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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
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            <title level="m" type="sub">Jänner 1850–<date when="1850-04-30">30. April 1850</date> Die Sitzungsprotokolle 291–333</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
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               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b2-z332.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
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                        <persName>
                           <forename>Anatol</forename>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 2 Jänner 1850–30. April 1850 Die Sitzungsprotokolle 291–333</title>
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                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2005">2005</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1406</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 30. 4.), Krauß 3. 5., Bach (bei I und II abw., BdE. fehlt), Schmerling, Bruck, Thinnfeld 3. 5., Thun, Kulmer 3. 5., Degenfeld (bei V abw.); abw. Gyulai, Stadion.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1850-04-30">1850-04-30</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei I und II abw.)</note>
                  <note>keine BdE.</note>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei V abw.)</note>
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                  <ref target="#top_2_2_332_3">Ersatz der veruntreuten Schmidschen Erbschaft</ref>
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                  <ref target="#top_2_2_332_7">Eindruck, den die Ah. Entschließung in Kirchensachen gemacht hat</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-02-0-18500429-P-0332" ana="a2-b2-z332">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml#a2-b2_z332.pdf">
               <title type="num">Nr. 332</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1850-04-29">29. April 1850</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 30. 4.), Krauß 3. 5., Bach (bei I und II <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice>, <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt), Schmerling, Bruck, Thinnfeld 3. 5., Thun, Kulmer 3. 5., Degenfeld (bei V <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice>); <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Gyulai, Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1758</idno>
                  <idno type="KZ">1406</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am <date when="1850-04-29">29. April 1850</date> unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Unterstützung für Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> unterstützte das Einschreiten des ehemaligen badischen Ministers Freiherrn v. Blittersdorf um eine Subvention behufs der Wiederaufnahme seiner Mitwirkung bei der Redaktion der Frankfurter Oberpostamtszeitung, wo er bisher durch gut geschriebene Artikel die österreichischen Interessen in Deutschland vertreten, von der er sich aber nunmehr aus Mangel an Rückhalt und Unterstützung zurückgezogen hat<note type="footnote" n="1">Blittersdorf hatte schon früher um eine Unterstützung seitens der österreichischen Regierung ersucht, siehe dazu das Schreiben Kübecks an Schwarzenberg v. <date when="1850-03-12">12. 3. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. II, Karton 16, Fasz. Berichte 1850 III–IV, fol. 237–240</bibl>, und das Schreiben Mensshengens an Schwarzenberg v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd., PA. VII, Karton 24, Fasz. Berichte 1850, fol. 163–167</bibl>. Zu seinem Rücktritt von der Redaktion der Oberpostamtszeitung siehe das Schreiben (Abschrift) Blittersdorfs an Kübeck v. <date when="1850-04-15">15. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd., PA. II, Karton 17, Fasz. Weisungen 1849/50, fol. 268–278</bibl>.</note>. Da Baron Blittersdorf, wie auch der Justizminister bestätigte, unbestreitbares Talent mit einer genauen Kenntnis der deutschen Zustände und Rechtsverhältnisse verbindet und aus einem Freunde leicht ein gefährlicher Gegner der österreichischen Regierung werden könnte, so machte der Ministerpräsident den Antrag, demselben nach dessen Begehren eine Unterstützung pro praeterito quartaliter mit 1.000 fr., dann für die Folge ebenfalls mit 1.000 fr. vierteljährig, jedoch verfallen, aus Staatsmitteln so lange anzuweisen, als seine Wirksamkeit in der Presse eine dem österreichischen Interesse entsprechende ist.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, und auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> fand unter der Voraussetzung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der journalistischen Tätigkeit Blittersdorfs nichts dagegen zu erinnern, indem er übrigens als Fonds für diese Auslage die dem Minister des Inneren zur Disposition gestellte Dotation für geheime Auslagen bezeichnete<note type="footnote" n="2">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-05-01">1. 5. 1850</date> teilte Schwarzenberg den k.k. Bundeskommissären in Frankfurt mit, daß Blittersdorf bis auf weiteres 1000 fl. vierteljährlich für seine proösterreichischen Dienste erhalten werde, ebd. Mit einem weiteren Schreiben (K.) vom selben Tag teilte Schwarzenberg dies auch Mensshengen mit und wies ihn an, die finanzielle Transaktion über das Haus Rothschild durchzuführen, <bibl type="archival">ebd., PA. VII, Karton 23, Fasz. Weisungen 1850, fol. 2 f.</bibl> Zur weiteren Tätigkeit Blittersdorfs im österreichischen Sinne siehe das Konvolut Leitende Artikel des Staatsministers Freiherrn von Blittersdorf in der Frankfurter Ober Post Amts Zeitung vom J. 1850, <bibl type="archival">ebd., Fasz. Varia, fol. 19</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Georg Darvarsche Vermögenssequestration</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte seinen Vortrag vom 17. d. [M.] über das Ah. signierte Gesuch des Alexander Manega um Freigebung von 2.400 fr. von dem für den Deserteur Georg Darvar beim Wiener Zivilgerichte erliegenden, vom Kriegsministerium mit Sequestration belegten Demeter Darvarschen Erbteile.</p>
                  <p>Das Kriegsministerium hat sich gegen den Antrag des Justizministeriums auf Gewährung der Bitte vornehmlich aus dem Grunde erklärt, weil sonst jeder Deserteur durch fingierte Schulden sich in Besitz seines sequestrierten Vermögens setzen könnte. Da aber der Justizminister mit überzeugenden Gründen die Rücksichtswürdigkeit des Bittstellers nachwies, so erklärten sich sowohl der Stellvertreter des Kriegsministers als auch die übrigen Stimmen für den Antrag des Justizministers, und nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> konnte den Wunsch einer Revision des diesfalls bestehenden Gesetzes nicht unterdrücken, welches mit der bloßen Sequestration des Vermögens dem Deserteur keine Strafe, wohl aber dem Staate die Last der Verwaltung dieses Vermögens auferlegt<note type="footnote" n="3">Auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-04-17">17. 4. 1850</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1850-05-02">2. 5. 1850</date> dem Gesuch Manegas stattgegeben, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 1563/1850</bibl>. Die diese Angelegenheit betreffenden Akten <bibl type="archival">AVA., JM., Allg. 2900 und 3811, beide ex 1850</bibl>, sind nicht mehr vorhanden.</note>.<ref xml:id="fn_2_2_332_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_2_332_a">Randvermerk Marherrs <quote>An der Beratung über vorstehende zwei Gegenstände hat der Minister des Inneren nicht teilgenommen</quote>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Ersatz der veruntreuten Schmidschen Erbschaft</head>
                  <p>Der zu Weimar verstorbene großherzogliche Leibhusar Schmid, aus der Warasdiner Militärgrenze gebürtig, hat seinen noch daselbst ansässigen Verwandten ein Vermögen von 890 fr. hinterlassen, welches am <date when="1848-10-05">5. Oktober 1848</date> an das Ministerium des Äußern eingesendet worden ist. Daselbst blieb es infolge der Ereignisse dieses Monats liegen und ward nach Wiederherstellung der Ordnung in Wien am <date when="1848-11-04">4. November 1848</date> von der Staatskanzlei an das Kriegsministerium behufs der Weiterbeförderung an die in der Militärgrenze befindlichen Erben geleitet. Der Amtsdiener gab die Note samt dem Gelde im Einreichungsprotokolle des Kriegsministeriums an den einzigen dort anwesenden Beamten gegen Empfangsbestätigung ab. Wie es sich jedoch später zeigte, hatte dieser Beamte, der Accessist Hartl, welcher nicht einmal im Protokolle angestellt war, das Geld unbefugt in Empfang genommen und veruntreut.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> stellte nun die Frage, wer den Ersatz zu leisten habe. Hierbei verwahrte sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> vor allem gegen den Grundsatz, daß überhaupt das Ärar für alle durch Nachlässigkeit oder Verschulden seiner Beamten verursachten Schäden zu haften habe. Insbesondre könnte er im vorliegenden Falle eine solche Haftung nur dann gelten lassen, wenn das Geld von den gesetzmäßig zur Verwahrung von Geldern bestellten Organen wäre übernommen worden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> teilte bezüglich des Grundsatzes die Ansicht des Finanzministers, war jedoch in der gegenwärtigen Angelegenheit der Meinung, daß, nachdem das Geld von der fremden Regierung zur Übergabe an die Erben der österreichischen Regierung eingesendet und im Namen derselben vom Ministerium des Äußern übernommen worden ist, dieses letztere, also der Staat, gegen Regreß an dem schuldtragenden Accessisten Hartl und den zustellenden Amtsdiener den Ersatz an die Erben zu leisten habe.<pb n="340" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s340.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Mit dieser Ansicht vereinigten sich auch die mehreren Stimmen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> aber erbat sich die Mitteilung der betreffenden Akten, da es seines Erachtens bei der Beurteilung dieses Falles wesentlich darauf <ref xml:id="fn_2_2_332_b">ankomme, jeden Vorgang, durch welchen dem Grundsatze auf eine rücksichtlich den Folgerungen nachteiligen Weise etwas vergeben würde, zu vermeiden und</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_2_332_b">Korrektur b–b Krauß’ aus <quote>ankommen dürfte</quote>.</note> zu erörtern, auf welchem Wege das Geld von Weimar an das Ministerium des Äußern gelangt ist<note type="footnote" n="4">Auf Vortrag Schwarzenbergs v. <date when="1850-04-30">30. 4. 1850</date> ordnete Franz Joseph mit Ah. E. v. <date when="1850-05-04">4. 5. 1850</date> an, den Schmidschen Erben das veruntreute Geld aus dem Staatsschatz auszuzahlen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1763/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Erleichterung der Oberinntaler bei der Militär­einquartierung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Stellvertreter des Kriegsministers</rs>
                     </hi> referierte über das wiederholte Einschreiten des Statthalters von Tirol um Erleichterung der durch die Einquartierung des an der Grenze konzentrierten Truppenkorps hart bedrückten Gemeinden des Oberinntals, sei es mittels Dislozierung der Truppen, sei es mittelst Unterstützung im Gelde<note type="footnote" n="5">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500226-P-0289.xml#top_2_2_289_3">MR. v. <date when="1850-02-26">26. 2. 1850</date>/III</ref>. Bissingen hatte mit Schreiben v. <date when="1850-04-16">16. 4. 1850</date> an das 4. Armeekorpskommando einen weiteren Rückzug aus dem Oberinntal angeregt. Nachdem das Armeekorpskommando das I. Armeekommando darüber unterrichtet hatte, ersuchte Wratislaw mit Schreiben v. <date when="1850-04-26">26. 4. 1850</date> das Armeeoberkommando um nähere Weisungen, alles in <bibl type="archival">KA., MKSM. 1496/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Da nach der Versicherung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi> aus höheren politischen Rücksichten eine Dislozierung oder selbst nur eine weitere Verteilung dieser Truppen in dem gegenwärtigen Augenblicke nicht tunlich ist, so erkannte der Ministerrat, daß dieses Begehren abgelehnt werden müsse. In Betracht der vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> lebhaft geschilderten Bedrängnisse der gedachten Gemeinden, die ihren Getreidebedarf im Auslande teuer und mit Verlust an der Geldvaluta einkaufen und für einen allgemeinen Staatszweck nun schon so lange allein die bedeutende Last tragen müssen, stimmte der Ministerrat der Ansicht bei, daß den Gemeinden in anderer Art, etwa durch Erhöhung des Schlafkreuzers, eine Erleichterung verschafft und über die Art und Weise derselben dem Statthalter ein bestimmter Vorschlag abgefordert werde. Eine nachteilige Exemplifikation, namentlich beim Truppenkorps in Böhmen, wäre bei den ganz eigentümlichen Verhältnissen der Bewohner des Oberinntals nicht zu besorgen<note type="footnote" n="6">Im Handschreiben v. <date when="1850-05-01">1. 5. 1850</date> an Wratislaw bezeichnete der Kaiser einen weiteren Rückzug der Truppen als <quote>untunlich</quote>, versprach aber eine angemessene Entschädigung für die Einquartierungslasten, <bibl type="archival">ebd.</bibl> Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500506-P-0339.xml#top_2_3_339_10">MR. v. <date when="1850-05-06">6. 5. 1850</date>/X</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Verlängerung des Subskriptionstermins für die lombardisch-venezianische Anleihe</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über das Einschreiten des Generalgouverneurs im lombardisch-venezianischen Königreiche um Verlängerung des Termins zur Einzahlung des neuen Anleihens bis Juli (wo die Seideernte mehr Geldmittel zu Gebote stellen würde), dann um Erstreckung der Subskriptionsfrist bis 15. oder 20. Mai, endlich um die beruhigende Erklärung, daß die bei Einzahlung dieses Anleihens eingehenden lombardisch-venezianischen Tresorscheine werden vertilgt werden<note type="footnote" n="7">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500403-P-0312.xml#top_2_2_312_9">MR. v. <date when="1850-04-03">3. 4. 1850</date>/IX</ref>. Schreiben Radetzkys an Krauß v. <date when="1850-04-25">25. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 5615/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Das letzte Begehren kann nach dem Erachten des Finanzministers keinem Anstande unterliegen, dagegen könnte er in die Gewährung der beiden ersten Punkte nicht willigen,<pb n="341" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s341.pdf"/> weil der Subskriptionstermin ohnehin schon einmal, nämlich bis 6. Mai, verlängert worden und überhaupt lang genug ist, die andere Fristerstreckung aber durch kein haltbares Motiv unterstützt wird und höchstwahrscheinlich nach ihrem Ablaufe nochmals unter einem anderen Vorwande würde hinausgeschoben werden wollen<note type="footnote" n="8">Die beiden sich auf die Fristerstreckung beziehenden Akten, <bibl type="archival">ebd., Präs. 4781/1850</bibl> und <bibl type="archival">ebd., Präs. 5442/1850</bibl>, sind nicht mehr vorhanden.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden, wornach das Erforderliche an General Radetzky erlassen werden wird<note type="footnote" n="9">Mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-04-29">29. 4. 1850</date> teilte Krauß Radetzky den Ministerratsbeschluß mit, <bibl type="archival">ebd. Präs. 5615/1850</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500507-P-0340.xml#top_2_3_340_2">MR. v. <date when="1850-05-07">7. 5. 1850</date>/II</ref>.</note>.<ref xml:id="fn_2_2_332_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_2_332_c">Randvermerk Marherrs <quote>An vorstehender Verhandlung hat FML. Graf Degenfeld nicht teilgenommen</quote>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Mährische Kammerprokuratorsstelle</head>
                  <p>Durch die Ernennung des mährisch-schlesischen Kammerprokurators Dr. Klobus zum Oberlandesgerichtsrat ist die Notwendigkeit eingetreten, die mährische Kammerprokuratorsstelle zu besetzen, da sonst das dortige Fiskalamt seiner Auflösung entgegenginge<note type="footnote" n="10">Ignatz Klobus war mit Ah. E. v. <date when="1850-01-13">13. 1. 1850</date> auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-01-08">8. 1. 1850</date> zum Oberlandesgerichtsrat in Mähren ernannt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 99/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> brachte hierzu den seit Mai 1848 mit ganzem Gehalte in Disponibilität stehenden vormaligen galizischen Kammerprokurator Dr. Holzgethan in Antrag, welcher sich aber auf Wien kapriziert. Er ersuchte daher den Minister des Inneren und der Justiz um deren sofort auch erteilte Zustimmung dazu, daß Holzgethan entweder zur Annahme dieses Postens verhalten oder sofort normalmäßig behandelt werde<note type="footnote" n="11">Klobus verblieb in seiner Stelle als Kammerprokurator, nachdem er auf seine Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat verzichtet – siehe dazu sein Schreiben v. <date when="1850-05-08">8. 5. 1850</date> an das Finanzministerium, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 6149/1850</bibl> – und der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1850-05-25">25. 5. 1850</date> auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-05-21">21. 5. 1850</date> diese Resignation angenommen hatte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2019/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Eindruck, den die Ah. Entschließung in Kirchensachen gemacht hat</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> hat vom Gouverneur Baron Welden die Mitteilung erhalten, daß ein Ausschuß hiesiger Vertrauensmänner ihm die Absicht eröffnet habe, eine Petition um Zurücknahme der in der Angelegenheit der katholischen Bischöfe erflossenen Ah. Entschließung vom <date when="1850-04-18">18. April 1850</date> vorzubereiten<note type="footnote" n="12">Schreiben (K.) Weldens an Bach v. <date when="1850-04-29">29. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd., Kabinettsarchiv, Präsidialakten des Militärgouvernements, Karton 2, fol. 294</bibl>. Zur Ah. Entschließung v. <date when="1850-04-18">18. 4. 1850</date> siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500415-P-0320.xml#top_2_2_320_9">MR. v. <date when="1850-04-15">15. 4. 1850</date>/IX</ref>.</note>.</p>
                  <p>Bei diesem Anlasse fand sich der Minister verpflichtet zu bemerken, daß, nach den ihm auch sonst zugekommenen Notizen, diese Anordnung unter allen Klassen der Bevölkerung den ungünstigsten Eindruck verursacht und die übertriebensten Besorgnisse erregt habe. Die Bestgesinnten erklären, daß das Vertrauen in die Regierung erschüttert sei, daß die Umgehung des Reichstags in einer so wichtigen Frage Zweifel in die Aufrichtigkeit der Regierung, die Konstitution vom 4. März ins Leben zu rufen, errege. Man beschwert sich darüber, daß während der katholischen Kirche solche Freiheiten eingeräumt worden, für die anderen Konfessionen nichts derart geschehen. Man fürchtet die Zurückberufung der Jesuiten und Liguorianer, wozu bereits vom Feldmarschall in Verona der Anfang gemacht worden. Man kann sich, da die Eingabe der Bischöfe an die<pb n="342" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s342.pdf"/> Regierung nicht bekannt geworden, die ganze Maßregel nicht erklären und diese wird vom Klerus selbst, vom niederen nämlich und besonders von der Pfarrgeistlichkeit, welche sie unbedingt und schutzlos der Gewalt der Bischöfe unterwirft, lebhaft angegriffen. Überzeugt, daß alle diese Befürchtungen mehr oder minder auf einer unrichtigen oder übertriebenen Auffassung der Maßregel beruhen, hält es der Minister des Inneren nichtsdestoweniger für dringend nötig, Vorkehrungen zu treffen, um der ungeheuren, natürlich von der regierungs­feindlichen Partei fortan genährten Aufregung entgegenzuwirken<note type="footnote" n="13">Zu den heftigen Reaktionen in der Öffentlichkeit auf die Verordnungen v. 18. 5. und <date when="1850-05-23">23. 5. 1850</date> siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Weinzierl-Fischer</author>, Die österreichischen Konkordate</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Wolfsgruber</author>, Schwarzenberg 1, 348 ff.</bibl>
                     </note>. Zu diesem Ende glaubte er den Kultusminister auffordern zu sollen, daß 1. Einleitungen getroffen werden, um das Publikum über die wahre Bedeutung und den Umfang der fraglichen Anordnung aufzuklären; 2. die Bischöfe selbst zu der Erklärung zu vermögen, daß sie von den ihnen durch die Ah. Entschließung vom 18. d. [M.] eingeräumten Rechten nur einen mäßigen Gebrauch machen wollen, in welcher Beziehung der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> versicherte, daß das Komitee der Bischöfe eine Verlautbarung der Art beabsichtige, worin sie ihren Dank gegen Se. Majestät für das Ah. Gewährte aussprechen und die Versicherung geben wollen, daß sie bei Anwendung ihrer Gewalt mit Schonung und Klugheit vorgehen werden, worüber der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> nur bemerkte, daß der Dank nicht zu lebhaft ausgesprochen werden möge, um nicht die Gabe noch größer erscheinen zu machen; 3. daß ungesäumt die Maßregeln zur Gleichstellung der übrigen Konfessionen in Angriff genommen werden; 4. daß in Ansehung der Einsetzung und Restituierung geistlicher Orden mit besonderer Umsicht vorgegangen werde; der Minister hat bereits über die Berufung der Jesuiten nach Verona dem Feldmarschall aufklärenden Bericht abverlangt; endlich 5. daß wo möglich die Einrichtung von Provinzialsynoden vorbereitet werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> bestätigte aus eigener, auf seinen jüngsten Dienstreisen in Steiermark und Kärnten gemachter Wahrnehmung den außerordentlichen Eindruck, den die Ah. Entschließung vom 18. April allenthalben gemacht hat und welche selbst den Fürstbischof von Seckau überraschte, sodaß er selbst sich erklärte, man werde von den neuen Befugnissen nur einen vorsichtigen Gebrauch machen. Nebst der Zusicherung der Gleichstellung der andern Konfessionen müsse man dem Publikum noch über zwei Punkte Beruhigung gewähren, nämlich über die Jurisdiktion in Ehesachen und über das Verhältnis der Staatsverwaltung zu der Bestellung der geistlichen Würden und Pfründen, und der Minister glaubte in ersterer Beziehung auf die Notwendigkeit der Zulassung der Zivilehe hindeuten zu müssen, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Landeskultur</rs>
                     </hi> setzte hinzu, daß er insbesondere hinsichtlich der Kirchenstrafen schon bei den früheren Beratungen auf das Bedürfnis einer genaueren Auseinandersetzung des Gegenstandes aufmerksam gemacht habe. Während die Mehrheit der Stimmen im Ministerrate den von den vorgenannten Ministern geäußerten Ansichten beistimmte, bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi>, daß er von diesem ersten Eindruck keine so bedenklichen Folgen befürchten zu müssen glaube, besonders wenn das Publikum gehörig aufgeklärt, durch die Erklärung der Bischöfe und die Berücksichtigung der anderen Konfessionen beruhiget wird. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> aber erinnerte, daß es wohl in der Natur der Sache<pb n="343" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s343.pdf"/> liege, daß die der katholischen Kirche nun erteilte größere Freiheit Beunruhigung, Aufregung und selbst Konflikte erzeuge, darum könne sie aber nicht zurückgenommen werden. Die Aufregung werde einer ruhigeren Überzeugung weichen, wenn das Publikum erst in Kenntnis kommt, was die Bischöfe begehrt und was sie erhalten haben. Die Berufung der Jesuiten sei wider alle Voraussicht einseitig vom Feldmarschall verfügt worden und muß hierüber das Weitere vorbehalten werden<note type="footnote" n="14">Zur definitiven Wiederzulassung der Jesuiten im lombardisch-venezianischen Königreich siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-3-01-0-18520519-P-0012.xml#top_3_1_12_6">MR. v. <date when="1852-05-19">19. 5. 1852</date>/VI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z12.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18520519-P-0012.xml">ÖMR. III/1, Nr. 12</ref>
                        </bibl>.</note>. Was die Synoden betreffe, so <ref xml:id="fn_2_2_332_d">hält auch der Minister des Kultus für sehr wünschenswert, daß sie recht bald in einer den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Weise eingeführt werden, es lasse sich jedoch nicht verkennen, daß die Sache große Schwierigkeiten habe, weil die Formen, auf denen sie vor Jahrhunderten gehalten wurden, allerdings nicht unter den ganz veränderten Verhältnissen ausführbar sind, indem sie dazu führen würden, daß der Teil des</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_2_332_d">Korrektur d–d Thuns aus <quote>wäre deren Berufung abgesehen von der Schwierigkeit, eine Form dazu zu finden, im gegenwärtigen Augenblicke bedenklich, weil der</quote>.</note> niederen Klerus, der die geschärfte Disziplin der Bischöfe zu fürchten Ursache hat, ein zersetzendes Element in die Synoden bringen und alle Bestrebungen zur Herstellung einer guten Ordnung im Kirchenwesen vereiteln würde. Belangend die Gleichstellung der übrigen Konfessionen, so sei es allerdings nötig, daß auch dafür etwas geschehe. Es werde aber schwer sein, etwas zu tun, was die Parteien als ein Äquivalent für dasjenige anzusehen geneigt sein möchten, was der katholischen Kirche zugestanden worden ist. Höchstens könnte in dieser Beziehung eine Reform der obersten Kirchenbehörde eingeleitet werden, welche Verfügung jedoch eine reifliche Erwägung aller Verhältnisse voraussetzt<note type="footnote" n="15">In der Folge erließen katholische Bischöfe Hirtenbriefe, in denen versucht wurde, die aufgeregte Stimmung zu beruhigen. Diese Hirtenbriefe – Rauschers v. <date when="1850-05-06">6. 5. 1850</date> und <date when="1850-05-18">18. 5. 1850</date>, Mildes v. <date when="1850-05-03">3. 5. 1850</date> und Diepenbrocks v. <date when="1850-05-15">15. 5. 1850</date> – wurden in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. 14. 5., 31. 5., 10. 5. und <date when="1850-05-15">15. 5. 1850</date>
                        </bibl> publiziert. Mit Vortrag v. <date when="1850-05-30">30. 5. 1850</date> legte Thun dem Kaiser ein Dankschreiben Kardinal Schwarzenbergs v. <date when="1850-05-10">10. 5. 1850</date> im Namen der Bischofsversammlung für die in katholischen Kirchenangelegenheiten gemachten Zugeständnisse vor; der Kaiser nahm dies mit Ah. E. v. <date when="1850-06-06">6. 6. 1850</date> wohlwollend zur Kenntnis, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2199/1850</bibl>; auch diese Adresse wurde in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1850-06-15">15. 6. 1850</date>
                        </bibl> publiziert.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_332_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Dotation für Julius Freiherr v. Haynau</head>
                  <p>Kam die Frage über die Dotation des FZM. Baron Haynau zur Verhandlung. Er wünscht die Verleihung zweier ungrischer Puszten im Werte von 2 Millionen Gulden<note type="footnote" n="16">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500225-P-0288.xml#top_2_2_288_6">MR. v. <date when="1850-02-25">25. 2. 1850</date>/VI</ref>. Im Schreiben v. <date when="1850-03-14">14. 3. 1850</date> hatte Schwarzenberg Haynau eine Gutsdotation in Aussicht gestellt, <bibl type="archival">HHSTA., Kabinettsarchiv, Geheimakten, Karton 10 (Nachlaß Schwarzenberg), Fasz. III, Korrespondenz Schwarzenberg-Haynau, Nr. 176</bibl>. Haynau hatte bereits vorher mit Schreiben v. <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date> Krauß um die Verleihung von zwei bestimmten Puszten ersucht, <bibl type="archival">FA., FM., GP. 4047/1850</bibl>. Krauß wandte sich mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-04-02">2. 4. 1850</date> an Almásy, um den Wert der genannten Puszten in Erfahrung zu bringen, <bibl type="archival">ebd., GP. 4033/1850</bibl>. Mit Schreiben v. <date when="1850-04-17">17. 4. 1850</date> bezifferte Almásy den Wert mit ca. 2 Millionen fl., <bibl type="archival">ebd., GP. 4151/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Es ward nun zuerst die Frage erörtert, ob überhaupt noch Güterverleihungen in Ungern stattfinden können. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte in seiner hierwegen an den Minister des Inneren erlassenen Zuschrift<note type="footnote" n="17">Schreiben Krauß’ an Bach v. <date when="1850-04-25">25. 4. 1850</date>, <bibl type="archival">ebd.</bibl>
                     </note> gezeigt zu haben, daß solche königlichen Donationen<pb n="344" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s344.pdf"/> staatsrechtlich zulässig seien, denn die im Jahre 1814 bestimmte Widmung der Staatsgründe im allgemeinen für den Tilgungsfond hat aufgehört, und die vermöge der 1848er Landtagsbeschlüsse verfügte spezielle Widmung der ungrischen Güter zur Entschädigung der Urbarialbezugsberechtigten kann sich nur auf die zur Zeit vorhandenen, nicht aber auch auf diejenigen Güter erstrecken, welche infolge der kriegsrechtlichen Verurteilungen der an der ungrischen Rebellion Beteiligten eingezogen werden. In dem Maße also, in welchem solche neu eingezogene Güter vorhanden sind, könnte etwa gegen Umtauschung mit anderen zur Dotation für Baron Haynau und die andern hochverdienten Generale, Fürst Windischgrätz und Baron Jellačić, vorgegangen werden. Diesem würde nach dem Erachten des Finanzministers weder die vom Minister des Inneren berührte Bestimmung der Reichsverfassung vom 4. März über die Unantastbarkeit des Staatseigentums noch die Widmung der neu einzuziehenden Güter für die Tilgung der durch ungrische Rebellion angerichteten Schäden (welche der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Baron Kulmer</rs>
                     </hi> einwendete) entgegenstehen. Nicht die ersteren, weil durch die Reichsverfassung die alten verfassungsmäßigen Rechte des Königs von Ungarn, wozu das Güterverleihungsrecht gehört, nicht aufgehoben wurden, nicht die letzteren, weil sie der Sanktion der Regierung entbehrt.</p>
                  <p>Allein die vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> hervorgehobene Rücksicht, daß bei den immerhin zweifelhaften Verhältnissen der Dinge der Donatar selbst und durch ihn der Staat in Prozesse mit den ehemaligen Gutsbesitzern oder dritten Personen verwickelt werden könnte, bestimmte den <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, dem Antrage des ersteren, mit der direkten Güterverleihung nicht vorzugehen, beizutreten, und der Ministerrat vereinigte sich (obwohl <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Degenfeld</rs>
                     </hi> den Wunsch Haynaus, auf dem Boden, den [er] erobert, sich niederzulassen, berücksichtigenswert fand) in dem Beschlusse, die Dotation im Gelde, und zwar mittelst einer Rente, in Antrag zu bringen<note type="footnote" n="18">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500430-P-0333.xml#top_2_2_333_1">MR. v. <date when="1850-04-30">30. 4. 1850</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1850-04-30">30. April 1850</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den <date when="1850-05-06">6. Mai 1850</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>