Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Ministerpräsident
brachte die Anfrage in Vortrag, ob das von dem bestandenen ungrischen Ministerium im Jahre 1848 erlassene Verbot der Ausfuhr von Pferden aus der Woiwodina nach der Türkei nicht aufzuheben sei
Da der Ministerrat seinem Antrage auf die Aufhebung dieses unter den gegenwärtigen Umständen bedeutungslosen Ausfuhrverbotes beistimmte, so wird hiernach die Anfrage des FML. Mayerhofer erledigt werden
Der
Kriegsminister
zeigte mit Beziehung auf die Budgetberatung vom 20. d. M., II., an, was seines Orts zur möglichen Herabminderung des Armeeaufwandes bei Sr. Majestät wird in Antrag gebracht werden.
Da hierbei nicht unbedeutende Reduktionen eintreten sollen, so hofft er, eine wesentliche Erleichterung der Finanzen bewirken zu können; die nähere Berechnung der diesfälligen Ersparnisse wird nachgetragen werden
den Bericht des FML. Mertens über den Stand der preußischen Landwehr in Westfalen pro statu notitiae des Ministerrates mit
Der
Minister des Inneren
referierte über die wiederholte Bitte des Franz v. Péchy um Wiederanweisung der ihm von Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand angewiesenen Zulage von 600 fr. zu den ihm bewilligten jährlichen 1200 fr
Der
Finanzminister
meinte, es dürften 300 fr. genügen, wornach Péchys Gesamtbezug [auf ] 1500 fr. käme; der Ministerrat überließ es aber dem
Eben derselbe trug auf die Bestätigung der auf Anton Kapeller gefallenen Wahl zum Bürgermeister von Bozen an, wornach – da nichts dagegen zu erinnern war – der Vortrag an Se. Majestät erstattet werden wird
Betrifft die Ausweisungsangelegenheit Zangs, ehemaligem Redakteur der Presse, aus Wien
Der Ministerrat erkannte daher, daß die Ausweisung Zangs aus Wien nicht aufrechterhalten werden könne. Um indessen mit möglichster Schonung des Ansehens des Gouverneurs vorzugehen wird der Ministerpräsident demselben die Ansicht und den Beschluß des Ministerrats in einem eigenen Schreiben auseinandersetzten um ihn so vielleicht doch noch zur Zurücknahme der ofterwähnten Ausweisung zu bestimmen
Der Minister des Inneren referierte über die Bestimmung wegen des Bezirkskrankenhauses auf der Wieden
Dasselbe ist aus den Mitteln des allgemeinen Krankenhaus- und des Hofspitalfonds erbaut worden. Nach den über dasselbe gepflogenen kommissionellen Erhebungen stellt sich der Fortbestand nicht nur dieses Krankenhauses, sondern auch die Errichtung mehrerer Krankenhäuser in Wien als ein Bedürfnis für die Bevölkerung, der Hofspitalfonds aber sowohl nach seiner Bestimmung als auch vermöge seiner einen jährlichen Überschuß von 21.000 fr. abwerfenden Einkünfte und seines bedeutenden Vermögens (außer zwei Herrschaften über eine Million Gulden in 4%igen Staatspapieren) zur Mitleidenschaft hierbei ganz geeignet dar. Es wird demnach der Antrag gestellt: 1. das Krankenhaus auf der Wieden als eine Filiale des Allgemeinen Krankenhauses zu erklären und unter dessen Verwaltung zu stellen, dann 2. Se. Majestät zu bitten, daß die zur Vollendung des Baus und der Einrichtung des erstern noch fehlenden Summen aus dem Vermögen des Hofspitalfonds vorgeschossen und die Rückzahlung aus den eigenen Einkünften des Krankenhauses mit einer mäßigen Verzinsung von 3 % mit jährlich 1 % an Kapital geleistet werde.
Über Einraten des Finanzministers modifizierte sofort der Minister des Inneren den Antrag ad 2. dahin, daß das Wiedener (und etwaige anderwärts in Wien zu errichtende) Krankenhaus vom Hofspitalfonds angekauft werde, dessen Eigentum verbleiben und der Krankenanstalt gegen einen mäßigen Zins überlassen werden soll.
Da der Ministerrat hiermit einverstanden war, so wird der Minister des Inneren hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstatten und dabei zugleich die Punkte ausmitteln lassen, wo etwa noch neue Spitäler nötig sein dürften
Zur Erzielung eines gleichmäßigen Vorgangs bei Erteilung der Ehekonsense erbat sich der Minister des Inneren die Zustimmung des Ministerrats zu dem Antrage, daß hierbei in der Regel nach dem Einraten der Gemeinde vorzugehen und kein Ehekonsens gegen den bestimmt ausgesprochenen Willen der Gemeinde zu erteilen seiBis dasselbe erfolgt, ist sich in größeren Städten an die bisherigen Vorschriften, auf dem Lande aber an den Grundsatz zu halten, daß in der Regel die Erteilung des Ehekonsenses von Seite der Gemeinde, welcher der Bräutigam angehört, genügt. Über von der Gemeinde verweigerten Ehekonsense entscheidet der Bezirkshauptmann in erster Instanz
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Der
Finanzminister
bemerkte hierüber, daß diesem Antrage wohl die Rücksicht auf die der Gemeinde zur Last fallende Versorgung der Famillie des Ehewerbers zum Grunde liege; daß aber hiebei noch andere höhere, namentlich Rücksichten für die öffentliche Sittlichkeit zu beachten und auch nicht zu vergessen sein dürfte, wie wenig die Gemeinde durch Verweigerung des Ehekonsenses vor der Versorgung von Kindern etc. gesichert ist, wenn sich die abgewiesenen Ehewerber über die Rücksichten der Moral hinwegsetzen.
Auch provinzielle Verhältnisse und Gewohnheiten, Dichtigkeit der Population etc. dürften, wie nebst dem Finanzminister auch der
Ministerpräsident
bemerkte, bei der Beurteilung der einzelnen Fälle so wie bei etwaiger, jedenfalls wünschenswerter Normierung dieser Angelegenheit in Betrachtung gezogen werden müssen.
Der
Minister Freiherr v. Kulmer
machte hierbei auf ein in einem Teile des Agramer und Kreuzer Komitats beobachtetes Verhältnis aufmerksam, welches der Folgen wegen die ernsteste Beachtung verdient. Es ist die dort herrschende Sitte, daß Knaben von 13–14 Jahren und Mädchen mit 11–12 Jahren heiraten. Die Folge davon ist die auffallende Abnahme der Bevölkerung in diesen Gegenden, während im gebürgigen Teile des Agramer und Warasdiner Komitats, wo die Ehen in reifem Alter geschlossen werden, ein zahlreicher kräftiger Menschenschlag sich entwickelt, sterben in den zuerst gedachten Landesteilen ganze Familien, ja Dorfschaften aus, ja der Minister kennt eine Herrschaft, auf der bereits 250 Sessionen nach Aussterben der Familien ihrer einstigen Besitzer verödet stehen. Er glaubte daher, daß es sehr notwendig sein dürfte, diesem zuletzt zur völligen Verödung des Landes führenden Missbrauche durch irgendeine Verfügung der Regierung zu steuern.
Der
Minister des Inneren
sagte in dieser sowie in Beziehung auf die Anträge zur Normierung des ersterwähnten Gegenstandes seine Mitwirkung zu
eines Gesetzes über den politischen Ehekonsens bestimmte im § 2: Ohne vorläufige Vernehmung des Gemeindevorstehers des Heimatortes darf der politische Ehekonsens nicht erteilt werden,
Dem Bezirksamte steht zu: die Erteilung der politischen Ehekonsense über Einvernehmen der Gemeindevorsteher, in so weit solche Bewilligungen erforderlich und nicht ausnahmsweise der höheren Behörde vorbehalten sind.
Der
Unterrichtsminister
referierte über die im Einvernehmen mit den einschlägigen Ministerien beratene Verordnung wegen der Staatsprüfungen
Selbe ist einstimmig zustande gebracht worden und nur in einem Punkte hat sich eine Meinungsdifferenz ergeben. Es ist nämlich allseitig beantragt, den Kandidaten für heuer eine Erleichterung dadurch zuzugestehen, daß sie neben der allgemeinen nur eine der speziellen theoretischen Prüfungen
praktischen nur eine theoretische Prüfung
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Nachdem aber das Justizministerium einen besondern Wert darauf legte, daß die Kandidaten des Justizdienstes nebst der praktischen Justizprüfung auch die ihrem Fache entsprechende theoretische Prüfung machen, so wurde, um diesem Verlangen sowie dem für Kandidaten des administrativen Dienstes angenommenen Grundsatze zu entsprechen,praktischen, seiner Standeswahl entsprechenden Staatsprüfung
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erhielt der Unterrichtsminister die Zustimmung des Ministerrates zum Ankaufe von zwölf Exemplaren à 80 Taler des von Gruner herausgegebenen Ornamentenwerkes (Specimens of ornamental art, London 1850) (größtenteils aus Kirchen des lombardischvenezianischen Königreichs entnommen) behufs der Beteilung der Kunstschulen damit – nachdem die hiesige Akademie ein Exemplar aus ihrem Fonds angeschafft hat
Der
Handelsminister
unterstützte den vom Statthalter in Mähren gemachten Antrag auf Verleihung des Eisernen Krone-Ordens III. Klasse an den Brünner Großhändler Bauer für die Verdienste, welche sich derselbe durch seine Reise nach Transkaukasien behufs der Anknüpfung von Handelsverbindungen erworben hat
Der Ministerrat, einverstanden mit dem Antrage auf eine Auszeichnung, war jedoch der Meinung, daß dieselbe durch Erteilung des für Verdienste dieser Art ganz besonders bestimmten Franz-Joseph-Ordens gewährt werden dürfte
Ebendieser Minister machte die Mitteilung, daß bei der zweiten Sitzung des Zollkongresses hier mehrere Abgeordnete der hiesigen und Prager Industriellen die Versammlung verlassen haben, nachdem ihnen nicht gestattet worden, in die Prinzipienfrage selbst einzugehen, welche bereits vom Ministerium selbst zugunsten eines angemessenen Schutzsystems entschieden worden ist
Die Verhandlungen nehmen demungeachtet ihren Fortgang, und hofft der Minister, daß auch die gedachten Abgeordneten bei reiflicher Überlegung der Sache wieder eintreten werden
Zur Belohnung der Verdienste, welche sich verschiedene Personen um die Pflege kranker und verwundeter Offiziere und Soldaten in dem hier im Palais Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Albert und in Hietzing etabliert gewesenen Spitälern erworben haben, sind dem Kriegsminister zahlreiche Verdienstkreuz- und selbst eine Ordensverleihung bei Sr. Majestät zu beantragen vorgeschlagen worden
Der Kriegsminister glaubte sich darauf beschränken zu sollen, für den Arzt Dr. Stofella auf das goldene Verdienstkreuz mit und für den Operateur [Kajetan Fünkh] auf dasselbe ohne Krone, für die übrigen Personen aber auf die Bezeigung der Ah. Zufriedenheit anzutragen.
Der
Minister des Inneren
hielte dieses letztere schon für eine hinreichende Auszeichnung, und der