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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">Juni 1851 – <date when="1852-04-05">5. April 1852</date>
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            <title level="a" type="desc" n="518">Sitzung 518</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
                  <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b5-z518.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Anatol Schmied-Kowarzik</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 5 Juni 1851 – 5. April 1852</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2013">2013</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">2248</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1851-06-25"/>
               </p>
            </msDesc>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 26. 6.), P. Krauß 27. 6., Bach 27. 6., Thinnfeld 27. 6., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 27. 6.; abw. Stadion, Kulmer.</orig>
               </item>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-06-26">1851-06-26</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Csorich</surname>
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                     <surname>K. Krauß</surname>
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                  <ref target="#top_2_5_518_8">Hundesteuer in Klagenfurt</ref>
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                  <ref target="#top_2_5_518_11">Befreiung der Professoren an ständischen Instituten von der Annahme einer Geschworenenstelle</ref>
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                  <ref target="#top_2_5_518_15">Gehaltsregulierung an der Prager Bibliothek</ref>
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                     <num n="16">XVI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_5_518_16">Aufhebung der Avitizität in Ungarn (1. Beratung)</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
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         <div xml:id="MRP-1-2-05-0-18510625-P-0518" ana="a2-b5-z518">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml#a2-b5_z518.pdf">
               <title type="num">Nr. 518</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-06-25">25. Juni 1851</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 26. 6.), P. Krauß 27. 6., Bach 27. 6., Thinnfeld 27. 6., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 27. 6.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Kulmer.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">2165</idno>
                  <idno type="KZ">2248</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1851-06-25">25. Juni 1851</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Bestätigung der von der Akademie der Wissenschaften gewählten Funktionäre</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> wird mit Zustimmung des Ministerrates auf die Ah. Bestätigung der von der hiesigen Akademie der Wissenschaften gewählten Funktionäre antragen, nämlich des gegenwärtigen Handelsministers, Andreas Ritter v. Baumgartner, zum Präsidenten, des Theodor Georg v. Karajan zum Generalsekretär und des Professors Schrötter zum Sekretär.</p>
                  <p>Gegen Schrötter, bemerkte der Minister Dr. Bach, seien zwar Anstände (wegen Bereitung der Schießbaumwolle im Jahre 1848) vorgekommen, welche derselbe jedoch damit gerechtfertiget habe, daß er nicht in der Lage gewesen sei, bei dem damaligen Drange der Umstände, den ihm diesfalls zugekommenen Auftrag ganz von sich abzuweisen<note type="footnote" n="1">Anton Schrötter, Professor für allgemeine Chemie am Wiener Polytechnischen Institut, war Mitte Mai 1848 sogar für 24 Stunden österreichischer Unterrichtsminister, <bibl type="secondary">
                           <title>Biographisches Lexikon zur Geschichte der böhmischen Länder</title> 3, 766 f</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Da diese Anstände nicht von der Art gefunden worden sind, daß Schrötter deshalb nicht hätte Mitglied der Akademie werden und als Professor fortfungieren können, so wären diese Anstände auch gegenwärtig nicht weiter zu berücksichtigen und auf die Bestätigung Schrötters, wie der übrigen gewählten Funktionäre der Akademie, bei Sr. Majestät anzutragen<note type="footnote" n="2">Auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-06-30">30. 6. 1851</date> wurden mit Ah. E. v. <date when="1851-07-28">28. 7. 1851</date> die vorgeschlagenen Funktionäre in ihrem Amt bestätigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2206/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Vermehrung der Mannschaft des 12. Gendarmerieregiments</head>
                  <p>Dem weiteren Antrage desselben Ministers auf Vermehrung der Mannschaft des Gendarmerieregimentes in Steiermark um 118 Mann (83 Gemeine und 25 Mann Chargen) ist der Ministerrat gleichfalls beigetreten, weil, wie der Minister Dr. Bach bemerkte, man sich bei dieser Vermehrung auf das Minimum, auf das unabweisliche Bedürfnis<pb n="56" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s56.pdf"/> beschränkt habe. Der dadurch verursachte Mehraufwand wird 36.480 f. und für die ersten Aufstellungskosten 11.000 f. betragen<note type="footnote" n="3">Auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-06-24">24. 6. 1851</date> bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-05">5. 7. 1851</date> die angesuchte Mannschaftsvermehrung, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2151/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label> Todesurteil gegen Anna Seiler</head>
                  <p>Gegen den hierauf gestellten Antrag des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizministers Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> auf Nachsicht der Todesstrafe für Anna Seiler, welche ihr neun Monate altes Kind umgebracht hat, ergab sich keine Erinnerung. Die Inquisitin leugnete die Tat, wurde aber von den Geschwornen dennoch als schuldig erkannt und demnach zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof und der Generalprokurator tragen wegen des nicht vorhandenen Geständnisses der Inquisitin auf Nachsicht der Todesstrafe und Substituierung einer zeitlichen Strafe von zehn Jahren Kerker an<note type="footnote" n="4">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-06-25">25. 6. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-04">4. 7. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2154/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Begnadigungsgesuch des Johann Georg Frey</head>
                  <p>Der Lithograph Frey, welcher vom Auslande hergekommen und in lithographischen Anstalten gearbeitet hat, wurde im Jahre 1848 von einem gewissen Smolka und zwei anderen, welche der Hilfe eines Lithographen zur Verfertigung von falschen Banknoten benötigten, verleitet, ihnen dabei behilflich zu sein.</p>
                  <p>Frey hat ihnen einige Mal beim Drucke geholfen, wofür er 100 f. bekam. Er wurde nach der Entdeckung zum Tode verurteilt und von Sr. Majestät zu acht Jahren schweren Kerkers begnadiget<note type="footnote" n="5">Ah. E. v. <date when="1849-05-28">28. 5. 1849</date> auf Vortrag Bachs (damals Justizminister) v. <date when="1849-05-20">20. 5. 1849</date>, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 1612/1849</bibl>.</note>. Von dieser Strafe hat derselbe bereits zwei Jahre überstanden. Gegenwärtig liegt ein Ah. bezeichnetes Gesuch seiner Töchter um Nachsicht der Strafe vor. Der Oberste Gerichtshof äußerte sich wegen der in den letzten Jahren sehr überhand genommenen Banknotenverfälschung negativ, und auch der Justizminister findet es einverständlich mit dem Ministerrate gegenwärtig nicht an der Zeit, den Frey einer weiteren Ah. Gnade Sr. Majestät zu empfehlen<note type="footnote" n="6">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-06-25">25. 6. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-05">5. 7. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2178/1851</bibl>. Auf einen weiteren Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-12-07">7. 12. 1851</date> wurde Johann Georg Frey mit Ah. E. v. <date when="1851-12-12">12. 12. 1851</date> begnadigt, unter der Bedingung, daß er unverzüglich aus den österreichischen Staaten ausgewiesen wird, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 4135/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Strafzeitherabsetzung für Samuel Libertiny</head>
                  <p>Der gewesene ungarische Stuhlrichter Libertiny hat im Mai und Juni 1849 wiederholt den Landsturm gegen die russischen Truppen aufgeboten, weshalb er zum sechsjährigen Festungsarreste in Eisen verurteilt wurde. Mildernd spricht für ihn der Umstand, daß er nicht aus eigenem Antriebe handelte und sich dem erhaltenen Befehle nicht wohl widersetzen konnte. Seine Mutter bittet nun für ihren Sohn um Nachsicht der Strafe.</p>
                  <p>Das Festungskommando gibt ihm das Zeugnis einer guten Aufführung in der Strafe, und das Preßburger Kriegsgericht und das Militärkommando sprechen gleichfalls zu seinen Gunsten.</p>
                  <p>Der Ministerrat stimmt dem an Se. Majestät zu stellenden Antrage des Justizministers bei, die Strafdauer des Libertiny auf zwei Jahre herabzusetzen, wornach derselbe noch bis zum <date when="1852-04-02">2. April 1852</date> zu sitzen hätte<note type="footnote" n="7">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-07-08">8. 7. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-18">18. 7. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2330/1851</bibl>.</note>. Dagegen wird<pb n="57" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s57.pdf"/>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Begnadigungsgesuch des Stephan Ferdesch</head>
                  <p>Stephan Ferdesch, 61 Jahre alt, verheiratet, Vater eines Kindes, welcher wegen Hochverrates, Rekrutenaushebung, Organisierung des Landsturmes und Spolierung der Ärarialkassen als einer der tätigsten Revolutionäre zum Tode verurteilt und zum achtjährigen Kerker begnadigt wurde, von dem Justizminister und übereinstimmend mit demselben von dem Ministerrate zur Nachsicht auch nur eines Teiles der Kerkerstrafe nicht als würdig erkannt.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Strafmilderung für Georg Sztraka</head>
                  <p>Der katholische Geistliche Sztraka ist teils geständig teils rechtlich überwiesen, in Kremnitz im Jahre 1849 die Zwecke der Revolutionspartei gegen die russischen Truppen unterstützt und in diesem Sinne Prozessionen abgehalten zu haben. Später hat er alles, was er getan, vor der Gemeinde öffentlich als unrecht getan widerrufen. Er wurde (mit einer allerdings übermäßigen Strenge) unterem <date when="1850-05-15">15. Mai 1850</date> zu einer Kerkerstrafe von 16 Jahren verurteilt.</p>
                  <p>Der Justizminister trägt auf die Milderung der Strafdauer bis auf zwei Jahre an, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte<note type="footnote" n="8">Auf Vortrag Karl Krauß’ v. <date when="1851-08-06">6. 8. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-08-14">14. 8. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2711/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Hundesteuer in Klagenfurt</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> brachte eine Meinungsdifferenz zwischen dem Kriegs- und dem Ministerium des Inneren zur Sprache. Der Magistrat und der Gemeinderat in Klagenfurt haben nämlich eine Hundesteuer beschlossen, welcher auch das Militär (die aktiven Offiziere und die Militärbeamten) unterzogen werden sollen. Obgleich das Militär in den Gemeinden sich allen polizeilichen Anordnungen fügen muß, so glaubt der Kriegsminister doch, daß die in der Rede stehende Verfügung des Magistrates Klagenfurt auf das Militär umso weniger Anwendung finden dürfte, als bei ihrer Erlassung auch der Formfehler begangen wurde, daß sich der Gemeinderat mit dem Militärkommandanten nicht früher ins Einvernehmen setzte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die gedachte Auflage keine eigentliche Steuer (indem der Magistrat keinerlei Steuer auferlegen dürfe), sondern eine bloße Sanitätsmaßregel sei, welcher sich alle in der Gemeinde befindlichen Zivilisten und Militärs, sofern sie Hunde besitzen, unterziehen müssen. Diese Auflage treffe die Militärs nichts spezifisch als solche, sondern überhaupt als Hundebesitzer. In Salzburg bestehe bereits eine solche Verfügung, und das dortige Militärkommando habe sich dafür ausgesprochen. Es sei daher kein Grund vorhanden, in Klagenfurt anders als in Salzburg vorzugehen. Es wurde für angemessen erkannt, ohne in die Frage näher einzugehen, ob die Gemeinde berechtiget war, eine solche Anordnung zu erlassen, und ob sie überhaupt zweckmäßig sei, den gegenwärtigen Fall dadurch zu erledigen, daß man sage: jeder, der einen Hund halten will, müsse eine Marke lösen und dafür den entfallenden Betrag (2 f. CM.) entrichten<note type="footnote" n="9">Der entsprechende Akt, <bibl type="archival">KA., KM. Allg. L. 3014/1851</bibl>, laut Protokollbuch <quote>Active Officiere/Beamte welche ad militiam vagam gehören ob und welche Gemeindelasten zu tragen haben</quote> liegt nicht mehr ein.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Aufhebung des Salpetermonopols</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> eröffnete weiter, daß die betreffenden Ministerien und die kompetenten Behörden mit ihm einverstanden seien, auf die Aufhebung des Salpetermonopols,<pb n="58" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s58.pdf"/> um die Salpetererzeugung emporzubringen, bei Sr. Majestät anzutragen<note type="footnote" n="10">Zur Entwicklung des Salpetermonopols siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler/Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 3, 1009</bibl>.</note>. Da übrigens für die Übergangsperiode von dem gegenwärtigen Systeme zur Freiheit der Salpetererzeugung spezielle Vorschriften erforderlich werden, so werden Se. Majestät bei jenem Antrage gleichzeitig gebeten, den Ministerien die näheren Modalitäten der Ausführung überlassen zu wollen<note type="footnote" n="11">Auf Vortrag Csorichs v. <date when="1851-06-30">30. 6. 1851</date> bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-30">30. 7. 1851</date> die Aufhebung des staatlichen Salpetermonopols mit dem Zusatz, daß für die diesfällige Übergangsperiode sich als zweckdienlich darstellende Vorsichtsmaßregeln beachtet werden müßten, und mit der Aufforderung, einen Entwurf zu <quote>dem neuen Regulativ für das strengstens aufrecht zu erhaltende Schießpulver-Monopol</quote> vorzulegen, <bibl type="archival">KA., MKSM. 5728/1851</bibl>; beides wurde erst Anfang 1853 verwirklicht, siehe dazu MK. v. <date when="1853-02-01">1. 2. 1853</date>/II, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z89" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z89.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18530201-P-0089.xml">ÖMR. III/1, Nr. 89</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Kalviner in Kroatien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus Graf Thun</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, daß die Kalviner in Kroatien eingekommen seien, eine Gemeinde daselbst zu bilden und eine Kirche mit einem Glockenturme zu bauen. Der hierüber vernommene Ban äußerte sich, daß nach den bisherigen Gesetzen die Protestanten nicht die Berechtigung haben, in Kroatien und Slawonien Gemeinden zu bilden<note type="footnote" n="12">
                        <bibl type="archival">CJH., Ges. Art. Nr. 26/1790, § 14</bibl>.</note>, daß sonach das erwähnte Gesuch, da durch den § 73 der Reichsverfassung an dem Bestande der dortigen Munizipalgesetze nichts geändert wurde, lediglich abgewiesen werden dürfte. Der Minister Graf Thun teilt diese Ansicht und der Ministerrat stimmte ihm bei<note type="footnote" n="13">Unter den Beständen des AVA., CUM., Neuer Kultus, Akatholisch (evangelisch) konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Befreiung der Professoren an ständischen Instituten von der Annahme einer Geschworenenstelle</head>
                  <p>Derselbe Minister eröffnete weiter, daß in Prag ein Professor der dortigen technischen Anstalt zum Geschwornen gewählt wurde, weil diese Anstalt eine ständische sei und nach den bestehenden Gesetzen nur kaiserliche Professoren von der Annahme der Geschwornenstellen frei seien. Das Einschreiten um eine solche Befreiung auch für die Professoren der technischen Anstalt hat der Justizminister abgelehnt<note type="footnote" n="14">Das Kultus- und Unterrichtsministerium hatte mit Schreiben (K.) v. <date when="1851-05-22">22. 5. 1851</date> aus gegebenem Anlaß das Justizministerium ersucht, auch die Professoren der ständisch-technischen Lehranstalten von der Geschworenenpflicht auszunehmen, <bibl type="archival">AVA., CUM., Unterricht, Allg. Zl. 4515/1851</bibl>, was das Justizministerium mit Schreiben v. <date when="1851-06-17">17. 6. 1851</date> abgelehnt hatte, <bibl type="archival">ebd., Zl. 5963/1851</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des Grafen Thun wären die Professoren der ständischen Institute den kaiserlichen Professoren gleichzuhalten, weil für sie derselbe Grund wie für die kaiserlichen Professoren und Beamten, sie nämlich nicht von ihrem Berufe abzuziehen, spricht, die ständischen Beamten, wie <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Bach</rs>
                     </hi> bemerkte, jederzeit den Staatsbeamten gleichgehalten wurden und jetzt als Landesbeamte denselben gleichgehalten werden müssen.</p>
                  <p>Der Ministerrat hat sich auch mit Zustimmung des Justizministers dieser Ansicht angeschlossen, und der letztere wird hiernach die Justizbehörden anweisen<note type="footnote" n="15">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1851-07-06">6. 7. 1851</date> ersuchte Thun Karl Krauß nach dem Ministerratsbeschluß zu handeln, ebd. In der Antwort (K.) v. <date when="1851-07-25">25. 7. 1851</date> teilte Karl Krauß Thun mit, daß er Bach bitten werde, <quote>die Lehrer der ständischen technischen Lehranstalten im Interesse des öffentlichen Unterrichts von den Geschworenenlisten ausscheiden zu lassen</quote>, <bibl type="archival">ebd., JM., Allg., Sig. I J I, Vz. 1a/im Allgemeinen, Ktn. 918, Z. 9651/1851</bibl>. Mit Schreiben (K.) an Bach v. <date when="1851-07-29">29. 7. 1851</date> kam Krauß dem nach, <bibl type="archival">ebd., Z. 9287/1851</bibl>. Mit Schreiben v. <date when="1851-10-07">7. 10. 1851</date> unterrichtete Bach Krauß von dem Entwurf (Abschrift) eines Erlasses des Ministeriums des Innern an die entsprechenden Statthalter und Kreispräsidenten in dieser Angelegenheit, <bibl type="archival">ebd., Z. 13496/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Franz-Joseph-Orden für Joseph de Lugnani</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultus- und Unterrichtsminister Graf Thun</rs>
                     </hi> erhielt weiter die Zustimmung der Stimmenmehrheit des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu unterstützenden Antrage auf Auszeichnung mit dem Franz-Joseph-Orden für den Direktor der nautischen Akademie in Triest, Joseph Lugnani, den der Statthalter von Triest warm empfiehlt, der sich im Jahre 1848 sehr gut benommen und als ein gut österreichisch gesinnter Mann stets im Sinne der Regierung gehandelt hat.</p>
                  <p>Von dieser Ansicht trennten sich nur die Minister Ritter v. Baumgartner und Freiherr v. Krauß, denen die Verdienste des Lugnani nicht groß genug schienen, um mit einem Orden ausgezeichnet zu werden<note type="footnote" n="16">Auf Vortrag Thuns v. <date when="1851-07-01">1. 7. 1851</date> erhielt Joseph de Lugnani mit Ah. E. v. <date when="1851-07-09">9. 7. 1851</date> das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2229/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_13" n="13">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIII. </num>
                     </label>Auszeichnung für Johann Georg Neupy</head>
                  <p>Dem Antrage des Ministers Grafen Thun, für den Grundrichter am Strotzischen Grunde in Wien, Johann Georg Neupy, die Auszeichnung mit dem goldenen Verdienstkreuze von der Gnade Sr. Majestät zu erbitten, wurde dagegen einstimmig beigetreten, weil Neupy zwölf Jahre als Gemeindevorstand und 18 Jahre als Ortsschulaufseher sehr tätig und verdienstlich gewirkt hat, auf eigene Kosten ein Schulhaus um 16.000 f. erbaute und ein in moralischer und politischer Beziehung ausgezeichneter Mann ist<note type="footnote" n="17">Auf Vortrag Thuns v. <date when="1851-06-11">11. 6. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-06">6. 7. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 2188/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_14" n="14">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIV. </num>
                     </label>Vorschuß für die Kreutz’schen Eheleute</head>
                  <p>Derselbe Minister referierte weiter über das Gesuch des J[ohann] Kreutz und seiner Gattin um einen Vorschuß zur Herausgabe von Zeichnungen des Markusdomes von Venedig in einer Reihe von Heften, welche Zeichnungen als sehr gelungen erklärt worden sind<note type="footnote" n="18">Die Eheleute Kreutz hatten bereits 1843 das Werk <quote>Der Dom des Heil. Markus in Venedig, dargestellt in seinen hist. Mosaiken, skulpierten Ornamenten und archittekt. Ansichten</quote> herausgebracht.</note>. Er sammelte zu dieser Herausgabe Subskribenten, konnte aber damit nicht auslangen. Von seinem Antrage, die Originalzeichnungen der hiesigen Akademie käuflich zu überlassen, kann nicht wohl ein Gebrauch gemacht werden. Er wäre zufrieden gestellt, wenn ihm ein Vorschuß von 4000 f. gegeben würde, der aus dem allmählichen Absatze der Exemplare, vorzüglich an auswärtige Anstalten, wieder hereinzubringen wäre. Gleich jetzt wären ihm 1000 f. und sofort in Zeitabschnitten weitere Vorschüsse bis 4000 f. zu gewähren.</p>
                  <p>Der Minister Graf Thun wird mit Zustimmung des Ministerrates in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten<note type="footnote" n="19">Auf Vortrag Thuns v. <date when="1851-07-04">4. 7. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-07-19">19. 7. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2298/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_15" n="15">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XV. </num>
                     </label>Gehaltsregulierung an der Prager Bibliothek</head>
                  <p>Aus Anlaß der Regulierung der Gehalte an der Prager Bibliothek ergab sich hinsichtlich des Gehaltes für den dortigen ersten Kustos eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Unterrichts- und dem Finanzminister, indem der erstere für diese Stelle einen Gehalt von [1200] f., der Finanzminister dagegen nur von [900] f. festgesetzt zu<pb n="60" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s60.pdf"/> sehen wünschte<note type="footnote" n="20">Die Gehaltserhöhungen der Beamten und Diener der Prager Universitätsbibliothek waren bereits Mitte 1850 zwischen Thun und Philipp Krauß erörtert worden, siehe dazu ihre Korrespondenz in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 7474/1850</bibl>. Thun wollte das Gehalt des Prager Kustos’ analog zu jenem des an der Wiener Universitätsbibliothek angestellten, d. h. bis 1200 f. p. a., anheben, Schreiben Thuns an Philipp Krauß v. <date when="1851-02-23">23. 2. 1851</date>, wogegen der Finanzminister höchstens 900 f. p. a. zugestehen wollte, Schreiben (K.) Philipp Krauß’ an das Kultus- und Unterrichtsministerium v. <date when="1851-05-30">30. 5. 1851</date>, alles in <bibl type="archival">ebd., Präs. 3208/1851</bibl>.</note>. In Ansehung der Gehalte des minderen Personals ergab sich keine abweichende Meinung.</p>
                  <p>Was nun den Gehalt für den ersten Kustos anbelangt, wurde mit Ausnahme des Finanzministers, welcher bei seiner Ansicht beharrte, dem Antrage des Ministers Grafen Thun beigestimmt<note type="footnote" n="21">Der diese Angelegenheit regelnde Akt, <bibl type="archival">ebd., Präs. 8302/1851</bibl>, liegt nicht mehr ein. Eine Gehaltserhöhung für die Bibliotheksdiener fand allerdings nicht statt, siehe dazu das Schreiben des Kultus- und Unterrichtsministeriums an Baumgartner v. <date when="1851-05-27">27. 5. 1851</date>, in dem eine Anhebung des Jahreseinkommens auf 380 f. neuerlich gefordert wurde, und die ablehnende Antwort Baumgartners v. <date when="1851-08-04">4. 8. 1851</date>, <bibl type="archival">ebd., Präs. 8607/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_5_518_16" n="16">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XVI. </num>
                     </label>Aufhebung der Avitizität in Ungarn (1. Beratung)</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> begann schließlich seinen Vortrag über die sogenannte Avitizität in Ungarn, Kroatien und Slawonien, in der serbischen Woiwodschaft und im Temescher Banate, indem er vor allem den Begriff der Avitizität auseinandersetzte<note type="footnote" n="22">Zum Problem und zur Aufhebung der Avitizität siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Barany</author>, Ungarns Verwaltung 332 und 353</bibl> mit weiterführender Literatur.</note>.</p>
                  <p>Avitische Güter sind solche Güter, welche vom Vater, <ref xml:id="fn_2_5_518_a">Großvater oder Voreltern im Wege der gesetzlichen Erbfolge</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_5_518_a">Korrektur a–a K. Krauß’ aus <quote>oder Großvater</quote>.</note> ererbt worden sind. Solche Güter dürfen von den Besitzern nicht verkauft werden, weil jedes Mitglied der Familie darauf ein Recht hat.</p>
                  <p>Akquirierte Güter sind gekaufte oder sonst erworbene Güter, welche wieder weiter verkauft werden dürfen. Sind aber solche Güter unter den Kindern <ref xml:id="fn_2_5_518_b">infolge der gesetzlichen Erbfolge</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_5_518_b">Einfügung b–b K. Krauß’.</note> geteilt worden, so werden auch diese dadurch avitisch. In Ansehung der <ref xml:id="fn_2_5_518_c">adelichen avitischen Güter sind alle Eigentumsübertragungen</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_5_518_c">Korrektur c–c K. Krauß’ aus <quote>avitischen Güter sind alle Verträge</quote>.</note> ungiltig, und die geschlossenen [Verträge] können umgestoßen werden. Man fand aber Mittel, dieses Verhältnis zu umgehen. Es wurden nämlich bei Überlassung von avitischen Gütern an andere, um die Zurücknahme zu hindern, hohe Preise gesetzt, weil bei der allenfälligen Zurückforderung diese und die nachgewiesenen Meliorationen an den Besitzer bezahlt werden müssen. Wenn ein avitisches Gut verpfändet wird, so kann es von den Erben gegen Bezahlung der Pfandsumme wieder zurückgefordert werden. Daß aus solchen Verhältnissen eine Menge von Klagen entstehen mußte, bedarf keines Beweises.</p>
                  <p>Ein anderer Zweig der Güter in den genannten Ländern sind jene, welche aus der Donation, aus der königlichen Schenkung, entstanden sind. Es sind meistens solche Güter, welche ob <ref xml:id="fn_2_5_518_d">defectum seminis, vel ob</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_5_518_d">Einfügung d–d K. Krauß’.</note> infidelitatem eingezogen und weiter vergeben worden sind. Diese königlichen Donationen sind entweder purae oder mixtae. Purae<pb n="61" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b5-pdf.xml%23a2-b5_einzelseiten/a2-b5_s61.pdf"/> sind, wenn das Gut ohne eine Zahlung weiter vergeben wird; mixtae, wenn bei der Schenkung sich eine Zahlung ausbedungen wurde.</p>
                  <p>Die Güter purae donationis fallen, wenn die Beschenkten <ref xml:id="fn_2_5_518_e">oder wenn in die Schenkung aufgenommene Nachkommen</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_5_518_e">Einfügung e–e K. Krauß’.</note> absterben, eben so rein an den Fiskus zurück, <ref xml:id="fn_2_5_518_f">bei jenen der donationis mixtae, welche bloß dem Mannstamme verliehen wurde, muß bei dem Rückfalle des Gutes die bei der Schenkung gezahlte Summe dem weiblichen Stamme zurückbezahlt werden</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_5_518_f">Korrektur f–f K. Krauß’ aus <quote>jene der donationis mixta gegen Bezahlung der bei der Schenkung erhaltenen Summe an die Erbe</quote>n.</note>.</p>
                  <p>Die königlichen Schenkungen sind ein wesentlicher Anstoß für die Aufhebung der Avitizität, und um diese zu fördern, ist es unerläßlich, daß der König darauf verzichte, daß die geschenkten Güter wieder auf ihn zurückfallen.</p>
                  <p>Es gibt, bemerkte der Justizminister, noch weitere Donationen und Heimfallsrechte, z. B . des Palatinus, welcher über 32 Ansässigkeiten, welche noch nicht in den Besitz des Fiskus gekommen sind und demselben unbekannt waren, weiter verfügen kann. Auch diese müssen aufgehoben werden.</p>
                  <p>Um demnach die Avitizität ganz aufhören zu machen, müssen die Donationes regiae <ref xml:id="fn_2_5_518_g">palatinales und praediales (Donationen der geistlichen Würdenträger)</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_2_5_518_g">Einfügung g–g K. Krauß’.</note> aufgehoben und alle Klagen niedergeschlagen werden, mit einer Ausnahme, daß <ref xml:id="fn_2_5_518_h">dort, wo der König auch bisher schon erworbene und nur durch sogenannte Witwen- oder Mädchenrechte gehemmte</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_2_5_518_h">Korrektur h–h K. Krauß’ aus <quote>da der König auch erworbene</quote>.</note> Rechte hat, diese sichergestellt bleiben.</p>
                  <p>Der Justizminister erörterte hierauf den Bau des zu erlassenden diesfälligen Gesetzes und die Notwendigkeit, daß eine Erbfolgeordnung substituiert und einige Kapitel des Bürgerlichen Gesetzbuches (über das Erbrecht, Kindesteile, Testamente und die Intestaterbfolge) für jene Länder kundgemacht werden müssen. Ferner <ref xml:id="fn_2_5_518_i">müssen die Vorschriften über die Beschränkung der</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_2_5_518_i">Korrektur i–i K. Krauß’ aus <quote>müsse die Teilbarkei</quote>t.</note> Teilbarkeit der Gründe damit in Verbindung gebracht werden.</p>
                  <p>Hier wurde die Sitzung wegen der vorgerückten Stunde aufgehoben<note type="footnote" n="23">Der entsprechende Akt <bibl type="archival">AVA., JM., Allg. 9478/1851</bibl> ist nicht mehr vorhanden. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-05-0-18510630-P-0521.xml#top_2_5_521_7">MR. v. <date when="1851-06-30">30. 6. 1851</date>/VII</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1851-06-26">26. Juni 1851</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1851-07-01">1. Juli 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>