Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 218WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850WienÖBV200244323850
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 3. 12.), Krauß 8.12., Bach 10.12., Gyulai 8.12., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 5.12., Thun, Kulmer 7.12.; abw. Stadion.RansonnetKaiserSchwarzenbergKraußBachGyulaiSchmerlingBruckThinnfeldThunKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-12-03 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 8.12.BachBdE. 10.12.GyulaiBdE. 8.12.SchmerlingBruckThinnfeldBdE. 5.12.ThunKulmerBdE. 7.12.StadionKommando über die serbischen GrenzregimenterAmnestie für die bis zu einem Jahr Haft verurteilten politischen VerbrecherAbreise Rudolph Grafen Apponyis nach TurinGründung eines neuen VerdienstordensKeine Vernehmung der Konsistorien bei gerichtlicher Todeserklärung zur Lösung der EheÜbernahme des Betriebes der Staatseisenbahnen in Ärarregiefont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der am 1. Dezember 1849 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers stattgefundenen Ministerratssitzung.
Kommando über die serbischen Grenzregimenter
Se. Majestät geruhten dem Ministerrate die Gründe zu eröffnen, aus welchen es vom militärischen Standpunkte nicht tunlich erscheint, dem Generalmajor und provisorischen Statthalter v. Mayerhofer die Führung des Generalkommandos in Temesvár über die serbischen Grenzregimenter zu übertragenFortsetzung des MR. v. 29. 11. 1849/VIII.. Se. Majestät hätten für diesen Posten den FML. Grafen Coronini ausersehen, der einerseits seinem militärischen Range nach dazu berufen und andererseits durch seine bewährte Umsicht und Klugheit für diesen Posten völlig geeignet ist, dem GM. v. Mayerhofer gewiß auf das nachdrücklichste bei Bekämpfung der wühlerischen Bestrebungen unterstützen wird, so wie er auch durch sein konziliatorisches Benehmen das dienstförderliche gute Einvernehmen mit dem Armeekorpskommandanten Baron Haynau zu erhalten imstande ist.
Der Ministerrat, welcher dem Gewichte dieser Gründe seine volle Anerkennung zollte, sprach schließlich nur die Bitte aus, daß FML. Graf Coronini Ah. Orts angewiesen werde, sich bezüglich der hochwichtigen Handhabung der Polizei in den serbischen Grenzregimentern mit dem Ministerium des Inneren fortgesetzt in das Einvernehmen zu setzen. Se. Majestät geruhten die Erlassung einer solchen Weisung A.g. zuzusichernDie Akten HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4952/1849 und KA., KM., Präs. 9484/1849, die – laut Protokollbücher – den Vortrag Gyulais v. 4. 12. 1849 über die Errichtung eines Landesmilitärkommandos für die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat und die Ernennung Coroninis zu dessen Militärkommandanten zum Inhalt hatten, sind nicht am Platz; ein Vortragsexzerpt in ebd., AFA., Karton 1842, Fasz. Dezember, Nr. 6..
Amnestie für die bis zu einem Jahr Haft verurteilten politischen Verbrecher
Über den vom Justizminister unter KZ. 3699 l.J. erstatteten Antrag wegen Erlassung eines Ah. Gnadenaktes für die zu höchstens einjähriger Haft verurteilten politischen Sträflinge aus den deutsch-slawischen Kronländern zur Feier des 2. DezembersSiehe dazu MR. v. 29. 11. 1849/II. geruhten Se. Majestät zu eröffnen, daß die vorgeschlagene Nachsicht des Strafrestes für die bezeichneten Individuen den Ag. Absichten vollkommen entspreche, und daß Se. Majestät nur wünschen, diesen Gnadenakt nicht mit dem Jahrestage Ah. ihrer Thronbesteigung in Verbindung gebracht zu sehen, weil derselben durch diese Verbindung eine Wichtigkeit beigeleget würde, welche zu der eben nicht großen Zahl der Begnadigten in keinem Verhältnisse stünde. Es wäre daher nach Verlauf einiger Tage ein neuer Begnadigungsantrag zu erstattenDer entsprechende Vortrag Schmerlings v. 4. 12. 1849, in dem der Jahrestag der Thronbesteigung Franz Josephs nicht mehr erwähnt wurde, wurde mit Ah. E. v. 8. 12. 1849 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4466/1849. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 8. 12. 1849/II..
Abreise Rudolph Grafen Apponyis nach Turin
Der Ministerpräsident erinnerte, daß die Abreise des nach Turin Ah. bestimmten Gesandten Grafen ApponyiGraf Rudolph Apponyi war mit Ah. E. v. 15. 10. 1849 auf Vortrag Schwarzenbergs v. 9. 10. 1849 zum österreichischen Gesandten am sardinischen Hof ernannt worden, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3606/1849. Nach dem Friedensschluß mit Sardinien war zunächst Adolph Freiherr v. Brenner als österreichischer Geschäftsträger nach Turin entsandt worden, Vortrag Schwarzenbergs v. 28. 8. 1849 mit Ah. E. v. 2. 9. 1849 resolviert, ebd., MRZ. 2971/1849. deswegen sistiert worden sei, weil man die unerwartete Ernennung des österreichischen Flüchtlings Paleocapa zum sardischen Minister der öffentlichen Arbeiten als eine Österreich feindselige Demonstration im revolutionären Sinne betrachten müßtePietro Paleocapa war im November 1849 auf diesen Posten berufen worden, zu ihm siehe Enciclopedia Italiana 26, 19.. Mittlerweile habe jedoch das Turiner Kabinett über diesen Vorgang feierliche Entschuldigungen und die beruhigendsten Erklärungen abgegeben, sodaß Fürst Schwarzenberg glaube, Graf Apponyi dürfte nunmehr seine Funktionen in Turin ohne Anstand antreten können, zumal Graf Brignole, der sardische Gesandte, bereits hier eingetroffen sei.
Se. Majestät geruhten diesen vom Ministerrate geteilten Antrag Ag. zu genehmigenApponyi traf am 11. 12. 1849 in Turin ein, siehe dazu seinen Bericht an Schwarzenberg v. 13. 12. 1849, HHSTA., PA XI, Karton 44, Fasz. Berichte, Weisungen, Varia 1849, fol. 4–7..
Gründung eines neuen Verdienstordens
Ebenso erhielt der in der Sitzung vom 30. November beschlossene au. Antrag des Ministerrates wegen Gründung eines neuen Verdienstordens unter dem Namen „Franz-Joseph-Orden“ vorläufig die Ah. GenehmigungFortsetzung des MR. v. 30. 11. 1849/VI. Auf Vortrag Schwarzenbergs v. 1. 12. 1849 genehmigte der Kaiser mit Ah. E. v. 2. 12. 1849 die Gründung dieses Ordens, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4406/1849. Anbei das kaiserliche Patent mit den Ordensstatuten v. 2. 12. 1849, auch von allen Ministern gegengezeichnet; das Patent publiziert als RGBL. Nr. VI/26 ex 1849. Zum Franz-Josephs-Orden siehe Mischler-Ulbrich, Staatswörterbuch 1, 710..
Keine Vernehmung der Konsistorien bei gerichtlicher Todeserklärung zur Lösung der Ehe
Der Justizminister entwickelte und motivierte auf Ah. Befehl näher seine mittels eines in Ah. Handen befindlichen Vortrages gestellten Anträge, wonach es von der Vernehmung der Konsistorien bei den gerichtlichen Verhandlungen über Trennung einer Ehe wegen Todeserklärung eines Ehegatten für die Zukunft abzukommen hätteDie Einvernahme des Ordinariats in diesen Fällen war mit Ah. E. v. 11. 5. 1821 und 9. 3. 1830 verfügt worden; sollte es zwischen der Obersten Justizstelle und dem Ordinariat zu keiner Einigung kommen, mußte der jeweilige Fall der Ah. Entscheidung vorgelegt werden.. Insbesondere wies Ritter von Schmerling darauf hin, daß die Lösung des Ehebandes durch die gerichtliche Todeserklärung durchaus kein Kontroversgegenstand in kanonischer Beziehung sei, und der Klerus auf seine Vernehmung in solchen rein gerichtlichen Angelegenheiten, wo es bloß auf eine Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Beweisführung ankommt, keinen Wert legen dürfte.
Se. Majestät geruhten diese Anträge sofort Ag. zu genehmigenIn seinem Vortrag v. 17. 11. 1849 über diese Angelegenheit berief sich Schmerling auf die §§ 99 und 102 der oktroyierten Verfassung v. 4. 3. 1849, die die völlige Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Gerichte bei der Urteilsfindung bestimmte. Der Vortrag wurde mit Ah. E. v. 30. 11. 1849 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4280/1849; publiziert als RGBL. Nr. IX/46 ex 1849..
Übernahme des Betriebes der Staatseisenbahnen in Ärarregie
Ebenso erhielt der von dem Ministerrate geteilte Antrag des Ritters von Bruck, daß die Staatsverwaltung den Betrieb der Staatseisenbahnen bei Ablauf der gegenwärtig mit den Gesellschaften der Nord- und Gloggnitzer Bahnen bestehenden Pachtkontrakte in eigene Regie zu übernehmen hätte, nachdem die Pachtung keine entsprechenden Früchte getragen, die Ah. GenehmigungIn seinem Vortrag v. 1. 12. 1849 führte Bruck aus, daß im Jahre 1841 der Beschluß gefaßt worden war, daß der Bau der für den Staat wichtigen Strecken vom Staat durchgeführt, der Fahrbetrieb der fertiggestellten Strecken aber an Private verpachtet werden sollte. Da sich dieses Arrangement nicht bewährt hätte, bat nun der Handelsminister um die grundsätzliche Bestimmung, daß nach Ablauf der Pachtverträge der Betrieb der Staatseisenbahn in eigener Verwaltung durchgeführt würde. Der Vortrag wurde mit Ah. E. v. 8. 12. 1849 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 4429/1849..
Wien, 3. Dezember 1849. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. Dezember 1849.