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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1850 – <date when="1851-05-30">30. Mai 1851</date>
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            <title level="a" type="desc" n="468">Sitzung 468</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1851-03-13"/>
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                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b4-z468.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 4 Oktober 1850 – 30. Mai 1851</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2011">2011</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1111</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1851-03-13"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 14. 3.), P. Krauß 20. 3., Bach 21. 3., Bruck, K. Krauß, Thinnfeld 14. 3., Thun, Csorich 19. 3., Kulmer 14. 3.; abw. Stadion.</orig>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-03-14">1851-03-14</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1851-03-20">20. 3.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1851-03-21">21. 3.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thinnfeld</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1851-03-14">14. 3.</date>
                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1851-03-14">14. 3.</date>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_2_4_468_2">Auszeichnung für Daniel Morscher</ref>
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                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_2_4_468_3">Gesuch des Friedrich Ritter v. Ruff um Übertragung des Ritterstandes auf seinen Stiefsohn</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml#a2-b4_z468.pdf">
               <title type="num">Nr. 468</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1851-03-13">13. März 1851</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
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                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 14. 3.), P. Krauß 20. 3., Bach 21. 3., Bruck, K. Krauß, Thinnfeld 14. 3., Thun, Csorich 19. 3., Kulmer 14. 3.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">1111</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1851-03-13">13. März 1851</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_468_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Entschädigung für aufgehobene Urbarialleistungen (4. Beratung)</head>
                  <p>In der heutigen Ministerratssitzung wurde die gestrige Beratung über den Entwurf der kaiserlichen Verordnung zur Durchführung des § 22 des Ah. Patents vom <date when="1850-09-25">25. September 1850</date> in betreff der Grundentlastungsentschädigungskapitalien wieder aufgenommen<note type="footnote" n="1">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18510312-P-0467.xml#top_2_4_467_4">MR. v. <date when="1851-03-12">12. 3. 1851</date>/IV</ref>.</note>.</p>
                  <p>Für den § 18 dieser Verordnung hat der Finanzminister Freiherr v. Krauß folgende modifizierte Textierung in Antrag gebracht: „Der zur Kapitalsrückzahlung disponible Barfonds wird zur Einlösung der ausgegebenen Schuldverschreibungen verwendet werden. Vor allem wird aus demselben die Zurückzahlung im vollen Nennwerte derjenigen Schuldverschreibungen geleistet, deren Eigentümer die Zahlung sechs Monate vorhinein aufgekündigt haben. Würde der Betrag der aufgekündigten Schuldverschreibungen den vorhandenen Barfonds überschreiten, so bestimmt das Los diejenigen Schuldverschreibungen, deren Zurückzahlung aus der Barschaft geleistet wird; die übrigen bleiben bis zur nächsten halbjährigen Verlosung. Erschöpft der Betrag der Aufkündigungen nicht die vorhande Barschaft oder sind keine Aufkündigungen erfolgt, so werden die Schuldverschreibungen, welche bis zum Belaufe des Barfonds zurückgezahlt werden sollen, durch die Verlosung bezeichnet. Die Rückzahlung im Grunde dieser Verlosung erfolgt binnen sechs Monaten nach geschehener Verlosung mit einem Aufgelde von 5 von 100.“</p>
                  <p>Gegen die in dieser Art modifizierte Aufkündigung (deren genauere Textierung sich übrigens der Finanzminister vorbehalten hat) ergab sich bei der heutigen Besprechung kein wesentlicher Widerspruch.</p>
                  <p>Was die in Aussicht gestellte Prämie von 5 % für jene anbelangt, welche ihre Schuldverschreibungen nicht aufkündigen, sondern ihre Rückzahlung im Wege der planmäßigen Verlosung erwarten, für welche Prämie gestern sich nur die minderen Stimmen ausgesprochen haben, bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi>, daß er gestern zwar auch gegen die Zugestehung einer Prämie gestimmt habe, daß er aber nach nochmaliger Erwägung der Sache von dieser Ansicht zurücktreten und nun für den diesfälligen Antrag des Finanzministers<pb n="328" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s328.pdf"/> sich erklären müsse. <ref xml:id="fn_2_4_468_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_4_468_a">Korrektur a–a Thuns aus <quote>Die vorherrschende Rücksicht des Patentes vom <date when="1850-09-25">25. September 1850</date>, gegenüber der Bestrebungen des Jahres 1848, welche jede Entschädigung verweigern wollten, erinnerte Graf Thun, sei die, den Berechtigten so wenig als möglich zu nehmen und ihnen dadurch die unvermeidlichen Verluste des Jahres 1848 so erträglich als möglich zu machen. Dies führe zu der Angemessenheit, das herauszugebende Papier so gut als möglich zu machen. Der größte Teil dieser Papiere werden den Hypothekargläubigern und nicht den nachmaligen Dominikalgrundbesitzern zukommen, man müsse daher von dem Grundsatze ausgehen die Hypothekarschulden frei zu machen und die Hypothek auf das Entschädigungskapital zu legen. Wenn man</quote>.</note>Bei seinem gestrigen Votum sei er hauptsächlich von der Besorgnis geleitet worden, daß die Prämie zu nachträglichen Verhandlungen auf den Landtagen Anlaß geben und dadurch – im Falle einer Erneuerung der Bestrebungen des Jahres 1848 – die Grundbesitzer der Gefahr neuer Angriffe auf den Wert der Entschädigungspapiere aussetzen könnte.</p>
                  <p>Allein, in dem Patente vom 25. September v. J. sei der Gedanke durchgeführt, die Entschädigungspapiere so viel als möglich den Tabulargläubigern zuzuwenden. Dadurch werde obige Besorgnis wesentlich vermindert. Die Gläubiger sollen aber nach den Bestimmungen jenes Patentes sogar gezwungen werden, die Papiere an Zahlungs Statt anzunehmen. Dieser gewaltsame Eingriff in das Rechtsverhältnis der Tabulargläubiger ließe sich nicht rechtfertigen, wenn die denselben aufgedrungenen Papiere unter pari stünden. Wenn man zumal nicht den auswärtigen Gläubigern den vollen Betrag dessen gäbe, was sie zu fordern haben, also nicht ein Papier, das guten Wert hat, so würde das den österreichischen Kredit wesentlich benachteiligen. Man müsse <ref xml:id="fn_2_4_468_b">daher alles aufbieten, damit</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_4_468_b">Korrektur b–b Thuns aus <quote>dafür sorgen, dass</quote>.</note> die Papiere gleich anfangs al pari stehen, und dazu werde die 5 % Prämie wesentlich beitragen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> verkannte zwar nicht die hohe Wichtigkeit dieser Betrachtung des Grafen Thun, bemerkte aber, daß sich die Hypothek auf zwei Dinge erstrecke, den Grund und Boden und die Urbarialschuldigkeiten, welchen Umstand wegzudenken die Gläubiger nicht berechtigt seien. Dies schließe aber nicht die Pflicht aus, alles anzuwenden, um das Papier so auszustatten, daß es den vollen Wert habe. Hierdurch würde den Bestrebungen des Jahres 1848 die Spitze abgebrochen.</p>
                  <p>Der Finanzminister fügte weiter bei, es sei nicht zu verkennen, daß das in der Rede stehende Verhältnis sowohl zu den Gläubigern als zu den Gutsbesitzern den Charakter eines Zwangsanlehens an sich trage, weshalb man trachten müsse, diesen Zwang dadurch zu mildern, daß die Gläubiger und Gutsbesitzer ein gutes Papier in die Hand bekommen. Man wäre streng genommen verpflichtet, bares Geld zu geben; da dies aber nicht geschehen kann, so müßte man den Schuldverschreibungen, um sie im guten Werte zu erhalten, entweder einen höheren Zinsfuß oder einen Gewinn (eine Prämie) cam Kapitale gewähren. Das erstere sei wegen der Folgen bedenklichc, daher nur das zweite Auskunftsmittel erübrige. Der eingewendete Verlust der Provinzen, bemerkte der Finanzminister weiter, sei nur scheinbar und werde durch die Betrachtung behoben, daß, wenn die Provinzen diese Schuld jetzt in Barem tilgen und zu diesem Behufe ein Darlehen aufnehmen wollten, sie dabei nicht mehr als 85 für 100 f. bekämen, daher 15 % darauf zahlen müßten,<pb n="329" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s329.pdf"/> was die zugesicherte Prämie von 5 % um 10 % zum Nachteile der Provinzen übersteigen würde. Ferner sei zu berücksichtigen, daß die Verpflichteten, welche ihre Schuld einzahlen, die Zinsen <ref xml:id="fn_2_4_468_d">und Kapitalstilgung</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_4_468_d">Einfügung d–d P. Krauß´.</note> vorhinein zahlen, der Fonds aber dekursiv, was allein schon beinahe<ref xml:id="fn_2_4_468_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_4_468_e">Einfügung P. Krauß´.</note> hinreicht, um den Betrag der Prämie zu decken; auch dürfte, wenn nicht alle Anzeichen trügen, sich der Zinsfuß in 20 Jahren niedriger stellen als er jetzt ist. Die vorgeschlagene Maßregel der Prämie sei ferner eine notwendige Ausgleichung gegen die vielen Eingriffe in das Eigentum, welche man zu machen genötiget war. Eine weitere Berücksichtigung verdiene auch der Umstand, daß der Zinsfuß in Ungarn 6 % beträgt, und daß, wenn man nur 5%ige Papiere ohne jeden weiteren Vorteil herausgeben würde, die dortigen Gläubiger einen noch größeren Nachteil erleiden würden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> bezog sich auf seine, in den früheren Ministerratsprotokollen über diesen Gegenstand wiederholt abgegebene Meinung und bemerkte, daß seiner Ansicht nach die Beschränkung der Verlosung auf die zur Aufkündigung gelangenden Schuldverschreibungen schon im vorhinein ein Mißtrauen gegen den Wert dieser Papiere erregen werde. Man werde sagen, daß die Regierung aus diesen Schuldverschreibungen eine eigene Kategorie, ein kündbares Papier mache, was die Staatspapiere nicht sind, und daß sie diese Papiere gegen die Übung bei den Staatspapieren mit einer Prämie von 5 % beschönige. Dieser Minister glaubte sich daher wiederholt gegen die Zusicherung einer Prämie aussprechen zu sollen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Krauß</rs>
                     </hi> beharrte gleichfalls bei seiner früheren, sowohl die Aufkündbarkeit der Schuldverschreibungen der Frage, <ref xml:id="fn_2_4_468_f">insoweit die Tilgungsraten ausreichen,</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_4_468_f">Einfügung f–f K. Krauß´.</note> als die Rätlichkeit einer Prämie verteidigenden Ansicht. Niemand könne eine gegründete Einwendung dagegen erheben, wenn denjenigen, welche eine Zahlung zu erhalten wünschen, gestattet wird, daß ihre Nummern in die Verlosung aufgenommen werden. Durch dieses Verfahren werde günstig auf den Wert des Papieres eingewirkt, für welches bereits eine gute Hypothek vorhanden ist, die Rückzahlungsmöglichkeit (durch die Verlosung) erleichtert und überdies noch der Vorteil einer Prämie in Aussicht gestellt wird.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Thinnfeld</rs>
                     </hi> glaubt auf die Aufkündigung keinen besondern Wert legen, sich daher auch nicht dagegen erklären zu sollen. Was aber die Aufzahlung einer Prämie anbelangt, so hält er dieselbe weder für notwendig, noch für zweckmäßig, und spricht sich bestimmt gegen die Gewährung derselben aus, weil hierdurch eine neue, in dem Patente vom <date when="1850-09-25">25. September 1850</date> nicht vorgesehene Last den Provinzen auferlegt würde. Wenn eine Aufkündigung stattfindet, so entfalle die Notwendigkeit einer Prämie. Würde die Prämie gestattet, so käme das Papier auf die Börse und würde zum Gegenstande des Spieles. Diejenigen, welche Papiere der Frage haben, werden sie bei der vorhandnen guten Hypothek und bei der 5%igen Verzinsung auch ohne eine Prämie behalten, wenn sie nicht durch Umstände gezwungen werden, sie herzugeben, und jene, welche sich in der Lage dieses Zwanges befinden, werden sie auch bei einer zugesicherten Prämie hergeben müssen.<pb n="330" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s330.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Freiherr v. Kulmer</rs>
                     </hi> schloß sich dieser letzteren Meinung an, indem auch er gegen die Aufkündigung keinen wesentlichen Nachteil fand, sich aber gegen die Gewährung einer Prämie aussprach.</p>
                  <p>Auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Freiherr v. Bruck</rs>
                     </hi> glaubte sich gegen die Aufkündbarkeit der Schuldverschreibungen in der vom Finanzminister vorgesehenen bedingten Form nicht erklären, dagegen in Ansehung der Prämie bei seiner gestern ausgesprochenen Ansicht beharren zu sollen, nach welcher die in der Frage stehende, bloß auf das Wohl der Bezugsberechtigten berechneten Operation am leichtesten und besten durch die einfache Verlosung, ohne Prämie, zu bewerkstelligen wäre. Nach seiner Ansicht ist die fragliche Operation als ein in sich abgeschlossenes Ganzes zu betrachten. Das, was von den Verpflichteten, dem Lande und dem Staate, eingeht, ist eine gegebene Größe, und wenn man bei dieser als Tilgungsquote bestimmten Größe stehenbleiben will, so müsse man von jeder Prämie absehen, für welche er daher auch nicht stimmen könne.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> erklärtes sich sowohl hinsichtlich der Aufkündbarkeit der Schuldverschreibungen als hinsichtlich der Aufzahlung einer Prämie mit dem Finanzminister einverstanden.</p>
                  <p>Das Resultat der Abstimmung über die vorstehenden Gegenstände war demnach folgendes: Für die bedingte Aufkündigung erklärte sich die Mehrheit der Stimmen. </p>
                  <p>Gegen die Gewährung einer Prämie stimmten die Minister Dr. Bach, v. Thinnfeld, Freiherr v. Kulmer und Freiherr v. Bruck. Für diese Gewährung stimmten die Minister Ritter v. Krauß, Graf Thun, Baron Csorich und der Finanzminister Freiherr v. Krauß, und da auch der Ministerpräsident dieser Ansicht beitrat, die Mehrheit der Stimmen. Die übrigen Paragraphe des Entwurfes, bei deren einigen der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> noch Modifikationen, die er andeutete und wogegen sich keine Erinnerung ergab, vorzunehmen sich vorbehielt, gaben zu keiner Meinungsverschiedenheit Anlaß<note type="footnote" n="2">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18510317-P-0471.xml#top_2_4_471_2">MR. v. <date when="1851-03-17">17. 3. 1851</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_468_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Auszeichnung für Daniel Morscher</head>
                  <p>Dem zum Schlusse der Sitzung noch gestellten Antrage des Ministers des Inneren, für den Mediascher Bürger Morscher, welcher sich in den letzten revolutionären Wirren durch seine Anhänglichkeit und Treue ausgezeichnet hat, das silberne Verdienstkreuz von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken, wurde von dem Ministerrat ebenso beigestimmt<note type="footnote" n="3">Auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-03-14">14. 3. 1851</date> erhielt Daniel Morscher mit Ah. E. v. <date when="1851-03-24">24. 3. 1851</date> das silberne Verdienstkreuz mit Krone, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MKZ. 863/1851</bibl>.</note>, wie dem weiteren Antrage</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_468_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gesuch des Friedrich Ritter v. Ruff um Übertragung des Ritterstandes auf seinen Stiefsohn</head>
                  <p>desselben Ministers, die von dem FML. Friedrich Ritter v. Ruff angesuchte Übertragung des Ritterstandes auf seinen Stiefsohn August Schmidt-Ruff wegen der Verdienste des Bittstellers bei Sr. Majestät zu befürworten<note type="footnote" n="4">Auf Vortrag Bachs v. <date when="1851-03-14">14. 3. 1851</date> entschied der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1851-03-24">24. 3. 1851</date> im Sinne des Ministerratsbeschlusses, <bibl type="archival">ebd., MKZ. 860/1851</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1851-03-14">14. März 1851</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1851-04-11">11. April 1851</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>