Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 5Juni 1851 – 5. April 1852Sitzung 536WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaAnatol Schmied-KowarzikDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852WienVerlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften201326762687
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 536Ministerrat, Wien, 5. August 1851
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr; V. keine Angabe;
BdE.
Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 6. 8.), Thun 9. 10.;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend P. Krauß 6. 8., Bach 6. 8., Csorich, K. Krauß, Baumgartner (bei I
abw.
abwesend);
abw.
abwesend Schwarzenberg, Thinnfeld, Thun, Stadion, Kulmer.
26762687
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 5. August 1851.
Freiherrenstand für Alexis Noptsa v. Felsö-Szilvás
Der Minister des Inneren referierte über das Gesuch des pensionierten siebenbürgischen Hofkanzlers A. v. Noptsa a) um Verleihung des Freiherrnstandes und b) um dessen Übertragung an seinen Bruder Ladislaus.
Das Gesuch ad a) unterliegt keinem Anstande, da Noptsa als Ritter des Stephansordens Anspruch auf die Ausfertigung des Freiherrnstandsdiploms hat. Was aber die Bitte ad b) anbelangt, so glaubte der Minister des Inneren auf deren Gewährung nicht antragen zu können, weil Ladislaus Noptsa in einem sehr ungünstigen Rufe steht.
Der Ministerrat war mit dem Antrage einverstandenAuf Vortrag Bachs v. 7. 8. 1851 entschied der Kaiser mit Ah. E. v. 13. 8. 1851 im Sinne des Ministerratsbeschlusses, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2704/1851. Alexis Noptsa v. Felsö-Szilvás hatte im Jahre 1826 das Ritterkreuz des St. Stephanordens und im Jahre 1844 das Großkreuz des Leopoldordens erhalten. Alexis wurde jedoch erst 1855 in den Freiherrenstand erhoben, ein Jahr später wurde das Baronat und Wappen auf seinen Bruder Ladislaus übertragen, siehe dazu Adelslexikon 434. und erteilte seine Zustimmung zu den weiteren Anträgen dieses Ministers auf ErwirkungRandbemerkung: An der Besprechung des Punktes I hat der Handelsminister nicht Teil genommen.
Verdienstkreuz für Angelo Ziché
des silbernen Verdienstkreuzes für den Korporal im 13. Gendarmerieregiment Ziché für dessen rühmliche Tätigkeit bei Verfolg- und Aufgreifung von RäubernAuf Vortrag Bachs v. 7. 8. 1851 entschied der Kaiser mit Ah. E. v. 13. 8. 1851 im Sinne des Ministerratsbeschlusses, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2702/1851.;
Orden der Eisernen Krone für Daniel Mensi Ritter v. Klarbach
des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse an den sehr verdienten, nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand tretenden Hofrat Ritter v. MensiAuf Vortrag Bachs v. 6. 8. 1851 entschied der Kaiser mit Ah. E. v. 13. 8. 1851 im Sinne des Ministerratsbeschlusses, ebd., MRZ. 2700/1851.;
Ah. Zufriedenheitsbezeigung für Karl Jäger
der Bezeigung der Ah. Zufriedenheit an den erzherzoglichen Wirtschaftsbeamten Jäger für seine Leistungen in der RuralökonomieDem im Sinne des Ministerratsbeschlusses abgefaßten Vortrag Bachs v. 6. 8. 1851 wurde mit Ah. E. v. 13. 8. 1851 keine Folge gegeben, ebd., MRZ. 2691/1851..
Wirksamkeit des Hypothekenanmerkungsgesetzes
Der Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in betreff der Hypothekenanmerkung in den Grundbüchern, giltig vom 1. August 1851, hat unterm 2. August 1851 die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erhaltenSiehe dazu MR. v. 23. 7. 1851/IX.. Da bis zur Publikation derselben noch mehrere Tage vergehen, so ist es unmöglich, ihre Wirksamkeit als mit 1. August eingetreten gelten zu lassen. Aber auch zu einer Abänderung dieses Termins hält sich der Justizminister allein nicht für ermächtigt; es erübrigt daher nichts, als Se. Majestät um die Hinaussetzung der gedachten Frist bis 1. September 1851 zu bitten, bis wohin sowohl die Ah. Genehmigung der Abänderung zurückgelangt, als auch jede weitere Veranstaltung zur Kundmachung der Verordnung getroffen sein kann.
Der Justizminister wird demnach mit Beistimmung des Ministerrates hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstattenAuf Vortrag Karl Krauß’ v. 6. 8. 1851 genehmigte der Kaiser mit Ah. E. v. 12. 8. 1851 die Verschiebung des Termins, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2706/1851. In der kaiserlichen Verordnung v. 12. 8. 1851 über das Verfahren bei hypothekarischen Darlehensgeschäften, publiziert als RGBL. Nr. 184/1851, wurde auch der 1. 9. 1851 als Einführungstermin genannt..
Eidesformel für Advokaten
Eben dieser Minister las die entworfene Eidesformel für Advokaten vor, wogegen ebensowenig etwas zu erinnern befunden wurdeDie Eidesformel in AVA., JM., Allg. 8276/1851. Mit Schreiben (K.) v. 7. 8. 1851 verschickte Karl Krauß die Formel an alle Oberlandesgerichte der Monarchie, ebd., Allg. 9385/1851., als gegen dessen weitern Antrag
Modifikationen der galizischen Justizorganisation
in betreff einiger Modifikationen in der Justizorganisation für Galizien, betreffend die Trennung der Appell[ations]senate von den Senaten I. Instanz bei den Kollegialgerichten und die Bestellung eines Landegerichtes mit drei Senaten statt dreier Kollegialgerichte mit abgesondertem Sprengel für die Landeshauptstadt LembergFortsetzung des MR. v. 18. 10. 1850/I, ÖMR. II/4, Nr. 407. Über die von Karl Krauß mit Vortrag v. 6. 8. 1851 eingebrachten Änderungsvorschläge für die Gerichtsorganisation in Galizien und der Bukowina entschied der Kaiser erst mit Ah. E. v. 17. 1. 1852 folgendermaßen: Diese Anträge sind mit Rücksicht und mit genauer Beachtung der von Mir am 31. Dezember 1851 vorgezeichneten Grundsätze einer neuerlichen Bearbeitung und Beratung zu unterziehen, deren Ergebnisse Mir des Ehestens vorzulegen sind, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2790/1851. Die Frage der Justizorganisierung im allgemeinen – nach den neuen Grundsätzen – kam im MR. v. 2. 4. 1852/I zur Sprache..
Pensionierung und Nachfolge des Marineoberkommandanten Hans Birch Freiherr v. Dahlerup
Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis des Ministerrats die Ah. genehmigte Pensionierung des Marineoberkommandanten Dahlerup und Übertragung dieses Kommandos an FML. Graf WimpffenZur Ernennung Dahlerups zum Oberkommandanten der Marine siehe MR. v. 13. 2. 1849/I, Anm. 1, ÖMR. II/1, Nr. 19. Dahlerup hatte mit Majestätsgesuch v. 31. 7. 1851 – offiziell aus gesundheitlichen Gründen – um seine Entlassung gebeten, was ihm mit kaiserlichen Befehl an Csorich v. 2. 8. 1851 unter Zuerkennung der normalmäßigen Pension eines Feldmarschalleutnants und gleichzeitiger Ernennung Wimpffens zum einstweiligen Oberkommandierenden der Marine bewilligt wurde, alles in KA., MKSM. 5819/1851. Siehe dazu Dahlerup, In österreichischen Diensten 2, 190–197, 212, 220, 223 ff. und 256–261..
Werft des österreichischen Lloyd
Die Ah. Entschließung vom 25. Juni 1851, Z. 2169, hat der Gesellschaft des österreichischen Lloyd zum Behufe der Errichtung einer Schiffswerfte etc. einen öden Meeresgrund in der Bucht von Servola gegen dem überlassen, daß, nach Auflösung der Gesellschaft etc., der Grund samt den Anschüttungen ein Eigentum des Staats bleibe und dem Lloyd nur die darauf errichteten Gebäude nach ihrem damaligen Werte vergütet werdenFortsetzung des MR. v. 16. 6. 1851/III..
Gegen diese Bestimmung hat nun die Gesellschaft vorgestellt, daß die Gebäude gerade der unbedeutendere, dagegen die Anschüttungen der wichtigste Teil der erforderlichen Herstellungen sei, und demnach um die Änderung dieser Bestimmung gebetenSiehe dazu das Schreiben Baumgartners an das Finanzministerium v. 30. 7. 1851, in dem er über die Bitte des Aufsichtsrats des Österreichischen Lloyd berichtete und sie zugleich unterstützte. Philipp Krauß hatte das Ansinnen in seiner Antwort v. 4. 8. 1851 an das Handelsministerium abgelehnt, alles in FA., FM., Präs. 1137/1851..
Der Handelsminister erklärte die Ansicht des Lloyd in dieser Beziehung für vollkommen begründet und war sowohl darum als auch wegen der unbestreitbaren Verdienste dieser Gesellschaft um den Handel des Erachtens, daß in die billige Bitte derselben einzugehen und ihre nebst der Vergütung der Gebäude auch jene der gemachten Anschüttungen (jedoch nicht über die wirklich gehabten Auslagen) für den Eintritt des Heimfalls dieser Realitäten an den Staat zuzusichern wäre.
Der Minister des Inneren teilte dieselbe Ansicht, indem ihm als Hauptmoment hiebei die Aufrechthaltung des Heimfalls an den Staat in der Rücksicht vorschwebte, daß nicht eine ausländische Unternehmung sich dieser Realitäten einst bemächtigen könne. Der Finanzminister erachtete aber auch den doppelten Gesichtspunkt festhalten zu sollen, daß Staatseigentum nicht unentgeltlich an eine Gewinn bringende Unternehmung überlassen und das Ärar für die Zukunft nicht mit Auslagen belastet werde, deren Berechnung gewissermaßen von der Willkür der Partei abhinge. Aus diesem Grunde wünschte er, vorläufig wenigstens einen Überschlag derjenigen Auslagen zu bekommen, welche die Anschüttung nach dem beabsichtigten Umfange verursachen würde.
Der Handelsminister erklärte sich bereit, diesen Überschlag verfassen zu lassen, nach dessen Vorlage das weitere zu beschließen vorbehalten wurdeFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 11. 8. 1851/VIII..
Neue Anleihe
Der Finanzminister referierte über einige bezüglich der Bestimmungen für das neue Anleihen teils von den hiesigen Bankiers gewünschte, teils von ihm selbst für zweckmäßig erachtete ModifikationenFortsetzung des MR. v. 30. 7. 1851/VI..
Die diesfalls von ihm gestellten Anträge erhielten die ungeteilte Zustimmung des MinisterratesFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 6. 8. 1851/VI..
Gesuch des Stephan Graf Károlyi v. Nagy-Károly um Abrechnung seiner Urbarialentschädigung
Der Finanzminister referierte weiters über das Gesuch des Grafen Stephan Károlyi um Abrechnung des ihm für einen Vorschuß von 250.000 f. auferlegten Ersatzes von der ihm dereinst gebührenden UrbarialentschädigungDas Gesuch o. D., FA., FM., Präs. 2817/1851, war am 24. 2. 1851 an das Finanzministerium geleitet worden. Stephan Graf Károlyi v. Nagy-Károly war mit kriegsgerichtlichem Urteil v. 14. 9. 1849 wegen Teilnahme am bewaffneten Aufstand zu zwei Jahren Festungsarrest, 150.000 f. Geldstrafe und Rückerstattung der ihm von der ungarischen revolutionären Regierung ausgefolgten Gelder zur Errichtung einer Reiterschar verurteilt worden, ebd., Präs. 9776/1851. Siehe dazu auch MR. v. 24. 5. 1850, ÖMR. II/3, Nr. 341..
Der Landeschef in Ungern und der Präsident der Finanzoberbehörde unterstützten diese Bitte, und der Finanzminister selbst erklärte sich nicht abgeneigt, gegen gehörige Sicherstellung die Zufristung zu gewährenAlmásy hatte das Gesuch Károlyis mit Schreiben v. 30. 4. 1851 an Philipp Krauß unterstützt, FA., FM., Präs. 6580/1851; Geringer tat dasselbe mit Schreiben v. 30. 4. 1851, ebd. Präs. 9776/1851.. Allein, nachdem der Minister des Inneren sich aufs bestimmteste gegen jede Nachsicht oder Begünstigung des an der ungrischen Revolution so schwer beteiligten Bittstellers erklärt und den Wunsch geäußert hatte, daß diese Angelegenheit im schriftlichen Wege an ihn geleitet werde, so wird der Finanzminister diesem letzteren Wunsche entsprechenMit Schreiben (K.) v. 7. 8. 1851 ersuchte Philipp Krauß Bach um seine Stellungnahme in dieser Angelegenheit, ebd. Nachdem sich Bach in seiner Antwort v. 22. 8. 1851 entschieden gegen das Gesuch Károlyis ausgesprochen hatte, ebd., Präs. 12444/1851, sprach sich Philipp Krauß in seinem Vortrag v. 4. 9. 1851 gegen die Gewährung des Gesuches aus, was der Kaiser mit Ah. E. v. 21. 9. 1851 auch bestätigte, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3040/1851..
Franz-Joseph-Orden für Franz Ritter v. Ziernfeld
Gegen den Antrag eben dieses Ministers auf Erwirkung des Franz-Joseph-Ordens für den sehr verdienten Oberfinanzrat v. Ziernfeld ergab sich keine EinwendungAuf Vortrag Philipp Krauß’ v. 6.8. 1851 erhielt Franz Ritter v. Ziernfeld mit Ah. E. v. 15. 8. 1851 das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens, ebd., MRZ. 2745/1851., ebensowenig als gegen den weiteren Antrag desselben,
Zulassung ehemaliger Honvéds zur Gefällenamtspraxis
junge Leute, welche als ehemalige Honvéds zum Militär abgestellt, sofort aber im Gnadenwege wieder entlassen worden sind, zur Amtspraxis bei den ungrischen Gefällsbehörden unter der Bedingung zuzulassen, wenn, beim Vorhandensein aller sonstigen gesetzlichen Eigenschaften des Kandidaten, die über jeden von Fall zu Fall über dessen Verhalten zu pflegende polizeiliche Erhebung ein günstiges Resultat liefertDie ungarische Finanzlandesdirektion hatte mit Schreiben v. 20. 6. 1851 das Finanzministerium gebeten, die Frage der Behandlung der sogenannten Kompromittierten zu klären. Das Finanzministerium unterrichtete daraufhin die ungarische Finanzlandesdirektion mit Schreiben (K.) v. 14. 8. 1851 vom Beschluß des Ministerrates, alles in FA., FM., II. Abt. (Bankale) Nr. 20940/1851, Faszikulatur 4.3..
Wien, den 6. August 1851. Schwarzenberg.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 10. August 1851.