Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
.
Der
Kriegsminister
trug vor den Entwurf eines neuen Statuts über die Stellung von Stellvertretern für Rekruten
Nach demselben übernimmt der Staat selbst die Sorge für die Stellung des Supplenten aus der Zahl der ausgedienten Kapitulanten und die Versorgung desselben mit einer lebenslänglichen Zulage von täglich 5, 10 oder 15 Kreuzern je nach der ersten, zweiten oder dritten Reengagierung gegen Empfangnahme des von dem Verpflichteten zu erlegenden Kapitals. Was den Betrag des letzteren betrifft, so wurde die Alternative vorgeschlagen, entweder 500 fr. in allen Provinzen gleich oder 800 fr. im lombardisch-venezianischen Königreiche, Südtirol, Görz und Triest, dann 500 fr. in den übrigen Provinzen.
Da sich der Ministerrat während der Anwesenheit des Kriegsministers, der die Sitzung um vier Uhr verlassen mußte, über die Wahl unter diesen Alternativen nicht entschieden hatte, so behielt sich der Kriegsminister vor, den Gegenstand nochmals zur Beratung zu bringen
Der
Ministerpräsident und Minister des Äußern
erinnerte, daß die Mitglieder der für das deutsche Interim aufzustellenden Kommission einiger Hilfsarbeiter für Finanz-, Justiz- und Staatspolizeisachen bedürfen, und daß es angezeigt sei, nach dem Beispiele Preußens auch unsrerseits den österreichischen Kommissären einige höhere Beamte zu diesem Ende beizugeben. Der Ministerpräsident lud sofort den Finanz- und Justizminister zur Namhaftmachung solcher Individuen ein und behielt sich vor, an den abwesenden Minister des Inneren die gleiche Einladung ergehen zu lassen.
Finanzminister
brachte den Hofrat B. Nell in Vorschlag, der
Der
Kultusminister
referierte über die Anfrage des neuernannten Bischofs von Diakovár Strossmayer, vor wem er den Eid abzulegen habe
Da nach der früheren Übung solche Eide vor der Landesstelle und bei zufälliger Anwesenheit des neuernannten Bischofs in Wien vor der Hofkanzlei abgelegt zu werden pflegten, so dürfte es hiebei zu belassen und nur bezüglich der letzteren das an deren Stelle getretene Kultusministerium zur Eidesabnahme zu bestimmen seinebd.
Zu Josef Strossmayer siehe
Der
Justizminister
zeigte mit Beziehung auf den Ministerratsbeschluß vom 27. Oktober sub No. I. an, daß für die Kossuthschen Kinder ein Vormund in der Person eines sicheren Czerneczky bestellt worden sei, dann
referierte er über das Todesurteil wider Hieronymus Bombana wegen Meuchelmordes mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurde
Der
Finanzminister
brachte den mit der Nationalbank über die Modalitäten der Abtragung eines Teils der Staatsschuld an sie abzuschließenden Vertrag in Vortrag
Da der Ministerrat gegen diese vom Finanzminister empfohlenen Stipulationen nichts zu erinnern fand, so wird letzterer den Kontrakt sofort abschließen und die nachträgliche Ah. Genehmigung Sr. Majestät dazu sich erbitten
Derselbe referierte über den Vorschlag des Generalrechnungsdirektoriums zur Besetzung der niederösterreichischen Provinzstaatsbuchhaltersstelle (Vortrag vom
Da der vom Direktorium als vorzüglich geeignet erkannte Linzer Staatsbuchhalter Knorr nach Brünn bestimmt ist, wo die Unordnung im Buchhaltungswesen der energischen Einwirkung dieses Mannes bedarf, so teilte der Finanzminister und mit ihm der Ministerrat den Antrag des Direktoriums auf Ernennung des Johann Pretsch für die niederösterreichische Buchhaltersstelle
Übergab der Finanzminister die Verhandlung über die Einlösung der Mailand-Venediger Bahn dem Justizminister zu näherer Prüfung der Rechtsfrage, inwiefern der Eisenbahngesellschaft die in den ursprünglichen Kontrakten vorbehaltene Option noch zustehe
Die vom Finanzminister vorgelesene Anzeige über die erfolgte Einstellung der Requisitionen im lombardisch-venezianischen Königreiche gab dem
Handelsminister
Anlaß zu der Bemerkung, daß die zur Einbringung der sogenannten Multe aufgestellten Kommissionen noch immer zur größten Bedrückung der Beteiligten fortbestehen, während ihre Funktionen nunmehr füglich den ordentlichen Verwaltungsbehörden übertragen werden könnten