Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 4Oktober 1850 – 30. Mai 1851Sitzung 411WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 411Ministerrat, Wien, 30. Oktober 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 31. 10.), Krauß 3. 11., Bach 31. 10., Schmerling 31. 10., Bruck, Thinnfeld 31. 10., Thun, Csorich, Kulmer 31. 10.;
abw.
abwesend Stadion.
44053771
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 30. Oktober 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
Akten über die österreichisch-preußischen Differenzen
Der Ministerpräsident las eine Reihe von Aktenstücken betreffend die zwischen Österreich und Preußen in den deutschen Angelegenheiten obwaltenden Differenzen, nämlich den Bericht des Grafen Buol über das Resultat seiner Unterhandlung mit dem Minister, General RadowitzFortsetzung des MR. v. 19. 10. 1850/I. HHSTA., PA. III, Karton 40, Fasz. Varia Sendung des Grafen v. Buol-Schauenstein nach Berlin, fol. 1–12., zwei Berichte des k. k. Gesandten in BerlinVermutlich die Schreiben Prokesch’ v. 14., die Erfurter Union betreffend, und v. 16. 10. 1850 über die bevorstehende Konferenz in Warschau, ebd., Karton 36, Fasz. Berichte 1850 1, fol. 645–650 und 665 f., die Anfrage des österreichischen Kabinetts an den russischen Staatskanzler über die Haltung, welche Rußland im Falle eines Konflikts zwischen Österreich und Preußen zu beobachten gedächte, und dessen Antwort daraufNote (K.) Schwarzenbergs an Nesselrode v. 28. 10. 1850, ebd., PA. X, Karton 32, Fasz. Varia 1850 Comparlers à Varsovie entre le Prince de Schwarzenberg et le Comte de Nesselrode sur les Affaires d’Allemagne, fol. 3 f. und die Antwort Nesselrodes an Schwarzenberg v. 28. 10. 1850, ebd., fol. 9 f.; einen Bericht des Baron Budberg, endlich die zwischen dem österreichischen und preußischen Ministerpräsidenten in Warschau verabredeten Propositionen für die in Wien oder Dresden abzuhaltenden vorbereitenden Konferenzen, welche Propositionen sich 1. auf die Präsidialfrage, 2. auf die Konstituierung eines Bundesrats, 3. eine Exekutivgewalt, 4. vorläufige Ausschließung einer Volksvertretung, 5. Eintritt des gesamten Österreichs in den Bund und 6. Wahrung des Prinzips der freien Union, wenn sie nicht gegen die Zwecke des Bundes ist, erstrecken würdenEbd., Karton 40, Fasz. Varia Warschauer Punktationen v. 28. 10. 1850, fol. 18 f. und 21 f. Zur späteren Dresdner Konferenz siehe Müller, Die Dresdner Konferenz..
Der Ministerpräsident erwartet hierüber die weitere Antwort des preußischen Kabinetts und gedenkt im Falle der Annahme der Propositionen dahin zu wirken, daß die Konferenzen in Wien abgehalten werdenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 6. 11. 1850/V..
Übernahme des Interimskommandos der III. Armee durch Christian Freiherr v. Appel
Der Kriegsminister eröffnete dem Ministerrat die Ah. Absicht Sr. Majestät, an die Stelle des FML. Grafen Wallmoden den Kommandanten des VII. Armeekorps, FML. Baron Appel, zum Interimskommandanten der III. Armee für Ungarn, Siebenbürgen und die Woiwodschaft zu ernennen, mit der Aufforderung anzugeben, ob in politischer Hinsicht etwas dagegen zu erinnern seiZur Abberufung Haynaus und Bestellung Wallmodens zum provisorischen Kommandierenden der III. Armee siehe MR. v. 6. 7. 1850/I..
Weder der Minister des Inneren noch sonst jemand fand hiergegen etwas zu erinnernMit Ah. E. (Abschrift) v. 31. 10. 1850 wurde Appel zum General der Kavallerie ernannt und gleichzeitig mit der provisorischen Führung des Kommandos der III. Armee betraut. Csorich unterrichtete mit Schreiben (K.) v. 2. 11. 1850 alle beteiligten Stellen von diesen Vorgängen, alles in KA., KM., Präs. 6312/1850. Zu Christian Freiherr v. Appel siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 1, 53 f..
Abzug zweier Bataillone aus Cattaro
Über die vom Kriegsminister vorgetragene Anfrage des Feldmarschalls Grafen Radetzky, ob es möglich sei, zwei Bataillone von Heß Infanterie, welche dermal in und bei Cattaro stehen, aus Dalmatien heraus- und nach Venedig zu ziehenDer Antrag Radetzkys konnte unter den Beständen des KA., KM., Präs. und Allg. nicht gefunden werden., erklärte der Minister des Inneren, daß er es bei den gegenwärtigen Verhältnissen im benachbarten Bosnien und in der Herzegowina, wo nach den neuesten Berichten der Aufstand neuerdings ausgebrochen ist, für sehr bedenklich halte, den Truppenstand bei Cattaro und in Dalmatien überhaupt zu vermindern, und der Finanzminister fügte hinzu, daß ihm bei dem ausgewiesenen Truppenstande von 140.000 Kombattanten in Italien die Notwendigkeit einer Vermehrung daselbst nicht einleuchteZur Stärke der Armee in Italien siehe Hauptstand- und Diensttabellen der k. k. österreichischen Kriegsmacht für den Monat Oktober 1850, KA., AFA., Standestabellen. Bach regte im MR. v. 17. 1. 1851/X sogar noch eine Vermehrung der Truppen in Dalmatien an..
Neue Rekrutierung
Der Minister des Inneren referierte über die Einleitungen zu der bevorstehenden Aushebung von 76.000 RekrutenFortsetzung des MR. v. 19. 10. 1850/I..
Nach Vorlesung des Repartierungsausweises bemerkte er, daß nach den Berichten der Statthalter das Kontingent aufgebracht werden kann, wenn, deren Wunsch gemäß, diejenigen Erleichterungen, namentlich in Ansehung des Maßes der Rekruten, zugestanden werden, welche bei den letzten Rekrutierungen stattgefunden haben. Er behielt sich vor, diesfalls mit dem Kriegsminister in besondere Verhandlung zu treten.
Weiters ersuchte er um die Ermächtigung, diejenigen Modifikationen in den dermaligen Rekrutierungvorschriften eintreten zu lassen, welche durch die gegenwärtigen Verhältnisse geboten sindBezüglich der Einschränkung, der Rekrutierung durch Zahlung der Militärtaxe zu entgehen, siehe MR. v. 19. 11. 1850/V..
Insbesondere sollen, da die höheren Altersklassen durch die früheren Rekrutierungen erschöpft sind, zunächst diejenigen zur Abstellung berufen werden, welche im Dezember 1850 das 20. Lebensjahr vollstreckt haben werden; weiters würden die Einleitungen zur Vereinfachung der Rekrutierungsmanipulation so getroffen werden, daß das ganze Geschäft in der ganzen Monarchie nach Möglichkeit in vier bis sechsKorrektur a–a Bachs aus in vier. Wochen abgetan wäre.
Für Ungern und Siebenbürgen wäre in Ermangelung eines anwendbaren Rekrutierungsgesetzes provisorisch eine den diesfälligen Gesetzen der übrigen Kronländer analoge Vorschrift zu erlassen.
Da endlich der Kriegsminister sich gegen die Anwendbarkeit der bestehenden Normen über die Modalitäten der Stellung von Ersatzmännern ausgesprochen hatte, weil, Zeuge der Erfahrung, die Verabreichung der bloßen Zulage täglicher 5 Kreuzer, ohne in den Besitz wenigstens eines Teils des Kapitals zu gelangen, einen zu geringen Reiz für die Supplenten gewährt, so schlug der Minister des Inneren die Erhöhung des für die Stellung eines Supplenten einzuzahlenden Kapitals zu dem Ende vor, um hievon einen Teil als Kapital dem Ersatzmann überlassen zu können, und behielt sich vor, hierwegen mit dem Kriegsministerium über das Detail in Verhandlung zu treten.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden; nur der Finanzminister glaubte nicht unbemerkt lassen zu können, daß die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Vermehrung des ohnehin hohen Armeestandes wohl erwogen werden müsse, ehe man sich bestimme, bei dem allenthalben fühlbaren Mangel an Arbeitskräften eine so namhafte Zahl zum Nachteile des Ackerbaus und der Industrie zu einer Jahreszeit, die der Rekrutierung nichts weniger als günstig ist,Einfügung b–b Krauß’. aus der Bevölkerung zu ziehen; wogegen jedoch der Kriegsminister erinnerte, daß die Ergänzung der Armee und insbesondere der Besatzungen durch die dermaligen Dispositionen an den Grenzen so wie durch den gewöhnlichen Abgang notwendig geworden seiMit der Konskriptionsrevision war die Einführung des kaiserlichen Patentes v. 5. 12. 1848 – RGBL. Nr. 6/1849 – gemeint, das noch nicht in allen Kronländern gültig war. Mit 1. 11. 1850 ordnete Bach die Rekrutierung von 76.000 Mann im gesamten Gebiet der Monarchie an, wobei speziell für Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Woiwodschaft und das Temescher Banat die Rekrutierung entsprechend dem Patent v. 5. 12. 1848 vorzugehen sei; die Vorschrift zum Behufe der Vornahme der dermaligen Rekrutierung in den genannten Ländern in HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4430/1850. Der die gesamte Rekrutierung betreffende Vortrag Bachs v. 1. 11. 1850 wurde von Franz Joseph mit Ah. E. v. 7. 11. 1850 im nachhinein genehmigt. Vortrag Bachs, Ah. E., Note Bachs an Csorich und das Schreiben Bachs an die Länderchefs v. 1. 11. 1850 in AVA., IM., Allg., 23377/1850. Mit Schreiben Csorichs an die Landesmilitärkommandos v. 8. 11. 1850 wurden die Rekruten dann an die unterschiedlichen Truppengattungen verteilt, KA., KM., Präs. 6300/1850. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 19. 11. 1850/V..
Gemeindeordnung für Steyr
Der Minister des Inneren referierte über die für die Stadt Steyr auf den Wunsch der Gemeinde und mit Zuziehung ihrer Vertrauensmänner entworfene Gemeindeordnung. Obwohl Steyr keine Provinzialhauptstadt istmithin eine eigene Stadtordnung nicht ansprechen kann gestrichen., so glaubte der Minister doch in Berücksichtigung der Verhältnisse dieser wichtigen Fabriksstadt die Erteilung einer eigenen Gemeindeordnung für sie (die übrigens in ihren Bestimmungen jenen der anderen sich anschließt) bei Sr. Majestät bevorworten zu dürfen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde, zumal im § 6 des Gemeindegesetzes bei bedeutenderen Städten die Verleihung einer eigenen Stadtordnung in Aussicht gestellt wurdeEinfügung d–d Bachs.zumal im § 6 des GemeindegesetzesRgbl. Nr. 170/1849. bei bedeutenderen Städten die Verleihung einer eigenen Stadtordnung in Aussicht gestellt wurde.Mit Ah. E. v. 7. 11. 1850 auf den Vortrag Bachs v. 31. 10. 1850 wurde die provisorische Gemeindeordnung für Steyr genehmigt, HHStA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4435/1850. Zu ihr siehe Brandl, Geschichte von Steyr 161 f.
Bestätigung Muzio Tommasinis als Podestà in Triest
Erhielt der Minister des Inneren die Beistimmung des Ministerrats zur Einholung der Ah. Bestätigung der auf den Statthaltereirat Tommasini gefallenen Wahl zum Podestà von Triest.
Aus Anlaß der Wahl Hagenauers zum ersten und des Bezirksrichters Conti zum zweiten Vizepräsidenten des Gemeinderates daselbst fand sich der Handelsminister zu der Bemerkung veranlaßt, ob es nicht zur Vermeidung von Konflikten und mit Rücksicht auf den allenthalben durchgeführten Grundsatz der Trennung der Justiz von der Administration angemessen wäre, Gerichtsbeamte von der Annahme von Gemeinderats- und Vorstehersstellen auszuschließen.
Nach einer längeren Diskussion, an der sich die Minister des Inneren und der Justiz gegen den Finanzminister für den Antrag beteiligten, ward die Entscheidung einstweilen ausgesetzt, indem, wie nicht zu zweifeln, diese Frage bei einer anderen Gelegenheit wieder auftauchen wirdDie Wahl Muzio Tommasinis wurde mit Ah. E. v. 9. 11. 1850 auf den Vortrag Bachs v. 3. 11. 1850 bestätigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4477/1850..
Der Minister des Inneren erhielt die Bestimmung des Ministerrates zu den Anträgen auf nachstehende Auszeichnungen
Auszeichnungsantrag für den Gendarmen Kukaretz
für den Gendarmen Kukaretz, der sich bei Rettung der in Wies Verunglückten ausgezeichnet hat, mit dem silbernen Verdienstkreuze mit der KroneFranz Kukaretz wurde die Auszeichnung mit Ah. E. v. 7. 11. 1850 auf den Vortrag Bachs v. 27. 10. 1850 verliehen, ebd., MRZ. 4417/1850.
Auszeichnungsantrag für den Arzt Dr. De Carro
für den Arzt Dr. De Carro in Karlsbad mit dem goldenen Verdienstkreuze mit KroneJohann Ritter De Carro wurde mit Ah. E. und Handschreiben an den Ordenskanzler v. 7. 11. 1850 auf den Vortrag Bachs v. 31. 10. 1850 die Auszeichnung verliehen, ebd., MRZ. 4427/1850.,
Auszeichnungsanträge für die Bürger Venturin und Priester
für die um das Armenwesen in Sebenico verdienten Bürger Venturin und Priester mit dem goldenen Verdienstkreuze ohne bzw. mit KroneMit Ah. E. v. 7. 11. 1850 auf Vortrag Bachs v. 31. 10. 1850 erhielten Simeon Glinceo Venturin das goldene Verdienstkreuz mit Krone, der Priester Lukas Giovalino das goldene Verdienstkreuz ohne Krone, ebd., MRZ. 4426/1850.,
Auszeichnungsantrag für Frau Röder
für die bei Verpflegung des Urbanschen Korps in Siebenbürgen tätig gewesene Frau Röder mit dem goldenen VerdienstkreuzeFranziska Röder wurde mit Ah. E. und Kabinettschreiben an den Ordenskanzler v. 7. 11. 1850 auf den Vortrag Bachs v. 28. 10. 1850 die Auszeichnung verliehen, ebd., MRZ. 4415/1850.,
Auszeichnungsanträge für die Ministerialräte Wimmer, Matz und Chef des Medizinalkollegiums Güntner
für die nachstehenden Mitglieder seines Ministeriums als: Ministerialräte Wimmer, Matz und Chef des Medizinalkollegiums Güntner mit dem Leopold-Orden und für den Ministerialsekretär Böhm das Ritterkreuz des Franz-Joseph-OrdensDer Vortrag Bachs v. 12. 12. 1850 mit den Auszeichnungen für Emanuel Wimmer, Karl Maltz und Franz Güntner (Ritterkreuz des Leopoldsordens) und Johann Michael Böhm (Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens) wurde nicht resolviert, ebd., MRZ. 4967/1850. Bleistiftnotiz im Protokollbuch der Kabinettskanzlei: Der Vortrag wurde auf Ah. Befehl vom 23. 12. 1864 ad acta gelegt..
Auszeichnungsanträge für Unterstaatssekretär Leyer, Ministerialrat Scheuchenstuel und Sektionsrat v. Ferro
An diese Anträge knüpfte der Minister für Landeskultur den Antrag auf Auszeichnung des Unterstaatssekretärs Leyer mit dem Komturkreuze des Franz-Joseph-Ordens, des Ministerialrates Scheuchenstuel mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens oder III. Klasse der Eisernen Krone, und des Sektionsrats v. Ferro mit dem Ritterkreuze des Franz-Joseph-OrdensDie Verleihung der Auszeichnungen an Michael Leyer, Karl von Scheuchenstuel und Joseph Ritter von Ferro im Vortrag Thinnfelds v. 16. 11. 1850 wurden nicht resolviert, ebd., MRZ. 4614/1850. Bleistiftnotiz im Protokollbuch der Kabinettskanzlei: Der Vortrag wurde auf Ah. Befehl vom 23. 12. 1864 ad acta gelegt..
Todesurteile
Der Justizminister referierte über die Todesurteile wider Anton Molinari, Anna Kukutska, Marianna Podkalicka und Theresia Trombitás wegen Mordes, sämtlich mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts zu erinnern warAnton Molinari wurde mit Ah. E. v. 9. 11. 1850 auf den Vortrag Schmerlings v. 30. 10. 1850 die Todesstrafe nachgesehen und der lombardo-venezianische Senat angewiesen, eine angemessene zeitliche Strafe festzusetzen, ebd., MRZ. 4467/1850. Desgleichen wurde für Anna Kukutska und Marianna Podkalicka, ebd., MRZ. 4433/1850 und 4434/1850, die Todesstrafe aufgehoben, sowie für Theresia Trombitás mit Ah. E. v. 8. 11. 1850 auf den Vortrag Schmerlings v. 30. 10. 1850, ebd., MRZ. 4468/1850, und der Oberste Gerichtshof angewiesen eine angemessene zeitliche Strafe festzusetzen..
Eingabe der sächsischen Nationsuniversität hinsichtlich des Stempelgesetzes
Dem Antrage des Finanzministers, einer Vorstellung der sächsischen Nationsuniversität wegen Aufschiebung der Wirksamkeit des neuen Stempelgesetzes keine Folge zu gebenDas Gesuch (Exzerpt) der sächsischen Nationaluniversität um Aufschub bis zur Beendigung der politischen und gerichtlichen Organisation war laut Randvermerk am 3. 10. 1850 dem Finanzminister übergeben worden, ebd., MRZ. 4041/1850. Zum Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes siehe MR. v. 24. 9. 1850/IV, ÖMR. II/2, Nr. 399., wohl aber deren Bitte wegen angemessener Entschädigung für den Entgang der bestandenen Gerichtstaxen zu berücksichtigenMit Schreiben v. 30. 10. 1850 teilte Krauß dem Vorsteher des siebenbürgischen Thesauriats den Beschluß des Ministerrates mit, FA., FM., Präs. 13955/1850., sowie
Orden für Stephan v. Wittemberski
wegen Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an den durch lange und ersprießliche Dienste ausgezeichneten galizischen Kommerzialrat v. Wittemberski ward allseitig beigestimmtStephan Wittemberski wurde die Auszeichnung mit Ah. E. und Kabinettschreiben an den Ordenskanzler v. 8. 11. 1850 auf den Vortrag Krauß’ v. 30. 10. 1850 verliehen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4449/1850..
Buschtehrader Kohlenbahn
Der Handelsminister referierte über die von dem Fürsten v. Fürstenberg angesprochene Festsetzung eines angemessenen Perzents des ihm vom Betriebe der Buschtehrad-Prager Kohlenbahn zu belassenden NutzensFortsetzung des MR. v. 28. 8. 1850/I, ÖMR. II/3, Nr. 387..
Es wurde nämlich infolge Ministerratsbeschlusses vom 28. August 1850/I festgesetzt, daß die Bestimmung des Eisenbahnkonzessionsgesetzes, wornach, wenn der Bahnbetrieb mehr als 15 % des Anlagekapitals Nutzen abwirft, die Staatsverwaltung die Fahrpreise zu regulieren berechtigt ist, keine Anwendung bei der dem Fürsten Fürstenberg für die Buschtehrader Bahn zu erteilenden Konzession zu finden habe.
Fürst Fürstenberg hat sich dieser Bestimmung unterworfen, jedoch gebeten, daß man ein anderes angemessenes Perzent bestimmen möge, bis zu welchem der Staat von dem Tarifregulierungsrechte keinen Gebrauch machen wolle, um doch der Verzinsung und allmähligen Tilgung seines Anlagekapitals versichert zu seinSchreiben Fürstenbergs an das Handelsministerium v. 15. 9. 1850, AVA., VA., III Ba, Z. 4329/B ex 1850..
Der Handelsminister, welcher diese Bitte in der Billigkeit gegründet fände, schlug 10 % als das festzusetzende Perzent vor, wogegen jedoch der Minister für Landeskultur einwandte, daß keiner Eisenbahn ein so hoher Ertrag garantiert sei und der Fürst, dem noch insbesondere das 50jährige ausschließende Privilegium für diese Bahn zugestanden worden, hiermit zum Nachteil der Kohlenwerke den Transport der Kohlen verteuern werde, daß mithin in keinem Falle ein so hohes Perzent bestimmt werden könne, vielmehr auf den Beginn des vorbehaltenen Baues einer Kohlenbahn von Seite des Staates gleich vorzudenken wäre.
Die mehreren Stimmen, mit denen sich auch der Handelsminister vereinigte,Einfügung e–e Thinnfelds. schlossen sich auch der Meinung des Ministers für Landeskultur an und es ward demnach beschlossen, das fragliche Perzent mit 8 % einschließlich der Amortisierungsquote festzusetzenAuf Vortrag Brucks v. 31. 10. 1850 erteilte der Kaiser Fürstenberg mit Ah. E. v. 17. 11. 1850 das Privilegium
– mit dem hier besprochenen Prozentsatz – zur Umgestaltung der Prag-Laner Pferdeeisenbahn in eine Lokomotivbahn und zur Führung einer Zweigbahn in das Buschtehrader Kohlenrevier, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4564/1850..
Wien, am 31. Oktober 1850. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. November 1850.