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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">Jänner 1850–<date when="1850-04-30">30. April 1850</date>
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            <title level="a" type="desc" n="283">Sitzung 283</title>
            <meeting>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b2-z283.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <editor ref="#editor_Schmied-Kowarzik">
                        <persName>
                           <forename>Anatol</forename>
                           <surname>Schmied-Kowarzik</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 2 Jänner 1850–30. April 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2005">2005</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">718</idno>
                  <idno type="KZ">146</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1850-02-19"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 20. 2.), Krauß 20. 2., Bach 22. 2., Gyulai (nur bei III anw.) 20. 2., Schmerling 20. 2., Bruck, Thinnfeld 20. 2., Thun, Kulmer 20. 2.; abw. Stadion.</orig>
               </item>
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                     <surname>Schwarzenberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">1850-02-20</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Krauß</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">20. 2.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-22">22. 2.</date>
                  </note>
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                     <surname>Gyulai</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur bei III anw.)</note>
                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">20. 2.</date>
                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">20. 2.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">20. 2.</date>
                  </note>
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                     <surname>Kulmer</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1850-02-20">20. 2.</date>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_2_2_283_2">Grundsteuerprovisorium in Ungarn</ref>
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                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_2_2_283_3">Eingabe der österreichischen Bischöfe</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml#a2-b2_z283.pdf">
               <title type="num">Nr. 283</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1850-02-19">19. Februar 1850</date>
               </title>
            </head>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
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                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
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                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 20. 2.), Krauß 20. 2., Bach 22. 2., Gyulai (nur bei III <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice>) 20. 2., Schmerling 20. 2., Bruck, Thinnfeld 20. 2., Thun, Kulmer 20. 2.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">718</idno>
                  <idno type="KZ">146</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1850-02-19">19. Februar 1850</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_283_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Urbarialschuldigkeiten in Ungarn, Kroatien etc</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> brachte die Urbarialschuldigkeiten in Ungarn, Kroatien und Slawonien mit dem Bemerken zur Sprache, daß Se. Majestät der Kaiser zu erklären geruhet haben, auf die Entschädigung Vorschüsse zu leisten<note type="footnote" n="1">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491016-P-0188.xml#top_2_1_188_3">MR. v. <date when="1849-10-16">16. 10. 1849</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z188.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18491016-P-0188.xml">ÖMR. II/1, Nr. 188</ref>
                        </bibl>. Zur prinzipiellen Entscheidung, die Urbarialentschädigung in Ungarn durchzuführen, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490705-P-0110.xml#top_2_1_110_4">MR. v. <date when="1849-07-05">5. 7. 1849</date>/IV</ref>, <quote>ebd., Nr. 110</quote>.</note>.</p>
                  <p>Derselbe bemerkte, daß in Ungarn, Kroatien und Slawonien Ansässigkeiten bestehen, daß die Urbarialschuldigkeiten daselbst gleichmäßig festgestellt und bestimmt sind und daß über dieses Ausmaß nicht hinausgegangen werden darf. Der Maßstab zur Ausmittlung der Entschädigung sei daher in diesen Provinzen, wo die Zahl der Ansässigkeiten und ihre Schuldigkeiten genau bekannt sind, leichter als in andern Provinzen des Reiches.</p>
                  <p>Nachdem der Finanzminister die in Ungarn, Kroatien und Slawonien diesfalls bestehenden Verhältnisse auseinandergesetzt hatte, bemerkte er, daß es sich heute nicht um definitive Reglung dieser Angelegenheit, sondern darum handle, einen Vorschuß in Vorschlag zu bringen, welcher den Urbarialberechtigten zu gewähren, und den Gang zu bezeichnen, welcher vom Staate in dieser Sache einzuhalten wäre<note type="footnote" n="2">Bach hatte bereits mit Schreiben v. <date when="1849-10-19">19. 10. 1849</date> Krauß die entsprechenden Vorschläge Geringers über die zu gewährenden Vorschüsse für die ehemaligen ungarischen Grundherren übersandt, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 11450/1849</bibl>. Auch Almásy hatte mit Schreiben v. <date when="1849-10-29">29. 10. 1849</date> auf eine baldige Vorschußzahlung für die Grundbesitzer gedrängt, <bibl type="archival">ebd., Präs. 1183/1849</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Einen Vorschuß bei Ansässigkeiten, wie im Lande angetragen wurde, mit 150 fr. zu gewähren, würde eine sehr große Summe erfordern, und wenn auch die 7280 Ansässigkeiten der Fonde und die 33.564 Ansässigkeiten der hohen Geistlichkeit und des Kamerales in Ungarn ausgeschieden würden<note type="footnote" n="3">Siehe dazu die <quote>Summarische Nachweisung sämmtlicher in den König., Kron Cameral-Fiscal und Salinen Domainen, dann auf den geistlichen Gütern befindlichen Urbarial Sessionen</quote> und die <quote>Übersichts Tabelle der in den ungarischen Stiftungs-Herrschaften und Gütern Urbarial Ansässigkeiten</quote>, beide in <bibl type="archival">ebd.</bibl>
                     </note>, so blieben noch immer 195.000 Ansässigkeiten in Ungarn, für welche beinahe<ref xml:id="fn_2_2_283_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_2_283_a">Korrektur Krauß’aus <quote>mehr als</quote>.</note> 30 Millionen erforderlich wären, und die Häusler wären darunter noch nicht begriffen. Eine so große Summe aufzubringen wäre unmöglich<ref xml:id="fn_2_2_283_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_2_283_b">Korrektur Krauß’ aus <quote>sehr schwer</quote>.</note>; die Vermehrung des Papiergeldes bei der Menge desselben sei bedenklich, und ein Anleihen wäre schwer zu erzielen und sei im Falle des Bedarfs zu anderen Zwecken nötig. Auch<pb n="143" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s143.pdf"/> spreche das Gesetz nicht von barer Entschädigung. Der Finanzminister meint, daß für Ungarn etc. kein anderer Weg als in den anderen Provinzen einzuschlagen wäre, nämlich den ungarischen Gutsbesitzern die Entschädigung nicht in Kapital, sondern in einer Rente zu gewähren, welche in einem Verhältnisse zum wahrscheinlichen Werte der Schuldigkeit steht, und einen Teil der Schulden der Gutsbesitzer auf das Ärar zu übernehmen. Die diesem Antrage zum Grunde liegende Idee ist, den Grund und Boden und die darauf haftenden Schuldigkeiten zu trennen, für die Aufhebung der einen Vergütung zu leisten und, nachdem das Untertansband gelöset und die Patrimonialjurisdiktion aufgehoben ist, das Streben dahin zu richten, bei den Grundstücken den freien Umsatz stattfinden zu lassen. Das einfachste zu diesem Zwecke führende Mittel sei, durch eine gesetzliche Maßregel auszusprechen, daß der Staat oder die Provinz die Schulden von den Urbarialschuldigkeiten übernimmt und dagegen den Grund und Boden freimacht. Die Grundbesitzer gewinnen hierdurch, und die Gläubiger erfahren keinen Nachteil, haben vielmehr den Vorteil, daß sie die Zinsen regelmäßiger erhalten. Beiden Teilen wird dadurch eine Erleichterung zuteil, und für den Staat sei es wichtig, nicht so große Summen aufbringen zu müssen. Der Finanzminister fände es demnach notwendig, 1. daß man ausspreche, welcher Betrag jetzt im Baren als Rente für das Vergangene zu leisten sei, und 2. welche Bestimmungen rücksichtlich der Austragung des Kapitals selbst getroffen werden sollen. Ad 1. meinte der Finanzminister, daß der Wert einer Ansässigkeit mit 300 fr. anzunehmen wäre. Hievon entfielen an 5% Renten für ein Jahr 15 fr., und für die beiden Jahre 1848 und 1849 zusammen 30 fr., welche für jede Ansässigkeit für das Vergangene bar zu entrichten wären. Bei dieser Annahme würden für Ungarn mit Ausscheidung der oberwähnten Ansässigkeiten doch noch 5,800.000 fr. ohne die Häusler, und mit diesen sieben bis acht Millionen, und für Kroatien bei 20.000 Ansässigkeiten 600.000 fr. erforderlich sein.</p>
                  <p>Der Finanzminister sprach hierbei den Wunsch aus, daß es ihm nicht unwillkommen wäre, wenn gegenwärtig statt 30 fr. nur 20 fr. bestimmt werden wollten. Man könnte später, wenn das Grundsteuerprovisorium eingeführt sein wird, in Überlegung nehmen, was weiter zu geschehen hätte. Diese Bestimmung wäre nach seiner Ansicht hinauszugeben, und ad 2. mit dem Justizminister und dem Minister des Inneren Rücksprache zu pflegen, wie und in welcher Ausdehnung zur Übernahme der Urbarialschulden auf den Staat und Hinausgabe von Schuldverschreibungen (Inskriptionen) für jedes der genannten Kronländer übergangen werden könne.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich im Grundsatze mit diesen Anträgen des Finanzministers mit der vom Minister des Inneren geltend gemachten Bemerkung, daß die günstigere Ziffer von 30 f. anzunehmen wäre, einverstanden. Die Zahlung dieses Betrages könnte allenfalls in zwei Raten mit 20 fr. und 10 fr. geleistet werden. Die anderen Detailfragen werden ohnehin den Gegenstand einer weiteren Beratung bilden<note type="footnote" n="4">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500403-P-0312.xml#top_2_2_312_10">MR. v. <date when="1850-04-03">3. 4. 1850</date>/X</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_283_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Grundsteuerprovisorium in Ungarn</head>
                  <p>Der Finanzminister stellte weiter die dringende Notwendigkeit dar, das Grundsteuerprovisorium nun in Ungarn in Ausführung bringen zu lassen. Er bemerkte, daß bereits unter Kaiser Josef diese Arbeit begonnen, später aber wieder zerstört wurde. Unmittelbare<pb n="144" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s144.pdf"/> Vorarbeiten für diesen Zweck seien daher nicht vorhanden, wohl aber manche mittelbare. Es wurden nämlich in einigen Gegenden die Güter zu anderen Zwecken, z.B. zur Kommassation, vermessen und diese Arbeiten könnten bei dem Grundsteuerprovisorium benützt werden<note type="footnote" n="5">Zur Einführung des Grundsteuerprovisoriums in den nichtungarischen Ländern und der Steuerbemessungsgrundlage in den ungarischen Ländern während des Vormärz siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 66–69</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Für die Zwecke des Grundsteuerprovisoriums sei es notwendig, das Flächenmaß der Grundstücke kennenzulernen, wozu dort, wo keine Vermessung vorhanden ist, diese vorzunehmen wäre; auch könne man sich in einzelnen Fällen an die Angaben der Parteien halten, denen aus Käufen und Verkäufen und auf andere Weise die Anzahl der Striche, Metzen<ref xml:id="fn_2_2_283_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_2_283_c">Einfügung Krauß’.</note>, Joche ihrer Grundstücke bekannt ist. Dieser Teil der Arbeit, nämlich die Vermessung, sei der zeitraubendste. Um hier schnell zum beabsichtigten Ziele zu gelangen, wären die Vermessungen nach größeren Rieden und zugleich die Parzellierung vorzunehmen. Wo <ref xml:id="fn_2_2_283_d">die Vermessung eines Gutskörpers vorliegt, ist die Aufnahme der Parzellen</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_2_283_d">Korrektur d–d Krauß’ aus <quote>man die Vermessung eines Gutskörpers hat, so ist die Parzellierung</quote>.</note> leicht durchzuführen. Die Bevölkerung ist nicht so groß und gedrängt, und nur in Nordungarn dürften diesfalls größere Schwierigkeiten hervortreten. Ist man mit der Vermessung im Reinen, so sind die Kultursarten zu bestimmen und die Schätzung auf der Grundlage desjenigen Grundertrages vorzunehmen, welcher gewöhnlich erzielt wird.</p>
                  <p>Beim stabilen Kataster seien Reklamationen gestattet; diese wären auch bei dem Provisorium zuzulassen, aber die Umlegung gleich vorzunehmen.</p>
                  <p>Dieses wären beiläufig die Grundsätze, nach welchen bei dem Grundsteuerprovisorium in Ungarn vorzugehen wäre. Der Finanzminister wird hierüber einen au. Vortrag an Se. Majestät erstatten und las den diesfälligen Patentsentwurf vor, wogegen sich keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="6">Auf Vortrag Krauß’ v. <date when="1850-02-24">24. 2. 1850</date> wurde die Ausführung eines Grundsteuerprovisoriums in den Kronländern, in denen die Grundsteuer bisher nicht geregelt war, d.i. in Ungarn, Kroatien-Slawonien samt Küstengebiet, Siebenbürgen sowie der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat, mit Ah. E. v. <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date> bewilligt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 812/1850</bibl>. Das diesbezügliche kaiserliche Einführungspatent v. <date when="1850-03-04">4. 3. 1850</date> publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 80/1850</bibl>. Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 496 ff.</bibl> mit zahlreichen weiteren Quellenhinwseisen. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500222-P-0286.xml#top_2_2_286_5">MR. v. <date when="1850-02-22">22. 2. 1850</date>/V</ref>.</note>.</p>
                  <p>An der Besprechung über die vorstehenden zwei Gegenstände hat der Kriegsminister Graf v. Gyulai keinen Anteil genommen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_2_283_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Eingabe der österreichischen Bischöfe</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun</rs>
                     </hi> referierte hierauf über die Eingabe der hier versammelt gewesenen österreichischen katholischen Bischöfe, und zwar über ihre in der beiliegenden Darstellung sub 1.<ref xml:id="fn_2_2_283_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_2_283_e">Liegt dem Originalprotokoll bei.</note> erwähnten Wünsche, denen zufolge die Bischöfe die freie Bewegung der Kirche in Dingen in Anspruch nehmen, in denen sie die bisherige Gesetzgebung ausdrücklich verwehrte, nämlich: Verkehr mit Rom, Verkehr der Bischöfe mit ihren Gemeinden, geistliche Gerichtsbarkeit und Verkehr der geistlichen Orden mit ihren auswärtigen Generalen und Generalkapiteln.<pb n="145" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2-pdf.xml%23a2-b2_einzelseiten/a2-b2_s145.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der Minister las seine diesfälligen, der erwähnten Darstellung beiliegenden Anträge vor, nach welchen die entsprechenden Bestimmungen über jene vier Punkte im Verordnungswege zu erlassen wären<note type="footnote" n="7">Thun hatte sich im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500117-P-0256.xml#top_2_2_256_5">MR. v. <date when="1850-01-17">17. 1. 1850</date>/V</ref> zur Ausarbeitung eines ausführlichen Referates über die Eingaben der Bischöfe bereit erklärt. Bei der Erstellung dieses Berichtes, den er nun dem Ministerrat vorlegte, war er von Joseph Helfert und Ignaz Beidtel unterstützt worden. Siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Weinzierl-Fischer</author>, Der Ministerrat und die kaiserlichen Verordnungen 476 f.</bibl> Das Referat Thuns ist abgedruckt <bibl type="archival">ebd., 486 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Der Minister fand hiebei nur zu bemerken, daß er nach reiflicherer Überlegung zu der Überzeugung gelangt sei, daß es zweckmäßiger wäre, bei 2. (Verkehr der Bischöfe mit ihren Gemeinden) den Beisatz: „sie haben jedoch von ihren Erlässen, insofern sie äußere Wirkungen nach sich ziehen oder öffentlich kundgemacht werden sollen, gleichzeitig den Regierungsbehörden, in deren Bereich die Kundmachung erfolgen oder die Anwendung geschehen soll, Abschriften mitzuteilen“, dermal nicht aufzunehmen, sondern damit so lange zurückzuhalten, bis ein Disziplinargesetz für alle Religionsgesellschaften hinausgegeben sein wird. In Ungarn, wo eine solche Bestimmung nicht bestanden hat, würde sie <ref xml:id="fn_2_2_283_f">mit Recht eine unangenehme Sensation hervorbringen, wenn sie als nur gegen die katholische Geistlichkeit gerichtet erlassen würde</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_2_283_f">Korrektur –f Thuns aus <quote>eine unangenehme Sensation hervorbringen, ohne ihre Einführung mit einer dringenden Notwendigkeit rechtfertigen zu können</quote>.</note>.</p>
                  <p>Aus Anlaß der hierauf in Anregung gekommenen Frage, ob es rätlich sei, über einzelne Punkte der bischöflichen Eingabe im Verordnungswege jetzt Bestimmungen zu erlassen, oder ob es zweckmäßiger sei, das ganze einem Konkordate mit dem päpstlichen Stuhle oder der Gesetzgebung für alle Religionsgesellschaften vorzubehalten, einigte sich der Ministerrat durch Stimmenmehrheit in dem Beschlusse, daß die wesentlichsten Punkte der Eingabe der Bischöfe dem Konkordate mit dem Papste vorzubehalten, dagegen die minder wichtigen Gegenstände, deren Verweigerung nicht wohl geschehen könnte, und was infolge der Verfassung nicht mehr haltbar und bereits im Besitze der Geistlichkeit ist, im Verordnungswege zu erledigen wäre.</p>
                  <p>Nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Thinnfeld</rs>
                     </hi> glaubte, daß alles dem Konkordate mit dem Papste vorzubehalten wäre, weil ihm jede Bestimmung so wichtig erscheine, um nicht abgerissen, sondern in Verbindung mit dem Ganzen behandelt zu werden. So komme es z.B. bei 1. (Verkehr mit Rom) darauf an, ob Ehelizenzen in gewissen Fällen an den Papst zu gehen haben werden oder nicht. Eine schon itzt zu treffende Bestimmung, welcher Art sie immer sei, würde den späteren Verhandlungen und Entschließungen präjudizieren.</p>
                  <p>Über die einzelnen vom Minister Grafen Thun vorgebrachten Anträge wurde heute noch kein bestimmter Beschluß gefaßt<note type="footnote" n="8">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500220-P-0284.xml#top_2_2_284_4">MR. v. <date when="1850-02-20">20. 2. 1850</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1850-02-20">20. Februar 1850</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1850-02-22">22. Februar 1850</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>