Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 3Mai 1850 – 30. September 1850Sitzung 358WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 30. 6.), Krauß 1. 7., Bach 1. 7., Gyulai 15. 7., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 1. 7., Thun, Kulmer 1. 7.; abw. Stadion.RansonnetKaiserISchwarzenbergSchwarzenbergBdE. 1850-06-30 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 1. 7.BachBdE. 1. 7.GyulaiBdE. 15. 7.SchmerlingBruckThinnfeldBdE. 1. 7.ThunKulmerBdE. 1. 7.StadionOrganisches Gesetz für die JustizbehördeZollverein mit den süddeutschen StaatenZusammenkunft Karl Ludwig Ritter v. Brucks mit dem preußischen Handelsminister August von der HeydtAuszeichnung für Giambattista ScrinziDrei TodesurteileEinteilung Ungarns in fünf OberlandesgerichtsbezirkeGesetz für die Staatsanwaltschaftfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 358Ministerrat, Wien, 28. Juni 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser (I), Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 30. 6.), Krauß 1. 7., Bach 1. 7., Gyulai 15. 7., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 1. 7., Thun, Kulmer 1. 7.;
abw.
abwesend Stadion.
26572063
Protokoll des am 28. Juni 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.
Organisches Gesetz für die Justizbehörde
Der Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät Ah. angeordneten Beratung war der von dem Justizminister unter KZ. 2040, MRZ. 2397/1850 vorgelegte Entwurf eines organischen Gesetzes für die JustizbehördeEin gedrucktes Exemplar des Entwurfes liegt dem Originalprotokoll bei..Fortsetzung des MR. v. 10. 6. 1850/VIII.
Se. Majestät geruhten sich über mehrere der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen nähere Aufklärung und Motivierung erstatten zu lassen. Modifikationen des Entwurfes wurden infolge Ah. Andeutungen bei folgenden Punkten beschlossen:
a) Daß die Erteilung eines Urlaubs für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Sr. Majestät vorbehalten wurde, da diese Bestimmung mit seiner exzeptionellen und vom Justizministerium unabhängigen Stellung im Einklange erscheint.
b) Daß gegen Mahnungen und Rügen keine Berufungen höheren Orts gestattet werden, um behelligenden Rekursen vorzubeugen und das Ansehen der Gerichtsvorsteher zu kräftigen.
c) Der § 105, wonach ein unfreiwillig in den Ruhestand zu versetzender Beamter vorerst von seinem Präsidenten aufzufordern ist, die Versetzung in den Ruhestand selbst zu begehren, wurde gestrichen, weil es minder angemessen erscheint, dieses schonende Verfahren, welches in einzelnen rücksichtswürdigen Fällen allerdings angezeigt ist, in einem zu veröffentlichenden Gesetze allgemein vorzuschreiben.
d) Der § 179 wird dergestalt textiert werden, daß durch denselben nicht bloß das Stillschweigen über die Vorfälle bei Sitzungen, sondern auch über Amtssachen überhaupt eingeschärft werdeAuf Vortrag Schmerlings v. 18. 6. 1850 sanktionierte der Kaiser mit Ah. E. v. 28. 6. 1850 das organische Gesetz für die Gerichsstellen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2397/1850; das kaiserliche Patent v. 28. 6. 1850 mit dem Gesetz publiziert als RGBL. Nr. 258/1850..
Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Sitzung aufzuheben geruht hatten, versammelten sich die Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.
Zollverein mit den süddeutschen Staaten
Der Handelsminister hielt einen Vortrag über die Anbahnung eines Zollvereines mit den süddeutschen StaatenFortsetzung des MR. v. 19. 3. 1850/I, ÖMR. II/2, Nr. 302..
Österreich hat in seiner ersten Denkschrift die Stadien der Zollvereinigung dieses Reiches mit ganz Deutschland offen ausgesprochenSiehe dazu MR. v. 19. 1. 1850/I, ÖMR. II/2, Nr. 258.. Um den tiefen Eindruck, den dieser Vorgang in Deutschland hervorgebracht hatte, zu schwächen und die erlöschenden oder bereits erloschenen Sympathien für den exklusiv preußischen Zollverein neu zu erwecken, ist Preußen mit Vorschlägen zu einem ergiebigeren Zollschutze für die einheimische Arbeit aufgetreten, welche nunmehr in der Konferenz zu Kassel beraten werden sollenZu dieser Konferenz siehe Gaertner, Kampf um den Zollverein 99–113.. Das österreichische Handelsministerium hat hierauf eine zweite Denkschrift verfaßt, welche eben die Runde durch die Zeitungen macht und die beabsichtigte Wirkung nicht verfehlen wirdDiese Denkschrift Brucks v. 30. 5. 1850 u.a. abgedruckt in der Wiener Zeitung (M.) v. 27. und 28. 6. 1850. Siehe dazu auch Gaertner, Kampf um den Zollverein 84–88.. Allein in einer Sache, wo so viele materielle Interessen auf dem Spiele stehen, kann man sich nicht darauf beschränken, allgemeine Zusicherungen zu erteilen, besonders wo Preußen mit positiven Vorschlägen auftritt. Man muß daher den sich zu Österreich hinneigenden Königreichen Bayern, Sachsen und Württemberg bestimmte Anträge über den Abschluß eines Zollvereines nach Ablauf des mit Preußen geschlossenen (1852) vorlegen können, wobei diese Staaten, über die Zukunft beruhigt, in kommerzieller sowie politischer Beziehung umso fester an Österreich halten werden.
Nachdem der Ministerpräsident die Vorteile einer solchen Annäherung in politischer Beziehung herausgehoben hatte, vereinigte sich der Ministerrat zu dem einmütigen Beschlusse, daß die Minister des Äußern und es Handels die den gedachten Regierungen zu machenden konkreten Vorschläge einverständlich auszumitteln hättenMit Schreiben v. 30. 6. 1850 ersuchte Bruck Schwarzenberg, den in Frage kommenden Staaten bei einer Auflösung des Zollvereins mit Preußen eine formelle Zusicherung zur Bildung eines neuen Zollvereins mit Österreich zu geben, HHSTA., PA. II, Karton 75, fol. 133 f. Schwarzenberg kam dieser Bitte mit Weisung an die österreichischen Vertreter in Bayern, Württemberg und Sachsen v. 3. 7. 1850 nach, ebd., fol. 145 f. Siehe dazu Koch, Österreich und der deutsche Zollverein 542 f..
Zusammenkunft Karl Ludwig Ritter v. Brucks mit dem preußischen Handelsminister August von der Heydt
Der Handelsminister eröffnete, es sei ihm von Seite des königlich preußischen Handelsministers von der Heydt die Einladung zu einer Besprechung in einem kleinen Orte unfern der beiderseitigen Grenze zugekommen.
Nachdem von keiner Seite gegen diese Zusammenkunft etwas erinnert wurde, so übernahm es der Ministerpräsident, die hiezu nötige Urlaubserteilung von Sr. Majestät dem Kaiser au. zu erwirkenIn den Beständen des AVA., HM., und HHSTA., Kab. Kanzlei, konnte weder ein Hinweis auf die Einladung von der Heydts noch eine Urlaubsbewilligung für Bruck gefunden werden. Ein Hinweis auf dieses Treffen findet sich in Gaertner, Kampf um den Zollverein 93..
Auszeichnung für Giambattista Scrinzi
Der Minister des Inneren erhielt die allseitige Zustimmung zu seinem au. Antrage auf Verleihung des Franz-Joseph-Ordens für den Advokaten Dr. Giambattista Scrinzi zu TriestStreichung aus und des Verdienstkreuzes mit der Krone für den dortigen Bürger [. . .] Castelli..Auf Vortrag Bachs v. 1. 7. 1850 erhielt Giambattista Scrinzi mit Ah. E. v. 7. 7. 1850 den Franz-Joseph-Orden III. Klasse, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2663/1850.
Drei Todesurteile
Der Ministerrat vereinigte sich hierauf mit dem au. Antrage des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe für die Kindesmörderin Juliana Gyármathy, den Gattinmörder Johann Juhász und die Gattenmörderin Elisabeth Kapuváry-VárgaAuf Vortrag Schmerlings v. 28. 6. 1850 wurde die Todessstrafe gegen Juliana Gyármathy mit Ah. E. v. 5. 7. 1850 aufgehoben und der Oberste Gerichtshof mit der Festsetzung einer Haftstrafe beauftragt, ebd., MRZ. 2651/1850l, ebenso bei Johann Juhász, Vortrag Schmerlings v. 28. 6. 1850 mit Ah. E. v. 5. 7. 1850, ebd., MRZ. 2648/1850, und bei Elisabeth Kapuváry-Várga, Vortrag Schmerlings v. 28. 6. 1850 mit Ah. E. v. 8. 7. 1850, ebd., MRZ. 2687/1850..
Einteilung Ungarns in fünf Oberlandesgerichtsbezirke
Der Minister der Justiz referierte, daß er im Einklange mit den Vorschlägen bezüglich der politischen Organisation UngarnsFortsetzung des MR. v. 29. 10. 1849/VI, ÖMR. II/1 Nr. 197. Zur politischen Organisation siehe MR. v. 26. 6. 1850/IV. die Teilung dieses Kronlandes in fünf Oberlandesgerichtsbezirke mit den Sitzen in Preßburg, Pest, Debreczin, Eperies und Ödenburg au. vorzuschlagen gedenke, wogegen von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde. Die Gehalte wären in Pest der größeren Teuerung wegen in gleicher Höhe wie bei dem Oberlandesgericht in Wien zu bemessenVortrag Schmerlings v. 28. 6. 1850, resolviert mit Ah. E. v. 8. 7. 1850, womit neben der Einteilung Ungarns in fünf Oberlandesgerichtsbezirke auch der Personal- und Kostenaufwand festgelegt wurde, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2688/1850. Die entsprechenden Akten AVA., JM., Allg. 7725/1850 und 9200/1850, liegen nicht mehr ein. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 9. 11. 1850/III..
Gesetz für die Staatsanwaltschaft
Schließlich wurde noch der von dem Justizminister vorgeschlagene Entwurf eines organischen Gesetzes für die Staatsanwaltschaft in Beratung gezogen und ohne Modifikation angenommenEin gedrucktes Exemplar des Entwurfes liegt dem Originalprotokoll bei..Der entsprechende Akt AVA., JM., Allg. 8441/1850, ist nicht mehr vorhanden. Bereits in den Grundzügen der neuen Gerichtsverfassung, die mit Ah. E. v. 14. 6. 1849 bewilligt worden waren, RGBL. Nr. 278/1849, war im § 29 die Schaffung der Institution der Staatsanwaltschaft angekündigt und im § 30 ein eigenes diesbezügliches Gesetz versprochen worden. Auf Vortrag Schmerlings v. 28. 6. 1850 bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. 10. 7. 1850 das Gesetz über die Staatsanwaltschaften, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2652/1850; das kaiserliche Patent v. 10. 7. 1850 mit dem Gesetz publiziert als RGBL. Nr. 266/1850. Siehe dazu Ogris, Rechtsentwicklung 558 mit weiterführenden Quellen- und Literaturangaben.
Wien, 30. Junius 1850. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. Juli 1850.