Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 2Jänner 1850–30. April 1850Sitzung 315WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 315Ministerrat, Wien, 8. April 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Wacek;
VS.
Vorsitz Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 9. 4.), Krauß 9. 4., Bach 9. 4., Bruck, Thinnfeld 9. 4., Thun, Kulmer 9. 4., Degenfeld 9. 4.;
abw.
abwesend Schmerling, Stadion, Gyulai.
14021118
Protokoll der am 8. April 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
Eisenbahn durch den Prater
Der Ministerpräsident las den ihm zugekommenen Vortrag des Ersten Obersthofmeisters Fürsten v. Liechtenstein vor, worin derselbe einige Bemerkungen beziehungsweise Vorstellungen gegen die von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherrn v. Bruck vorgelegte, im Jahre 1846Einfügung a–a Brucks. in Antrag gebrachte Richtung der Verbindungseisenbahn zwischen der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn und dem Hauptzollamtsgebäude machtDas Konzept des Liechtensteinschen Vortrages v. 1. 4. 1850 in HHSTA., OMeA., Karton 584, r. 20/4. Zur Vorgeschichte aus den Jahren 1845/1846 siehe den umfangreichen Akt AVA., VA., II B, Z. 2450/1846. Das Konzept des Vortrages von Kübeck v. 16. 7. 1846 in ebd., Z. 1335/1846, Abschrift der diesbezüglichen Ah. E. v. 12. 12. 1846 in ebd., Z. 2450/1846.. Diese Bemerkungen beziehen sich im wesentlichen darauf, daß durch die vorgeschlagene Trasse der Prater, dieser beliebte öffentliche Belustigungsort der Wiener, sehr verunstaltet und als Jagdrevier des Ah. Hofes sehr benachteiligt würde.
Da von mehreren Stimmen des Ministerrates diese Ansicht geteilt und bemerkt wurde, daß die vorgeschlagene Trasse die Meinung des Publikums gegen sich hätte und daß vielleicht durch Vorrückung des Rondeaus mehr gegen den Prater und Führung der Bahn außerhalb desselben bis an die Donau nochKorrektur b–b aus Bahn ganz nahe an dem Sterne noch. eine Abhilfe möglich wäre, so wird der Minister Freiherr v. Bruck diese Erörterungen vornehmen lassen und das Resultat dem Ministerrate vortragenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 3. 6. 1850/IV..
Befestigungsbauten in der österreichischen Monarchie
Der Stellvertreter des Kriegsministers FML. Graf v. Degenfeld brachte im Ah. Auftrage Sr. Majestät die Kommissionsprotokolle über das unterm 22. März d.J. Ah. genehmigte ausgedehnte Befestigungssystem der Monarchie in allen seinen wichtigen Punkten mit dem Beisatze zur Kenntnis des Ministerrates, daß er nun die betreffenden Ministerien des Inneren, der Finanzen und des Handels angehen werde, um die Bestimmungen der Ah. Entschließung erfüllen zu helfenBereits im November 1849 war vom Kaiser eine Kommission zur Beratung der Befestigungsbauten in der Monarchie eingesetzt worden. Nachdem Hess, als Vorsitzender dieser Kommission, mit Vortrag v. 20. 3. 1850 die Kommissionsvorschläge Franz Joseph zur Kenntnis gebracht hatte, beauftragte der Kaiser mit Ah. Handschreiben v. 22. 3. 1850 Schwarzenberg, gemeinsam mit Krauß, Bruck, Gyulai und Hess die Finanzierung dieser Vorschläge zu erwägen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1204/1850. Schwarzenberg bezifferte im Vortrag v. 29. 3. 1850 die Kosten mit 150–160 Millionen fl., die der Kaiser mit Ah. E. v. 2. 4. 1850 bewilligte, ebd., MRZ. 1388/1850. Zur Vorgeschichte und Enstehung dieser Befestigungskommission siehe Wagner, Kriegsministerium 1, 49 f., Ders., K. (u.) k. Armee 175–178, und Blasek/Rieger, Geniewaffe 1, 600–606. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 10. 6. 1850/I..
Kapitulationsdauer für die Rekruten des Regiments Leopold
Der FML. Graf v. Degenfeld teilte weiter mit, der Ban Baron Jellačić habe die Anzeige erstattet, daß die Rekruten für das Regiment Leopold bereits abgestellt seien und daß nun für dieselben bei Sr. Majestät auf eine Kapitulation von derselben Dauer wie sie in den übrigen Kronländern besteht, nämlich von acht Jahren, anzutragen wäreJellačić hatte dies im Schreiben v. 7. 3. 1850 an das Kriegsministerium gefordert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1595/1850; anbei ein Schreiben Bachs an das Kriegsministerium v. 3. 4. 1850, in dem er die Forderung Jellačić’ unterstützt. Zum System der Konskription und der unterschiedlichen Länge der Dienstzeit (Kapitulation) in den einzelnen Teilen der Habsburgermonarchie vor 1850 siehe Schmidt-Brentano, Armee in Österreich 66 f., und Wagner, K. (u.) k. Armee 240 ff..
Da der Ministerrat diese Ansicht teilte, so wird Graf v. Degenfeld in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstattenDer Vortrag des Kriegsministers – in seiner Abwesenheit von Schwarzenberg eingereicht – v. 6. 4. 1850, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1595/1850, wurde nicht resolviert. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 15. 4. 1850/VII..
Auszeichnung für mehrere Zivilärzte
Die Kommission, welche mit der Untersuchung der Militärspitäler beauftragt war und an deren Spitze der Zweite Generaladjutant Sr. Majestät General Kellner stand, brachte mehrere Zivilisten, nämlich Ärzte, welche sich durch aufopfernde Dienstleistung in den Militärspitälern besonders ausgezeichnet haben, zu verschiedenen Auszeichnungen in Antrag, welche Anträge der Stellvertreter des Kriegsministers FML. Graf v. Degenfeld im Ministerrate vorgebracht hatAuf Befehl des Kaisers v. 28. 1. 1850 und v. 18. 2. 1850, die Grünne jeweils mit Schreiben (K.) vom selben Tag übermittelte, war Kellner beauftragt worden, die Militärspitäler in Böhmen bzw. in der Steiermark, in Kärnten und in Krain zu inspizieren, KA., MKSM., Adjutantur 157 und 198, beide ex 1850. Zur Durchführung dieses Auftrages siehe die Berichte Kellners in ebd., MKSM. 1439/1850..
Es wurde aber beschlossen, alle diese Fälle noch vorläufig dem Minister des Inneren zu dem Ende mitzuteilen, damit dieser, da es möglich ist, daß unter den vorgeschlagenen Individuen politisch schlecht notierte Männer vorkommen können, in den ihm zu Gebote stehenden geeigneten Wegen erheben lasse, ob nicht dem einen oder dem anderen der zur Auszeichnung Angetragenen ein wesentliches Hindernis zur Erlangung dieser Gnade im Wege steheDie Korrespondenz Bachs mit dem Kriegsministerium über die Unbedenklichkeit der Auszeichnung der vorgeschlagenen Ärzte siehe ebd., KM., Präs. 2590/1850. Schließlich wurden einige Personen, die sich um das Sanitätswesen in den inspizierten Ländern verdient gemacht hatten, mit Ah. Handschreiben v. 21. 4. 1850 ausgezeichnet, ebd. Zu weiteren Auszeichnungen in anderen Kronländern siehe die Akten ebd., MKSM. 1671/1850, und ebd., KM., Präs. 5161/1850..
Besetzungen bei den politischen Zentralbehörden des Küstenlandes
Der Minister des Inneren Dr. Bach besprach hierauf die Besetzungen bei den politischen Zentralbehörden des Küstenlandes mit dem Bemerken, daß er diesen Gegenstand mit dem hier anwesenden Statthalter der Stadt Triest und des Küstenlandes FML. Graf Wimpffen beraten und sie sich in Ansehung der vorzuschlagenden Personen geeinigt haben. Der Minister bemerkte, daß hierbei eine große Schwierigkeit darin liege, daß die vorzuschlagenden Beamten der beiden Landessprachen mächtig sein müssen, welcher Umstand bei den italienischen Beamten nur selten anzutreffen sei, und daß die gegenwärtig Bediensteten im ganzen zwar gut gedient haben, aber nicht durchgehend den Anforderungen der neueren Zeit gewachsen erscheinen. So habe der Görzer Kreishauptmann Geheimrat Graf v. Gleispach selbst erklärt, den dortigen Posten unter den neueren Verhältnissen nicht mehr ausfüllen zu können und eine andere Bestimmung und Stellung wünschen zu müssen. An seine Stelle für Görz wäre nach der Ansicht des Ministers Regierungsrat Baron Buffa zu bestimmen, welcher sich bereit erklärt habe, eine Verwendung in Görz oder Triest (nicht aber in Istrien wegen der ihm ganz fremden dortigen Verhältnisse) anzunehmen. Für Istrien wäre der bisherige dortige Kreishauptmann Freiherr v. Grimschitz provisorisch zu belassenKorrektur c–c Bachs aus in Vorschlag zu bringen.. Für Triest glaubt der Minister Dr. Bach zum ersten Statthaltereirate den Geheimrat Ritter v. Piombazzi und zum zweiten Statthaltereirate mit dem Range eines Sektionsrates den bisherigen Magistratspräses (Podestà) in Triest Geheimrat Tommasini antragen zu sollen. Rücksichtlich des letzteren bemerkte zwar FML. Graf v. Wimpffen, daß er unter jenen gewesen sei, welche beim Nahen der sardinischen Flotte sich in Unterhandlungen mit derselben einlassen wollten, allein dieser Umstand habe sich, wie der Minister Dr. Bach bemerkte, dahin aufgeklärt, daß Tommasini, getrieben von der italienischen Partei und Besorgnisse einer Gefahr für die Stadt Triest hegend, in diesem Bedrängisse einen Augenblick schwankend war, daß er aber, als Lutterotti entschieden entgegengetreten, sogleich von seiner Meinung zurückgekommen ist. Als Podestà der wichtigen Stadt Triest stehe aber Tommasini, obgleich er das Vertrauen eines großen Teiles der Bewohner Triests genießt, nicht auf seinem Platze, und da zu besorgen sei, daß ihn die Stadt Triest, wenn er nicht eine andere Bestimmung erhielte, bei der nächsten Wahl wieder zum Podestà wählt, auch Bitten an den Minister um Berücksichtigung Tommasinis bei Staatsanstellungen gelangt sind, er sehr geschickt und beider Landessprachen mächtig ist, so bestimmten alle diese Motive den Minister, den oberwähnten Antrag zu stellen.
Der Handelsminister Freiherr v. Bruck bestätigte hinsichtlich des Tommasini das vom Minister Dr. Bach soeben Ausgeführte, äußerte aber das Besorgnis, ob Tommasini, in der sicheren Hoffnung, als Podestà wiedergewählt zu werden, die zweite Statthaltereiratsstelle annehmen [werde], und daß es bei seinen ausgezeichneten Eigenschaften vielleicht besser gewesen wäre, ihn zum ersten Statthaltereirate vorzuschlagen, als welcher er auch ein tüchtiger Mann für den seinerzeit abzuhaltenden Landtag in Görz wäre. Gegen den Versuch, ob Tommasini die zweite Statthaltereiratsstelle in Triest annehmen werde, hatte übrigens Freiherr v. Bruck nichts zu erinnern.
Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen des Ministers des Inneren einverstandenDie Ah. E. v. 15. 4. 1850 auf den Vortrag des Innenministers v. 12. 4. 1850 erfolgte im Sinne des Ministerratsbeschlusses, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1433/1850..
Wien, den 9. April 1850. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 11. April 1850.