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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1850 – <date when="1851-05-30">30. Mai 1851</date>
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            <title level="a" type="desc" n="431">Sitzung 431</title>
            <meeting>
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                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b4-z431.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 4 Oktober 1850 – 30. Mai 1851</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2011">2011</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 10. 12.), Krauß 13. 12., Bach 13. 12. (IX–XV), Schmerling 11. 12., Thinnfeld 11. 12., Thun, Csorich 16. 12., Kulmer 11. 12.; abw. Bruck, Stadion.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1850-12-10">1850-12-10</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1850-12-13">13. 12.</date>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>BdE. 13. 12</note>
                  <note>IX–XV</note>
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                  <note>BdE. <date when="1850-12-11">11. 12.</date>
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                     <surname>Thinnfeld</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-12-11">11. 12.</date>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml#a2-b4_z431.pdf">
               <title type="num">Nr. 431</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1850-12-09">9. Dezember 1850</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 10. 12.), Krauß 13. 12., Bach 13. 12. (IX–XV), Schmerling 11. 12., Thinnfeld 11. 12., Thun, Csorich 16. 12., Kulmer 11. 12.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Bruck, Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4283</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1850-12-09">9. Dezember 1850</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Preußische und österreichische Entwaffnungsmaßregeln</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung der Nachricht, es sei ihm von Berlin telegraphiert worden, daß der Kurier, welcher die offizielle Anzeige von den preußischen Entwaffnungsmaßregeln überbringen soll, unterwegs sei<note type="footnote" n="1">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501206-P-0430.xml#top_2_4_430_2">MR. v. <date when="1850-12-06">6. 12. 1850</date>/II</ref>. Eine entsprechende telegraphische Depesche konnte unter den Beständen des HHSTA., PA. III nicht gefunden werden.</note>. Dieser Kurier sei nun auch wirklich angekommen. Aus der von ihm mitgebrachten Depesche gehe hervor, daß die Nachricht von den preußischen Entwaffnungsmaßregeln in dem Staatsanzeiger vom 10. d. M. erscheinen werde<note type="footnote" n="2">Schreiben Prokesch’ an Schwarzenberg v. <date when="1850-12-07">7. 12. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. III, Karton 37, Fasz. Berichte 1850 IX, fol. 342 f.</bibl>
                     </note>. Die preußische Armee soll hiernach auf den früheren Stand zurückgeführt und der Marsch der Truppen sistiert werden. Das Staatsministerium sei mit der Ausführung dieser Maßregeln beauftragt worden<note type="footnote" n="3">Eine Abschrift der Weisung des preußischen Königs an das Staatsministerium, die Mobilmachung der Armee einzustellen, liegt Prokesch’ Bericht an Schwarzenberg v. <date when="1850-12-07">7. 12. 1850</date> bei, <bibl type="archival">ebd., fol. 340</bibl>.</note>.</p>
                  <p>In der Note des preußischen Ministers v. Manteuffel an Baron Prokesch wurde zugleich der Wunsch ausgesprochen bekanntzumachen, in welcher Art die Entwaffnungsmaßregeln hier gleichzeitig zur Ausführung kommen werden<note type="footnote" n="4">Eine Abschrift des Schreibens Manteuffels an Prokesch liegt dessen Schreiben an Schwarzenberg v. <date when="1850-12-07">7. 12. 1850</date> bei, <bibl type="archival">ebd., fol. 339</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerpräsident las den Entwurf eines für die Wiener Zeitung in der erwähnten Absicht bestimmten Artikels vor, gegen dessen Fassung von keiner Seite eine Erinnerung gemacht wurde.</p>
                  <p>Hiernach sollen nach dem durch ein mit der königlich preußischen Regierung getroffenes Übereinkommen die Bewaffnungsmaßregeln nun nicht mehr als notwendig erscheinen,<pb n="128" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s128.pdf"/> die Landwehr- und vierten Bataillons auf 60 Mann per Kompanie reduziert und die sämtlichen zweiten Grenzbataillons in ihre Heimat zurückgesendet werden. Ferner soll die allmählige Zurückziehung der an den Grenzen aufgestellten Armeekorps in ihre früheren Standorte angeordnet werden. Da im nächsten Frühjahre ohnehin eine Rekrutierung hätte vorgenommen werden müssen, so sei die gegenwärtige im Zuge begriffene als eine gewöhnliche zu vollenden und zum Ersatze für die im Jahre 1850 austretenden Kapitulanten zu benützen.</p>
                  <p>Gegen das Ende der Sitzung ist dem Ministerpräsidenten eine Notiz von Berlin zugekommen, nach welcher die oberwähnte preußische Kabinettsorder zwar vom 10. d. M. datiert ist, aber, da der preußische Staatsanzeiger als Abendblatt erscheint, erst am 11. d. M. zu allgemeinen Kenntnis gelangt<note type="footnote" n="5">Die Verkündung des preußischen Staatsministeriums erschien in Preussischer Staatsanzeiger v. <date when="1850-12-11">11. 12. 1850</date>. Bei der Übernahme dieser Mitteilung durch die <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1850-12-13">13. 12. 1850</date>
                        </bibl> datierte sie die Ursprungsnachricht irrtümlich mit <date when="1850-12-10">10. 12. 1850</date>.</note>. Hiernach wurde es wegen des gleichzeitigen Erscheinens der beiderseitigen Entwaffnungsmaßregeln in den öffentlichen Blättern als zweckmäßig erkannt, den Aufsatz unsererseits in das Morgenblatt der Wiener Zeitung vom 11. d. M. einrücken zu lassen<note type="footnote" n="6">Ebd. (M) v. <date when="1850-12-11">11. 12. 1850</date>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerpräsident teilte bei diesem Anlasse weiter mit, daß der Prinz von Preußen sich über den obigen Befehl der preußischen Regierung sehr ungünstig geäußert haben soll, daß der dortige Finanzminister mit Änderung seiner früheren Ansichten ganz auf die Seite des v. Manteuffel getreten sei und daß die Kriegsstimmung in Berlin als erloschen betrachtet werden könne<note type="footnote" n="7">Schreiben Prokesch’ an Schwarzenberg v. <date when="1850-12-07">7. 12. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. III, Karton 37, Fasz. Berichte 1850 IX, fol. 342 f.</bibl> Fortsetzung des Gegenstandes über die deutsche Frage in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501211-P-0432.xml#top_2_4_432_1">MR. v. <date when="1850-12-11">11. 12. 1850</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Scheidemünzsendung für das Militär in Dalmatien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Freiherr v. Csorich</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß ihm von mehreren Seiten Klagen über den Mangel an Konventionsmünzen und an kleinem Gelde beim Militär zugekommen seien, insbesondere was den Ragusaner Kreis betrifft. Dieser Kreis befinde sich gegenüber den übrigen Teilen der Monarchie in einem exzeptionellen Zustande, und es werde die Bitte gestellt, diesem mehr einer österreichischen Kolonie gleichenden Lande Rechnung zu tragen und die Truppen mit kleiner Münze und mit Münzscheinen zu versehen<note type="footnote" n="8">Siehe dazu das Schreiben Mamulas an das Kriegsministerium v. <date when="1850-12-04">4. 12. 1850</date>, <bibl type="archival">KA., KM. Präs. 8064/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Kriegsminister wird dieses Ansuchen dahin beantworten, die Einleitung bereits getroffen zu haben, daß dem Militär das Geld in kleinen Gattungen zugesendet werde, <ref xml:id="fn_2_4_431_a">anbei aber auch an den Herrn Finanzminister das Ansuchen gestellt, bei Anweisungen der Dotation hierauf Rücksicht nehmen zu wollen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_4_431_a">Einfügung a-a Csorichs.</note>.<note type="footnote" n="9">Mit Schreiben v. <date when="1850-12-20">20. 12. 1850</date> leitete Csorich das Ansuchen Mamulas an Krauß weiter, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 17431/1850</bibl>. Krauß lehnte mit Schreiben v. <date when="1850-12-20">20. 12. 1850</date> an Csorich das Ansuchen ab; Csorich teilte dies mit Schreiben (K.) v. <date when="1860-12-28">28. 12. 1860</date> Mamula mit, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 8064/1850</bibl>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Landung türkischer Truppen in der Suttorina</head>
                  <p>Ferner eröffnete der Kriegsminister bezüglich der bereits öfter erwähnten Landung der türkischen Truppen in der Suttorina, von dem General Mamula die Anzeige erhalten zu haben, daß die Türken daselbst mit einem Schiffe wirklich gelandet seien<note type="footnote" n="10">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501206-P-0430.xml#top_2_4_430_3">MR. v. <date when="1850-12-06">6. 12. 1850</date>/III</ref>. Gemeint ist vermutlich das Schreiben Mamulas an das dalmatinische Landesmilitärkommandopräsidium v. <date when="1850-11-21">21. 11. 1850</date>, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 7349/1851</bibl>.</note>. Man habe ihnen nach einem früheren Beispiele kein Hindernis in den Weg gelegt und die diesfällige Weisung des Kriegsministeriums sei für diesen Fall zu spät angekommen. Für die Zukunft werde er aber kein türkisches Schiff mehr landen lassen und habe deshalb die nötigen Verfügungen bereits getroffen. Bei diesem Anlasse wurde zugleich bemerkt, daß zur Bewachung der Bocche di Cattaro zwei Segelschiffe und ein großes Dampfboot beordert wurden<note type="footnote" n="11">Csorich hatte sich in seinem Vortrag v. <date when="1850-12-07">7. 12. 1850</date> gegen die Entsendung von Schiffsverstärkungen nach Suttorina bzw. Klek ausgesprochen; aus der Ah. E. v. <date when="1850-12-09">9. 12. 1850</date> geht allerdings hervor, daß der Kaiser Dahlerup bereits telegraphisch angewiesen hatte, eine Fregatte und eine Korvette nach Klek zu entsenden, <bibl type="archival">ebd., Präs. 7624/1850</bibl>. Zur weiteren Entwicklung siehe den Bericht Mamulas an Csorich v. <date when="1850-12-22">22. 12. 1850</date>, in dem er über die von ihm getroffenen militärischen Maßnahmen berichtet, <bibl type="archival">ebd., Präs. 8285/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Ausschreitungen in Weichselburg</head>
                  <p>Der Kriegsminister teilte weiter die ihm zugekommene Anzeige mit, nach welcher ein Trupp unruhiger windischer Bauern, 80 ehemalige Untertanen des Gutes Wagensberg, zu der Grundent­lastungsdistriktskommission in Weichselburg in Unterkrain gekommen sind, die Vorladungsakten auf den Tisch warfen, lärmten und selbst die Sicherheit der Beamten bedrohten. Zu diesen Tumultuanten gesellten sich mehrere von anderen Dominien. Es wurde die Gendarmerie requiriert, welche mit den Tumultuanten handgemein wurde, von den Waffen Gebrauch machen mußte und wobei ein Bauer getötet und mehrere verwundet wurden. Drei Gendarmen jagten auf diese Weise mehr als 80 Bauern auseinander. In Weichselburg wurden 45 Mann Militär eingelegt<note type="footnote" n="12">Die auf diesen Sachverhalt bezogenen Aktenstücke <bibl type="archival">ebd., Präs. 7836, 7720 und 7625 alle ex 1850</bibl> liegen nicht mehr ein.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Niederlage der bosnischen Insurgenten</head>
                  <p>Derselbe Minister las hierauf noch die ihm zugekommene Abschrift eines Schreibens in der Übersetzung mit, welches Omer Pascha an seinen Dolmetscher in Brod geschickt hat und woraus hervorgeht, daß die ausgestreuten Gerüchte über die von den Insurgenten erfochtenen Siege durchgehends falsch und er dieselben vielmehr überall geschlagen und über den Bosnafluß zurückgeworfen habe, bei welcher Gelegenheit viele Insurgenten in dem Flusse umgekommen seien<note type="footnote" n="13">Zu den militärischen Operationen Omer Paschas bis Dezember 1850 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Zildžić</author>, Omer Pascha 100–106</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Pensionsangelegenheit des Anton Suppini</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> besprach nun die Pensionsangelegenheit des Kameralbuchhalters in Ofen Suppini. Er bemerkte, der <ref xml:id="fn_2_4_431_b">Vorstand der Kameralverwaltung</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_4_431_b">Korrektur b-b Krauß’ aus <quote>damalige Hofkammerpräsident</quote>.</note> Graf Almásy habe im Anfange des Jahres 1849 für Suppini in Rücksicht seiner langen Dienstleistung den ganzen Gehalt als Pension und die Verleihung des kaiserlichen Ratstitels in Antrag gebracht, was ihm auch zuteil wurde. Als im Juni 1849 unsere Truppen Ofen verließen, habe Suppini eine Eingabe in ungarischer Sprache an das ungarische<pb n="130" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s130.pdf"/> Ministerium gerichtet, worin er sagt: „ein gewisser Almásy habe ihm das Oberwähnte intimiert, er könne es aber, nachdem der Kaiser Ferdinand auf die Krone verzichtet und der <ref xml:id="fn_2_4_431_c">Erzherzog Franz Joseph noch nicht als König von Ungarn gekrönt sei</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_4_431_c">Korrektur c-c Krauß’ aus <quote>Kaiser Franz Joseph noch nicht als König von Ungarn gekrönt ist</quote>.</note>, als eine ungiltige Anordnung nicht annehmen, welche Anordnung umso mehr gesetzwidrig sei, als der Reichstag am <date when="1849-04-14">14. April 1849</date> die Unabhängigkeit Ungarns ausgesprochen und die Dynastie Habsburg-Lothringen von dem ungarischen Throne ausgeschlossen habe.<ref xml:id="fn_2_4_431_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_4_431_d">Korrektur Krauß’ aus <quote>hat</quote>.</note>“ Über diese Eingabe ist von dem ungarischen Ministerium nichts verfügt worden. Nachdem später die kaiserliche Truppen wieder von Ofen Besitz genommen haben, kam die Frage zur Erörterung, ob diesem Beamten der kaiserliche Ratstitel und die Pension belassen werden könne. Das Kriegsgericht hat sich für den Verlust beider ausgesprochen. Der Kommandierende in Ungarn FML. Graf Wallmoden hat dem Suppini den Verlust der Pension aus Gnade erlassen, und es sollte ihm das diesfällige Dekret zugestellt werden. Die Kameralverwaltung hat ihm aber das Dekret nicht zugestellt, sondern höheren Ortes die Frage zur Erörterung vorgelegt, ob diesem Beamten die Pension belassen werden könne. Bei dem Finanzministerium waren drei Stimmen für die Entziehung der Pension, die übrigen Stimmen aber dafür, daß bei Sr. Majestät auf die Belassung der Pension angetragen werden dürfte<note type="footnote" n="14">Schreiben Almásys an Krauß v. <date when="1850-11-17">17. 11. 1850</date>. Die dem Schreiben beiliegenden Akten wurden Almásy wieder zurückgestellt, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 16444/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des Finanzministers hat Suppini jeden Anspruch auf eine Gnade verwirkt und er sei mit Recht der Pension als verlustig erkannt worden. Die einzige Rücksicht, ihm die Pension nicht ganz zu entziehen, wäre, daß der Armeekommandant durch das Gegenteil kompromittiert sein würde. <ref xml:id="fn_2_4_431_e">Nur für den Fall, wenn eine solche Kompromittierung zu besorgen wäre,</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_4_431_e">Korrektur e-e Krauß’ aus <quote>Hiernach</quote>.</note> meinte Baron Krauß, könnte für den Suppini auf einen Unterhaltsbeitrag mit der Hälfte seines Gehaltes von 1200 f. bei Sr. Majestät der au. Antrag gestellt werden. Den kaiserlichen Ratstitel hätte er aber jedenfalls zu verlieren.</p>
                  <p>Der Ministerrat hat sich bei den dargestellten Verhältnissen, welche den Suppini jeder Berücksichtigung unwürdig machen, unbedingt für den Pensionsverlust ausgesprochen. Der Kommandierende hätte sich in keine Verfügung in Ansehung der Pension einlassen sollen. Allein, auch abgesehen davon, könne Suppini im Disziplinar- oder Administrationswege der Pension (und des kaiserlichen Ratstitels) immer noch als verlustig erkannt werden. Auch der Finanzminister hat sich damit einverstanden erklärt<note type="footnote" n="15">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-12-10">10. 12. 1850</date> wies Krauß Almásy an, Suppini sowohl des k. k. Ratstitels, als auch der Pension für verlustig zu erklären, <bibl type="archival">ebd.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Advokaturstaxe</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte hierauf über die zwischen seinem und dem Justizministerium obwaltende Verschiedenheit der Ansichten hinsichtlich der Frage, ob Advokaten, für einen Ort ernannt, wenn sie die Bestimmung für einen anderen Platz erhalten, die für den ersteren Ort gezahlte Taxe von 100 f. für den anderen Ort wieder diese Taxe zu zahlen haben. Nach den §§ 210 und 211 des Tax- und Stempelgesetzes von 27. Jänner<pb n="131" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s131.pdf"/> 1840 ist für die Zulassung zur Advokatur sowie für die Aufnahme zum berechtigten öffentlichen Agenten eine Taxe von 100 f. zu entrichten<note type="footnote" n="16">Das Tax- und Stempelgesetz v. <date when="1840-01-27">27. 1. 1840</date> publiziert als <bibl type="archival">PGV. Nr. 13/1840</bibl>. Zum hier erwähnten – seit Anfang der 1840er Jahre andauernden Streit – siehe den umfangreichen Akt <bibl type="archival">FA., FM., Abt. I (Kamerale), Fasz. 11 gen., Z. 28287/1865 ex 1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Die Kameralbehörden nehmen die Versetzung auf einen anderen Ort für eine Zulassung zur Advokatur und daher für einen neuen Titel, die Taxe von 100 f. zu fordern, während die Oberste Justizstelle und das Justizministerium die Zulassung zur Advokatur für eine allgemeine, für alle Fälle geltende ansehen.</p>
                  <p>Der Finanzminister bemerkte, daß, wenn diese Abgabe groß wäre, er sich nur für die einmalige Zahlung erklären würde; nun sei aber die Taxe nur gering, und die Advokaten, besonders, wenn sie auf bessere Plätze versetzt werden, finden Gelegenheit, sich viel zu verdienen. Der Wortlaut des Gesetzes scheine für die Kameralbehörden zu sprechen, weil die Advokaten auf jedem neuen Platze zur Advokatur zugelassen werden, auch müßten, wenn diese Auslegung nicht richtig wäre, mehrere tausend Gulden an bereits gezahlten Taxen den Advokaten zurückgestellt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> erklärte sich für das Vergangene dafür, es bei den bezahlten Taxen und bei der obigen Deutung der Kameralbehörden bewenden zu lassen, für die Zukunft könne er sich aber damit nicht vereinigen. In der nächsten Folge werde man, da die Vertretungen der Wirtschaftsämter und der Justitiäre aufgehört haben, für das Land viele Advokaten brauchen, welche auch die Verteidigung der Inquisiten zu übernehmen haben werden, und es sei sehr viel daran gelegen, sich zu diesem Ende ganz verläßlicher und honetter Leute zu versichern. Wenn nun ein Advokat eine Veränderung seines Platzes ohne evidente Verbesserung seiner Lage wünscht, so wäre es hart, in einem Momente, wo er sich die Kanzlei einrichten und ein neues Publikum suchen muß, von ihm eine wiederholte Taxzahlung zu verlangen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> bemerkte, daß er die Absicht habe, in einigen Wochen die Verbesserung des zweiten Teiles des oberwähnten Tax- und Stempelgesetzes zum Vortrage zu bringen und dabei auch eine Änderung der Advokatentaxen zu beantragen, hinsichtlich welcher er es nicht zweckmäßig findet, daß die Advokaten auf dem Lande mit jenen in den Hauptstädten hinsichtlich der Taxen gleichgestellt sind. Nachdem jedoch der Justizminister wegen der nahe bevorstehenden praktischen Folgen einen besonderen Wert darauf lege, daß hinsichtlich der Advokaten- und Notartaxen bald eine Bestimmung erfolge, so werde Baron Krauß diesen Gegenstand abgesondert zur Sprache bringen und die beschlossene Bestimmung werde dann in das künftige verbesserte Taxgesetz einbezogen werden können, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte<note type="footnote" n="17">Mit Dekret (K.) v. <date when="1851-06-22">22. 6. 1851</date> bestimmte Krauß, daß es bei der bisherigen Auslegung des § 211 des Tax- und Stempelgesetzes v. <date when="1840-01-27">27. 1. 1840</date> zu verbleiben habe, d. h. Advokaten hätten bei Ortswechsel noch einmal die Taxe von 100 fl. zu zahlen, <bibl type="archival">ebd.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Rats­titelverleihung an Professoren der Pester Universität</head>
                  <p>Dem Antrage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Grafen Leo Thun</rs>
                     </hi> wegen taxfreier Verleihung des kaiserlichen Ratstitels an den Rektor und Professor des Vernunftsrechtes Dr. Anton Virozsil, den Professor des Kirchenrechtes<pb n="132" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s132.pdf"/> und Senior der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät Franz Vizkelety und den Professor der Physiologie und Senior der medizinischen Fakultät Dr. Sigmund Schordann in Anerkennung ihrer langjährigen und ausgezeichneten Verwendung an der Pester Universität sowie wegen Bewilligung einer Personalzulage von jährlichen 400 f. an den ersten (Dr. Virozsil) wegen seiner verdienstlichen Tätigkeit als Rektor dieser Universität, wurde allgemein beigestimmt<note type="footnote" n="18">Der nach dem Ministerratsbeschluß verfaßte Vortrag Thuns v. <date when="1850-12-02">2. 12. 1850</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1850-12-15">15. 12. 1850</date> resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4872/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>An den Besprechungen über die vorstehenden acht Gegenstände hat der zu Sr. Majestät beschiedene Minister des Inneren Dr. Bach keinen Teil genommen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Besetzung der Stelle des französischen und italienischen Sprachlehrers am Klagenfurter Gymnasium</head>
                  <p>Der Minister Graf Thun bemerkte weiter, daß die Stelle des französischen und italienischen Sprachlehrers an dem Gymnasium zu Klagenfurt, für welche der Gehalt bisher aus dem kärntnerischen Domestikalfonds gezahlt wurde, zu besetzen wäre, daß aber der ständische Ausschuß Anstand nehme, damit vor dem Zusammentritte des Landtages vorzugehen<note type="footnote" n="19">Siehe dazu das Schreiben der Kärntner Statthalterei an das Kultus- und Unterrichtsministerium v. <date when="1850-10-08">8. 10. 1850</date>, <bibl type="archival">AVA., CUM., Unterricht, Allg. 9863/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Da der ständische Fonds in Kärnten aus dem Staatsschatze dotiert wird und der entsprechende Bedarf in das Landesbudget aufgenommen wird, so wurde beschlossen, diesen Gegenstand einfach damit zu erledigen, daß die Bewilligung zur Besetzung der gedachten Stelle gegeben werde<note type="footnote" n="20">Nachdem das Kultus- und Unterrichtsministerium das Innenministerium mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-10-29">29. 10. 1850</date> um seine Stellungnahme in dieser Angelegenheit ersucht hatte, <bibl type="archival">ebd., Allg. 8703/1850</bibl>, erklärte sich das Innenministerium in seinem Schreiben an das Kultusministerium v. <date when="1850-11-14">14. 11. 1850</date> mit der vorläufigen Supplierung durch Leopold Collin einverstanden. Mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-05-16">16. 5. 1850</date> teilte das Kultusministerium dies dem Statthalter von Kärnten mit, <bibl type="archival">ebd., Allg. 9863/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Deputation in protestantischen Angelegenheiten aus Ungarn</head>
                  <p>Derselbe Minister brachte hierauf noch zur Sprache, der provisorische Statthalter in Ungarn Baron Geringer habe ihm angezeigt, daß eine Deputation in protestantischen Angelegenheiten hierher kommen wolle und daß er es bedenklich fände, wenn bei dem dermaligen Zustande des Landes solche Deputationen ohne vorläufige Bewilligung der Behörden zugelassen würden<note type="footnote" n="21">Unter den Beständen des AVA., CUM. konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat fände keinen Grund, solche Deputationen nicht zuzulassen, es sei vielmehr gut, wenn sich Leute aus den Provinzen vertrauensvoll an Se. Majestät wenden und Allerhöchstdemselben und den Ministern ihr Anliegen und ihre Wünsche vortragen. Sollten sich größere Deputationen vereinigen, Subskriptionen zu diesem Ende sammeln, Konventikel halten und politische Demonstrationen ihrem Vorhaben unterstellen, so wäre es Sache der Behörden, solchen Unternehmen entgegenzutreten.</p>
                  <p>Der Minister Graf Thun wird dem Baron Geringer antworten, daß in dem oberwähnten Sinne die Deputationen keinem Anstande unterliegen<note type="footnote" n="22">Zu der noch im Dezember 1850 nach Wien abgesandten Delegation siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Frage der Protestanten in Ungarn 40</bibl> und <bibl type="secondary">
                           <author>Szatmári</author>, Die ungarländische reformierte Kirche 148</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Todesurteil gegen Joseph Waniek, Mathias Bayer und Franz Still</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> trug einverständlich mit dem Obersten Gerichtshofe an auf die Ah. Begnadigung der wegen des Verbrechens der Nachmachung öffentlicher als Münze geltender Kreditspapiere bezüglich wegen der Mitschuld an diesem Verbrechen gesetzlich zum Tode Verurteilten, nämlich des Joseph Waniek, Mathias Bayer und Franz Still, wogegen nichts erinnert wurde<note type="footnote" n="23">Waniek, Bayer und Still wurde mit Ah. E. v. <date when="1850-12-21">21. 12. 1850</date> auf den Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-12-09">9. 12. 1850</date> die Todesstrafe nachgesehen und es dem Obersten Gerichtshof überlassen, eine angemessene zeitliche Strafe festzusetzen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4994/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Armeebedürfnisselieferung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi>, welchem der oben ad I erwähnte Aufsatz für das Amtsblatt der Wiener Zeitung hinsichtlich der Entwaffnungsmaßregeln brevi manu mitgeteilt wurde<note type="footnote" n="24">Siehe Anm. 6.</note>, erbat sich bei den nun eintretenden geänderten Verhältnissen die sofort erteilte Ermächtigung des Ministerrates, noch heute die betreffenden Statthalter telegraphisch zu beauftragen, mit der Kundmachung der Landeslieferung für das Militär nicht vorzugehen. Hinsichtlich der Pferdelieferung hätte es bei dem beschlossenen erweiterten Termine zu verbleiben<note type="footnote" n="25">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501202-P-0428.xml#top_2_4_428_5">MR. v. <date when="1850-12-02">2. 12. 1850</date>/V</ref>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501211-P-0432.xml#top_2_4_432_8">MR. v. <date when="1850-12-11">11. 12. 1850</date>/VIII</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_13" n="13">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIII. </num>
                     </label>Beschwerde des Franz Anton Graf Kolowrat-Liebsteinsky wegen verweigerter Entschädigung</head>
                  <p>Derselbe Minister machte hierauf die Mitteilung, es sei ihm eine Beschwerde des Staats- und Konferenzministers Grafen v. Kolowrat darüber zugekommen, daß der an seinem Hause auf der Bastei erlittene Brandschaden bei der Verteilung der Oktoberentschädigungen übergangen worden sei<note type="footnote" n="26">Ein Hinweis auf diese Angelegenheit konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs. nicht gefunden werden. Zur Bewilligung der Unterstützung für die durch die Oktoberrevolution in Mitleidenschaft gezogenen Wiener siehe MR. <date when="1850-01-23">23. 1. 1850</date>/II, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z261" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z261.pdf">ÖMR. II/1, Nr. 261</ref>
                        </bibl>.</note>. Da der Termin der Verjährung bald eintrete, so sehe er sich veranlaßt, seine Ansprüche gegen den Staat auf dem Rechtswege geltend zu machen, da sein Schaden zum Nutzen der ganzen Staatsgesellschaft gereiche.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren bemerkte, daß die Beschwerde des Grafen Kolowrat die erste dieser Art sei. Von der zu den Oktoberentschädigungen bestimmten Summe von 560.000 f. haben von den über 10.000 f. Beschädigten (was bei Grafen Kolowrat der Fall sei) nur die Dürftigsten, d. i. nur jene eine Entschädigung oder Unterstützung erhalten, welche derselben zur Wiederherstellung ihrer Gebäude unumgänglich benötigten (was beim Grafen Kolowrat nicht eintrete) und weshalb derselbe auch keine Entschädigung erhalten hat.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach will den Grafen Kolowrat auf die geschehene Kundmachung hinsichtlich der Oktoberentschädigungen verweisen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_14" n="14">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XIV. </num>
                     </label>Übersiedlungskostenbeitrag für die neu ernannten Distriktsobergespäne</head>
                  <p>Ebenso erklärte der Ministerrat sein Einverständnis mit dem weiteren Antrage des Ministers Dr. Bach, den neu ernannten Distriktsobergespänen, von denen einige von ihrem bisherigen Standorte auf einen anderen kommen, eine mäßige Beisteuer zur Übersiedlung und neuen Einrichtung zu gewähren, was für alle fünf eine Gesamtauslage von ungefähr 6000 fr. ausmachen würde. Der Minister wird übrigens diese Angelegenheiten<pb n="134" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4-pdf.xml%23a2-b4_einzelseiten/a2-b4_s134.pdf"/> in einer Art erledigen, daß daraus kein Präjudiz für andere ähnliche Fälle, z. B. die Kreispräsidenten in den Kronländern, wird abgeleitet werden können<note type="footnote" n="27">Zur Ernennung der neuen Distriktobergespäne siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501105-P-0414.xml#top_2_4_414_5">MR. v. <date when="1850-11-05">5. 11. 1850</date>/V</ref>. Unter den Beständen des AVA., IM. und FA., FM. konnte kein Hinweis auf einen Übersiedlungszuschuß für diese Beamten gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_4_431_15" n="15">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XV. </num>
                     </label>Organisierung des Sanitätswesens in Ungarn</head>
                  <p>Schließlich eröffnete der Minister Dr. Bach noch, daß Se. Majestät die Grundzüge der Sanitätsorganisation zu genehmigen geruhet haben<note type="footnote" n="28">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500624-P-0356.xml#top_2_3_356_4">MR. v. <date when="1850-06-24">24. 6. 1850</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b3-z356" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3/pdf/a2-b3-z356.pdf" target="MRP-1-2-03-0-18500624-P-0356.xml">ÖMR. II/3, Nr. 356</ref>
                        </bibl>.</note>, und daß ihm nun die speziellen Anträge für das Kronland Ungarn vorliegen. Baron Geringer habe darüber Beratungen mit mehreren Sachverständigen gehalten, und auch hier seien diese Anträge noch umständlich beraten und erwogen worden. In Ungarn wurden die Kosten des Sanitätswesens bisher von den Komitaten bestritten, welche Ärzte, Wundärzte, Okulisten, Hebammen und Viehärzte unterhielten. Bei den Stuhlgerichten waren Stuhlärzte, Stuhlwundärzte etc. Mit Rücksicht auf die dermalige Organisation des Sanitätswesens wird der Grundsatz festgehalten, daß bei jedem Distrikte ein Medizinalrat, bei jedem Komitate ein Arzt mit 600 f., 500 f. oder 400 f. Gehalt und Reisepauschale und bei den Stuhlgerichten Ärzte und Hebammen bestehen sollen. 4000 f. sollen für augenärztliche Prämien bestimmt sein.</p>
                  <p>Stuhlgerichtsärzte und Hebammen sollen in Ansehung der Kosten Sache der betreffenden Komitate bleiben. Der das Ärar treffende Gesamtaufwand dieser Anstalt würde sich im Kronlande Ungarn auf ungefähr <ref xml:id="fn_2_4_431_f">160.000 CM. f., und zwar 101.000 CM. f. für die Bezirke und Komitate und für das Ärar auf</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_4_431_f">Einfügung f-f Bachs.</note> 59.000 f. belaufen.</p>
                  <p>Dieser Gegenstand, worüber sich der Ministerrat zu keiner Erinnerung veranlaßt fand, wird nun zur Ah. Genehmigung Sr. Majestät vorgelegt werden<note type="footnote" n="29">Der Vortrag Bachs v. <date when="1850-12-11">11. 12. 1850</date> über die Sanitätsorganisation im Kronland Ungarn wurde mit Ah. E. v. <date when="1850-12-21">21. 12. 1850</date> resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4968/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1850-12-10">10. Dezember 1850</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1850-12-17">17. Dezember 1850</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>