Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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wurde der Vortrag des
Kultusministers
vom 4. d. [M.], KZ. 419 (429 MRZ.) wegen Personalvermehrung bei seinem Ministerium aus Anlaß der Übernahme der ungrischsiebenbürgischen Kultusangelegenheit vom Ministerium des Inneren besprochen und sich nach Einvernehmung der Minister des Inneren und der Finanzen dahin geeinigt, daß Se. Majestät den Antrag des Kultusministers zu genehmigen und dabei anzuordnen geruhen dürften, daß dagegen ein angemessener Betrag aus dem Besoldungsstande des Ministeriums des Inneren auszuscheiden und hierwegen sowohl mit diesem als mit dem Finanzministerium Rücksprache zu pflegen sei
Als Bürgermeister der Kronlandshauptstadt Laibach ist mit 16 Stimmen von 29, also gerade mit der absoluten Majorität, der ehemalige Reichstagsabgeordnete, quittierte Bezirkskommissär, gegenwärtige Hausbesitzer und Getreidehändler, Michael Ambrož gewählt worden
Minister des Inneren
zu der Ansicht, daß diese Wahl zur Ah. Bestätigung sich nicht eigne.
Die Frage ist nun, ob vom Ministerium bloß zu erklären sei, daß es die Wahl nicht geeignet gefunden habe, Sr. Majestät zur Ah. Bestätigung vorgelegt zu werden, oder ob die Versagung der Ah. Bestätigung von Sr. Majestät auszugehen habe.
Da der Ministerrat sich für diese letztere Ansicht erklärte, so wird der Minister des Inneren hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstatten, sich vorbehaltend, nach herabgelangter Ah. Entschließung dem Statthalter die Weisung zu erteilen, daß er die neue Wahl so leite, daß
Zur gleichmäßigen Behandlung der bei verschiedenen Ministerien einlangenden Begnadigungsgesuche für wegen Teilnahme an der ungrischen Rebellion Verurteilte, worüber weder in Ansehung der Kompetenz, noch der Verhandlungsform eine bestimmte Vorschrift besteht, brachte der Minister des Inneren unter allseitiger Zustimmung folgende Norm in Antrag:
a) Betrifft der Antrag eine Militärperson, so ist die Verhandlung ausschließlich beim Kriegsministerium zu führen.
b) Handelt es sich um eine Zivilperson, so ist das Einschreiten um Begnadigung an das Justizministerium zu leiten, von welchem, nach Abforderung der Prozessakten und der Äußerung der betreffenden Strafhausverwaltung, endlich nach Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren der Antrag zu stellen ist.
c) Der Antrag selbst ist in dem Ministerrate vorzutragen und, fällt er auf Begnadigung aus, Sr. Majestät vorzulegen
Mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 12. d. [M.] sub Nr. VII besprochene Maßregel zur Ausschließung derjenigen Verteidiger bei Gericht, welche die Verteidigung zu politischen Reden und Demonstrationen mißbrauchen, brachte der Minister des Inneren die Bestimmung in Anregung, daß, da Verteidiger, welche nicht wirkliche Advokaten sind, nur mit spezieller Bewilligung des Gerichtspräsidenten zuzulassen sind, den Gerichtspräsidenten geeignete Instruktionen zu erteilen wären, Verteidiger, von denen derlei Mißbräuche zu besorgen sind, auszuschließen.
Dem
Ministerpräsidenten
und dem
Erhielt der Justizminister die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an den nach 45-jähriger, auch während der Revolutionsjahre mit untadelhaft bewahrter Treue ausgezeichneter Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Präses des Venediger Merkantilgerichts Appellationsrat Paron-Fadini
An der Beratung der Punkte II. bis V. hat der zu Sr. Majestät berufene Kultusminister nicht teilgenommen.
Gegen den Antrag des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe a) wider Elise Takacs wegen Mordes und b) wider Joseph Varga wegen Totschlags ergab sich keine Erinnerung
Der
Kriegsminister
referierte über die behufs der Ergänzung der Pulvervorräte für die Armee mit circa 100.000 Zentner erforderliche Anschaffung von Salpeter im Auslande
und Buschek in Triest.
Der Kriegsminister erbat sich sonach die Ermächtigung, die diesfälligen Lieferungskontrakte etwa auf 40.000 Zentner im ganzen abschließen und zu diesem Behufe eine Summe von 800.000 fr. zu verwenden.
Der Handels- und der
Handels- und der
Der Kriegsminister wird demgemäß das Nötige einleiten
Der
Finanzminister
referierte über die vom Hamburger Senate geforderte Aufzahlung auf die Verpflegungsquote für die dort einquartierten k. k. Truppen
Der ursprünglich festgesetzte Betrag ist 7 Schilling = 15 Kreuzer Konventionsmünze pro Mann und Tag. Da der Senat jedoch durch die Einquartierung der Truppen bei den Bürgern für seine Popularität fürchtet, so hat er den Quartierträgern freiwillig 5 Schilling pro Tag und Mann zugelegt, jedoch das Ansuchen gestellt, daß wenigstens die Hälfte dieser Zulage (2½ Schilling) vom österreichischen Ärar vergütet werden möge.
Es käme sonach mit dieser halben Zulage der Mann auf 9½ Schilling = bei 20 Kreuzer Konventionsmünze, was im Vergleiche zu den in anderen Ländern, namentlich in Bayern mit 28 Kreuzern Reichswährung = 235/6 Kreuzer Konventionsmünze bezahlten Verpflegsgebühr, als nicht überspannt erscheint.
Der Finanzminister glaubte sonach, auf die Gewährung des billigen Begehrens des Hamburger Senats antragen zu sollen, womit sich der Ministerrat vollkommen einverstanden erklärte
Zur Besetzung der Finanzlandesdirektions-Präsidentenstelle in Ungern wird der Finanzminister mit Zustimmung des Ministerrates den bisherigen Vorstand Grafen Almásy Sr. Majestät definitiv in Antrag bringen.
In Betreff der zweiten Vorstehersstelle würde er, nachdem Baron Geringer auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht hat, zur Durchführung der neuen Steuern (Stempel, Verzehrungssteuer etc.) und des Tabakmonopols einen hiermit vollkommen vertrauten Beamten aus den deutschen Provinzen zu berufen
Der Ministerrat erklärte sich auch mit diesem Antrage einverstandenungarischen Finanzlandesdirektion zur Unterstützung ... zunächst für die Einführung der bisher in Ungarn noch nicht bestandenen Zweige der indirekten Besteuerung zugewiesen
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