Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 3Mai 1850 – 30. September 1850Sitzung 391WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I–III), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 9. 9.), Krauß 9. 9., Bach 9. 9., Schmerling, Csorich, Bruck, Thinnfeld, Thun; abw. Stadion, Kulmer.RansonnetKaiserI–IIISchwarzenbergSchwarzenbergBdE. 1850-09-09 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 9. 9.BachBdE. 9. 9.SchmerlingCsorichBruckThinnfeldThunStadionKulmerPolitische Organisation UngarnsBestellung von Distriktskommandanten in UngarnJournalstempelBeschwerde der Direktion der Oesterreichischen Nationalbank über die Angriffe des „Lloyd“ Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Viehseuchefont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 391Ministerrat, Wien, 7. September 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser (I–III), Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 9. 9.), Krauß 9. 9., Bach 9. 9., Schmerling, Csorich, Bruck, Thinnfeld, Thun;
abw.
abwesend Stadion, Kulmer.
36772969
Protokoll des am 7. September 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.
Politische Organisation Ungarns
Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät dem Kaiser angeordneten Beratung waren die Anträge der Ministerrates über die politische Organisation des Kronlandes UngarnFortsetzung des MR. v. 2. 8. 1850/III und des MR. v. 28. 8. 1850/III.. Se. Majestät geruhten sich über einige Punkte nähere Aufklärung und Begründung erstatten zu lassen.
Bei diesen Erörterungen wurde beschlossen, a) statt des neuen Titels „Komitatsvorstand“ (megyefőnek) die alte Benennung Gespan (ispán) beizubehalten; b) die Aussicht auf gewisse Munizipalrechte der Komitatsrepräsentanten zu eröffnen, jedoch das Maß dieser Rechte und den Zeitpunkt ihrer Einführung den späteren Beschlüssen vorzubehalten; c) die Fassung des Vortrages dergestalt zu modifizieren, daß der erst später durch die Instruktion zu normierende Wirkungskreis der Distriktsobergespäne nicht präjudiziert werde.
Nachdem der Unterrichtsminister an der Finalberatung über die politische Organisation Ungarns, woraus der in Ah. Händen befindliche Vortrag des Ministerrates hervorgegangen war, nicht teilgenommen hatte, so geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß dieser Vortrag noch vorläufig dem gedachten Minister zur Einsicht mitgeteilt werdeDer Vortrag des Ministerrates v. 19. 8. 1850 wurde mit Ah. E. v. 8. 9. 1850 resolviert; anbei Verordnung des Ministeriums des Inneren v. 13. 9. 1850 über die Einrichtung der poltischen Behörden in Ungarn, alles in HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3397/1850; die Verordnung publiziert als RGBL. Nr. 346/1850. Siehe dazu Sashegyi, Ungarns politische Verwaltung 56–61, und Barany, Ungarns Verwaltung 436 f. Fortsetzung des Gegenstandes im folgenden Tagesordnungspunkt..
Bestellung von Distriktskommandanten in Ungarn
Der Ministerpräsident erinnerte, daß wenn die politische Organisation der Zivilbehörden in Ungarn dermal ins Leben trittFortsetzung des vorstehenden Tagesordnungspunktes., dennoch für die Dauer des Kriegs- oder Ausnahmezustandes dem Militär ein gewisser Einfluß und Wirkungskreis in politischen Angelegenheiten nicht entzogen werden könne. Hiermit war man allseitig vollkommen einverstanden, und der Kriegsminister bemerkte, er habe, von dieser Ansicht ausgehend, bereits in Antrag gebracht, daß die jeweiligen Divisionäre als Militärdistriktskommandanten zu bestellen wären und als solche mit den Distriktsobergespänen einvernehmlich zu wirken hätten.
Se. Majestät geruhten hierauf die Ah. Absicht auszusprechen, auf die Dauer des Ausnahmszustandes in Ungarn für jeden Verwaltungsdistrikt einen Distriktskommandanten zu bestellen, dessen Wirkungskreis dem Zivile gegenüber genau abzugrenzen sein wird und der mit dem Landeskommandierenden in unmittelbarem Dienstverbande stehen würdeMit Schreiben Csorichs v. 10. 10. 1850 an sämtliche Militärstellen wurde die Einteilung der Militärdistrikte in Ungarn der neuen Zivilverwaltungseinteilung angeglichen. Die Abgrenzung der Kompetenzen der Zivil- und Militärverwaltung während des Belagerungszustandes wurde in dieser Verordnung jedoch nicht erwähnt, KA., KM., Präs., Doppelakt 5339/5618 ex 1850. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 3. 11. 1850/VII..
Journalstempel
Der Finanzminister besprach die in Anregung gekommene Einführung eines Journalstempels für alle politischen Blätter ohne UnterschiedDer Zeitungsstempel für inländische Zeitungen war gerade mit dem Patent v. 6. 9. 1850 aufgehoben worden, siehe dazu MR. v. 16. 8. 1850/II.. Baron Krauß erklärte, daß ihm der finanzielle Zweck dem hiebei vorwaltenden politischen Rücksichten gegenüber von geringerem Belang erscheine. Überdies würden die Journale durch die Einführung einer nicht unbedeutenden Gebühr von den Ankündigungen in Anspruch genommen, so daß eine weitere Besteuerung durch den Stempel nicht angezeigt erscheinen dürfteDer Zeitungsstempel für inländische Zeitungen wurde mit kaiserlicher Verordnung v. 23. 10. 1857, RGBL. Nr. 207/1857, wieder eingeführt; siehe dazu MR. v. 18. 7. 1857/VII..
Nach Aufhebung der Sitzung vereinigten sich die Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.
Beschwerde der Direktion der Oesterreichischen Nationalbank über die Angriffe des „Lloyd“
Der Finanzminister las im Nachhange zur Beratung vom gestrigen Tage den Entwurf der an den Bankgouverneur zu richtenden Note über die Beschwerde der Bankdirektion gegen die Angriffe des Lloyd und anderer JournaleFortsetzung des MR. v. 6. 9. 1850/I..
Nach längerer Diskussion vereinigten man sich, dem Erlasse die in der Beilage enthaltene FormLiegt dem Originalprotokoll nicht bei. zu geben, nachdem das Ministerium der Bankdirektion das Zeugnis nicht verweigern kann, daß ihre Gebarung in den Statuten der Nationalbank und in den schwierigen Verhältnissen der letzten Jahre ihre volle Begründung findet. Und nachdem man den geschmähten und verleumdeten Bankdirektoren Schutz gegen weitere derlei Angriffe schuldig ist, so wie es andererseits durch die wichtigsten Rücksichten geboten erscheint, die öffentliche Meinung über die Bankangelegenheiten nicht mehr länger in einem sich nennenden gouvernementalen Blatt irrführen zu lassen.
Minister Graf Thun sprach sich gegen die Erlassung einer solchen Erklärung aus, wozu das Ministerium nicht verpflichtet sei, und die überdies im Publikum keinen Eindruck hervorbringen werdeDer Bankdirektion wurde in einer Note am 7. 9. 1850 das Vertrauen ausgesprochen und das Versprechen abgegeben, daß man derartige Artikel künftig unterbinden werde, Vortrag Krauß v. 3. 9. 1850, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3667/1850. Siehe dazu Pressburger, Noteninstitut 1/1, 335 f. Zur weiteren Vorgangsweise siehe MR. v. 9. 9. 1850/III..
Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Viehseuche
Der Minister des Inneren entwickelte die Notwendigkeit, den bedenklichen Fortschritten der Löserdürre durch ausgedehnte Anwendung der Keule gegen das gesamte Hornvieh in den infizierten Ortschaften ein Ziel zu setzen und in den durch das Gesetz bestimmten Fällen auch die Entschädigung aus dem Staatsschatze für den Vieheigentümer zu bewilligenFortsetzung des MR. v. 7. 8. 1850/VIII..
Gegen diese Maßregel ergab sich keine ErinnerungUnter den Beständen des AVA., IM., konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden. Die im Indexbuch des AVA., HM., Allg., unter dem Stichwort Viehseuche zahlreich angegeben Akten sind alle nicht mehr vorhanden..
Wien, 9. September 1850. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Bilin, den 13. September 1850.