Protokoll in Reinschrift überliefert
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Se. Majestät
geruhten zu eröffnen, daß, nachdem der Ministerrat sich in der Sitzung vom 24. Julius 1850 zu dem Antrage vereinigt hat, daß für das gesamte Kaiserreich nur ein Oberster Gerichts- und Kassationshof mit dem Amtssitze in Wien zu bestehen habe
Der
Minister des Inneren
äußert, es habe dem Ministerrate bei der in Rede stehenden Vertagung die Absicht vorgeschwebt, den unangenehmen Eindruck, den die Verlegung des Justizsenats von Verona nach Wien im lombardisch-venezianischen Königreiche hervorrufen wird, durch die gleichzeitige Veröffentlichung der im Statuto gewährten Rechte und Vorteile zu mildern. Dadurch würde es vermieden, die Änderungen im System der Verwaltung jener Länder mit einer unpopulären Maßregel zu eröffnen. Der Aufschub würde nur wenige Wochen dauern und die Aktivierung des Obersten Gerichtshofs in seiner neuen Organisierung kaum verzögert werden.
Se. Majestät
der Kaiser geruhten zu bemerken, daß ungeachtet der vertagten Kundmachung der Beschluß wegen der Versetzung des Veroneser Senats gewiß auf Privatwegen sehr bald in den italienischen Provinzen bekannt werden dürfte, der unangenehme Eindruck daher schon jetzt ganz unvermeidlich sei und die Regierung durch die verzögerte Publikation einen Anschein von Unentschiedenheit und Schwäche auf sich lade, somit dabei wesentlich verliere.
In Erwägung dieser Rücksichten vereinigte man sich schließlich, in dem demnächst zu erlassenden organischen Gesetze für den Obersten Gerichts- und Kassationshof dessen Einheit für die ganze Monarchie bestimmt auszusprechen. In dem bezüglichen Vortrage wird gleichzeitig die Ah. Genehmigung erbeten werden, daß der Vollzug dieser Bestimmung
Der
Ministerpräsident
referierte, es sei von Seite zahlreicher ungarischer Flüchtlinge in der Türkei die Bitte vorgebracht worden, in die k.k. Staaten zurückkehren zu dürfen. Fürst Schwarzenberg glaube, daß nebst den Rücksichten der Menschlichkeit auch politische Gründe dafür sprächen, diesen Individuen, jedoch nicht allgemein, sondern mit sorgfältiger Auswahl, die freie Heimkehr zu gestatten
Nachdem Se. Majestät Allerhöchstsich im Grundsatze mit dieser Maßregel einverstanden erklärt hatten, äußerte der
Minister des Inneren
, daß er im Besitze aller Materialien sei, um die zahlreichen Bittsteller in Absicht auf die Zulässigkeit ihrer Rückkehr zu sichten, und es werde sich jetzt nur darum handeln, den k.k. Konsuln in der Türkei die nötigen Weisungen zu erteilen.
Der
Finanzminister
, welcher die Intrigen der Emigrierten im Auslande für besonders gefährlich hält, würde keinen Anstand nehmen, selbst allen ungarischen Refugies die Heimkehr zu gestatten, wenn sie sich dem gerichtlichen Verfahren unterziehen wollen, da dies selbst dem geflüchteten gemeinen Verbrecher nicht verweigert werden könne.
Schließlich geruhten
Se. Majestät
auszusprechen, daß die zurückkehrenden ehemaligen k.k. Offiziers sich auf jeden Fall der Beurteilung des Kriegsgerichts zu unterziehen haben werden
Nach geschlossener Sitzung vereinigten sich sämtliche Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.
Das von dem
Minister des Inneren
bevorwortete Gesuch der Stadt Krakau um ein Ärarialdarlehen von 500.000 f. wurde vorläufig dem Finanzminister zur Erwägung mitgeteilt
Der Minister des Inneren entwickelte seine Anträge bezüglich der Landesverfassung Galiziens mit drei Kurien
Die verfassungsmäßig den Landesvertretungen zugewiesenen Angelegenheiten, welche nicht als Angelegenheiten des ganzen Kronlandes ausdrücklich dem Ausschusse vorbehalten sind, gehören zum Wirkungskreise der Kurien.
Gegen diese Anträge ergab sich keine Erinnerung
Der Minister des Inneren erwirkte die Zustimmung seiner Kollegen zum au. Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Vorstand der österreichisch-bayerischen Schiffmeisterzunft in Laufen und Oberndorf am Inn namens Edelmann, der sich um die Schiffahrt, die Gemeinden und das Land Verdienste erworben hat
Das Gesuch des Grafen Leopold Nádasdy um Nachsicht der ihm vom Kriegsgerichte auferlegten und bis
Der
Finanzminister
, welcher im Prinzip gegen die Geldstrafen sich erklärte, glaubte, daß man sich hier vielleicht mit Hinblick auf die Entschädigungsansprüche des Ärars gegen die Rebellen mit einem Teilbetrage von 10.000 f. begnügen könnte, während der
Graf Thun
erwirkte die Zustimmung der mehreren Stimmen zum au. Antrag auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes für den Hauptschullehrer Kerschbaum.
Baron Krauß stimmte für das silberne mit Krone
Der Finanzminister referierte vorläufig über das Gesuch des FZM. Baron Rétsey um Abhülfe in seiner finanziellen Bedrängnis