Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Ministerpräsident
eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung der Nachricht, es sei ihm von Berlin telegraphiert worden, daß der Kurier, welcher die offizielle Anzeige von den preußischen Entwaffnungsmaßregeln überbringen soll, unterwegs sei
In der Note des preußischen Ministers v. Manteuffel an Baron Prokesch wurde zugleich der Wunsch ausgesprochen bekanntzumachen, in welcher Art die Entwaffnungsmaßregeln hier gleichzeitig zur Ausführung kommen werden
Der Ministerpräsident las den Entwurf eines für die Wiener Zeitung in der erwähnten Absicht bestimmten Artikels vor, gegen dessen Fassung von keiner Seite eine Erinnerung gemacht wurde.
Hiernach sollen nach dem durch ein mit der königlich preußischen Regierung getroffenes Übereinkommen die Bewaffnungsmaßregeln nun nicht mehr als notwendig erscheinen,
Gegen das Ende der Sitzung ist dem Ministerpräsidenten eine Notiz von Berlin zugekommen, nach welcher die oberwähnte preußische Kabinettsorder zwar vom 10. d. M. datiert ist, aber, da der preußische Staatsanzeiger als Abendblatt erscheint, erst am 11. d. M. zu allgemeinen Kenntnis gelangt
Der Ministerpräsident teilte bei diesem Anlasse weiter mit, daß der Prinz von Preußen sich über den obigen Befehl der preußischen Regierung sehr ungünstig geäußert haben soll, daß der dortige Finanzminister mit Änderung seiner früheren Ansichten ganz auf die Seite des v. Manteuffel getreten sei und daß die Kriegsstimmung in Berlin als erloschen betrachtet werden könne
Der
Kriegsminister Freiherr v. Csorich
brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß ihm von mehreren Seiten Klagen über den Mangel an Konventionsmünzen und an kleinem Gelde beim Militär zugekommen seien, insbesondere was den Ragusaner Kreis betrifft. Dieser Kreis befinde sich gegenüber den übrigen Teilen der Monarchie in einem exzeptionellen Zustande, und es werde die Bitte gestellt, diesem mehr einer österreichischen Kolonie gleichenden Lande Rechnung zu tragen und die Truppen mit kleiner Münze und mit Münzscheinen zu versehen
Der Kriegsminister wird dieses Ansuchen dahin beantworten, die Einleitung bereits getroffen zu haben, daß dem Militär das Geld in kleinen Gattungen zugesendet werde, anbei aber auch an den Herrn Finanzminister das Ansuchen gestellt, bei Anweisungen der Dotation hierauf Rücksicht nehmen zu wollen
Ferner eröffnete der Kriegsminister bezüglich der bereits öfter erwähnten Landung der türkischen Truppen in der Suttorina, von dem General Mamula die Anzeige erhalten zu haben, daß die Türken daselbst mit einem Schiffe wirklich gelandet seien
Der Kriegsminister teilte weiter die ihm zugekommene Anzeige mit, nach welcher ein Trupp unruhiger windischer Bauern, 80 ehemalige Untertanen des Gutes Wagensberg, zu der Grundentlastungsdistriktskommission in Weichselburg in Unterkrain gekommen sind, die Vorladungsakten auf den Tisch warfen, lärmten und selbst die Sicherheit der Beamten bedrohten. Zu diesen Tumultuanten gesellten sich mehrere von anderen Dominien. Es wurde die Gendarmerie requiriert, welche mit den Tumultuanten handgemein wurde, von den Waffen Gebrauch machen mußte und wobei ein Bauer getötet und mehrere verwundet wurden. Drei Gendarmen jagten auf diese Weise mehr als 80 Bauern auseinander. In Weichselburg wurden 45 Mann Militär eingelegt
Derselbe Minister las hierauf noch die ihm zugekommene Abschrift eines Schreibens in der Übersetzung mit, welches Omer Pascha an seinen Dolmetscher in Brod geschickt hat und woraus hervorgeht, daß die ausgestreuten Gerüchte über die von den Insurgenten erfochtenen Siege durchgehends falsch und er dieselben vielmehr überall geschlagen und über den Bosnafluß zurückgeworfen habe, bei welcher Gelegenheit viele Insurgenten in dem Flusse umgekommen seien
Der
Finanzminister Freiherr v. Krauß
besprach nun die Pensionsangelegenheit des Kameralbuchhalters in Ofen Suppini. Er bemerkte, der Vorstand der Kameralverwaltung
damalige Hofkammerpräsident.
Kaiser Franz Joseph noch nicht als König von Ungarn gekrönt ist.
hat.
Nach der Ansicht des Finanzministers hat Suppini jeden Anspruch auf eine Gnade verwirkt und er sei mit Recht der Pension als verlustig erkannt worden. Die einzige Rücksicht, ihm die Pension nicht ganz zu entziehen, wäre, daß der Armeekommandant durch das Gegenteil kompromittiert sein würde. Nur für den Fall, wenn eine solche Kompromittierung zu besorgen wäre,
Hiernach
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Der Ministerrat hat sich bei den dargestellten Verhältnissen, welche den Suppini jeder Berücksichtigung unwürdig machen, unbedingt für den Pensionsverlust ausgesprochen. Der Kommandierende hätte sich in keine Verfügung in Ansehung der Pension einlassen sollen. Allein, auch abgesehen davon, könne Suppini im Disziplinar- oder Administrationswege der Pension (und des kaiserlichen Ratstitels) immer noch als verlustig erkannt werden. Auch der Finanzminister hat sich damit einverstanden erklärt
Der Finanzminister referierte hierauf über die zwischen seinem und dem Justizministerium obwaltende Verschiedenheit der Ansichten hinsichtlich der Frage, ob Advokaten, für einen Ort ernannt, wenn sie die Bestimmung für einen anderen Platz erhalten, die für den ersteren Ort gezahlte Taxe von 100 f. für den anderen Ort wieder diese Taxe zu zahlen haben. Nach den §§ 210 und 211 des Tax- und Stempelgesetzes von 27. Jänner
Die Kameralbehörden nehmen die Versetzung auf einen anderen Ort für eine Zulassung zur Advokatur und daher für einen neuen Titel, die Taxe von 100 f. zu fordern, während die Oberste Justizstelle und das Justizministerium die Zulassung zur Advokatur für eine allgemeine, für alle Fälle geltende ansehen.
Der Finanzminister bemerkte, daß, wenn diese Abgabe groß wäre, er sich nur für die einmalige Zahlung erklären würde; nun sei aber die Taxe nur gering, und die Advokaten, besonders, wenn sie auf bessere Plätze versetzt werden, finden Gelegenheit, sich viel zu verdienen. Der Wortlaut des Gesetzes scheine für die Kameralbehörden zu sprechen, weil die Advokaten auf jedem neuen Platze zur Advokatur zugelassen werden, auch müßten, wenn diese Auslegung nicht richtig wäre, mehrere tausend Gulden an bereits gezahlten Taxen den Advokaten zurückgestellt werden.
Der
Justizminister Ritter v. Schmerling
erklärte sich für das Vergangene dafür, es bei den bezahlten Taxen und bei der obigen Deutung der Kameralbehörden bewenden zu lassen, für die Zukunft könne er sich aber damit nicht vereinigen. In der nächsten Folge werde man, da die Vertretungen der Wirtschaftsämter und der Justitiäre aufgehört haben, für das Land viele Advokaten brauchen, welche auch die Verteidigung der Inquisiten zu übernehmen haben werden, und es sei sehr viel daran gelegen, sich zu diesem Ende ganz verläßlicher und honetter Leute zu versichern. Wenn nun ein Advokat eine Veränderung seines Platzes ohne evidente Verbesserung seiner Lage wünscht, so wäre es hart, in einem Momente, wo er sich die Kanzlei einrichten und ein neues Publikum suchen muß, von ihm eine wiederholte Taxzahlung zu verlangen.
Der
Finanzminister Freiherr v. Krauß
bemerkte, daß er die Absicht habe, in einigen Wochen die Verbesserung des zweiten Teiles des oberwähnten Tax- und Stempelgesetzes zum Vortrage zu bringen und dabei auch eine Änderung der Advokatentaxen zu beantragen, hinsichtlich welcher er es nicht zweckmäßig findet, daß die Advokaten auf dem Lande mit jenen in den Hauptstädten hinsichtlich der Taxen gleichgestellt sind. Nachdem jedoch der Justizminister wegen der nahe bevorstehenden praktischen Folgen einen besonderen Wert darauf lege, daß hinsichtlich der Advokaten- und Notartaxen bald eine Bestimmung erfolge, so werde Baron Krauß diesen Gegenstand abgesondert zur Sprache bringen und die beschlossene Bestimmung werde dann in das künftige verbesserte Taxgesetz einbezogen werden können, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte
Dem Antrage des
Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Grafen Leo Thun
wegen taxfreier Verleihung des kaiserlichen Ratstitels an den Rektor und Professor des Vernunftsrechtes Dr. Anton Virozsil, den Professor des Kirchenrechtes
An den Besprechungen über die vorstehenden acht Gegenstände hat der zu Sr. Majestät beschiedene Minister des Inneren Dr. Bach keinen Teil genommen.
Der Minister Graf Thun bemerkte weiter, daß die Stelle des französischen und italienischen Sprachlehrers an dem Gymnasium zu Klagenfurt, für welche der Gehalt bisher aus dem kärntnerischen Domestikalfonds gezahlt wurde, zu besetzen wäre, daß aber der ständische Ausschuß Anstand nehme, damit vor dem Zusammentritte des Landtages vorzugehen
Da der ständische Fonds in Kärnten aus dem Staatsschatze dotiert wird und der entsprechende Bedarf in das Landesbudget aufgenommen wird, so wurde beschlossen, diesen Gegenstand einfach damit zu erledigen, daß die Bewilligung zur Besetzung der gedachten Stelle gegeben werde
Derselbe Minister brachte hierauf noch zur Sprache, der provisorische Statthalter in Ungarn Baron Geringer habe ihm angezeigt, daß eine Deputation in protestantischen Angelegenheiten hierher kommen wolle und daß er es bedenklich fände, wenn bei dem dermaligen Zustande des Landes solche Deputationen ohne vorläufige Bewilligung der Behörden zugelassen würden
Der Ministerrat fände keinen Grund, solche Deputationen nicht zuzulassen, es sei vielmehr gut, wenn sich Leute aus den Provinzen vertrauensvoll an Se. Majestät wenden und Allerhöchstdemselben und den Ministern ihr Anliegen und ihre Wünsche vortragen. Sollten sich größere Deputationen vereinigen, Subskriptionen zu diesem Ende sammeln, Konventikel halten und politische Demonstrationen ihrem Vorhaben unterstellen, so wäre es Sache der Behörden, solchen Unternehmen entgegenzutreten.
Der Minister Graf Thun wird dem Baron Geringer antworten, daß in dem oberwähnten Sinne die Deputationen keinem Anstande unterliegen
Der
Justizminister Ritter v. Schmerling
trug einverständlich mit dem Obersten Gerichtshofe an auf die Ah. Begnadigung der wegen des Verbrechens der Nachmachung öffentlicher als Münze geltender Kreditspapiere bezüglich wegen der Mitschuld an diesem Verbrechen gesetzlich zum Tode Verurteilten, nämlich des Joseph Waniek, Mathias Bayer und Franz Still, wogegen nichts erinnert wurde
Der
Minister des Inneren Dr. Bach
, welchem der oben ad I erwähnte Aufsatz für das Amtsblatt der Wiener Zeitung hinsichtlich der Entwaffnungsmaßregeln brevi manu mitgeteilt wurde
Derselbe Minister machte hierauf die Mitteilung, es sei ihm eine Beschwerde des Staats- und Konferenzministers Grafen v. Kolowrat darüber zugekommen, daß der an seinem Hause auf der Bastei erlittene Brandschaden bei der Verteilung der Oktoberentschädigungen übergangen worden sei
Der Minister des Inneren bemerkte, daß die Beschwerde des Grafen Kolowrat die erste dieser Art sei. Von der zu den Oktoberentschädigungen bestimmten Summe von 560.000 f. haben von den über 10.000 f. Beschädigten (was bei Grafen Kolowrat der Fall sei) nur die Dürftigsten, d. i. nur jene eine Entschädigung oder Unterstützung erhalten, welche derselben zur Wiederherstellung ihrer Gebäude unumgänglich benötigten (was beim Grafen Kolowrat nicht eintrete) und weshalb derselbe auch keine Entschädigung erhalten hat.
Der Minister Dr. Bach will den Grafen Kolowrat auf die geschehene Kundmachung hinsichtlich der Oktoberentschädigungen verweisen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte.
Ebenso erklärte der Ministerrat sein Einverständnis mit dem weiteren Antrage des Ministers Dr. Bach, den neu ernannten Distriktsobergespänen, von denen einige von ihrem bisherigen Standorte auf einen anderen kommen, eine mäßige Beisteuer zur Übersiedlung und neuen Einrichtung zu gewähren, was für alle fünf eine Gesamtauslage von ungefähr 6000 fr. ausmachen würde. Der Minister wird übrigens diese Angelegenheiten
Schließlich eröffnete der Minister Dr. Bach noch, daß Se. Majestät die Grundzüge der Sanitätsorganisation zu genehmigen geruhet haben
Stuhlgerichtsärzte und Hebammen sollen in Ansehung der Kosten Sache der betreffenden Komitate bleiben. Der das Ärar treffende Gesamtaufwand dieser Anstalt würde sich im Kronlande Ungarn auf ungefähr 160.000 CM. f., und zwar 101.000 CM. f. für die Bezirke und Komitate und für das Ärar auf
Dieser Gegenstand, worüber sich der Ministerrat zu keiner Erinnerung veranlaßt fand, wird nun zur Ah. Genehmigung Sr. Majestät vorgelegt werden