Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 3Mai 1850 – 30. September 1850Sitzung 341WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 341Ministerrat, Wien, 24. Mai 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 25. 5.), Krauß 28. 5., Bach 28. 5., Gyulai 31. 5., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 25. 5., Thun, Kulmer 25. 5.;
abw.
abwesend Stadion.
20641612
Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 24. Mai 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
Bericht aus Berlin über das Attentat vom 22. Mai
Der Ministerpräsident las einen Bericht des k.k. Gesandten in Berlin vom 22. d. [M.] über die Details des an demselben Tage gegen die Person des Königs von Preußen verübten AttentatesSchreiben Prokeschs an Schwarzenberg v. 22. 5. 1850, HHSTA., PA. III, Karton 38, Fasz. Berichte 1850 IX, fol. 127–132. Am 23. 5. 1850 hatte Franz Joseph an Friedrich Wilhelm anläßlich des Attentates geschrieben, ebd. 40, Fasz. Varia Korrespondenz zwischen S.M. dem Kaiser von Österreich und S.M. dem König von Preußen, fol. 23 f.;
Begnadigungsgesuch für Stephan Graf Károlyi
trug er vor das Gesuch des Grafen Ludwig Károlyi um Begnadigung seines wegen Teilnahme an der ungrischen Rebellion verurteilten Bruders StephanBezüglich der Begnadigung schon verurteilter Kompromittierter allgemein, Fortsetzung des MR. v. 5. 4. 1850/III, ÖMR. II/2, Nr. 314. Gesuch Ludwig Graf Károlyis v. 2. 5. 1850 um Erlassung der verbleibenden Kerkerstrafe – nicht aber der Geldstrafe in Höhe von 150.000 fl. – seines Bruders Stephan mit Befürwortung dieses Gesuches durch Haynau v. 16. 5. 1850, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4616/1850., mit dem Antrage auf Abweisung, weil Graf Stephan Károlyi besonders graviert ist und überhaupt gegenwärtig, wo die Wirksamkeit der Kriegsgerichte noch fortdauert, der Moment zu Gnadenerteilungen noch nicht gekommen sein dürfte.
Der Ministerrat war hiermit vollkommen einverstanden, und ergriff der Minister des Inneren diese Gelegenheit, um die im Ministerrate vom 5. April 1850 sub III. angeregte Ausweisung und Klassifizierung sämtlicher von den ungrischen Kriegsgerichten Verurteilten beim Kriegsministerium in Erinnerung zu bringenFortsetzung des Gegenstandes in MR. 5. 7. 1850/III..
Eröffnung der Lobositzer Bahn
Der Handelsminister teilte mit, daß die Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Prag nach Lobositz am 1. Juni 1850 mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät ohne Feierlichkeit stattfinden werdeAuf Vortrag Brucks v. 17. 5. 1850 bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. 28. 5. 1850, daß die Teilstrecke der Nördlichen Staatsbahn Prag-Lobositz ohne besondere öffentliche Feierlichkeit eröffnet werde, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2074/1850. Im Verordnungsblatt für Posten, Eisenbahnbetrieb und Telegraphen Nr. 62/1850, erschien eine Mitteilung über diese Eröffnung..
Gehalt des Konsuls Anton Steindl v. Plessenet
verwendete er sich für den zum Konsul in Saloniki mit dem Gehalte von 1.500 fr. und einer Funktionszulage von 1.500 fr. ernannten Steindl v. Plessenet, damit demselben die früher als Dragoman in Konstantinopel gehabte Besoldung von 3.000 fr. für seine Person verbleibe, wogegen von Seite des Finanzministers nichts eingewendet wurdeAnton Steindl war mit Ah. E. v. 18. 3. 1850 auf Vortrag Brucks zum österreichischen Konsul in Saloniki ernannt worden, AVA., HM., Präs. 907/1850. Auf Vortrag Brucks v. 28. 5. 1850 wurde Steindl mit Ah. E. v. 6. 6. 1850 ein jährliches Gehalt von 3.000 fl. bewilligt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2213/1850..
Belohnung des Bewachungspersonals des Konsulats von Smyrna
Ferner teilte er mit, daß es von seinem Antrage vom 3. April 1850 (Nr. 1405)Siehe dazu MR. v. 1. 4. 1850/II, ÖMR. II/2, Nr. 311. wegen Auszeichnung der vier Konsulatskavassen in Smyrna mit Verdienstkreuzen abzukommen habe, nachdem dieselben mittlerweile eine Geldbelohnung erhalten habenMit Schreiben v. 8. 4. 1850 an Bruck hatte Cischini über die Vorfälle in Smyrna und die Belohnung der Konsulatskavassen mit je 20 Thalern berichtet, worauf Bruck mit Schreiben (K.) v. 2. 5. 1850 an Cischini die Belohnung nachträglich bewilligte, alles in AVA., HM., Allg. 2315/1850.;
Postvertrag mit Sachsen
dann, daß der Postvertrag mit Sachsen abgeschlossen worden seiSachsen trat mit 15. 5. 1850 dem österreichisch-preußischen Postvertrag bei, ebd., Präs., 1551/1850; der Vertrag publiziert in Verordnungsblatt für Posten, Eisenbahnbetrieb und Telegraphen Nr. 92–94, alle ex 1850; siehe dazu Vesque von Püttlingen, Staatsverträge 345. Zum Postvertrag mit Preußen siehe zuletzt MR. v. 15. 4. 1850/I, ÖMR. II/2, Nr. 320..
Anerkennung für den toskanischen Konsul Marius Aubert
Wird für den toskanischen Major Aubert, welcher durch längere Zeit die Geschäfte eines k.k. Vizekonsuls in Porto Ferraio provisorisch versehen hat, nun nach dem Aufhören dieses Provisoriums eine Anerkennung angesprochen.
Der Ministerpräsident behielt sich vor, über die Persönlichkeit dieses Aubert vorerst Erkundigung einzuziehenEs war dann Bruck, der mit Schreiben (K.) v. 31. 5. 1850 Schwarzenberg ersuchte, im Wege der österreichischen Gesandschaft in Florenz eruieren zu lassen, wie es um die Verdienste des Marius Aubert stand, AVA., HM., Allg. 2779/1850. Das Anwortschreiben, ebd., Allg. 4369/1850, laut Protokollbuch Ministerium des Äußern hält den Hafenkapitän und provisorischen Consular Verweser Marius Aubert keiner besonderen Anerkennung seitens der k.k. Regierung würdig, ist nicht mehr vorhanden..
Zulage für den österreichischen Vizekonsul in Durazzo
Nachdem dem Vizekonsul in Scutari wegen der durch besondre Verhältnisse gesteigerten Auslagen mit Ah. Entschließung vom 3. August 1849 eine Erhöhung der bisherigen jährlichen Remuneration von 1.000 auf 1.500 fr. für ein Jahr zugestanden worden istDas war auf Vortrag Brucks v. 5. 7. 1850 geschehen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2525/1849., so wird für den unter ganz gleichen Verhältnissen befindlichen Vizekonsul in Durazzo die gleiche Begünstigung, nämlich ebenfalls eine Zulage von 500 fr. für ein Jahr bis zur Regulierung des Status, in Anspruch genommen.
Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, diesem Begehren nicht entgegentreten zu wollen, so wird der Handelsminister das weiters Erforderliche hierwegen veranstaltenMit Schreiben (K.) v. 31. 5. 1850 informierte Bruck den österreichischen Vizekonsul in Durazzo Giuseppe Tedeschini, daß er eine außerordentliche Zulage von 500 fl. auf ein Jahr bekomme. Mit Schreiben (K.) vom selben Tag wies Bruck den Statthalter in Triest an, die Mittel flüssig zu machen, alles in AVA., HM., Allg. 2196/1850..
Eingriff des lombardisch-venezianischen Generalgouverneurs in Finanzsachen
Obwohl vermöge ausdrücklicher Ah. Bestimmung sämtliche Finanzangelegenheiten im lombardisch-venezianischen Königreiche dem Einflusse des Generalgouverneurs entzogen und bloß der Oberleitung des Finanzministeriums untergeordnet sindDas war in den Grundzügen für die provisorische Organisierung der Zivilverwaltung im lombardisch-venezianischen Königreiche festgelegt worden, siehe dazu MR. v. 14. 10. 1849/I, ÖMR. II/1, Nr. 186., so hat sich doch der Fall ergeben, daß ein dortiger Finanzbeamter ohne Zuziehung seines unmittelbaren Vorgesetzten vom Generalgouverneur suspendiert und ein anderer kriegsrechtlich seines Amtes sogar entsetzt wurdeSiehe dazu die Schreiben des Leiters der lombardisch-venezianischen Finanzbehörde Schwind an Krauß v. 23. 4. 1850 , FA., FM., Präs. 5488/1850, und v. 3. 5. 1850, ebd., Präs. 6119/1850..
Der Finanzminister gedenkt daher mit Zustimmung des Ministerrats und in dessen Namen den Feldmarschall auf das bezüglich des finanziellen Wirkungskreises gesetzlich Bestehende aufmerksam zu machen und ihm hinsichtlich der kriegsrechtlichen Entsetzung vom Amte eine Abschrift derjenigen Weisung, welche hierwegen an FZM. Baron Haynau unterm 18. April 1850 ergangen ist, zur eigenen Darnachachtung mitzuteilenZum Schreiben Haynaus siehe MR. v. 18. 4. 1850/IV, ÖMR. II/2, Nr. 323; allgemein zu den Konflikten zwischen dem Generalgouvernement und der Zivilverwaltung siehe Mazohl-Wallnig, Österreichischer Verwaltungsstaat 334 f. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 7. 6. 1850/III..
Aufhebung der Zwischenzollinie
Der Finanzminister eröffnete, daß ihm nunmehr der günstige Zeitpunkt eingetreten zu sein scheine, um mit der Verkündigung einer der wichtigsten Maßregeln zur Hebung des inneren Verkehrs, der Aufhebung der Zwischenzollinie, vorzugehenZur Geschichte der sogenannten Zwischenzollinie seit Anfang des 18. Jahrhunderts, die die ungarischen Länder von der restlichen Habsburgermonarchie trennte, siehe Sieghart, Zolltrennung und Zolleinheit mit zahlreichem Quellenmaterial; vgl. auch Good, Wirtschaftlicher Aufstieg 75 f.; Fink, Österreichisch-ungarische Monarchie als Wirtschaftsgemeinschaft 8–20..
Die Maßregel selbst würde in drei Monaten in Ausführung gebracht und bis dahin alle Hindernisse beseitigt werden können, welche derselben noch entgegenstehen. Die Haupthindernisse waren bisher das Tabakmonopol und die indirekten (Verzehrungs-) steuern. Ersteres wird, wie die Berichte der wegen Einleitung der Einführung desselben in Ungern ausgesandten Kommission erwarten lassen, weniger Schwierigkeiten machen als man besorgte, und was die indirekte Besteuerung anbelangt, so hat sich dieselbe, da der Wein erst beim Ausschank versteuert wird, also hier nicht in Betrachtung kommt, bloß auf Branntwein und Bier zu erstrecken, welch letzterer Artikel übrigens nur in geringer Menge erzeugt wird. Diese direkte Besteuerung kann ebenfalls binnen zwei bis drei Monaten umgelegt sein, und mit 1. November hat das Grundsteuerprovisorium in Wirksamkeit zu tretenZur Einführung des Grundsteuerprovisoriums in Ungarn siehe MR. v. 19. 2. 1850/II, ÖMR. II/2, Nr. 283.. Auch die Einkommensteuer ist in Ungarn bereits ausgeschrieben wordenZur Einführung der Einkommensteuer in Ungarn siehe zuletzt MR. v. 23. 3. 1850/I, ÖMR. II/2, Nr. 306.; somit sind alle aus dem Mißverhältnisse in der Besteuerung Ungarns gegenüber den anderen Provinzen abgeleiteten Hindernisse der Aufhebung der Zwischenzollinie binnen kurzem entfernt. Nur ein Artikel, das Salz, kann wegen der Preisdifferenz zur Einfuhr nicht freigegeben werden. In Ansehung desselben, sowie aus polizeilichen Rücksichten wird also noch eine Überwachung der Zwischenzollinie notwendig sein. Dagegen wäre mit Rücksicht auf die enorme Verteurung des Fleisches die Einfuhr des Schlachtviehs sogleich freizugeben und hiermit die bisherige doppelte Besteuerung dieses Artikels bei der Einfuhr aus dem Auslande nach Ungarn und von da weiter nach den deutschen Erblanden zu beseitigen. Anschließen an diese Maßregel würde sich dann noch die Aufhebung der besonderen Land- und Grenzmäute und der besonderen Besteuerung des Rübenzuckers bei der Einfuhr nach Ungarn.
Da der Ministerrat sich mit diesen Maßregeln einverstanden erklärte, so wird der Finanzminister den Entwurf des diesfälligen Patents vorbereiten und sodann in Vortrag bringenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 31. 5. 1850/I..
Ausschließung der Geistlichen von Urbarentschädigungsvorschüssen
Derselbe Minister referierte weiters über eine vom Primas von Ungarn eingegebene Verwahrung gegen die angebliche Ausschließung der katholischen Kirche und Geistlichkeit von der Erlangung von Vorschüssen an der UrbarialentschädigungScitovszky hatte diese Befürchtung mit Schreiben v. 29. 4. 1850 an Krauß gräußert, FA., FM., Präs. 5817/1850. Zu den Richtlinien für Vorschüsse auf die Grundentlastung in Ungarn siehe MR. v. 3. 4. 1850/X, ÖMR. II/2, Nr. 312., mit dem Antrage, dem Primas die Aufklärung dahin zu erteilen, daß von einer Ausschließung nirgends die Rede, vielmehr der Geistlichkeit gleichwie anderen Grundbesitzern vorbehalten sei, derlei Vorschüsse in Anspruch zu nehmen, sobald sie das Bedürfnis darnach gehörig nachzuweisen vermögen, da nur die Voraussetzung der überreichen Dotierung des Klerus in Ungern und die Lage der Finanzen, welche für Vorschüsse dieser Art bereits mit sechs Millionen in Anspruch genommen sind, die Übergehung desselben und Gleichstellung mit dem Staatsgute veranlaßt hatMit Schreiben (K.) v. 15. 6. 1850 brachte Krauß Scitovszky die hier vorgebrachten Erklärungen zur Kenntnis, FA., FM., Präs. 5817/1850..
Kommission wegen Minderung des Armeeaufwands
Nachdem es dringend nötig ist, den Armeeaufwand, welcher noch immer monatlich zwischen neun bis zehn Millionen verschlingt, auf das mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät festgesetzte Ausmaß von 84 Millionen pro Jahr herabzubringenZu dieser vom Kaiser sanktionierten Verminderung des Militäraufwands siehe MR. v. 16. 11. 1849/VII, ÖMR. II/1, Nr. 211. Zu den beabsichtigten Sparmaßnahmen siehe Brandt, Neoabsolutismus 2, 635 ff., Schmidt-Brentano, Armee in Österreich 111–117, und Wagner, Kriegsministerium 2, 70 f., so lud der Finanzminister den Kriegsminister zu einer kommissionellen Beratung der Modalitäten der Ausführung dieser Maßregel mit dem Beisatze ein, daß er ihm einen Aufsatz mitteilen werde, worin die Rubriken nachgewiesen erscheinen, bei welchen eine Ersparung zu bewirken wäreFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 14. 6. 1850/VI..
Todesurteil gegen Peter Petschke
Der Justizminister referierte über das wider Peter Petschke wegen Mords gefällte Todesurteil mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurdeAuf Vortrag Schmerlings v. 24. 5. 1850 wurde mit Ah. E. v. 31. 5. 1850 Peter Petschke die Todesstrafe nachgesehen und der Oberste Gerichtshof angewiesen, eine entsprechende Haftstrafe zu verhängen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2115/1850..
Petition der Deutschkatholiken in Wien
Der Kultusminister referierte über eine Eingabe von 3000 sogenannten Deutschkatholiken in Wien (größtenteils der untersten Volksklasse angehörig), worin unter Darstellung ihres Lehrbegriffes wiederholt um Anerkennung ihrer Vereinigung als Religionsgesellschaft und sohin um Einräumung der durch § 2 der Grundrechte gewährleisteten Rechte gebeten wirdDiese Eingabe konnte unter den Beständen des AVA., CUM., nicht gefunden werden. Zu den Deutschkatholiken in Wien siehe Posch, Deutsch-katholische Gemeinde in Wien..
Nachdem in Folge Ministerratsbeschlusses vom 5. Februar 1850, sub. Nr. IV, diese Anerkennung versagt worden ist und die gegenwärtige Eingabe durchaus keine solchen Anhaltspunkte gibt, um eine Änderung dieses Beschlusses zu motivieren, so erachtete der Kultusminister, daß die Bittsteller einfach auf die frühere Erledigung zu weisen wären.
Der Ministerrat war hiermit einverstanden, und der Minister des Innern insbesondere umso mehr, als diese Angelegenheit, welchen nur durch ein Gesetz geregelt werden kann, keineswegs so dringend ist, um dem ordentlichem Wege der Legislation entzogen zu werdenMit Schreiben (K.) v. 8. 6. 1850 teilte Thun dem niederösterreichischen Statthalter diese Entscheidung mit AVA., CUM., Neuer Kultus, Akatholisch (nicht anerkannte Konfessionen), Z. 1434/1850..
Eingabe eines deutschkatholischen Brautpaares
Über eine andere Eingabe eines deutschkatholischen Brautpaares um die Bestimmung, in welcher Form sie ihre Ehe zu schließen haben, wird der Kultusminister mit dem Justizminister in Verhandlung tretenEingabe des Anton Hesser v. 10. 5. 1850, ebd., Z. 1457/1850. Mit Schreiben (K.) v. 29. 5. 1850 ersuchte Thun Schmerling um die Ausarbeitung von Normen für Ehen der Mitglieder staatlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften, ebd., Kultus, Präs. MC. 69/1850. Schmerling kam dieser Bitte nach und übersandte mit Schreiben v. 12. 7. 1850 Thun einen entsprechenden hektographierten Entwurf, ebd., Präs. MC. 165/1850. Auf dem oben zit. Akt mit der Eingabe Hessers steht der Vermerk Behebt sich mittelst der inzwischen erfolgten gänzlichen Auflösung der sogenannten deutsch katholischen Religionsgemeinschaft in Wien und Graz, den 30. Juni 1853..
Wien, am 25. Mai 1850. Krauß, Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 1. Juni 1850.