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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1848–<date when="1850-01-07">7. Jänner 1850</date>
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            <title level="a" type="desc" n="239">Sitzung 239</title>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b1-z239.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2002">2002</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach (nur I-IV), Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 29. 12.), Krauß 1.1., Bach 2.1., Gyulai 31.12., Schmerling 1.1., Bruck, Thinnfeld 31.12., Thun, Kulmer 31.12.; abw. Stadion.</orig>
               </item>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur I-IV)</note>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_z239.pdf">
               <title type="num">Nr. 239</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1849-12-28">28. Dezember 1849</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Krauß, Bach (nur I-IV), Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 29. 12.), Krauß 1.1., Bach 2.1., Gyulai 31.12., Schmerling 1.1., Bruck, Thinnfeld 31.12., Thun, Kulmer 31.12.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">4892</idno>
                  <idno type="KZ">15 (1850)</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1849-12-28">28. Dezember 1849</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Landesverfassung für mehrere Kronländer</head>
                  <p>Nachdem die Landesverfassung und die Wahlordnung für das Kronland Österreich ob der Enns bereits Ah. genehmigt und die beschlossenen Modifikationen darin vorgenommen worden sind<note type="footnote" n="1">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491227-P-0238.xml#top_2_1_238_1">MR. v. <date when="1849-12-27">27. 12. 1849</date>/I</ref>.</note>, hat der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> die Landesordnungen für Niederösterreich, Salzburg, Kärnten, Krain und Schlesien, nämlich für jene Kronländer zur Sprache gebracht, welche nur einen Kreis bilden<note type="footnote" n="2">Die entsprechenden Entwürfe für Niederösterreich, Krain und Kärnten befinden sich in <bibl type="archival">AVA., IM., Präs. Karton 985</bibl>, die Entwürfe für Salzburg und Schlesien sind in <bibl type="archival">ebd., Karton 986</bibl>.</note>. Der Minister bemerkte, daß auch diese Landesordnungen mit Vertrauensmännern reiflich beraten und erwogen und daß hiebei die für Österreich ob der Enns Ah. genehmigten Grundsätze zur Basis genommen worden sind. Der wesentlichste hierin vorkommende Punkt, um den es sich handelt, ist die Zahl der Vertreter in diesen verschiedenen Provinzen. Zur Ausmittlung dieser Zahl wurden wie bei Österreich ob der Enns die politischen Bezirke zum Anhaltspunkte genommen, und es wurden hiernach für Niederösterreich 68 (für Wien zwölf), für Salzburg 21, für Kärnten 30, für Krain 32 und für Schlesien 30 Deputierte oder Vertreter ausgemittelt, wogegen sich keine Erinnerung ergab.</p>
                  <p>Bei Kärnten wurde nach der Bemerkung des Ministers nur noch der Passus aufgenommen, daß die im Lande vorhandenen Volksstämme gleichberechtigt sind, wogegen gleichfalls nichts erinnert wurde.</p>
                  <p>Die Verfassungen für diese fünf Provinzen wird der Minister Dr. Bach ausfertigen lassen, um Sr. Majestät vorgelegt zu werden, und den diesfälligen Vortrag morgen vorbringen<note type="footnote" n="3">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491229-P-0240.xml#top_2_1_240_3">MR. v. <date when="1849-12-29">29. 12. 1849</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Behandlung der aus Widin zurückgekehrten Offiziere der ungarischen Aufständischen</head>
                  <p>Hierauf bemerkte der Minister Dr. Bach, daß ihm mitgeteilt wurde, die aus Widin herbeigebrachten Offiziere, welche sich im Vertrauen auf die Ah. Gnade Sr. Majestät nach Österreich zurückbegeben haben und sich nun in dem Neugebäude in Pest befinden, würden daselbst schonungslos behandelt, während andere viel milder gehalten werden<note type="footnote" n="4">Zur Rückkehr der nach Widin geflohenen ungarischen Aufständischen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491001-P-0177.xml#top_2_1_177_1">MR. v. <date when="1849-10-01">1. 10. 1849</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491103-P-0201.xml#top_2_1_201_1">MR. v. <date when="1849-11-03">3. 11. 1849</date>/I</ref>.</note>.<pb n="944" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s944.pdf"/> Darauf erwiderte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8270" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi>, daß, soviel ihm bekannt, diese Offiziere im Neugebäude wie andere Offiziere behandelt werden. Sie hätten zwar vorgegeben, General Hauslab habe eine Amnestie erteilt, von der sei aber in Wien keine Rede gewesen. Zur schnelleren Beendigung der Angelegenheit dieser Offiziere werde übrigens <ref xml:id="fn_2_1_239_a">die größtmögliche Anzahl verfügbarer</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_1_239_a">Einfügung a–a Schwarzenbergs.</note> Auditoren hinabgesendet<note type="footnote" n="5">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500327-P-0309.xml#top_2_2_309_3">MR. v. <date when="1850-03-27">27. 3. 1850</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Besetzung des Erzbistums Erlau</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8008" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erinnerte weiter, gestern und heute mit dem Primas von Ungarn wegen Besetzung des Erzbistums Erlau gesprochen zu haben<note type="footnote" n="6">Zur Absetzung des Erlauer Erzbischofs Lonovics durch den Kaiser siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490712-P-0117.xml#top_2_1_117_2">MR. v. <date when="1849-07-12">12. 7. 1849</date>/II</ref>.</note>. Der Primas, der Minister Dr. Bach und der Minister des Kultus seien darin übereingekommen, für dieses Erzbistum den Bischof von Neutra Emmerich Palugyay vorzuschlagen, einen Mann, der sich stets gut benommen und seine Anhänglichkeit an die Sache der Regierung unzweideutig an den Tag gelegt hat. Der Primas meinte, daß Palugyay, wenn er aufgefordert würde, diesen Posten anzunehmen, er es ungeachtet seines vorgerückten Alters tun würde.</p>
                  <p>Der Minister Dr. Bach erbat sich demzufolge die Ermächtigung des Ministerrates, welche auch erteilt wurde, bei Sr. Majestät a.u. anzufragen, ob an Palugyay in diesem Sinne die Aufforderung erlassen werden dürfe<note type="footnote" n="7">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500326-P-0308.xml#top_2_2_308_1">MR. v. <date when="1850-03-26">26. 3. 1850</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Hinausgabe der Reichsschatzscheine</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> machte hierauf bekannt, daß er nach dem Beschlusse des Ministerrates vom 26. d.M., MRZ. 4838, eine Abschrift des Vortrages wegen Hinausgabe der Reichsschatzscheine den sämtlichen Ministern mitgeteilt habe<note type="footnote" n="8">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491226-P-0237.xml#top_2_1_237_1">MR. v. <date when="1849-12-26">26. 12. 1849</date>/I</ref>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Bruck</rs>
                     </hi> bemerkte, daß, solange der Zwangskurs dauert, man Papiere mit einer höheren als dreiprozentigen Verzinsung nicht brauche. Würde man beim Bestehen des Zwangskurses höhere Zinsen gewähren, so würde dies nur mit Nachteil für die öffentliche Meinung geschehen. Eine Notwendigkeit, dreiprozentige Schatzscheine mit einer Prämie auszustatten, wäre nur dann vorhanden, wenn man den Zwangskurs aufheben wollte, was aber derzeit noch nicht geschehen könne.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8163" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erinnerte, daß, wenn man Papiere mit geringeren Zinsen herausgibt, sie nicht in den Händen der Privaten bleiben, sondern rasch von Hand in Hand weitergehen, wodurch der beabsichtigte Vorteil verringert werde. Nach seiner Ansicht sei es besser, lieber eine kleinere Summe mit größerer Verzinsung auszugeben als umgekehrt. Indessen lasse sich, solange der Zwangskurs dauert, allerdings auch die angedeutete Modalität rechtfertigen.<pb n="945" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s945.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Demzufolge wurde einstimmig beschlossen, solange der Zwangskurs besteht, nur dreiprozentige Schatzscheine auszugeben<note type="footnote" n="9">Der Vortrag Krauß’ v. <date when="1849-12-28">28. 12. 1849</date> über die weiteren Maßregeln zur Führung des Staatshaushaltes wurde mit Ah. E. v. <date when="1849-12-31">31. 12. 1849</date> resolviert. Der Absatz VI beinhaltete die Herausgabe der Reichsschatzscheine; insgesamt sollte ein Betrag von 50 Millionen fl. mit 3%iger Verzinsung und nach Notwendigkeit allmächlich emittiert werden, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 14369</bibl>. Der Vortrag wurde in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18500102">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1850-01-02">2. 1. 1850</date>
                        </bibl> abgedruckt. Analyse der Herausgabe der Reichsschatzscheine bei <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 2, 627 und 633</bibl>.</note>.</p>
                  <p>An der Beratung der nachfolgenden Punkte hat der Minister Dr. Bach, der sich in Amtsgeschäften entfernen mußte, keinen Anteil genommen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Maßnahmen zur Beschränkung der Agiotage</head>
                  <p>Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte hierauf eine Maßregel zur Sprache, deren Zweck ist, auf den Wechselkurs einzuwirken und jeder Agiotage Schranken zu setzen, worüber er mit Rothschild, Sina und Eskeles gesprochen. Baron Krauß bemerkte, daß an der Kriegsentschädigung von Sardinien mit Ende dieses Monates 6.000.000 fcs. eingehen sollen. Rothschild habe sich bereit erklärt, Vorschüsse darauf zu leisten, wenn ihm eine Provision von einem Drittel Prozent für jenen Betrag gegeben wird, den er vor dem Zeitpunkte der Fälligkeit bezahlt, und ein Viertel Prozent für das, was er nachzahlt, und fünf Prozent für das, was er vor dem Verfallstage zahlt. Hierüber sind Verhandlungen mit diesem Hause im Zuge<note type="footnote" n="10">Siehe dazu das Schreiben Rothschilds an Krauß v. <date when="1850-01-09">9. 1. 1850</date>, in dem er Vorschläge über Vorschüsse auf die dritte Rate der sardinischen Kriegsentschädigung macht, und das Schreiben (K.) Krauß’ an Rotschild v. <date when="1850-01-12">12. 1. 1850</date>, in dem er die Entscheidung darüber hinausschiebt, beides in <bibl type="archival">FA., GP. 3908/1850</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Die Hauptfrage, welche bei diesem Anlasse zur Sprache kam, ist aber die: Rothschild hat nämlich geraten, daß von Seite Österreichs fünfprozentige Metalliques, welche gut stehen, im Auslande verkauft werden. Man würde hiedurch Zufluß an barem Gelde in das Land erzielen. Rothschild machte sich anheischig, diesen Verkauf im Kommissionswege zu besorgen. Der Preis der Papiere, unter welchem nicht verkauft werden darf, wäre von 14 zu 14 Tagen zu limitieren, und er würde über die vollzogenen Verkäufe Rechnung legen. Hier ergab sich die Frage, ob wir Fünf-Prozent-Papiere besitzen, welche veräußert werden könnten, indem neues Fünf-Prozent-Papier, ohne unredlich zu sein, nicht angefertigt werden darf. Diese Frage wurde bejaht, weil der Tilgungsfond und die politischen Fonde große Summen dieser Papiere besitzen. Die Fünf-Prozent-Papiere des Tilgungsfondes und der politischen Fonde könnten sonach in einem bestimmten Betrage gegen die neuen 41/2 prozentigen in der Art umgetauscht werden, daß diesen Anstalten ein gleicher Zinsenertrag bleibt, und wobei dieselben noch an Kapital gewinnen würden. Durch Rothschild könnte dieses Geschäft am zweckmäßigsten ausgeführt werden, weil er die Papiere an vielen Plätzen zugleich anbieten würde, wodurch der Kurs nicht wesentlich alteriert werden könnte.</p>
                  <p>Der Finazminister hat diesen Gegenstand mit dem Minister Ritter v. Bruck beraten, welcher sich mit der Bemerkung einverstanden erklärte, daß der Limitopreis nicht in Bankvaluta, sondern in Metallmünze im ausländischen Kurs bezahlt werde, wogegen Rothschild gleichfalls nichts zu erinnern fand.<pb n="946" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s946.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der Ministerrat hat dieser Einleitung seine volle Zustimmung erteilt<note type="footnote" n="11">Rothschild hatte mit Schreiben v. <date when="1849-12-27">27. 12. 1849</date> Krauß angeboten, daß das Frankfurter Haus Rothschild österreichische Metaliquesobligationen verkaufen würde. Krauß erklärte sich mit Schreiben (K.) v. <date when="1850-01-05">5. 1. 1850</date> damit einverstanden, beides in <bibl type="archival">ebd., FM., Präs. 14215/1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Zeitungsstempel</head>
                  <p>Gegen den von dem Finanzminister Freiherrn v. Krauß vorgelesenen Entwurf des Gesetzes über den Zeitungsstempel und den diesfälligen Vortrag ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="12">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491224-P-0236.xml#top_2_1_236_10">MR. v. <date when="1849-12-24">24. 12. 1849</date>/X</ref>.</note>.</p>
                  <p>Was die Art der Einbringung dieser Abgabe anbelangt, haben die Redaktionen ihre Blätter von 14 zu 14 Tagen vorzulegen, wobei die Gebühr nach den Inseraten berechnet, dekursive und auf einmal entrichtet wird, was offenbar eine Erleichterung der Zahlungspflichtigen ist. Welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden das erste Mal ermahnt, und im Wiederholgungsfalle tritt die strenge Ausübung der Gefällsvorschriften ein, und es wird den Redaktionen untersagt, nicht eher Inserate wieder aufzunehmen, bis sie ihre Gebühren etc. entrichtet haben<note type="footnote" n="13">Fortsetzung des Gegenstandes in MR. <date when="1850-08-16">16. 8. 1850</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Geldverhältnisse der Wiener Neustadt-Ödenburg-Eisenbahngesellschaft</head>
                  <p>Hierauf besprach der Fianzminister eine Angelegenheit der Wiener Neustadt-Ödenburger Eisenbahngesellschaft, welche wegen Bezahlung von Schulden sich in Verlegenheit befindet und deshalb beim Handelsministerium um einen Vorschuß von 250.000 fr. eingekommen ist<note type="footnote" n="14">Bruck hatte diese Eingabe der Gesellschaft v. <date when="1849-11-05">5. 11. 1849</date> mit Schreiben v. <date when="1849-11-14">14. 11. 1849</date> an Krauß übermittelt, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 12580/1849</bibl>. Zur Wiener Neustadt-Ödenburger – eigentlich Katzelsdorf-Ödenburger – Bahn siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Kupka</author>, Eisenbahnen Österreich-Ungarns 76 f.</bibl>
                     </note>. Der Finanzminister bemerkte, daß diese Eisenbahn für Ungarn von hoher Wichtigkeit ist, und daß, wenn die andere Trasse nicht schon gebaut wäre, dieser der Vorzug gebühren würde. Bei dieser Trasse würde der Semmering ohne Schwierigkeit umgangen werden können, und man gelangte darauf in die Kornkammer Ungarns. Aktien dieser Eisenbahngesellschaft vom Staate anzukaufen sei dermal wegen vieler anderer, dem Staate obliegender Zahlungen nicht wohl ausführbar. Damit aber diese Eisenbahngesellschaft in ihrer Verlegenheit nicht gezwungen sei, sich der Gloggnitzer Eisenbahngesellschaft in die Arme zu werfen, so erübrige wohl nichts anderes, als derselben einen Vorschuß zu gewähren, über dessen Betrag der Finanzminister noch Erhebungen einleiten und Nachweisungen abfordern würde. Hat der Staat einmal die Neustadt-Ödenburger Eisenbahn eingelöst, so bekommt er dadurch die Gloggnitzer Bahn ganz in seine Gewalt. Es brauchte nur der Semmering nicht ausgebaut zu werden, so würden vier Meilen dieser Bahn dem Verkehre entzogen.</p>
                  <p>Der Ministerrat fand gegen den diesfälligen Antrag des Finanzministers nichts zu erinnern und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Bruck</rs>
                     </hi> nur noch beizufügen, daß er nächstens über die Kommunikationen in Ungarn seine Anträge vorbringen werde, und daß die Neustadt-Ödenburger Trasse in diesem Plane mit einbegriffen sei<note type="footnote" n="15">Auf Vortrag Krauß’ v. <date when="1850-01-06">6. 1. 1850</date> wurde der Wiener Neustadt-Ödenburger Eisenbahngesellschaft mit Ah. E. v. <date when="1850-01-14">14. 1. 1850</date> ein staatliches Darlehen von 250.000 fl. bewilligt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 107/1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_239_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Grundbuchsgeschäftebesorgung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> brachte schließlich zur Sprache, daß zwischen seinem und dem Finanzministerium ein Konflikt darüber bestehe, ob nach dem ursprünglichen Plane und der darüber erflossenen Ah. Entschließung das Grundbuchswesen ein Bestandteil der Justizverwaltung sein, oder ob es den Steuerbehörden überlassen werden solle, worüber gleichfalls eine Ah. bewilligende Entschließung besteht<note type="footnote" n="16">Der § 9 Absatz 4 der Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung sprach die Führung der Grundbücher der Justizverwaltung zu, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 278/1849</bibl>; zur neuen Gerichtsverfassung siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490603-P-0086.xml#top_2_1_86_3">MR. v. <date when="1849-06-03">3. 6. 1849</date>/III</ref>. Der mit Ah. E. v. <date when="1849-07-19">19. 7. 1849</date> resolvierte Vortrag Krauß’ v. <date when="1849-07-09">9. 7. 1849</date> über die Organisierung der Behörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung enthielt dagegen einen Passus, in dem die Führung des Grundbuches dem jeweiligen Steueramt vorbehalten wurde, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490621-P-0102.xml#top_2_1_102_11">MR. v. <date when="1849-06-21">21. 6. 1849</date>/XI</ref>, Anm. 21.</note>. Der Justizminister hielt sich nicht ermächtigt, von dem ursprünglichen Ah. genehmigten Plane abzugehen. Werden einmal die Grundbücher eingereicht sein, dann könne noch immer die Frage erörtert werden, ob sie wegen ihrer Verbindung mit den Kataster den Steuerämtern übergeben werden sollen. Jetzt, wo die Grundbücher erst errichtet werden sollen, was eine Riesenarbeit sei, sei es durchaus notwendig, sie durch die dazu bestimmten Männer errichten zu lassen. Nach dem Antrage des Justizministeriums sollen ohnehin nur bei größeren Gerichten eigene Grundbuchsführer bestehen, was die Kosten dieser Anstalt wesentlich vermindert. Diese Sache sei nach allen Richtungen erwogen und wünschenswert gefunden worden, bei den größeren Gerichten einen eigenen Grundbuchsführer anzustellen, ein anderer Beamter dieses Gerichtes hätte die Kontrolle zu übernehmen, wodurch ein zweiter Steuerbeamter der Kontrolle wegen erspart würde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherr v. Krauß</rs>
                     </hi> bemerkte, der vorige Justizminister Dr. Bach habe in seinem Antrage auf Organisierung der Justizbehörden auch das Grundbuchswesen für diese Behörden einbezogen. Bei größeren Ämtern sollte ein Grundbuchsführer bestehen, bei kleineren sollte der Richter oder der Adjunkt dieses Geschäft besorgen. Als später die Organisierung der Steuerämter und die Besorgung der Grundbücher von diesen in Antrage kam, wurde die Sache zweimal beraten, und der Justizminister hat diesem Antrage beigestimmt. Dieses vorausgeschickt bemerkte der Finanzminister weiter, daß das Grundbuch mit dem Kataster et vice versa in einiger Verbindung stehe und beide in Übereinstimmung geführt werden müssen. Grundbuch und Kataster seien zum Vorteile der Bevölkerung da, und es sei eine große Erleichterung der letzteren, wenn sie bei Gelegenheit der Steuerzahlung auch die auf das Grundbuch bezüglichen Geschäfte in einem Lokale mit Zeitersparnis verrichten kann. Wenn beide getrennt sind, habe man nicht die Beruhigung, daß alles übereinstimmend, schnell und ohne Belästigung der Parteien geschehe. Finanziell betrachtet würde eine Trennung die Auslagen bedeutend vermehren. Die Beschäftigung beim Grundbuche werde nicht immer so groß sein, um einen Menschen zu beschäftigen, bei dem Steueramte könnte dieses Individuum indessen zu anderen Geschäften verwendet werden. Der Grundbuchsführer und der kontrollierende Beamte, beide müssen verrechnende und verkautionierte Beamte sein. Der Finanzminister hätte übrigens nichts dagegen, wenn die Besetzung dieser Beamten von den Justiz- und Fianzbehörden einverständlich geschähen,<pb n="948" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s948.pdf"/> und wenn die Justizbehörde eine strenge Disziplinargewalt über die Grundbuchsbeamten übte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> erinnerte gegen die hier vorgebrachten Gründe, daß eine Belästigung der Parteien nicht wohl stattfinden könne, weil das Steueramt und das Grundbuch in demselben Hause nebeneinander sich befinden werden, der Zusammenhang derselben sei wichtig, allein die Evidenzhaltung des Besitzstandes, das Besitzblatt, sei unstreitig das wichtigste, die Grundbücher seien ein für den Privatkredit vorzüglich wichtiges Institut. Man wolle die Justiz von der Administration trennen, und bei den Grundbüchern sollte es nicht geschehen? Ferner bemerkte Ritter v. Schmerling, daß im Publikum ein Mißtrauen gegen die Grundbücher entstünde, wenn sie bei den Steuerämtern geführt würden, indem man meinen würde, daß es hauptsächlich deshalb geschehe, um Einsicht in die Verhältnisse wegen der Steuerbessung zu nehmen usw.</p>
                  <p>Die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Thinnfeld, Baron Kulmer, Graf Thun und Ritter v. Bruck</rs>
                     </hi> erklärten sich in der Wesenheit dafür, daß das Grundbuch als Basis des Besitzstandes bei der Justiz bleibe, vorzüglich aus dem Grunde, weil das Zutrauen zu den Grundbüchern in der öffentlichen Meinung verringert würde, wenn sie bei den Steuerämtern geführt würden. Zu einem Beschlusse über diesen Gegenstand ist es übrigens nicht gekommen<note type="footnote" n="17">Im I. Abschnitt, § 1 der gedruckten Belehrung für die k.k. Steuerämter v. <date when="1850-01-08">8. 1. 1850</date> hieß es: <quote>In jedem Gerichtsbezirke wird für die Verwaltung der direkten Besteuerung ein Steueramt errichtet, welchem zugleich dort, wo nicht eigene Grundbuchs- und Depositenämter bestellt werden, die Führung der Grundbücher, . . ., übertragen wird</quote>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 266/1850</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1849-12-29">29. Dezember 1849</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1850-01-03">3. Jänner 1850</date>.</seg>
               </closer>
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