<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">Jänner 1850–<date when="1850-04-30">30. April 1850</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="294">Sitzung 294</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1850-03-06"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
               <persName>
                  <forename>Anatol</forename>
                  <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b2-z294.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
                        <persName>
                           <forename>Anatol</forename>
                           <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 2 Jänner 1850–30. April 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2005">2005</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">931</idno>
                  <idno type="KZ">743</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1850-03-06"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 7. 3.), Krauß 12. 3., Bach 8. 3., Gyulai 9. 3., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 8. 3.; abw. Stadion.</orig>
               </item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9255">
                     <surname>Wacek</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1850-03-07">1850-03-07</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1850-03-12">12. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1850-03-08">8. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8292">
                     <surname>Gyulai</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1850-03-09">9. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6888">
                     <surname>Schmerling</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8295">
                     <surname>Bruck</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1850-03-08">8. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8275">
                     <surname>Stadion</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_1">Monopol des Studienfonds auf den Druck der Gymnasialschulbücher</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_2">Taxnachsicht für Georg Philipps</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_3">Angebliche Demonstration auf dem Michaelerplatze</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_4">Strafkontribution der ungarischen Juden</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_5">Löschung Alfred Graf Potockis aus der Liste der geheimen Räte</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="6">VI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_6">Löschung Maximilian Graf Dietrichsteins aus der Liste der geheimen Räte</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="7">VII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_7">Schenkung des Ernst Kiss v. Elemér an Julius Fedrigoni Edler v. Etschthal</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="8">VIII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_8">Vier Todesurteile</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="9">IX.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_9">Taxnachsicht für Johann Anton Ernst Graf Schaffgotsche</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="10">X.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_10">Festivitäten in Triest bei der Anwesenheit des Kaisers</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="11">XI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_2_294_11">Abstellung der Honvéds und Nationalgarden zur Armee</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-02-0-18500306-P-0294" ana="a2-b2-z294">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml#a2-b2_z294.pdf">
               <title type="num">Nr. 294</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1850-03-06">6. März 1850</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 7. 3.), Krauß 12. 3., Bach 8. 3., Gyulai 9. 3., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 8. 3.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">931</idno>
                  <idno type="KZ">743</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1850-03-06">6. März 1850</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürs-ten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Monopol des Studienfonds auf den Druck der Gymnasialschulbücher</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun</rs>
                     </hi> brachte die Aufhebung des Monopols des Studienfonds auf den Druck und Verkauf der Gymnasialschulbücher in Antrag.</p>
                  <p>Dieses Monopol ist dem Studienfonds im Jahre 1788 von Sr. Majestät dem Kaiser Joseph verliehen worden<note type="footnote" n="1">Mit Ah. E. v. 24. 9. 1788 auf Vortrag der Studienkommission, <bibl type="archival">HHSTA., ÄStr. 2977/1788</bibl>.</note>, um dem genannten Fonds eine neue Einnahmsquelle zu verschaffen. Infolge dieser Verleihung waren die Privathändler von dem Handel mit Gymnasialschulbüchern ausgeschlossen, und sie konnten diese Artikel nur als Unterverschleißer des k.k. Gymnasialschulbücherverlages führen. Unter Kaiser Franz I. haben die Buchhändler um die Aufhebung dieses Monopols gebeten, wurden aber abgewiesen<note type="footnote" n="2">Mit Ah. E. v. <date when="1807-04-29">29. 4. 1807</date> auf Vortrag der Vereinigten Kanzlei v. <date when="1807-03-12">12. 3. 1807</date>, <bibl type="archival">ebd., ÄStr. 1253/1807</bibl>.</note>. Mit der Ah. Entschließung vom <date when="1846-02-21">21. Februar 1846</date> wurde der von der bestandenen Studienhofkommission in Antrag gebrachte Grundsatz genehmiget, daß dieses Privilegium fortan zu keiner Einnahmsquelle für den Studienfonds zu machen ist<note type="footnote" n="3">Vortrag der Studienhofkommission v. <date when="1845-12-27">27. 12. 1845</date>, <bibl type="archival">ebd., ÄStr. 231/1846</bibl>.</note>. Bei dem geänderten Studiensysteme frägt es sich nun, ob nicht die Erzeugung und der Verschleiß der Gymnasialschulbücher in Zukunft den Privatbuchhändlern freizugeben sei.</p>
                  <p>Der Minister Graf Thun glaubt diese Frage bejahen zu sollen. Den gymnasialen Lehrkörpern ist nämlich gegenwärtig gestattet, auch andere als die von der Regierung empfohlenen Bücher in den Schulen zu gebrauchen, nachdem sie diese Bücher dem Unterrichtsministerium angezeigt haben und dasselbe nichts dagegen zu erinnern fand. Auf dem naturgemäßen Wege der freien Konkurrenz würden auch die Schulbücher am ehesten gut und wohlfeil erzeugt. Auch soll, wie oben bemerkt wurde, das gedachte Privilegium nicht mehr als eine Einnahmsquelle des Studienfonds betrachtet werden. Bei der Aufhebung dieses Privilegiums wäre aber der Regierung das Recht vorzubehalten, die Drucklegung oder den Verschleiß oder nach Umständen beides, wie bisher, in eigener Regie durch die Staatsdruckerei besorgen zu lassen oder die Schulbücherverschleißadministration<pb n="188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s188.pdf"/> dazu zu benützen. Diese Maßregel hätte sich auch auf technische und Realschulbücher zu erstrecken, dagegen die Bücher für die Volks- und die Unterrealschulen, wobei andere Verhältnisse eintreten, nicht zu berühren.</p>
                  <p>Gegen diesen Antrag des Grafen Thun ergab sich keine Erinnerung; nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> meinte, daß vor allem noch zu erheben wäre, welchen Ertrag das gedachte Privilegium dem Studienfonds abgeworfen habe. So dringend sei die Aufhebung dieses Privilegiums nicht, um nicht diese Erhebung vornehmen zu können. Hat dieses Recht keinen oder nur einen geringen Ertrag dem Studienfonds zugebracht, so würde er nichts gegen die Aufhebung desselben einzuwenden haben; bevor wir aber wieder ein Recht <ref xml:id="fn_2_2_294_a">und ein Einkommen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_2_294_a">Einfügung a–a Krauß’.</note> aufgeben, meint Baron Krauß, wäre noch die gedachte Erhebung vorzunehmen. <ref xml:id="fn_2_2_294_b">Graf Thun gibt die Aufklärung, daß infolge Ah. Entschließung schon längst die Einrichtung getroffen worden ist, die Bücher zu so niederen Preisen zu verschleißen, daß damit nur die Erzeugungskosten gedeckt werden, und daß die Möglichkeit eines einträglichen Geschäftes mit den Gymnasialbüchern entfalle, sobald den Lehrkörpern gestattet wird, Bücher, welche sich bereits im Buchhandel befinden, als Lehrbücher zu gebrauchen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_2_294_b">Einfügung b–b Thuns.</note>.<note type="footnote" n="4">Auf Vortrag Thuns v. <date when="1850-02-19">19. 2. 1850</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1850-03-15">15. 3. 1850</date> das Monopol des Studienfonds auf ausschließlichen Druck und Verkauf der Gymnasialschulbücher aufgehoben, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 910/1850</bibl>. Die entsprechende Verordnung Thuns publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 152/1850</bibl>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Taxnachsicht für Georg Philipps</head>
                  <p>Der Minister Graf Thun bemerkte weiter, daß bei der Berufung von auswärtigen Professoren auf die hiesigen Lehranstalten die gewöhnlichen gesetzlichen Bestimmungen in Ansehung der Taxen nicht in Anwendung zu kommen haben, da diese Professoren gewöhnlich, nach eingeholter Ah. Genehmigung, mittelst Kontrakten gewonnen werden. Bei dem aus dem Auslande auf diese Art hierher berufenen Professor Philipps<note type="footnote" n="5">Zur Berufung Georg Philipps’ an die Innsbrucker Universität siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490622-P-0103.xml#top_2_1_103_20">MR. v. <date when="1849-06-22">22. 6. 1849</date>/XX</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z103" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z103.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18490622-P-0103.xml">ÖMR. II/1, Nr. 103</ref>
                        </bibl>.</note> sei jedoch das Versehen unterlaufen, daß eine Taxnote ausgefertigt und ihm zugeschickt worden ist. Graf Thun habe sich an das Finanzministerium wegen Abschreibung dieser Taxe gewendet, welches aber bei dem Bestande der diesfälligen Taxvorschriften nicht willfahren zu können erklärte. Nachdem jedoch die Aufnahme Philipps in der Art erfolgte, daß er bereits eine zehnjährige Dienstzeit und die Pensionsfähigkeit nach Österreich mitbringt und die Taxabnahme auf der anderen Seite so viel bedeuten würde, als ob er jetzt erst seine Anstellung erhielte, so stimmte der Ministerrat und auch der Finanzminister bei, daß auf die Ah. Nachsicht der hier in der Rede stehenden Taxe angetragen werde<note type="footnote" n="6">Auf Vortrag Thuns v. <date when="1850-03-11">11. 3. 1850</date> wurde Philipps mit Ah. E. v. <date when="1850-03-20">20. 3. 1850</date> vom Abzug der Dienstaxe für sein Gehalt befreit, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1019/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Angebliche Demonstration auf dem Michaelerplatze</head>
                  <p>Derselbe Minister erwähnte eines (übrigens ungegründeten) Gerüchtes, daß den 4. d.M. vor 6 Uhr abends auf dem Michaelerplatze 20 bis 30 Männer mit sogenannten Stürmern zum Vorschein gekommen sind, von denen einer aufgetreten ist und öffentlich<pb n="189" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s189.pdf"/> vorgelesen hat, daß FZM. Baron Jellačić mit Sr. Majestät dem Kaiser zerfallen ist, daß die Kroaten wieder marschieren werden und dergleichen. </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Strafkontribution der ungarischen Juden</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> las die nach einem früheren Ministerratsbeschlusse entworfene Antwort an den FZM. Baron Haynau auf seine Zuschrift vom 27. v.M. wegen der den Judengemeinden auferlegten Strafkontribution vor<note type="footnote" n="7">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500201-P-0269.xml">MR. v. <date when="1850-02-01"/>1. 2. 1850</ref>. Das Protokoll des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500304-P-0293.xml#top_2_2_293_2">MR. v. <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date>/II</ref> fehlt. Haynau hatte mit Schreiben v. <date when="1850-02-27">27. 2. 1850</date> an Schwarzenberg, Gyulai und Bach die Ausführung der Anweisungen Bachs verweigert, <bibl type="archival">MHL., III. A.K., Präs., 73/1850</bibl>.</note>. Dieser Antwort zufolge findet der Ministerrat von seinen Beschlüssen in Ansehung der gedachten Strafkontribution nicht abzugehen.</p>
                  <p>Mit dieser Erwiderung erklärte sich der Ministerrat vollkommen einverstanden, und der Ministerpräsident wird dieselbe noch vorläufig Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung vorlegen<note type="footnote" n="8">Schwarzenberg schickte Haynau die hier besprochene Erwiderung (K.) im Namen des Ministerrates am <date when="1850-03-09">9. 3. 1850</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 903/1850</bibl>. Ein Vortrag bzw. eine Ah. Entschließung liegen nicht vor, die Genehmigung durch Franz Joseph erfolgte wohl mündlich. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500323-P-0306.xml#top_2_2_306_9">MR. v. <date when="1850-03-23">23. 3. 1850</date>/IX</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Löschung Alfred Graf Potockis aus der Liste der geheimen Räte</head>
                  <p>Derselbe Minister machte hierauf aufmerksam, daß Graf Potocki, welcher die geheime Ratswürde erhielt und dem an der diesfälligen Taxe von 6000 f. mit einem Ah. Kabinettschreiben die Hälfte mit 3000 f. nachgesehen wurde, die andere Hälfte mit 3000 f. noch immer schulde.</p>
                  <p>Der Ministerpräsident gedenket hierüber einen au. Vortrag an Se. Majestät zu erstatten und darin auf die Streichung des Grafen Potocki aus der Liste der geheimen Räte anzutragen, wogegen sich keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="9">Im Vortrag v. <date when="1850-03-16">16. 3. 1850</date> meinte Schwarzenberg, daß Potocki, als einem der reichsten Männer Galiziens, die Taxen nicht gänzlich nachgesehen werden sollten. Vielmehr wäre Potocki aufzufordern, sogleich die 3000 fl. zu begleichen, andernfalls er von der Liste der geheimen Räte gestrichen würde, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1021/1850</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500502-P-0335.xml#top_2_3_335_2">MR. v. <date when="1850-05-02">2. 5. 1850</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Löschung Maximilian Graf Dietrichsteins aus der Liste der geheimen Räte</head>
                  <p>Dasselbe will der Ministerpräsident auch bei dem Grafen Max Dietrichstein tun, welcher auch mit der Taxe für die geheime Ratswürde im Rückstande ist und auf diese Würde seinen Äußerungen zufolge keinen besonderen Wert zu legen scheint. Auch damit erklärte sich der Ministerrat einverstanden<note type="footnote" n="10">In dem in Anm. 9 zit. Vortrag schlug Schwarzenberg auch für Dietrichstein ein gleiches Vorgehen vor. Laut Eintragung im Indexbuch für geheime Räte, <bibl type="archival">ebd., Administarive Registartur, F 46, 313</bibl>, wurde Dietrichstein wegen Nichtbezahlung gelöscht; vgl. auch die Liste der geheimen Räte, datiert mit <date when="1849-11-28">28. 11. 1849</date>, in der Dietrichstein mit Bleistift durchgestrichen ist, <bibl type="archival">ebd., OMaA, Karton 551, Fasz. IV/3064a, fol. 21</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Schenkung des Ernst Kiss v. Elemér an Julius Fedrigoni Edler v. Etschthal</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Graf Gyulai</rs>
                     </hi> brachte folgenden Fall zur Kenntnis des Ministerrates: Der Schwager des Rittmeisters Fedrigoni, der bekannte Kiss v. Ellemér<note type="footnote" n="11">Zu Ernst Kiss v. Elemér siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500401-P-0311.xml#top_2_2_311_5">MR. v. <date when="1850-03-01">1. 3. 1850</date>/V</ref>.</note>, verlangte von Világos aus seinen besagten Schwager zu sprechen, was auch geschehen ist, bei welcher Gelegenheit Kiss dem Fedrigoni mehrere Aufträge gab, unter anderem auch, für ihn in Wien um Gnade zu bitten. Kiss gab ferner dem Fedrigoni eine Anweisung an einen anderen Kiss, daß dieser jenem ein Pferd ausfolge, welchem Auftrage letzterer Kiss entsprochen hat. Fedrigoni kam mit dem Pferde nach Wien und soll nun, da das Vermögen<pb n="190" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s190.pdf"/> des Kiss sequestriert werde, das Pferd nach Pest schicken, damit es dort zur Artillerie assentiert werde.</p>
                  <p>Bei der Beantwortung der Frage, ob Kiss jenes Pferd habe schenken können, kommt es nach der Ansicht des Ministerrates darauf an, ob Kiss zur Zeit der Schenkung bereits verurteilt war oder nicht. Im letzeren Falle konnte er über seine Sachen verfügen. Diese Angelegenheit wäre demnach dem Ministerialrat Graf Almásy mitzuteilen, damit dieser durch den Causarium-Regalium-Direktor die rechtliche Lage der Dinge erheben lasse, um beurteilen zu können, ob das Pferd der Frage zurückzustellen sei oder nicht<note type="footnote" n="12">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500323-P-0306.xml#top_2_2_306_2">MR. v. <date when="1850-03-23">23. 3. 1850</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Vier Todesurteile</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> referierte hierauf vier Todesurteile</p>
                  <p>a)  wider Johanna Neumann wegen Brandlegung. Dieselbe ist 22 Jahre alt, uneheliche Tochter eines Taglöhners, Dienstmagd, vermögenslos und war bis zur Zeit des begangenen Verbrechens wohlverhalten. Sie hat in Bielitz im Hause ihres Dienstgebers, aufgebracht über die karge Kost und schlechte Behandlung, dreimal Feuer gelegt, welches zweimal in Flammen ausbrach, das drittemal nur glimmte, allemal aber gleich im Anfange gelöscht wurde. Der dadurch verursachte Schaden belauft sich auf 4 f. Konventionsmünze. Das Teschner Kriminalgericht hat die Neumann zum Tode verurteilt und das mährisch-schlesische Appellationsgericht und der Oberste Gerichtshof haben dieses Urteil einhellig bestätigt, trugen aber alle in Berücksichtigung der vorhandenen Milderungsumstände (des bisherigen untadelhaften Lebenswandels, ihrer verwahrlosten Erziehung, ihres aufrichtigen Geständnisses und der Geringfügigkeit des verursachten Schadens) auf die Umwandlung der Todesstrafe in eine zeitliche, deren Maß der Oberste Gerichtshof mit zehnjährigem schweren Kerker zu bestimmen geneigt ist<note type="footnote" n="13">Auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date> wurde Neumann mit Ah. E. v. <date when="1850-03-12">12. 3. 1850</date> die Todesstrafe erlassen und der Oberste Gerichtshof angewisen, eine angemessene Zeitstrafe zu verhängen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 923/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>b)  wider Franz Fröhlich, Jakob Nest und Iganz Seidel wegen Verbrechens der Teilnehmung an der Verfälschung öffentlicher, als Münze geltender Kreditspapiere. Die sämtlichen Genannten haben die Teilnahme an dem besagten Verbrechen durch Ausgabe der von Jakob Remelhofer erzeugten falschen Banknoten einbekannt. Remelhofer konnte bei seinem hartnäckigen Leugnen nur aus dem Zusammentreffen der Anzeigungen überwiesen, daher nicht zum Tode verurteilt werden, und es wurde ihm nur eine 18jährige schwere Kerkerstrafe zuerkannt. Dagegen wurden aber die Obgenannten von dem Kriminalgerichte zu Gratz, dem Appellationsgerichte und dem Obersten Gerichtshofe zum Tode verurteilt, alle Instanzen vereinigten sich aber in dem Antrage, in Berücksichtigung der vorhandenen Milderungsumstände (früherer guter Lebenswandel, geringer Schaden, lange Dauer des Verhaftes, reuiges aufrichtiges Geständnis) die Todesstrafe in eine zeitliche umzuwandeln, welche der Oberste Gerichtshof für Fröhlich mit fünf Jahren, für Nest mit sechs Jahren und für Seidel mit fünf Jahren schweren Kerkers zu bestimmen gedenket<note type="footnote" n="14">Auf Vortrag Schmerligs v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date> wurde den drei Männern mit Ah. E. v. <date when="1850-03-15">15. 3. 1850</date> die Todesstarfe erlassen und der Oberste Gerichtshof angewiesen, angemessene Zeitstrafen zu verhängen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 939/1850</bibl>.</note>.<pb n="191" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s191.pdf"/>
                  </p>
                  <p>c) Wider Jacko Mackiewicz wegen Mordes. Derselbe ist 36 Jahre alt, verheiratet, Vater von vier unmündigen Kindern und wurde noch nie gerichtlich abgstraft. Er lebte mit seinem bei ihm wohnenden Bruder Iwan Mackiewicz in Zwietracht, teils wegen des Erbvermögens, teils wegen der Neigung des Iwan zur Gattin des Jacko Mackiewicz. Am <date when="1849-03-06">6. März 1849</date> kam Iwan Mackiewicz abends betrunken nach Hause, legte sich in der Scheuer neben seinen schon schlafenden Bruder Jacko, und weil er an diesen mit dem Fuße anstieß, so geriet Jacko in einen solchen Zorn, daß er den Bruder Iwan mit einem Wagenholze schlug, ihn würgte und trat, bis er sich nicht mehr rührte; damit aber dieser nicht mehr zu sich komme, knüpfte er ihn an einen Balken in der Scheuer auf. Er gestand sein Verbrechen aufrichtig und wurde von dem Lemberger Kriminalgerichte, dem galizischen Appelationsgerichte und dem Obersten Gerichtshofe zum Tode verurteilt; alle trugen aber auf Umwandlung der Todesstrafe in eine zeitliche, in Berücksichtigung des früheren untadelhaften Lebenswandels und weil er die Tat voraus nicht überdacht, sondern im Jähzorn vollbracht hat, an, welche der Oberste Gerichtshof auf 15jährigen schweren Kerker festzusetzen geneigt ist<note type="footnote" n="15">Auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date> wurde Mackiewicz mit Ah. E. v. <date when="1850-03-12">12. 3. 1850</date> die Todesstrafe erlassen und der Oberste Gerichtshof angewiesen, eine angemessene Zeitstrafe zu verhängen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 924/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>d)  Wider die Maria Jaremka wegen Mordes. Sie ist eine Galizianerin, etliche und 30 Jahre alt, und wurde im Jahre 1844 wegen Diebstahls mit sechsmonatlichem Kerker abgestraft. Sie begab sich mit ihrem uneheligen Kinde, einem Mädchen, in einen Ort, wo sie einen Erwerb zu finden hoffte; unterwegs dem Froste ausgesetzt und jedes Obdaches beraubt, ihr Elend mehr als je fühlend, faßte sie den Entschluß, ihr sie an dem Erwerbe hinderndes Kind dadurch zu ersticken, daß sie es längere Zeit mit dem Gesichte fest an ihre Brust drückte, bis es tot war. Sie gestand das Verbrechen und wurde von allen Strafbehörden zum Tode verurteilt. In der Erwägung jedoch, daß M. Jaremka in der Erziehung verwahrlost war und von dem natürlichen Vater des Kindes ganz hilflos gelassen wurde, vereinigten sich diese Behörden in dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe. Der Oberste Gerichtshof trägt auf eine Umwandlung dieser Strafe in eine zeitliche, die er mit zehnjährigem schweren Kerker bestimmen will<note type="footnote" n="16">Auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1850-03-06">6. 3. 1850</date> wurde Jaremka mit Ah. E. v. <date when="1850-03-12">12. 3. 1850</date> die Todesstrafe erlassen und der Oberste Gerichtshof angewiesen, eine angemessene Zeitstrafe zu verhängen, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 926/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> und einverständlich mit ihm der Ministerrat finden in allen vier Fällen die Anträge auf Ag. Nachsicht der Todesstrafe und Umwandlung derselben in eine angemessene zeitliche, dem Obersten Gerichtshofe zu überlassende Strafe zu unterstützen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Taxnachsicht für Johann Anton Ernst Graf Schaffgotsche</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> erwirkte die Zustimmung des Ministerrates zu dem beabsichtigten Antrage bei Sr. Majestät auf die Ag. Gewährung der von dem Brünner Bischofe Grafen Schaffgottsche angesuchten Taxnachsicht für die ihm erteilte geheime Ratswürde, da ihm diese Würde als Auszeichnung für seine Verdienste verliehen worden sei<note type="footnote" n="17">Zur Verleihung der geheimen Ratswürde an Schaffgotsche siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500202-P-0270.xml#top_2_2_270_3">MR. v. <date when="1850-02-02">2. 2. 1850</date>/III</ref>. Auf Vortrag Bachs v. <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date> wurden Schaffgotsche die Taxen für die geheime Ratswürde erlassen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 905/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Festivitäten in Triest bei der Anwesenheit des Kaisers</head>
                  <p>Derselbe Minister bemerkte hierauf, daß der Statthalter der Stadt Triest und des Küstenlandes FML. Graf Wimpffen das Programm der Festivitäten vorgelegt habe, welche aus Anlaß des Ah. Besuches Sr. Majestät in Triest (welcher Besuch in der Hälfte des Monates April gewünscht wird) statthaben sollen. Unter andern soll auch eine Medaille zum Gedächtnisse an diesen Besuch geprägt werden. Gegen dieses Programm und die Medaille ergab sich keine Erinnerung, und der Minister des Inneren behielt sich vor, selbe Sr. Majestät vorzulegen<note type="footnote" n="18">Das Schreiben Wimpffens ist unter den Beständen des AVA., IM., Präs. nicht erhalten. Zum Programm der Reise siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-03-0-18500504-P-0337.xml#top_2_3_337_1">MR. v. <date when="1850-05-04">4. 5. 1850</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_294_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Abstellung der Honvéds und Nationalgarden zur Armee</head>
                  <p>Schließlich besprach der Minister des Inneren noch die bereits in früheren Protokollen vorgekommene Assentierung der Honvéds in Ungarn und der dortigen Nationalgarden<note type="footnote" n="19">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500228-P-0290.xml#top_2_2_290_9">MR. v. <date when="1850-02-28">28. 2. 1850</date>/IX</ref>. Im Ministerrat am <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date>/I war die Frage der Zwangsassentierung von Exhonvéds wieder zur Sprache gebracht worden, das Protokoll dieser Sitzung liegt jedoch nicht mehr ein.</note>.</p>
                  <p>Was die Assentierung der Nationalgarden anbelangt, gegen welche sich auch der Ministerialrat Graf Attems in Preßburg erklärt, wurde bemerkt, daß bei den Nationalgarden, selbst bei den mobilisierten, ein anderes Verhältnis obwalte als bei den Honvéds. Die Nationalgarden haben Familien, Geschäfte, sind friedliche Bürger und wurden meistens gezwungen auszurücken. Bei diesen hätte die Assentierung, insoferne sie sie nicht nach den bestehenden Rekrutierungsvorschriften ohnehin trifft, von jetzt an aufzuhören.</p>
                  <p>Bei den Honvéds seien zwei Kategorien zu unterscheiden, die Gemeinen und die Offiziere. Bei der Assentierung der Gemeinen trete teils eine Strafmaßregel hervor, teils und vorzüglich sei sie als Ersatz für die Rekrutierung in Anwendung gekommen. Die Abstellung der Honvédoffiziere als Gemeine erscheine aber offenbar nur als eine Strafmaßregel. Was die Honvédsgemeinen anbelangt, so ist ihre Assentierung bei den außerordentlichen Umständen einer Rekrutierung gleichzustellen; die abgestellten Honvéds bleiben, werden den betreffenden Gemeinden gutgeschrieben, und der Abgang muß von den Gemeinden ergänzt werden. Von den bereits assentierten Honvéds können auch welche im Konzertationswege, z.B. welche mehr als zwei Kinder haben, welche steuerbare Wirtschaften von 20 Jochen Äckern, Wiesen, Weingärten besitzen u. dgl., entlassen werden<note type="footnote" n="20">Das Konzept Bachs für diesen Tagesordnungspunkt <bibl type="archival">AVA., Nachlaß Bach, Karton 36, Fasz. Ungarn, Honvéd, Nationalgarde, Rekrutierung, Militärangelegenheiten</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> meinte, daß die Bestimmung 20 Joch wegzulassen wäre, weil vielleicht schon ein geringerer Grundbesitz zur Befreiung im Konzertationswege hinreicht. Der zur Komplettierung der ungarischen Regimenter noch fehlende Abgang wäre im Wege der allgemeinen Rekrutierung aufzubringen. Die Abstellung der Honvédsoffiziere als solche zu Gemeinen hätte von itzt an aufzuhören; die abgestellten Honvédoffiziere wären einer genauen Sichtung zu unterziehen, die Gefährlichen den Strafkompanien einzureihen und allmählig aus der Armee wegzuschicken. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die Abstellung der Honvédsoffiziere als Gemeine eine bereits ausgesprochene Maßregel sei, wobei es zu verbleiben hätte, nur wären die schädlichen<pb n="193" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s193.pdf"/> Elemente zu beseitigen und die bei einzelnen eintretenden Billigkeitsrücksichten zu beachten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> behielt sich übrigens vor, diesen Gegenstand gehörig stilisiert nächstens wieder vorzubringen<note type="footnote" n="21">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500308-P-0295.xml#top_2_2_295_11">MR. v. <date when="1850-03-08">8. 3. 1850</date>/XI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1850-03-07">7. März 1850</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1850-03-13">13. März 1850</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>