Protokoll in Reinschrift überliefert
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Der
Ministerpräsident
teilte dem Ministerrate den Inhalt des an ihn herabgelangten Ah. Kabinettschreibens vom 24. d. [M.] über die Sytemisierung des Hilfspersonale des Reichsrates zur Kenntnisnahme mit
Die Bemerkungen des
Finanzministers
im Ministerrate vom 13. d. M. ad IV. betreffend den beabsichtigten Bau der Eisenbahnen von Kufstein nach Innsbruck und von Klesheim über Salzburg nach Bruck beziehen sich nach den heute abgegebenen Erklärungen vornehmlich auf die Festsetzung der Frist, binnen welcher damit zustande zu kommen die österreichische Regierung der bayerischen die Zusicherung geben will.
Im finanziellen Interesse sowohl als in jenem der möglichsten Ausdehnung der inländischen Bahnen in der östlichen Richtung würde der Finanzminister lebhaft wünschen, daß die Frist zur Herstellung jener Bahnen nicht vor dem Jahre 1860 festgesetzt werde, um einesteils gegen mögliche Eventualitäten, welche den Bau zu verzögern vermöchten, gesichert zu sein, anderenteils aber um freie Hand und die Mittel zu behalten, die, wie ihm scheint, viel wichtigeren Bahnbauten in Ungern, Galizien und im lombardisch-venezianischen Königreiche mit Nachdruck betreiben zu können.
Der
Handelsminister
machte dagegen geltend, daß eine längere Hinausschiebung der Frist über das Jahr 1858 hinaus bayerischerseits zuverlässig ungern gesehen werde und leicht die nachteilige Wirkung haben dürfte, daß jene Regierung in einer anderen Richtung die Vorteile zu suchen bestimmt werden könnte, welche sie sich von dem Anschlusse an die österreichischen Bahnen verspricht; daß daher der Vorteil unsererseits entschieden ist, wenn der Anschluß so bald als möglich zustande kommt, und erst hierdurch die österreichischen Südbahnen ihre wahre Bedeutung im Weltverkehr erhalten werden; daß endlich die Bahnbauten im Osten des Reiches darum nicht werden vernachlässigt werden, indem dort auch die Baukosten bedeutend geringer als in Tirol und Steiermark etc. sind, und überdies durch die im kommenden Jahre bevorstehende Vollendung des Baues am
Bei der Abstimmung vereinigte sich die Majorität, nämlich die Minister Dr. Bach, v. Thinnfeld, Baron Kulmer, Graf Thun und Freiherr v. Csorich mit dem Antrage des Handelsministers für die Festsetzung des Vollendungstermins bis 1858
Bezüglich der ungrischen Bahnen erklärte der Handelsminister vorläufig die Absicht, bei Sr. Majestät die Ermächtigung zu erbitten, einstweilen zur Ausarbeitung der Pläne für die Hauptverkehrspunkte zu schreiten, in welcher Beziehung die umständlichere Besprechung vorbehalten ward
Referierte der
Finanzminister
über den Antrag des vorigen Handelsministers Freiherrn v. Bruck vom
Nach den von der Finanzlandesdirektion gepflogenen Erhebungen ist sich in ähnlichen Fällen nicht gleichmäßig benommen worden, indem teils unentgeltliche, teils entgeltliche Überlassungen solcher Anteile stattgefunden haben. Die Finanzdirektion ist gegen eine unentgeltliche Überlassungzu einem Bauplatze für Ärarial-Kriegsschiffe
gebraucht wurde, siehe dazu den Bericht der küstenländisch-dalmatinischen Finanzlandesdirektion v.
Der
Handelsminister
fände es hart für den Lloyd, sich auf eine erst zu ermittelnde Zahlung einzulassen, und würde die Festsetzung eines Peises gleich itzt vorgezogen haben; nachdem jedoch der
Der
Justizminister
teilte die Ansicht des Finanzministers umso mehr, als es sich um die Veräußerung nicht nur von Staatseigentum, sondern auch des Dispositionsrechts damit gegenüber einer auf Gewinn und Erwerb berechneten Aktiengesellschaft handelt
Brachte der
Finanzminister
das ihm von Sr. Majestät mitgeteilte Gutachten des Reichsrats über seinen Vortrag vom
Der Reichsratspräsident, auf Grundlage des ausgeführten Votums des Reichsrates v. Purkhart, vermißte bei diesen Anträgen die vorläufigen genauen Erhebungen aller Verhältnisse im Lande, insbesondere über den Bedarf der Bevölkerung in den einzelnen Gegenden, besorgte von dem Aufheben der Magazine bei dem schlechten Zustande der Verkehrsmittel Mangel an diesem notwendigen Lebensbedürfnisse und hätte gewünscht, daß durch Aufstellung mehrerer Salzverschleiße dieser Besorgnis vorgebeugt würde. Mit Rücksicht auf den Umstand jedoch, daß Se. Majestät die Aufhebung der Zwischenzollinie mit
Der Reichsratspräsident erklärte sich mit den Anträgen des Finanzministers überhaupt nicht einverstanden, indem er nicht nur die Besorgnisse des Reichsrates Purkhart wegen zu befürchtenden Salzmangels teilte, sondern auch darauf hindeutete, welch üblen Eindruck es im Lande machen würde, wenn eine Erhöhung der Salzpreise einträte. Er machte insbesondere gegen die Einführung des – ihm überhaupt unpraktisch erscheinenden – Salzfreihandels in Ungern noch zwei Rücksichten geltend: 1. daß mehrere Grundherrschaften infolge besonderer Privilegien das Recht zum Salzverschleiße haben, und 2. daß mit Einführung des Tabakmonopols die Aufstellung von Tabakkleinverschleißen stattgefunden hat
Der Finanzminister bemerkte vor allem, daß er in der Hauptsache bei seinen Anträgen verharre.
Es bestehet kein Grund zu einer Besorgnis, daß irgendwo im Lande Salzmangel eintreten werde. Denn die Absicht ist nicht, alle Magazine und auf einmal, sondern nur diejenigen aufzuheben, bei welchen ein geringer Absatz stattgefunden hatte, die also für den wirklichen Bedarf als entbehrlich erscheinen.
Was die Vernehmung der politischen Landsbehörden über die in Rede stehenden Maßregeln anbelangt, so liegen dieselben, freilich nicht in der vom Reichsrate bv. Purkhart gewünschten Ausführlichkeit
gewünschten Vollständigkeit
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Übrigens besteht der Salzfreihandel selbst in Ungern faktisch schon; er soll nur von dem unnötigen Rüstzeuge, von dem das Produkt wesentlich verteuernden Ärarial-Transports-, Magazins-, Kontrolls- und Beamtenwesen befreit und dadurch die Verminderung und nicht – wie Baron Kübeck besorgt – eine Erhöhung der Salzpreise ermöglicht werden.
Die vom Reichsratspräsidenten insbesondere bemerkten politischen Rücksichten belangend, so wird ad 1. der Bestand des einigen Grundherrschaften zustehenden Salzverschleißprivilegiums vom Causarum Regalium-Direktor widersprochen. Bestände es aber wirklich, so wird es durch die in Rede stehenden Maßregeln nicht berührt, und der Finanzminister nimmt keinen Anstand, nach dem Wunsche der Kultusministers
seinerzeit bei Erlassung der diesfälligen Bekanntmachung
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Ad 2. hat sich die Vereinigung des Salz- mit dem Tabakverschleiße durch die frühere Erfahrung als sehr nachteilig und zweckwidrig bewährt. Insofern aber zur Aufstellung abgesonderter Salzverschleiße die Analogie der Tabaktrafiken geltend gemacht werden will, so muß dagegen auf die wesentliche Verschiedenheit dieser beiden Verbrauchsartikel hingewiesen werden, von denen der eine gewöhnlich nur im kleinen verbraucht und versandt, der andere – wenigstens nicht ohne bedeutende Kosten und Nachteile – niemals in kleinen Quantitäten transportiert werden kann.
In Ansehung der durch die Aufstellung von Salzverschleißen gebotenen Gelegenheit zur Versorgung pensionierter Offiziere muß auf das dermal bezüglich der Monopolsverschleiße bestehende veränderte System hingewiesen werden, wornach nur die geringfügigen Ertrag abwerfenden Verschleißplätze im Konzessionswege, die einträglicheren aber durch Konkurrenz an den Bestbieter verliehen werden. Was aber die vorausgesetzte günstige Einwirkung auf die Bevölkerung von Seite der Ärarialverschleiße anbelangt, so zeigt das Beispiel des lombardisch-venezianischen Königreiches in den Revolutionsjahren zur genüge, wie wenig von einem solchen politischen Einflusse zu erwarten sei.
Indem daher der Finanzminister im wesentlichen bei seinen Anträgen vom
Gegen die Anträge des Finanzministers ergab sich keine Erinnerung