindernis die entsprechenden Reformen vornehmen können. Erklären jedoch Se. Majestät jetzt, wo kein äußerer Anlaß dazu drängt, das System für geändert, so besorgt er daraus die größten Gefahren für das Reich, weil eine solche Erklärung, weit entfernt, Anklang allgemein zu finden, von den Agitatoren im In- und Auslande als willkommener Anlaß zur Beunruhigung und Aufregung benützt werden würde. Auch in finanzieller Beziehung ergibt sich das Bedenken, daß bei der bevorstehenden Ankündigung des Anleihens<note type="footnote" n="3">Zu dieser Anleihe siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510827-P-0547.xml#top_2_5_547_5">MR. v. <date when="1851-08-27">27. 8. 1851</date>/V</ref>.</note> nur eine sehr geringe Teilnahme daran zu erwarten sein werde, weil sowohl in- als ausländische Kapitalisten, zumal aus konstitutionellen Staaten, nicht minder die Subskribenten, bei einem so plötzlichen und unerwarteten Wechsel in den Regierungsmaximen in dem kaum befestigten Vertrauen auf die Beständigkeit der Verhältnisse in Österreich abermals erschüttert, sich nicht beeilen würden, ihre Gelder zu offerieren. Sie werden vielmehr abwarten wollen, ob und welche Garantien die neuen Zustände zu bieten vermögen. Wie groß die Verlegenheit für die Finanzverwaltung aus einem solchen Zurückhalten sein würde, bedarf bei den bekannten zur Regelung der Valutaverhältnisse in Antrag stehenden Maßregeln keiner weiteren Ausführung<note type="footnote" n="4">Zu diesen Anträgen siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510618-P-0514.xml#top_2_5_514_8">MR. v. <date when="1851-06-18">18. 6. 1851</date>/VIII</ref>.</note>.</p>
                  <p>Der Finanzminister könnte daher für die beabsichtigten Maßregeln<ref xml:id="fn_2_5_542_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_5_542_c">Gestrichen <quote>derzeit</quote>.</note> nicht stimmen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte dagegen in voller Übereinstimmung mit der Ansicht des Ministerpräsidenten, daß eine Änderung der bisherigen unhaltbaren Zustände eintreten müsse. Die Verfassung vom 4. März war das Ergebnis der damaligen Zustände.<pb n="173" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s173.pdf"/> In dem einen Teile der Monarchie deliberierte ein seiner Aufgabe nicht gewachsener Reichstag, in dem anderen bestand die vorige Verfassung. Es blieb der Regierung kein Ausweg, wenn sie letztere nicht aufheben konnte, als das konstitutionelle Prinzip auf das ganze Reich auszudehnen. Die seither in Ungern und im lombardisch-venezianischen Königreiche gemachten Erfahrungen haben aber gelehrt, daß selbst der Versuch mit der Ausführung der Verfassung vom 4. März nicht zu wagen sei, weil ein Reichstag, nach ihren Prinzipien berufen, wegen der divergierenden Interessen der Länder unmöglich zusammengehalten werden könnte. Besser also, die Regierung gesteht ihren damaligen Irrtum ein und geht unter Darstellung der wesentlich geänderten Verhältnisse zu den Reformen über, welche den bisherigen zweifelhaften und unsicheren Zustand zu schließen geeignet sind.</p>
                  <p>In der Hauptsache, über die Unausführbarkeit oder Unangemessenheit der Verfassung, ist auch die Vorstimme nicht im Zweifel; es ist mehr die Frage der Opportunität, welche ihre Bedenken erregt hat. Aber der Minister des Inneren hält für die beabsichtigten Maßregeln gerade den jetzigen Zeitpunkt für den geeignetsten, wo im Auslande keiner der legislativen Körper mehr versammelt ist, eigentliche politische Windstille herrscht und die Häupter der ungrischen Emigration, für den Augenblick noch unter Aufsicht gehalten, noch nicht vermögen, ihre Umtriebe ungescheut und ungehindert zu entfalten. Im Innern mag es allerdings geschehen, daß ein Teil der Nationalgarden und des Volks wegen der beabsichtigten Änderungen in Gärung gesetzt wird; allein, wenn, wie nicht zu zweifeln, die Maßregeln der Frage von allen Gutgesinnten lebhaft gewünscht und erwartet werden, und wenn die Behörden, gehörig informiert, mit Umsicht und Kraft vorgehen, so ist nichts zu besorgen.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren erklärte sich sonach nicht nur mit den beabsichtigten Erlässen vollkommen einverstanden, sondern stellte auch fernerhin, so lange Se. Majestät ihm das Ah. Vertrauen zu schenken geruhen, seine Dienste zu Allerhöchstdero Verfügung.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> erklärte, nie ein Anhänger des konstitutionellen Systems und ebenso von der Unausführbarkeit der Reichsverfassung vom 4. März überzeugt gewesen zu sein. Doch würde er zu den beabsichtigten Reformen auf einem anderen als dem vorgeschlagenen Wege zu gelangen vermeinen.</p>
                  <p>Der Grundfehler unserer Zeit liegt in dem sogenannten doktrinären System, in dem Bestreben, eine Staatsform bloß aus Theorien zu bilden. Nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahre ist man größtenteils davon abgekommen, man hat einsehen gelernt, daß das Wohl des Staats auf der Befriedigung praktischer Bedürfnisse beruhet. Hier nun wäre seines Erachtens der Punkt, die entsprechenden Reformen anzuknüpfen. Namentlich schiene ihm eine angemessene Umstaltung des Gemeindewesens, besonders bezüglich der Bezirksgemeinde, einem fühlbaren Bedürfnisse abzuhelfen und wahre Beruhigung zu verbreiten geeignet zu sein. Würde dagegen die Sache bloß prinzipiell angegriffen, so dürften die schon vom Finanzminister angedeuteten Bedenken wohl zu beachten sein.</p>
                  <p>Belangend die Ah. Aufforderung zum ferneren Mitwirken im Ah. Dienste, <ref xml:id="fn_2_5_542_d">sei der Kultusminister bereit, seine Kräfte Sr. Majestät jederzeit zur beliebigen Verfügung zu stellen. Allein, er könne die Meinung nicht unterdrücken, daß es nicht rätlich und dienstbeförderlich sei, noch der Absicht Sr. Majestät auch bei der den Ministern nunmehr zugedachten Stellung entsprechen dürfte, daß ein Minister auch dann noch in diesem Amte bleibe, wenn seine Überzeugung mit wichtigen Maßnahmen der Regierung in Widerspruch gerate.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_5_542_d">Korrektur d–d Thuns aus <quote>so würde der Kultusminister, käme es bloß auf den schuldigen Gehorsam gegen den Souverän an, unbedingt seine ganzen Kräfte, solang es Sr. Majestät gefiele, Allerhöchstdero Dienste weihen. Allein, er könne den Zweifel nicht unterdrücken, ob es rätlich und dienstbeförderlich sei, Minister zu sein, ohne ganz nach seiner eigenen Überzeugung vorgehen zu können, und ob ein Minister auch dann noch im Amte zu bleiben habe, wenn er mit der Richtung oder dem ganzen System der Verwaltung nicht übereinstimmt</quote>.</note>sei der Kultusminister bereit, seine Kräfte Sr. Majestät jederzeit zur beliebigen Verfügung zu stellen.<pb n="174" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s174.pdf"/> Allein, er könne die Meinung nicht unterdrücken, daß es nicht rätlich und dienstbeförderlich sei, noch der Absicht Sr. Majestät auch bei der den Ministern nunmehr zugedachten Stellung entsprechen dürfte, daß ein Minister auch dann noch in diesem Amte bleibe, wenn seine Überzeugung mit wichtigen Maßnahmen der Regierung in Widerspruch gerate. In dieser Beziehung erlaubte sich der Kultusminister, von Sr. Majestät die Ag. Gewährung einer Bedenkzeit für seinen endlichen Entschluß zu erbitten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Landeskultur</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> teilten vollkommen die Überzeugung, Ansicht und Anträge des Ministerpräsidenten und des Ministers des Inneren.</p>
                  <p>Nachdem daher in Gemäßheit der vorstehenden Abstimmungen die Majorität des Ministerrates sich mit den proponierten Maßregeln einverstanden erklärt hat, beschränkte sich der nunmehr zur Abgabe seiner Äußerung eingeladene <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Reichsrats</rs>
                     </hi> auf einige Bemerkungen über die vom Finanzminister erhobenen Bedenken.</p>
                  <p>In Betreff des persönlichen, aus der früheren Eidesleistung geschöpften Bedenkens glaubte der Reichsratspräsident erinnern zu sollen, daß jener Eid nicht auf irgendeine Verfassung, sondern in die Hände des Kaiser abgelegt worden; dem Monarchen aber oder dessen Nachfolger stehe zuverlässig das Recht zu, den Verpflichteten des ihm, Souverän, geleisteten Eides zu entbinden.</p>
                  <p>Die Opportunitäts- oder Zeitfrage belangend, so ist zu bemerken, daß, wenn wirklich trotz aller damit verbundenen Gefahren der Reichstag nach den Bestimmungen der Verfassung vom 4. März berufen und sodann, wie vom Finanzminister selbst zugegeben und vorausgesetzt wird, aufgelöst werden sollte, die Regierung sich genau auf demselben Standpunkte wie jetzt, nämlich bei der Frage befinden würde, was an die Stelle der itzt schon von vornehinein für unausführbar erkannten Verfassung zu treten habe.</p>
                  <p>Was endlich in finanzieller Beziehung gegen die vorgeschlagene Maßregel eingewendet wird, kann wohl ebensogut auf die gegenwärtigen Zustände bezogen werden, die eben jetzt, wo eine Verfassung gegeben, aber nicht ausgeführt ist, den Geldgebern kaum mehr Sicherheit gewähren dürften, als die beabsichtigte, eine feste einige Staatsgewalt bezielende Änderung. Das Vertrauen aber, der Kredit, richtet sich – unabhängig von politischen Institutionen – in Geldsachen zunächst nach der Art und Weise, wie der Staat seinen Gläubigern gegenüber seine Verbindlichkeiten erfüllt. Solange in dieser Beziehung kein Anlaß zum Mißtrauen gegeben wird, dürfte es auch wohl nicht an zahlreichen Beteiligungen bei dem neuen Anlehen fehlen.</p>
                  <p>Der Reichsratspräsident fände daher keinen genügenden Grund, Sr. Majestät eine Aufschiebung der beantragten Maßregeln anzuraten.</p>
                  <p>Nach dieser Erörterung geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> die Beratung im Sinne der Majorität zu schließen, dem Finanzminister unter Ag. Anerkennung seiner jederzeit und besonders in den schwierigsten Verhältnissen ausgezeichneten Dienste das Bedauern über die<pb n="175" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s175.pdf"/> Nichtübereinstimmung seiner Ansicht mit den gemachten Propositionen auszudrücken, dem Kultusminister unter Ag. Zugestehung der angesuchten Bedenkzeit die reifliche Erwägung der Verhältnisse, allen endlich die strengste Geheimhaltung des Gegenstands der heutigen Verhandlung und ihres Ergebnisses anzuempfehlen<note type="footnote" n="5">Mit Kabinettschreiben an Schwarzenberg v. <date when="1851-08-20">20. 8. 1851</date> wurden die Veränderungen in der Stellung des Ministerrates mitgeteilt; mit einem weiteren Kabinettschreiben vom selben Tag wurde der Ministerpräsident aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Reichsrates Vorschläge zur Verfassungsrevision dem Kaiser vorzulegen. Kübeck erhielt am <date when="1851-08-20">20. 8. 1851</date> ein Kabinettschreiben, in dem einige Abänderungen des Reichsratstatutes festgehalten waren. Dies wurde Schwarzenberg mit einem Kabinettschreiben vom selben Tag mitgeteilt. Mit Noten (K.) v. <date when="1851-08-30">30. 8. 1851</date> teilte Schwarzenberg die Abschriften der Kabinettschreiben allen Ministern mit, nachdem er bereits mit Schreiben (K.) v. <date when="1851-08-24">24. 8. 1851</date> Bach aufgetragen hatte, die Kabinettschreiben im amtlichen Teil der Wiener Zeitung publik zu machen, alles in <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2986/1851</bibl>. Die Kabinettschreiben wurden in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1851-08-26">26. 8. 1851</date>
                        </bibl> abgedruckt; publiziert auch als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 194, 196 und 197 alle ex 1851</bibl>. Zu den Erlässen vom <date when="1851-08-20">20. 8. 1851</date> siehe Einleitung IX–XV, <bibl type="secondary">
                           <author>Brauneder</author>, Verfassungsentwicklung in Österreich 135 ff.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Friedjung</author>, Geschichte Österreichs 1, 473–477</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 1, 388–391</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Rumpler</author>, ÖMR. Einleitungsband 30, 38 ff.</bibl>
			Fortsetzung über die Stellung des Ministeriums in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510827-P-0547.xml#top_2_5_547_1">MR. v. <date when="1851-08-27">27. 8. 1851</date>/I</ref>, über die Verfassungsrevision in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18511017-P-0571.xml#top_2_5_571_1">MR. v. <date when="1851-10-17">17. 10. 1851</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1851-08-18">18. August 1851</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1851-10-03">3. Oktober 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>