Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 229WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b1-z229.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850WienÖBV200246703923
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach (ab II.), Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun (ab II.), Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 16. 12.), Krauß 17.12., Bach 17.12., Gyulai 17.12., Schmerling 17.12., Bruck, Thinnfeld 17.12., Thun, Kulmer 17.12.; abw. Stadion.WacekSchwarzenbergKraußBachab II.GyulaiSchmerlingBruckThinnfeldThunab II.KulmerSchwarzenbergBdE. 1849-12-16 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 17.12.BachBdE. 17.12.GyulaiBdE. 17.12.SchmerlingBdE. 17.12.BruckThinnfeldBdE. 17.12.ThunKulmerBdE. 17.12.StadionPensionswiederanweisung für Peter Joseph Freiherr v. EichhoffGrundsteuer in UngarnForderungen aus Lieferungsverträgen mit dem ungarischen MinisteriumKonsulatserrichtung in ChartumSistierung der Verlautbarung der Ernennung Felix Fürsten Schwarzenberg zum Prager ErzbischofHaynausche Militärstiftungfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 229Ministerrat, Wien, 15. Dezember 1849
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Wacek;
VS.
Vorsitz Schwarzenberg;
anw.
anwesend Krauß, Bach (ab II.), Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun (ab II.), Kulmer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 16. 12.), Krauß 17.12., Bach 17.12., Gyulai 17.12., Schmerling 17.12., Bruck, Thinnfeld 17.12., Thun, Kulmer 17.12.;
abw.
abwesend Stadion.
46703923
Protokoll der am 15. Dezember 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
Pensionswiederanweisung für Peter Joseph Freiherr v. Eichhoff
Der Finanzminister Freiherr von Krauß brachte eine Eingabe des gewesenen Hofkammerpräsidenten Freiherrn v. Eichhoff vom 8. d.M. ddo. OlmützSchreiben Eichhoffs an Krauß FA., FM., Präs. 13427/1849. zur Sprache, worin derselbe bittet, ihm vom 1. Jänner 1850 an seinen früheren Ruhegehalt in dem den gegenwärtigen Normen entsprechenden Betrage wieder flüssig zu machen.
Freiherr v. Eichhoff hat in einer Eingabe an Se. Majestät vom 11. April 1848 auf seinen unterm 25. November 1840 erhaltenen Ruhegehalt jährlicher 16.000 fr. auf so lange verzichtet, als es die bedrängten Umstände der Finanzen erfordern würden, und zugleich erklärt, die Wiederflüssigmachung seines Ruhegehaltes so lange nicht begehren zu wollen, bis nicht die Reichsstände seine finanzielle Amtsgestion einer strengen Prüfung unterzogen und gefunden haben werden, daß er während seiner diesfälligen Amtsleitung allen Pflichten vollkommen entsprochen habe. Dieses am Altare des Staates niedergelegte Opfer des Baron Eichhoff wurde von Sr. Majestät mit Wohlgefallen aufgenommenSiehe dazu MR. v. 4. 4. 1848/V, ÖMR. I, Nr. 3, und MR. v. 19. 4. 1848/XI, ebd., Nr. 15.. In der vorliegenden Eingabe bemerkt Freiherr v. Eichhoff, daß sich die Verhältnisse der Finanzen und des Staates seit jener Zeit wesentlich verbessert haben. Der Krieg sei beendet, die Provinzen leisten wieder Steuern und Abgaben, und so sei der Zeitpunkt gekommen, daß der Staat jenes Opfers nicht mehr bedürfe. Seine Verhältnisse hätten sich dagegen bedeutend verschlimmert. Durch die Aufhebung der Robot etc. sei er um einen großen Teil seines Einkommens gekommen und dergleichen.
Bei der Erörterung dieses Gegenstandes und der Frage, ob die oberwähnte Erklärung des Baron Eichhoff als zweiseitig verbindlich zu betrachten sei, einigte sich der Ministerrat nach dem Antrage des Finanzministers in der Ansicht, jene Erklärung nicht als einen Vertrag anzusehen und dem Gesuche des Baron Eichhoff demnach zu willfahrenMit Schreiben (K.) v. 15. 12. 1849 wies Krauß den mährisch-schlesischen Kameralgefällenadministrator an, Eichhoff ab 1. 1. 1850 die Pension – allerdings nur im Betrag von 8000 fl. per anno – wieder anzuweisen. Mit einem weiteren Schreiben (K.) von selben Tag unterrichtete Krauß Eichhoff von dieser Weisung, beide in FA., FM., Präs. 13427/1849..
An diesem Beschlusse haben die noch abwesenden Minister Dr. Bach und Graf Thun keinen Anteil genommen.
Grundsteuer in Ungarn
Hierauf besprach der Finanzminister Freiherr v. Krauß zwei Mitteilungen des Baron Geringer.
Die erste betrifft die Repartition der Grundsteuer in UngarnSchreiben Geringers v. 11. 12. 1849 an Krauß, ebd., Präs. 13567/1849.. Nachdem der Fianzminister die früheren, in den Ministerratsprotokollen vom 8. und 16. Oktober d.J. niedergelegten Anträge über diesen Gegenstand reassumiert hatteSiehe dazu MR. v. 8. 10. 1849/III und MR. V. 16. 10. 1849/VII und VIII., bemerkte er, daß Baron Geringer auf den Antrag zurückkomme, die bisher steuerfreien Gründe so anzusehen, als ob sie steuerpflichtig wären, und sie mit den steuerpflichtigen ganz gleich zu behandeln.
Hierüber wurde heute mit mehreren Sachverständigen aus Ungarn eine Kommission bei dem Finanzministerium abgehalten, wobei die Kommissionsglieder darin übereinstimmten, daß dies die einfachste Repartition wäre. Der Finanzminister habe sie aufmerksam gemacht, daß die Grundherrn verpflichtet waren, ihren Untertanen nur gute Gründe herzugeben, wornach die schlechteren ihnen blieben. Zur Milderung dieses Mißstandes wurden zwei Maßregeln beschlossen: a. Die Hutweiden, die ein Grundherr besitzt, freizulassen, weil sie nach der Dikalrepartition bei den ehemaligen Untertanen gleichfalls frei sind, und b. die Wälder (wovon die Untertanen keine oder nur wenige besitzen) von der Besteuerung auszuschließen. Hierüber würde Baron Geringer einen besonderen Vorschlag machen.
Hinsichtlich der Grundstücke, welche in Händen der Untertanen und nahe bei Hause sind, einigte man sich dahin, die Repartierung nach dem Dikalsystem vorzunehmen und in Ansehung der bisher steuerfreien einen Termin zur Reklamation für jene offenzulassen, welche sich durch diese Repartition für überbürdet halten würden. Auf diese Art wäre das Provisorissimum in Ausführung zu bringen. Dieser Antrag wäre nach der Ansicht des Finanzministers zu genehmigen, wogegen der Ministerrat nichts zu erinnern fandMit Schreiben (K.) v. 17. 12. 1849 wies Krauß Geringer an, nach dem Ministerratsbeschluß vorzugehen, FA., FM., Präs. 13567/1849 Geringer erlies daraufhin am 20. 12. 1849 eine entsprechende Zirkularverordnung und benachrichtigte Krauß mit Schereiben v. 21. 12. 1849 über sein Vorgehen, ebd., Präs. 14025/1849..
Die zweite Mitteilung betraf das GrundsteuerprovisoriumSchreiben Geringers v. 11. 12. 1849 an Krauß über den Entwurf der Erläuterungen zur Instruktion für die mit der Bemessungs-Umlegung und Eintreibung der für das Verwaltungsjahr 1849/50 bestimmten provisorischen Steuer beauftragten Behörden und Individuen, ebd., Präs. 13566/1849.. Hierbei wurde von einem Kommissionsgliede die Idee aufgestellt, eine gewisse Einheit, z.B. das Joch, für das ganze Land anzunehmen und nach dieser Einheit die Gesamtsumme zu repartieren. Die Verschiedenheit der Ertragsfähigkeit würde bei dieser Annahme dadurch ausgeglichen, wenn für das Joch nach Verhältnis der Güte des Grundes eine größere oder mindere Zahl von Quadratklaftern angenommen würde, z.B. im Banat das Joch zu 600 Klaftern, im Gebirge selbst zu 2.000 Klaftern. Von dieser Idee wurde jedoch abgegangen und beschlossen, sich dem rationellen Grundsteuerkataster mehr zu nähern, nämlich den Flächeninhalt so viel möglich zu erheben. Den Schwierigkeiten dieser Erhebung, bemerkte man, dürfte durch die früher angeordneten und großen Teils ausgeführten sogenannten Kommassationen bedeutend erleichtert werden. Die zu diesem Behufe aufgenommenen Mappen werden benützt werden, dann wird man den Flächeninhalt von den Besitzern selbst angeben lassen und so den Flächeninhalt annäherungsweise erheben. Was den Ertragsanschlag anbelangt, so kann derselbe unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Ungarn nicht so genau gefordert werden wie beim stabilen Kataster, man werde indessen auch in dieser Beziehung das Mögliche tun. Es werden 170 Kommissionen zu diesem Ende ausgesendet, welche im Laufe des künftigen Jahres mit dieser schwierigen Arbeit fertig werden dürften. Der hierzu erforderliche Aufwand von einer halben Million Gulden dürfte als sehr gut angewendet betrachtet werden.
Auch hierüber ergab sich von Seite des Ministerrats keine ErinnerungFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 19. 2. 1850/II..
Forderungen aus Lieferungsverträgen mit dem ungarischen Ministerium
In Absicht auf die von dem Finanzminister Freiherrn von Krauß zur Sprache gebrachten Forderungen der Gewerbsleute für Lieferungen, die sie infolge von Verträgen mit dem ungarischen Ministerium, nachdem es aufgehört hat legal zu sein, geleistet haben, entstand die Frage, ob wir verpflichtet sind, solche Verträge zu haltenAlmássy, der Leiter der provisorischen ungarischen Kammeralverwaltung, hatte aus gegebenem Anlaß diese Frage mit Schreiben v. 17. 10. 1849 an Krauß gestellt, worauf Krauß mit Schreiben (K.) v. 3. 11. 1849 ein Gutachten der Hofkammerprokuratur abforderte, FA., FM., Präs. 11548/1849. Die Hofkammerprokuratur hielt eine Zahlungsverpflichtung nur bis zum Zeitpunkt der Auflösung der ungarischen Regierung durch den Kaiser für gegeben, Schreiben an das Finanzministerium v. 7. 11. 1849, ebd., Präs. 12304/1849.. Es wurde hierbei unterschieden zwischen Lieferugen für den gewöhnlichen Verwaltungsbedarf und Lieferungen für revolutionäre Zwecke. Die ersteren wären als notwendig und für die Verwaltung bei einer noch bestehenden Behörde verwendet zu bezahlen, die letzteren aber zurückzuweisen. Der Finanzminister wird hiernach den Behörden die Weisung erteilen, daß die Forderungen für jene Gegenstände, welche nicht zu revolutionären Zwecken oder zu nicht zu rechtfertigender Belastung des Ärars geliefert worden sind, bezahlt werden sollenIn diesem Sinne instruierte Krauß Almássy mit Schreiben (K.) v. 22. 1. 1850, ebd..
Konsulatserrichtung in Chartum
Der Handelsminister Ritter v. Bruck machte den Antrag, ein vom Generalkonsulat in Alexandrien abhängiges Konsulat in Chartum in Zentralafrika zu errichten und den Baron Müller aus Württemberg, der in jenen Gegenden war, ein wohlunterrichteter und unternehmender Mann ist und sich erboten hat, dieses Konsulat anzunehmen, zum Honorarkonsul daselbst zu ernennen und demselben einen besoldeten Kanzler, der nachträglich bezeichnet werden wird, beizugeben.
Mit diesem Antrage erklärte sich der Ministerrat einverstandenAuf Vortrag Brucks v.4. 1. 1850 wurde mit Ah. E. v. 14. 1. 1850 die Errichtung dieses Konsulats bewilligt und J.W.v. Müller zum Honorarkonsul ernannt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 92/1850..
Sistierung der Verlautbarung der Ernennung Felix Fürsten Schwarzenberg zum Prager Erzbischof
Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun eröffnete, daß Se. Majestät den Kardinal Fürsten Erzbischof v. Schwarzenberg zum Erzbischofe in Prag zu ernennen geruhet habenSiehe dazu MR. v. 6. 12. 1849/VII..
Da die aus der Beratung der katholischen Bischöfe in Wien hervorgegangene, auch vom Kardinal Fürsten Schwarzenberg unterfertigte Eingabe derselben wegen Besetzung der geistlichen Ämter noch der Erledigung entgegensieht und somit noch nicht gewiß ist, ob der genannte Kardinal den erzbischöflichen Sitz in Prag auch wirklich antreten wird, so wurde beschlossen, den Akt der Verlautbarung und die Ausfertigung des bei den Prager Erzbischöfen üblichen Diploms einstweilen zu unterlassen, bis die erwähnte Angelegenheit der Kirche gelöset sein wirdZur Wiener Bischofsversammlung von 1849 siehe zuletzt MR. v. 9. 6. 1849/II Anm. 2. Die Bischöfe hatten insgesamt sieben Eingaben an das Innenministerium gerichtet, abgedruckt in Collectio Lacensis 5, 1339–1376; siehe dazu Hussarek, Verhandlungen des Konkordats 495–506. Zu Friedrich Schwarzenbergs Widerstand, das Prager Amt zu übernehmen, siehe dessen Schreiben an den Papst, abgedruckt in Wolfsgruber, Schwarzenberg 1, 333–339.. Der Ernannte wäre übrigens von dem Ministerium zu verständigen, welchen Beschluß Se. Majestät hinsichtlich des Prager Erzbistums zu fassen geruhet haben, und ihm zu eröffnen, daß die übrigen Formalitäten dann in Ausführung werden gebracht werden, wenn die erwähnte Frage gelöset sein wirdFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 1. 4. 1849/XI..
Haynausche Militärstiftung
Der Kriegsminister Graf Gyulai machte endlich auf eine in der Wiener Zeitung vom 14. d.M. unter dem Artikel „Ungarn“ enthaltene Kundmachung des FZM. Baron Haynau aufmerksam, nach welcher derselbe den Rest von den für die k.k. österreichische Armee erhaltenen Geschenkgeldern im Betrag von 9.055 fr. CM., dann vier Dukaten in Gold und was hierzu in der Folge einfließen wird, zu einer Militärstiftung widmen will, an welcher nicht nur die im ungarischen Feldzuge vom Jahre 1848 und 1849 invalid gewordenen k.k. österreichischen Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, sondern auch die Honveds, die den k.k. Truppen in diesem Kriege entgegenstanden und durch Verlust eines Gliedes zu Krüppeln und erwerbsunfähig geworden sind, zur Hälfte Anteil haben sollen. Die Beteilung von dieser Stiftung soll mit 20, 14 und 10 Kreuzern täglich geschehenDiese Kundmachung Haynaus v. 10. 12. 1849 auch abgedruckt in der Sammlung der für Ungarn erlassenen Ah. Manifeste und Proklamationen CXLVII.. Der Kriegsminister bemerkte, daß Baron Haynau bei dieser angeblichen Stiftung aus für ganz andere Zwecke erhaltenen Geldern, welche Gelder an hilfsbedürftige Krieger zu verteilen gewesen wären, alle sonst üblichen Formalitäten außer acht gelassen habe. Auch fand man es sonderbar, daß der Oberkommandant einer österreichischen Armee die derselben gewidmeten Gelder zur Hälfte den Gegnern dieser Armee zuwenden wolle.
Der Kriegsminister wird diesen Gegenstand zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät bringenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 18. 12. 1849/V..
Wien, den 16. Dezember 1849. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. Dezember 1849.