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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1850 – <date when="1850-09-30">30. September 1850</date>
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            <title level="a" type="desc" n="337">Sitzung 337</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
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               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b3-z337.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
                        <persName>
                           <forename>Anatol</forename>
                           <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 3 Mai 1850 – 30. September 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2006">2006</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1835</idno>
                  <idno type="KZ">1607</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1850-05-04"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 5. 5.), Krauß 6. 5., Bach 7. 5., Schmerling 6. 5., Bruck, Thinnfeld 6. 5., Thun, Kulmer 7. 5., Degenfeld; abw. Stadion, Gyulai.</orig>
               </item>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-05-05">1850-05-05</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1850-05-06">6. 5.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1850-05-07">7. 5.</date>
                  </note>
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                     <surname>Schmerling</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-05-06">6. 5.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1850-05-07">7. 5.</date>
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                     <num n="1">I.</num>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_2_3_337_2">Organisierung Galiziens</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 337</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1850-05-04">4. Mai 1850</date>
               </title>
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                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
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                                </choice> Wacek; <choice>
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                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
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                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 5. 5.), Krauß 6. 5., Bach 7. 5., Schmerling 6. 5., Bruck, Thinnfeld 6. 5., Thun, Kulmer 7. 5., Degenfeld; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Gyulai.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1835</idno>
                  <idno type="KZ">1607</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1850-05-04">4. Mai 1850</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_3_337_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Reise des Kaisers nach Triest</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> teilte die eingelangte Nachricht mit, daß Se. kaiserliche Hoheit der Großherzog von Toskana die Reise nach Wien erst dann antreten wollen, wenn Se. Majestät der Kaiser von Triest zurückgekehrt sein werden, und daß Se. Majestät, da Allerhöchstihrer Reise nach Triest nun nichts mehr im Wege steht, dem Ministerrate die nähere Bestimmung über den Antritt und die Dauer der Reise zu überlassen geruhet haben<note type="footnote" n="1">Ursprünglich sollte Leopold II., der Großherzog von Toskana, der von Franz Joseph zu einem Besuch eingeladen worden war, vor der Reise des Kaisers nach Triest nach Wien kommen, siehe dazu das Schreiben (Abschrift) Leopolds an Franz Joseph v. <date when="1850-04-11">11. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. XI, Karton 30, Fasz. Varia des Toscane, fol. 17 f.</bibl>, und das Schreiben (K.) Schwarzenbergs an Hügel v. <date when="1850-04-21">21. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd., Fasc. Dépéches à Toscane, fol. 53 f.</bibl> Schließlich meldete Hügel, daß der Großherzog erst nach Franz Josephs Rückkehr nach Wien kommen werde, Schreiben Hügels an Schwarzenberg v. <date when="1850-04-27">27. 4. 1850</date> und v. <date when="1850-04-29">29. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd., Karton 28, fol. 302 f. und 306–311</bibl>. Nach erfolgtem Besuch kehrte Leopold am <date when="1850-08-31">31. 8. 1850</date> nach Florenz zurück, Schreiben Hügels an Schwarzenberg v. <date when="1850-09-02">2. 9. 1850</date>, ebd., Karton 29, fol. 213 f. Über die Vorbereitungen der Reise des Kaisers nach Triest siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500306-P-0294.xml#top_2_2_294_10">MR. v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date>/X</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b2-z294" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2/pdf/a2-b2-z294.pdf" target="MRP-1-2-02-0-18500306-P-0294.xml">ÖMR. II/2, Nr. 294</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Auf dem Grunde dieser Ah. Gestattung würde der Ministerrat es für angemessen erkennen, wenn die Ah. Reise in folgender Art eingerichtet würde: Mittwoch, den 8. Mai früh die Abreise von Wien nach Gratz, den 9. Aufenthalt daselbst, den 10. Fortsetzung der Reise nach Laibach, den 11. Aufenthalt daselbst; den 12. Reise und Ankunft in Triest, den 13., 14., 15. und 16. Aufenthalt daselbst und im Küstenlande; den 17. und 18. Rückreise über Görz, Villach und Klagenfurt, den 19. (Pfingstsonntag) in Klagenfurt zubringen und den 20. nach dem Gottesdienste die Rückreise nach Wien fortsetzen, wo die Ah. Ankunft am 21. erfolgen würde.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach wird übrigens hierüber noch die näheren Ah. Befehle Sr. Majestät einholen<note type="footnote" n="2">Zum Programm des Besuchs siehe die ausführliche Korrespondenz zwischen dem Municipium von Triest und der Statthalterei, <bibl type="archival">AST., Statthalterei, Präs., Karton 5, Fasz. 6/8.1</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500505-P-0338.xml#top_2_3_338_1">MR. v. <date when="1850-05-05">5. 5. 1850</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_3_337_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Organisierung Galiziens</head>
                  <p>Hierauf bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi>, daß, da nach dem soeben Erwähnten die Abreise Sr. Majestät nach Triest nächstens bevorsteht und einige Minister Se. Majestät begleiten werden, vor der Abreise derselben noch einige wesentliche Gegenstände und Prinzipienfragen beraten und festgestellt werden sollten, um darnach in der Zwischenzeit die weiteren Ausarbeit­ungen vornehmen lassen zu können, wie<pb n="12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3-pdf.xml%23a2-b3_einzelseiten/a2-b3_s12.pdf"/> z.B. in Ansehung der Organisierung Galiziens, Italiens, der Grenze. Demzufolge wurde heute die wichtige Frage beraten, ob Galizien in administrativer und politischer Beziehung in Teile zu trennen sei oder nicht<note type="footnote" n="3">Zur Verwaltung und territorialen Organisation Galiziens von 1772 bis 1849 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Mark</author>, Galizien unter österreichischer Herrschaft 4–9</bibl> mit weiteren Literaturhinweisen.</note>.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach erinnerte, daß der galizische Landeschef Graf Gołuchowski sich für die Teilung des Landes in administrativer, nicht aber in politischer Beziehung ausgesprochen habe<note type="footnote" n="4">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480511-P-0034.xml#top_1_1_34_4">MR. v. <date when="1848-05-11">11. 5. 1848</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 34</bibl>; <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480517-P-0040.xml">MR. v. <date when="1848-05-17"/>17. 5. 1848</ref>, <quote>ebd., Nr. 40</quote>; <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18580530" ana="prot0 top3">MR. v. <date when="1858-05-30">30. 5. 1858</date>/III</ref>, <quote>ebd., Nr. 56</quote>; <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480608-P-0065.xml#top_1_1_65_3">MR. v. <date when="1848-06-08">8. 6. 1848</date>/III</ref>, <quote>ebd., Nr. 65</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480611-P-0068.xml#top_1_1_68_8">MR. v. <date when="1848-06-11">11. 6. 1848</date>/VIII</ref>, <quote>ebd., Nr. 68</quote>.</note>. Durch die Teilung in letzterer Beziehung und die Feststellung eines polnischen und eines ruthenischen Teiles in Galizien würde nach seiner Meinung bei den Ruthenen dem Russizismus in die Hand gearbeitet, und zwei Landtage seien schwerer zu überwachen und zusammenzuhalten als einer.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach wäre dagegen Galizien in beiden Beziehungen, der administrativen sowohl als der politischen, in zwei Teile zu teilen, jeder Teil hätte seine eigene Vertretung zu erhalten, und der Sanfluß wäre als die natürliche Grenze zwischen diesen beiden Teilen anzunehmen. Die Gründe, welche den Minister zu diesem Antrage bestimmen, sind: Die Polen sind gegen die Teilung und wünschen Einheit, diesen Wunsch der regierungsfeindlich gesinnten Partei darf die Regierung nicht befriedigen. Die Ruthenen dagegen, welche viel für die Regierung taten und sich ihr immer anhänglich zeigten, wünschen die Trennung, und diesem Wunsche müsse die Regierung umso mehr nachkommen, als die Ruthenen durch die Vereinigung mit den Polen in einem Landtage sehr geschwächt würden. Das polnische Element müsse aufhören, in Österreich ein kompaktes Ganzes zu bilden, und deshalb sei es notwendig, das Land in zwei Teile, den Lemberger und Krakauer, zu teilen, in deren einem die Polen, in dem andern die Ruthenen das Übergewicht haben werden. Wir paralysieren und schwächen dadurch die polnische Partei und gewinnen die Ruthenen, ein Element, das niemals mit den Polen gemeinschaftliche Sache machen wird. Von einer Annäherung der Ruthenen an die Russen ist, nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach, nichts zu besorgen, weil die Ruthenen unter Österreich eine freiere Stellung und die ruthenischen Bauern einen sichern freien Besitz haben, daher immer mehr Sympathien für Österreich als Rußland hegen werden. Eher könnte dieser Zustand den Russen nachteilig werden. Schwierigkeiten der Landtage seien geringer, wenn kleinere Teile vertreten werden, als wenn ein großer Körper, ein großes polnisches Parlament, bestünde. Hiernach wären in Galizien zwei Landtage und zwei Statthaltereien einzuführen.</p>
                  <p>Zu diesen politischen Gründen kommen noch die historischen hinzu, daß Krakau schon früher in größerem als dem gegenwärtigen Umfange, österreichisch und Galizien in zwei Gouvernements, das west- und das ostgalizische, eingeteilt war, und daß die administrative Teilung faktisch schon im Dezember 1848 durch die Einsetzung der Gubernialkommission für Krakau ins Werk gesetzt wurde<note type="footnote" n="5">Zur Gubernialkommission in Krakau – der Nachfolgerin der aufgelösten Hofkommission – siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Bieniarzówna/Małecki</author>, Dzieje Krakówa 192</bibl>.</note>. Die Kronlandsfrage wäre übrigens hierbei nicht zu berühren. Es wäre dann in Galizien ein ähnliches Verhältnis<pb n="13" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3-pdf.xml%23a2-b3_einzelseiten/a2-b3_s13.pdf"/> wie im lombardisch-venezianischen Königreiche, wo ebenfalls zwei Statthaltereien mit zwei Landtagen bestehen sollen<note type="footnote" n="6">Zur Verwaltungsorganisation im lombardisch-venezianischen Königreich siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491014-P-0186.xml#top_2_1_186_1">MR. v. <date when="1849-10-14">14. 10. 1849</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z186" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z186.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18491014-P-0186.xml">ÖMR. II/1, Nr. 186</ref>
                        </bibl>.</note>. Die Vereinigungsfrage wäre den Landtagen und dem Reichstage vorzubehalten, vorderhand wären aber Galizien zwei Kurien zu geben, wodurch wir uns an das bereits Bestehende anschließen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> bemerkte, ein großer Landtag in Galizien biete nicht mehrere Schwierigkeiten dar, als die großen Landtage in anderen Kronländern, z.B. in Böhmen, wo überdies <ref xml:id="fn_2_3_337_a">die Notwendigkeit, den Landtag so groß zu machen, durch die zahlreichen Städte und kleinen politischen Bezirke herbeigeführt worden sei, während diese beiden Umstände in Galizien nicht vorhanden seien, so daß es möglich sein dürfte, daselbst den Landtag viel kleiner zu machen.</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_3_337_a">Korrektur a–a Thuns aus <quote>die vielen Städte den Landtag sehr zahlreich machen werden</quote>.</note> Was die Richtung des Landtages in Galizien anbelangt, meinte der genannte Minister, daß bei der Teilung des Landes beide Teile vereinzelt eher schlecht werden würden als wenn sie vereiniget blieben. Durch die Teilung würde die streng polnische von der streng ruthenischen Nationalität geschieden, wodurch man sich der Gefahr aussetzte, daß die untere Bevölkerung in dem polnischen Teile, welche der Regierung anhänglich ist, dieser abwendig gemacht, und daß von der Loyalität der Ruthenen gegenüber der Polen kein Gebrauch gemacht werden könnte, welche auf einem vereinigten Landtage von guter Wirkung sein würde. Von einer Annäherung der Ruthenen an die Russen glaubt Graf Thun nichts zu besorgen. Bleibt das Land beisammen, so sei die Eifersucht beider Nationalitäten da, die der Regierung das Geschäft erleichtern dürfte, <ref xml:id="fn_2_3_337_b">extremen Anforderungen entgegenzutreten</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_3_337_b">Einfügung b–b Thuns.</note>. Hiernach meint Graf Thun, daß das Land in politischer Beziehung beisammen gelassen werden sollte. Gegen die Teilung des Landes in administrativer Beziehung in Kreise etc. fand derselbe nichts zu erinnern.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> fand bei diesem Anlasse folgende Andeutungen zu machen: Galizien zähle eine Bevölkerung von über fünf Millionen. Nach der Lage des Landes sei ein wirkliches Zentrum nirgends zu finden: Krakau sei nicht Zentrum gegen Westen, so wie Lemberg nicht Zentrum gegen Osten ist. Es sollen in Galizien wie anderwärts Bezirkshauptmannschaften und Kreisregierungen eingeführt werden und der ersteren etwa 70 im Lande bestehen. Nach der Ansicht des Baron Krauß wird in Galizien noch für viele Jahre ein Zwischenglied zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeinden notwendig sein, welches einzuführen man bedacht sein sollte und wornach die Anzahl der Bezirkshauptmannschaften viel geringer ausfallen könnte. Jeder der gegenwärtigen 19 Kreise dürfte etwa in zwei Teile, zwei Bezirkshauptmannschaften, zerfallen, wornach für das ganze Land 38 Bezirkshauptmannschaften entfielen. Das Land wäre ferner in drei (und wenn man wollte auch in vier) größere Teile, Kreise, einzuteilen, von denen der eine ganz polnisch, der andere ruthenisch und der dritte gemischt wäre. Der Sitz der ersten Kreisregierung dürfte in Krakau, der zweite in Lemberg und der dritte entweder in Przemyśl oder in Rzeszów sein. Dagegen erinnerte<pb n="14" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3-pdf.xml%23a2-b3_einzelseiten/a2-b3_s14.pdf"/> der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi>, daß Przemyśl ruthenisch und Rzeszów polnisch ist und daß, man mag den einen oder den anderen Ort zum Sitze der Kreisregierung wählen, dann entweder zwei Kreise polnisch oder zwei Kreise ruthenisch wären. Gegen die Einteilung des Landes in zwei Teile, bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> weiter, spreche gerade der Umstand, daß diese Einteilung nach Nationalitäten geschehen soll, was nach seiner Meinung vermieden und die Nationalität nicht als Kriterium der Einteilung angenommen werden sollte.<ref xml:id="fn_2_3_337_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_3_337_c">Streichung Krauß’ <quote>Bei der Teilung in zwei Teile bleibe der eine schlecht, der andere gut, und es sei kein Zersetzungs- und kein Bindemittel da, um dem polnischen, antiösterreichischen Charakter entgegenzuwirken</quote>.</note> Die Unterwerfung der Polen sei denkbar, wenn sie nämlich dahin gebracht werden, den Gedanken aufzugeben, daß Polen wieder erstehen werde. Der Finanzminister bemerkte weiter, daß man vermeiden sollte, etwas zu tun, was das polnische Element, sei es in Städten, sei es auf dem Lande, herabsetzt und verletzt.<ref xml:id="fn_2_3_337_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_3_337_d">Steichung Krauß’ <quote>Der polnische Bauer, der gut österreichisch ist, verfolge die höheren Polen, nenne sich aber Polak zum Unterschiede von den Russen</quote>.</note>
                  </p>
                  <p>Die Wühler würden durch die Teilung des Landes in zwei Teile Mittel in die Hand bekommen, in ihrem Sinne durch die Verbreitung der Meinung zu wirken, daß man die Polen aufhören machen wolle, Polen zu sein. Ein fernerer Grund für seine Ansicht, meinte der Finanzminister, sei der, wenn je zwischen Österreich und Rußland Kollisionen entstehen sollten, so sei es wichtig, daß wir die Gesinnung der russisch-polnischen Länder nicht gegen uns haben. Gegen die Teilung in zwei Statthalterschaften mit zwei Landtagen spreche endlich auch der finanzielle Grund, daß man in Galizien den Aufwand nicht ohne Not vermehren soll, was geschehen würde, wenn wir dieses Land so wie die anderen Kronländer einrichten. Nach der Ansicht des Finanzministers wäre das Kronland Galizien in drei (oder vier) Kreise einzuteilen und den Kreistagen wären die Befugnisse des Landtages einzuräumen. In diesem Sinne wäre er mit der Teilung einverstanden.</p>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_2_3_337_e">Der Handelsminister meinte, daß man vier große Kreisregierungen bilden könne, und wies auf Stanislau als Sitz der vierten hin, daß diesen vier Kreisen in betreff ihrer Vertretung die Befugnisse eines Landtages gewährt werden könnten und daß ihre Ausschüsse sich dennoch wegen allgemeinen Landesangelegen­heiten jährlich im Sitze des Statthalters zu gemeinschaftlichen Beratungen versammeln könnten.</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_3_337_e">Einfügung b–b Thuns.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> meinte, daß man vier große Kreisregierungen bilden könne, und wies auf Stanislau als Sitz der vierten hin, daß diesen vier Kreisen in betreff ihrer Vertretung die Befugnisse eines Landtages gewährt werden könnten und daß ihre Ausschüsse sich dennoch wegen allgemeinen Landesangelegen­heiten jährlich im Sitze des Statthalters zu gemeinschaftlichen Beratungen versammeln könnten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> meinte gleichfalls, daß es gegen die Verfassung nicht verstoßen würde, das Kronland Galizien in mehrere als zwei Teile abzuteilen, und daß es lediglich die Sache der Konvenienz und der Nützlichkeit sei, ob die Abteilung in zwei oder mehrere Teile geschehe, wenn nur die einzelnen Teile ihre Vertretung haben, was auch bei der Einteilung in drei oder mehrere Teile der Fall sein könne.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmführer erklärten sich mit den Ansichten und Anträgen des Ministers des Inneren einverstanden, daß Galizien ähnlich dem lombardisch-venezianischen Königreiche in zwei Teile und mit zwei Landtagen eingeteilt und der Sanfluß als Grenze dieser beiden Teile festgesetzt werde. Ein gemeinschaftlicher Landtag in Lemberg würde<pb n="15" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b3-pdf.xml%23a2-b3_einzelseiten/a2-b3_s15.pdf"/> auch nach ihrer Meinung, da die Polen in der Zivilisation den Ruthenen voraus sind, den ersteren ein Übergewicht über die letzteren zu unserem Nachteile verschaffen, was vermieden werden müsse.</p>
                  <p>Hiernach wurde sich durch die Mehrheit der Stimmen für die Teilung und dafür ausgesprochen, daß Galizien weder administrativ noch politisch beisammen gelassen werden dürfe. Der Minister des Inneren wird übrigens die von dem Finanzminister gemachten Andeutungen bei der Durchführung der Maßregel noch näher in Erwägung ziehen<note type="footnote" n="7">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500525-P-0342.xml#top_2_3_342_6">MR. v. <date when="1850-05-25">25. 5. 1850</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1850-05-05">5. Mai 1850</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1850-05-07">7. Mai 1850</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>