Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 2Jänner 1850–30. April 1850Sitzung 270WienThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaAnatolSchmied-KowarzikDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 2 Jänner 1850–30. April 1850WienÖBV2005484405
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 3. 2.), Krauß 4. 2., Bach 5. 2., Gyulai 4. 2., Thinnfeld 5. 2., Thun, Kulmer 5. 2.; abw. Stadion, Schmerling, Bruck.RansonnetSchwarzenbergSchwarzenbergBdE. 1850-02-03 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 4. 2.BachBdE. 5. 2.GyulaiBdE. 4. 2.ThinnfeldBdE. 5. 2.ThunKulmerBdE. 5. 2.StadionSchmerlingBruckEisgang auf der DonauEinhaltung der katholischen und griechischen Feiertage durch Juden in GalizienGeheime Ratswürde für Johann Anton Graf Schaffgotsche Freiherr v. Künast und Greifensteinfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 270Ministerrat, Wien, 2. Februar 1850
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Schwarzenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Schwarzenberg 3. 2.), Krauß 4. 2., Bach 5. 2., Gyulai 4. 2., Thinnfeld 5. 2., Thun, Kulmer 5. 2.;
abw.
abwesend Stadion, Schmerling, Bruck.
484405
Protokoll der am 2. Februar 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten v. Schwarzenberg.
Eisgang auf der Donau
Der Minister des Inneren referierte über den Zustand des Eisstoßes und über die Vorkehrungen gegen Überschwemmungsgefahr, von welchen er sich bei dem heute persönlich genommenen Augenschein an der Taborbrücken, in Erdberg, in der Rossau und in Nußdorf die Überzeugung verschafft hatteDurch das plötzlich einsetzende Tauwetter nach einer Kälteperiode war das Eis auf der Donau am 26. 1. 1850 aufgebrochen worden, siehe dazu den Wetterbericht in der Wiener Zeitung (M.) v. 27. 1. 1850. Zu den eingeleiteten Maßnahmen gegen das Hochwasser siehe ebd., (A.) v. 1. 2. 1850 und ebd., (M.) v. 3. 2. 1850..
Einhaltung der katholischen und griechischen Feiertage durch Juden in Galizien
Die Judengemeinde in Stanislau hat bei dem Ministerium des Inneren eine Vorstellung überreicht, worin sie die Nachteile für ihren Handelsverkehr schildert, welche daraus hervorgehen, daß ihr nebst den jüdischen Feiertagen auch noch die Beobachtung der katholischen und griechischen Feiertage zur Pflicht gemacht wird. Diese Feiertage, mit Inbegriff der Sabbate und Sonntage, füllen 149 Tage des Jahres aus, was für ihren Erwerb sehr nachteilig wirktUnter den Beständen des AVA., CUM., und des AVA., IM., Präs., konnte kein Hinweis auf diese Eingabe gefunden werden..
Der Minister des Inneren bemerkt, daß die Gleichberechtigung der verschiedenen Konfessionen wohl nicht auch die Gleichverpflichtung zur Heiligung aller Feiertage im Privatverkehr in sich schließen könne. Es scheine ihm hier eine nicht wohlverstandene Durchführung der Ministerialvorschrift zum Grunde zu liegen, daß die Gerichte in Galizien die griechischen Feiertage ebenso zu beobachten haben, wie die der katholischen KircheErlaß des Innenministeriums v. 20. 1. 1849 über die Gleichachtung der ruthenischen Feiertage mit jenen des lateinischen Ritus, RGBL. Nr. 98/1849. Das Hofdekret v. 17. 1. 1818 hatte bereits ausgesprochen, daß Juden an ihren Feiertagen nicht vor Gericht zitiert werden durften, abgedruckt in Astl, Alphabetische Sammlung 3, 1662 f..
Minister Graf Thun äußerte, die Frage über das Sperren der Verkaufslokalitäten an Feiertagen sei eigentlich eine Ortspolizeisache und gehöre somit zu dem Wirkungskreise der Gemeinden. Der Minister des Inneren bemerkte hierauf, daß man den Gemeinden nicht unbedingte Freiheit über diesen Punkt einräumen könne, zumal es auch deren gibt, wo die Juden in der Majorität sich befinden und von der letzteren somit die Sonntagsfeier ganz abgeschafft werden könnte. Vor allem werde der Minister dem Gubernialpräsidenten Grafen Gołuchowski nähere Aufklärung und ein Gutachten abfordern und hierauf neuerdings referierenEine entsprechende Korrespondenz konnte unter den Beständen des AVA., CUM. und AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden. Die Angelegenheit kam 1850 im Ministerrat nicht mehr zur Sprache. Im Zuge der vorläufigen Regelung der Beziehungen der römisch-katholischen Kirche zum Staat hatte die Bischofsversammlung auch um staatlichen Schutz des Sonntags und der kirchlichen Feiertage gebeten, was für Orte mit katholischer Bevölkerungsmehrheit auch zugestanden wurde, siehe dazu MR. v. 15. 4. 1850/IV. Der Durchführungserlaß Thuns wegen Feier der Sonn- und katholischer Festtage an Orten, wo die katholische Bevölkerung die Mehrzahl bildet v. 22. 6. 1850 publiziert als RGBL. Nr. 252/1850, siehe dazu Pribyl, Verbot der Sonntagsarbeit 191. Mit Verordnung v. 30. 10. 1852 wurden die Juden in Galizien verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen der römisch- und griechisch-katholischen Kirche Gewerbe und Handel zu unterlassen, abgedruckt bei Ostrow, Lexikon der politischen Gesetze 1, 292. Zur Sonntagsruhe in Österreich siehe Mischler/Ulbrich, Staatswörterbuch 4, 275–285..
Geheime Ratswürde für Johann Anton Graf Schaffgotsche Freiherr v. Künast und Greifenstein
Schließlich vereinigte sich der Ministerrat mit dem au. Antrage des Ministers Bach wegen Verleihung der geheimen Ratswürde an den Bischof zu Brünn, Grafen Schaffgotsche, welcher dieser Auszeichnung würdig erscheint.
Der Finanzminister glaubte nur, daß diese Ag. Verleihung ohne Taxnachsicht stattfinden dürfteAuf Vortrag Bachs v. 14. 2. 1850 wurde mit Ah. E. v. 19. 2. 1850 Schaffgotsche die geheime Ratswürde verliehen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 648/1850. Zu Johann Anton Ernst Graf Schaffgotsche siehe Österreichisches Biographisches Lexikon 10, 28. Fortsetzung des Gegenstandes über die Taxfreiheit in MR. v. 6. 3. 1850/IX..
Wien, 3. Februar 1850. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 7. Februar 1850.